Kategoriearchiv: ORTSTEILE

Rettungsringe für die öffentlichen Badestellen in KW

19. Juli 2016

Priska Wollein

Kommentar zum Antrag der Fraktion Wir für KW/UFL in der SVV vom 18.7.2016, Rettungsringe an den öffentlichen Bade- und Liegestellen in KW zu installieren.

»Es gibt auch noch eine Eigenverantwortung des Menschen« (O-Ton Scheetz, Vorsitzender SPD-Fraktion, zum Antrag Rettungsringe in der SVV vom 18.7.2016) – da denke ich doch: wenn Mensch untergeht, ist Mensch selber schuld!
Ich wünsche Herrn Scheetz also keinen Wadenkrampf oder ähnliches auf dem Lankensee… und auch nicht, dass er selbst in die Lage kommt, andere vor dem Ertrinken retten zu müssen.

Der Antrag, der von Priska Wollein in die Fraktion Wir für KW/UFL eingebracht wurde, wurde von allen anderen Fraktionen in einer Vorabstimmung abgelehnt! U. a. mit dem Hinweis auf die noch nicht bekannten »Unterhaltskosten« – und damit an die Ausschüsse verwiesen. Damit haben wir jetzt noch eine ganze Badesaison lang Zeit, uns im Rettungsschwimmen zu üben, aber im Notfall kommt sicher jede Hilfe zu spät.

Und noch eine Anekdote am Rande der Geschichte: Es gab vor ein paar Wochen eine persönliche Anfrage in der Stadtverwaltung von einem Wernsdorfer Bürger. Er wolle gern auf eigene Kosten Rettungsringe an der Badestelle Wernsdorf installieren – dies wurde aus der Verwaltung abgelehnt mit dem Hinweis, wenn er sie trotzdem installiere, würden sie wiederum auf seine eigenen Kosten entfernt werden…

Es gibt Dinge, die sind einfach nicht zu fassen für einen normalen Bürger.

Unsere Bürgeranfragen zur SVV am 18.7.2016

18. Juli 2016

Swen Ennullat und weitere 9 Bürger

Bürgeranfragen anläßlich der SVV am 18.7.2016, Herrn Hanke als Vorsitzendem der SVV vorab schriftlich zugestellt.

Sehr geehrter Herr Hanke,

im Vorfeld der SVV am 18.07.2016 erhalten Sie nachfolgend gesammelt und schriftlich unsere Bürgeranfragen, damit diese bereits unter „TOP 5 – Informationen des Bürgermeisters“ beantwortet werden können, so dass wir sie nicht extra in der Bürgerfragestunde stellen bräuchten. Bitte stimmen Sie sich diesbezüglich mit Herrn Franzke ab.

Die vollständige Beantwortung der umfangreicheren Fragestellungen lassen Sie uns bitte schriftlich zugehen. Hier ist bitte ein Datum zu benennen, bis wann uns die Antworten zugehen werden.

Kommunale Baumaßnahmen

– Stand zum Neubau Toilettenanlage Friedhof Niederlehme (Fertigstellung sollte 08/2015 sein)
– Stand Radweg Niederlehme (sollte 2016 fertiggestellt werden)
– Stand Radweg Wernsdorf – Gosen-Neu Zittau (sollte 2016 begonnen werden)

Private Baumaßnahmen

– Stand der Bauprojekte „Nicos Hafen“ und „Königswald Resort“ (inklusive Genehmigungsverfahren Ortsumgehung Niederlehme L30)

Innenstadt

  • Werden die Taxen weiterhin in der Bahnhofstraße abgestellt bleiben? Gibt es hier Beschwerden von Gewerbetreibenden bzw. wurde der Standort mit diesen abgestimmt?

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • Werden die Badestellen und Liegewiesen an den Wochenenden – gerade in den Sommermonaten – durch den Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert? Wie häufig geschieht dies? Welche Feststellungen werden getroffen? Wie lang ist der Außendienst tätig? Kann er telefonisch, z. B. über eine Handynummer erreicht werden, damit Bürgerinnen und Bürger Vorfälle direkt melden können? Gibt es gemeinsame Streifen mit der Polizei?
  • Kann an der Einmündung zu In den Höfestücken in Niederlehme ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden, da der Bereich sehr schlecht eingesehen werden kann?

Strandbad Neue Mühle

  • Wer ist für die unrechtmäßige Erhöhung der Eintrittspreise verantwortlich? Warum hat der Bürgermeister, als er davon Kenntnis erlangt und eine entsprechende nachträgliche Vorlage eingereicht hat, nicht sofort reagiert, sondern erst aufgrund einer schriftlichen Beschwerde eines Bürgers?

Schulsozialarbeit

  • Wurde die „Konzeption zur Schulsozialarbeit an Grund- und Oberschulen“ der Stadt wie in der SVV im Juli 2015 zugesagt, in den vergangenen zwölf Monaten überarbeitet? (Damals wurde sie trotz großer handwerklicher Fehler nur aufgrund des Zeitdrucks des beginnenden neuen Schuljahres in Kraft gesetzt. Immerhin handelt es sich um jährliche Verpflichtungen in Höhe von 105.000,-€)

Dorfgemeinschaftshäuser

  • Nicht alle Ortsteile verfügen über Dorfgemeinschaftshäusern bzw. nicht in allen sind solche Treffpunkte für die Bürgerinnen und Bürger geplant. Ist vorgesehen, diesen Umstand zu ändern? Falls nein, warum nicht? Welche Kriterien wurden und werden bzgl. der Auswahl der Standorte angelegt?

Kitas

  • Warum müssen Eltern, die ihre Kinder in kommunale Kitas betreuen lassen, diesen noch immer Frühstück und Obstpause mitgeben bzw. werden von Seiten der Stadtverwaltung regelrecht genötigt, für Vesper einen zusätzlichen Vertrag mit einem Caterer abzuschließen, obwohl die Stadtverwaltung schon vor mehr als einem Jahr darauf hingewiesen wurde, dass diese Leistungen bereits über die Elternbeiträge abgegolten und vom Träger zu unterbringen sind? Warum wird auf Nachfragen zum finanziellen Ausgleich dieser Mehrbelastungen, den Eltern nicht geantwortet? Richtig ist nur, dass die Stadt angekündigt hat, ab 01.01.2017 eine rechtmäßige Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes anzustreben. Warum dauert dies mehr als anderthalb Jahre? Wie beabsichtigt die Stadt, diese bisher zu Unrecht erhobenen Kosten zurückzuerstatten?
  • Aktuell wird die Kitasatzung der Stadt überarbeitet. Der Entwurf und dessen Diskussion im Sozialausschuss wurde zwar in den Kitas angekündigt, den Eltern die Vorlage aber vorher nicht online zur Verfügung gestellt. Können sich die Bürger trotzdem noch in den Diskussionsprozess einbringen? Wie?

Transparenz

  • Warum werden nicht – wie vorgeschrieben – alle Vorlagen der Ausschüsse im Vorfeld für die Bürger online gestellt (z.B. neue Kitasatzung, Vorlage Container Grundschule Senzig, Integrationsplan usw. allein in den letzten Wochen)? Wie oft kam dies in den letzten Jahren vor?
  • Können die Haushaltspläne der Stadt online gestellt werden? (Kein Ergebnis über die Suchfunktion der Homepage der Stadt)
  • Kann die Platzkostenkalkulation der Kitas, nach der sich die Elternbeiträge richten, online gestellt bzw. ausgehändigt werden?
  • Können beabsichtigte Baumaßnahmen und deren Zeitplanung online gestellt werden? Insbesondere im Straßenbau (Prioritätenliste), damit sich die Bürgerinnen und Bürger darauf einstellen können.
  • Wird es eine Änderung der Straßenbaubeitragsatzung geben, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten?
  • Bitte stellen Sie die Gesamtkosten des Rathausneu- bzw. Umbaus dar. Wie hoch ist die Abweichung zur ursprünglich geplanten Summe? Welche Gründe sind dafür verantwortlich?
  • Wie viele Dienstreisen hat der Bürgermeister, seit seinem Dienstantritt ins Ausland unternommen? Welcher Zweck wurde damit verfolgt bzw. welches abrechenbare Ziel wurde erreicht? Gibt es Protokolle oder Berichte zu geführten Gesprächen oder Vertragsverhandlungen? Wer hat ihn begleitet, welche Kostenerstattung wurde beantragt bzw. welche Kosten wurden letztendlich übernommen?
  • Besteht ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Kulturförderrichtlinie zu überarbeiten? Falls ja, von wann stammt dieser und warum wurde er nicht umgesetzt?
  • Wurden alle Beschlüsse der Stadtverordneten ordungsgemäß umgesetzt? Welche sind noch offen? Wo gab es Abweichungen? Warum?

Homepage der Stadt

  • Ein barrierefreier Zugang zu digitalen Inhalten wird immer wichtiger, weil auch Alltagstätigkeiten älterer Menschen und Personen mit Behinderungen zunehmend über das Internet stattfinden. Gewährleistet die Stadtverwaltung auf Ihrer Internetseite den barrierefreien Zugang zu allen Inhalten, wie Satzungen, Veranstaltungshinweisen usw.? Falls nein, ist dies in Planung?

Verwaltung

  • Verfügt die Verwaltung über ein Personalentwicklungskonzept, so dass zukünftig Führungskräfte aus den eigenen Reihen gewonnen werden können?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte und Harald Janke
Dr. Annette Blank
Dr. Michael Blank
Priska Wollein
Mathias Fischer
Sandra und Thomas Stiller
Katharina und Swen Ennullat

Wanderarbeiter – ein dauerhaftes Problem in KW

18. Juli 2016

Redaktion

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In der heutigen SVV wurde das Thema der irischen Wanderarbeiter (siehe unseren Beitrag vom 26.5.2016) in der Einwohnerfragestunde zum wiederholten Male angesprochen. Daraufhin beteuerte Frau Urban, dass man sich in enger Abstimmung mit den Ordnungskräften und der Forstverwaltung befinde und zeitnah eine Lösung anstrebe. Da wir dieses Problem bereits seit vergangenem Jahr haben und es bereits mehrfach in der Öffentlichkeit und in der SVV sowie dem Ortsbeirat angesprochen haben – immer wieder mit dem Versprechen einer zeitnahen Lösungsfindung – wollen wir uns nicht weiter abspeisen lassen, sondern erwarten nunmehr ein umgehendes HANDELN seitens der angesprochenen Kräfte.

Und zwar, bevor sich das Thema für das laufende Jahr von alleine löst, nämlich wenn die Wanderarbeiter im Oktober von allein wieder abziehen – um im nächsten Jahr pünktlich zum Frühlingsbeginn wiederzukommen.

Was ist nun das Problem?

  • bis zu 15 Lastkraftwagen werden an den Ortsrändern auf dem Grünstreifen nachts und am Wochenende abgestellt, teils ragen sie gefährlich nahe in den Straßenverkehr hinein
  • mehrere LKW parken den Forstweg, der direkt an die Ortsbebauung grenzt, regelmässig komplett zu, so dass man kaum mehr zu Fuß vorbeikommt, geschweige denn die Forstkräfte oder auch Einsatzkräfte der Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung passieren könnten
  • Der Weg durch den Forst vom Campingplatz zum Segelfliegerdamm wird illegal als Abkürzung, Rennstrecke und zur Müllentladung benutzt; an den Wegrändern liegt Müll
  • das Geschäftsmodell fusst darauf, dass in unserem Landkreis Arbeiten ohne Rechnung ausgeführt werden von Personen, die hier keine Steuern zahlen, aber dauerhaft ihren Wohnsitz auf dem Campingplatz (über 6 Monate pro Jahr) einnehmen. Die müssten doch auch namentlich bekannt sein…
  • (und dass auch noch Erpressung, Einschüchterungen bis hin zu Bedrohungen durch die Arbeiter an der Tagesordnung sind, ist uns nur gerüchteweise bekannt).

Und bei all dem kann man nichts machen??? Besser gesagt: und da traut man sich nicht, etwas zu unternehmen?

Eintrittspreise vom Strandbad Neue Mühle erhöht

12. Juli 2016

Swen Ennullat, Niederlehme
Schreiben vom 12.7.2016 an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Hanke,
mir ist aufgefallen, dass die aktuell im Strandbad Neue Mühle erhobenen Eintrittspreise
möglicherweise (in der konkreten Höhe) einer rechtlichen Grundlage entbehren. Auf jeden Fall wurden die Entgelte im Vergleich zum Vorjahr bspw. bei Erwachsenen um 20 % erhöht. Die Preise können Sie u. a. auf der Homepage der Stadt einsehen:
http://www.koenigs-wusterhausen.de/714828/Strandbad-Neue-Muehle.

Insofern werden Sie gebeten, mir die Entscheidung zur Festsetzung der Höhe der Eintrittspreise i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf zugänglich zu machen. Möglicherweise habe ich ja die öffentliche Bekanntmachung übersehen. Sollte ein solcher Beschluss von der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen allerdings bislang überhaupt nicht getroffen worden sein, werden Sie aufgefordert, auf die Verwaltung einzuwirken, dass ab sofort wieder die quasi „genehmigten“ Entgelte erhoben werden. Ferner bliebe zu prüfen, wie „Überzahler“ die zu viel entrichteten Gelder zurückerstattet bekommen und wer dafür in der Stadtverwaltung verantwortlich ist. Im letztgenannten Punkt sollte dann sicherlich ein Dienstaufsichtsverfahren zur Anwendung kommen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme 

Einzelne nutzen demokratische Strukturen schamlos aus

26. Mai 2016

Redaktion

Sie wohnen das halbe Jahr hier, sie machen Jobs ohne vertragliche Grundlage (wo sie wohl ihre Steuern zahlen?) und zocken Bürger ab, sie gefährden Menschen und Tiere durch rücksichtsloses Schnellfahren durch den Ort, sie laden riesige Mengen Bauschutt und Abfälle mitten in den Wald, sie parken Waldwege zu, die dadurch im Brandfall nicht befahren werden können und zerstören Wildzäune. Sie parken mit ihrem Fuhrpark die gemeindlichen Grünstreifen zu. Neuerdings nutzen sie die Forstwege, um ihren Weg durch den Ort zur Autobahn »abzukürzen« und fahren mit 100 Sachen durch den Wald – mehrmals täglich, hin und zurück. Sie bedrohen Bürger verbal und mit körperlicher Gewalt. Kurz, sie benehmen sich äußerst rücksichtslos und nutzen unser bürgerliches demokratisches System aus, um genau davon zu profitieren.

Wir reden nicht von Flüchtlingen oder Touristen, wir reden von europäischen Bürgern, die hier bei uns in Königs Wusterhausen ihr »Geschäftsmodell« betreiben. Ortsvorsteher und Bürgermeister erscheinen machtlos, die Polizei kann wegen nicht existierender Rechtsabkommen nicht wirkungsvoll eingreifen, der Forst darf keine Waldschranken abschließen und keine Schranken setzen, wo der Weg teils auf Privatgrund liegt… also müssen wir all dies dulden???

Uns erstaunt, dass in einem System, wo anscheinend für alles eine Regel existiert und man hunderte Euro Bußgeld zahlen kann für einen nicht entfernten Hundehaufen, solche Machenschaften ungestraft vonstatten gehen – unter den Augen aller, auf Kosten aller.

Die Forstbehörde hat sich nun einen »kreativen« Weg einfallen lassen, um wenigstens auf die bestehende Rechtslage hinzuweisen: sie hat Aushänger mit einem Schreiben in Deutsch und Englisch verfasst und diese an die Waldzugänge gehängt. Ob dies Einsicht erzeugt?

Die Bürger von Königs Wusterhausen bitten wir, Vorkommnisse an den zuständigen Revierpolizisten Herrn Siewert (Email: christian.siewert@polizei-brandenburg.de) bzw. unter 110 zu melden.

(Ergänzung der Redaktion) – Eine Rückmeldung erreicht uns von Herrn Siewert:

»Polizei und Ordnungsamt stehen engem Kontakt zur zuständigen Behörde, der Oberförsterei Königs Wusterhausen. Beschwerden und Anregungen werden dieser Behörde überstellt.
Der Ansprechpartner für die Waldproblematik am Campingplatz Zernsdorf ist Frau Wachtel von der Oberförsterei Königs Wusterhausen.«

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WEA: Wir wurden betrogen und müssen uns wehren!

26. April 2016

BI Wernsdorf/Ziegenhals u. Zernsdorf/Uckley

Liebe Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley, liebe Bürger aus Königs Wusterhausen,

seit Januar dieses Jahres ist der Waldfrevel in unseren Wäldern für die Errichtung von 10 Windkraftanlagen von jeweils 199 m Höhe in vollem Gange. Diese Zerstörung geht einher mit der sukzessiven Vernichtung der dort und im Umfeld angesiedelten Vogelwelt (u.a. Rot- und Schwarzmilan, Seeadler). Aber nicht nur Fauna und Flora werden künftig unter dieser Energieindustrieanlage im Wald zu leiden haben, sondern auch wir Anwohner durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall.

Trotz unserer 144 Einwendungen gegen dieses Vorhaben, die am 20.05.2015 in einer 10-stündigen Erörterung behandelt wurden, trotz unseres Einspruchs vom 22.09.2015 gegen den 3. Entwurf des Teilregionalplanes Windenergienutzung, dem 374 Bürgern mit ihrer Unterschrift zustimmten, werden nun Tatsachen geschaffen. Selbst das von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg verabschiedete Flughafenstrukturkonzept, welches unseren Wald u.a. als Landschaftsschutzgebiet und Erholungswald zum Ausgleich für die künftige Belastung durch den BER ausweist, ist nur noch Makulatur – keine Behörde hält sich daran! Politik und Windkraftlobby haben ein Komplott geschmiedet, um im letzten Jahr des alten EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) noch einmal richtig auf unsere Kosten absahnen zu können.

Die Hürden der Bürgerbeteiligung im Land Brandenburg sind sehr hoch! Demokratische Mitbestimmung ist auch hier erfahrungsgemäß nicht gratis zu haben! Man muss sie erstreiten bzw. mit Geld einklagen! Zu diesem Schritt haben sich am 24.02.2016 und am 11.03.2016 zahlreiche Bürger auf unseren Info-Veranstaltungen im Gasthaus „Zur Linde“ entschlossen. Gemeinsam mit dem NABU haben wir ein Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley eingeleitet und rufen Euch auf, dieses mit einer Spende finanziell zu unterstützen. Auch Petra Kelling, Schauspielerin aus Wernsdorf, und weitere namhafte Bürger unterstützen diese Aktion mit einer Spende und helfen uns tatkräftig! Das bereits vorhandene Spendenaufkommen von ca. 2.000 € (Dank an alle ersten Spender!) reicht nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken! Der Kostenvoranschlag des Anwaltes geht von ca. 10 Tsd. € aus!

Die Spenden können
1. entweder überwiesen werden an:
NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: Spende BI-Klage Windpark Uckley
(Ab 200 € wird eine Spendenbescheinigung zugeschickt, andernfalls kann der Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.)

2. oder in bar auf der Spendenliste der BI-Sammlung eingezahlt werden, dann allerdings ohne Spendenbescheinigung.

Verwendete Wegematerialien beim Bau der WEA

10. April 2016

Redaktion

Der Landrat antwortet auf unsere Nachfrage

Im Folgenden das Antwortschreiben des Landkreises an Herrn Ennullat bzgl. der in den Wegen verbauten Materialien, die allerorten im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf ausgebaut werden, damit die gewaltigen Anlagen dort installiert werden können. Es handelt sich demgemäß also nur um „optische Beeinträchtigungen“ und der „Störstoffanteil“ sei als gering einzuschätzen… !

Antwortschreiben LK 23.03.2016

DK I-Deponie Niederlehme – Offene Fragen zur geplanten Deponie

14. Februar 2016

Eheleute Schulz, OT Wernsdorf
  • 1. Vorbemerkung

Auf der Stadtverordnetenversammlung KW am 25.01.2016 hinterfragte die Fraktion „Wir für KW“ das o.g. Vorhaben des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV). Die oberflächliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Glase (Stadtverwaltung) und Frau Engel (Ortsvorsteherin Niederlehme u. Fraktion der SPD) gibt uns Anlass, auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Dokumente, zu diesem Vorhaben tiefer gehende Fragen zu stellen.

  • 2. Kurzdarstellung des Vorhabens

Lt. Scopingunterlage vom 08.12.2014 beantragt der SBAZV auf dem Gelände des Tagebaus Niederlehme (Gemarkung Wernsdorf) die Errichtung einer DK I – Deponie auf der Betriebsfläche der Erdstoffverwertungsanlage EVA 3. An die Anlage grenzen die KW-er Ortsteile Niederlehme und Zernsdorf. In einem Abstand von ca. 500 m ist der Bau der Ferienhausanlage „Königswald Resort“ geplant!

Die Wiederverfüllung dieser Anlage (Deponierungsgrundfläche ca. 22 ha; Gesamtfläche ca. 28 ha) soll nicht nur ausschließlich mit Böden erfolgen, die die Vorsorgemaßstäbe des Bodenschutzrechtes erfüllen, sondern auch mit Abfällen, die diesen entgegenstehen, was nachstehender Auszug aus dem Abfallannahmekatalog (Anlage 3 zur Scopingunterlage vom 08.12.2014) veranschaulicht.

Auszug aus Abfallannahmekatalog

ASN Abfallbezeichnung Herkunft
06 13 04
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen
10 01 17
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
10 13 09
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
17 03 02
Bitumengemische
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03
17 05 04
17 05 05
17 05 07
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten,
Baggergut und Gleisschotter, die gefährliche Stoffe enthalten
Boden(einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 06 01
Dämmmaterial, das Asbest enthält
Dämmmaterial u. asbesthaltige Baustoffe
17 06 03
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
17 06 05
Asbesthaltige Baustoffe

Die Betriebsdauer der Anlage wird mit 30 Jahren angegeben.

Der Deponiestandort liegt am Südrand der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) IIIb/IV der Wasserfassung Wernsdorf. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von ca. 1.050 ha. Zum Grundwasserschutz sind zwar Basisabdichtungssysteme mit geologisch anstehender bzw. geologisch herzustellender Barriere vorgesehen, mit denen grundsätzlich ein höherer Schutz des Grundwassers gegenüber den bisher in diesem Gebiet realisierten bzw. geplanten bergbaulichen Wiederverfüllungen von Tagebaurestlöchern gewährleistet werden kann. Es gibt aber keine eindeutige Aussage, dass dieser Schutz über Jahre voll gewährleistet wird. Fachleute zweifeln dies an, insbesondere die dauerhafte Beständigkeit der in diesen Abdichtungssystemen u.a. eingebrachten Kunststoffdichtungsbahnen (2,5mm aus PE-HD mit BAM-Zulassung). Damit wird dieses wertvolle Trinkwasserreservoir, welches mit dem Bevölkerungswachstum in KW und seinen Ortsteilen perspektivisch an Bedeutung gewinnen wird, auf das Äußerste gefährdet! In diesem Zusammenhang sei auf den jüngst erschienen Artikel „Noch keine Handlungsgrundlage“ in der MAZ v. 11.02.2016, S.19 hingewiesen, der am Schluss die Bedeutung dieser Trinkwasserreserve nochmals unterstreicht.

Die Verkehrsanbindung des geplanten Deponiestandortes soll

  • straßenseitig über die A10 Südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Niederlehme und
  • auf dem Schifffahrtsweg (Spree, Dahme Wasserstraße) zur Umschlagstelle Niederlehme der Sand- und Mörtelwerk GmbH & Co. KG und von dort mit LKW über die Storkower Str.

erfolgen. Der jährlich anfallenden Transportmengen werden mit 235.200 to, die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 88 Hin-und Rückfahrten angegeben.

  • 3. Anfragen

3.1 Gemäß Protokoll vom 24.06.2015 wurde am 26.03.2015 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Sand-/Kiestagebau Niederlehme III eingeleitet.

  • Wann wurde/wird die UVP gemäß vorgenanntem Protokolls abgeschlossen ?
  • Welche Ergebnisse – insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes – liegen vor?
  • Wo sind diese Ergebnisse einsehbar?

3.2 Wie hoch wird der Anteil der auf der vorgenannten Umschlagstelle angelieferten Abfallstoffe eingeschätzt und welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Umschlag und dem Abtransport derselben auf die Umwelt (insbesondere Feinstaub und Lärm) und den Straßenverkehr (Querung der Karl-Marx-Str. bzw. Wernsdorfer Str.)?

3.3 Wurde bei den Betrachtungen über die Schadstoffbelastung der Anwohner sowie der in der künftigen Ferienhausanlage Erholung Suchenden auch die künftige Schadstoffbelastung (insbesondere Feinstaubbelastung) durch den Flugverkehr am BER berücksichtigt?

3.4 Wie wird abgesichert, dass die LKW-Transporte zum und vom Deponiestandort nicht über die Landesstrassen durch Wohngebiete von Wernsdorf, Ziegenhals und Niederlehme führen?

3.5 Bei Erweiterung/Ausbau der Anlage müssen weitere Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) herausgelöst werden. Wie groß sind bereits jetzt schon die Flächen, die in den letzten 10 Jahren (seit 2006) aus dem ehemaligen   LSG Müggelspree – Löcknitzer Wald – und Seengebiet im Bereich der heutigen Grenzen von KW herausgelöst wurden, wobei es sich teilweise um Bundesforstflächen handelt (z.B. Waldgebiet Uckley)?

3.6 Wie kann es sein, dass bisher beschlossene Betriebspläne des Sand- und Mörtelwerkes zur Wiederverfüllung des Tagebaus mit vormals festgelegten Schadstoffbegrenzungen nun aufgehoben werden sollen, obwohl in den vorhandenen TWSZ IIIb und IV die Errichtung eines Wasserwerkes auf Grund des Bevölkerungszuwachses perspektivisch durchaus erforderlich sein könnte?

3.7 Warum wird bei den durchzuführenden Untersuchungen auf die Wechselwirkungen der einzelnen Komponenten des Naturhaushaltes verzichtet?

rbb BRANDENBURG AKTUELL / UNTERWEGS MIT DEM ROBUR

15. Januar 2016

Matthias Fischer

Vor-Ort-Termin wegen des Tanklagers in in Zernsdorf und Kablow

An die 50 Zernsdorfer und Kablower Bürger waren heute Vormittag an den Bahnübergang der Linie RB 36 gekommen. Hier vorbei donnern täglich auch die Tankzüge, die Ihre gefährliche Fracht in LKW verteilen, die dann wiederum zurück durch den ganzen Ort in Richtung Autobahn brettern.
Die anwesenden Einwohner, unterstützt von den örtlichen Bürgerinitiativen, machten deutlich, dass sie einfach nicht mehr bereit sind, diese Belästigungen und Gefahren weiter hinzunehmen.
Unsere kommunalen Verantwortlichen bewiesen einmal mehr, dass ihnen die Bedenken und Meinungen der Bürger herzlich egal sind. Sowohl Bürgermeister Dr. Franzke als auch Ortsvorsteher Uwe Borck (beide SPD) glänzten durch Abwesenheit, obwohl sie informiert bzw. offiziell eingeladen waren. Offensichtlich erwarteten sie nicht die Hofberichterstattung, die sie von MAZ & Co. (ebenfalls abwesend) gewöhnt sind und hatten keine Lust, sich kritischen Fragen zu stellen. Auch die Verantwortlichen des Tanklagers waren auf die Einladung nicht gekommen.
Schade eigentlich. Kann man doch viele Probleme des Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft dadurch lösen, dass die Betroffenen miteinander reden und ehrlich und transparent die Probleme auf den Tisch legen. Aber so weit sind wir in KW noch nicht.

Die Sendetermin sind am 15. Januar um 19:30 eine kurze Zusammenfassung hier als Video
sowie die Sendung vom 16. Januar 2016 um 19:30
ausführlich und in voller Länge in rbb Brandenburg Aktuell hier als Video

Auch die Zernsdorfer Ortschronistin Margit Mach berichtete hier. Besonders hervorzuheben in ihrem Beitrag ist aus unserer Sicht ihre Forderung nach dem Zusammenwirken aller demokratischen Kräfte und Initiativen zum Wohle der Bürger.

RBB_Tanklager_18

LESERBRIEF / Effizienz von Windkraftanlagen

4. Januar 2016

Herr und Frau Schulz, Wernsdorf

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Ein Leserbrief als Kommentar zur MAZ v. 29.12.2015 S.7 „Wir haben ein Konzept“

Glückwunsch an unseren Ministerpräsidenten für seine Erkenntnis, dass es  zur effektiven Nutzung von Windenergie vor allem neuer und bezahlbarer Speichertechnologien bedarf! Diese Einsicht hatten bereits vor über fünf Jahren die zahlreichen Bürgerinitiativen des Landes Brandenburg, weshalb diese sich gegen die Verspargelung unserer Heimat mit Windmühlen und vor allem gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern zur Wehr setzten (bei uns in Königs Wusterhausen z. B. in einem Mooreinzugsgebiet mit vielen streng geschützten Vogel- und mindestens 12 Fledermausarten! ).

Bislang hat sich jedoch unsere Landesregierung mit nicht zu überbietender  Arroganz über diese Initiativen hinweggesetzt, was nicht zuletzt auf der Landtagssitzung am 26.09.2015 zum Ausdruck kam, auf der die „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ von den Regierungsfraktionen und den Grünen abschmettert wurde – analog auf ‚Planerfüllung‘ handelte jetzt die zuständige Regionale Planungskommission Lausitz – Spreewald mit Ihrem Beschluss vom 17.12.15, dieses Gebiet wieder als WEG  Uckley 01 trotz vorhandener Erkenntnisse in den 3.Entwurf des Plandokumentes aufzunehmen.

Die neue Erkenntnis unseres Ministerpräsidenten gibt uns etwas Hoffnung hinsichtlich eines allmählichen Umdenkens unserer Landesregierung bei der Nutzung von Windenergie. Trotzdem werden wir alles daran setzen, die vorgenannte Volksinitiative als Volksbegehren ab 07.01.2016 bis 06.07.2016 zum Erfolg zu führen.