Verwaltungsgericht Cottbus urteilt zugunsten von Bürgerinitiative +++ Widerspruch gegen Schlachthoferweiterung hat aufschiebende Wirkung +++ Niederlage für Genehmigungsbehörde und Schlachtkonzern +++ Bürgerinitiative fordert von grünem Agrarministerium, die Entscheidung nicht anzufechten
Das Verwaltungsgericht Cottbus ordnete am Montag, dem 28. September 2020 per Eilbeschluss an, dass die Wiesenhof-Schlachtfabrik in Niederlehme bei Berlin ihre Schlachtzahlen nicht hätte erhöhen dürfen. Die Genehmigung dafür hatte zwar das Landesamt für Umwelt im November 2018 erteilt. Daraufhin hatte der Schlachtbetrieb seine Schlachtzahlen von unter 120.000 Hühner auf fast 160.000 Hühner pro Tag erhöht. Weil der Naturschutzbund Deutschland (NABU) im Namen der Bürgerinitiative „KW Stinkt’s“ aber gerichtlich gegen die Genehmigung Widerspruch einlegte, hätte diese Erhöhung nicht vollzogen werden dürfen, bis die Sachlage geklärt ist. Das Gericht erkannte nun im einem Beschluss an, dass für die Erhöhung keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Der Schlachtbetrieb, die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, war im Verfahren nur beigeladen. Offizieller Verlierer ist das Landesamt für Umwelt Brandenburg, das den Vollzug der Genehmigung erlaubte. Das Amt, das dem grün geführten Agrarministerium untersteht, könnte nun seinerseits den Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten. Die Bürgerinitiative fordert Agrarminister Axel Vogel auf, das nicht zu tun, und stattdessen dafür zu sorgen, dass der Schlachtbetrieb seine Schlachtzahlen dem Beschluss entsprechend sofort senken muss.
„Das ist ein toller Zwischenerfolg für unsere kleine Bürgerinitiative gegen diesen Riesenkonzern“, sagt Gudrun Eichler von der Bürgerinitiative „KW Stinkt’s“. „Dass Wiesenhof keine wasserrechtliche Erlaubnis dafür hat, jährlich 396 Millionen Liter Grundwasser aus dem trockenen Brandenburger Boden zu entnehmen, ist ja erst der Anfang. Es könnte sich im Hauptverfahren zeigen, dass auch in den anderen von uns angegriffenen Punkte im Baurecht, Biotopschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz, Lärmschutz usw. gegen geltendes Recht verstoßen wird. Auch ein mächtiger Großkonzern hat sich an Gesetze zu halten. Für Umwelt, Menschen und Tiere ist dieser Gerichtsbeschluss eine gute Nachricht. Wir hoffen, dass die Behörden die Umsetzung prüfen und Wiesenhof nicht wieder illegal zu viel schlachtet wie in einigen Jahren zuvor.“
Auch noch diesem Erfolg braucht die BI für weitere Aktivitäten gegen das Treiben des Großkonzerns PHW Spenden:
https://www.betterplace.org/de/projects/52897-bi-kw-stinkt-s-keine-erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik