Sehr geehrte Frau Urban,
am heutigen Tage gingen den Eltern der Kita Zwergenstadt „Wurfsendungen“ zu, in der Sie eine neue Praxis der Essensversorgung auf Grundlage der gestern verabschiedeten Satzung zur Mittagsversorgung ankündigen.
Leider wurden auch in der SVV z.B. keine Ausführungen zu den von Ihnen angesetzten ersparten Eigenaufwendungen, deren Höhe und Herleitung getätigt, was m. E. aber für die Rechtmäßigkeit der Umsetzung notwendig wäre. Zur Begründung verweise ich auf die an Sie adressierte und nochmals beigefügte Email. Den Eltern kann also nur der Rat erteilt werden, nach Zustellung der Bescheide Widerspruch zu erheben.
Besonders interessant waren allerdings Ihre Ausführungen im o.g. Schreiben zur Frühstücks- und Vesperversorgung. Wobei übrigens Erstere überhaupt nicht angeboten wird. Auch die „Obstpause“ müssen bislang die Eltern für die Gruppen kaufen. Hier bitte ich dringend um Mitteilung der vermeintlichen Rechtsgrundlage, dass wir „Änderungsverträge“ (Wir hatten im Übrigen gar keine Verträge.) mit dem Caterer schließen sollen. Hier verweise ich hilfsweise und beispielhaft schon jetzt auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU, 682 vom 29.05.2015. Demnach sind Frühstück, Vesper und Getränke bereits Teil der allgemeinen Betriebskosten. (Übrigens Verbrauchsgegenstände wie Windeln, Cremes usw.) auch. Zu all diesen Punkten sehe ich dringenden Erklärungsbedarf. Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung, möchte aber bereits jetzt auf Ihr örtlich zuständiges Jugendamt und das MBJS als zuständiges Fachressort verweisen, die sicherlich auch kompetente Auskunft geben können.
Darüber hinaus werde ich in Ergänzung des bisherigen Vorgangs den Petitionsausschuss des Landtags von Ihrer Rechtsauffassung und der o.g. Satzung samt fehlender Normenklarheit / Berechnungsgrundlage in Kenntnis setzen / erneut um Vermittlung bitten. Diesem hatten Sie ja auch eine dem KitaG entsprechende Lösung angekündigt. Leider blieb diese nun aus.
Zur Ergänzung möchte ich im Übrigen erneut auf den nachfolgenden Schriftverkehr verweisen. Die Verwaltung kann nicht behaupten, dass sie nicht auf die Rechtslage mehrfach hingewiesen wurde:
1) Mein Schreiben vom 12.04.2015
2) Ihr Antwortschreiben vom 23.04.2015
3) Mein Schreiben vom 26.04.2015
4) Mein Schreiben vom 29.05.2015
5) Meine Email vom 06.07.2015
6) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 09.07.2015
7) Meine Email vom 12.07.2015
8) Mein Schreiben vom 02.08.2015
9) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 01.10.2015
10) Meine Email vom 07.10.2015
11) Mein Schreiben vom 21.11.2015
Gleichwohl sehe ich nicht, dass sich die Verwaltung mit den aufgeworfenen Argumenten auseinandersetzt, sondern eher ein starres Beharren auf möglichst günstige Finanzierungsalternativen im Sinne der Entlastung des kommunalen Haushalts und im Gegenzug eine größtmögliche Beteiligung der Eltern an den Kosten. Der Gesetzgeber hat sich aber ausdrücklich dagegen ausgesprochen.
Ich bin noch immer an einer sachgerechten Lösung und insbesondere rechtmäßigen Anwendbarkeit des KitaG in meiner Stadt interessiert. Da beides im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen jedoch nicht möglich erscheint, bitte ich – unabhängig von den Gesprächen, die wir sicherlich im Kitaausschuss führen werden – um Benennung eines übergeordneten Ansprechpartners noch in diesem Jahr. Insbesondere auch deshalb, weil ich – wie oben angeführt – die Rechtmäßigkeit der neuen Satzung in der jetzigen Form in Frage stellen muss und deshalb noch vor deren Inkrafttreten auf offensichtliche handwerkliche Mängel hinweisen möchte.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme
Anmerkung der Redaktion: Frau Bianca Urban ist Fachbereichsleiterin Bildung, Familie, Ordnung in der Verwaltung von KW