Archiv der Kategorie: Niederlehme

Dahmebrücke zur Untersuchung abgebaut

29. November 2016

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Jetzt ist sie weg! Die beliebte Fußgänger- und Fahrradbrücke wurde am 24. November 2016 durch ein niederländisches Unternehmen abgebaut und mit Hilfe von Pontons in den Königs Wusterhausener Hafen abtransportiert. Dort soll sie nun auf Schäden untersucht und Beweise sichergestellt werden.

Ende September 2016 fiel einem Bootsfahrer auf, dass tragende Holzteile beschädigt sind. Daraufhin wurde die nur 17 Jahre alte Brücke sofort gesperrt. Da nun die betroffenen Radler und Fußgänger die Landesstraße benutzen müssen, wurde in Konsequenz die Geschwindigkeit auf der Verbindungsstraße zwischen Niederlehme und Königs Wusterhausen/Wildau von 100 km/h auf 50 km/h gesenkt. Für den Schülerverkehr und für Berufspendler ist das aber nach wie vor eine unbefriedigende und gefährliche Lösung; die gut frequentierte Straße ist die direkte Zufahrt zum Hafengelände mit Schwerlastverkehr und gilt bei Autobahnsperrungen auch noch als Entlastungsstrecke.

Im Jahre 1999 wurde die 1,4 Millionen Euro teure Holzbrücke durch eine Berliner Firma fertiggestellt, die glücklicherweise heute noch existiert. Damals ging man sicherlich davon aus, dass diese Brücke länger als nur 17 Jahre hält, denn großen Belastungen war die Dahmeüberquerung nicht ausgesetzt. Die regelmäßigen Zwischenkontrollen und Überprüfungen des Brückenbauwerks waren immer beanstandungslos. Bei der letzten Prüfung im Jahr 2015 sei die Brücke ohne Schäden gewesen.

Nun muss geklärt werden, wer für den Schaden aufkommt und wie zwischenzeitlich die Ersatzstrecke für die vielen Radfahrer sicherer gestaltet werden kann. Es gibt Überlegungen des Straßenverkehrsamtes und der Stadtverwaltung KW, dass die Fahrbahn der Verbindungsstraße zwischen L 30 und L401 zu einem Drittel durch Gitter abgesperrt wird, damit man auch in den nächsten Jahren sicher zu Fuß die einzelnen Ortsteile von Königs Wusterhausen erreicht.

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Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtanlage in Königs Wusterhausen geplant

19. Oktober 2016

Tierfabriken-Widerstand

Pressemitteilung vom Bündnis Tierfabriken-Widerstand

In Königs Wusterhausen, Ortsteile Niederlehme / Zernsdorf, will der Wiesenhof-Konzern die Kapazitäten der Geflügelschlachtanlage deutlich erweitern. Das Bündnis Tierfabriken-Widerstand ruft die Bevölkerung dazu auf, Protest und Widerstand zu organisieren.

Berlin, 18.10.2016: Der Antragsteller, die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten als Teil des Wiesenhof-Konzerns, will die Schlachtleistung von 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag auf 352 Tonnen pro Tag erhöhen. Bei einem Mastendgewicht von 1,5 Kilo pro Tier entspricht dies dem Umfang von über 230.000 Individuen pro Tag. Das Vorhaben mit massiven Auswirkungen auf Natur und Umwelt muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden und ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen.

Der Genehmigungsantrag ist ab dem 19. Oktober bis zum 18. November in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen und im Landesamt für Umwelt in Cottbus öffentlich einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können von AnwohnerInnen und anderen GegnerInnen der Schlachtanlage bis zum 2. Dezember eingereicht werden.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, gegen die Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtfabrik vorzugehen. Solche riesigen Anlagen haben für die Tiere, die Menschen in der Umgebung und die Umwelt verheerende Auswirkungen. Durch entschlossenen Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern sind in den letzten Jahren schon einige neu geplante Schlachthöfe wie zum Beispiel in Bernburg (Sachsen-Anhalt) verhindert worden. Jetzt gilt es, auch dieses Projekt zu stoppen. Wir rufen Umwelt- und Tierschutzaktive in Berlin sowie im Umland dazu auf, gegen den geplanten Bau mobil zu machen. Tierfabriken-Widerstand steht als Ansprechpartner zur Verfügung“, unterstreicht Sandra Franz vom Aktionsbündnis, das sich seit Jahren gegen Neubauten und Erweiterungen von Tierfabriken in Ostdeutschland einsetzt.

Nicht nur den Umstand, dass hier tagtäglich eine Unzahl von Lebewesen getötet werden, finden wir problematisch – die Schlachtfabrik stellt gleichzeitig eine ökologische und soziale Katastrophe dar“, so Franz weiter. Insbesondere Wiesenhof, größter Geflügelkonzern Deutschlands, stand in den letzten Jahren aufgrund vieler Skandale, u.a. wegen Tierquälerei und gravierender Hygiene-Mängel, in der Kritik.

Masthähnchen leben in modernen Mastanlagen zu Zehntausenden in einer Halle. Sie werden als Küken aus der Brüterei in die Anlage gebracht und erreichen dort innerhalb von fünf bis sechs Wochen ihr Schlachtgewicht. Pro Quadratmeter drängen sich über 20 Tiere. Die Hühner können nicht ungestört ruhen, ihren arttypischen Verhaltensweisen wie der Nahrungssuche oder dem Staubbaden nicht nachgehen, geschweige denn angemessen miteinander agieren oder soziale Beziehungen pflegen. „Die Gewalt, die Tieren im Rahmen der Nutzung als ‚Masthähnchen‘ bis zu ihrem Tod in Niederlehme angetan wird, ist immens und nicht zu rechtfertigen“ betont Franz von Tierfabriken-Widerstand.

Pressekontakt
Sandra Franz, E-Mail: kontakt@tierfabriken-widerstand.org

Kurzprofil „Tierfabriken-Widerstand“
Das Bündnis Tierfabriken-Widerstand ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich gegen Neubauten von Tieranlagen in Ostdeutschland einsetzen. Durch Unterstützung von lokalen Widerstands-Initiativen, durch kreativen Protest und überregionale Vernetzung wollen sie das weitere Wachstum der Tierindustrie erschweren. Ein zentraler Aspekt ihrer Arbeit ist die Bereitstellung von Information und die Anregung öffentlicher Debatten sowohl zu konkreten Anlagen als auch zur grundsätzlichen Problematik der Tierhaltung.

Rückblick oder Ausblick? Die Versprechen der ABO Wind

26. September 2016

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Man soll ja immer nach vorne schauen – und da blickt man nun in unserem Stadtgebiet in allen Richtungen auf die 10 rasant gewachsenen Windkraftanlagen. Um sich ein Gesamtbild zu verschaffen, sollte man jedoch ab und an auch zurückblicken. Und da findet sich folgende Pressemitteilung der ABO Wind, Erbauerin »unserer« WKAs im Wald, die wir Ihnen wieder einmal ins Gedächtnis rufen möchten – mit einigen Versprechungen, die wir im Text fett hervorgehoben haben. Es wäre ja nun an der Zeit, die Stadt Königs Wusterhausen und ABO Wind auch an ihre Versprechungen zu erinnern!

Windstrom versorgt Hafen von Königs Wusterhausen
(Pressemitteilung von ABO Wind)
Wiesbaden, 22.11.2013

– Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und ABO Wind schließen Vertrag über Errichtung eines Windparks südlich von Berlin
– Bis zu 15 Anlagen sind im Wald entlang der Autobahn A10 geplant
– Hafenbetriebe profitieren von kostengünstigem und sauberem Strom

Rund 90.000 Megawattstunden sauberen Strom soll ein neuer Windpark mit bis zu 15 Anlagen liefern, den ABO Wind in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin der Flächen südlich von Berlin in Königs Wusterhausen plant. Einen entsprechenden Vertrag über die Nutzung des Areals hat das Berliner Büro des Wiesbadener Projektentwicklers mit der Bundesanstalt geschlossen.

Der Entwurf des Teilregionalplans stellt die rund 500 Hektar große Waldfläche nördlich des Uckleysees, die zuvor militärisch genutzt wurde, als Windeignungsgebiet dar. ABO Wind plant, den Genehmigungsantrag Mitte 2014 einzureichen. Sofern sich keine unerwarteten Hürden auftun, könnte der Windpark ab Ende 2015 Strom produzieren.

Die BImA, vertreten durch den Bundesforst, verfolgt das Ziel, die mit Realisierung des Windparks verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und mit einem ökologischen Waldumbau den Erholungs- und Freizeitwert der Flächen zu steigern. Die Stadt Königs Wusterhausen wurde von Beginn an in das Vorhaben eingebunden, um bereits so früh wie möglich auch die Interessen der Anwohner in die Projektierung einzubeziehen.

Die erzeugte Energie soll die nachhaltige und dezentrale Wertschöpfung im „Regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz“ unterstützen. In enger Abstimmung mit der kommunalen Hafengesellschaft wird ABO Wind ein Stromkabel direkt vom Windpark in den fünf Kilometer entfernten Hafen legen. Die dort ansässigen Betriebe können zu langfristig sicheren und preiswerten Konditionen den umweltfreundlich produzierten Strom nutzen. „Das ist im Wettbewerb ein wichtiger Standortvorteil für den Hafen, der direkt an der Autobahn nur 15 Kilometer vom neuen Flughafen Berlin Brandenburg entfernt liegt“, sind sich die Flächeneigentümerin BImA und ABO Wind-Projektleiter Zacharias Hahn sicher. 

Um den Energiebedarf im Hafen möglichst weitgehend an das fluktuierende Angebot des Windparks anzupassen, strebt ABO Wind eine Kooperation mit der Technischen Fachhochschule Wildau an. Der nicht von den Hafenbetrieben benötigte Strom wird über ein Umspannwerk in das Hochspannungsnetz eingespeist. Die zu erwartende Produktion des Windparks entspricht insgesamt etwa dem Verbrauch von 27.000 Haushalten.

ABO Wind plant und errichtet bereits seit 13 Jahren Windenergieanlagen an Waldstandorten und wird die naturschutzfachlichen Besonderheiten des Standortes besonders berücksichtigen.

Alexander Koffka
ABO Wind AG
Leiter PR
www.abo-wind.de
Tel: +49 (611) 267655-15
E-Mail: alexander.koffka@abo-wind.de

Nachruf auf einen natürlichen Wald

26. September 2016

Priska Wollein, unter Verwendung des Materials von Matthias Renner, BI Wernsdorf/Uckley gegen WKAs im Wald

Die WKAs sind da. Matthias Renner aus Wernsdorf hat die aktuelle Situation im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf sehr anschaulich dokumentiert. Man wird sich also daran gewöhnen müssen, mit einem »industrialisierten« Wald zu leben und dort seine »Erholung« zu suchen.

Handelt es sich doch schließlich um eines der im Ausgleich zu BER ursprünglich angedachten Naherholungsgebiete, in dem die vom Flughafen leidgeplagten Bürger zukünftig Ausgleich und Erholung finden sollten. Aber diese so nett angedachte Planung unser beider Regierungen (Gemeinsames Strukturkonzept Flughafenumfeld Berlin–Brandenburg 2006) war ja nur zum Einlullen der Menschen gedacht und hat »keine rechtskräftige Wirkung«. Und so kam alles anders, als gedacht. Nach Umwidmung eines Landschaftsschutzgebietes und Erklärung zum Windeignungsgebiet hat man im Jahr 2016 Tatsachen geschaffen.

Unter folgendem Link finden Sie die Windpark-Fotos von Matthias Renner zu verschiedenen Zeiten und aus verschiedenen Orten online. Es sind insgesamt 4 Seiten:
http://www.haasestrasse.de/windpark/windparkbilder.html

Übrigens, wussten Sie, dass 2013 eine Pressemeldung der ABO Wind unter anderem folgendes wiedergibt?

Die BImA, vertreten durch den Bundesforst, verfolgt das Ziel, die mit Realisierung des Windparks verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und mit einem ökologischen Waldumbau den Erholungs- und Freizeitwert der Flächen zu steigern. Die Stadt Königs Wusterhausen wurde von Beginn an in das Vorhaben eingebunden, um bereits so früh wie möglich auch die Interessen der Anwohner in die Projektierung einzubeziehen.

Dann fragen Sie doch einmal nach, wie Ihre Interessen in diesem Prozess berücksichtigt worden sind! Und ob die Stadt Königs Wusterhausen (bzw. ihre politischen Vertreter) Ihre Interessen auch angemessen vertreten haben!

Apropos:  genannte Ausgleichsmaßnahmen VOR ORT müssen Sie dann auch erst einmal suchen gehen – oder liegt der Landkreis Oder-Spree für uns Königs Wusterhausener etwa »VOR ORT«???

Das nenne ich Einlullen der Menschen, die immer noch gut glauben möchten, was Politik und Industrie ihnen verspricht. Und mit ihrem guten Glauben einfach immer wieder über den Tisch gezogen werden.

Zugang zur Bushaltestelle wird unüberwindbar

22. August 2016

Redaktion

Unser Mitglied erreichte der verzweifelte Hilferuf einer Bürgerin aus Niederlehme. Sie betreut im eigenen Haushalt einen 85jährigen Familienangehörigen, der im Rollstuhl sitzt. Sie besitzt keinen Pkw und ist dadurch auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen.

Der bauliche Zustand der von ihr frequentierten Bushaltestelle ist jedoch so schlecht (unbefestigt, Gefälle usw.), dass eine Benutzung mit dem Rollstuhl de facto nicht möglich ist. Gleiches gilt auch für Senioren mit Rollator oder junge Mütter mit Kinderwagen.

Die Bürgerin hat sich mit der Bitte um schnellstmögliche Instandsetzung bereits an den Bürgermeister Herrn Franzke gewandt. Der Bereich für Tiefbau teilte ihr daraufhin mit, dass die bemängelte Bushaltestelle voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 im Rahmen der Baumaßnahme „Geh-Radweg Wernsdorfer Straße“ umgebaut werden soll und um Geduld gebeten wird. Durch die täglichen Anstrengungen ist es für die Betroffene jedoch schwer, diese Geduld aufzubringen, denn jeder Arztbesuch wird zur kaum zu meisternden Herausforderung.

Wir werden die Beschwerdeführerin selbstverständlich bei ihrem Anliegen – der  schnelleren baulichen Instandsetzung der Bushaltestelle oder einer Übergangslösung – unterstützen.

Zu einer hohen Lebensqualität einer Stadt zählt aus unserer Sicht auch eine nachhaltige Seniorenpolitik. Um weiterhin selbstständig in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können, spielt nicht nur die Beschaffenheit der Wohnung, sondern auch das Wohnumfeld eine entscheidende Rolle. Daher ist es wichtig, sowohl in der Kernstadt als auch den Ortsteilen, Wege barrierefrei ohne Hindernisse und Schwellen zu gestalten, Gehwege für Rollstühle oder Rollator befahrbar zu machen und Gehsteige an Straßenübergängen abzusenken. Nur so kann die Selbständigkeit älterer Menschen geleistet werden.

Zur besseren Berücksichtigung der vielen verschiedenen Handlungsfelder, die dazu beitragen, die Seniorenfreundlichkeit und somit die Lebensqualität älterer Menschen in Königs Wusterhausen zu erhöhen, sollte die Verwaltung ein individuelles Konzept für unsere Stadt entwickeln. Dazu zählen stadtplanerische Elemente genauso wie infrastrukturelle Nahversorgung, dichter und flächendeckender öffentlicher Personennahverkehr, Barrierefreiheit, verständliche Beschriftungen, leicht lesbare Fahrpläne oder die Berücksichtigung des Sicherheitsempfindens in den Wohnquartieren.

WEA: Wir wurden betrogen und müssen uns wehren!

26. April 2016

BI Wernsdorf/Ziegenhals u. Zernsdorf/Uckley

Liebe Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley, liebe Bürger aus Königs Wusterhausen,

seit Januar dieses Jahres ist der Waldfrevel in unseren Wäldern für die Errichtung von 10 Windkraftanlagen von jeweils 199 m Höhe in vollem Gange. Diese Zerstörung geht einher mit der sukzessiven Vernichtung der dort und im Umfeld angesiedelten Vogelwelt (u.a. Rot- und Schwarzmilan, Seeadler). Aber nicht nur Fauna und Flora werden künftig unter dieser Energieindustrieanlage im Wald zu leiden haben, sondern auch wir Anwohner durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall.

Trotz unserer 144 Einwendungen gegen dieses Vorhaben, die am 20.05.2015 in einer 10-stündigen Erörterung behandelt wurden, trotz unseres Einspruchs vom 22.09.2015 gegen den 3. Entwurf des Teilregionalplanes Windenergienutzung, dem 374 Bürgern mit ihrer Unterschrift zustimmten, werden nun Tatsachen geschaffen. Selbst das von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg verabschiedete Flughafenstrukturkonzept, welches unseren Wald u.a. als Landschaftsschutzgebiet und Erholungswald zum Ausgleich für die künftige Belastung durch den BER ausweist, ist nur noch Makulatur – keine Behörde hält sich daran! Politik und Windkraftlobby haben ein Komplott geschmiedet, um im letzten Jahr des alten EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) noch einmal richtig auf unsere Kosten absahnen zu können.

Die Hürden der Bürgerbeteiligung im Land Brandenburg sind sehr hoch! Demokratische Mitbestimmung ist auch hier erfahrungsgemäß nicht gratis zu haben! Man muss sie erstreiten bzw. mit Geld einklagen! Zu diesem Schritt haben sich am 24.02.2016 und am 11.03.2016 zahlreiche Bürger auf unseren Info-Veranstaltungen im Gasthaus „Zur Linde“ entschlossen. Gemeinsam mit dem NABU haben wir ein Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley eingeleitet und rufen Euch auf, dieses mit einer Spende finanziell zu unterstützen. Auch Petra Kelling, Schauspielerin aus Wernsdorf, und weitere namhafte Bürger unterstützen diese Aktion mit einer Spende und helfen uns tatkräftig! Das bereits vorhandene Spendenaufkommen von ca. 2.000 € (Dank an alle ersten Spender!) reicht nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken! Der Kostenvoranschlag des Anwaltes geht von ca. 10 Tsd. € aus!

Die Spenden können
1. entweder überwiesen werden an:
NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: Spende BI-Klage Windpark Uckley
(Ab 200 € wird eine Spendenbescheinigung zugeschickt, andernfalls kann der Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.)

2. oder in bar auf der Spendenliste der BI-Sammlung eingezahlt werden, dann allerdings ohne Spendenbescheinigung.

Verwendete Wegematerialien beim Bau der WEA

10. April 2016

Redaktion

Der Landrat antwortet auf unsere Nachfrage

Im Folgenden das Antwortschreiben des Landkreises an Herrn Ennullat bzgl. der in den Wegen verbauten Materialien, die allerorten im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf ausgebaut werden, damit die gewaltigen Anlagen dort installiert werden können. Es handelt sich demgemäß also nur um „optische Beeinträchtigungen“ und der „Störstoffanteil“ sei als gering einzuschätzen… !

Antwortschreiben LK 23.03.2016

DK I-Deponie Niederlehme – Offene Fragen zur geplanten Deponie

14. Februar 2016

Eheleute Schulz, OT Wernsdorf
  • 1. Vorbemerkung

Auf der Stadtverordnetenversammlung KW am 25.01.2016 hinterfragte die Fraktion „Wir für KW“ das o.g. Vorhaben des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV). Die oberflächliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Glase (Stadtverwaltung) und Frau Engel (Ortsvorsteherin Niederlehme u. Fraktion der SPD) gibt uns Anlass, auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Dokumente, zu diesem Vorhaben tiefer gehende Fragen zu stellen.

  • 2. Kurzdarstellung des Vorhabens

Lt. Scopingunterlage vom 08.12.2014 beantragt der SBAZV auf dem Gelände des Tagebaus Niederlehme (Gemarkung Wernsdorf) die Errichtung einer DK I – Deponie auf der Betriebsfläche der Erdstoffverwertungsanlage EVA 3. An die Anlage grenzen die KW-er Ortsteile Niederlehme und Zernsdorf. In einem Abstand von ca. 500 m ist der Bau der Ferienhausanlage „Königswald Resort“ geplant!

Die Wiederverfüllung dieser Anlage (Deponierungsgrundfläche ca. 22 ha; Gesamtfläche ca. 28 ha) soll nicht nur ausschließlich mit Böden erfolgen, die die Vorsorgemaßstäbe des Bodenschutzrechtes erfüllen, sondern auch mit Abfällen, die diesen entgegenstehen, was nachstehender Auszug aus dem Abfallannahmekatalog (Anlage 3 zur Scopingunterlage vom 08.12.2014) veranschaulicht.

Auszug aus Abfallannahmekatalog

ASN Abfallbezeichnung Herkunft
06 13 04
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
10 01 17
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
10 13 09
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
17 03 02
Bitumengemische
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03
17 05 04
17 05 05
17 05 07
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten,
Baggergut und Gleisschotter, die gefährliche Stoffe enthalten
Boden(einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 06 01
Dämmmaterial, das Asbest enthält
Dämmmaterial u. asbesthaltige Baustoffe
17 06 03
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
17 06 05
Asbesthaltige Baustoffe

Die Betriebsdauer der Anlage wird mit 30 Jahren angegeben.

Der Deponiestandort liegt am Südrand der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) IIIb/IV der Wasserfassung Wernsdorf. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von ca. 1.050 ha. Zum Grundwasserschutz sind zwar Basisabdichtungssysteme mit geologisch anstehender bzw. geologisch herzustellender Barriere vorgesehen, mit denen grundsätzlich ein höherer Schutz des Grundwassers gegenüber den bisher in diesem Gebiet realisierten bzw. geplanten bergbaulichen Wiederverfüllungen von Tagebaurestlöchern gewährleistet werden kann. Es gibt aber keine eindeutige Aussage, dass dieser Schutz über Jahre voll gewährleistet wird. Fachleute zweifeln dies an, insbesondere die dauerhafte Beständigkeit der in diesen Abdichtungssystemen u.a. eingebrachten Kunststoffdichtungsbahnen (2,5mm aus PE-HD mit BAM-Zulassung). Damit wird dieses wertvolle Trinkwasserreservoir, welches mit dem Bevölkerungswachstum in KW und seinen Ortsteilen perspektivisch an Bedeutung gewinnen wird, auf das Äußerste gefährdet! In diesem Zusammenhang sei auf den jüngst erschienen Artikel „Noch keine Handlungsgrundlage“ in der MAZ v. 11.02.2016, S.19 hingewiesen, der am Schluss die Bedeutung dieser Trinkwasserreserve nochmals unterstreicht.

Die Verkehrsanbindung des geplanten Deponiestandortes soll

  • straßenseitig über die A10 Südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Niederlehme und
  • auf dem Schifffahrtsweg (Spree, Dahme Wasserstraße) zur Umschlagstelle Niederlehme der Sand- und Mörtelwerk GmbH & Co. KG und von dort mit LKW über die Storkower Str.

erfolgen. Der jährlich anfallenden Transportmengen werden mit 235.200 to, die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 88 Hin-und Rückfahrten angegeben.

  • 3. Anfragen

3.1 Gemäß Protokoll vom 24.06.2015 wurde am 26.03.2015 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Sand-/Kiestagebau Niederlehme III eingeleitet.

  • Wann wurde/wird die UVP gemäß vorgenanntem Protokolls abgeschlossen ?
  • Welche Ergebnisse – insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes – liegen vor?
  • Wo sind diese Ergebnisse einsehbar?

3.2 Wie hoch wird der Anteil der auf der vorgenannten Umschlagstelle angelieferten Abfallstoffe eingeschätzt und welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Umschlag und dem Abtransport derselben auf die Umwelt (insbesondere Feinstaub und Lärm) und den Straßenverkehr (Querung der Karl-Marx-Str. bzw. Wernsdorfer Str.)?

3.3 Wurde bei den Betrachtungen über die Schadstoffbelastung der Anwohner sowie der in der künftigen Ferienhausanlage Erholung Suchenden auch die künftige Schadstoffbelastung (insbesondere Feinstaubbelastung) durch den Flugverkehr am BER berücksichtigt?

3.4 Wie wird abgesichert, dass die LKW-Transporte zum und vom Deponiestandort nicht über die Landesstrassen durch Wohngebiete von Wernsdorf, Ziegenhals und Niederlehme führen?

3.5 Bei Erweiterung/Ausbau der Anlage müssen weitere Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) herausgelöst werden. Wie groß sind bereits jetzt schon die Flächen, die in den letzten 10 Jahren (seit 2006) aus dem ehemaligen   LSG Müggelspree – Löcknitzer Wald – und Seengebiet im Bereich der heutigen Grenzen von KW herausgelöst wurden, wobei es sich teilweise um Bundesforstflächen handelt (z.B. Waldgebiet Uckley)?

3.6 Wie kann es sein, dass bisher beschlossene Betriebspläne des Sand- und Mörtelwerkes zur Wiederverfüllung des Tagebaus mit vormals festgelegten Schadstoffbegrenzungen nun aufgehoben werden sollen, obwohl in den vorhandenen TWSZ IIIb und IV die Errichtung eines Wasserwerkes auf Grund des Bevölkerungszuwachses perspektivisch durchaus erforderlich sein könnte?

3.7 Warum wird bei den durchzuführenden Untersuchungen auf die Wechselwirkungen der einzelnen Komponenten des Naturhaushaltes verzichtet?

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes

9. Juli 2015

Katharina Ennullat, Mitglied des Ortsbeirats Niederlehme

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen

an das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Herrn Minister Günter Baaske
Heinrich-Mann-Allee 107
144 73 Potsdam

Königs Wusterhausen, 09.07.2015

Sehr geehrter Herr Minister Baaske,
als Leiter des Fachressorts der Landesregierung für die Kinder- und Jugendpolitik obliegt Ihnen auch der Bereich der Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen nicht vollumfänglich umgesetzt werden, obwohl der Bürgermeister wiederholt darauf hingewiesen wurde.
Konkret handelt es sich um die Erhebung des Essengeldes in den Kindertagesstätten unserer 35.000-Einwohner-Stadt.
Nach § 1 II S.1 KitaG haben Kinder einen Rechtsanspruch auf „Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung“. Dieser Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag wird entsprechend in § 3 I S. 1 KitaG bestimmt. So formuliert § 3 II Z. 7 KitaG dann auch ausdrücklich, dass „Kindertagesstätten ( … ) insbesondere die Aufgabe (haben), eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“.
Auch hinsichtlich der Elternbeiträge ist das KitaG eindeutig. § 17 I S.1 besagt: „Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“. Die Eltern haben also nicht die Kosten des Mittagessens zu tragen, sondern sie haben einen „Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ zu zahlen. Das Wort „Zuschuss“ ist hier eindeutig. *

Da weitere Zuschüsse zu anderen Mahlzeiten nicht genannt werden oder als Spezialregelung formuliert sind, gilt der Grundsatz des § 17 I S.2: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen“. Kosten für andere Mahlzeiten und Getränke sind also Teil der allgemeinen Betriebskosten und werden nicht zu einer Leistung, die Eltern selbst zu erbringen haben.
ln der Praxis der Stadt Königs Wusterhausen sieht das jedoch völlig anders aus. Frühstück ist den Kindern mitzugeben. Mittagessen und Vesper werden über einen Caterer geliefert und den Eitern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- sowie Transportkosten – in Rechnung gestellt. Hierfür müssen die Eitern eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Abbuchungen sind ferner völlig intransparent, da anhand der Gesamtsumme nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen welche Mahlzeiten eingenommen wurden.
Jegliche Bemühungen bei der Stadtverwaltung insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Regelung des KitaG bzgl. dem „Zuschuss zum Mittagessen“ oder dem Vesper ein rechtmäßiges Handeln zu erwirken, blieben fruchtlos. Zwar ist es sicherlich möglich, dass sich der Träger zur Erfüllung seines Auftrages eines Dritten (hier eines Caterers) bedient, damit gehen die Verpflichtungen aus dem KitaG jedoch nicht auf diesen über, sondern verbleiben beim Einrichtungsträger, also der Stadt Königs Wusterhausen.
Insoweit ergeht an Sie, werter Herr Minister, die Bitte um Intervention in geeigneter Weise.
Wir wissen schlichtweg nicht mehr weiter. Für uns ist die Rechtslage zwar eindeutig und keineswegs lückenhaft, der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen setzt sie dennoch nicht um. Seine Beweggründe hierfür kennen wir nicht. Finanzielle Motive können es eigentlich nicht sein, da unsere Kommune eine ausgesprochen gute Haushaltslage aufweist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Wernsdorfer Str. 97 a
15713 Königs Wusterhausen

* z.B. Stellungnahme des DIJUF auf http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1 .c.401670.de