Stellungnahme von Swen Ennullat zu einem Flugblatt

23. Juni 2021

Anmerkung der Redaktion:
In der heutigen MAZ ist eine stark gekürzte Stellungnahme von Swen Ennullat zu einem merkwürdigen Flugblatt abgedruckt, dass angeblich in Diepensee und in sozialen Medien kursierte. Wir geben hier Ennullats Schreiben an die MAZ im kompletten Wortlaut wieder:

Guten Tag Herr Fischer,

Neutralität und Quellenversicherung gehören zu den journalistischen Sorgfaltspflichten. Ich bin davon überzeugt, dass auch die MAZ daran gemessen werden muß. Daher freut mich, dass Sie mich in diesem Fall fragen. Seien Sie sicher, was von mir kommt, trägt meinen Namen oder hat ein vorgeschriebenes Impressum. 

 

Insofern ist klar, dass der von Ihnen angesprochene Flyer, den ich bisher nicht in meinen Händen hielt, dessen Existenz ich also gar nicht bestätigen kann, nicht von mir kommt. Ich verleumde niemanden. Meine Überzeugungen sind immer klar begründet. Sicher haben Sie diesen Charakterzug von mir auch schon gefühlt. 

 

Die Inhalte von Flyern, die ich nicht kenne, zu kommentieren, liegt mir fern. Zum Thema Unterbringung von Ausländern sei erinnert an meine biografischen Hintergründe, der bekannten Tatsache, dass ich Mitglied der BI „Integration richtig und fair“ war, sowie als Jugendamtsleiter persönliche Verantwortung für über 100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge trug. Aus diesen drei Fakten können Sie unschwer meine Position zum Thema Umgang mit Flüchtlingen erkennen, eine andere Position habe ich nicht. 

 

Ihre Behauptungen im Artikel „Die große Schlammschlacht“ vom 22.6.2021 weise ich strikt zurück und erwarte eine zeitnah gedruckte Richtigstellung: 

 

Zum Thema Personendaten von Michaela Wiezorek: 

 

Es gibt kein „Ennullat nahes“ Profil bei Facebook. Es gibt nur ein Profil bei Facebook von mir. Alle anderen Medien von mir und FWKW sind Ihnen bekannt. Der Post, auf den Sie sich als „Quelle“ berufen, ist mir nicht bekannt.  

 

Der Post soll, so Ihre Aussage, vor der öffentlichen Präsentation von Michaela Wiezorek als Kandidatin erfolgt sein. Woher sollte irgendjemand außerhalb vom „Bündnis 21“ davon gewusst haben? 

 

Und schließlich erfolgten Anfragen von mehreren Stadtverordneten an die Stadtverwaltung zur Prüfung des schweren Vorwurfes der Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Dritte. Es besteht eine Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalakte. Das Prüfungsergebnis liegt vor, wie Michaela Wiezorek öffentlich mitteilte. 

 

Fazit: Michaela Wiezorek hat öffentlich vermutet und diese Vermutung wurde bereits widerlegt, wie sie mit einem Anruf im Rathaus erfahren können. Es liegt also eine schwere Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht vor, wenn eine bereits widerlegte Vermutung erneut von der MAZ vermutet wird. 

  

Zum Thema Werbeslogans: 

 

Sämtliche Slogans meiner Kampagne können sie auf den öffentlich zugelassenen Plakaten sehen. Alles andere ist weder mein Stil noch mein Inhalt, wie sie dem Sprachduktus eindeutig entnehmen können. Ich arbeite ausschließlich mit Profis. 

 

Zum Thema Ihrer Rehabilitation der bereits widerlegten Anschuldigungen des Abwahlkampfes: 

  

Sie behaupten, die „Aussagen auf den Plakaten und Flyern waren damals (zu Jahresbeginn) nicht aus der Luft gegriffen“. Tatsache ist u.a., sämtliche darin erhobenen Mobbingvorwürfe wurden in einer Pressemitteilung der Stadt vom 5.5.21 als unhaltbar und unbegründet enttarnt. Diesen Fakt hat die MAZ bisher nicht als solchen anerkannt. 

 

Bei dieser Gelegenheit auch die Fakten zu der von Ihnen am 26.5.21 veröffentlichten Vermutung – angeblich versichert durch „Ennullats Gegner“ und „Berichte von Mitarbeitern“ – ich würde ständig im Rathaus sein und Einfluss auf die Rathausspitze ausüben: Im Zusammenhang mit der Abwahl war ich zu diesem Zeitpunkt dreimal im Rathaus zu Sitzungen des Wahlausschusses und bei der Sitzung des Ortsbeirates Niederlehme. Ich habe als Bürger im Übrigen grundsätzlich das Recht, das Rathaus zu betreten. Nichts davon ist verwerflich. Öffentlich getätigte Unterstellungen sind allerdings verwerflich – in meinem Wertesystem.

 

Zu dem bereits in diesem Beitrag von Ihnen ausführlich kommunizierten „Flyer …. Diepensee“ sehen sie meinen anfangs geschriebenen Kommentar. 

 

Lassen sie mich abschließend meinen Appell an ihre Neutralitätspflicht wiederholen und meine Erwartung an die Einhaltung der wichtigsten Regeln Ihres Berufsstands. Dazu gehört der Abdruck der Richtigstellung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Swen Ennullat