Mit zweierlei Maß gemessen?

15. Oktober 2026

Dr. Marina Kreisel

Zum sehr unterschiedlichen Umgang mit Texten von Bürgern

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 12.10.2026 hatten die Stadtverordneten wieder ein volles, sechs Stunden dauerndes Programm zu absolvieren.Es wäre noch etwas umfangreicher ausgefallen, hätte dort zudem eine Petition von Herrn Wolfgang Almus behandelt werden müssen. Das passierte aber in der SVV nicht, denn laut Satzung über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner (Beteililigungssatzung), Stand 17.04.2025, ist der Hauptausschuss (HA) als Petitionsausschuss tätig (siehe § 6,2). Folglich hatte Herr Wolfgang Almus die Petition zu dessen Sitzung am 28.09.2026 eingereicht. Dort war sie nicht auf die auf die Tagesordnung gelangt, sondern muss – mit einer Ergänzung vom 04.10.2026 – bis zur nächsten HA-Sitzung am 30.11.2026 warten. Zur Begründung für die zeitliche Verzögerung nannte die Stadtverwaltung das zu späte Einreichen der Petition, zu der sie eine Stellungnahme auszuarbeiten habe; die Almus-Petition war am 13.09.2026. dort eingetroffen, später eine weitere von ihm.

Völlig anders erging es jenen Bürgern aus Niederlehme, die bereits als Gruppe in anderen kommunalpolitischen Gremien darum baten, die im Sitzungslauf enthaltene Beschlussvorlage zur Billigung und Offenlegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „3. Änderung Ortskernerweiterung Niederlehme“ vom 13.12.2021 nicht zu befürworten. Sie hatten in den letzten Tagen vor der SVV-Sitzung – wie zuvor in der HA-Sitzung angekündigt – eine Liste mit Unterschriften erstellt, ebenso einen Text mit zahlreichen Einwendungen, gedacht als bekräftigende bzw. teilweise neue Argumente gegen die oben genannte Beschlussvorlage. Das Übergabeprotokoll plus die Liste mit 156 Unterschriften wurde in der SVV-Sitzung der Bürgermeisterin überreicht.

Und was geschah mit dem Einwendungstext, der sich ausdrücklich auch gegen den Grünzug richtet? Bezeichnet als „Brandbrief“, war er für die Stadtverordneten ins SessionNet gestellt worden, nachträglich zu allen anderen Sitzungsunterlagen. In diesem Falle erfolgte das allerdings kurz vor Beginn der Zusammenkunft, veranlasst von der Vorsitzenden der SVV, Laura Lazarus (CDU). Kein zu spätes Einreichen? Keine überschrittene Frist? Kein zeitliches Verlagern?

Ich frage: Was hat Laura Lazarus dazu bewogen, den Brandbrief auf diese Weise in die Sitzung am 12.10.2026 einzubringen, und zwar unter Tagesordnungspunkt 8.2 zur Beschlussvorlage 61-26-331? Was sollte und konnte er aus ihrer Sicht leisten?

Als erfahrene Kommunalpolitikerin – zeitweilig auch ein wenig geübt im Landtag – ist ihr vermutlich bewusst gewesen, wie der Umgang mit dem Brief unter diesen Bedingungen sein könnte: Er wird vermutlich – übersehen oder aus Zeitgründen – gar nicht mehr gelesen, wohl nur noch sehr flüchtig und selektiv, ohne Möglichkeit zur Überprüfung der Aussagen. Es kommt unter den Stadtverordneten gegebenenfalls zur Verunsicherung oder zur verstärkten Verunsicherung, mit oder ohne Auswirkungen auf das Abstimmungsverhalten usw.?

Ein mögliches Ergebnis: Ablehnung der Beschlussvorlage oder deren Zurückweisung in den Ortsbeirat oder in die Ausschüsse. Letzteres forderte nachdrücklich in der Sitzung der Stadtverordnete Christian Dorst (BSW), das mit unzureichender Substanz.

Doch was harmloser klingt als eine rigorose Ablehnung, muss es durchaus nicht sein: Es hätte nämlich eine weitere zeitliche Verzögerung bedeutet, während im Ortskern Niederlehme Tatsachen geschaffen werden. Auch mittels einer Zurückweisung in die Ausschüsse oder in den Ortsbeirat kann eine wichtige Beschlussvorlage bekanntlich ausgehöhlt und am Ende gänzlich unwirksam gemacht werden.

Konnte Laura Lazarus an einer solchen Situation gelegen sein? Ich vermute nicht? War die Bereitstellung des Brandbriefes ein Versuch, eine weitere Klärung in der Sache noch zu erreichen? Oder ein Zeichen eigener Verunsicherung, hier nichts falsch machen zu wollen? Oder nicht weiter unter Druck von Einwohnern aus Niederlehme wegen der Beschlussvorlage zu geraten?

Zur Erinnerung: Bereits im Vorfeld dieser Sitzung wurde unter Stadtverordneten besondere Verunsicherung sichtbar. Jens Richters (CDU) Aussage, wonach es bei dieser Gemengelage schwierig sei, überhaupt zu wichten und zu werten, lässt sich wohl als ein Ausdruck dafür interpretieren.

Offen bleibt dabei allerdings, worin diese Schwierigkeiten tatsächlich oder mutmaßlich bestehen, was sie ausmacht oder nicht. Statt sie möglichst klar zu benennen und abzuklopfen – hierzu existieren Dokumente und Analysen –, wird allgemein von einer Gemengelage gesprochen – was zugleich ein geeigneter Ansatz zu sein scheint, der dem Brandbrief und seinen Autoren nützte.

Erneut wurde er Teil jener Strategie der Einwender-Gruppe, mit der es ihr zuvor schon gelungen war, die Beschlussvorlage zur Erhaltungs- und Gestaltungssatzung – maßgeblich initiiert von der CDU-Fraktion – mit Erfolg zu verhindern. Auch mittels betonter Warnung vor einem sonst gestörten sozialen Frieden im Siedlungsbereich. Nun ging es der Gruppe offensichtlich um Wiederholung, diesmal im Falle der vorliegenden Beschlussvorlage.

Doch sie wurde nicht vertagt, nicht verschoben, nicht zurückgenommen. Diesmal stimmte eine Mehrheit der Stadtverordneten aus AfD, CDU (nur Martin Meinert), Grünen, SPD und weiteren Mitgliedern der SVV der oben genannten Beschlussfassung zur Billigung und Offenlegung zu (21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangene).

Damit ist die offizielle Diskussion von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange eingeleitet. Endlich. Erfreulicherweise. Mal schauen, wie hoch die Zahl der Bürger sein wird, die sich daran inhaltlich beteiligen; denn zu sagen im Sinne des Verbesserns bleibt einiges.

Und für mich bleibt die Frage: Warum wurde mit Texten von Bürgern bezüglich ihrer Zulassung für die SVV-Sitzung einerseits und für die HA-Sitzung andererseits so unterschiedlich verfahren? Das bedarf meines Erachtens der offiziellen Klärung.