Petition zur Einführung einer gesetzlichen 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen

24. März 2015

Frank Selbitz, Fraktionsvorsitzender Landtagsfraktion Unabhängige Bürgerliste / Wir für KW

Am 12.3.2015 hat die Fraktion UBL/Wir für KW folgende Petition an das Land Brandenburg gestellt.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Dahme-Spreewald fordert das Land Brandenburg in einer Petition auf, von der Sonderregelung des § 249 Abs. 3 BauGB Gebrauch zu machen und die Brandenburgische Bauordnung dahingehend zu ändern, dass künftige Windkraftanlagen einen Mindestabstand des 10-fachen Ihrer Höhe zu Wohngebäuden einzuhalten haben.

Begründung:
Künftig wird in unserem Landkreis eine Vielzahl von Windindustriegebieten mit über 200 m hohen Windindustrieanlagen ausgewiesen werden. Diese Anlagen werden bis zu 1000 m an die vorhandene Wohnbebauung von Dörfern und Städten herangebaut. Die Menschen können mit derartiger Bedrängung und Belastungen nicht leben.
200 m hohe Windkraftindustrieanlagen sind so hoch wie die Panoramaebene des Fernsehturms in Berlin. Künftig werden diese Anlagen noch höher werden.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Zerstörung der Landschaft, Verlust der Grundstückswerte, Schlagschatten, Verschärfung der demografischen Entwicklung, Verlust der Heimat etc., das sind Argumente der Betroffenen, die sehr ernst zu nehmen sind. Brandenburg steht mit der bereits installierten Leistung aus Windkraftanlagen trotz unterdurchschnittlicher Windverhältnisse mit an der Spitze der Bundesrepublik, leider aber auch bei der Entwicklung der Stromkosten. Die Netzentgelte 2014 sind mit 8,46 ct/KWh bundesweiter Spitzenwert. Nach aktuellen Berechnungen wird Brandenburg auch in den nächsten 20 Jahren wegen der hohen Leitungskosten die höchsten Stromkosten in Deutschland haben. Die hohen Stromkosten belasten neben unseren Bürgern auch unsere heimischen Gewerbe- und Industriebetriebe.

Der mittlerweile große Anteil an schwankendem und unbeständigem Strom aus Windkraft und Photovoltaik erfordert dringend Speichermöglichkeiten, die wirtschaftlich betrieben werden können. Diese Speicher gibt es zurzeit nicht!

Die 10-H-Abstandsregelung wird mehr Bürgerzufriedenheit in den betroffenen Dörfern und Städten schaffen. Mit der bereits installierten Leistung, der Repoweringkapazität und den weiterhin bestehenden Ausbaupotentialen wird Brandenburg seine Ausbauziele für Windenergie auch so erreichen. Das trifft auch gerade für unseren Landkreis zu, wo bereits heute mehr als der vor Ort benötigte Strom erzeugt wird.

Den Städten und Gemeinden wird durch die Änderung der Bauordnung ein wesentlicher Teil ihrer kommunalen Planungshoheit zurückgegeben. Sie können dann wieder demokratisch selbst entscheiden, was bei ihnen passiert.

Brandenburg und auch die hier im Landkreis lebenden Menschen tragen die Hauptlast der Energiewende. Es ist wenig sinnvoll, den Strom hier mit allen Belastungen für unsere Menschen zu erzeugen, um ihn dann nach Bayern, Baden-Württemberg oder NRW zu transportieren.

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für nichtig erklärt worden. Sollte der Regionalplan unter anderem aus diesem Grund ebenfalls nichtig werden, bietet die 10-H-Regel auch allen bisher nicht betroffenen Städten und Gemeinden einen sicheren Schutz vor zu dicht geplanten WKA.