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1. Vorbemerkung
Auf der Stadtverordnetenversammlung KW am 25.01.2016 hinterfragte die Fraktion „Wir für KW“ das o.g. Vorhaben des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV). Die oberflächliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Glase (Stadtverwaltung) und Frau Engel (Ortsvorsteherin Niederlehme u. Fraktion der SPD) gibt uns Anlass, auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Dokumente, zu diesem Vorhaben tiefer gehende Fragen zu stellen.
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2. Kurzdarstellung des Vorhabens
Lt. Scopingunterlage vom 08.12.2014 beantragt der SBAZV auf dem Gelände des Tagebaus Niederlehme (Gemarkung Wernsdorf) die Errichtung einer DK I – Deponie auf der Betriebsfläche der Erdstoffverwertungsanlage EVA 3. An die Anlage grenzen die KW-er Ortsteile Niederlehme und Zernsdorf. In einem Abstand von ca. 500 m ist der Bau der Ferienhausanlage „Königswald Resort“ geplant!
Die Wiederverfüllung dieser Anlage (Deponierungsgrundfläche ca. 22 ha; Gesamtfläche ca. 28 ha) soll nicht nur ausschließlich mit Böden erfolgen, die die Vorsorgemaßstäbe des Bodenschutzrechtes erfüllen, sondern auch mit Abfällen, die diesen entgegenstehen, was nachstehender Auszug aus dem Abfallannahmekatalog (Anlage 3 zur Scopingunterlage vom 08.12.2014) veranschaulicht.
Auszug aus Abfallannahmekatalog
ASN | Abfallbezeichnung | Herkunft |
06 13 04 |
Abfälle aus der Asbestverarbeitung |
Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen |
10 01 17 |
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung |
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen |
10 13 09 |
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement |
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen |
17 03 02 |
Bitumengemische |
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte |
17 05 0317 05 0417 05 0517 05 07 |
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten,Baggergut und Gleisschotter, die gefährliche Stoffe enthalten |
Boden(einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut |
17 06 01 |
Dämmmaterial, das Asbest enthält |
Dämmmaterial u. asbesthaltige Baustoffe |
17 06 03 |
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält |
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17 06 05 |
Asbesthaltige Baustoffe |
Die Betriebsdauer der Anlage wird mit 30 Jahren angegeben.
Der Deponiestandort liegt am Südrand der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) IIIb/IV der Wasserfassung Wernsdorf. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von ca. 1.050 ha. Zum Grundwasserschutz sind zwar Basisabdichtungssysteme mit geologisch anstehender bzw. geologisch herzustellender Barriere vorgesehen, mit denen grundsätzlich ein höherer Schutz des Grundwassers gegenüber den bisher in diesem Gebiet realisierten bzw. geplanten bergbaulichen Wiederverfüllungen von Tagebaurestlöchern gewährleistet werden kann. Es gibt aber keine eindeutige Aussage, dass dieser Schutz über Jahre voll gewährleistet wird. Fachleute zweifeln dies an, insbesondere die dauerhafte Beständigkeit der in diesen Abdichtungssystemen u.a. eingebrachten Kunststoffdichtungsbahnen (2,5mm aus PE-HD mit BAM-Zulassung). Damit wird dieses wertvolle Trinkwasserreservoir, welches mit dem Bevölkerungswachstum in KW und seinen Ortsteilen perspektivisch an Bedeutung gewinnen wird, auf das Äußerste gefährdet! In diesem Zusammenhang sei auf den jüngst erschienen Artikel „Noch keine Handlungsgrundlage“ in der MAZ v. 11.02.2016, S.19 hingewiesen, der am Schluss die Bedeutung dieser Trinkwasserreserve nochmals unterstreicht.
Die Verkehrsanbindung des geplanten Deponiestandortes soll
- straßenseitig über die A10 Südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Niederlehme und
- auf dem Schifffahrtsweg (Spree, Dahme Wasserstraße) zur Umschlagstelle Niederlehme der Sand- und Mörtelwerk GmbH & Co. KG und von dort mit LKW über die Storkower Str.
erfolgen. Der jährlich anfallenden Transportmengen werden mit 235.200 to, die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 88 Hin-und Rückfahrten angegeben.
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3. Anfragen
3.1 Gemäß Protokoll vom 24.06.2015 wurde am 26.03.2015 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Sand-/Kiestagebau Niederlehme III eingeleitet.
- Wann wurde/wird die UVP gemäß vorgenanntem Protokolls abgeschlossen ?
- Welche Ergebnisse – insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes – liegen vor?
- Wo sind diese Ergebnisse einsehbar?
3.2 Wie hoch wird der Anteil der auf der vorgenannten Umschlagstelle angelieferten Abfallstoffe eingeschätzt und welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Umschlag und dem Abtransport derselben auf die Umwelt (insbesondere Feinstaub und Lärm) und den Straßenverkehr (Querung der Karl-Marx-Str. bzw. Wernsdorfer Str.)?
3.3 Wurde bei den Betrachtungen über die Schadstoffbelastung der Anwohner sowie der in der künftigen Ferienhausanlage Erholung Suchenden auch die künftige Schadstoffbelastung (insbesondere Feinstaubbelastung) durch den Flugverkehr am BER berücksichtigt?
3.4 Wie wird abgesichert, dass die LKW-Transporte zum und vom Deponiestandort nicht über die Landesstrassen durch Wohngebiete von Wernsdorf, Ziegenhals und Niederlehme führen?
3.5 Bei Erweiterung/Ausbau der Anlage müssen weitere Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) herausgelöst werden. Wie groß sind bereits jetzt schon die Flächen, die in den letzten 10 Jahren (seit 2006) aus dem ehemaligen LSG Müggelspree – Löcknitzer Wald – und Seengebiet im Bereich der heutigen Grenzen von KW herausgelöst wurden, wobei es sich teilweise um Bundesforstflächen handelt (z.B. Waldgebiet Uckley)?
3.6 Wie kann es sein, dass bisher beschlossene Betriebspläne des Sand- und Mörtelwerkes zur Wiederverfüllung des Tagebaus mit vormals festgelegten Schadstoffbegrenzungen nun aufgehoben werden sollen, obwohl in den vorhandenen TWSZ IIIb und IV die Errichtung eines Wasserwerkes auf Grund des Bevölkerungszuwachses perspektivisch durchaus erforderlich sein könnte?
3.7 Warum wird bei den durchzuführenden Untersuchungen auf die Wechselwirkungen der einzelnen Komponenten des Naturhaushaltes verzichtet?