Archiv der Kategorie: Deponie Niederlehme

Eine Frage der Ehre und der Würde

20. Juni 2026

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Die Nervosität bei den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin ist ebenso spürbar, wie ihre fehlende Lockerheit. Dennoch haben sie uns psychologisch geschlagen, lassen uns wie einen Haufen Narren aussehen. Alle Texte, alle Beiträge gegen den Unsinn dieser Deponie wirken aber mit der Zeit wie die Warnungen Kassandras. Das Tragische an Kassandra sei ja: Niemand glaubt ihr. Und was können wir schon dagegen tun? Mit einer Glocke herumlaufen und rufen: Wehe uns! Natürlich nicht.

Will man die Wirklichkeit verstehen, muss man sie an sich heranlassen, auch wenn sie monströs ist. Damit steht die Frage im Raum: Worum geht es den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin wirklich? Es kann ihnen doch nicht um die Vermüllung ihrer Stadt gehen? Sie sind doch angetreten, um die Stadt für ihre Bürger attraktiv und „der Zukunft zugewandt“ zu machen. Warum setzen sie sehenden Auges das Wichtigste aufs Spiel, das man verlieren kann: Vertrauen und Souveränität.

Das Entscheidende ist immer Souveränität. Als Stadtverordneter muss man, wenn man einen Raum betritt, signalisieren, dass man zur Stadtgesellschaft dazugehört und am echten Leben interessiert ist. Wenn erst das Gefühl vorherrscht, jemand sei in seinen Beweggründen nicht klar und aufrichtig, dann hat er das Vertrauen seines Gegenübers verloren. Jetzt wird er wie in einem großen Roman vom Gegenüber abgestoßen. Er klingt nur noch wie der Pate. Das unausgesprochene kritische Urteil heißt dann: glatte Fassade und zweifelhafter Antrieb.

Wir alle wissen doch: Das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit. Ich will keinem Stadtverordneten unterstellen, dass er käuflich ist. Aber wir wissen doch: Alle Dinge, jeder Mensch, auch Ideen sind käuflich: Materielle Güter können durch Geld erworben werden. Jeder Mensch habe einen Preis, ab dem er bereit wäre, seine Überzeugungen, Loyalität oder sein Verhalten zu ändern. Ideen, Meinungen oder Ideologien können beeinflusst, gefördert, unterdrückt werden, etwa durch finanzielle Interessen.

Das heißt doch, dass der Satz „das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit“ zumindest die Frage aufwirft, ob es überhaupt etwas gibt, das sich dem Markt entzieht:

Gibt es Werte, die unbezahlbar sind? Kann Wahrheit gekauft werden? Ob man diese Aussagen für realistisch oder übertrieben hält, hängt immer von den Erfahrungen und Wertvorstellungen des einzelnen Menschen ab.

Eine kritische Gegenposition dazu: Nicht jeder Mensch lässt sich durch Geld zu allem bewegen. Manche Ideen entstehen aus Überzeugung und bleiben unabhängig von finanziellen Interessen. Und es gibt Menschen, die für ihre Prinzipien persönliche Nachteile oder sogar ihr Leben in Kauf nehmen.

Ich fasse zusammen: Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Aber der Schrecken liegt für die Kritiker nicht im Beschluss der Stadtverordneten selbst, sondern bereits in seiner Erwartung, die für sehr viele Menschen nicht nachvollziehbar wäre.

Anmerkung der Redaktion:
Die in dieser Rubrik veröffentlichten Kommentare geben ausschließlich die Auffassung der jeweiligen Autorinnen und Autoren wieder und nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion. Die Beiträge werden grundsätzlich ohne inhaltliche Änderungen veröffentlicht; redaktionelle Bearbeitungen beschränken sich gegebenenfalls auf sprachliche, formale oder rechtlich erforderliche Anpassungen.

Offener Brief zur geplanten SKBB-Großdeponie in Niederlehme

8. Juni 2026

Offener Brief der Familie Almus aus Zernsdorf

Während das Bundeskabinett am 3. Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beschließt und den Einsatz von Recyclingbaustoffen fördern will, wird in Niederlehme über eine neue Deponie für genau jene mineralischen Stoffe diskutiert, die nach den Zielen der Bundesregierung künftig verstärkt im Stoffkreislauf gehalten werden sollen. Deutlicher könnte der Widerspruch zwischen politischem Anspruch und lokaler Realität kaum ausfallen.


Kontext

Die geplante DK-0-Großdeponie im Sandtagebau Niederlehme sorgt seit Monaten für Kritik. Nach Ansicht der Unterzeichner wirft der Ablauf des Verfahrens erhebliche Fragen zu Transparenz, kommunaler Entscheidungsbefugnis und Bürgerbeteiligung auf.

Der folgende offene Brief richtet sich an die Bürgermeisterin von Königs Wusterhausen und dokumentiert die aus Sicht der Verfasser bestehenden Widersprüche und offenen Fragen rund um das Deponieprojekt.


Offener Brief! Weiterverbreitung ausdrücklich gewünscht!

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Lektüre Ihrer Beschlussvorlage Nr. 61-26-229 und Ihrer „Stellungnahme der Stadt“ zur beantragten Schutt- und Erdaushub-Großdeponie ergibt viele Unstimmigkeiten und wirft zahlreiche Fragen auf, die Sie der Bürgerschaft und uns bitte zeitnah (spätestens bis zur Bauausschuss-Sitzung am 15.06.2026) plausibel beantworten.

Sie schreiben in Ihrer o. g. Beschlussvorlage:

„Im ersten Halbjahr 2021 wurde zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens vom Landesamt für Umwelt (LfU) ein Scoping-Termin mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Das geplante Vorhaben wurde als Vorentwurf vorgestellt. Mit Schreiben vom 28.05.2021 hat die Stadt Königs Wusterhausen dem LfU mitgeteilt, welche Belange (Verkehr, Schall, Staub) gutachterlich geprüft werden sollen. Zudem wurde dem LfU mitgeteilt, dass der rechtswirksame Flächennutzungsplan für das Gebiet eine Waldfläche darstellt. Der Teilregionalplan II ‚Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe‘ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald legt für das Gebiet eine Vorrangfläche für den Rohstoffabbau fest. Der Rohstoffabbau ist auf der Vorhabenfläche beendet. Nun soll hier die Deponie errichtet und betrieben werden. Das Vorranggebiet Rohstoffabbau greift hier nicht mehr.“

Es kann sich aus unserer Sicht beim o. g. Scoping-Termin des Landesamtes für Umwelt im Jahr 2021 und beim o. g. Schreiben der Stadt vom 28.05.2021 mitnichten um ein „laufendes Geschäft“ der Verwaltung handeln. Dafür sind die aus einer vierten Großdeponie resultierenden Gefahrenpotenziale und Negativfolgen für die Einwohner von Zernsdorf und Niederlehme bei dreißigjähriger Betriebsdauer zu komplex und zu gravierend.


1. Frühzeitige Beteiligung der Verwaltung am Deponievorhaben

Frage 1

Wann und mit welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden 2021 die Rathausspitze oder Beschäftigte der Verwaltung bevollmächtigt, den „Vorentwurf“ der SKBB zur Errichtung einer DK-0-Großdeponie nicht grundsätzlich sofort abzulehnen, sondern stattdessen das SKBB-Vorhaben zu „prüfen“ und „vorzutragen“, welche Belange beim Großdeponie-Vorhaben gutachterlich geprüft werden sollen?

Falls es keinen solchen SVV-Bevollmächtigungsbeschluss gab:

Mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage hat die Verwaltung 2021 entscheiden dürfen, das SKBB-Deponievorhaben nicht von vornherein strikt abzulehnen, sondern stattdessen das SKBB-Großdeponie-Vorhaben zu „prüfen“ und vorzutragen, welche Belange gutachterlich geprüft werden sollen, ohne dass die Bürgerschaft gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung über das Großdeponie-Vorhaben informiert und beteiligt worden war?


2. Verkauf kommunaler Flächen und der Entbehrlichkeitsbeschluss

Mit Beschluss Ihrer Vorlage Nr. 61-25-167 am 15.12.2025 im Rahmen einer „Mammut-Sitzung“ der Stadtverordnetenversammlung wurden die kommunalen Teilflächen von ca. 4.368 m² aus dem Flurstück 771 und das komplette Flurstück 459 in einer Größe von 1.701 m² der Flur 4, Gemarkung Niederlehme, ohne Diskussion und ohne öffentlich bekannte plausible Begründungen innerhalb einer knappen Minute für „entbehrlich“ erklärt.

Nach unserer Kenntnis sind diese (bislang noch immer?) im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke aber zwingend für die Errichtung und den Betrieb der DK-0-Großdeponie erforderlich.

Die Stadt hätte also die Errichtung einer Bauschutt-Großdeponie der Deponieklasse 0 problemlos verhindern können, hätte sie ihre kommunalen Grundstücke als Eigentümerin schlicht behalten.

Die Stadt befand sich tatsächlich vor dem SVV-„Entbehrlichkeitsbeschluss“ in der komfortablen Situation der Entscheidungsträgerin, die Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet verhindern oder zulassen zu können. Dieser Rechte hat sie sich ohne derzeit öffentlich bekannte und nachvollziehbare Gründe begeben und wird nun im laufenden abfallrechtlichen Verfahren nur noch als „Beteiligte“ ohne jede tatsächliche Entscheidungskompetenz angehört.

Frage 2

a) Welche schwerwiegenden, plausiblen Gründe gab es, die für die Errichtung der Großdeponie zwingend erforderlichen kommunalen Grundstücke für „entbehrlich“ zu erklären und dadurch die Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet überhaupt erst zu ermöglichen?

b) Weshalb sind diese schwerwiegenden Gründe in Ihrer Entbehrlichkeitsbeschlussvorlage Nr. 61-25-167 nicht transparent und vollständig aufgeführt, sondern verschwiegen worden?

c) Weshalb haben Sie der SVV, wie es sachlogisch zwingend ist, nicht vor Ihrer Entbehrlichkeitsbeschlussvorlage Nr. 61-25-167 zunächst eine nachvollziehbare Beschlussvorlage vorgelegt, auf deren Grundlage die SVV die Errichtung einer neuen Großdeponie, ihre Gefahrenpotenziale sowie ihre Negativfolgen hätte beraten und sich für oder gegen diese Großdeponie entscheiden können (im Sinne einer rechtswirksamen Entscheidung)?

Frage 3

Gab es schon im Jahr 2021 mündliche oder schriftliche Zusagen der Stadt an die SKBB oder das LfU, ihr kommunales Teileigentum am Betriebs- und zukünftigen Deponiegelände an die SKBB veräußern zu wollen?

Wenn ja: Wer hat auf welcher Rechtsgrundlage derartige Zusagen abgegeben?


3. Bürgerbeteiligung und Information der Öffentlichkeit

In Ihrer Beschlussvorlage Nr. 61-26-229 heißt es weiter:

„Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 13.04.2026 bis 12.05.2026. Die Planunterlagen waren in elektronischer Form unter der Adresse www.uvp-verbund.de und als Auslegungsexemplar in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen einsehbar.“

Frage 4

Weshalb enthält Ihre Beschlussvorlage intransparenterweise keinen Hinweis darauf, dass Bürgerinnen und Bürger noch bis einschließlich Freitag, dem 12.06.2026, die Möglichkeit haben, Einwendungen gegen die beabsichtigte SKBB-Großdeponie vorzutragen, zumal die Auslegung der Unterlagen trotz des gravierenden Gefahrenpotenzials der beantragten Großdeponie und ihrer vorhersehbaren Negativfolgen nicht gesondert öffentlich bekannt gemacht und lediglich im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden war?


4. Tatsächliche Entscheidungskompetenz der Stadt

Der Beschlussgegenstand Ihrer Beschlussvorlage lautet:

„Dem Antrag für das Vorhaben ‚Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse DK 0 im derzeitigen Sandtagebau Niederlehme‘ im Rahmen der Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wird nicht zugestimmt.“

Das klingt zunächst einmal beruhigend, als habe die SVV hier eine tatsächliche Entscheidungsalternative und als würde der Bürgerwille aus Zernsdorf und Niederlehme respektiert werden können.

Abschließend heißt es in Ihrer Beschlussvorlage:

„Im Entwurf der als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Königs Wusterhausen sind u. a. Nachforderungen benannt, die vom Antragsteller noch zu ergänzen sind. Unabhängig davon ist von den Ortsbeiräten, dem Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz, dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung zu prüfen, ob das geplante Vorhaben in seiner Gesamtheit als zulässig oder unzulässig bewertet wird. Sofern fachlich fundierte Hinweise bestehen, die in die Stellungnahme der Stadt Königs Wusterhausen aufzunehmen wären, sind diese zu benennen.“

Zwar ist es sachlich nicht gänzlich falsch, dass vom Grundsatz her Ortsbeiräte, der Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz, der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung noch prüfen und entscheiden können, ob das geplante Vorhaben in seiner Gesamtheit als zulässig oder unzulässig bewertet wird.

Diese „Bewertungsentscheidung“ ist aber keine wirkliche Entscheidung mehr für oder gegen die Errichtung einer vierten Großdeponie. Die Entscheidung trifft jetzt wegen des intransparenten SVV-„Entbehrlichkeitsbeschlusses“ tatsächlich ausschließlich das Landesamt für Umwelt.

Das Landesamt kann eine „Bewertungsentscheidung“ der SVV zwar zur Kenntnis nehmen, muss ihr aber nicht folgen.

Es ergibt sich die Vermutung einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Irreführung.

Ihre Beschlussvorlage täuscht von der Formulierung her hinsichtlich einer vermeintlich noch bestehenden Entscheidungsmöglichkeit für oder gegen eine Großdeponie. Es kann jedoch nur noch eine „Bewertungsentscheidung“ abgegeben werden. Eine tatsächliche Grundsatzentscheidung für oder gegen die Errichtung einer vierten Großdeponie im Stadtgebiet ist durch die Stadt gar nicht mehr möglich.

Frage 5

Weshalb wird in Ihrer Beschlussvorlage nicht unmissverständlich dargestellt, dass die Stadt infolge des o. g. Entbehrlichkeitsbeschlusses gar keine rechtswirksame Entscheidung für oder gegen eine neue Großdeponie mehr treffen kann, die ohne Veräußerung der kommunalen Grundstücke an die SKBB das laufende abfallrechtliche LfU-Verfahren aber rechtswirksam sofort beendet hätte?

Frage 6

Weshalb wird in Ihrer Beschlussvorlage nicht unmissverständlich klar zum Ausdruck gebracht, dass es – im Falle einer LfU-Genehmigung – ausschließlich nur noch um den Umfang der beantragten Deponie geht und die Errichtung einer vierten Großdeponie im Zweifelsfall gar nicht mehr verhindert werden kann?


5. Schlussbemerkung

Im Anhang senden wir Ihnen eine Auflistung aller fachlich fundierten Hinweise, die in der „Stellungnahme der Stadt“ gegen die beantragte SKBB-Großdeponie unbedingt Berücksichtigung finden müssen. Dies lässt sich hier zur freien Verwendung herunterladen (CLICK)260608_Argumente_Deponie

Es geht hier schließlich um die Lebensqualität der Einwohner von Zernsdorf und Niederlehme für die nächsten drei Jahrzehnte.

Als Bürgerin oder Bürger hätte man eigentlich erwarten können und dürfen, dass Ihre Beschlussvorlage als Grundlage der Beratungen alle Gesichtspunkte für und gegen die Errichtung einer vierten Großdeponie enthält.

Nach unseren Maßstäben ist der Ablauf des Großdeponie-Vorganges mit all seinen o. g. Merkwürdigkeiten gleichermaßen intransparent wie ungeheuerlich und inakzeptabel.

Hochachtungsvoll

Gesine und Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

Will man solche Deponien überhaupt noch?

31. Mai 2026

Eine recherche der Stadtfunkredaktion

Warum die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme nicht nur eine technische Frage ist

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag bewertet nicht die technische Sicherheit der geplanten Deponie. Er befasst sich ausschließlich mit der Frage, ob nach den aktuellen Zielen der Abfallwirtschaft überhaupt ein Bedarf für neue DK-0-Deponien besteht.

Die geplante DK-0-Deponie in Niederlehme wird häufig als reine Entsorgungsfrage betrachtet. Doch ein Blick auf die aktuelle Rechts- und Planungslage zeigt: Die eigentliche Frage lautet nicht, ob man eine solche Deponie bauen darf, sondern warum man sie überhaupt braucht.


Deponieren ist die letzte Option

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt eine klare Reihenfolge:

  1. Abfälle vermeiden
  2. Wiederverwenden
  3. Recyceln
  4. Verwerten
  5. Deponieren

Die Deponierung steht damit bewusst am Ende der gesetzlichen Abfallhierarchie. Sie soll nur dann erfolgen, wenn höherwertige Lösungen nicht möglich sind.

Gerade bei gering belasteten mineralischen Abfällen wie Böden und Bauschutt geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass Verwertung und Recycling Vorrang haben.

Brandenburg will keine neuen DK-0-Deponien

Noch deutlicher wird die Entwicklung auf Landesebene.

Im Entwurf des Brandenburger Abfallwirtschaftsplans heißt es ausdrücklich, dass neue Deponien der Klasse 0 grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen. Ausnahmen sind lediglich betriebsinterne Monodeponien für eigene Abfälle.

Die Begründung des Landes ist eindeutig: Die meisten DK-0-Abfälle können wiederverwendet oder recycelt werden. Zusätzliche Deponiekapazitäten könnten dagegen dazu führen, dass verwertbare Stoffe auf Deponien landen und damit der Kreislaufwirtschaft entzogen werden – und dass günstiger Deponieraum sogar erst eine Nachfrage schafft, statt einen vorhandenen Bedarf zu decken.

Zudem sieht der Entwurf keinen weiteren Bedarf für neue DK-0-Deponien.

Zwar ist dieser Teilplan bislang noch nicht rechtskräftig, er dokumentiert jedoch die abfallpolitische Zielrichtung des Landes Brandenburg.

Das Ministerium gibt den Behörden schon heute die Richtung vor

Mit einem Erlass vom 22. August 2024 hat das zuständige Ministerium die Zulassungsbehörden aufgefordert, diese Zielrichtung schon jetzt bei Deponieverfahren zu berücksichtigen – also noch bevor der Plan in Kraft tritt.

Besonders wichtig sind dabei fünf Punkte:

  1. Der Bedarf muss für mindestens zehn Jahre nachgewiesen werden.
  2. Vorhandene Deponiekapazitäten müssen berücksichtigt werden.
  3. Für DK-0-Materialien ist besonders streng zu prüfen, ob eine Verwertung möglich ist.
  4. Klima- und Transportfolgen müssen bewertet werden; Transporte sollen möglichst über Schiene oder Wasserweg laufen.
  5. Die Entsorgung soll möglichst ortsnah erfolgen.

Für gering belastete Böden gilt dabei die Grundannahme, dass sie grundsätzlich verwertbar sind. Wer sie deponieren will, muss begründen, warum eine Verwertung nicht möglich sein soll.

Die meisten mineralischen Abfälle werden längst verwertet

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Nach Angaben des Landes Brandenburg wurden im Jahr 2020 rund 8,5 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle verwertet, aber nur etwa 1,3 Millionen Tonnen deponiert. Der weitaus größte Teil dieser Stoffe landet also bereits heute nicht auf einer Deponie. Umweltverbände fordern sogar, die Deponierung auf unter zehn Prozent zu begrenzen und Recycling weiter auszubauen.

Was bedeutet das für Niederlehme?

Die Vorhabenträgerin begründet die geplante Deponie mit einem regionalen Entsorgungsbedarf. Dem steht jedoch die Position des Landes gegenüber, wonach zusätzliche DK-0-Deponien grundsätzlich nicht mehr gewünscht sind und für diese Anlagen kein weiterer Bedarf gesehen wird.

Damit stellen sich mehrere zentrale Fragen:

  • Besteht tatsächlich ein zusätzlicher Bedarf?
  • Können die vorgesehenen Materialien nicht verwertet werden?
  • Reichen vorhandene Deponiekapazitäten aus?
  • Wurden Alternativen ausreichend geprüft?

Genau diese Punkte müssen im Planfeststellungsverfahren nachvollziehbar beantwortet werden.

Eine zweite Deponie in der Nachbarschaft – aber einer anderen Klasse

Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe – im Wernsdorfer Ortsteil von Königs Wusterhausen – bereits 2022 die Deponie „Liepnitzenberg“ planfestgestellt wurde.

Sie gehört allerdings zur Deponieklasse I, nicht zur Klasse 0, und hat einen anderen Betreiber. Ihre rund 4,7 Millionen Kubikmeter hat das Land zudem bereits fest verplant – nämlich um einen absehbaren Bedarf bei der Deponieklasse I zu decken. Für DK-0-Material steht diese Kapazität also nicht zur Verfügung.

Liepnitzenberg ersetzt die Bedarfsprüfung für eine DK-0-Deponie deshalb nicht. Sie wirft aber eine andere Frage auf: Wenn im selben Raum bereits erhebliche neue Deponiekapazitäten geschaffen werden, sollte besonders sorgfältig begründet werden, warum zusätzlich auch noch eine DK-0-Deponie nötig sein soll.

Mehr als nur eine einzelne Anlage

Die geplante Deponie steht außerdem nicht isoliert im Raum.

Im Gebiet Niederlehme/Wernsdorf konzentrieren sich bereits heute:

  • Sand- und Kiesabbau,
  • Abfallbehandlung,
  • Logistik- und Schwerverkehr,
  • bestehende und geplante Deponien.

Deshalb stellt sich auch die Frage nach den langfristigen Auswirkungen dieser zunehmenden Konzentration von belastungsintensiven Nutzungen auf Landschaft, Umwelt und Lebensqualität.

Die Diskussion um Niederlehme ist nicht nur eine Frage des Standorts. Sie berührt die grundsätzliche Richtung der Abfallpolitik. Bund, EU und das Land Brandenburg verfolgen das Ziel, Abfälle möglichst zu vermeiden, zu verwerten und zu recyceln. Neue DK-0-Deponien stehen deshalb zunehmend unter besonderem Rechtfertigungsdruck.

Für Niederlehme ergibt sich daraus eine zentrale Frage:

Ist die geplante Deponie tatsächlich notwendig – oder würde hier zusätzliche Deponiekapazität geschaffen, obwohl die politischen und rechtlichen Vorgaben längst in eine andere Richtung weisen?

 

Quellen und weiterführende Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Landesplanung Brandenburg

Regionale Deponieplanung

Stellungnahmen und Fachbeiträge

Hinweis

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans „Mineralische Abfälle“ befindet sich nach Angaben des Landes Brandenburg weiterhin im Fortschreibungsverfahren und ist bislang nicht in Kraft getreten. Die im Beitrag dargestellten Aussagen beziehen sich daher auf die dokumentierte Zielrichtung der Landesplanung, den Erlass des MLUK vom 22.08.2024 sowie die genannten Rechtsgrundlagen und öffentlich zugänglichen Unterlagen.

Symbolbild © Adobe Stock

Wir haben verloren! Viele haben nur noch Angst!

31. Mai 2026

Ein Zwischenruf von Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Es tut mir leid, aber es ist so: Die Deponie in Niederlehme wird kommen. „Was man bei einer Begehung nicht sieht“, heißt der Beitrag im „Stadtfunk Königs Wusterhausen“ vom 29. Mai 2026, der die folgenreiche Politik der Bürgermeisterin ruhig offenlegt.
Es ist nicht mehr meine Stadt. Ein Gefühl der Zugehörigkeit geht immer mehr verloren. Es ist die Stadt der SV – Gruppe mit ihrer Bürgermeisterin. Meine Heimat geht dahin.
Ich kann aber nicht ruhig bleiben. Und ich akzeptiere es nicht. So ehrlich die Debatte von einzelnen sehr ehrenwerten Personen und Personengruppen auch mit der SVV und der Bürgermeisterin zu den Problemen in der Stadt geführt wurden und geführt werden, gebracht hat es nichts. Es gibt kein Zugehen der Bürgermeisterin auf die Sorgen der Menschen, es gibt nur ein Abtrotzen von vermeintlichen Zugeständnissen. Alles was so versucht wurde, hat am Ende nichts gebracht. Und ich sehe leider keine Lösung…

DK I-Deponie Niederlehme – Offene Fragen zur geplanten Deponie

14. Februar 2016

Eheleute Schulz, OT Wernsdorf
  • 1. Vorbemerkung

Auf der Stadtverordnetenversammlung KW am 25.01.2016 hinterfragte die Fraktion „Wir für KW“ das o.g. Vorhaben des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV). Die oberflächliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Glase (Stadtverwaltung) und Frau Engel (Ortsvorsteherin Niederlehme u. Fraktion der SPD) gibt uns Anlass, auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Dokumente, zu diesem Vorhaben tiefer gehende Fragen zu stellen.

  • 2. Kurzdarstellung des Vorhabens

Lt. Scopingunterlage vom 08.12.2014 beantragt der SBAZV auf dem Gelände des Tagebaus Niederlehme (Gemarkung Wernsdorf) die Errichtung einer DK I – Deponie auf der Betriebsfläche der Erdstoffverwertungsanlage EVA 3. An die Anlage grenzen die KW-er Ortsteile Niederlehme und Zernsdorf. In einem Abstand von ca. 500 m ist der Bau der Ferienhausanlage „Königswald Resort“ geplant!

Die Wiederverfüllung dieser Anlage (Deponierungsgrundfläche ca. 22 ha; Gesamtfläche ca. 28 ha) soll nicht nur ausschließlich mit Böden erfolgen, die die Vorsorgemaßstäbe des Bodenschutzrechtes erfüllen, sondern auch mit Abfällen, die diesen entgegenstehen, was nachstehender Auszug aus dem Abfallannahmekatalog (Anlage 3 zur Scopingunterlage vom 08.12.2014) veranschaulicht.

Auszug aus Abfallannahmekatalog

ASN Abfallbezeichnung Herkunft
06 13 04
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
10 01 17
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
10 13 09
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
17 03 02
Bitumengemische
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03
17 05 04
17 05 05
17 05 07
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten,
Baggergut und Gleisschotter, die gefährliche Stoffe enthalten
Boden(einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 06 01
Dämmmaterial, das Asbest enthält
Dämmmaterial u. asbesthaltige Baustoffe
17 06 03
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
17 06 05
Asbesthaltige Baustoffe

Die Betriebsdauer der Anlage wird mit 30 Jahren angegeben.

Der Deponiestandort liegt am Südrand der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) IIIb/IV der Wasserfassung Wernsdorf. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von ca. 1.050 ha. Zum Grundwasserschutz sind zwar Basisabdichtungssysteme mit geologisch anstehender bzw. geologisch herzustellender Barriere vorgesehen, mit denen grundsätzlich ein höherer Schutz des Grundwassers gegenüber den bisher in diesem Gebiet realisierten bzw. geplanten bergbaulichen Wiederverfüllungen von Tagebaurestlöchern gewährleistet werden kann. Es gibt aber keine eindeutige Aussage, dass dieser Schutz über Jahre voll gewährleistet wird. Fachleute zweifeln dies an, insbesondere die dauerhafte Beständigkeit der in diesen Abdichtungssystemen u.a. eingebrachten Kunststoffdichtungsbahnen (2,5mm aus PE-HD mit BAM-Zulassung). Damit wird dieses wertvolle Trinkwasserreservoir, welches mit dem Bevölkerungswachstum in KW und seinen Ortsteilen perspektivisch an Bedeutung gewinnen wird, auf das Äußerste gefährdet! In diesem Zusammenhang sei auf den jüngst erschienen Artikel „Noch keine Handlungsgrundlage“ in der MAZ v. 11.02.2016, S.19 hingewiesen, der am Schluss die Bedeutung dieser Trinkwasserreserve nochmals unterstreicht.

Die Verkehrsanbindung des geplanten Deponiestandortes soll

  • straßenseitig über die A10 Südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Niederlehme und
  • auf dem Schifffahrtsweg (Spree, Dahme Wasserstraße) zur Umschlagstelle Niederlehme der Sand- und Mörtelwerk GmbH & Co. KG und von dort mit LKW über die Storkower Str.

erfolgen. Der jährlich anfallenden Transportmengen werden mit 235.200 to, die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 88 Hin-und Rückfahrten angegeben.

  • 3. Anfragen

3.1 Gemäß Protokoll vom 24.06.2015 wurde am 26.03.2015 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Sand-/Kiestagebau Niederlehme III eingeleitet.

  • Wann wurde/wird die UVP gemäß vorgenanntem Protokolls abgeschlossen ?
  • Welche Ergebnisse – insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes – liegen vor?
  • Wo sind diese Ergebnisse einsehbar?

3.2 Wie hoch wird der Anteil der auf der vorgenannten Umschlagstelle angelieferten Abfallstoffe eingeschätzt und welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Umschlag und dem Abtransport derselben auf die Umwelt (insbesondere Feinstaub und Lärm) und den Straßenverkehr (Querung der Karl-Marx-Str. bzw. Wernsdorfer Str.)?

3.3 Wurde bei den Betrachtungen über die Schadstoffbelastung der Anwohner sowie der in der künftigen Ferienhausanlage Erholung Suchenden auch die künftige Schadstoffbelastung (insbesondere Feinstaubbelastung) durch den Flugverkehr am BER berücksichtigt?

3.4 Wie wird abgesichert, dass die LKW-Transporte zum und vom Deponiestandort nicht über die Landesstrassen durch Wohngebiete von Wernsdorf, Ziegenhals und Niederlehme führen?

3.5 Bei Erweiterung/Ausbau der Anlage müssen weitere Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) herausgelöst werden. Wie groß sind bereits jetzt schon die Flächen, die in den letzten 10 Jahren (seit 2006) aus dem ehemaligen   LSG Müggelspree – Löcknitzer Wald – und Seengebiet im Bereich der heutigen Grenzen von KW herausgelöst wurden, wobei es sich teilweise um Bundesforstflächen handelt (z.B. Waldgebiet Uckley)?

3.6 Wie kann es sein, dass bisher beschlossene Betriebspläne des Sand- und Mörtelwerkes zur Wiederverfüllung des Tagebaus mit vormals festgelegten Schadstoffbegrenzungen nun aufgehoben werden sollen, obwohl in den vorhandenen TWSZ IIIb und IV die Errichtung eines Wasserwerkes auf Grund des Bevölkerungszuwachses perspektivisch durchaus erforderlich sein könnte?

3.7 Warum wird bei den durchzuführenden Untersuchungen auf die Wechselwirkungen der einzelnen Komponenten des Naturhaushaltes verzichtet?