Archiv der Kategorie: Sicherheit

Gemeinsam für den Umweltschutz

2. Juni 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Stadt Königs Wusterhausen und Verein Abfallstreife e.V. unterzeichnen Partnerschaft

Die Stadt Königs Wusterhausen und der Verein Abfallstreife e.V. haben am Dienstag, dem 1. Juni 2021, eine Ordnungspartnerschaft unterzeichnet. „Wir möchten das Ehrenamt stärken und eine Brücke zum Hauptamt bauen“, erklärte Ria von Schrötter, Fachbereichsleiterin Bürgerdienste, Ordnung und Familie und 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters.

Ordnungsamtsleiter Kay Kutschbach ergänzte: „Das Thema ,Umweltverschmutzung‘ begleitet uns leider dauerhaft und wir sind dankbar, dass sich dieser Verein aus Königs Wusterhausen so intensiv engagiert, um die Menschen zu sensibilisieren. Der Verein organisiert Müllsammelaktionen, er erfüllt aber keine hoheitlichen Aufgaben der Kommune. Er wird also keine Kontrollen vornehmen. Dies ist die Pflicht des Ordnungsamtes“.

Mit Hilfe der Ordnungspartnerschaft soll der Informationsaustausch zwischen dem Verein und der Stadtverwaltung intensiviert werden. Darüber hinaus unterstützt die Verwaltung, indem die Abfälle fachgerecht durch den Städtischen Betriebshof bzw. den Abfallentsorger abgeholt werden.

Etwa 20 Mitglieder zählt der Abfallstreife e.V., das Netzwerk ist aber weit größer, berichtet Maria Böhme vom Vereinsvorstand. „Die Mitglieder übernehmen die Organisation der Projekte und Aktionen. Wir sind aber auf die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die mit uns gemeinsam draußen unterwegs sind. Ohne sie wäre unsere Arbeit so nicht möglich.“ Bei einer der jüngsten Müllsammel-Aktionen am Krebssee kamen 1,5 Kubikmeter Abfall zusammen.

Ein weiterer Schwerpunkt in der Vereinsarbeit ist die Jugendbildung. „Wir gehen in die Kitas und Schulen und machen dort auf die Auswirkungen der Umweltverschmutzung aufmerksam“, schildert Jonas Hohnholz, Mitglied des Vereinsvorstandes.

Den Verein Abfallstreife e.V. gibt es seit sechs Jahren in Königs Wusterhausen.

Bild: Maria Böhme (r.) und Jonas Hohnholz (2.v.r.) vom Verein Abfallstreife e.V. haben mit der Stadtverwaltung, vertreten durch Ria von Schrötter (2.v.l.), Axel Böhm (l.) und Kay Kutschbach (M.) eine Ordnungspartnerschaft unterzeichnet. © Reik Anton

Bankrotterklärung der Bürgermeisterkandidatin

4. Mai 2021

Pressemitteilung der FWKW

News zum heutigen Internationalen Tag der Feuerwehr: Frau Wiezorek streicht die neue Hauptwache ersatzlos.

Die Bürgermeister-Kandidatin Michaela Wiezorek erklärt am 3. Mai 2021 öffentlich: die Hauptfeuerwache wird es mit ihr auf dem Funkerberg nicht geben. Warum? Angeblich zu hohe Erschließungskosten. Ihr Wunsch? Wohnbebauung statt Feuerwehr. Warum? Die deutlich höheren Erschließungskosten, sollen die Bürger tragen, die dann dort in ihre Eigenheime ziehen. Das, so Wiezorek am 3. Mai 2021 in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses, würde die Stadt deutlich weniger kosten.

Zum Hintergrund: Die bestehende Hauptwache in der Köpenicker Straße erfüllt nicht mehr die Vorschriften zur Unfallverhütung. Zudem ist zu wenig Platz für die hauptamtlichen KameradInnen, die Freiwillige Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr und die Technik. Bereits 2014 wurde der Standort Funkerberg durch ein Planungsbüro empfohlen. 2016 wurde dieser Standort nach einer Feuerwehr-, einsatztaktischen und baulichen Untersuchung festgelegt, 2018 der Grundsatzbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung gefasst.*

2020 wurde das bestehende Baurecht mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (BV 61-20-037) angepasst. Aufgrund mehrfacher planungsrechtlicher Anpassungen war dies ein gigantischer Kraftakt der gesamten Verwaltung, von Schallgutachten, Umweltberichten bis hin zu Bürger- und Behördenbeteiligungen.

Verantwortlich für die Erschließung des Standortes: Fachbereichsleiterin Tiefbau, Michaela Wiezorek. Das erklärte Ziel: Bau der Wache in 2020.

Aktueller Stand: Die Tiefbauarbeiten, insbesondere der Straßenbau, sind nicht annähernd fertig gestellt. Angeblich sind weitere Planungen nötig. Allein die bereits geleisteten Planungsaufträge und Bauvorbereitungen beziffern sich auf 1 Million Euro. Mehr als in den Startlöchern steht auch der Hochbau. Die europaweite Vergabe ist fertig.

Aber: Frau Wiezorek hat nicht geliefert. Um ihre eigene Unfähigkeit zu verschleiern, deklarierte sie am 3. Mai 2021 selbstherrlich das Ende der Hauptfeuerwache auf dem Funkerberg. Ohne Problemlösung, ohne Alternativennennung, ohne Entschuldigung. Frau Wiezorek verkündete eigenmächtig und ohne Abstimmung mit den beteiligten Abteilungen und der Rathausspitze: alles zurück auf Start. Gegenüber der Rathausspitze ist dies eine unglaubliche Kompetenzüberschreitung. Gegenüber den BürgerInnen eine freche Amtsanmaßung.

Mehr noch: Mehr als 10 Jahre intensiver Planungs- und Abstimmungsleistungen sowie Ausgaben in siebenstelliger Höhe werden durch Frau Wiezorek geopfert. Billiger wird es ganz sicher nicht. Die dringend nötige Heimat für die KameradInnen rückt in weite Ferne. Die Stadt hat kein anderes, geeignetes Grundstück.

Viel schlimmer noch: Wiezorek brüskiert erneut und fortgesetzt Leitung und Mitarbeiterstab des gesamten Rathauses, das zu leiten sie vom „Bündnis 21“ inthronisiert werden soll. Ein „Arbeitsgespräch“ soll das Problem lösen, so Wiezoreks politische Strippenzieher, das „Bündnis 21“, laut Pressemitteilung vom 4. Mai.

Wir sind fassungslos ob solcher Unverfrorenheit. Wer macht hier welchen Job? Wer übernimmt hier Verantwortung? Wer spricht hier für das Rathaus? FWKW fordert die umgehende Realisierung der geplanten Hauptfeuerwache und ein Ende der Hinterzimmer-Politik.

* Grundsatzbeschluss BV 37-18-174 der SVV zum Neubau der Hauptwache inklusive Auftrag an den Fachbereich Tiefbau, die Erschließung zu realisieren.

 

Einladung zum Ortstermin an der Zernsdorfer Kreisstraße am 7. Februar 2020

6. Februar 2020

Matthias Fischer, Zernsdorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Ortsbeiratsmitglieder,

wir haben am nächsten Freitag, dem 7. Februar 2020 um 15 Uhr einen Drehtermin mit dem Team des Robur von „Brandenburg Aktuell“ des RBB, zu dem wir Sie recht herzlich einladen, die Bürger von Zernsdorf bei einem drängenden Problem zu unterstützen. Damit Sie die Problematik vorab besser kennen, sende ich Ihnen einiges Material über den Gegenstand und unsere Bemühungen der letzten Jahre. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung und Ideen.

Zur Problematik der Kreisstraße in Zernsdorf

Seit vielen Jahren bemühen sich die Einwohner von Zernsdorf, einem Ortsteil mit 4.000 Einwohnern der Stadt Königs Wusterhausen, um eine vernünftige Verkehrslösung für die durch den Ort führende Kreisstraße K6153 (Karl-Marx-Straße). Sie »zerschneidet« den Ort auf seiner gesamten Länge und es gibt keine einzige Querungshilfe entlang der gesamten Ortsdurchfahrt. Keine Ampel, keinen Zebrastreifen, ja nicht einmal eine Mittelinsel.

Der Verkehr hat allein in den letzten zehn Jahren enorm zugenommen und dies ist vorrangig verursacht von folgenden Faktoren: vom Ein- und Auspendeln der stetig steigenden Einwohnerzahl, dem zunehmenden Durchgangsverkehr (u.a. durch die naheliegende Autobahnabfahrt über den Segelfliegerdamm), das Mautmeidungsverhalten durch Schwerlastverkehr, durch die 40-Tonner Tanklastwagen aus dem örtlichen Tanklager, sowie immer häufiger durch den gesamten Umleitungsverkehr der Autobahn A10 bei Baustellen und Unfällen.

Über Jahre bemühte sich der Ortsbeirat um Lösungen, die aber leider bei der Leitung des Kreisstraßenverkehrsamtes kein Gehör fanden und nicht einmal ansatzweise durchgeplant wurden.

2018 gab es dann eine Unterschriftensammlung von Anwohnern, die den Zustand einfach nicht länger ertragen wollen. (Bericht der MAZ vom 13.10.2018). Der neue Leiter des Straßenverkehrsamtes, Herr Brumme, erhörte erstmals unser Flehen und Fordern. Es kam zu einer ersten Beratung am 12. Dezember 2018 mit betroffenen Anwohnern, Ortsbeirat, Vertretern von Stadt, Landkreis und Polizei.

Im Nachgang hat der Ortsbeirat aufgezeigt, an welchen Punkten Querungshilfen gewünscht wären und zur Diskussion gestellt (Februar 2019). (Unter Anderem hier nachzulesen)

Seither wurde erstens die Beschilderung der Radwege wieder hergestellt – leider führen die Radwege aber nicht auf vollständiger Länge durch den Ort, sodass die beschriebene Situation auch für Radfahrer zunehmend eine Bedrohung darstellt.

Zum zweiten wurde – wie man durch die Ortsvorsteherin ausrichten ließ, »testweise« eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Nachtstunden zur Lärmreduzierung versprochen und installiert (am 28. Januar 2020). Leider löst nichts davon die eigentlichen Probleme der Zernsdorfer, insbesondere der Schulkinder und der älteren Bürger, die zu Hauptverkehrszeiten erhebliche Schwierigkeiten bei der Überquerung der Straße haben.

Am 22. Januar 2020 gab es nun einen Verkehrsunfall in dieser Kreisstraße, bei dem ein Kind sehr schwer verletzt wurde. Dadurch kam die Diskussion zur Verkehrssicherheit im Ort erneut in Gang. Die Bürger fragen, weshalb nach so vielen Jahren ihre Forderungen noch immer nicht realisiert wurden, die sich im Übrigen mit den Zusagen des damaligen Amtes Unteres Dahmeland beim Ausbau der Straße aus dem Jahre 1996 decken.

Dazu gehörten (wörtlich in Auszügen zitiert aus einem Schreiben des damaligen Amtsdirektors vom 10.5.1996, siehe Faksimile unten):

»Um für Sie (gemeint sind die Anwohner) vor Ort eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen, sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

– Einrichtung von Tempo-30-Zonen über etwa 1 km im Ortskern,
– gut ausgebaute und womöglich klar getrennte Geh- und Radwege,
– Anlage von Fuß- und Radüberwegen

– Einbau einer geräuschmindernden Asphaltdecke…«

Fast 25 Jahre nach diesen Versprechen ist trotz inzwischen stark gestiegenem Verkehrsaufkommen und wesentlich erhöhter Einwohnerzahl nichts davon realisiert, selbst die über mehrere Jahre gültige Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortskern auf 30 km/h wurde vor einigen Jahren wieder aufgehoben.

In Hauptverkehrszeiten ist es extrem schwierig geworden, die Straße zu überqueren, bei Störungen auf A10 oder A12 quält sich zudem der gesamte Transitverkehr einer der meistbefahrenen Brandenburger Autobahnen durch den Ort. Zusätzliche Gefahrenstellen entstanden an den Einmündungen der Erschließungsstraßen zum Neubaugebiet »Wohnen am See«, an denen es zu Stoßzeiten immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Allein in diesem Wohngebiet leben künftig über 500 Menschen, deren Kinder die Kreisstraße auf dem Weg zur Grundschule queren müssen.

Wir fordern die zuständigen Verwaltungen nunmehr auf, sofort und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage zu entschärfen. Wir wünschen uns, dass der Landkreis mit seinen politischen Vertretern im Kreistag uns dabei mit allen Kräften hilft – für die Sicherheit und Gesundheit seiner Einwohner.

Querungen von Durchgangsstraßen im innerörtlichen Bereich

5. Februar 2020

Eine Recherche der Stadtfunk Redaktion

Vorbemerkung:
Wir sind keine Fachleute für Straßenverkehr, versuchen aber einmal, die Aspekte von Querungsanlagen unserer Durchgangsstraßen zusammenzufassen. Hinweise, Korrekturen und Diskussion willkommen:

Auf allen öffentlich genutzten Flächen geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs vor. Dabei ist, wie es die Straßenverkehrs-Ordnung StVO vorsieht, auf Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.

»Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.« (VwV zu §§ 39 bis 43 StVO III)

Wann sollen Querungsanlagen eingerichtet werden? Bei beidseitigem Fußverkehr an Straßen sind generell Querungen zu berücksichtigen. Die Ausführung der Querungsanlagen hängt von den sonstigen Randbedingungen ab (EFA, 3.1.1).
Straßen mit zwei Fahrstreifen bis 8,50 m Fahrbahnbreite benötigen Querungsanlagen, wenn die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt)
– mehr als 1.000 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit 50 km/h oder
– mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt (EFA, 3.3.2.1). An Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage sind Querungsanlagen an allen Zufahrten vorteilhaft. Sollte ausnahmsweise eine Abrückung nötig sein, kann die Querungsanlage um maximal 4,00 m in die einmündende Straße hinein abgesetzt werden (EFA, 3.3.6).

In welchen Fällen werden Querungsanlagen als nicht erforderlich angesehen?
Keine Querungsanlagen werden benötigt, wenn die Geschwindigkeit V85 des Fahrverkehrs infolge von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung unter 25 km/h liegt. Anmerkung zur V85: Damit ist das Tempo gemeint, dass von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird.

Darüber hinaus werden in der Regel keine Querungsanlagen benötigt,
– wenn kein besonders ausgeprägter Querungsbedarf besteht,
– bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen nicht mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde beträgt oder
bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h die Verkehrsstärke nicht mehr als 250 Kfz/h in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt) beträgt. (EFA, 3.3.2.1 und RASt 6.1.8.1)

FGÜ (Zebrastreifen)
FGÜ dürfen nur angelegt werden:
– innerhalb geschlossener Ortschaften
– auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
– an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
– nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. (R-FGÜ, 2.1, (1))

FGÜ dürfen nicht angelegt werden im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges. (also in Geh-/Radelrichtung).

Mittelinseln
Mittelinseln verringern das Unfallrisiko und erleichtern die Fahrbahnquerung, da immer nur eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Sie sollten in möglichst direkter Verbindung der häufigsten Fußgängerüberquerungslinien liegen, da eine Konzentration auf die Insel, wie auch auf andere punktuelle Überquerungsstellen, ohne Eingriff in die Freizügigkeit der Fußgängerbewegungen nicht zu erwarten ist (EFA 3.3.3.1).

Mittelinseln können mit oder ohne Verschwenkung der Fahrstreifen ausgebildet werden (EFA, 3.3.3.1). Eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit kann erreicht werden, indem ein Versatz der Fahrbahn um mindestens ihre eigene Breite vorgenommen wird (EFA 3.3.3.1).

Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ (Zebrastreifen) höchstens 6,50 Meter betragen. Ist die nutzbare Fahrbahnbreite größer als 8,50 Meter, ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen.

Die widersprüchlichen Angaben der erforderlichen Tiefe von Mittelinseln in den derzeitigen Regelwerken weist auf die Herausforderung hin, diese in einer – für den wenn auch nur kurzfristigen Aufenthalt von Menschen notwendigen – Tiefe in den Straßenquerschnitt zu integrieren. Demnach sollen Mittelinseln mindestens 2,00 Meter, bei Mitbenutzung durch Fahrräder und Rollstuhlfahrer 2,50 Meter tief sein (RASt, 6.1.8.2 u. 6.1.8.3).
Sie „sind erst ab einer Tiefe von 2,50 Meter durch Menschen mit Rollstuhl ohne Einschränkungen nutzbar, anzustreben sind größere Tiefen […].“ (H BVA, 3.3.). Auch auf außerörtlichen Straßen sind Mittelinseln in der Regel 2,50 Meter tief anzulegen (RAL, 6.8.2).
Einschränkend gilt für Stadtstraßen, dass bei „Notwendigkeit“ auch Mittelinseln kleinerer Tiefen, wie z.B. 1,60 m, als Querungshilfe möglich sind (RASt, 6.1.8.2), davon darf eine Tiefe von 1,50 Meter nicht befahrbar sein (EFA, 3.3.3.1).

Sind vorgezogene Seitenräume, Mittelinseln oder Mittelstreifen mit anderen Querungsanlagen kombinierbar?
Die Kombination mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) wird in den Regelwerken ausdrücklich empfohlen (R-FGÜ, 1, RASt, 6.1.8.5; EFA, 3.3.4). Insbesondere an Straßen mit hohen Fahrverkehrsstärken kann eine Kombination von FGÜ mit einer Mittelinsel sinnvoll sein (EFA, 3.3.4). Durch die bauliche Trennung der Fahrzeugströme in die zwei Richtungen können sich die Fußgängerinnen und Fußgänger zeitlich nacheinander auf die jeweilige Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge konzentrieren (EFA, 3.3.4) oder eine Ruhepause einlegen. Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ höchstens 6,50 m betragen. Ist sie größer als 8,50 m ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen (R-FGÜ, 3.1 (3)).

(Symbolbild © Michael Gaida)

Ein kleiner Erfolg – endlich passiert etwas

10. August 2016

Priska Wollein

Für die Zernsdorfer Bürger ist es schon das zweite Jahr, in dem sie von einer Bande irischer Wanderarbeiter heimgesucht werden, die sich auf dem Zeltplatz einquartiert haben und sich im Dorf nach Gutsherrenart bewegen. Andere Gemeinden hatten es in der Vergangenheit geschafft, sich dieser ungebetenen Gäste zu entledigen, in Königs Wusterhausen schienen sie in Ruhe gelassen zu werden. Sie lieferten sich Autorennen auf der Straße und durch den Wald, luden Müll auf Waldwegen ab und lagerten Baumaterialien und Abfälle auf öffentlichem Land. Bei höchster Waldbrandwarnstufe wurden die Waldwege zugeparkt, und niemand aus der Verwaltung schien sich darum zu scheren. Oder konnte es nicht?

Denn wir haben auch in diesem Jahr vieles versucht, um die Stadtverwaltung und die Behörden zum Handeln zu bringen – seien es Anfragen in Ortsbeirat und in der Stadtverordnetenversammlung, Beschwerdebriefe und Anzeigen bei Bürgermeister, Ordnungsamt, Polizei und Forstverwaltung. Wir wissen von vielen Bürgern, dass sie sich selbst ebenfalls eingesetzt hatten, Vorfälle gemeldet hatten, versuchten, Fotos »auf frischer Tat« zu machen oder gar den Müll wieder zu beseitigen.

Gemeinsam haben wir vielleicht den Stein ins Rollen gebracht…

Denn endlich hat sich tatsächlich etwas getan: Heute früh um 6 Uhr rückten Polizei und Ordnungsamt mit Verstärkung großer ADAC-Abschleppwagen an und begannen, die illegal an der Straße und im Wald geparkten Fahrzeuge abzuschleppen. Dabei spielten sich absurde Szenen ab wie das Bespucken und Beschimpfen der Ordnungskräfte als Nazischweine… Und dabei sperrten sie selbst ihre eigenen Kinder in den Lastwagen ein, um das Abschleppen zu verhindern!

Die Zernsdorfer hoffen nun inständig, dass die Aktion erfolgreich war und sich damit die Situation verbessert. Und Ordnung und Sicherheit bald wieder hergestellt sind.