Bürgerbefragung zum Königspark objektiv und demokratisch?

4. Juni 2024

Ein offener Brief von Swen Ennullat an BMin Wiezorek

auf der letzten Sitzung hat die SVV zum Beschlussgegenstand 17-24-127 einen Flyer/Informationsblatt und den Fragebogen hinsichtlich der durchzuführenden Einwohnerbefragung zur zukünftigen Entwicklung des Königsparks beschlossen.

Die Einwohnerbefragung soll am 18.August 2024 (also in der Ferienzeit) durchgeführt werden. Zuvor wird das Informationsblatt versandt.

Vor dem Hintergrund der dadurch entstehenden Kosten sei mir nachfolgende Anmerkung zum Inhalt des Informationsblattes gestattet, da die Verwaltung damit „zur zukünftigen Entwicklung des Plangebiets“ informieren möchte. Sicherlich objektiv und wahrheitsgemäß.

Selbstverständlich gibt es entgegen den Aussagen im Flyer mehrere Gewerbeansiedlungen und mehrere Grundstückseigentümer. Die Stadt vertritt augenscheinlich nur die Interessen des größten Grundstückseigentümers DLE, Tochterunternehmen einer Luxemburgischen Fondsgesellschaft. Dieser wird namentlich genannt. Dies dürfte ungewöhnlich sein. Die Eigentümerwechsel in der Vergangenheit interessieren nicht. Die Aussagen zu Emissionen, Verkehr, kommunalen Steuerungsmöglichkeiten sind mehr als allgemein. Sie bilden sowohl im Informationsblatt als auch im Fragebogen zwei Darstellungen der Planfläche ab. Deren Farbgebung – da werden Sie sicherlich zustimmen – ist manipulativ im Sinne des Vorhabenträgers DLE.

Unabhängig davon erfüllt der Flyer aber nicht das Informationsbedürfnis der Bürgerschaft. Die DLE ist ein Flächenentwickler. Nach Erlangung des Baurechts wird beliebig weiterverkauft. Von Interesse ist also der oder die zukünftigen Investoren/Bauträger und der Zeitplan der Umsetzung. Und vor allem möchten die Menschen wissen, wie viele Wohnungen gebaut werden und wie sowohl ruhender als auch insbesondere der fließende Verkehr bewältigt werden soll.

Zu einer unabhängigen Information gehört auch mitzuteilen, dass in KW noch ausreichend Wohnbaupotentiale vorhanden sind und vor allem durch Lückenbebauung städtebauliche Planungen zu Ende geführt werden können. Im Gegensatz dazu ist die Nachfrage nach großen Gewerbeflächen (unter anderem BER und TESLA-Nähe, eines der größten zusammenhängenden Grundstücke) laut Auskunft der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg enorm. Mit der Aussicht auf erhebliche Wertsteigerungen seines Grundstücks (Gewerbe zu Wohnen, dem Geschäftsmodell des Entwicklers) lehnt der Eigentümer diese Anfragen allerdings ab. Den Stadtverordneten und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der WoBauGe wurde ferner seinerzeit ein Gutachten der WoBauGe zur Verfügung gestellt, die die Risiken eines solch großen Wohnpotentials bei deren Umsetzung für die eigene Gesellschaft und damit die Stadt Königs Wusterhausen aufzeigen. Warum halten Sie diese Informationen zurück?

Es gibt aus Sicht der Stadt keine objektive Notwendigkeit, Gewerbeflächen zu Wohnflächen umzuwandeln.

Grundsätzlich stellen Sie die Auswirkungen des Giga-Projekts und neuen Stadtteils auf die Stadt Königs Wusterhausen überhaupt nicht dar. Einige tausend EinwohnerInnen mehr – in sehr kurzer Zeit – hat Einfluss auf die gesamte Infrastruktur der Stadt. Zur Ehrlichkeit gehört also, über alle Mehrbedarfe, Mehrbelastungen und Risiken aufzuklären. Dies sollte eigentlich Intention des Informationsblattes sein. Diesem Zweck kommt es aber nicht nach.

Schon jetzt zeigt sich, dass wegen des Königsparks dutzende andere Bebauungsplanverfahren im Rathaus auf Halde liegen. Weil der Königspark für die Bürgermeisterin Priorität hat. Wäre es nicht besser, erst einmal kleinere für die Kommune verträglichere Vorhaben umzusetzen, um die Entwicklung der Stadt behutsam voranzutreiben?

Zu den „Versprechungen“ von Investoren erinnere ich im Übrigen nur an den benachbarten Darwinbogen. Hier warten wir seit zehn Jahren auf die versprochene Kita.

Zusammenfassend: Die Bürgerschaft möchte keine allgemeine Floskeln. Sie möchte genau wissen, was dort auf Wunsch der Bürgermeisterin geschehen soll und welche Auswirkungen es auf die Stadt hat. Wir sind jetzt schon am Limit. Und ein Informationsblatt – auf Steuerzahlerkosten für Produktion und Versand – sollte auch diesem Anspruch gerecht werden. Dies dürfte auch Intention der einreichenden Fraktion gewesen sein.

Wie wollen wir jetzt damit umgehen? Wird es eine zielgerichtete Überarbeitung geben? Oder ist es notwendig eine Petition, Beschlussanträge einer Fraktion, Kontaktaufnahme zur Kommunalaufsicht oder ähnliches durchzuführen? Gern auch dazu Rückmeldung aus Reihen der CDU.