Kommunalpolitik und Wahlen – einfach erklärt | 1. Teil

28. April 2024

Andrea Schulz, M.P.A., Dozentin für Kommunalrecht

Teil 1: Demokratie und Kommunalpolitik

Die kommunale Demokratie ist die Basis unseres politischen Systems. Auf keiner anderen Ebene sind die Bürgerinnen und Bürger der Politik so nahe wie in der Gemeinde vor Ort. Auf keiner anderen Ebene können die Bürgerinnen und Bürger die Politik so stark, so direkt und effektiv beeinflussen. Die Demokratie bleibt nur lebendig, wenn sie lokal verankert und im Alltag der Menschen sichtbar ist. Deshalb hat die kommunale Selbstverwaltung auch Verfassungsrang: Sie ist in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben. Aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 GG ergeben sich verschiedene Zuständigkeiten der Gemeinde. Diese gibt die Gemeinde auch nicht auf, wenn sie sich dazu entscheidet, sich durch ein Amt verwalten zu lassen. Hierbei wird nur die Verwaltung auf das Amt übertragen. Die Hoheitsrechte (Gebietshoheit, Personalhoheit, Finanzhoheit, Satzungshoheit und Planungshoheit) bleiben bei der Gemeinde. Das drückt sich insbesondere in einem eigenen Haushaltsplan, eigenen Bauplänen und eigenen Satzungen, die nur für die Gemeinde gelten, aus.

Das Video der Konrad Adenauer Stiftung erklärt das Thema sehr anschaulich und umfassend. (Link)

Symbolbild ©freepic