Es ist schon eine Meldung wert: das »Volksbegehren gegen Massentierhaltung« in Brandenburg hat deutlich mehr Unterschriften erhalten als notwendig, um die rot-rote Landesregierung endlich zum Umdenken zu bewegen: 103.891 Stimmen wurden gezählt, 80.000 waren notwendig für das Quorum.
Sicher waren dabei auch zahlreiche Unterstützer aus unserer Stadt, für sich für die desolate Situation in Brandenburgs Großställen einsetzen. Nämlich für die Tiere von Tierfabriken, die täglich ums unwürdige Überleben kämpfen, UND für diejenigen verantwortungsvollen Landwirte, die durch das Betreiben dieser Tierfabriken ums Überleben kämpfen.
Brandenburgs Verbraucherschutzminister Helmuth Markov (Linke) hat nun von sich aus erklärt, dass sich der Landtag mit dem Thema befassen werde und dass es in allen Punkten zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könne. Auch wolle er sich für einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten des Landes stark machen.
Falls der Brandenburger Landtag im April zu keinem akzeptablen Ergebnis kommt, kann es im letzten Schritt zu einem Volksentscheid kommen.
Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Forderungen der »Initiative gegen Massentierhaltung« – Sie werden sehen, dass es nicht gegen Tierhaltung im großen Stil an sich geht, sondern um die UMSTÄNDE, unter denen Tiere in Massenunterkünften vegetieren müssen:
- Förderrichtlinien: Die Landesregierung soll nur noch Investitionen in Betriebe mit höheren Standards für das Tierwohl mit bis zu 45 Prozent finanziell fördern. Dafür soll die Basisförderung von 20 Prozent bei niedrigeren Standards entfallen. Zudem sollen nur noch Betriebe mit bis zu 40.000 Tieren bei Geflügel und Schweinemastbetriebe bis zu 2.000 Tieren unterstützt werden.
- Klagerecht der Verbände: Tierschutzorganisationen sollen gegen Genehmigungen von Behörden für Mastbetriebe oder auch gegen Untätigkeit bei aufgedeckten Missständen klagen können. Damit soll gerichtlich überprüft werden, ob rechtliche Vorgaben eingehalten wurden.
- Das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel und von Schwänzen bei Mastschweinen soll verboten werden. Dafür sollen Übergangsfristen bis 2018 gelten, um den Betrieben bei der Erfüllung der Vorgaben ausreichend Zeit zu geben.
- Ein unabhängiger Tierschutzbeauftragter soll in konkreten Verdachtsfällen die notwendigen Schritte gegen die Missstände einleiten. Außerdem soll er gesellschaftliche und politische Weichenstellungen begleiten.