Kategoriearchiv: Zernsdorf

LESERBRIEF / Effizienz von Windkraftanlagen

4. Januar 2016

Herr und Frau Schulz, Wernsdorf

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Ein Leserbrief als Kommentar zur MAZ v. 29.12.2015 S.7 „Wir haben ein Konzept“

Glückwunsch an unseren Ministerpräsidenten für seine Erkenntnis, dass es  zur effektiven Nutzung von Windenergie vor allem neuer und bezahlbarer Speichertechnologien bedarf! Diese Einsicht hatten bereits vor über fünf Jahren die zahlreichen Bürgerinitiativen des Landes Brandenburg, weshalb diese sich gegen die Verspargelung unserer Heimat mit Windmühlen und vor allem gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern zur Wehr setzten (bei uns in Königs Wusterhausen z. B. in einem Mooreinzugsgebiet mit vielen streng geschützten Vogel- und mindestens 12 Fledermausarten! ).

Bislang hat sich jedoch unsere Landesregierung mit nicht zu überbietender  Arroganz über diese Initiativen hinweggesetzt, was nicht zuletzt auf der Landtagssitzung am 26.09.2015 zum Ausdruck kam, auf der die „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ von den Regierungsfraktionen und den Grünen abschmettert wurde – analog auf ‚Planerfüllung‘ handelte jetzt die zuständige Regionale Planungskommission Lausitz – Spreewald mit Ihrem Beschluss vom 17.12.15, dieses Gebiet wieder als WEG  Uckley 01 trotz vorhandener Erkenntnisse in den 3.Entwurf des Plandokumentes aufzunehmen.

Die neue Erkenntnis unseres Ministerpräsidenten gibt uns etwas Hoffnung hinsichtlich eines allmählichen Umdenkens unserer Landesregierung bei der Nutzung von Windenergie. Trotzdem werden wir alles daran setzen, die vorgenannte Volksinitiative als Volksbegehren ab 07.01.2016 bis 06.07.2016 zum Erfolg zu führen.

Weihnachtsgeschichte für Uckley’s Flüchtlinge

23. Dezember 2015

Antje Pretky, Einwohnerin von Zernsdorf und Integrationsmanagerin des Landkreises Dahme-Spreewald

Wer die christliche Weihnachtsgeschichte kennt, dem mögen gewisse Parallelen zum Schicksal vieler neu angekommener Flüchtlinge bei uns auffallen. Sie haben sich auf einen Weg gemacht, ohne das Ziel zu kennen. Sie sind gestrandet an einem Ort, der ihnen völlig unbekannt ist und den sie sich nicht aussuchen konnten.

86 Menschen leben seit kurzem in der Gemeinschaftsunterkunft in Uckley. Sie kommen fast ausschliesslich aus Syrien, einige aus Pakistan und eine Familie aus Tschetschenien; dabei sind 7 Kinder. Menschen, von denen wir so gut wie nichts wissen; die von uns so gut wie nichts wissen. Auf beiden Seiten besteht der Wunsch, dies zu ändern, und so haben wir am gestrigen Tag mit den Flüchtlingen in Uckley einen ersten gemeinsamen Nachmittag zum kennen lernen, gemeinsamen Plätzchen backen, basteln, Weihnachtslieder singen und Tee trinken erlebt. „Unsere“ Weihnachtsgeschichte wurde vorgelesen und von den Flüchtlingen in englisch und arabisch übersetzt. Es war ein gelungener Nachmittag, vor allem, weil auch einige Kinder und Jugendliche mitgekommen sind; sie konnten eine gute Brücke bauen zu den vielen jungen Menschen der Gemeinschaftsunterkunft in Uckley. Es haben viele Bewohner in der Küche gebacken und sich dann im großen Raum zusammengefunden. Das war ein wirklich lebendiges Miteinander und eine gute Grundlage dafür, dass sich daraus durchaus eine gute Beziehung zwischen Neubewohnern und Einheimischen entwickeln kann.

Vielerorts haben sich in Deutschland Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gebildet. Sie sind Zeichen einer Willkommens-Kultur, die den zahlreichen Menschen, die in unser Land kommen, die Hände entgegenstreckt. Auch in unserem Ort und in unserer Umgebung wollen wir den Vielen, die kommen, mit Freundlichkeit begegnen und sie spüren lassen: Hier könnt ihr ohne Angst leben; hier könnt ihr zur Ruhe kommen.

Um den Flüchtlingen und Asylbewerbern Hilfe und Unterstützung anzubieten, hat sich in den letzten Wochen auf Initiative der evangelischen Kirchengemeinden der Region ein großer Kreis von Helfern und ehrenamtlich Engagierten aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gebildet, um für die bereits unter uns lebenden Asylbewerber, als auch für die neu ankommenden Flüchtlinge einen Unterstützerkreis aufzubauen. Je nach vorhandenen Möglichkeiten soll Hilfe angeboten werden bei
– dem Erlernen der deutschen Sprache,
– der Unterstützung von Familien mit Kindern,
– Begegnungen,
– Rechtsangelegenheiten,
– der Sammlung, Koordinierung und Verteilung von Sachspenden,
– individueller Begleitung
– u.v.a.

Ich hoffe und wünsche mir auch für das kommende Jahr, dass wir in unserem Engagement für die Geflüchteten nicht nachlassen. Dass wir mit all unseren Möglichkeiten der Angst, der Unsicherheit und der Fremdenfeindlichkeit in unserer Nachbarschaft begegnen. Ich wünsche mir, dass wir auch weiterhin zusammenhalten und uns für Freiheit, Menschenwürde, Menschlichkeit, Frieden und Gewaltlosigkeit einsetzen.

Ansprechpartner für Hilfestellungen:
Pfarrer Hartmut Hochbaum, willkommen-in-kw@gmx.de

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Vorhaben Windpark Uckley / Ergebnisniederschrift

2. September 2015

Priska Wollein

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Nach mehr als 15 Wochen ist die ERGEBNISNIEDERSCHRIFT zur Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley öffentlich. Es handelt sich um ein 114-seitiges Protokoll der fast 11-stündigen Veranstaltung. Bitte beachten: Es enthält noch keine Bewertung des Vorhabens, die durch die Genehmigungsbehörde – Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd – erfolgen wird. Dazu wurde jedoch kein konkreter Termin genannt.

Download Ergebnisniederschrift EÖT 20.05.2015 KW (1,4 Mb)

 

Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

(Kein) Ergebnis der Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

Am 20.05.2015 fand im nahezu vollbesetzten Versammlungssaal der Stadt KW die Erörterung der Einwendungen von ca. 140 Bürgern vornehmlich aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Allein die Dauer des fast 11-stündigen Sitzungsmarathons – lediglich unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von den Bürgern vorgebrachten vielschichtigen Einwendungen zu Planungsfragen, Umwelt-, Natur- und Brandschutz, sowie technischen Problemen u.v.m. nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Erst nach Fertigstellung des recht umfassenden Protokolls, daraus abgeleiteter Arbeitsaufträge an die Abteilungen des LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und anderer Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Fragen erfolgen die Neubewertung des Genehmigungsantrages und die Entscheidung über das Vorhaben sowie deren Offenlegung.

Eine telefonische Anfrage beim LUGV am 22.06.2015 ergab, dass das Protokoll der Erörterung noch nicht fertiggestellt werden konnte, woraus ein weiterer Verzug der Realisierung des Vorhabens der ABO Wind resultiert.

Erörterung unserer Einwendungen gegen den Windpark in Uckley

29. Mai 2015

Hermann Wilke und Achim Schulz, BI Wernsdorf

KURZINFO / Am 20.05.2015 fand in KW die Erörterung aller Einwendungen gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Als erstes ein großes Dankeschön an alle fast 140 Einwendende! Ein weiterer Dank an alle, die zur Erörterung den Weg nach KW auf sich genommen haben und zuletzt ein ganz großer Dank an alle, die in der Veranstaltung bis zum Schluss gegen 21.00 Uhr ausharrten.

Ein fast 11-stündiger Sitzungsmarathon – unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von uns vorgebrachten Einwendungen, insbesondere hinsichtlich

– der Nichtnachvollziehbarkeit der Ausgliederung des Waldgebietes Uckley Nord aus dem Landschaftsschutzgebiet,
– der Zerstörung des Mooreinzugsgebietes,
– der sich abzeichnenden künftigen Mehrfachbelastung durch Fluglärm und Windkraftanlagen sowie Lärm der Autobahn (Uckley),
– des Vogelschutzes (besonders Seeadler u. Rotmilan)
– des Fledermausschutzes,
– des Brandschutzes u.v.m.

nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Wie es nun weitergeht, erläuterte der Versammlungsleiter, Herr Krüger, Referent beim LUGV, wie folgt:

  1. Erstellung des umfassenden Protokolls
  2. Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Abteilungen des LUGV und andere Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Probleme
  3. Neubewertung des Genehmigungsantrags
  4. Entscheidung
  5. Offenlegung der Entscheidung
  6. Ggf. Einlegung eines Widerspruchs gegen die Entscheidung.

Mit einer Entscheidung ist in maximal 7 Monaten zu rechnen. Auch dieser Zeitverzug ist als kleiner Teilerfolg für uns zu verbuchen.

Das Protokoll der Sitzung werden wir in ca. 3 Wochen erhalten und an alle Interessenten versenden.

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Mitschrift der ABO Wind Infoveranstaltung in Zernsdorf vom 3. März 2015

20. März 2015

Priska Wollein

Darum geht es:
– Es sind 13 Winderzeugungsanlagen des Typs Gamesa G132-5MW (das ist das größte, was momentan in D gebaut wird) im Wald nördlich von Uckley auf Stadtgebiet von Königs Wusterhausen geplant
– der Park produziere genug Strom, um 80.000 Bürger (wo?) zu Hause zu versorgen (was aber sicherlich nicht geplant ist)
– die Waldflächen erforderten eine »sensible Planung« – der Windpark ist auf Waldflächen geplant, die an das geschützte Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet angrenzen.
– Die Inbetriebnahme der Anlagen ist ab Juni 2016 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden vom 18. Februar bis zum 17. März öffentlich ausgelegt, unter anderem im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen:

I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, Zimmer 4.27, in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528
Spreenhagen, Zimmer 27 und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist
vom 18.02.2015 bis einschließlich 31.03.2015 schriftlich bei einer der
vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.

III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin
am 20.05.2015, um 10:00 Uhr, im Versammlungssaal der Stadt
Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen
erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen
werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen
auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtert werden.

IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren
Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders
sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich
gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der
Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.

Am Tag der Erörterung, 20.5.2015, ab 10 Uhr wird JEDE Einwendung behandelt.
Man kann zur Beratung übrigens vorher auch die Sprechstunden der Ortsvorsteher nutzen!

Nachfolgend stichpunktartig die Mitschrift aus dem Bericht des vortragenden Projektleiters der ABO Wind:

– Der Teil südlich (unterhalb) der horizontalen Linie/Stromtrasse sei aktuell nicht beplant (man beachte das Wort »aktuell«).

– gegen Radarstörungen werden bestimmt Waldstreifen freigehalten, das ergibt die jetzige Anordnung der WKA.

–  Schutzradius für Vögel der sog. TAK-Arten. z.B. Kranich und Rotmilan-Nester in der Nähe. Aktuell relevant ist Nr. 724 für WEA 13. Es erfordert eine »ökologische Baubegleitung«.

– zu Infraschall: »wir richten uns nach gesetzlichen Vorgaben.« Infraschall sei nicht mehr messbar über 200m Entfernung, sondern nur im direkten Umfeld der Anlagen spürbar.

– Die Zertifizierung der Anlagen des Typs Gamesa G132-5MW ist noch nicht erfolgt. Das kann z.B. dazu führen, dass die Anlagen ohne Zertifiziereung in schallreduziertem Modus betrieben werden müssen!

– zur Lärmemissionskalkulation sei die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)von 2003 herangezogen worden.
Konkret: die Imissionsprüfung im Jahr 2014 wurde nach den ALTEN, falschen »TA Lärm DIN ISO 9613-2/2/Vorgaben des WEA Geräuschimissionserlass vom 31.7.2003« durchgeführt! Der Gutachter kannte angeblich die neue Norm noch nicht, weil sie gerade erst herausgekommen sei! – Der Fehler sei aber nicht relevant, weil sich die Veränderungen dieser Richtlinie bis heute angeblich im Nachkommabereich befänden.

– 2015 neue Lärmprognose für KW vorliegend. Publikum: Wir wollen die Summe der Belastungen. Unter Anderem zu beachten ist die zukünftige Flugroute, die entlang der Autobahn südl. A10 führen wird (ab Mai 2015 in Nutzung bei erstmaligem Betrieb der BER-Südbahn).

– Uckley würde nie einen Schlagschatten bekommen, weil es ja mitten im Wald liege.

– es würden keine wasserführenden Schichten beeinflusst. Die Grundwasserneubildung würde nicht beeinträchtigt.

– Fundamente: es ist eine Flachgründung geplant. Dazu braucht es für die nötige Standsicherheit auf bis zu 11 m Tiefe baugrundverbessernde Massnahmen; welche (Verdichtung oder Pfähle), ist noch nicht beschlossen.. D.h. OBWOHL kein tiefes Fundament angelegt wird, kann bis maximal 21,9 m mit Pfählen gegründet werden. Und/oder der Boden mechanisch verdichtet werden. Grundwasserschichten dürfen aber nicht verletzt werden!
– Flachgründung bedeutet eine sehr geringe, nur 20-30 cm in die Erde reichende Fundamenttiefe. Zusätzlich wird das Fundament nach oben in einer Art Hügel gebaut.
– Frage: also wird der »Turm« noch höher als die angegebenen 206m Spitze?

– Der Regionalplan ist noch nicht rechtskräftig. Wann ist damit zu rechnen? k.A.
– »Baugrundgutachen zur Ansicht ausliegend in KW.«

– Einwand aus Publikum: der Wald nördlich von Zernsdorf wird in den nächsten Jahren durch die Kiesgrube abgeholzt. Das ergibt dann eine freie Sichtachse mit ggf. noch mehr Lärmzuwachs.
Wie steht es mit dem zu prognostizierenden Lärmzuwachs. Ist der in den Imissionsgutachten berücksichtigt?

Zur Brandgefahr
– ein Löschmodul befindet sich in der Gondel. Die Anlagen werden permanent überwacht mit Sensoren.
– Gas-Löschsystem, unbedenklich für Mensch und Tier.
– Alle brandrelevanten Fragen würden mit der Feuerwehr von KW eng besprochen und geklärt. Frage: Muss die kommunale Feuerwehr da hinein? Ja, aber sie hat keine Höhenrettung, könne also nur Übergreifen begrenzen, aber nicht in der Höhe löschen.
– zur Brandlöschung werden Löschwasserbrunnen à 5 Kubikmeter auf dem Gelände angelegt. Einwand aus dem Publikum: ein Brunnenstandort befindet sich im roten (absolut geschützten!) Bereich. Einlenken des PM: Der Brunnen muss dann versetzt werden zwischen WEA11 und WEA 10, das sei ein Fehler.

– Einwurf aus Publikum: die Trinkwasserversorgung für Uckley sollte überprüft werden, Uckley versorgt sich mit eigenen Brunnen aus diesem Gebiet mit Trinkwasser!

Der Waldverbrauch:
4.725 qm dauerhafte Waldumwandlung/Rodung pro WKA-Standort
60.868. qm dauerhafte Entnahme von Wald
59.097 qm zeitweilige Entnahme inkl. Zuwegung
Die Zuwegung wird komplett geschottert, damit jederzeit schweres Gerät hineinfahren kann.

– Es müssen hunderte von Bäumen als Ausgleichsmassnahmen für die dauerhaften Waldrodungen neu gepflanzt werden – NUR: es sind keinerlei Ausgleichsmassnahmen im KW-Stadtgebiet geplant! – zuständig dafür ist die BADC GmbH (Berlin-Brandenburg Area Development Company, eine »kommunale Gesellschaft«, Dipl.-Oek. Gerhard Janßen ist Geschäftsführer (weitere Aufgaben u.a. Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald)

– Die Verschotterung werde mit Faktor 0,5 für Entsiegelungsmassnahmen angesetzt. d.h. pro qm Schotterfläche im Wald muss an anderer Stelle 0,5qm entsiegelt werden (aber auch nicht zwingend im Stadtgebiet!) – aktuell sind alle Entsiegelungsmassnahmen außerhalb des Stadtgebietes geplant.

Frage aus Publikum nach Kopplungsgeschäften mit der Stadt Königs Wusterhausen? Einfach gefragt: was nutzt den Königs Wusterhausenern eigentlich das Ganze?
– da gab es keine rechte Antwort darauf; es wurde dann doch noch angefügt: ein Projekt wolle man unterstützen, den KW-Hafen
– die Gewerbesteuer liesse die Gemeinde daran profitieren – ABER: erst nach 8-10 Jahren bei Gewinnerzielung fällig!
– Die ABO Wind werde nicht der Betreiber werden, aber in der Betriebsführung vertreten sein. Normalerweise kauften Stadtwerke etc. die Anlagen… FRAGE: wer in KW wird die wohl kaufen? Oder wird das eher Wildau sein?

– es müssten Rückstellungen für Unfälle und Rückbau gebildet werden. 10% Rückstellung muss VOR dem Baubeginn hinterlegt sein.
– Der Betrieb sei auf 20 Jahre angelegt.
– Es können nur EXAKT diese Anlagen genehmigt werden. Sie können nicht nachträglich verändert werden.
– Die Rückbaubürgschaft darf von KW gezogen werden.

– Einwand aus Publikum: Diese Woche in Dänemark Stopp aller Windkraft-Neuanlagen. Wegen Infraschallthematik! Massive Auswirkungen bei Mensch und Tieren wurden aus dem Publikum geschildert.

Bauablaufplan:
07/2015    Genehmigung
08-10/2015    Rodung
10-12/2015    Kabelbau, Wege, Kranflächen
01-02/2016    Fundamente
03/2016    Montage
05-06/2016    Inbetriebnahme

– die am Gebiet entlangführende Gastrasse ist 1. ausser Betrieb und 2. stillgelegt worden. Sie wird also absehbar nicht mehr benutzt, muss aber geschützt (erhalten) bleiben, auch während der Baumaßnahmen.

– auf die Frage des Publikums »Warum genau hier diese Windräder?« die Antwort: »wir können das Gebiet gut nutzen, weil es im öffentlichen Interesse ist.«

– Übrigens: die Windenergie aus einem solch großen Park muss vom Betreiber direkt vermarktet werden. Der Betreiber selbst ist also für die Abnahme seiner Energie verantwortlich.

– Das Problem des Eiswurfs ist nicht genehmigungsrelevant; Aber: die Anlagen haben Sensoren, die sie herunterfahren, wenn Eisbildung gemeldet wird. Gefahr droht im 200m-Radius, »es werden dann eben Schilder aufgestellt, die die Spaziergänger warnen.«

– Frage: »das Mooreinzugsgebiet ist ein ganz hochwertiges Gebiet, wie konnte das als Windeignungsgebiet ausgeschrieben werden?« Antwort: »es ist eben so.«
Hintergrundinformation: erst ca. 2007 oder 2008 wurde das Gebiet rückgewandelt von einem Landschaftschutzgebiet – und danach zum Windeignungsgebiet erklärt. Angrenzend liegen immer noch Landschaftschutzgebiete!

– Die vorgesehenen Blinkwarnsysteme haben keine Transponder. Eine potentielle Gefährdung des Flugverkehrs wurde mit der Flugsicherung abgesprochen im Zuge des Genehmigungsverfahren. Neu festgelegte oder festzulegende Flugrouten müssten nicht berücksichtigt werden

– Wenn so nah am Feuchtgebiet gebaut wird, hat das keinen Effekt auf das Luch? (betrifft WEA 11 und WEA 8)
– Gehen Radarwellen nur senkrecht nach oben?
– Halten sich die Vögel an »ihre« Schutzkreise?
– warum gibt es keine geplanten Ausgleichsmassnahmen im Stadtgebiet?
– warum profitieren die Bürger von KW in keiner Weise von diesem massiven Eingriff ins Stadtgebiet?
– wer ist eigentlich verantwortlich, wenn Gesundheitsschäden auftreten im Nachhinein durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf etc.? Wer kann haftbar gemacht werden?
– warum wollen/dürfen sie die Anlagen jetzt erstellen, wo noch nicht einmal die Nachweise und die Zulassung für Gamesa G132-5MW erbracht sind?

Anmerkung: Es finden Protestaktionen gegen Windkraftanlagen im Wald unter Leitung von Thomas Jakob vor dem Potsdamer Landtag statt. Zuletzt am 18.3.16 um 8.30 Uhr:
Tiefergehende Informationen findet man bei der VolksInitiative – „Rettet-Brandenburg“ auf www.vi-rettet-brandenburg.de.
Unter anderem fordert die Initiative die 10H-Regel: Sicherheitsabstand von Bebauungen soll die 10-fache Höhe der Windkraftanlagen sein.Im Falle der geplanten Anlage bei Uckley wäre das ein Abstand von 2,1km zu Uckley und Zernsdorfer Wohnbebauung. Dadurch würden nur mehr 5 der geplanten 13 Windkraftanlagen möglich sein! Diese Regelung ist in Bayern bereits Fakt.

Anmerkung: Vor der Veranstaltung machte ein Reporter von KW-TV zwei Interviews, die er zusammenschnitt zum folgenden Youtube-Film, nicht ohne eindeutige tendenziöse Wirkung… ist KW-TV eigentlich ein von Politikern gesteuertes Medium oder unabhängiges Fernsehen?
https://www.youtube.com/watch?v=8zJDobmf_7o&feature=share

Leserbrief auf die Entscheidung des Ortsbeirats Zernsdorf, über den Seezugang nicht zu entscheiden

10. November 2014

Uta Pews, Zernsdorf

Zernsdorf ist ein Dorf und hat seinen Dorfklatsch. Und das ist auch gut so. Ein Thema des Dorfklatsches ist der Seezugang Friedensaue.
Üble Dinge werden hier gemunkelt. Leute würden unter Druck gesetzt, eingeschüchtert, gar bedroht. Einer wolle alles bestimmen, nur weil er Beziehungen von früher habe, von Seilschaften ist die Rede und wie immer spielten die Politiker dabei auch keine rühmliche Rolle. Bisher habe ich den Dorfklatsch nicht ernst genommen. Und das bis zum vergangenen Mittwoch, zur Sitzung des Ortsbeirates. Dort stellte sich heraus, dass einige Mitglieder des Ortsbeirates, der sich an diesem Tag zum Thema Wegöffnung positionieren sollte und dieses bereits seit zwei Jahren auf der Agenda hat, offenbar die konkreten Fakten gar nicht kannten. Es kommt noch schlimmer. Einige wanden sich um dieses Thema herum, strapazierten umständlich Worthülsen, nur um keine klare Aussage zum Thema treffen zu müssen. Wortreich, umständlich und „allgemeinkonkret“ kam man dann auf den Bürgermeister, der es nun richten solle.
Der Unmut des Volkes über seine Vertreter war deshalb nur zu verständlich! Betroffen und nachdenklich bin ich nach Hause gegangen. Vielleicht ist ja doch etwas Wahres dran an dem Dorfklatsch und den Seilschaften, den Einschüchterungen und gar Bedrohungen. Zu offensichtlich war, dass keiner der Volksvertreter eine klare Position zu dem Thema beziehen wollte. Trauen die sich etwa nicht?  Das ist ja fast wie im richtigen Krimi und Zernsdorf könnte eine Miss Marple gebrauchen, die diesen kniffligen Fall löst. Hat es aber leider nicht! Trotzdem bin ich optimistisch. Das Volk hat es vor 25 Jahren geschafft, die Mauer einzureißen. Da wird es doch wohl mit diesem kleinen Zaun fertig werden, oder?

Dieser Leserbrief ist am 17.11.2014 in der MAZ, Seite 11, erschienen.

Lesen Sie dazu auch den Artikel in der MAZ vom 9.1.2014.

Lesen Sie hier die Anfrage von Zernsdorfer Bürgern zur Öffnung des Seezugangs und hier die Antwort der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters von KW.

Antworten der Verwaltung und des Bürgermeisters auf Fragen nach dem Seezugang an der Dorfaue in Zernsdorf

10. November 2014

Matthias Fischer, Zernsdorf

Wir haben Antworten bekommen. Nicht auf alle unsere Fragen. Aber wenigsten auf einen Teil. Wir erfuhren, dass Herr Dr. Franzke sich offensichtlich nicht an seine Aussagen aus dem letzten Jahr erinnert.

Nun hat es eine Entscheidung des Ortsbeirats von Zernsdorf gegeben. Diese lautet, dass man keine Ahnung von den Verhältnissen im Ort hat und deshalb nicht entscheiden kann.

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Seezugang an der Friedensaue in Zernsdorf

15. September 2014

Uta Pews, Zernsdorf

Zernsdorf ist ein See-Dorf: Es liegt mit über 10 km Uferfront direkt an den drei Seen Krüpelsee, Zernsdorfer Lanke und Uckleysee. Wir setzen uns für die Öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit der Seen für die Allgemeinheit ein – so, wie es in der Landesverfassung Brandenburgs [8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), Absatz (3)] gefordert wird:
»Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.«

Mitten in Zernsdorf gibt es einen öffentlichen Weg, der so gar nicht (mehr) öffentlich ist – und das schon seit Jahrzehnten: der Seezugang zum Krüpelsee in der Friedensaue. Niemand konnte uns belegen, warum dieser Weg vor etlichen Jahren mit einem Zaun verschlossen wurde, niemand kümmerte sich über Jahrzehnte hinweg, dass dieses Stück öffentliches Land auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Man möge sich vorstellen, dass es mitten im Ortskern, der mit der neu gepflasterten Friedensaue einen lang ersehnten und erklärten Mittelpunkt für das öffentliche Leben erhalten hat, keinen Zugang zur südlichen Seeseite gibt, keinen Blick über das Wasser hinüber nach Senzig, und natürlich auch keine Möglichkeit, hier anzulegen, sei es als Nachbar, Besucher der örtlichen Infrastruktur oder als Bootstourist.
2013 sollte nun der Zugang geöffnet werden, der damalige Ortsvorsteher (SPD) setzte sich persönlich dafür ein. Passiert ist nichts…

Doch, etwas ist geschehen: auf Antrag von Unbekannt wurde ein Gutachten durch die Untere Naturschutzbehörde erstellt, das sich auf die »Errichtung einer Beobachtungs- und Aussichtsplattform« bezog – Wer sich dieses Konstrukt ausgedacht hat, ist nicht bekannt und derjenige muss jedenfalls im Sinn gehabt haben, unser Bemühen durch maßlose Übertreibung ad absurdum zu führen. Damit wird jedoch versucht, alle Bemühungen um eine Öffnung im Keim zu ersticken – durch ein Gutachten, das a priori nichts mit der Öffnung des Weges zu tun hat. Die Forderung nach einer Zugänglichmachung des Allgemeinbesitzes besteht daher nach wie vor und zwar ohne Einschränkung. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es bereits weitere Zugänge gibt.

Wir haben einen Offenen Brief an den Bürgermeister von Königs Wusterhausen, Herrn  Dr. Franzke, geschrieben mit unseren Fragen betreffend die Öffnung des Seezuganges an der Friedensaue.

1. Ist das dem Ortsbeirat vorliegende Gutachten der Unteren Naturschutzbehörde durch Besichtigung des Gutachters vor Ort entstanden oder durch Befragen der Anwohner – die davon profitieren würden, dass der Zugang geschlossen bleibt?

2. Welche Größe hat das Gelände (Weg und Wiesen am Seeufer), das sich in kommunalem Besitz befindet? Ist es richtig, dass es sich dabei um die Flurstücke 673, 641, 602 handelt, wie auf der Karte zu sehen ist (Quelle: Brandenburg viewer)?

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3. Wann gibt es endlich einen Ortstermin mit einer Begehung des Seezuganges und des Ufers, an der alle interessierten Bürger teilnehmen können?

4. Wo und wann dürfen und können interessierte Bürger Akteneinsicht nehmen, um nachvollziehen zu können, wie und warum es in der DDR zur Schließung des Seezuganges kam, wie von der BI »Bürger vor Ort« in ihrem Wahlflyer behauptet?

5. Wie kann es im Interesse einer Partei wie der SPD sein, die Bürger eines Ortes zu benachteiligen zugunsten zweier einzelner Anwohner, die allein von dem geschlossenen Zugang profitieren?

6.  Ein Seezugang für die Öffentlichkeit, mit umweltfreundlicher und sinnvoller Nutzung in der Ortsmitte, würde die Attraktivität des Ortes und somit die Lebensqualität aller Bürger erhöhen.
Wann also wird der öffentliche Seezugang in der Friedensaue für alle Bürger wieder öffentlich?

7. Zernsdorf liegt in weiten Bereichen direkt am See – dennoch gibt es denkbar wenige Zugänge für die Menschen, die kein Seegrundstück besitzen. Warum soll am Zernsdorfer Krüpelsee nicht möglich sein, was in vielen Gemeinden gängige Praxis ist? Nämlich eine Öffnung der bereits früher vorhandenen Zugänge?

Anlagen:
_Karte (Quelle: Brandenburg viewer, klicken zum öffnen)

_Auszug aus dem Brandenburgischen Landesverfassung, 8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), insbes. Absatz (3)

VerfassungBrandenburgArt40

_Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde

140813_SchreibenSeezugang (anklicken zum Herunterladen)

Anmerkung vom 10.11.2014: Lesen Sie hier die Antworten der Stadt.