Laubentsorgung – wer hat die Pflicht?

28. Oktober 2015

Priska Wollein

Es geht ums öffentliche Straßenlaub und seine Entsorgung. In der letzten Stadtverordnetenversammlung gab es dazu einen geradezu bürgerfeindlichen Entscheid (näheres hierzu in der MAZ vom 28. Oktober 2015).

Die Regel ist eigentlich einfach: Straßenreinigung ist Sache der Stadt oder Gemeinde, Privatstraßen und Privatgrundstücke sind durch den Eigentümer zu reinigen, Winterdienst auf Gehwegen ist Aufgabe der Anlieger. Doch Vorsicht: Nicht selten entledigen sich Kommunen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabe und übertragen auch die Straßenreinigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Wie das geht, fragen Sie sich? Wir auch. Aber in Zeiten, da das durchaus vorhandene Geld für anderweitig »naheliegende« Probleme ausgegeben wird, schleicht sich wieder einmal die Stadt aus ihrer Verantwortung und überlässt die Bürger sich selbst.

Und das geht so:
Nachdem die Gebühr für die kommunale Laubentsorgung gerichtlich gekippt wurde, streicht die Verwaltung nun die öffentliche Laubentsorgung. Ersatzlos – sie könnte ja die Entsorgung unentgeltlich übernehmen. Und nun muss jede/r Anwohner »seinen« Laubhaufen, den er zuvor eigenhändig zusammengescharrt hat unter den wunderschönen riesigen Alleebäumen, die unsere Straßen allerorts säumen, auch noch selbst entsorgen.

Das heisst, er muss eine Anhängerkupplung an sein (so vorhandenes) Auto montieren, sich einen Anhänger ausleihen oder gar kaufen, das Laub aufladen und zu den Annahmestellen bringen. Dort bezahlen. Ein jeder für sich und für einen guten Teil aller 14.000 Bäume* im Stadtgebiet.

Nicht zu verdenken, dass der ein oder andere (der es sich leisten kann) sich einen stinkenden, dröhnenden Laubsauger anschafft, um der Sache besser Herr zu werden. (Einschub: Laubsauger sind übrigens in Österreich für Privatleute aus Umweltschutzgründen verboten und das aus gutem Grund).

Nicht auszuschließen, dass unsere öffentlichen Freiflächen und Waldränder allerorts mit Laubbergen widerrechtlich zugeschüttet werden – was der Natur erheblich schadet –,
denn die Abgabe des Laubes kostet ja dann auch noch etwas Geld. Ein Laubsack allein 1,45 EUR…

Diese Aufgabe stellt viele Menschen vor unlösbare Aufgaben, da sie sich selbst nicht in der Lage sehen, die Entsorgung zu leisten.

Die Verwaltung sollte es eigentlich besser wissen und UMGEHEND eine für Bürger und Umwelt verträgliche Lösung anbieten – eigentlich hätte ein Lösungsvorschlag bereits zur Abstimmungsrunde in der SVV präsentiert werden müssen. So wurde man mit vagen Sprüchen vertröstet, dass man ja über Härtefalllösungen nachdenke…Wofür zahlen wir eigentlich Steuern und Abgaben, wenn diese essentiellen öffentlichen Belange nicht mehr seitens der Stadt wahrgenommen werden?
Dieser Beschluss führt jedenfalls in die Absurdität. Und immer weiter in den sozialen Unfrieden!
Denn wer profitiert denn von Straßenbäumen? Doch wohl alle Bürger gemeinsam, egal ob sie an einer Allee direkt wohnen oder nicht! Dann sollen doch auch ALLE dafür sorgen – für das Stadtbild, für das Klima, den Temperaturausgleich, die Tierwelt. Und nicht auf dem Rücken Einiger abgeladen werden!

*Lt. Aussage der Verwaltung hat Königs Wusterhausen 14.000 öffentliche Bäume (Bauausschuss-Sitzung v. 14.4.2015).