Kitaauslastung / Unsere Anfrage bei der Stadtverwaltung

23. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme

Nachfolgend die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zur vorhandenen und zukünftigen Auslastung von Kinderbetreuungsstellen in der Stadt (vom 18. März, siehe Anhang PDF »Beantwortung Ihrer Fragen in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. 02.2016 und per E. Mail schriftlich nachgereichten am 01. 03. 2016«)

Stadt Königs Wusterhausen Beantwortung der Anfrage von Swen Ennullat

Sowie die Antwort von Hr. Ennullat darauf, die am 23. März 2016 an Herrn Blume ging. 

Sehr geehrter Herr Blume,
vielen Dank für Ihre Email. 

Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass Sie meine zur Situation in Kindertagesstätten gestellten Fragen vage, ausweichend, nicht oder falsch beantwortet haben. Gleichwohl ist das Thema m. E. für die Entwicklung unserer Stadt zu wichtig, als dass ich mich damit zufrieden geben kann.

So erwidern Sie bereits auf die erste Frage nach der konkreten Auslastung der Kitas unserer Stadt zu den Stichtagen 01.04.2016 oder 01.05.2016, dass im „Durchschnitt“ genügend Kitaplätze in Königs Wusterhausen zur Verfügung stünden. Diese Frage habe ich so aber nicht gestellt. (Hier sei angemerkt, dass bspw. die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland bei ca. 10° Grad Celsius liegt, trotzdem weist der Januar nun einmal Minustemperaturen auf.)

Ihrer Antwort zur Frage nach der Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts konnte ich entnehmen, dass die Stadt diesem nur „grundsätzlich“ nachkommt, d.h. es nicht mehr allen Personensorgeberechtigten gewährt. Von wie vielen Fällen sprechen wir hier? Wie soll zukünftig die Gewährung dieses Rechtsanspruchs wieder realisiert werden?

Außerdem war mir neu, dass sich das Wunsch- und Wahlrecht auch auf Berliner Kitas beziehen soll. Bislang ging ich davon aus, dass sich das Kita-Gesetz auf das Land Brandenburg erstreckt. Ist die Stadt tatsächlich einen rechtskreisübergreifenden Vertrag mit einem benachbarten Bundesland eingegangen oder ist es nicht eher so, dass die Kommune die Mehrkosten trägt, weil diese Kinder gar nicht mehr im Stadtgebiet versorgt werden können? Wie hoch sind die Mehrkosten pro Platz? Außerdem wiederhole ich meine Frage, wie viele Kinder werden in Berlin – zu den o.g. Stichtagen – betreut?

Bzgl. der Kinder ausländischer Flüchtlinge habe ich ferner nicht gefragt, wie viele einen „Antrag gestellt“ haben, sondern wie viele – bspw. mit Vollendung des ersten Lebensjahres – einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben. Wie Sie wissen, kennen viele Flüchtlinge in ihren Heimatländern ein solches Angebot nämlich noch gar nicht. Dennoch ist der Kitabesuch essentiell, wenn bspw. Sprache oder kulturelle Gegebenheiten noch vor Schulbeginn vermittelt werden sollen, um einen erfolgreichen Schulstart und vor allem auch die notwendige Integration zu ermöglichen. Für diese Betreuungsform muss also sogar noch (durch die Stadt) bei den Betroffenen geworben werden. Wie geschieht dies aktuell?

Da es nach Ihrer Aussage ferner keine „Spielkreise“ für Flüchtlingsfamilien bspw. in Wernsdorf oder Zeesen gibt, beantworten Sie bitte die Frage, ob es „Eltern-Kind-Gruppen“, andere „bedarfserfüllende Angebote“ oder sonstige Möglichkeiten der Kinderbetreuung für Flüchtlingskinder außerhalb der Regelungen des KitaG in Königs Wusterhausen gibt.

Darüber hinaus teilen Sie mir mit, dass sich bei den diversen und umfangreichen Neubaumaßnahmen aber auch bei Wanderungssalden, Geburts- und Sterberaten für jeden Ortsteil ein unterschiedliches Bild ergibt und verweisen auf die „mittelfristige Haushaltsplanung“ bzw. den „Haushalt des Jahres 2017“ als abschließende Antwort auf die Frage nach Ihren Planungen.

Auch mit dieser Antwort kann ich mich nicht zufrieden geben, zum einen, weil der Haushalt 2016 gerade erst verabschiedet wurde und zum anderen, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung trotz des Baus vermutlich hunderter Wohneinheiten die notwendigen Erhöhungen von Betreuungskapazitäten nicht abgebildet werden. Das Wachsen der Infrastruktur scheint in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen zu sein. Oder vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass nur ein Zuzug von älteren Menschen oder Menschen ohne Kinder bzw. ohne Kinderwunsch erfolgen wird? Außerdem soll – wenn meine Informationen korrekt sind – neben der Kita „Spielspass“ eine weitere sehr große Kita in der Kernstadt erhebliche Mängel (Schimmel und Ungezieferbefall) aufweisen. Was dazu führen könnte, dass auch dieses Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung stehen könnte. Auch zu diesem letzten Sachverhalt bitte ich um Auskunft. Eine detaillierte Darstellung nach Ortsteilen erwarte ich im Übrigen nur, wenn dies nicht mit zu großem Aufwand für die Verwaltung verbunden ist.

Insofern werden Sie gebeten, die Beantwortung meiner Fragen erneut zu veranlassen. Da ich nicht erkenne, dass überwiegende öffentliche oder private Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen, möchte ich bereits an dieser Stelle auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg verweisen. Ich könnte mir – zur Erleichterung Ihrer Arbeit – auch vorstellen, direkte Akteneinsicht zu nehmen. Hier bitte ich einfach um Mitteilung, mit wem ich einen solchen Termin absprechen könnte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme