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Schleuse in Neue Mühle – zu früh gejubelt?

10. Dezember 2016

Redaktion

Die SPD hatte sich in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung vom 5.12.2016 bereits mit Lorbeeren geschmückt…und längere Schleusenöffnungszeiten angekündigt… da kommt der Rückpfiff von ihrem Genossen und Landrat Stephan Loge persönlich. So sicher sei das gar nicht, dass mit dem dafür eingestellten Geld im Bundeshaushalt auch tatsächlich die Öffnungszeiten zugunsten der Nutzer verändert werden könnten. Man habe erst einmal nur ein Zwischenergebnis, aber bisher kein geeignetes Fachpersonal, das genau in diesem Bereich Mangelware sei.

Wir drücken nun jedenfalls die Daumen, dass es doch noch was wird mit der Suche nach dem geeigneten Personal – VOR der nächsten Saison! Und dann, liebe Genossen, kann auch gejubelt werden!

Eintrittspreise vom Strandbad Neue Mühle erhöht

12. Juli 2016

Swen Ennullat, Niederlehme
Schreiben vom 12.7.2016 an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Hanke,
mir ist aufgefallen, dass die aktuell im Strandbad Neue Mühle erhobenen Eintrittspreise
möglicherweise (in der konkreten Höhe) einer rechtlichen Grundlage entbehren. Auf jeden Fall wurden die Entgelte im Vergleich zum Vorjahr bspw. bei Erwachsenen um 20 % erhöht. Die Preise können Sie u. a. auf der Homepage der Stadt einsehen:
http://www.koenigs-wusterhausen.de/714828/Strandbad-Neue-Muehle.

Insofern werden Sie gebeten, mir die Entscheidung zur Festsetzung der Höhe der Eintrittspreise i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf zugänglich zu machen. Möglicherweise habe ich ja die öffentliche Bekanntmachung übersehen. Sollte ein solcher Beschluss von der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen allerdings bislang überhaupt nicht getroffen worden sein, werden Sie aufgefordert, auf die Verwaltung einzuwirken, dass ab sofort wieder die quasi „genehmigten“ Entgelte erhoben werden. Ferner bliebe zu prüfen, wie „Überzahler“ die zu viel entrichteten Gelder zurückerstattet bekommen und wer dafür in der Stadtverwaltung verantwortlich ist. Im letztgenannten Punkt sollte dann sicherlich ein Dienstaufsichtsverfahren zur Anwendung kommen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme