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SPD und CDU Fraktionen erhöhen Eintrittsgelder im Strandbad

19. Juli 2016

Redaktion

Nach einer namentlichen Abstimmung erhöht die SVV am 18. Juli die Eintrittsgelder für das Strandbad Neue Mühle um 20 Prozent (Erwachsene) bzw. 25 Prozent für Kinder. Pünktlich zu Beginn der Sommerferien sehen die Abgeordneten den dringenden Bedarf einer Erhöhung, die vorrangig Familien, Kinder und Jugendliche trifft.

Dagegen stimmten in seltener Einheit Die Linke gemeinsam mit Wir für KW. Birgit Uhlworm von der Fraktion Wir für KW/UFL stieß mit ihrem familienfreundlichen Antrag (siehe unten) nicht auf Zustimmung der geschlossen agierenden Fraktionen SPD und CDU.

Übrigens: Der Bürgermeister übernehme die Verantwortung für das Handeln der Verwaltung, die Eintrittsgelder bereits ab Mai 2016 ohne entsprechenden Beschluss durch die SVV erhöht zu haben, so Dr. Franzke zum Tagesordnungspunkt auf der SVV. Weiter erklärte er, dass der Differenzbetrag aus alten und neuen Gebühren aus dem fraglichen Zeitraum einer sozialen Einrichtung zugeführt werden solle.

Nachfolgend der Text, den Birgit Uhlworm von der Fraktion Wir für KW/UFL verlesen hatte in Erwiderung auf die Beschlussvorlage der Eintrittsgelderhöhung Strandbad Neue Mühle.

»Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste,

seit diesem Jahr werden neu zugezogene und „frischgebackene“ Familien in Königs Wusterhausen mit einem Begrüßungspaket willkommen geheißen. Das Begrüßungspaket enthält neben Informationen auch Gutscheine und Eintrittskarten. Das ist familienfreundlich, entlastet und unterstützt Familien.

Mit der Vorlage, die jetzt Tagesordnungspunkt ist, tun wir das Gegenteil: wir bitten gerade Familien zur Kasse, indem die Eintrittsgelder für Erwachsene und Kinder erhöht werden sollen. Und das bei Erwachsenen um 20 %, bei Kindern sogar um 25 %!
Und das für eine Mehreinnahme für den Stadthaushalt in Höhe von 5000 Euro!

Wir leisten uns einen Treff für Bürgerinnen  und Bürger, der kostenfrei genutzt werden kann – und das ist gut so.

Beim Strandbad soll das nicht möglich sein?

Fragen Sie die Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter, die im Neubaugebiet tätig sind: schon jetzt ist der Eintritt für viele Kinder und Jugendliche nicht erschwinglich.

Sollten wir nicht eher angesichts der Tatsache, daß immer weniger Kinder schwimmen können, unser Strandbad nutzen, um dort kostenfreie Angebote zum Schwimmenlernen anzubieten? Gerade das meint wirklich verstandene Inklusion.

Die Fraktion Wir für KW / UFL wird dieser Vorlage nicht zustimmen und bittet alle Stadtverordneten, dies auch nicht zu tun.

Und wir appellieren vor allem an alle Fraktionen und Stadtverordnete, die ihre Mitarbeit im »Bündnis für Familie Königs Wusterhausen!« erklärt haben, im Interesse der Familien die Vorlage abzulehnen.

Im Namen der Fraktion Wir für KW / UFL beantrage ich eine namentliche Abstimmung.«

Birgit Uhlworm, UFL

Eintrittspreise vom Strandbad Neue Mühle erhöht

12. Juli 2016

Swen Ennullat, Niederlehme
Schreiben vom 12.7.2016 an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Hanke,
mir ist aufgefallen, dass die aktuell im Strandbad Neue Mühle erhobenen Eintrittspreise
möglicherweise (in der konkreten Höhe) einer rechtlichen Grundlage entbehren. Auf jeden Fall wurden die Entgelte im Vergleich zum Vorjahr bspw. bei Erwachsenen um 20 % erhöht. Die Preise können Sie u. a. auf der Homepage der Stadt einsehen:
http://www.koenigs-wusterhausen.de/714828/Strandbad-Neue-Muehle.

Insofern werden Sie gebeten, mir die Entscheidung zur Festsetzung der Höhe der Eintrittspreise i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf zugänglich zu machen. Möglicherweise habe ich ja die öffentliche Bekanntmachung übersehen. Sollte ein solcher Beschluss von der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen allerdings bislang überhaupt nicht getroffen worden sein, werden Sie aufgefordert, auf die Verwaltung einzuwirken, dass ab sofort wieder die quasi „genehmigten“ Entgelte erhoben werden. Ferner bliebe zu prüfen, wie „Überzahler“ die zu viel entrichteten Gelder zurückerstattet bekommen und wer dafür in der Stadtverwaltung verantwortlich ist. Im letztgenannten Punkt sollte dann sicherlich ein Dienstaufsichtsverfahren zur Anwendung kommen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme