Königs Wusterhausen mit neuem Status

21. Mai 2019

Pressemitteilung der Stadt KW

Ab sofort trägt die Stadt Königs Wusterhausen den Status „Große kreisangehörige Stadt“. Bekannt gemacht wurde dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 20.05.2019. Gemäß §1 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erteilt der Innenminister per Rechtsverordnung diesen Titel, wenn eine Gemeinde mehr als 35.000 Einwohner zählt. Große kreisangehörige Städte können auf Antrag Aufgaben übernehmen, die eigentlich der Landkreis erfüllt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kommune dazu personell und finanziell in der Lage ist.

 

„Ich freue mich sehr, dass Königs Wusterhausen nun diesen Status hat und unser Aufwand Früchte trägt. Wir haben uns neun Monate intensiv bemüht. Ich bedanke mich bei Innenminister Karl-Heinz Schröter“, so Bürgermeister Swen Ennullat. Welche Verwaltungsaufgaben möglicherweise auf KW übergehen können, werde nun geprüft. Klar ist, dass es sich um bürgernahe Dienstleistungen handeln soll.
Der Lange Kerl Detlef Wachs gratulierte den Bürgerinnen und Bürgern des „königlichen Wusterhausen“. Er erwarte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die neuen Aufgaben, die als „Große kreisangehörige Stadt“ auf sie zukommen können, „in preußischer Manier gewissenhaft und voller Fleiß erfüllen“ werden. „Verstöße“ seien ihm „zu melden“, sagte er mit einem Augenzwinkern.
Vor Königs Wusterhausen wurden Schwedt/Oder, Eberswalde, Eisenhüttenstadt sowie zuletzt im Jahr 2010 Falkensee, Bernau und Oranienburg zu „Großen kreisangehörigen Städten“ ernannt.

Freude vor der Schlosskulisse: Der Lange Kerl (Detlef Wachs, 3.v.l.) gratuliert Bürgermeister Swen Ennullat (M.) und den Fachbereichsleitern Michaela Wiezorek (l.), Axel Böhm (2.v.l.), Ria von Schrötter (4.v.r.) sowie René Klaus (2.v.r.) und Andrea Schulz (r.). Auch Stadtwehrführer Sandro Viehöfer (3.v.r.) stößt mit an.  Foto: Reik Anton