Antwort von Minister Baaske auf Offenen Brief zur Umsetzung des Kita-Gesetzes

7. September 2015

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Wir hatten im Juli einen offenen Brief an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht. Lesen Sie hier die Antwort von Minister Günter Baaske vom 31. August 2015:

Sehr geehrte Frau Ennullat,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Juli 2015, in dem Sie die Praxis der Stadt Königs Wusterhausen zur Erhebung von Essengeld für die Verpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen bemängeln.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass in Königs Wusterhausen „Mittagessen und Vesper über einen Caterer geliefert und den Eltern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- und Transportkosten – in Rechnung gestellt“ werden. Ferner bemängeln Sie, dass Eltern verpflichtet werden, den Kindern das Frühstück mitzugeben.
Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 KitaG dem Träger die Verantwortung zukommt, „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“. Dies ist Bestandteil seines allgemeinen Auftrages, und er ist nach § 17 KitaG berechtigt, die Eltern an den hierfür entstehenden Kosten (gestaffelt und sozialverträglich) zu beteiligen. Insoweit bestimmt § 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Leistungen“. Lediglich für die Versorgung mit Mittagessen trifft das KitaG eine Spezialregelung, indem es die Beteiligung der Eltern in Höhe ihrer durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vorsieht.
Insofern teile ich Ihre Auffassung und kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass die Stadt Königs Wusterhausen an einer rechtskonformen Regelung arbeitet. Ihre Kritik wird sich damit in absehbarer Zukunft hoffentlich erledigt haben.
Zu einer Nebenbemerkung in Ihrem Schreiben möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Sie bemängeln die bisherige intransparente Rechnungslegung, bei der „nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen, welche Mahlzeiten eingenommen wurden.“ Soweit sich dies auf die bisherige Praxis bezieht, ist die Kritik für mich nachvollziehbar. Für die Zukunft ist dies m.E. anders zu bewerten. Nach meiner Auffassung ist die Ermittlung und Erhebung von Essengeld nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG nicht als eine Abrechnung konkret erbrachter Leistungen ausgelegt, sondern als eine pauschalierte und auf Durchschnittsbildung bezogene Bezuschussung durch die Eltern. Eine taggenaue und konkrete Abrechnung eingenommener Mahlzeiten ist mit dieser Regelung nicht beabsichtigt und m.E. auch nicht durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Günter Baaske

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