Stadt fordert gerechten Kostenausgleich bezüglich der Aufgaben der Jugendhilfe

1. Februar 2018

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen, 1.2.2018

Die Stadt Königs Wusterhausen setzt sich weiterhin dafür ein, dass im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe nach dem Kitagesetz zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den Kommunen ein angemessener Kostenausgleich verankert wird.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Dahme Spreewald, Ludwig Scheetz, äußerte Bürgermeister Swen Ennullat noch einmal den dringenden Wunsch, mit dem Landkreis über die Finanzierung von Aufgaben der Kindertagesbetreuung in Diskussion zu treten, um eine für alle Seiten faire Lösung herbeizuführen.

Der derzeit gültige öffentlich-rechtliche Vertrag verpflichtet die kreisangehörigen Ämter und Kommunen in ihrem Gebiet die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen. Der Landkreis erstattet den Kommunen die laut Kitagesetz vom Landkreis als dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmenden Kosten für das notwendige pädagogische Personal. Dies sind eigentlich zwischen 84 und 88,6 % der Personalkosten. Tatsächlich erstattet aber der Landkreis bspw. der Stadt Königs Wusterhausen nur 70,1% der entstandenen Kosten. Mithin 883.000 € weniger als vermutet. An den Kosten für den Verwaltungsaufwand der entsprechenden Kommune beteiligt sich der Landkreis überhaupt nicht.

Bürgermeister Swen Ennullat sucht daher das Gespräch mit dem Landkreis. „In meiner Stadtverwaltung sind mittlerweile drei Vollzeitstellen nötig, um pflichtige Aufgaben des Landkreises wahrzunehmen. Die jährlichen Kosten belaufen ich auf ca. 192.000 €“, so der Bürgermeister. Der Landkreis lehnt eine Beteiligung an den Verwaltungskosten bisher mit dem Argument ab, dass es bei der Abrechnung der zu erstattenden Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher zu einer Besserstellung der Kommunen komme, da höhere als die vom Land Brandenburg angenommenen Durchschnittssätze gezahlt würden. Zudem führe eine Übernahme von Mehrkosten möglicherweise zu einer Erhöhung der Kreisumlage. Neuverhandlungen mit einer einzelnen Kommune seien darüber hinaus nicht möglich.

Die Rechnung des Landkreises geht jedoch nach Meinung von Bürgermeister Ennullat nicht auf. So machen beispielsweise auch die freien Träger bei der Stadt Kosten in Höhe von ca. 150.000 € jährlich für die Verwaltung ihres Personals geltend. Auch der Stadt als kommunalem Träger entstehen im eigenen Personalbereich Kosten. „Wenn man denselben Prozentsatz von pauschal 4 % zugrunde legt, entstehen der Stadt aktuell ebenfalls ca. 188.000 € pro Jahr als Aufwand für die Personalverwaltung der Kitas“, so Swen Ennullat. Selbst wenn man den Mehrbelastungsausgleich des Landkreises für Verwaltungsaufgaben von derzeit 50.000 € und die 300.000 €, die durch die Annahme höherer Durchschnittssätze bei der Abrechnung der Kosten für das pädagogische Personal an die Stadt gezahlt werden, abziehe, bliebe immer noch – allein bei den Verwaltungskosten – ein Defizit von 180.000 €.

Um Zeit für weitere Verhandlungen mit dem Landkreis zu gewinnen, sollte der bestehende Vertrag, der auch nach seiner Kündigung über ein Jahr lang weiterläuft, gekündigt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde jedoch von den Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung des Jahres von 28.12.2017 mehrheitlich abgelehnt.

Bürgermeister Ennullat gibt jedoch nicht auf und versucht, den Landkreis wieder an den Verhandlungstisch zu bekommen. „Es geht nicht nur um die Stadt Königs Wusterhausen, sondern um alle Kommunen des Landkreises, die – vor allem im Norden – in den nächsten Jahren erhebliche Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung zu bewältigen haben“, sagt Swen Ennullat. „Es geht auch nicht darum, dass die Stadt die Aufgaben der Jugendhilfe nicht mehr übernehmen möchte. Es ist jedoch wichtig, den bestehenden Vertrag zu überarbeiten, um einen angemessenen und fairen Kostenausgleich für die Leistungen der Kommunen zu gewährleisten.“