Doch das Spiel läuft… die kleine Bürgerinitiative hat zum Anschlusstreffer angesetzt, so dass der bisherige Spielverlauf – für die Interessierten – noch einmal zu erinnern ist. Wiesenhof konnte von Februar 2015 bis zur Antragstellung im April 2016 ohne erforderliche Genehmigung sehr viele Hühner am Tag schlachten und ging damit souverän 0:1 in Führung. Im April 2016 kam Wiesenhof mit seinem dazugehörigen Antrag aus der Ecke und erst beim Anhörungstermin im März 2017 ging der Bürgerinitiative auf, dass der Antrag nicht – wie ausgelegt – ein zukünftiges Vorhaben betrifft, sondern eine nachträgliche Legalisierung bringen sollte. Klar und erfolgreich getäuscht und somit die Führung zum 0:2 konsequent ausgebaut. Aber „KW stinkt`s“, die ja erst seit November 2016 überhaupt am Ball sind, holten bis April 2017 zügig auf, mit dem Antrag auf Teilstilllegung, er auch beim Landesamt für Umwelt Fans gefunden hatte: Zwischenstand 1:2. Dann großer Anfängerfehler von Wiesenhof, denn sie rufen das Verwaltungsgericht an, um sich offiziell die Nichteinhaltung von Gesetzen absegnen zu lassen. Treffer daneben – ein weiterer Punkt an die Bürgerinitiative, so dass Gleichstand (2:2) durch Teilstillstand herrschte. Mit der am 1. November 2018 erteilten Änderungsgenehmigung hatte jedoch Wiesenhof die Nase mit 2:3 wieder klar vorn. Durch diese Genehmigung darf Wiesenhof nun – offiziell seit 5. Dezember 2018 – endlich schlachten, was das Zeug hält. Durch zügiges und routiniertes Foulspiel ist Wiesenhof bereits seit dem 6. November 2018 (mal wieder ohne flankierende Genehmigung) in Ballbesitz und konnte damit seine Führungsrolle konsequent zum 2:4 ausbauen. Diese regelmäßigen Unregelmäßigkeiten sind – auch wenn es keiner so recht weiß – strafbar und können rote Karten nach sich ziehen… Auch die Bürgerinitiative hat Strafanzeigen gestellt; nun wird endlich gegen den Geschäftsführer das Strafverfahren eröffnet. Leider nicht basierend auf einer Strafanzeige von uns, denn das Landesumweltamt war mit seiner Anzeige wohl schneller! Trotzdem Punkt für „KW stinkt’s“ (3:4), denn nur aus Fairness will man im Gericht keine Doppelbestrafung durchsetzen, obwohl alle mit Wiesenhof doppelt bestraft sind; es stinkt weiter und bald gibt es auch kein Wasser mehr. Denn ohne gültige wasserrechtliche Erlaubnis – bei einem Grundwasserverbrauch von mehr als 1.000.000 (in Worten: eine Million) Liter Wasser am Tag – wird unser aller Wasser in Bälde knapp. Sollen wir noch drauf hinweisen, dass niemand weiß, wieviel Wasser wirklich dazu verschwendet werden, um im Zwei-Schicht-Betrieb pro Stunde 10.000 Hühner schlachten zu können? Das geht überhaupt nur so flott, weil die vorgeschriebenen Mindestuntersuchungszeiten (mindestens 2,5 sec pro Huhn) von Wiesenhof noch nie eingehalten wurden. Zur Beruhigung: hier gibt es Rückendeckung von der eigentlich zur Kontrolle beauftragten Behörde und nun auch vom Landesamt für Umwelt! Eine Untersuchungszeit von 0,3 sec pro Huhn (bei bis zu 30 möglichen Erkrankungen) genügt wohl auch, was nur die Gesetze nicht wissen und was das Hirn sich eigentlich auch nicht vorstellen kann. 0,3 sec und das bei 10.000 Hühnern in der Stunde und dazu auch noch Doppelschicht. Ach und der Gestank – der „KW stinkt´s“ am meisten nervt – ging auch so durch; irgendwann gibt es vielleicht eine funktionierende Abluft-Reinigungsanlage. Leider mit Lärm vom Abluftturm – doch wozu Grenzwerte einhalten, wenn hierzulande Profitinteressen durchzusetzen sind? Im März 2019 machten wir uns noch einmal für die kleinlichen Interessen der Gesundheit und des Umweltschutzes stark. Mit der Widerspruchsbegründung verlangen wir wiederholt das Zurückfahren der Produktion, damit Kontrolle überhaupt möglich ist und Schutzgesetze ernstgenommen werden. Wir haben Akteneinsicht erhalten und den Akteninhalt bestaunt. Das Landesamt für Umwelt hat Wiesenhof seinerzeit drei Mal und zwar regelmäßig jährlich wegen der geplanten Ablehnung des Antrags angehört, aber – und deshalb kein Punkt für die Bürger – Wiesenhof hat sich trotz des miserablen Antrags, der trägen Zuarbeit und der immer deutlicher werdenden Rechtswidrigkeit des Vorhabens souverän im Spiel gehalten. Wer mehr wissen möchte, erreicht uns über unsere Webseite (www.kw-stinkts.de) und kann die aktuelle Begründung des Widerspruchs per Email anfordern. Die Behörde hat nun bis zum 19. April 2019 Zeit, um uns den Anschlusstreffer zu ermöglichen. Danach würden wir den Ball mal über die Gerichte spielen.
Aktueller Punktestand „KW stinkt’s“ gegen Wiesenhof – 3:4!
1. April 2019
Kerstin Tottewitz von der BI „KW stinkt´s“