Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Weihnachtsgeschichte für Uckley’s Flüchtlinge

23. Dezember 2015

Antje Pretky, Einwohnerin von Zernsdorf und Integrationsmanagerin des Landkreises Dahme-Spreewald

Wer die christliche Weihnachtsgeschichte kennt, dem mögen gewisse Parallelen zum Schicksal vieler neu angekommener Flüchtlinge bei uns auffallen. Sie haben sich auf einen Weg gemacht, ohne das Ziel zu kennen. Sie sind gestrandet an einem Ort, der ihnen völlig unbekannt ist und den sie sich nicht aussuchen konnten.

86 Menschen leben seit kurzem in der Gemeinschaftsunterkunft in Uckley. Sie kommen fast ausschliesslich aus Syrien, einige aus Pakistan und eine Familie aus Tschetschenien; dabei sind 7 Kinder. Menschen, von denen wir so gut wie nichts wissen; die von uns so gut wie nichts wissen. Auf beiden Seiten besteht der Wunsch, dies zu ändern, und so haben wir am gestrigen Tag mit den Flüchtlingen in Uckley einen ersten gemeinsamen Nachmittag zum kennen lernen, gemeinsamen Plätzchen backen, basteln, Weihnachtslieder singen und Tee trinken erlebt. „Unsere“ Weihnachtsgeschichte wurde vorgelesen und von den Flüchtlingen in englisch und arabisch übersetzt. Es war ein gelungener Nachmittag, vor allem, weil auch einige Kinder und Jugendliche mitgekommen sind; sie konnten eine gute Brücke bauen zu den vielen jungen Menschen der Gemeinschaftsunterkunft in Uckley. Es haben viele Bewohner in der Küche gebacken und sich dann im großen Raum zusammengefunden. Das war ein wirklich lebendiges Miteinander und eine gute Grundlage dafür, dass sich daraus durchaus eine gute Beziehung zwischen Neubewohnern und Einheimischen entwickeln kann.

Vielerorts haben sich in Deutschland Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gebildet. Sie sind Zeichen einer Willkommens-Kultur, die den zahlreichen Menschen, die in unser Land kommen, die Hände entgegenstreckt. Auch in unserem Ort und in unserer Umgebung wollen wir den Vielen, die kommen, mit Freundlichkeit begegnen und sie spüren lassen: Hier könnt ihr ohne Angst leben; hier könnt ihr zur Ruhe kommen.

Um den Flüchtlingen und Asylbewerbern Hilfe und Unterstützung anzubieten, hat sich in den letzten Wochen auf Initiative der evangelischen Kirchengemeinden der Region ein großer Kreis von Helfern und ehrenamtlich Engagierten aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gebildet, um für die bereits unter uns lebenden Asylbewerber, als auch für die neu ankommenden Flüchtlinge einen Unterstützerkreis aufzubauen. Je nach vorhandenen Möglichkeiten soll Hilfe angeboten werden bei
– dem Erlernen der deutschen Sprache,
– der Unterstützung von Familien mit Kindern,
– Begegnungen,
– Rechtsangelegenheiten,
– der Sammlung, Koordinierung und Verteilung von Sachspenden,
– individueller Begleitung
– u.v.a.

Ich hoffe und wünsche mir auch für das kommende Jahr, dass wir in unserem Engagement für die Geflüchteten nicht nachlassen. Dass wir mit all unseren Möglichkeiten der Angst, der Unsicherheit und der Fremdenfeindlichkeit in unserer Nachbarschaft begegnen. Ich wünsche mir, dass wir auch weiterhin zusammenhalten und uns für Freiheit, Menschenwürde, Menschlichkeit, Frieden und Gewaltlosigkeit einsetzen.

Ansprechpartner für Hilfestellungen:
Pfarrer Hartmut Hochbaum, willkommen-in-kw@gmx.de

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Anspruch auf Rückerstattung – Essensgeld an Kitas seit Jahren falsch abgerechnet

30. Oktober 2015

Pressemitteilung von Rechtsanwalt Christian Möbus aus der Kanzlei Lazarus

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. September 2014 (VG 10 K 4203/13) erregt die Gemüter. Es deckt massive Fehler bei der Abrechnung des Essensgeldes in Kindertagesstätten auf. Fast alle Kommunen in Brandenburg sind davon betroffen. Zum einen muss die Bestimmung der Höhe des Essensgeldes und dessen Kassierung durch den Träger vorgenommen werden. In der Praxis wird dies aber gesetzeswidrig einfach auf die Versorger (Caterer) verlagert. Zum anderen schreibt das brandenburgische Kita-Gesetz für die Höhe des Essensgeldes vor, dass dieses nur in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten ist. Auf jeden Fall haben die Eltern Anspruch auf Rückzahlung aller gezahlten Essensgelder, soweit die Forderungen nicht verjährt sind, also für 3 Jahre. Auch im Dahmeland sind viele Eltern und Gemeinden betroffen. Dazu der Königs Wusterhausener Stadtverordnete und Rechtsanwalt Christian Möbus aus der Kanzlei Lazarus:

„Zwei grobe Fehler unterlaufen vielerorts: Die Verträge sowie die direkte Abrechnung zwischen Caterer und Eltern sind falsch. Auch der Preis für die Mittagsversorgung wird falsch festgelegt und ist zudem meist zu hoch. Die Essensversorgung ist nach dem Brandenburgischen Kita- Gesetz Aufgabe des Trägers (Kommune oder freier Träger) der Kita. Er trägt alle Kosten, kann sie sich diese aber von den Eltern per Bescheid erstatten lassen. Zumeist gibt es dazu aber keinerlei Festlegungen, es wurde einfach nichts geregelt. Gerade aber weil nichts geregelt ist, erfolgt die derzeitige Abrechnung damit gesetzeswidrig und ist fehlerhaft. Was hat dies zur Folge? Die Eltern können das Geld vom Träger der jeweiligen Kita für die vergangenen 3 Jahre und mit einer Verzinsungvon 4% zurück verlangen. Rechtlich beleuchtet erklärt sich das wie folgt: Die Eltern haben das Essensgeld bisher direkt beim Caterer bezahlt. Damit wurde eine für sie fremde Schuld beglichen, nämlich die der Stadt. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag. Daher müssen Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch angewendet werden. Es gelten also auch die Verjährungsfristen des Privatrechts. Eltern von Kita-Kindern können daher das gezahlte Essensgeld für die Jahre 2012, 2013, 2014 und das laufenden Jahr 2015 zurückfordern. Stichtag für Forderungen aus dem Jahr 2012 ist der 31.12.2015. Es ist also zügiges Handeln nötig, wenn Eltern die Beiträge aus dem Jahr 2012 erstattet bekommen wollen. Auch bei der Berechnung der Höhe des Essensgeldes werden schwerwiegende Fehler gemacht. Die Träger können sich ihre Aufwendungen für das Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern erstatten lassen. Durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen meint, dass die Träger eine nachvollziehbare Berechnung anstellen und dass nicht einfach der Preis durch die Caterer festgelegt wird. Der Caterer darf die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nicht selbst bestimmen.“

In der Praxis werden in hiesigen Kitas bis zu 3 Euro pro Mittagessen verlangt. Zur Berechnung der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen könnte zum Beispiel auf die Grundsätze zur Berechnung des Hartz IV Satzes zurückgegriffen werden. Der in diesem Satz enthaltene Betrag für das Mittagessen beträgt 1,16 Euro. In Frankfurt (Oder) kostet das Mittagessen in den Kitas so einheitlich nur 1,25 Euro. Einige Landkreise geben den Trägem Empfehlungen für die Höhe des Essensgeldes. In aller Regel ist das Essengeld für die Eltern also deutlich teurer. Warum das so ist? Der Preis entsteht auf Grund von Ausschreibungen, die Caterer bewerben sich dann mit ihrem Angebot. Häufig steigen die Preise mit dem Anbieten von Biokost oder ähnlichem. Eine Änderung des Kita-Gesetzes ist derzeit nicht geplant. Damit bleibt es bei oben Gesagtem: Die Kommunen stehen daher vor einer großen Aufgabe und Eltern vor einem unerhofften Geldsegen – vorausgesetzt, sie machen ihr Recht gegenüber dem jeweiligen Kita-Träger geltend.

Anmerkung der Redaktion:
Wir hatten zu dem Thema bereits einen offenen Brief an Minister Baaske und die Antwort des Ministers veröffentlicht.
Wer seine Ansprüche aus dem Jahr 2012 noch geltend machen will, sollte nun bis zum 31. Dezember 2015 handeln!

Ein Formular für die Rückerstattung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich unter
kontakt(at)kanzlei-Lazarus.de oder über die Telefonnummer 03375 5171427.

Windkraft: Vernunftkraft leitet Beschwerdeverfahren gegen Fraunhofer-Institut ein

20. Oktober 2015

Dr.–Ing. Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft

Ein Beitrag zur Windenergienutzung von Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft, der am 19. Oktober in FAKT IST… von der ARD zum Thema Windkraftanlagen im Wald auftrat. Da geplant ist, in den Wald bei Uckley, etwa 1.000 m von Zernsdorf entfernt, 13 Windkraftanlagen des größten momentan verfügbaren Typs zu bauen, meinen wir, dass dieser Beitrag zur Meinungsfindung beitragen kann.

Es ist unstrittig, dass die Stromerzeugung aus Windkraft starken Schwankungen unterliegt. Die daraus resultierenden Probleme wie Überschussstrom, Preisverfall an der Börse bis hin zu sogenannten Negativpreisen sind hinlänglich bekannt. Dazu zählt auch die Verklappung von überschüssigem Strom in die Netze unserer Nachbarn, die sich schon durch Stromsperren gegen die Überflutung ihrer Netze an den Grenzen schützen.

Eine der zentralen Prämissen dieser Energiewende ist die weit verbreitete Aussage, ein Ausbau der Windenergie in Deutschland würde die Schwankungen des Zappelstroms verringern. Derlei Behauptungen werden regelmäßig in Informationsschriften vom Bundesverband Windenergie verbreitet. Viele dieser Informationsschriften wurden und werden vom IWES (Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel) erstellt.

Diese These von der Glättung ist erwiesenermaßen falsch: Sie steht nicht nur im Widerspruch zu allen Regeln und Sätzen der mathematischen Statistik, sondern auch im Widerspruch zu allen bekannten Einspeisedaten. Weil die entsprechenden Zusammenhänge zur Grundausbildung eines jeden Mathematikers, Physikers und Ingenieurs gehören und jedem naturwissenschaftlich vorgebildeten Wissenschaftler bekannt sind, werfen wir den Wissenschaftlern am IWES hier wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Wider besseren Wissens wird die Öffentlichkeit vom IWES in Kassel getäuscht!

Wir von VERNUNFTKRAFT haben daher gegen das IWES in Kassel das förmliche Beschwerdeverfahren wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeleitet.

Sie finden alle Informationen auf der Homepage der Initiative unter dem Link
http://www.vernunftkraft.de/glaettung-glatt-gelogen-4
http://www.vernunftkraft.de/glaettungsthese

Vorhaben Windpark Uckley / Ergebnisniederschrift

2. September 2015

Priska Wollein

Windeignung_Uckley

Nach mehr als 15 Wochen ist die ERGEBNISNIEDERSCHRIFT zur Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley öffentlich. Es handelt sich um ein 114-seitiges Protokoll der fast 11-stündigen Veranstaltung. Bitte beachten: Es enthält noch keine Bewertung des Vorhabens, die durch die Genehmigungsbehörde – Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd – erfolgen wird. Dazu wurde jedoch kein konkreter Termin genannt.

Download Ergebnisniederschrift EÖT 20.05.2015 KW (1,4 Mb)

 

Naturschutz fängt vor dem Gartentor an

13. August 2015

Redaktion
Foto: Priska Wollein, Zernsdorf, macht es vor. Täglich 3 Kannen pro Jungbaum erleichtern ihm das Überleben in der trockenen Zeit.

Bei den heissen Temperaturen dieser Tage im supertrockenen Sommer 2015 sollten wir auch einmal vor unser Gartentor schauen: die – insbesondere jungen – Bäume benötigen dringend Wasser, und wenn es der Tankwagen alle vier Wochen einmal schafft zu wässern, reicht dies nicht zum Überleben.

Also auf zu den Kannen und raus ins öffentliche Straßenland! Denn das gehört uns allen und wenn es die Stadt nicht schafft, die Pflanzen zu versorgen, müssen wir uns eben kümmern.

Volksbegehren gegen Massentierhaltung startet heute

15. Juli 2015

Redaktion / Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Wie fast jede(r) weiß, hat auch Königs Wusterhausen mit Wiesenhof einen Geflügelbetrieb mit Massentierhaltung. Und sind wir ehrlich – keiner weiß, wie es hinter den Zäunen und Wänden am Segelflieger Damm aussieht. Einen Tag der Offenen Tür hat Wiesenhof noch nicht veranstaltet, tritt allerdings öffentlich im Ortsbild als Sponsor des Wiesenhofcup (ein Fußballturnier in Zernsdorf) fröhlich in Erscheinung.
Auch hier wäre mehr Transparenz der richtige Weg, denn alle Lebewesen sind als Bewohner unserer Stadt auch unter unserer Obhut.

Aber nicht nur deshalb sollte man sich das Anliegen des seit heute startenden Volksbegehrens in Brandenburg aufmerksam durchlesen – und mit seiner Unterschrift für Bewegung in der Tierindustrie sorgen.

ACHTUNG: Sie können auch per Briefwahl wählen! Unterlagen hier anfordern.

Volksentscheid

Nachdem die Volksinitiative gegen Massentierhaltung im Brandenburger Landtag gescheitert ist, initiierte man nun ein Volksbegehren seitens des Bündnisses Agrarwende gegen Massentierhaltung und für artgerechte Tierhaltung, um artgerechte Tierhaltung durchzusetzen. Es gibt dazu eine eigene Webseite:
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Gefordert wird:

  1. Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden. Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.
  2. Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern! Wir müssen unsere Tiere endlich so halten, dass die Verhaltensstörungen Schwanzbeißen und Federpicken nicht mehr auftreten, statt die Tiere an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen!
  3. Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg!
    Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können.
  4. Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände!
    Tiere können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Agrarinvestoren schon. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden, die Tierschutzverbände müssen die Rechte der Tiere auch vor Gericht vertreten dürfen!

80.000 Unterschriften in sechs Monaten nötig
Die Volksinitiative war der erste Versuch und die erforderlichen Unterschriften für die Volksinitiative kamen schnell zusammen: 20.000 wären nötig gewesen, 34.000 waren es am Ende. Damit landete das Anliegen im Landtag. Der lehnte Mitte März mit großer Mehrheit ab, nur die Grünen stimmten dafür.

Aus diesem Grund hat sich das Aktionsbündnis entschieden, ein Volksbegehren zu beantragen. Dem Bündnis gehören mehr als 40 Organisationen an.Das Bündnis hat sechs Monate Zeit, um die gesetzte Hürde von insgesamt 80.000 Unterschriften in den amtlichen Unterschriftenlisten zu sammeln. Wenn bis zum 14. Januar 80.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützen, kommt es im Herbst 2016 zu einem Volksentscheid über die Massentierhaltung!
Zwar muss erst der Landtag erneut darüber abstimmen, lehnt der jedoch ab, kommt es automatisch zu einem Volksentscheid. Der läuft ab wie eine Wahl, bei der die Mehrheit (mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten) für die Vorlage stimmen muss, damit sie angenommen wird.


“Nachdem unsere Forderungen mittlerweile auch vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Agrarpolitik in der Tierhaltung bestätigt werden, gibt uns das zusätzlichen Aufwind” sagte Jochen Fritz, Biobauer aus Werder und Initiator des Volksbegehrens. “Es wird immer deutlicher, es bedarf einer baldigen Systemänderung in der jetzigen Nutztierhaltung, die aktuelle Tierhaltung erfährt bei Verbrauchern keine Akzeptanz mehr. Hier muss die Politik handeln und nicht auf den Markt verweisen.”


Noch einmal die Argumente des Bündnisses in kurz:

Tiere sind Mitgeschöpfe
Mit der Haltung von Tieren übernehmen wir ethische Verantwortung. Geplante Neuanlagen für Zehn- bis sogar Hunderttausende Hühner und Schweine widersprechen jeder Tiergerechtigkeit bei Haltung, Transport und Schlachtung.

Verbrauchern drohen Gesundheitsgefahren
Standardmäßig wird in den Ställen viel Antibiotika verabreicht – dreimal mehr als in der Humanmedizin. Als Folge bilden sich zunehmend für Menschen gefährliche antibiotikaresistente Krankheitserreger, eine tickende Zeitbombe.

Natur- und Umweltbelastungen
Die lokale Konzentration der Massentieranlagen und die damit einhergehende anfallende Gülle führen zur Überdüngung von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern. Unsere Wasserqualität verschlechtert sich besorgniserregend.

Abnahme der Lebensqualität
Schadstoffimmissionen, z.B. durch Ammoniak, verpesten das jeweilige Umfeld. LKW-Transporte verursachen Lärm. Beides beeinträchtigt Anwohner und schadet der land- und naturtouristischen Attraktivität Brandenburgs. – Fragen Sie sich einfach einmal selbst, ob sie direkt neben einem Schweinemastbetrieb leben wollen…

Wertschöpfung geht verloren
International agierende agrarindustrielle Großinvestoren kaufen Brandenburgs Land auf. Einer Handvoll schlecht bezahlter Arbeitsplätze in Massentieranlagen stehen der Rückgang kleiner und mittlerer Höfe sowie Landflucht gegenüber.

Gentechnik auf dem Teller
Mehrheitlich lehnen Verbraucher Agro-Gentechnik ab. Futtermittelimporte von Gen-Soja aus Südamerika verursachen aber nicht nur ökologische und soziale Probleme anderswo, sondern landen über Hintertürchen auf unseren Tellern.

Billigfleisch hat Folgekosten
Überproduktionsbedingte Billigexporte in Eine-Welt-Länder zerstören dort Märkte und verstärken den Hunger. Die Folgekosten von Massentieranlagen tragen hingegen nicht die Konzerne, sondern die Allgemeinheit und hiesigen Kommunen.


Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auch unter www.agrarwen.de
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Kontakt:
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau
Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.
Marienstraße 19 – 20
10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 48 24 40
Fax: 030 – 28 48 24 48
E-Mail: info@agrarwen.de

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes

9. Juli 2015

Katharina Ennullat, Mitglied des Ortsbeirats Niederlehme

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen

an das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Herrn Minister Günter Baaske
Heinrich-Mann-Allee 107
144 73 Potsdam

Königs Wusterhausen, 09.07.2015

Sehr geehrter Herr Minister Baaske,
als Leiter des Fachressorts der Landesregierung für die Kinder- und Jugendpolitik obliegt Ihnen auch der Bereich der Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen nicht vollumfänglich umgesetzt werden, obwohl der Bürgermeister wiederholt darauf hingewiesen wurde.
Konkret handelt es sich um die Erhebung des Essengeldes in den Kindertagesstätten unserer 35.000-Einwohner-Stadt.
Nach § 1 II S.1 KitaG haben Kinder einen Rechtsanspruch auf „Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung“. Dieser Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag wird entsprechend in § 3 I S. 1 KitaG bestimmt. So formuliert § 3 II Z. 7 KitaG dann auch ausdrücklich, dass „Kindertagesstätten ( … ) insbesondere die Aufgabe (haben), eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“.
Auch hinsichtlich der Elternbeiträge ist das KitaG eindeutig. § 17 I S.1 besagt: „Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“. Die Eltern haben also nicht die Kosten des Mittagessens zu tragen, sondern sie haben einen „Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ zu zahlen. Das Wort „Zuschuss“ ist hier eindeutig. *

Da weitere Zuschüsse zu anderen Mahlzeiten nicht genannt werden oder als Spezialregelung formuliert sind, gilt der Grundsatz des § 17 I S.2: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen“. Kosten für andere Mahlzeiten und Getränke sind also Teil der allgemeinen Betriebskosten und werden nicht zu einer Leistung, die Eltern selbst zu erbringen haben.
ln der Praxis der Stadt Königs Wusterhausen sieht das jedoch völlig anders aus. Frühstück ist den Kindern mitzugeben. Mittagessen und Vesper werden über einen Caterer geliefert und den Eitern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- sowie Transportkosten – in Rechnung gestellt. Hierfür müssen die Eitern eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Abbuchungen sind ferner völlig intransparent, da anhand der Gesamtsumme nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen welche Mahlzeiten eingenommen wurden.
Jegliche Bemühungen bei der Stadtverwaltung insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Regelung des KitaG bzgl. dem „Zuschuss zum Mittagessen“ oder dem Vesper ein rechtmäßiges Handeln zu erwirken, blieben fruchtlos. Zwar ist es sicherlich möglich, dass sich der Träger zur Erfüllung seines Auftrages eines Dritten (hier eines Caterers) bedient, damit gehen die Verpflichtungen aus dem KitaG jedoch nicht auf diesen über, sondern verbleiben beim Einrichtungsträger, also der Stadt Königs Wusterhausen.
Insoweit ergeht an Sie, werter Herr Minister, die Bitte um Intervention in geeigneter Weise.
Wir wissen schlichtweg nicht mehr weiter. Für uns ist die Rechtslage zwar eindeutig und keineswegs lückenhaft, der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen setzt sie dennoch nicht um. Seine Beweggründe hierfür kennen wir nicht. Finanzielle Motive können es eigentlich nicht sein, da unsere Kommune eine ausgesprochen gute Haushaltslage aufweist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Wernsdorfer Str. 97 a
15713 Königs Wusterhausen

* z.B. Stellungnahme des DIJUF auf http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1 .c.401670.de

Öffentliche Bekanntmachung / 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“

8. Juli 2015

Bekanntmachung durch Stephan Loge, Vorsitzender der Regionalversammlung Lausitz-Spreewald

Öffentliche Bekanntmachung
über die förmliche Beteiligung zum 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Da aus der Abwägung zum 2. Beteiligungsverfahren die Notwendigkeit für eine Flächenänderung entstanden ist, wurde der 3. Entwurf zum sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald erarbeitet. Dieser wird mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Artikel 9 des Geset-zes vom 11. Februar 2014 (GVBL. I Nr. 7) öffentlich ausgelegt.

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht liegen
vom 02. Juli 2015 bis 03. September 2015

bei folgender Stelle während der jeweiligen Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht aus:
Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda, Raum 214,
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht sind ab dem 25. Juni 2015 auch im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de einsehbar.

Im Zeitraum von 3 Monaten ab Beginn der Auslegung können schriftliche Hinweise, Anregungen und Bedenken zum 3. Planentwurf und zum zugehörigen Umweltbericht eingereicht werden. Diese sind zu richten an die
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald,
Gulbener Straße 24,
03046 Cottbus
oder per E-Mail an poststelle@rpgls.brandenburg.de

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendun-gen), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden.
Gleichförmige Einwendungen, welche die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt bleiben. Ebenso können gleichförmige Einwendungen ebenfalls unberücksichtigt bleiben, wenn Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

WKA / Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung und gegen Windräder im Wald

Im Zeitraum von knapp fünf Monaten wurden per 20.06.2015 für diese Initiative ca. 30.000 Unterschriften (immerhin 400 aus Wernsdorf !) gesammelt, die nunmehr der Landtagspräsidentin übergeben werden. Das Erfordernis von 20.000 Unterschriften wurde damit weit übertroffen.

Zwischenzeitlich hat bereits der Kreistag des Landkreises LDS am 03.06.2015 mehrheitlich dem Antrag der Fraktion UBL/Wir für KW zugestimmt, die Forderung für die Durchsetzung größerer Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung (10-fache der Gesamthöhe) an den Landtag heranzutragen.

Jetzt bleibt vorerst nur zu hoffen, dass dieser Volksinitiative das gleiche Schicksal wie den oben erwähnten erspart bleibt. Andernfalls werden auch hier die zahlreichen Bürgerinitiativen Brandenburgs – so wie es auf dem Energieforum am 22.06.2015 in Zossen zum Ausdruck kam – in ihrem Kampf um eine vernünftige Energiepolitik nicht nachlassen.

Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

(Kein) Ergebnis der Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

Am 20.05.2015 fand im nahezu vollbesetzten Versammlungssaal der Stadt KW die Erörterung der Einwendungen von ca. 140 Bürgern vornehmlich aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Allein die Dauer des fast 11-stündigen Sitzungsmarathons – lediglich unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von den Bürgern vorgebrachten vielschichtigen Einwendungen zu Planungsfragen, Umwelt-, Natur- und Brandschutz, sowie technischen Problemen u.v.m. nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Erst nach Fertigstellung des recht umfassenden Protokolls, daraus abgeleiteter Arbeitsaufträge an die Abteilungen des LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und anderer Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Fragen erfolgen die Neubewertung des Genehmigungsantrages und die Entscheidung über das Vorhaben sowie deren Offenlegung.

Eine telefonische Anfrage beim LUGV am 22.06.2015 ergab, dass das Protokoll der Erörterung noch nicht fertiggestellt werden konnte, woraus ein weiterer Verzug der Realisierung des Vorhabens der ABO Wind resultiert.