Archiv der Kategorie: Zernsdorf

Lärmeinwendung: Zum zweiten Jahrestag

12. Januar 2023

Zur Ortsbeiratssitzung am 11. Januar 2023 übergab der UBL-Vertreter im Zernsdorfer Ortsbeirat, Stefan Wichard, der Stadtverwaltung KW eine Rolle Papier mit einem roten Schleifchen, eine Einwendung der UBL Zernsdorf gegen den Lärmaktionsplan der Stadt. Diese ist nun immerhin zwei Jahre alt, ein trauriges Jubiläum. (Wir berichteten hier, bitte klicken)

Die Form der Übergabe erregte Heiterkeit bei den Anwesenden. Der Inhalt ist allerdings überhaupt nicht lustig. Trotz immer wieder erfolgten Anfragen an die Königs Wusterhausener Stadtverwaltung bekam die UBL auf die fünf Seiten lange Einwendung gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Königs Wusterhausen seit der Übergabe im Januar 2021 keine Reaktion, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So viel Bedeutung wird also seitens unserer Stadtverwaltung dem Lärm als einer wesentlichen Umweltgefahr beigemessen.

Wall errichten heißt Wald vernichten

10. August 2021

Matthias Fischer, Zernsdorf

Am Mittwoch, dem 11. August 2021 wird der Zernsdorfer Ortsbeirat eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und der Ortsvorsteherin Schwitalla befürworten und durchwinken, das erhebliche Auswirkungen auf das Lebensumfeld und die Gesundheit der meisten Zernsdorfer haben wird. Mit der Befürwortung des Baus eines „Lärmschutzwalls“ im Norden des gesamten Ortsteils wird indirekt der Fällung des Waldes und dem Verzicht auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, um uns vor dem Lärm der Autobahn zu beschützen, zugestimmt.

Hintergrund ist, dass der Kiesabbau der SKBB bereits auf 120 Meter an die Bebauungsgrenze von Zernsdorf herangerückt ist. Deshalb werden nach dem Buchstaben des Gesetzes für ein weiteres Vorgehen, insbesondere das Fällen des Waldes, Lärmschutzberechnungen, – wohlgemerkt keine Messungen (!) – notwendig.

Natürlich ergeben diese Berechnungen, die ein Büro im Auftrag der SKBB durchführte, angeblich keine signifikanten Änderungen der Lärmbelastung für die Zernsdorfer Einwohner.

Als kleines aus Sicht des Autors trügerisches und homöopathisches Trostpflaster wird uns jetzt ein 1.380m langer, 7 Meter hoher und 30 Meter tiefer Wall aus belastetem und unbelastetem Bodenmaterial der Schadstoffklassen Z 0 bis Z 1.2 in 90–100 Meter vor unser Dorf gebaut. Man könnte das auch mit einer Mülldeponie direkt vor unserem Ort vergleichen. Ein zusätzliche Einnahmequelle für das Unternehmen?

Dieser Wall mag uns teilweise vor dem Lärm des Kiestagebaus schützen, auf keinen Fall jedoch vor dem Autobahnlärm der A10, da die Ausbreitung von Lärm halbkugelförmig und wellenartig erfolgt und stark von meteorologischen Bedingungen wie Wind, Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie nachts außerdem bei vielen Wetterlagen Reflektionen an der in der Nacht oft sehr niedrigen Inversionsschicht abhängt. Dies fand in den Betrachtungen keine Berücksichtigung. Wohl ist im Gutachten vermerkt, dass der Wall hier kaum wirksam ist, da Schall immer nur am Ort des Entstehens gedämpft werden kann, also in diesem Fall nur durch Lärmschutzwände direkt an der Autobahn und/oder die Reduzierung der Geschwindigkeit.

Das heißt im Klartext: Ein Wall ist eine gute Idee gegen die künftige naheliegende Lärmbelästigung durch den Kiestagebau, die Zustimmung dazu impliziert jedoch eine Zustimmung zum Fällen des Waldes, bevor die Menschen hier vor der weitaus größeren Lärmbelastung der A10 ausreichend geschützt sind.

Ich werfe hier folgende Fragen auf, die wir nicht nur dem Ortsbeirat, sondern auch allen übergeordneten Verwaltungen und Volksvertretern stellen sollten:

  • Warum werden hier seitens der Genehmigungsbehörden private wirtschaftliche Interessen über das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß § 2 Grundgesetz gestellt? Es ist heute allgemein anerkannt, dass Dauerlärm zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Und es gibt Mittel und Wege, Lärm direkt am Entstehungsort zu vermeiden. Es muss »nur« von oberster Stelle gewollt sein!
  • Warum bekennen sich unsere Volksvertreter, begonnen beim Ortsbeirat über Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Landtag bis hin zu den jetzt zu wählenden Bundestagsabgeordneten nicht zum Schutz der Bürger vor Lärm und den damit verbundenen Belastungen?
  • Was ist aus der vor zwei Jahren von über 700 Zernsdorfern unterschriebenen Petition „Rettet uns vor dem Lärm!“ (Link) an Bürgermeister, Landrat und Ministerpräsident geworden? Frau Schwitalla hat die von den Bürgern unterzeichneten Unterschriftsbögen eingesammelt. Seitdem haben wir nichts mehr davon gehört. Von der eigentlich beabsichtigten öffentlichen Übergabe an den damaligen BM Ennullat, Landrat Loge und MP Woidke konnten wir nichts in Erfahrung bringen.
  • Auf einem Ortstermin mit Ortsbeirat, SKBB, Vertretern von Forst und Stadtverwaltung beeilte sich Ortsvorsteherin Schwitalla, kritische Stimmen möglichst zu unterdrücken und vertrat die Meinung, dass man ja ehr nichts ändern könne, weil ja das Recht des Bergbaubetriebes besteht, den Wald zu fällen, der uns gerade noch etwas von der Autobahn abschirmt. Wir sollten Frau Schwitalla die Frage stellen, wen sie eigentlich vertritt, die Einwohner, die sie wählten oder ein privates Unternehmen und die Behörden? Einzig der Vertreter der Oberförsterei brachte seine Bedenken dagegen vor, dass hier Wald einem Wall aus Abfällen weichen soll. Auch wurde er als Vertreter der Waldeigentümer im Planungsprozess komplett außen vor gelassen und erfuhr erst im letzten Moment, was mit dem Wall auf seinem Boden entstehen soll.
  • Wie kann das Gelände künftig überhaupt noch betreten werden (denn der Kiesabbau findet ja erst in einigen Jahren statt, während der Wall jetzt bereits errichtet werden soll), wie kann die Fußgängerbrücke über die A10 erreicht werden? Fragen, die vor Ort nicht beantwortet werden konnten.

Wir alle sollten uns fragen, wie wir weiter in unserem Ort leben wollen, wenn unseren Lebensverhältnissen und unserer Gesundheit so wenig Wert beigemessen wird. Und wir sollten die demokratisch gewählten Volksvertreter fragen, ob sie bereit sind, uns in dieser Sache zu vertreten und zu helfen.

Von den BÜNDNIS90/GRÜNEN hört man auch in dieser Angelegenheit nichts, obwohl die Inhalte doch gerade in ihrem Interesse sein sollten.

Kein einziger Baum darf mehr fallen, bevor der Schutz der Einwohner vor Lärm sichergestellt ist!

Hier zum Herunterladen die Beschlussvorlage, Gutachten und Lagepläne des Vorhabens (Quelle: Sessionnet der Stadt Königs Wusterhausen):

  1.  Antrag zur Anlage eines Sandwalls durch den SKBB
  2. Schalltechnische Untersuchung zur Belastung der Nachbarschaft des Kieswerks Niederlehme durch die Eurofins GfA GmbH vom 5. September 2016
  3. Anlagen und Pläne zum obigen Gutachten
  4. Erläuterungsbericht zum Bauantrag für den Lärmschutzwall des Tagebaus Niederlehme der Fugro Germany Land GmbH vom 11. Dezember 2018
  5. Einwendung der UBLL Zernsdorf gegen die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung

24/7 Logistik am Drehkreuz Berlin-Süd

1. Oktober 2020

Redaktion Stadtfunk

Schlimmer als Kiekebusch kann’s ja nicht kommen… oder doch?

Ist es zu fassen? Da wird – von allen und jedem unbemerkt!!! – eine 56.000 qm Halle im IG Liepnitzenberg/ OT Niederlehme erbaut… das ist eineinhalb mal so groß wie in Kiekebusch!!! Und vertrauenswürdige Quellen sagen: das ist für AMAZON und die Eröffnung soll unmittelbar bevorstehen! Und alles, was größer als ein Toaster ist, wird künftig nicht in Kiekebusch, sondern in Niederlehme umgeschlagen!

Was bedeutet das für unseren Ort? Das bedeutet hunderte LKWs rein und raus auf die Autobahn – jeden Tag! 365 Tage im Jahr! Wo bleibt da die Umweltverträglichkeitsprüfung? Wo bleibt die Verkehrsbelastungsstudie? Was wissen eigentlich die Gemeinde, die politischen Vertreter der Stadt, die Einwohner davon? NICHTS!!!!! Uns bleibt die Spucke weg. Genauso unfassbar: Nicht einmal der Ortsbeirat von Niederlehme als Vertretung der betroffenen Einwohner wurde informiert, ein diesbezügliches Statement der Ortsvorsteherin liegt der Redaktion vor.

Am 9. Januar 2020 wurde im Ortsbeirat Niederlehme ein weiteres Projekt vorgestellt. Vor also gerade mal neun Monaten sah dieses Projekt insgesamt vier einzelne Hallen vor: Künftige Nutzungen wie ein Wasserstofferzeugungszentrum für TESLA, ein Datenrechencenter, ein (kleines) Güterverkehrszentrum, und ein Zementwerk wurden zur Sprache gebracht. Der Ortsbeirat hatte sich bereits damals eindeutig gegen ein Logistikzentrum ausgesprochen, nach einer turbulenten und erregten Diskussion!

Wie oft ist die Autobahn auf unserem Teilabschnitt blockiert? Wo fahren dann hunderte Megatrucks mit ihrer Ladung täglich rein ins Gewerbezentrum Niederlehme? Wo fahren die tausende Kleintransporter dann raus aus dem Gewerbezentrum? RICHTIG! Durch die Ortsdurchfahrt Niederlehme-Wernsdorf, durch die Ortsdurchfahrt Zernsdorf und durch die Innenstadt von Königs Wusterhausen! Das wird die Realität, wenn es nach der Vorstellung des Logistikdienstleisters geht. Schöne neue Welt.

Und wo entstehen die so dringend vor Ort notwendigen Arbeitsplätze? Abgesehen davon – wie geht eigentlich der Landkreis als Baubehörde mit unserer Stadt und mit ihren Einwohnern um! Null Information über eine Änderung einer erteilten Baugenehmigung, die daraus das größte Logistikzentrum im Berliner Umland macht. Schön heimlich an jeder Öffentlichkeit vorbei. Das ist doch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten!

Willkommen im Drehkreuz Berlin-Süd, willkommen im LDS, wo Bürger ganz heimlich und schlau umgangen werden.

Einladung zum Ortstermin an der Zernsdorfer Kreisstraße am 7. Februar 2020

6. Februar 2020

Matthias Fischer, Zernsdorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Ortsbeiratsmitglieder,

wir haben am nächsten Freitag, dem 7. Februar 2020 um 15 Uhr einen Drehtermin mit dem Team des Robur von „Brandenburg Aktuell“ des RBB, zu dem wir Sie recht herzlich einladen, die Bürger von Zernsdorf bei einem drängenden Problem zu unterstützen. Damit Sie die Problematik vorab besser kennen, sende ich Ihnen einiges Material über den Gegenstand und unsere Bemühungen der letzten Jahre. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung und Ideen.

Zur Problematik der Kreisstraße in Zernsdorf

Seit vielen Jahren bemühen sich die Einwohner von Zernsdorf, einem Ortsteil mit 4.000 Einwohnern der Stadt Königs Wusterhausen, um eine vernünftige Verkehrslösung für die durch den Ort führende Kreisstraße K6153 (Karl-Marx-Straße). Sie »zerschneidet« den Ort auf seiner gesamten Länge und es gibt keine einzige Querungshilfe entlang der gesamten Ortsdurchfahrt. Keine Ampel, keinen Zebrastreifen, ja nicht einmal eine Mittelinsel.

Der Verkehr hat allein in den letzten zehn Jahren enorm zugenommen und dies ist vorrangig verursacht von folgenden Faktoren: vom Ein- und Auspendeln der stetig steigenden Einwohnerzahl, dem zunehmenden Durchgangsverkehr (u.a. durch die naheliegende Autobahnabfahrt über den Segelfliegerdamm), das Mautmeidungsverhalten durch Schwerlastverkehr, durch die 40-Tonner Tanklastwagen aus dem örtlichen Tanklager, sowie immer häufiger durch den gesamten Umleitungsverkehr der Autobahn A10 bei Baustellen und Unfällen.

Über Jahre bemühte sich der Ortsbeirat um Lösungen, die aber leider bei der Leitung des Kreisstraßenverkehrsamtes kein Gehör fanden und nicht einmal ansatzweise durchgeplant wurden.

2018 gab es dann eine Unterschriftensammlung von Anwohnern, die den Zustand einfach nicht länger ertragen wollen. (Bericht der MAZ vom 13.10.2018). Der neue Leiter des Straßenverkehrsamtes, Herr Brumme, erhörte erstmals unser Flehen und Fordern. Es kam zu einer ersten Beratung am 12. Dezember 2018 mit betroffenen Anwohnern, Ortsbeirat, Vertretern von Stadt, Landkreis und Polizei.

Im Nachgang hat der Ortsbeirat aufgezeigt, an welchen Punkten Querungshilfen gewünscht wären und zur Diskussion gestellt (Februar 2019). (Unter Anderem hier nachzulesen)

Seither wurde erstens die Beschilderung der Radwege wieder hergestellt – leider führen die Radwege aber nicht auf vollständiger Länge durch den Ort, sodass die beschriebene Situation auch für Radfahrer zunehmend eine Bedrohung darstellt.

Zum zweiten wurde – wie man durch die Ortsvorsteherin ausrichten ließ, »testweise« eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Nachtstunden zur Lärmreduzierung versprochen und installiert (am 28. Januar 2020). Leider löst nichts davon die eigentlichen Probleme der Zernsdorfer, insbesondere der Schulkinder und der älteren Bürger, die zu Hauptverkehrszeiten erhebliche Schwierigkeiten bei der Überquerung der Straße haben.

Am 22. Januar 2020 gab es nun einen Verkehrsunfall in dieser Kreisstraße, bei dem ein Kind sehr schwer verletzt wurde. Dadurch kam die Diskussion zur Verkehrssicherheit im Ort erneut in Gang. Die Bürger fragen, weshalb nach so vielen Jahren ihre Forderungen noch immer nicht realisiert wurden, die sich im Übrigen mit den Zusagen des damaligen Amtes Unteres Dahmeland beim Ausbau der Straße aus dem Jahre 1996 decken.

Dazu gehörten (wörtlich in Auszügen zitiert aus einem Schreiben des damaligen Amtsdirektors vom 10.5.1996, siehe Faksimile unten):

»Um für Sie (gemeint sind die Anwohner) vor Ort eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen, sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

– Einrichtung von Tempo-30-Zonen über etwa 1 km im Ortskern,
– gut ausgebaute und womöglich klar getrennte Geh- und Radwege,
– Anlage von Fuß- und Radüberwegen

– Einbau einer geräuschmindernden Asphaltdecke…«

Fast 25 Jahre nach diesen Versprechen ist trotz inzwischen stark gestiegenem Verkehrsaufkommen und wesentlich erhöhter Einwohnerzahl nichts davon realisiert, selbst die über mehrere Jahre gültige Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortskern auf 30 km/h wurde vor einigen Jahren wieder aufgehoben.

In Hauptverkehrszeiten ist es extrem schwierig geworden, die Straße zu überqueren, bei Störungen auf A10 oder A12 quält sich zudem der gesamte Transitverkehr einer der meistbefahrenen Brandenburger Autobahnen durch den Ort. Zusätzliche Gefahrenstellen entstanden an den Einmündungen der Erschließungsstraßen zum Neubaugebiet »Wohnen am See«, an denen es zu Stoßzeiten immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Allein in diesem Wohngebiet leben künftig über 500 Menschen, deren Kinder die Kreisstraße auf dem Weg zur Grundschule queren müssen.

Wir fordern die zuständigen Verwaltungen nunmehr auf, sofort und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage zu entschärfen. Wir wünschen uns, dass der Landkreis mit seinen politischen Vertretern im Kreistag uns dabei mit allen Kräften hilft – für die Sicherheit und Gesundheit seiner Einwohner.

Querungen von Durchgangsstraßen im innerörtlichen Bereich

5. Februar 2020

Eine Recherche der Stadtfunk Redaktion

Vorbemerkung:
Wir sind keine Fachleute für Straßenverkehr, versuchen aber einmal, die Aspekte von Querungsanlagen unserer Durchgangsstraßen zusammenzufassen. Hinweise, Korrekturen und Diskussion willkommen:

Auf allen öffentlich genutzten Flächen geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs vor. Dabei ist, wie es die Straßenverkehrs-Ordnung StVO vorsieht, auf Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.

»Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.« (VwV zu §§ 39 bis 43 StVO III)

Wann sollen Querungsanlagen eingerichtet werden? Bei beidseitigem Fußverkehr an Straßen sind generell Querungen zu berücksichtigen. Die Ausführung der Querungsanlagen hängt von den sonstigen Randbedingungen ab (EFA, 3.1.1).
Straßen mit zwei Fahrstreifen bis 8,50 m Fahrbahnbreite benötigen Querungsanlagen, wenn die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt)
– mehr als 1.000 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit 50 km/h oder
– mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt (EFA, 3.3.2.1). An Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage sind Querungsanlagen an allen Zufahrten vorteilhaft. Sollte ausnahmsweise eine Abrückung nötig sein, kann die Querungsanlage um maximal 4,00 m in die einmündende Straße hinein abgesetzt werden (EFA, 3.3.6).

In welchen Fällen werden Querungsanlagen als nicht erforderlich angesehen?
Keine Querungsanlagen werden benötigt, wenn die Geschwindigkeit V85 des Fahrverkehrs infolge von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung unter 25 km/h liegt. Anmerkung zur V85: Damit ist das Tempo gemeint, dass von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird.

Darüber hinaus werden in der Regel keine Querungsanlagen benötigt,
– wenn kein besonders ausgeprägter Querungsbedarf besteht,
– bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen nicht mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde beträgt oder
bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h die Verkehrsstärke nicht mehr als 250 Kfz/h in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt) beträgt. (EFA, 3.3.2.1 und RASt 6.1.8.1)

FGÜ (Zebrastreifen)
FGÜ dürfen nur angelegt werden:
– innerhalb geschlossener Ortschaften
– auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
– an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
– nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. (R-FGÜ, 2.1, (1))

FGÜ dürfen nicht angelegt werden im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges. (also in Geh-/Radelrichtung).

Mittelinseln
Mittelinseln verringern das Unfallrisiko und erleichtern die Fahrbahnquerung, da immer nur eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Sie sollten in möglichst direkter Verbindung der häufigsten Fußgängerüberquerungslinien liegen, da eine Konzentration auf die Insel, wie auch auf andere punktuelle Überquerungsstellen, ohne Eingriff in die Freizügigkeit der Fußgängerbewegungen nicht zu erwarten ist (EFA 3.3.3.1).

Mittelinseln können mit oder ohne Verschwenkung der Fahrstreifen ausgebildet werden (EFA, 3.3.3.1). Eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit kann erreicht werden, indem ein Versatz der Fahrbahn um mindestens ihre eigene Breite vorgenommen wird (EFA 3.3.3.1).

Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ (Zebrastreifen) höchstens 6,50 Meter betragen. Ist die nutzbare Fahrbahnbreite größer als 8,50 Meter, ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen.

Die widersprüchlichen Angaben der erforderlichen Tiefe von Mittelinseln in den derzeitigen Regelwerken weist auf die Herausforderung hin, diese in einer – für den wenn auch nur kurzfristigen Aufenthalt von Menschen notwendigen – Tiefe in den Straßenquerschnitt zu integrieren. Demnach sollen Mittelinseln mindestens 2,00 Meter, bei Mitbenutzung durch Fahrräder und Rollstuhlfahrer 2,50 Meter tief sein (RASt, 6.1.8.2 u. 6.1.8.3).
Sie „sind erst ab einer Tiefe von 2,50 Meter durch Menschen mit Rollstuhl ohne Einschränkungen nutzbar, anzustreben sind größere Tiefen […].“ (H BVA, 3.3.). Auch auf außerörtlichen Straßen sind Mittelinseln in der Regel 2,50 Meter tief anzulegen (RAL, 6.8.2).
Einschränkend gilt für Stadtstraßen, dass bei „Notwendigkeit“ auch Mittelinseln kleinerer Tiefen, wie z.B. 1,60 m, als Querungshilfe möglich sind (RASt, 6.1.8.2), davon darf eine Tiefe von 1,50 Meter nicht befahrbar sein (EFA, 3.3.3.1).

Sind vorgezogene Seitenräume, Mittelinseln oder Mittelstreifen mit anderen Querungsanlagen kombinierbar?
Die Kombination mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) wird in den Regelwerken ausdrücklich empfohlen (R-FGÜ, 1, RASt, 6.1.8.5; EFA, 3.3.4). Insbesondere an Straßen mit hohen Fahrverkehrsstärken kann eine Kombination von FGÜ mit einer Mittelinsel sinnvoll sein (EFA, 3.3.4). Durch die bauliche Trennung der Fahrzeugströme in die zwei Richtungen können sich die Fußgängerinnen und Fußgänger zeitlich nacheinander auf die jeweilige Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge konzentrieren (EFA, 3.3.4) oder eine Ruhepause einlegen. Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ höchstens 6,50 m betragen. Ist sie größer als 8,50 m ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen (R-FGÜ, 3.1 (3)).

(Symbolbild © Michael Gaida)

Neu- und Umgestaltung der Friedhöfe Wernsdorf, Zeesen und des historischen Dorffriedhofs Zernsdorf

24. Januar 2018

Stadt Königs Wusterhausen, Uschi Schlecht, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

Die Stadt Königs Wusterhausen informiert darüber, dass das Sachgebiet Öffentliches Grün und Friedhöfe in den folgenden Wochen einige Umgestaltungen auf den Friedhöfen Wernsdorf, Zeesen und dem Dorffriedhof Zernsdorf vornehmen wird.

In Zernsdorf haben die Arbeiten bereits begonnen. Hierbei werden zunächst die Hecke um die Kapelle gerodet und deren Wurzeln entfernt. Danach beginnen die Maßnahmen zur Erneuerung der Sperrschicht an der Kapelle. Um an das Gebäude zu gelangen, muss der Weg um die Kapelle aufgenommen und später so angelegt werden, dass das Regenwasser von der Kapelle weggeleitet wird. Nach Beendigung dieser Maßnahme werden Kapelle und Weg mit einer neuen Hecke eingefasst.

Auf dem Friedhof in Zeesen werden noch in dieser Fällsaison bis Ende Februar die Reste der ursprünglichen, ausgewachsenen Rundhecke (Block E) beseitigt. Nach Überarbeitung der entsprechenden Fläche, wird im Anschluss eine neue Hecke gepflanzt. Weiterhin entfernt die Stadtverwaltung abgelaufene Gräber, zu denen keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten.

Auch auf dem Friedhof im Ortsteil Wernsdorf beräumt die Stadt alte Grabanlagen. Im hinteren Teil des Friedhofes sind Baumpflanzungen geplant. Hier ist später Platz für neue Begräbnisformen.

Ziel der Maßnahmen zur Friedhofsumgestaltung ist es, die Friedhöfe nach und nach aufzuwerten und ihnen ein harmonisches Gesamtbild und damit ein neues Gesicht zu geben. Bänke und Ruhezonen werden zukünftig zum Verweilen einladen, so dass die Friedhöfe nicht nur als Begräbnisstätten, sondern auch als Orte der Ruhe und inneren Einkehr genutzt werden können.

Neue Informationen zum Verhalten im Straßenverkehr

23. Januar 2018

Redaktion

Veranstaltung am 13. Februar 2018 um 18 Uhr
im Bürgerhaus Zernsdorf

Geht es Ihnen auch so? Die Fahrschule ist lange her, seitdem gibt es immer mehr Verkehr mit schnelleren, größeren und schwereren Fahrzeugen und es gab immer wieder Änderungen an gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind manchmal nicht ganz sicher, ob wir alles richtig machen. Und die Sicherheit im Straßenverkehr ist uns ein wichtiges Anliegen.
Aber keine Sorge, es wird keine Fahrschulveranstaltung, sondern ein unterhaltsamer Abend mit vielen interessanten Fragen und Antworten.
Kompetenter Gesprächspartner ist Andi Preuß von der Fahrschule Preuß, die Veranstaltung wird organisiert von Harald Wilde.

 

Müllhalde Zernsdorf

17. Januar 2018

Karin Schwitalla, Matthias Fischer, Ortsbeiratsmitglieder Zernsdorf
Ein Sonntagsausflug

Der letzte Sonntag führte uns in die nähere Zernsdorfer Umgebung. Dass die sich im Winter nicht grün und blühend präsentieren würde, war uns wohl bewusst. Aber bunt war das Bild doch! Denn was wir allenthalben vorfanden, war Müll, Müll und nochmal Müll. Und zwar solche Massen, dass  man mit ein paar Müllbeuteln nicht sehr weit kommt. Menschen, die hier wohnen oder arbeiten, und die eigentlich Verantwortung zeigen sollten für ihr Umfeld, entledigen sich ihrer Abfälle völlig gewissenlos in freier Natur. Geplant, absichtlich, oder soll ich sagen »mit Vorsatz«? Und das, ob wohl man alles einen Kilometer weiter umweltfreundlich und kostengünstig beim SBAZV abgeben kann? Das nenn ich doch wirklich eine schlechte Kinderstube!

Hier ein paar Bilder, die man nicht weiter kommentieren muss. Die Stadt ist leider ziemlich hilflos, denn es gelingt kaum, einen Verursacher zu überführen. Und nur wenn Bürger die Stellen abseits der Hauptstraßen bei der Verwaltung melden, können die Müllhaufen auch gelegentlich entfernt werden. Bis dahin »erfreuen« wir uns daran beim Sonntagsspaziergang…

 

 

Neubau einer Kita in Modul-Schnellbauweise beschlossen

9. Januar 2018

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadtverordneten stimmten auf der Sondersitzung am 08.01.2018 für den Bau einer Kindertagesstätte in Zernsdorf in schneller Modulbauweise und folgten damit im zweiten Anlauf dem Vorschlag des Bürgermeisters Swen Ennullat. Die Kapazität der neu zu bauenden Kindereinrichtung soll bei mindestens 132 Plätzen liegen, die Ausschreibung materialneutral erfolgen.
Damit wurde der Beschluss vom 09.10.2017 aufgehoben. Er sah noch eine konventionelle Bauweise vor, die erheblich mehr Zeit in Anspruch genommen und keine Fertigstellung vor 2021 vorgesehen hätte. Jetzt soll nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen die Phase für Planung und Bau innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen sein. Die Verwaltung hatte zuvor erstmalig umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgelegt sowie auf Wunsch von Stadtverordneten mehrfach ergänzt und angepasst.
Bürgermeister Swen Ennullat dankte den Abgeordneten für diese Entscheidung: „Sie ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Weitere werden folgen müssen, um die selbst verschuldete Notsituation der Kindertagesbetreuung im Interesse unserer jungen Familien zu lösen.“
Die Festlegung, ob die Kindertagesstätte durch die Stadt Königs Wusterhausen oder durch einen freien Träger betrieben wird, soll bis März 2018 durch einen separaten Beschluss geregelt werden. Der Ortsbeirat Zernsdorf favorisiert eine kommunale Trägerschaft. Der Bürgermeister respektiert diese Entscheidung und wird den Vorschlag entsprechend einbringen.

Petition an die SVV Mitglieder zum Bau einer Kita in Zernsdorf

8. Januar 2018

Wolfgang Almus, Zernsdorf

Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
mit Unverständnis und Empörung habe ich als Bürger dieser Stadt und Steuerzahler den Mehrheitsbeschluss der SVV zur geplanten Zernsdorfer Kita vom 11.12.17 (Rückverweisung der Kita-Beschlussvorlage an Ortsbeirat und Ausschüsse) zur Kenntnis nehmen müssen. Eine weitere unsinnige Verzögerung der Kita ohne sachliche Begründung, folgend: erneute Sitzungen von Ortsbeirat Zernsdorf, Ausschüssen, Stadtparlament! Das nenne ich Quertreiberei pur!

Wenn man bedenkt, dass genau diese Stadtverordneten Errichtung und Betrieb der geplanten Kita ohne jegliche vernünftige Entscheidungsgrundlagen auf den Franzke-Vorschlag hin

  • einem freien Träger ohne Prüfung der Kosten
  • unter Verfahrensverstoß gegen die Hauptsatzung der Stadt (Ignorierung des Ortsbeirats)
  • ohne jede Vorberatung in einschlägigen Fachausschüssen

übertragen wollten (So war und ist ja der Beschluss der SVV vom 09.10.2017!), kann man eigentlich nur noch „stinksauer“ sein. Ich vermag nicht nachzuvollziehen, was in den Köpfen derjenigen Quertreiber vor sich geht, die nun wiederum mit ihrer Entscheidung vom 11.12.17 den Bau der geplanten Zernsdorfer Kita weiter verzögert haben.

Diesen destruktiven Stadtverordneten sei Folgendes gesagt: Dass ich als „normaler“ Bürger dieser Stadt dem Unfug der SVV vom 09.10. nur durch eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Landrat Einhalt gebieten konnte, weil unser Stadtparlament nicht „funktionierte“, ist objektiv auch unter demokratischem Gesichtspunkt schon sehr problematisch. Sie als Mandatsträger haben einen Wählerauftrag, den Sie nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen haben. Ich fordere diese Mitglieder der SVV (SPD, Wir für SPD, Teile der Linken und der CDU) nachdrücklich auf, dass Sie Ihren Pflichten zum Wohle der Einwohnerschaft dieser Stadt nachkommen. Ansonsten treten Sie zurück, und lassen Sie vernünftige Leute in das Parlament nachrücken! Für weitere sinnlose Partei- und Machtspiele ist angesichts der aus der Franzke-Zeit stammenden gravierenden Probleme unserer Stadt keine Zeit. Das ist Zeitvergeudung mit äußerst negativen Auswirkungen auf die Einwohnerschaft (Beispiel: Zernsdorfer Kita).

Als Bürger dieser Stadt wünsche ich mir für 2018 sehr, dass Vernunft in die Köpfe dieser offenbar im Gestern verbliebenen Stadtverordneten einkehren möge und die destruktive Quertreiberei dieser Leute endlich ein Ende haben möge. Unser Stadtparlament muss, und zwar schnell, kooperativ mit dem neuen Bürgermeister zusammenarbeiten – zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns Bürgerinnen und Bürgern von Königs Wusterhausen ein erfolgreiches gesundes 2018!

(Anmerkung der Redaktion: Auf dem Foto oben der vorgesehene Bauplatz für die Zernsdorfer Kita. Es bleibt die Hoffnung, dass der schwarze und merkwürdig riechende Boden tatsächlich so unbedenklich ist, wie es die Wohnen Am See Zernsdorf GmbH behauptet.)