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Bebauungsplan Funkerberg/Berliner Straße, Teil 1 wird offengelegt

14. November 2016

Marina Kreisel, Bürgerin von Königs Wusterhausen

In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung wurde der Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/10 „Funkerberg/Berliner Straße, Teil 1“ verabschiedet, auf dem unter anderem die neue Hauptfeuerwache gebaut werden soll. Ein recht »gewaltiges« Investorengebiet mit Wohnungsbau schließt sich dahinter an.
(http://www.koenigs-wusterhausen.de/679750/Beschlussvorlagen).

Wir würden uns eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesem Bebauungsplan wünschen; bringen Sie rechtzeitig Ihre Vorstellungen und Bedenken ein, damit dieses Filetstück am Funkerberg für uns alle positiv entwickelt wird!

Einige Gedanken und Bedenken einer Bürgerin finden Sie nachfolgend:

Sehr geehrter Herr Hanke,
da mein Beitrag vorgestern leider nur gekürzt in der „MAZ“ erschienen ist, sende ich ihn Ihnen in Ihrer Eigenschaft als dem Vorsitzenden der SVV von KW in vollem Wortlaut zu. In dieser Fassung wird vielleicht deutlicher, worum es mir in meiner Reaktion auf die Zusammenkunft der SVV von KW und Wildau geht.

Mit freundlichen Grüßen –
Marina Kreisel

»Ich wohnte der gemeinsamen Sitzung SVV von Wildau und Königs Wusterhausen als interessierte Bürgerin bei. Die Veranstaltung war so angelegt, dass vornehmlich informiert wurde, sich dann aber für Meinungsäußerungen und Fragen aus dem Publikum leider kaum zeitlich Gelegenheit bot. Zudem blieb das erforderliche kritische Element m. E. insgesamt unterbelichtet. Die tatsächlichen Macher und die, die sich so verstehen, waren wieder – so mein Eindruck (nicht nur in dieser SVV) in ihrem Element. Es geht ihnen offenbar um fortgesetztes, weiterhin stark quantitatives Wachstum der Stadt. Worin der tatsächliche Vorteil besonders dieser Art von Wachstum besteht, auch dessen Nachteile und Probleme – da sind Äußerungen vage, Allgemeinplätze zur Stelle (Arbeitsplätze schaffen, Technologiepark, innovative, internationale Firmen, Einnahmen für die Stadt usw.). Der Blick wird hier auf Erweiterung gerichtet, während in der Gegenwart wohl kaum ausreichend organisiert werden kann, dass beispielsweise angepflanzte junge Stadtbäume in Königs Wusterhausen bei der ersten Hitzeperiode nicht vertrocknen. Auch für ihr Werden im städtischen Maßstab braucht es Visionen – Stichwort:
künftige klimatische Bedingungen in KW, erforderliche Beschattung, Sauerstoffproduktion, Staubbindung usw. -, Visionen braucht es ebenso für den Erhalt und Ausbau von Möglichkeiten der Entschleunigung z. B. als Teil von Lebensqualität und gesundheitlicher Vorsorge: Eine für den Autoverkehr freigegebene „Goethebahn“, wie in der Veranstaltung angeregt, gehört sicher nicht dazu. Immerhin hat wenigstens der Wildauer Bauamtsleiter, Herr Kolb, diesen Vorschlag in der Sache problematisiert.

Zu grundsätzlichen Fragen, die angesichts des Projektes Technologiepark aus meiner Sicht zu klären sind, rechne ich:
1. Welchen Wert hatte das in Rede stehende Gebiet (größerer Teil des Funkerberg /Technologiepark) nach seiner Übernahme durch die Stadt KW? Welchen Wert besitzt es gegenwärtig?
2. Nach Übernahme durch Königs Wusterhausen und Wildau hatte die gesamte Fläche Funkerberg meines Wissens den Status „kommunales Eigentum“ (100%). Wie viel Prozent sind davon inzwischen mit Zustimmung von Abgeordneten welcher Parteien und Vereine veräußert worden: im Rahmen welcher Projekte (Bebauung in Form von Einfamilienhäusern, Stadtvilla, Sanierung der Kaserne?)? Welche sozialen Schichten haben hier privates Eigentum über den Verkauf kommunalen Eigentums erhalten? Welche Rolle hat Erbbaurecht dabei gespielt?
3. Was soll aus dem kommunalen Eigentum, dem kommunalen „Tafelsilber“, im Zuge der Entwicklung des Funkerbergs /des Technologieparks weiter geschehen? Welche Vorstellungen und Absichten bestehen in der Stadtverwaltung und unter den Abgeordneten, dort kommunales Eigentum zu behalten, auch bezüglich nachhaltiger Gestaltungsräume kommunaler Selbstverwaltung?
4. Wie wirkt sich die Entwicklung des Funkerbergs – einschließlich Technologiepark – unter klimatischen Gesichtspunkten für die Stadt Königs Wusterhausen aus (Begrünung vor Beginn der Planungen/Arbeiten dort/ Vgl. künftig)? In den dort neu angelegten Straßen ist gegenwärtig nur wenig Baumbestand auszumachen (sehr gut aber im Hof der sanierten Kaserne, die bestimmt ist für finanzkräftige Mieter/Eigentümer).
5. Inwieweit ist die Bezeichnung „Technologiepark“ für das nunmehr ausgewiesene Sondergebiet im Sinne eines wirklichen Parks gerechtfertigt? (Park: bezeichnet nach den Regeln der Gartenkunst gestaltete Grünflächen, die der Verschönerung und Erholung dienen – siehe Wikipedia)
6. Schließen Stadtverwaltung und Abgeordnete mit ihren Planungen und ihren folgenden Entscheidungen auch juristisch aus, dass im Sondergebiet militärische Forschung und militärische Produktion erfolgen kann bzw. erfolgt (z. B. über Bereiche der Luft-und Raumfahrt, der Energie, der Kommunikationstechnologie) ? Immerhin findet sie laut Selbstdarstellung der FTT Deutschland GmbH an ihrem Standort in Wildau bereits statt. Eine Ausdehnung auf das Gebiet Stadt König Wusterhausen dürfte dazu beitragen, dass auch sie im Falle traditioneller kriegerischer Auseinandersetzungen ein Ziel möglicher Bombardements wäre. (Ich bin, Jahrgang 1945, daran nicht interessiert.)

Derartige Fragen zwingen zu einer detaillierten Bilanzierung und zum – auch weiteren – kritischen Durchdenken. Beides erscheint mir unerlässlich hinsichtlich eines so gravierenden Projektes.«