Seezugang an der Friedensaue in Zernsdorf

15. September 2014

Uta Pews, Zernsdorf

Zernsdorf ist ein See-Dorf: Es liegt mit über 10 km Uferfront direkt an den drei Seen Krüpelsee, Zernsdorfer Lanke und Uckleysee. Wir setzen uns für die Öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit der Seen für die Allgemeinheit ein – so, wie es in der Landesverfassung Brandenburgs [8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), Absatz (3)] gefordert wird:
»Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.«

Mitten in Zernsdorf gibt es einen öffentlichen Weg, der so gar nicht (mehr) öffentlich ist – und das schon seit Jahrzehnten: der Seezugang zum Krüpelsee in der Friedensaue. Niemand konnte uns belegen, warum dieser Weg vor etlichen Jahren mit einem Zaun verschlossen wurde, niemand kümmerte sich über Jahrzehnte hinweg, dass dieses Stück öffentliches Land auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Man möge sich vorstellen, dass es mitten im Ortskern, der mit der neu gepflasterten Friedensaue einen lang ersehnten und erklärten Mittelpunkt für das öffentliche Leben erhalten hat, keinen Zugang zur südlichen Seeseite gibt, keinen Blick über das Wasser hinüber nach Senzig, und natürlich auch keine Möglichkeit, hier anzulegen, sei es als Nachbar, Besucher der örtlichen Infrastruktur oder als Bootstourist.
2013 sollte nun der Zugang geöffnet werden, der damalige Ortsvorsteher (SPD) setzte sich persönlich dafür ein. Passiert ist nichts…

Doch, etwas ist geschehen: auf Antrag von Unbekannt wurde ein Gutachten durch die Untere Naturschutzbehörde erstellt, das sich auf die »Errichtung einer Beobachtungs- und Aussichtsplattform« bezog – Wer sich dieses Konstrukt ausgedacht hat, ist nicht bekannt und derjenige muss jedenfalls im Sinn gehabt haben, unser Bemühen durch maßlose Übertreibung ad absurdum zu führen. Damit wird jedoch versucht, alle Bemühungen um eine Öffnung im Keim zu ersticken – durch ein Gutachten, das a priori nichts mit der Öffnung des Weges zu tun hat. Die Forderung nach einer Zugänglichmachung des Allgemeinbesitzes besteht daher nach wie vor und zwar ohne Einschränkung. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es bereits weitere Zugänge gibt.

Wir haben einen Offenen Brief an den Bürgermeister von Königs Wusterhausen, Herrn  Dr. Franzke, geschrieben mit unseren Fragen betreffend die Öffnung des Seezuganges an der Friedensaue.

1. Ist das dem Ortsbeirat vorliegende Gutachten der Unteren Naturschutzbehörde durch Besichtigung des Gutachters vor Ort entstanden oder durch Befragen der Anwohner – die davon profitieren würden, dass der Zugang geschlossen bleibt?

2. Welche Größe hat das Gelände (Weg und Wiesen am Seeufer), das sich in kommunalem Besitz befindet? Ist es richtig, dass es sich dabei um die Flurstücke 673, 641, 602 handelt, wie auf der Karte zu sehen ist (Quelle: Brandenburg viewer)?

ZumSee_Zernsdorf

3. Wann gibt es endlich einen Ortstermin mit einer Begehung des Seezuganges und des Ufers, an der alle interessierten Bürger teilnehmen können?

4. Wo und wann dürfen und können interessierte Bürger Akteneinsicht nehmen, um nachvollziehen zu können, wie und warum es in der DDR zur Schließung des Seezuganges kam, wie von der BI »Bürger vor Ort« in ihrem Wahlflyer behauptet?

5. Wie kann es im Interesse einer Partei wie der SPD sein, die Bürger eines Ortes zu benachteiligen zugunsten zweier einzelner Anwohner, die allein von dem geschlossenen Zugang profitieren?

6.  Ein Seezugang für die Öffentlichkeit, mit umweltfreundlicher und sinnvoller Nutzung in der Ortsmitte, würde die Attraktivität des Ortes und somit die Lebensqualität aller Bürger erhöhen.
Wann also wird der öffentliche Seezugang in der Friedensaue für alle Bürger wieder öffentlich?

7. Zernsdorf liegt in weiten Bereichen direkt am See – dennoch gibt es denkbar wenige Zugänge für die Menschen, die kein Seegrundstück besitzen. Warum soll am Zernsdorfer Krüpelsee nicht möglich sein, was in vielen Gemeinden gängige Praxis ist? Nämlich eine Öffnung der bereits früher vorhandenen Zugänge?

Anlagen:
_Karte (Quelle: Brandenburg viewer, klicken zum öffnen)

_Auszug aus dem Brandenburgischen Landesverfassung, 8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), insbes. Absatz (3)

VerfassungBrandenburgArt40

_Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde

140813_SchreibenSeezugang (anklicken zum Herunterladen)

Anmerkung vom 10.11.2014: Lesen Sie hier die Antworten der Stadt.