Anfrage an den Bürgermeister zur Neugestaltung der Kita-Satzung

14. Februar 2017

Redaktion
Herr Möbus, Stadtverordneter (CDU-Fraktion), stellte im Nachgang zur Sitzung des Sozialausschusses eine Anfrage, da vieles in der Sitzung sich dem Zuhörer nicht ganz erschloss oder unbeantwortet blieb. Die gesamte Kommunikation inkl. der Antwort der Stadt finden Sie im angehängten PDF.

C. Möbus: Vor Beschluss der geänderten Kita-Satzung benötigen ich und sicherlich auch einige andere Stadtverordnete noch einige Informationen.

  1. Welche Auswirkungen hat die im Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossene Vorlage „Grundsätze der Kindertagesbetreuung im Landkreis Dahme-Spreewald gemäß den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG)“ auf die Stadt Königs Wusterhausen?
  2. Wie viele Eltern/Bedarfsgemeinschaften zahlen derzeit den Mindestbetrag?
  3. Wie viele Eltern/Bedarfsgemeinschaften würden nach der neuen Regelung den Mindestbeitrag zahlen?
  4. Wie hoch ist der Anteil (absolut und relativ) der Eltern/Bedarfsgemeinschaften, die derzeit den Höchstsatz zahlen?
  5. Von welchen relativen und absoluten Anteilen der Eltern/Bedarfsgemeinschaften geht die Verwaltung hinsichtlich der geplanten Stufen (Anlage 1, bereinigtes Einkommen laut Satzung in 100er Schritten ab 1.000,00 Euro bis Höchstsatz) aus? Bitte in tabellarischer Darstellung
  6. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehr als drei unterhaltsberechtigten Kindern gibt es in Königs Wusterhausen?
  7. Der Abzug eines Pauschalbetrages iHv 27 v. H. vom Bruttoeinkommen gemäß § 7 Abs. 5 Buchstabe b) der Satzung benachteiligt hohe Einkommen, die ohnehin schon höhere Beiträge zu entrichten haben, da hier schon der Einkommenssteuersatz zumeist höher ausfällt. Warum wird an dieser Stelle nicht auf das Nettoeinkommen o.ä. zurückgegriffen? Wie wird der Rückgriff auf 27 % begründet?
  8. Wie hoch sind die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung der Stadt? Wie hoch sind die Einnahmen durch Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung? Wie haben sie diese jährlichen Summen seit der letzten Änderung der Kita-Satzung entwickelt?
  9. Wo läge die Stadt Königs Wusterhausen mit der neuen Gebührenstaffelung im Vergleich zu Nachbargemeinden (Wildau, Mittenwalde, Heidesee, Bestensee, Zeuthen und Kreisstadt Lübben)?

Basis der Betrachtung sollten jeweils die aktuell vorliegenden Daten sein.

Freundliche Grüsse
Christian Möbus
Stadtverordneter, Mitglied der CDU-Fraktion

Anfrage BM Kitasatzung_PDF