Bürgermeister Swen Ennullat stellte am 10. Januar 2018 den Stadtverordneten und Vertretern von Kindertagesstätten den Entwurf einer neuen Kita-Satzung vor. Sie soll rückwirkend zum 1. Juli 2017 für alle kommunalen Kitas und Horte in Kraft treten und zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Eltern in Königs Wusterhausen führen. Mit der Überarbeitung der erst seit wenigen Monaten gültigen Satzung werden unter anderem die aktuellen Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg berücksichtigt.
Neben spürbaren Beitragssenkungen kommt es zu folgen Veränderungen: Zu Gunsten der Eltern wird das zu veranlagende steuerpflichtige Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bei der Berechnung des Elternbeitrages künftig um 35 Prozent statt wie bisher um 27 Prozent reduziert. Bei einem bereinigten Einkommen von unter 1.100 Euro bleiben die gesetzlich festgeschriebenen Mindestelternbeiträge bestehen. Hier konnten keine Senkungen mehr vorgenommen werden. Alle anderen Beiträge erfahren deutliche Reduzierungen.
Für Pflegekinder wird zukünftig nur der Mindestbeitrag erhoben. Des Weiteren werden jetzt alle unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie bei der Festsetzung des Elternbeitrages in Form eines Geschwisterrabatts berücksichtigt: Jedes Geschwisterkind minimiert den Elternbeitrag um weitere 10 Prozent. Die Einkommensstufen werden von 53 auf 19 Stufen reduziert und damit übersichtlicher gestaltet. Um die Betreuungszeiten zu verbessern, wird die Anzahl der Schließtage in den kommunalen Einrichtungen auf zehn Wochentage jährlich plus Heiligabend und Silvester begrenzt.
Bürgermeister Swen Ennullat ist nicht nur in rechtlicher Hinsicht von der Zukunftsfähigkeit des Satzungsentwurfs überzeugt. „Die Stadt Königs Wusterhausen ist gefordert, zu Gunsten unserer Familien eine noch größere Verantwortung in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung zu übernehmen. Mit Inkrafttreten dieser Satzung wird sich unser Zuschuss allein für die kommunalen Einrichtungen um circa 1 Mio. Euro auf insgesamt circa 2,8 Mio. Euro jährlich erhöhen. Dies stellt natürlich eine große Herausforderung für den kommunalen Haushalt dar“, so der Bürgermeister. Die Stadtverwaltung sei bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen. Die Entscheidung liege jedoch letztendlich bei den Stadtverordneten. „Wir werden in den kommenden Fachausschüssen intensiv für diese Lösung werben und hoffen auf ein positives Votum noch im ersten Quartal 2018.“
Berechnungsbeispiele des Vorschlags der Stadtverwaltung:
Wöchentliche Betreuung | Bereinigtes Elterneinkommen | Bisheriger monatlicher Elternbeitrag | Künftiger monatlicher Elternbeitrag | |
Krippenkind | > 40 Stunden | 2.000 Euro | 168,00 Euro | 74,55 Euro |
Krippenkind | > 40 Stunden | 4.100 Euro | 308,57 Euro | 147,26 Euro |
Kind > 3 Jahre | > 40 Stunden | 2.000 Euro | 131,60 Euro | 58,33 Euro |
Kind > 3 Jahre | > 40 Stunden | 4.100 Euro | 233,95 Euro | 102,65 Euro |
Hortkind | > 20 Stunden | 2.000 Euro | 77,00 Euro | 39,95 Euro |
Hortkind | > 20 Stunden | 4.100 Euro | 134,97 Euro | 69,62 Euro |
Auf dem Foto im Podium von links: Maren Zschenderlein (Sachbearbeiterin Kita), Ilka Voth (Beteiligungsmanagement und Kitakalkulation), Sabine Bösenberg (Sachgebietsleiterin Bildung und Familie) und Jens M. Schröder, Brandt Rechtsanwälte, beratender Anwalt (Quelle:Stadt KW)