Textbausteine Einwendung Deponie

8. Juni 2026

Hier veröffentlichen wir einen möglichen Einwendungstext. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, bis zum 12. Juni 2026 (Datum des Poststempels) eine Einwendung gegen das Vorhaben an das Landesamt für Umwelt zu schicken. Da diese Zeit nur noch sehr kurz ist, haben wir die Argumente zusammengetragen, Sie können das Schrieben hier 260608_Vorlage_Einwendungen_WORD herunterladen und gerne für Ihre individuelle Einwendung verwenden.

Die Einwendungen müssen jedoch in Schriftform am 12.06.2026 der Behörde vorliegen. Es eilt also!

Einwendungen können Sie (in Schriftform und unterschrieben) nur bis Freitag, 12.06.2026, 

entweder direkt bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Dezernat I, Fachbereich II Amt Verwaltungsmanagement, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen (Sitzungssaalgebäudeteil bei Herrn Groggert oder Herrn Dr. Dietze im 1. Stock) abgeben (bis spätestens 12.00 Uhr

oder per Post an das Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Referat T 16, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke, senden. Eine postalische Versendung sollte bis spätestens Dienstag erfolgen! 

 

Vorname und Name: ……………………………………………………… Datum: ……………………….

 

Anschrift: ………………………………………………………………………………………………….

…………………………………………………………………………………………………………….

An das
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Referat T 16
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam / OT Groß Glienicke

Einwendungen gegen das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 0 im derzeitigen Sandtagebau Niederlehme“ im Landkreis Dahme-Spreewald in der Stadt Königs Wusterhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürger der Stadt Königs Wusterhausen erhebe ich hiermit Einwendungen gegen das geplante Vorhaben der „Sand und Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg“ (SKBB) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 0 im derzeitigen Sandtagebau Niederlehme. Das Vorhaben ist nach meiner Auffassung weder hinreichend bedarfsgerecht noch standortverträglich und berücksichtigt die bestehenden Belastungen der Region nicht ausreichend. Ich bin insbesondere durch zusätzliche Lkw-Verkehre, mögliche Staub- und Lärmbelastungen sowie durch mittelbare Risiken für Grundwasser, Naturhaushalt und Wohnumfeld betroffen.

Die Genehmigung des Deponieantrags ist meines Erachtens aus den nachfolgenden Gründen zu versagen:

  1. Fehlende sachliche Notwendigkeit und unzureichende Alternativenprüfung
  • Existierende Kapazitäten: Weniger als einen Kilometer nordöstlich betreibt die „terravas GmbH“ bereits eine Deponie der Klasse 1, die auch Klasse 0-Abfälle aufnehmen kann. Diese vorhandene Entsorgungsmöglichkeit wird in den Antragsunterlagen nicht hinreichend berücksichtigt.
  • Widerspruch zu Landesvorgaben: Der Entwurf des Brandenburger Abfallwirtschaftsplans sieht vor, dass neue DK 0-Deponien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen. Der Erlass vom 22. August 2024 verpflichtet die Behörden, dies bereits jetzt zu berücksichtigen.
  • Kein Bedarfsnachweis: Der Antragsteller behauptet nur den gesetzlich geforderten Bedarf für mindestens zehn Jahre, weist ihn aber nicht nach. Eine Prüfung zur vorrangigen Verwertung statt Deponierung der Bauschutt-Abfälle und des Erdaushubs ist nicht vorgesehen.
  • Fehlende Alternativenprüfung: Der Erläuterungsbericht begründet den Standort im Wesentlichen mit der Verfügbarkeit des Grundeigentums. Die Standortwahl erscheint damit nicht als Ergebnis einer offenen Alternativenprüfung. Dies dürfte mit den Anforderungen an eine nachvollziehbare Standort- und Betriebsalternativenprüfung nach § 16 UVPG sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BVerwG nicht vereinbar sein.
  • Vorbelastung der Region: Im Stadtgebiet existieren bereits mehrere stillgelegte Deponien sowie Altlastenverdachtsflächen, die überwacht werden müssen. Eine weitere großflächige Deponienutzung würde die bereits bestehende Umwelt- und Standortbelastung zusätzlich erhöhen.
  1. Fehlende Darstellung der Kontrollmaßnahmen
  • Mangelndes Überwachungskonzept: Die UVP-Unterlagen enthalten keine ausreichenden Angaben zu Eingangskontrollen, Prüflaboren, Probenhäufigkeit und zur wirksamen Verhinderung der Deponierung schadstoffbelasteter Lieferungen.
  • Gefährdung des Wasserschutzes: Angesichts der Nähe zu Wasserschutzgebieten wären kontinuierliche und engmaschige Kontrollen durch den Deponiebetreiber und die zuständigen Behörden erforderlich. Aus den Unterlagen geht jedoch nicht erkennbar hervor, wie diese Überwachung über einen Zeitraum von nahezu drei Jahrzehnten dauerhaft gewährleistet werden soll.
  1. Über Jahrzehnte verzögerte Renaturierung
  • Aufschub von Renaturierungspflichten: Der Antrag lässt offen, welche konkreten Renaturierungsmaßnahmen aus dem Sand- und Kiesabbau bereits heute anstehen und in welchem Umfang deren Umsetzung durch die geplante Deponienutzung zeitlich verschoben würde.
  • Ökologischer Schaden: Die Deponienutzung würde die rechtlich geschuldete Wiederherstellung von Natur- und Landschaftsfunktionen um nahezu 30 Jahre verzögern. Dieser erhebliche Eingriff wird in den Unterlagen nicht ausreichend dargestellt und bewertet.
  1. Unzureichende Angaben zur späteren Rekultivierung
  • Mangelhaftes Renaturierungskonzept: Es fehlt eine nachvollziehbare und langfristig tragfähige Planung. Statt detaillierter Angaben zu Bodenqualität, Gehölzarten, Entwicklungszielen und Pflegekonzept beschränkt sich der Antragsteller im Wesentlichen auf eine Minimalvariante in Form eines „Birkenvorwaldes“.
  • Fehlende Klimaresilienz: Fachlich nicht nachvollziehbar begründet wird, wie ein solcher „Birkenvorwald“ angesichts zunehmender Trockenperioden, Starkregenereignisse und klimatischer Belastungen dauerhaft stabile Waldflächen bilden soll. Das geplante Vorgehen bleibt damit hinter den Anforderungen an eine zukunftsfähige Rekultivierung zurück.
  1. Zweifel an der Höhe der Sicherheitsleistungen
  • Kostenrisiko für die Öffentlichkeit: Die kalkulierten Sicherheitsleistungen erscheinen zu niedrig angesetzt. Sie lassen nicht erkennen, dass die realen Kosten einer vollständigen Renaturierung nach strengen berg-, boden- und forstrechtlichen Maßstäben hinreichend abgedeckt wären.
  • Fehlender Inflationsschutz: Da die wirtschaftliche Entwicklung des Betreibers über drei Jahrzehnte nicht verlässlich vorhersehbar ist, müssen ausreichende und regelmäßig an Preissteigerungen angepasste Sicherheitsleistungen verbindlich gewährleistet werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Folgekosten auf die öffentliche Hand verlagert werden.
  1. Zu erwartende Verkehrsbelastung
  • Mangelhafte Datengrundlage: Die Verkehrsprognose basiert auf einer einmaligen Verkehrszählung an einem einzigen Tag und ist daher nur eingeschränkt belastbar. Sie bildet die reale Vorbelastung durch die A10, Logistikunternehmen, den SBAZV, Tesla sowie das anhaltende Einwohnerwachstum nicht ausreichend ab.
  • Fehlende Gesamtbetrachtung: Die Prognose betrachtet das Vorhaben isoliert und berücksichtigt die über drei Jahrzehnte zu erwartende Verkehrszunahme sowie absehbare Betriebserweiterungen im Umfeld nicht ausreichend, etwa die beantragte nahezu Verdoppelung der Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten bei „Wiesenhof“.
  • Nicht geprüfte Transportalternativen: Der geplante ausschließliche Lkw-Transport steht im Spannungsverhältnis zu verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzungen. Eine ernsthafte Prüfung der Anlieferung auf dem Schienen- oder Wasserweg ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Für den Fall einer Genehmigung wäre jedenfalls eine Anbindung an umweltverträglichere Transportwege zu prüfen.
  1. Beeinträchtigung der Regenwasserversickerung und erhebliche Grundwasserrisiken
  • Störung des Wasserhaushalts: Die großflächige Basisabdichtung verhindert die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser. Dies kann die bereits bestehenden Probleme sinkender Grundwasserstände sowie die Folgen zunehmender Trockenperioden in der Region weiter verschärfen.
  • Technisches Versagensrisiko durch Grundwassernähe: Das Baugrundgutachten weist auf heterogene Untergrundverhältnisse und erhebliche Setzungsrisiken hin. Der geplante Abstand der Deponiebasis zum höchsten Grundwasserstand (HGW100) beträgt am Tiefpunkt lediglich etwa 0,1 Meter (Basis bei +36,70 m NHN zu HGW bei +36,63 m NHN). Angesichts dieser geringen Reserve bestehen erhebliche Zweifel, ob die Langzeitsicherheit der Deponiebasis belastbar nachgewiesen ist.
  • Beantragte Abweichungen von der Deponieverordnung (DepV): Die SKBB beantragt Ausnahmen, die aus wasserwirtschaftlicher Sicht besonders sorgfältig zu prüfen wären. So sollen Sickerwassertransportleitungen unterhalb des HGW verlaufen (Abweichung Nr. 6), zudem soll der Abstand der Sickerwassersammler auf 60 Meter erhöht werden (Abweichung Nr. 3). Unter Grundwasserbedingungen können Leckagen, Verformungen durch Setzungen und Auftriebskräfte nur eingeschränkt kontrollierbar oder reparierbar sein.
  • Nicht ausreichend bewerteter Grundwasseranstieg: Die Messdaten aus den Jahren 2014 bis 2023 spiegeln offenbar maßgeblich die aktuelle Tagebau-Entwässerung wider. Nach Ende der aktiven Wasserhaltung kann ein Anstieg des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko einer dauerhaften oder wiederkehrenden Grundwasserbeeinflussung der Deponiebasis wird in den Antragsunterlagen nicht hinreichend untersucht.
  1. Künftige Engpässe bei der Abwasserentsorgung
  • Unüberprüfbare Langzeitsicherheit: Die geplante Sickerwasserentsorgung über einen Drittanbieter ist über den vorgesehenen Zeitraum von nahezu drei Jahrzehnten nicht verlässlich abgesichert. Den Unterlagen ist lediglich eine kurzfristige Absichtserklärung zu entnehmen.
  • Akute Kläranlagen-Kapazitätsprobleme: Durch das starke Einwohner- und Gewerbewachstum im Berliner Umland stoßen regionale Kläranlagen bereits heute an ihre Grenzen. Die Vermeidung von zusätzlichem Abwasser muss daher Vorrang haben.
  • Zusätzliche Belastung: Die geplante Deponie würde über Jahrzehnte hinweg zusätzliche Mengen potenziell belasteten Sickerwassers erzeugen. Eine belastbare Darstellung der langfristigen Entsorgungssicherheit ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.

 

  1. Methodisch unzureichende Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Unzureichende Berücksichtigung der Vorbelastung: Insbesondere die Einwohnerinnen und Einwohner von Zernsdorf sind bereits heute durch Staub, Lärm, Tagebaubetrieb, A10-Verkehr und Fluglärm erheblich belastet. Hinzu kommen mögliche Auswirkungen auf Wohnqualität und Immobilienwerte. Eine Deponienutzung über nahezu drei Jahrzehnte würde diese Situation zusätzlich verschärfen.
  • Fehlender Abgleich mit der Renaturierungsalternative: In den Unterlagen fehlt ein nachvollziehbarer Vergleich zwischen dem beantragten Deponiebetrieb und der Alternative einer zeitnahen Wiederbewaldung beziehungsweise Renaturierung. Für eine sachgerechte Abwägung wäre darzustellen, wie sich Umwelt, Lebensqualität und Standortentwicklung im Vergleich zu einer sofortigen ökologischen Wiederherstellung entwickeln würden.
  • Mangelhafte FFH-Vorprüfung (§ 34 BNatSchG): Im Wirkraum liegen die grundwasserabhängigen FFH-Gebiete „Tiergarten“ und „Skabyer Torfgraben“ (Schutzgüter u. a. Fischotter, Biber, Moore). Es fehlt eine systematische Analyse der Wirkpfade „Deponie → Sickerabwasser → Grundwasserabstrom → grundwasserabhängige Landökosysteme“ und alternativ „Renaturierte Deponiefläche → Regensickerwasser → Grundwasserabstrom → grundwasserabhängige Landökosysteme“.
  • Fehlende Risiko- und Alternativenanalyse: Der Antrag lässt nicht ausreichend erkennen, wie mögliche Schadstoffeinträge oder veränderte Grundwassermengen auf sensible Ökosysteme wirken könnten. Die Auswirkungen der Deponie werden zudem nicht nachvollziehbar mit den potenziell positiven Effekten einer reinen Renaturierung verglichen. Dies erschwert eine rechtssichere und fachlich tragfähige Abwägung.

Ich beantrage daher, die vorstehenden Einwendungen im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu berücksichtigen, den Antrag der „Sand und Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg“ auf Errichtung und Betrieb einer DK 0-Deponie im Sandtagebau Niederlehme abzulehnen und stattdessen auf die Erfüllung der bestehenden bergrechtlichen Renaturierungsverpflichtungen hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

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Unterschrift des Einwenders