Ansprüche aus der Kita-Mittagsversorgung / Update

25. Dezember 2015

Laura Lazarus und Christian Möbus, Rechtsanwälte, Königs Wusterhausen

Die Rechtsanwaltskanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen berichtet, was es Neues in Sachen „Kita-Mittagsversorgung“ gibt:

Die Berufung seitens der Stadt Prenzlau ist nun doch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen worden (Beschluss vom 30.11.2015). Zur Begründung hat das Gericht angeführt, dass es sich um eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO handelt und der erkennende Senat sich mit der Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 7, 14 Abs. 2 Satz 1 und 17 KitaG Bbg. befassen möchte. Mit einer Entscheidung ist vermutlich nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen den Kita-Träger aus dem Jahr 2012 mit Ablauf des 31.12.2015, also mit Jahreswechsel, verjähren. Wenn der Kita-Träger nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, muss – um die Ansprüche „zu retten“ – noch dieses Jahr Klage erhoben werden.

Sie können noch dieses Jahr einen Klageauftrag erteilen. Die RA-Kanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen ist mit der Angelegenheit befasst und vertraut. Laura Lazarus und Christian Möbus, Königs Wusterhausen, schreiben: »Dazu bitten wir Sie, uns einen unbedingten Klageauftrag bis Dienstag, den 29.12.2015 schriftlich zu erteilen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie sich selbst um Deckungsschutz bemühen, auch wenn wir sonst sehr gerne diesen Service für Sie mitübernehmen. Aus Kapazitätsgründen und in Anbetracht des kurz bevorstehenden Jahreswechsels schaffen wir dies leider nicht mehr.«