Im Folgenden geben wir die Antwort von Swen Ennullat wieder auf die Frage von Oliver Fischer, MAZ, am Donnerstag, dem 10.6.2021:
„Sehr geehrter Herr Ennullat, die CDU-Fraktion wirft Ihnen in einer aktuellen PM vor, Ihren damaligen Stellvertreter, René Klaus, im vorigen Jahr eine Prämie gezahlt zu haben, die das Rechnungsprüfungsamt der Stadt als nicht gerechtfertigt einstuft. Die Fraktion wirft Ihnen daraufhin „Günstlingswirtschaft“ und „Selbstbedienungsmentalität“ vor und stellt die Zahlung in eine Reihe mit anderen Vorgängen, zu denen sie früher bereits ausgeführt haben. Ich will Ihnen gerne die Möglichkeit geben, bis Freitagnachmittag zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.“
Die Antwort von Swen Ennullat:
„Sehr geehrter Herr Fischer,
ich habe mir die PM der CDU-Fraktion auf Ihren Hinweis hin angesehen. Den Namen „René Klaus“ lese ich darin nicht. Ich dürfte auch keine Auskünfte über Prämienzahlungen tätigen. Sie unterliegen dem Datenschutz. Nur so viel: Seit dem Jahr 2008 besteht für die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen eine Dienstvereinbarung (Nr. 3/2008) für Prämien für besondere und einmalige Leistungen. Diese wurde durch den ehemaligen Bürgermeister und den Personalrat geschlossen und hat bis heute Gültigkeit. Sie gilt für alle Beschäftigten der Stadt Königs Wusterhausen. Ich war ab Oktober 2017 Bürgermeister.
Zum Verfahren und der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung. Das Gesamtbudget ist im Haushalt verankert. Die Höhe einzelner Prämien darf maximal ein monatliches Bruttoentgelt umfassen. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr.
In den Genuss von Prämienzahlungen sind seither sehr viele MitarbeiterInnen, Führungskräfte und der ehemalige Beigeordnete gekommen. Zur Höhe und Häufigkeit in den vergangenen Jahren kann Ihnen ebenfalls die Stadtverwaltung Auskunft geben.
Richtig ist, dass ich selbst im Januar diesen Jahres dem Rechnungsprüfungsamt den Auftrag erteilt habe, die Prämienzahlungen seit in Kraft treten der Dienstvereinbarung 2008 zu überprüfen. Das Ergebnis ist mir nicht bekannt, da ich nicht im Amt bin.
Die Pressemitteilung der CDU-Fraktion betrachte ich als Wahlkampfmanöver.
So entbehren auch die Behauptungen, ich hätte 2020 versucht, einem leitenden Verwaltungsmitarbeiter ein Baugrundstück zu verschaffen, jeder sachlichen Grundlage. Und das wissen sie bereits, da wir zu diesem unbegründeten Vorwurf bereits öffentlich Stellung genommen haben. Von einem eventuell eingetretenen Schaden zu berichten, bei einem eventuellen Versuch, der im Übrigen als unwahr bereits belegt ist, halte ich erneut für eine unlautere Wahlkampftaktik. Das ähnelt den als Lügen enttarnten Täuschungen der WählerInnen vor dem Bürgerentscheid.
Mein legitimes Beschwerdeverfahren aus Januar 2020 wurde durch die Vorsitzende der SVV (selbst Mitglied der CDU-Fraktion) übrigens nie bearbeitet, Akteneinsicht anderer Stadtverordneter hat sie abgelehnt. Wenn es also nicht bearbeitet wurde, konnte ich auch keine Ressourcen verschwenden, wie behauptet.
Private Rechtsanwaltskosten über die Stadt abrechnen zu wollen, ist sachlich unmöglich, wie sie wissen. Einen privaten Missbrauch gab es nicht.
Richtig ist, dass ich im September 2020, nachdem mein Verbot der Führung der Amtsgeschäfte durch das Verwaltungsgericht Cottbus als rechtswidrig festgestellt wurde, einen Antrag gestellt habe auf Erstattung der mir in diesem Verfahren über die gesetzlichen Kosten hinaus entstandenen Kosten für die Beiziehung eines angemessenen Rechtsbeistandes. Die SVV hat sich in diesem Verfahren selbst eines Fachanwaltes bedient, dessen Kosten ebenfalls über die gesetzlich festgesetzten Kosten hinaus gehen. Diese Vergütungsvereinbarung hat Frau Lazarus (CDU) als Vorsitzende der SVV unterschrieben. Ich empfehle Ihnen dazu Einsicht zu nehmen.
Mit der Beschlussfassung zur BV 10-20-198 hat die SVV die Übernahme dieser Kosten sowohl gegenüber Frau Lazarus, als auch meiner Person im letzten Herbst mehrheitlich abgelehnt. Ich habe diese Ablehnung akzeptiert. Es ist übrigens bekannt, dass der Anwalt von Frau Lazarus derweil seine Ansprüche aus August 2020 gegenüber der Stadt Königs Wusterhausen und nicht mehr gegenüber Frau Lazarus erhebt. Nach meiner Kenntnis gibt es die Anfrage einer Stadtverordneten, ob die Stadt den bereits gezahlten Vorschuss zurückgefordert hat. Bezüglich eines eventuell eingetretenen Schadens für die Stadt kontaktieren Sie bitte ebenfalls die Stadtverwaltung. Ich darf dazu keine Auskunft geben. Zur Erinnerung: Das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte des Bürgermeisters, dass die SVV-Mehrheit am 18.6.2020 durchgesetzt hat, war rechtswidrig. Auch wenn das der CDU nicht gefällt. Auf dieses Thema beziehen sich die Rechtsanwaltskosten sowohl von mir als auch von Frau Lazarus als Vorsitzende der SVV.
Jetzt zum Vorwurf, eine Zahlung an einen „privaten Verein“ über die WKW mbH veranlassen zu wollen: Ich besitze keinen „eigenen privaten Verein“. Die Wärmeversorgungsgesellschaft, WKW mbH, ist unter anderem langjähriger Förderer von „Sport in KW“, fördert also Sportvereine der Stadt und den Sportlerball. Als Mitglied des Aufsichtsrates habe ich diese Förderungen stets unterstützt. Darüber hinaus war die WKW nach meiner Kenntnis stets Hauptsponsor der Stadionfeste in Königs Wusterhausen. 18 Jahre lang war das Stadionfest fester Bestandteil des sportlichen Lebens unserer Stadt – organisiert durch das Rathaus. Nicht umsonst trägt unsere Paul-Dinter-Halle das Logo: „WKW mit Energie Sport fördern“. Für Auskünfte zum aktuellen Sponsoring wenden sie sich bitte an den Geschäftsführer. Das Stadionfest fand seit 10 Jahren nicht mehr statt. Auch nicht während meiner Amtszeit und auch nicht 2021.
Gestatten Sie mir bitte einen Nachsatz, „rechtswidriges Verhalten“ können nur Gerichte und nicht politische Gruppierungen feststellen.“