Archiv der Kategorie: Wernsdorf

WEA: Wir wurden betrogen und müssen uns wehren!

26. April 2016

BI Wernsdorf/Ziegenhals u. Zernsdorf/Uckley

Liebe Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley, liebe Bürger aus Königs Wusterhausen,

seit Januar dieses Jahres ist der Waldfrevel in unseren Wäldern für die Errichtung von 10 Windkraftanlagen von jeweils 199 m Höhe in vollem Gange. Diese Zerstörung geht einher mit der sukzessiven Vernichtung der dort und im Umfeld angesiedelten Vogelwelt (u.a. Rot- und Schwarzmilan, Seeadler). Aber nicht nur Fauna und Flora werden künftig unter dieser Energieindustrieanlage im Wald zu leiden haben, sondern auch wir Anwohner durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall.

Trotz unserer 144 Einwendungen gegen dieses Vorhaben, die am 20.05.2015 in einer 10-stündigen Erörterung behandelt wurden, trotz unseres Einspruchs vom 22.09.2015 gegen den 3. Entwurf des Teilregionalplanes Windenergienutzung, dem 374 Bürgern mit ihrer Unterschrift zustimmten, werden nun Tatsachen geschaffen. Selbst das von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg verabschiedete Flughafenstrukturkonzept, welches unseren Wald u.a. als Landschaftsschutzgebiet und Erholungswald zum Ausgleich für die künftige Belastung durch den BER ausweist, ist nur noch Makulatur – keine Behörde hält sich daran! Politik und Windkraftlobby haben ein Komplott geschmiedet, um im letzten Jahr des alten EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) noch einmal richtig auf unsere Kosten absahnen zu können.

Die Hürden der Bürgerbeteiligung im Land Brandenburg sind sehr hoch! Demokratische Mitbestimmung ist auch hier erfahrungsgemäß nicht gratis zu haben! Man muss sie erstreiten bzw. mit Geld einklagen! Zu diesem Schritt haben sich am 24.02.2016 und am 11.03.2016 zahlreiche Bürger auf unseren Info-Veranstaltungen im Gasthaus „Zur Linde“ entschlossen. Gemeinsam mit dem NABU haben wir ein Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley eingeleitet und rufen Euch auf, dieses mit einer Spende finanziell zu unterstützen. Auch Petra Kelling, Schauspielerin aus Wernsdorf, und weitere namhafte Bürger unterstützen diese Aktion mit einer Spende und helfen uns tatkräftig! Das bereits vorhandene Spendenaufkommen von ca. 2.000 € (Dank an alle ersten Spender!) reicht nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken! Der Kostenvoranschlag des Anwaltes geht von ca. 10 Tsd. € aus!

Die Spenden können
1. entweder überwiesen werden an:
NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: Spende BI-Klage Windpark Uckley
(Ab 200 € wird eine Spendenbescheinigung zugeschickt, andernfalls kann der Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.)

2. oder in bar auf der Spendenliste der BI-Sammlung eingezahlt werden, dann allerdings ohne Spendenbescheinigung.

Verwendete Wegematerialien beim Bau der WEA

10. April 2016

Redaktion

Der Landrat antwortet auf unsere Nachfrage

Im Folgenden das Antwortschreiben des Landkreises an Herrn Ennullat bzgl. der in den Wegen verbauten Materialien, die allerorten im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf ausgebaut werden, damit die gewaltigen Anlagen dort installiert werden können. Es handelt sich demgemäß also nur um „optische Beeinträchtigungen“ und der „Störstoffanteil“ sei als gering einzuschätzen… !

Antwortschreiben LK 23.03.2016

LESERBRIEF / Effizienz von Windkraftanlagen

4. Januar 2016

Herr und Frau Schulz, Wernsdorf

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Ein Leserbrief als Kommentar zur MAZ v. 29.12.2015 S.7 „Wir haben ein Konzept“

Glückwunsch an unseren Ministerpräsidenten für seine Erkenntnis, dass es  zur effektiven Nutzung von Windenergie vor allem neuer und bezahlbarer Speichertechnologien bedarf! Diese Einsicht hatten bereits vor über fünf Jahren die zahlreichen Bürgerinitiativen des Landes Brandenburg, weshalb diese sich gegen die Verspargelung unserer Heimat mit Windmühlen und vor allem gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern zur Wehr setzten (bei uns in Königs Wusterhausen z. B. in einem Mooreinzugsgebiet mit vielen streng geschützten Vogel- und mindestens 12 Fledermausarten! ).

Bislang hat sich jedoch unsere Landesregierung mit nicht zu überbietender  Arroganz über diese Initiativen hinweggesetzt, was nicht zuletzt auf der Landtagssitzung am 26.09.2015 zum Ausdruck kam, auf der die „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ von den Regierungsfraktionen und den Grünen abschmettert wurde – analog auf ‚Planerfüllung‘ handelte jetzt die zuständige Regionale Planungskommission Lausitz – Spreewald mit Ihrem Beschluss vom 17.12.15, dieses Gebiet wieder als WEG  Uckley 01 trotz vorhandener Erkenntnisse in den 3.Entwurf des Plandokumentes aufzunehmen.

Die neue Erkenntnis unseres Ministerpräsidenten gibt uns etwas Hoffnung hinsichtlich eines allmählichen Umdenkens unserer Landesregierung bei der Nutzung von Windenergie. Trotzdem werden wir alles daran setzen, die vorgenannte Volksinitiative als Volksbegehren ab 07.01.2016 bis 06.07.2016 zum Erfolg zu führen.

Vorhaben Windpark Uckley / Ergebnisniederschrift

2. September 2015

Priska Wollein

Windeignung_Uckley

Nach mehr als 15 Wochen ist die ERGEBNISNIEDERSCHRIFT zur Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley öffentlich. Es handelt sich um ein 114-seitiges Protokoll der fast 11-stündigen Veranstaltung. Bitte beachten: Es enthält noch keine Bewertung des Vorhabens, die durch die Genehmigungsbehörde – Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd – erfolgen wird. Dazu wurde jedoch kein konkreter Termin genannt.

Download Ergebnisniederschrift EÖT 20.05.2015 KW (1,4 Mb)

 

WKA / Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung und gegen Windräder im Wald

Im Zeitraum von knapp fünf Monaten wurden per 20.06.2015 für diese Initiative ca. 30.000 Unterschriften (immerhin 400 aus Wernsdorf !) gesammelt, die nunmehr der Landtagspräsidentin übergeben werden. Das Erfordernis von 20.000 Unterschriften wurde damit weit übertroffen.

Zwischenzeitlich hat bereits der Kreistag des Landkreises LDS am 03.06.2015 mehrheitlich dem Antrag der Fraktion UBL/Wir für KW zugestimmt, die Forderung für die Durchsetzung größerer Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung (10-fache der Gesamthöhe) an den Landtag heranzutragen.

Jetzt bleibt vorerst nur zu hoffen, dass dieser Volksinitiative das gleiche Schicksal wie den oben erwähnten erspart bleibt. Andernfalls werden auch hier die zahlreichen Bürgerinitiativen Brandenburgs – so wie es auf dem Energieforum am 22.06.2015 in Zossen zum Ausdruck kam – in ihrem Kampf um eine vernünftige Energiepolitik nicht nachlassen.

Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

(Kein) Ergebnis der Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

Am 20.05.2015 fand im nahezu vollbesetzten Versammlungssaal der Stadt KW die Erörterung der Einwendungen von ca. 140 Bürgern vornehmlich aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Allein die Dauer des fast 11-stündigen Sitzungsmarathons – lediglich unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von den Bürgern vorgebrachten vielschichtigen Einwendungen zu Planungsfragen, Umwelt-, Natur- und Brandschutz, sowie technischen Problemen u.v.m. nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Erst nach Fertigstellung des recht umfassenden Protokolls, daraus abgeleiteter Arbeitsaufträge an die Abteilungen des LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und anderer Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Fragen erfolgen die Neubewertung des Genehmigungsantrages und die Entscheidung über das Vorhaben sowie deren Offenlegung.

Eine telefonische Anfrage beim LUGV am 22.06.2015 ergab, dass das Protokoll der Erörterung noch nicht fertiggestellt werden konnte, woraus ein weiterer Verzug der Realisierung des Vorhabens der ABO Wind resultiert.

Zur Entwicklung am Flughafen BER

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Neue BER-Kostenrisiken in Millionenhöhe. Das Land Brandenburg wird eine weitere Bürgschaft für das Bauprojekt in Höhe von 407 Millionen Euro übernehmen. Damit kann sich die Flughafengesellschaft (FBB) Geld auf dem Kapitalmarkt besorgen. Ohne diese Bürgschaften wäre die FBB (Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg) nicht kreditfähig.

Dieser Betrag addiert sich zu einem „Sondervermögen“ in Höhe von ebenfalls 407 Millionen Euro, das als sog. Schattenhaushalt eingestellt wurde. Brandenburg wird in dieser Höhe Kredite aufnehmen und als Gesellschafter Darlehen an den Flughafen weiterreichen. Das Geld soll die FBB zurückzahlen. Es ist zu befürchten, dass das nie geschehen wird. Damit dürften die Kosten für den Flughafen auf mindestens 6,8 Milliarden Euro steigen.

Diese Geldpolitik ist nur möglich, weil die Zinsen z. Zt. so niedrig sind. Leider finden wir diese Großzügigkeit nicht bei der Finanzierung von Schulen, Kitas und beim Straßenbau.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass schon über eine mögliche Privatisierung des BER nachgedacht wird. Es ist ja bekannt, dass der BER frühestens 2030 (sehr optimistisch) einen Gewinn erwirtschaften wird. Die Anteilseigner (Brandenburg, Berlin, Bund) müssten also nochmals einem möglichen Investor diesen Kauf mit Steuergeldern versüßen, d.h. den Käufer dafür bezahlen, dass er den BER ”nimmt“.

In seiner Sitzung am 30.04.2015 hat der Landtag das Volksbegehren zum Nachtflugverbot mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mit der Begründung eines hervorragenden Schallschutzes abgelehnt und auch die Volksinitiative gegen eine 3. Start- und Landebahn wurde abgewiesen! Mit diesem Ergebnis werden sich die Bürgerinitiativen rund um den BER nicht abspeisen lassen!

Erörterung unserer Einwendungen gegen den Windpark in Uckley

29. Mai 2015

Hermann Wilke und Achim Schulz, BI Wernsdorf

KURZINFO / Am 20.05.2015 fand in KW die Erörterung aller Einwendungen gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Als erstes ein großes Dankeschön an alle fast 140 Einwendende! Ein weiterer Dank an alle, die zur Erörterung den Weg nach KW auf sich genommen haben und zuletzt ein ganz großer Dank an alle, die in der Veranstaltung bis zum Schluss gegen 21.00 Uhr ausharrten.

Ein fast 11-stündiger Sitzungsmarathon – unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von uns vorgebrachten Einwendungen, insbesondere hinsichtlich

– der Nichtnachvollziehbarkeit der Ausgliederung des Waldgebietes Uckley Nord aus dem Landschaftsschutzgebiet,
– der Zerstörung des Mooreinzugsgebietes,
– der sich abzeichnenden künftigen Mehrfachbelastung durch Fluglärm und Windkraftanlagen sowie Lärm der Autobahn (Uckley),
– des Vogelschutzes (besonders Seeadler u. Rotmilan)
– des Fledermausschutzes,
– des Brandschutzes u.v.m.

nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Wie es nun weitergeht, erläuterte der Versammlungsleiter, Herr Krüger, Referent beim LUGV, wie folgt:

  1. Erstellung des umfassenden Protokolls
  2. Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Abteilungen des LUGV und andere Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Probleme
  3. Neubewertung des Genehmigungsantrags
  4. Entscheidung
  5. Offenlegung der Entscheidung
  6. Ggf. Einlegung eines Widerspruchs gegen die Entscheidung.

Mit einer Entscheidung ist in maximal 7 Monaten zu rechnen. Auch dieser Zeitverzug ist als kleiner Teilerfolg für uns zu verbuchen.

Das Protokoll der Sitzung werden wir in ca. 3 Wochen erhalten und an alle Interessenten versenden.

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Mitschrift der ABO Wind Infoveranstaltung in Zernsdorf vom 3. März 2015

20. März 2015

Priska Wollein

Darum geht es:
– Es sind 13 Winderzeugungsanlagen des Typs Gamesa G132-5MW (das ist das größte, was momentan in D gebaut wird) im Wald nördlich von Uckley auf Stadtgebiet von Königs Wusterhausen geplant
– der Park produziere genug Strom, um 80.000 Bürger (wo?) zu Hause zu versorgen (was aber sicherlich nicht geplant ist)
– die Waldflächen erforderten eine »sensible Planung« – der Windpark ist auf Waldflächen geplant, die an das geschützte Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet angrenzen.
– Die Inbetriebnahme der Anlagen ist ab Juni 2016 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden vom 18. Februar bis zum 17. März öffentlich ausgelegt, unter anderem im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen:

I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, Zimmer 4.27, in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528
Spreenhagen, Zimmer 27 und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist
vom 18.02.2015 bis einschließlich 31.03.2015 schriftlich bei einer der
vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.

III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin
am 20.05.2015, um 10:00 Uhr, im Versammlungssaal der Stadt
Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen
erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen
werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen
auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtert werden.

IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren
Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders
sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich
gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der
Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.

Am Tag der Erörterung, 20.5.2015, ab 10 Uhr wird JEDE Einwendung behandelt.
Man kann zur Beratung übrigens vorher auch die Sprechstunden der Ortsvorsteher nutzen!

Nachfolgend stichpunktartig die Mitschrift aus dem Bericht des vortragenden Projektleiters der ABO Wind:

– Der Teil südlich (unterhalb) der horizontalen Linie/Stromtrasse sei aktuell nicht beplant (man beachte das Wort »aktuell«).

– gegen Radarstörungen werden bestimmt Waldstreifen freigehalten, das ergibt die jetzige Anordnung der WKA.

–  Schutzradius für Vögel der sog. TAK-Arten. z.B. Kranich und Rotmilan-Nester in der Nähe. Aktuell relevant ist Nr. 724 für WEA 13. Es erfordert eine »ökologische Baubegleitung«.

– zu Infraschall: »wir richten uns nach gesetzlichen Vorgaben.« Infraschall sei nicht mehr messbar über 200m Entfernung, sondern nur im direkten Umfeld der Anlagen spürbar.

– Die Zertifizierung der Anlagen des Typs Gamesa G132-5MW ist noch nicht erfolgt. Das kann z.B. dazu führen, dass die Anlagen ohne Zertifiziereung in schallreduziertem Modus betrieben werden müssen!

– zur Lärmemissionskalkulation sei die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)von 2003 herangezogen worden.
Konkret: die Imissionsprüfung im Jahr 2014 wurde nach den ALTEN, falschen »TA Lärm DIN ISO 9613-2/2/Vorgaben des WEA Geräuschimissionserlass vom 31.7.2003« durchgeführt! Der Gutachter kannte angeblich die neue Norm noch nicht, weil sie gerade erst herausgekommen sei! – Der Fehler sei aber nicht relevant, weil sich die Veränderungen dieser Richtlinie bis heute angeblich im Nachkommabereich befänden.

– 2015 neue Lärmprognose für KW vorliegend. Publikum: Wir wollen die Summe der Belastungen. Unter Anderem zu beachten ist die zukünftige Flugroute, die entlang der Autobahn südl. A10 führen wird (ab Mai 2015 in Nutzung bei erstmaligem Betrieb der BER-Südbahn).

– Uckley würde nie einen Schlagschatten bekommen, weil es ja mitten im Wald liege.

– es würden keine wasserführenden Schichten beeinflusst. Die Grundwasserneubildung würde nicht beeinträchtigt.

– Fundamente: es ist eine Flachgründung geplant. Dazu braucht es für die nötige Standsicherheit auf bis zu 11 m Tiefe baugrundverbessernde Massnahmen; welche (Verdichtung oder Pfähle), ist noch nicht beschlossen.. D.h. OBWOHL kein tiefes Fundament angelegt wird, kann bis maximal 21,9 m mit Pfählen gegründet werden. Und/oder der Boden mechanisch verdichtet werden. Grundwasserschichten dürfen aber nicht verletzt werden!
– Flachgründung bedeutet eine sehr geringe, nur 20-30 cm in die Erde reichende Fundamenttiefe. Zusätzlich wird das Fundament nach oben in einer Art Hügel gebaut.
– Frage: also wird der »Turm« noch höher als die angegebenen 206m Spitze?

– Der Regionalplan ist noch nicht rechtskräftig. Wann ist damit zu rechnen? k.A.
– »Baugrundgutachen zur Ansicht ausliegend in KW.«

– Einwand aus Publikum: der Wald nördlich von Zernsdorf wird in den nächsten Jahren durch die Kiesgrube abgeholzt. Das ergibt dann eine freie Sichtachse mit ggf. noch mehr Lärmzuwachs.
Wie steht es mit dem zu prognostizierenden Lärmzuwachs. Ist der in den Imissionsgutachten berücksichtigt?

Zur Brandgefahr
– ein Löschmodul befindet sich in der Gondel. Die Anlagen werden permanent überwacht mit Sensoren.
– Gas-Löschsystem, unbedenklich für Mensch und Tier.
– Alle brandrelevanten Fragen würden mit der Feuerwehr von KW eng besprochen und geklärt. Frage: Muss die kommunale Feuerwehr da hinein? Ja, aber sie hat keine Höhenrettung, könne also nur Übergreifen begrenzen, aber nicht in der Höhe löschen.
– zur Brandlöschung werden Löschwasserbrunnen à 5 Kubikmeter auf dem Gelände angelegt. Einwand aus dem Publikum: ein Brunnenstandort befindet sich im roten (absolut geschützten!) Bereich. Einlenken des PM: Der Brunnen muss dann versetzt werden zwischen WEA11 und WEA 10, das sei ein Fehler.

– Einwurf aus Publikum: die Trinkwasserversorgung für Uckley sollte überprüft werden, Uckley versorgt sich mit eigenen Brunnen aus diesem Gebiet mit Trinkwasser!

Der Waldverbrauch:
4.725 qm dauerhafte Waldumwandlung/Rodung pro WKA-Standort
60.868. qm dauerhafte Entnahme von Wald
59.097 qm zeitweilige Entnahme inkl. Zuwegung
Die Zuwegung wird komplett geschottert, damit jederzeit schweres Gerät hineinfahren kann.

– Es müssen hunderte von Bäumen als Ausgleichsmassnahmen für die dauerhaften Waldrodungen neu gepflanzt werden – NUR: es sind keinerlei Ausgleichsmassnahmen im KW-Stadtgebiet geplant! – zuständig dafür ist die BADC GmbH (Berlin-Brandenburg Area Development Company, eine »kommunale Gesellschaft«, Dipl.-Oek. Gerhard Janßen ist Geschäftsführer (weitere Aufgaben u.a. Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald)

– Die Verschotterung werde mit Faktor 0,5 für Entsiegelungsmassnahmen angesetzt. d.h. pro qm Schotterfläche im Wald muss an anderer Stelle 0,5qm entsiegelt werden (aber auch nicht zwingend im Stadtgebiet!) – aktuell sind alle Entsiegelungsmassnahmen außerhalb des Stadtgebietes geplant.

Frage aus Publikum nach Kopplungsgeschäften mit der Stadt Königs Wusterhausen? Einfach gefragt: was nutzt den Königs Wusterhausenern eigentlich das Ganze?
– da gab es keine rechte Antwort darauf; es wurde dann doch noch angefügt: ein Projekt wolle man unterstützen, den KW-Hafen
– die Gewerbesteuer liesse die Gemeinde daran profitieren – ABER: erst nach 8-10 Jahren bei Gewinnerzielung fällig!
– Die ABO Wind werde nicht der Betreiber werden, aber in der Betriebsführung vertreten sein. Normalerweise kauften Stadtwerke etc. die Anlagen… FRAGE: wer in KW wird die wohl kaufen? Oder wird das eher Wildau sein?

– es müssten Rückstellungen für Unfälle und Rückbau gebildet werden. 10% Rückstellung muss VOR dem Baubeginn hinterlegt sein.
– Der Betrieb sei auf 20 Jahre angelegt.
– Es können nur EXAKT diese Anlagen genehmigt werden. Sie können nicht nachträglich verändert werden.
– Die Rückbaubürgschaft darf von KW gezogen werden.

– Einwand aus Publikum: Diese Woche in Dänemark Stopp aller Windkraft-Neuanlagen. Wegen Infraschallthematik! Massive Auswirkungen bei Mensch und Tieren wurden aus dem Publikum geschildert.

Bauablaufplan:
07/2015    Genehmigung
08-10/2015    Rodung
10-12/2015    Kabelbau, Wege, Kranflächen
01-02/2016    Fundamente
03/2016    Montage
05-06/2016    Inbetriebnahme

– die am Gebiet entlangführende Gastrasse ist 1. ausser Betrieb und 2. stillgelegt worden. Sie wird also absehbar nicht mehr benutzt, muss aber geschützt (erhalten) bleiben, auch während der Baumaßnahmen.

– auf die Frage des Publikums »Warum genau hier diese Windräder?« die Antwort: »wir können das Gebiet gut nutzen, weil es im öffentlichen Interesse ist.«

– Übrigens: die Windenergie aus einem solch großen Park muss vom Betreiber direkt vermarktet werden. Der Betreiber selbst ist also für die Abnahme seiner Energie verantwortlich.

– Das Problem des Eiswurfs ist nicht genehmigungsrelevant; Aber: die Anlagen haben Sensoren, die sie herunterfahren, wenn Eisbildung gemeldet wird. Gefahr droht im 200m-Radius, »es werden dann eben Schilder aufgestellt, die die Spaziergänger warnen.«

– Frage: »das Mooreinzugsgebiet ist ein ganz hochwertiges Gebiet, wie konnte das als Windeignungsgebiet ausgeschrieben werden?« Antwort: »es ist eben so.«
Hintergrundinformation: erst ca. 2007 oder 2008 wurde das Gebiet rückgewandelt von einem Landschaftschutzgebiet – und danach zum Windeignungsgebiet erklärt. Angrenzend liegen immer noch Landschaftschutzgebiete!

– Die vorgesehenen Blinkwarnsysteme haben keine Transponder. Eine potentielle Gefährdung des Flugverkehrs wurde mit der Flugsicherung abgesprochen im Zuge des Genehmigungsverfahren. Neu festgelegte oder festzulegende Flugrouten müssten nicht berücksichtigt werden

– Wenn so nah am Feuchtgebiet gebaut wird, hat das keinen Effekt auf das Luch? (betrifft WEA 11 und WEA 8)
– Gehen Radarwellen nur senkrecht nach oben?
– Halten sich die Vögel an »ihre« Schutzkreise?
– warum gibt es keine geplanten Ausgleichsmassnahmen im Stadtgebiet?
– warum profitieren die Bürger von KW in keiner Weise von diesem massiven Eingriff ins Stadtgebiet?
– wer ist eigentlich verantwortlich, wenn Gesundheitsschäden auftreten im Nachhinein durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf etc.? Wer kann haftbar gemacht werden?
– warum wollen/dürfen sie die Anlagen jetzt erstellen, wo noch nicht einmal die Nachweise und die Zulassung für Gamesa G132-5MW erbracht sind?

Anmerkung: Es finden Protestaktionen gegen Windkraftanlagen im Wald unter Leitung von Thomas Jakob vor dem Potsdamer Landtag statt. Zuletzt am 18.3.16 um 8.30 Uhr:
Tiefergehende Informationen findet man bei der VolksInitiative – „Rettet-Brandenburg“ auf www.vi-rettet-brandenburg.de.
Unter anderem fordert die Initiative die 10H-Regel: Sicherheitsabstand von Bebauungen soll die 10-fache Höhe der Windkraftanlagen sein.Im Falle der geplanten Anlage bei Uckley wäre das ein Abstand von 2,1km zu Uckley und Zernsdorfer Wohnbebauung. Dadurch würden nur mehr 5 der geplanten 13 Windkraftanlagen möglich sein! Diese Regelung ist in Bayern bereits Fakt.

Anmerkung: Vor der Veranstaltung machte ein Reporter von KW-TV zwei Interviews, die er zusammenschnitt zum folgenden Youtube-Film, nicht ohne eindeutige tendenziöse Wirkung… ist KW-TV eigentlich ein von Politikern gesteuertes Medium oder unabhängiges Fernsehen?
https://www.youtube.com/watch?v=8zJDobmf_7o&feature=share