Archiv der Kategorie: Infrastruktur + Stadtentwicklung

Ein Gutachten über ein goldenes Kalb für Investoren?

4. November 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Im zielstrebig betriebenen Prozess um einen veränderten Bebauungsplan zum Königspark ist nun im Auftrage der Eigentümerin GLB Projekt 6 S.á.r.l. /Luxemburg auch ein Gutachten entstanden, angefertigt von der bulwiengesa AG Berlin, seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet erfahren und tätig. Erfreulicherweise hat die DLE, die Projektentwicklerin des Königsparks, es auf ihrer Internetseite dem geneigten Leser zugänglich gemacht, das heißt, es ist öffentlich für jedermann einsehbar. https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/MVZ_Bulwiengesa_230804.pdf

Allerdings befindet sich dieses Gutachten bisher noch ganz im Schatten der öffentlich betonten Telefonbefragung von Bürgern aus Königs Wusterhausen (vom bekannten Meinungsforschungsinstitut FORSA durchgeführt) https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/forsa_Burgerbefragung-Konigs-Wusterhausen.pd fhttps://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen-dle-umfrage-sieht-grosse-zustimmung-zu-koenigspark-in-der-stadt-EOSSUWF6XFCWTNSXN4ZC6KJPKQ.html. Zu Unrecht, wie mir scheint; es verdient meines  Erachtens durchaus Aufmerksamkeit ob seiner Herangehensweise und seiner Aussagen – das auch deshalb, weil hier vielleicht deutlicher wird als an anderer Stelle des Projektes Königspark, worauf es Projektentwicklern und Eigentümern vor allem ankommt. Und ich hoffe folglich sehr, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger – vornehmlich unsere Stadtverordneten und Ortsbeiratsmitglieder – nutzen diese gute Gelegenheit, um sich selbst ein Bild zu verschaffen, was dort (nicht in Zeitungen) wirklich geschrieben steht; das auch zur Überprüfung und zum Vergleich eigener Erwartungen und Forderungen bezüglich zukünftiger medizinischer bzw. ärztlicher Versorgung in der Kommune mit dargestellten Leistungen bzw. Nichtleistungen des Investors. Aber auch darüber hinaus, denn die Wünsche von Bürgern an den Königspark und an dortige Angebote sind laut der FORSA-Ergebnisse (Stichwort: Mehrwert des Königsparks, S. 14) umfangreich; Fragen der Finanzierung – zum Beispiel wie und durch wen – wurden nicht gestellt.

Ich selbst gelange zu der Interpretation, dass entsprechende Bedürfnisse, die von hiesigen Bürgern bezüglich der Gesundheitsversorgung immer wieder signalisiert werden, lediglich – sofern überhaupt spürbar – mehr als ein Nebenprodukt im Gutachten anfallen, das ist bereits von der Analyse her so angelegt. Es ist aus meiner Sicht auch verständlich, haben doch Eigentümer und Projektentwickler des Königsparks auf den personellen Besatz, auf den Versorgungsgrad mit Ärzten keinen Einfluss, das obliegt ganz anderen Akteuren. Es ist die KVBB, die dafür zu sorgen hat, „dass genügend Ärzte jeder Fachrichtung und Psychotherapeuten für die ambulante medizinische Versorgung der Brandenburger zur Verfügung stehen – jederzeit und rund um die Uhr.“ https://www.kvbb.de/wir/unsere-aufgaben

Probleme, die es dabei gibt, sind weitgehend bekannt; und auch in in der FORSA-Telefonbefragung wird die Gesundheitsvorsorge unter „Die größten Probleme in Königs Wusterhausen“ genannt.

Das Zentrum einer durch und durch sachlichen Analyse bildet – ausgehend von der gegenwärtigen Situation in diesem Bereich hier vor Ort (Überblick) – etwas gänzlich anderes: Es sind marktwirtschaftliche Aspekte, es geht um Marktbeziehungen, um Marktbedingungen, um marktgerechte Preise/Mieten. Ob und wie rechnen sich Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark angesichts ermittelter bzw. beschriebener Voraussetzungen und Annahmen? Das wiederum scheint mir ebenfalls verständlich, interessiert doch den Auftraggeber/zugleich Eigentümer vorzugsweise die Frage, welchen finanziellen Ertrag (Stichwort: Mietertragspotenziale) es bringen könnte, Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus / MVZ / Praxen) in Neubauqualität im Königspark entstehen zu lassen – mit welchen Auswirkungen auch auf bereits im Wettbewerbsgebiet – so Königs Wusterhausen, Wildau und weitere Nachbargemeinden eingeordnet – existierende zeitgemäße Gesundheitsimmobilien? Kann mit ihnen erfolgreich konkurriert werden? Da ist laut Analyse mittels Neubauqualität – beim Vorhandensein von baulichen und/oder anderen Vorteilen gegenüber Bestandsbauten – eine Erzielung höherer (!) Mieten wahrscheinlich; da werden Umzüge prognostiziert zugunsten von Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark (Stichwort: Absorption von Mietern anderer Objekte – als Bestandteil einer als gut bewerteten Wettbewerbssituation). Und ja, die Analyse kommt auch auf der Basis konkreter Angaben zur Mietpreisentwicklung und -höhe zum Schluss – das trotz angesprochener wirtschaftlicher und politischer Risiken – , es bestünde eine gute perspektivische Standorteignung im Königspark – soll heißen, derartige Gesundheitsimmobilien seien dort in finanzieller Hinsicht (erzielbare Mieten) für Eigentümer, Investoren lukrativ. Und ich setze hinzu: nur für Eigentümer und Investoren. Für Ärzte, für medizinische Dienstleister wie Therapeuten, Podologen, Heilpraktiker als Mieter, aber ebenso für Bürger, die sie in unterschiedlicher Weise in Anspruch nehmen (vielfach auf eigene Kosten), ist das nicht der Fall. Vor allem für Bürger geht es im Gesundheitssektor um anderes und mehr: um eine solide Gesundheitsversorgung im eigenen Wohn- und Lebensbereich. Sollen fortgesetzt steigende Gewerbemieten, Spitzenmieten für Ärztehaus MVZ/Praxen nach Auffassung von Bürgermeisterin und Kommunalpolitikern ein ausreichend geeigneter Beitrag zur Sicherung dieser Versorgung in Königs Wusterhausen sein? Im Königspark, dessen Fläche mehrere Male den Eigentümer wechselte, sie verteuerte und Kosten bewirkte, die letztlich auf Mieter – hier von Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus/MVZ/Praxen) – umgelegt werden?

Ist eine Monsterschule in KW die Lösung?

5. September 2023

In Königs Wusterhausen gibt es eine Planung zur Erweiterung der Gesamtschule von derzeit fünf Zügen auf sechs im nächsten Schuljahr und acht oder gar zehn Züge bis zum Jahr 2027.
Schon jetzt zeichnet sich an dieser Schule eine Bildungsmisere ab, die MAZ berichtete am 4. September 2023 (siehe Bild oben). Katharina Ennullat, Stadtverordnete der Stadt Königs Wusterhausen, Mitglied im Sozialausschuss und Abgeordnete des Kreistages Dahme-Spreewald, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss wandte sich mit ihren Bedenken an das Ministerium.

Da wir denken, dass viele Eltern die Bedenken und Befürchtungen teilen, veröffentlichen wir das Schreiben im Wortlaut:

An Birgit Nix, Leiterin des Referat 33 Weiterführende allgemein bildende Schulen, Zweiter Bildungsweg im MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Sehr geehrte Frau Nix,
ich habe lange mit mir gerungen, mich an Sie zu wenden. Aber aufgrund vieler Gespräche mit fachkundigen Personen, wie mit dem langjährigen Direktor der Bredow-Oberschule Königs Wusterhausen, Herrn Schinkel, LehrerInnen der Schule und Mitarbeitern der Verwaltung, aber auch Eltern möchte ich Ihnen unsere Besorgnisse zum Antrag der Stadt Königs Wusterhausen vortragen.

In der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen brachte die Bürgermeisterin, Frau Wiezorek, eine Beschlussvorlage zur Erweiterung unserer Gesamtschule ein.

Diese soll demnach ab dem Schuljahr 2023/24 von einer 5-zügigen auf eine 6-zügige Gesamtschule erweitert werden und ab dem Schuljahr 2026/27 auf eine 8-zügige Gesamtschule heranwachsen. Ziel von Frau Wiezorek ist sogar die 10-Zügigkeit. Damit wäre man „Brandenburgs größte Gesamtschule“. Ob dieses Ziel pädagogisch sinnvoll ist, möchte ich bezweifeln. Mit dem MBJS sei aber „alles vorbesprochen“. Die Ü7-Verfahren zum Schuljahr 2022/23 sowie 2023/24 bereits als 6-zügige Verfahren durchgeführt bzw. geplant worden. Außerdem sei die Erweiterung durch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Dahme-Spreewald nötig.

Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Diskussion zu dieser Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlung durchaus hitzig geführt wurde. Natürlich ist unbestritten, dass der Norden des Landkreises Dahme-Spreewald starken Zuzug verzeichnet und auch die Schulkapazitäten erweitert werden müssen. Königs Wusterhausen wird dies – obwohl die Verantwortung nicht in der Kommune liegt – selbstverständlich immer unterstützen.

Jedoch hat zum einen ein Investor ausdrücklich angeboten, in einem anderen Ortsteil von Königs Wusterhausen (Wernsdorf/Niederlehme, Schulstraße) eine Schule samt Sportanlagen an einem geeigneten Standort zu errichten. Zum anderen ist das Vorgehen aus verschiedenen Gründen schlichtweg nicht klug oder an dem Wohl der Schülerinnen und Schüler orientiert.
Erst 2017 war in der Stadtpolitik entschieden worden, unsere verbliebenen beiden Oberschulen in Königs Wusterhausen zu einer Gesamtschule zusammenzulegen. Diese Fusion und die damit zusammenhängenden Umzügen, als auch die Zusammenführung von Lehrer- und Schülerschaft, war eine sehr große Herausforderung und wurde erst zwei Jahre später abgeschlossen. Bis zum heutigen Tage fehlen sowohl ausreichend dimensionierte Außensportanlagen und eine Turnhalle in der benötigten Größe (für fünf Züge). Gleiches gilt für Aufzüge und Behinderten-WCs. Selbst die Brandmeldeanlage wird erst zu diesem Schuljahr komplett funktionieren; so das „Versprechen“ der Verwaltung.

Wie soll der Schulalltag für weitere SchülerInnen abgebildet werden, wenn dies schon jetzt nur eingeschränkt möglich ist?
Der Standort der Schule befindet sich außerdem in unserem sozialen Brennpunkt. Verkehrstechnisch ist sie schon jetzt nicht gut zu erreichen. Die Schulgebäude stammen aus DDR-Zeiten und entsprechen nicht neuen pädagogischen Standards.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt und der Vielzahl nötiger Investitionen bezweifle ich, dass wir die bauliche Situation mittelfristig verbessern können. Im Schulsportbereich werden auch Mindeststandards nicht zu erzielen sein.

Bei der zukünftigen Größe der Schule fürchten wir natürlich auch eine fehlende persönliche Nähe zwischen Schülern und Lehrern, Entfremdung, Anonymisierung sowie fehlende soziale Kontrolle.

Ihnen liegt ein Antrag vor, der zwar mit einer Mehrheit in der SVV getroffen wurde, aus meiner Sicht aber reinen politischen Erwägungen folgt. Die Probleme des Landkreises werden damit rechnerisch auf dem Papier gelöst. Der Landkreis orientiert sich jedoch nicht an den Bedürfnissen unserer Kinder. Dies kann ich als dreifache Mutter gut einschätzen.
Sehr geehrte Frau Nix, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich hoffe, es ist mir gelungen, Ihnen unsere Befürchtungen näher zu bringen, die mit der Entscheidung der Verdopplung der Schülerzahlen einer schon jetzt sehr großen Schule in kommunaler Verantwortung an einem schwierigen Standort einhergehen. Sie werden gebeten, dies ausreichend zu berücksichtigen.

 

Petition zur Planung eines Kunstrasenplatzes

5. Juli 2023

Wolfgang und Gesine Almus, Zernsdorf

Sehr geehrte Stadtverordnete,

Ziel dieser Petition ist die Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung, aufgrund dessen Fußballplätze und andere im Freien liegende Sportstätten im Stadtgebiet grundsätzlich nicht mehr mit „Kunstrasen“, also Kunststoff, belegt werden dürfen. Geplante Maßnahmen, im Freien befindliche Sportstätten mit einem Kunstrasen-Belag auszustatten, sind unverzüglich einzustellen.

Begründung:
Der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ war am 29.06.2023 unter der Überschrift „Grüner Teppich – Kunstrasen ist die fünftgrößte Quelle von Mikroplastik“ ein Artikel zu entnehmen, der sich mit der besonderen ökologischen und gesundheitlichen Gefährlichkeit von „Kunstrasen“ durch Mikroplastik befasst.

So wurde 2022 im Rahmen einer Masterarbeit am Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik untersucht, inwiefern und in welchem Umfang Kunstrasen-Fußballplätze durch die Witterung (Regen, Schnee, Hitze) und durch Bespielen Quellen gefährlichen Mikroplastiks darstellen. (https://publica.fraunhofer.de/entities/publication/9501337d-c4af-431a-99ae-809f69723b68/details ).

Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass insbesondere (aber nicht nur) von der Füllung des „Kunstrasens“, dem sog. „Infill“ (bis zu 50 Tonnen kleiner, elastischer Plastikkügelchen je Fußballplatz), eine gravierende, bislang völlig unterschätzte Mikroplastik-Gefahr für die Umwelt ausgeht. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki kalkuliert, dass jährlich allein durch Kunststoffrasen-Fußballfelder europaweit rund 16.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt abgegeben werden. Das Fraunhofer Institut schätzt deshalb diese Kunstrasen-Fußballfelder als fünftgrößte Quelle von Mikroplastik in Europa ein. Dieser „Infill“ ist einerseits wegen der Beschwerung des „Kunstrasens“ erforderlich, er macht andererseits den Kunststoff-Belag eines Fußballplatzes elastisch, gut bespielbar und soll beim Sturz eines Spielers Verletzungen verhindern.

Aufgrund dieser Untersuchung hat z. B. die Stadt Oberhausen (Einer ihrer Kunstrasen-Fußballplätze war Analyse-Gegenstand.) entschieden, zukünftig den kontinuierlich auszutauschenden bzw. zu ergänzenden „Infill“ nur noch mit Sand und nicht mehr mit Plastikkügelchen vorzunehmen. Kork oder Reisspelzen kämen wohl alternativ in Frage, sind jedoch erheblich teurer. Der Kunstrasen-Belag verliert durch Sand-, Kork-„Infill“ usw. allerdings seine vermeintlichen Vorteile, nämlich seine schnelle Bespielbarkeit nach Regen und seine Elastizität, die Verletzungen der Spieler vorbeugen soll.

Die Lobby der Kunstrasen-Hersteller hat bislang trotzdem erfolgreich -ungeachtet der nachgewiesenen, gravierenden Mikroplastik-Gefährdung durch Kunstrasen- ein Verbot von Kunstrasen-Fußballplätzen verhindern können, das die Europäische Kommission schon lange vorgeschlagen hat.

Dass von Kunstrasen-Fußballplätzen kontinuierlich eine massive Mikroplastik-Gefährdung nicht nur für die Spieler, sondern für die gesamte Umwelt ausgeht, ist seit langem bekannt. Gleichermaßen bekannt ist, dass die Kunstrasen-Herstellung und –Entsorgung, auch seine begrenzte Recycling-Möglichkeit, ökologisch grundsätzlich unvertretbar sind (siehe dazu auch https://www.stadtfunk-kw.de/wasserundkunstrasen/).

Aus diesem Grund muss im Stadtgebiet unter ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten der Einbau von Kunstrasen-Belägen auf Sportstätten verhindert werden. Hierfür ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Dringlichkeit geboten. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen schließlich in einer ökologisch und gesundheitlich unbedenklichen Umgebung leben. Deshalb erfolgt diese Petition, weil wir leider seit Jahren nicht mehr davon ausgehen können, dass die Stadtverordnetenversammlung Fakten-basierte und im Hinblick auf die Zukunft unserer Stadt vernünftige Entscheidungen trifft.

Eine städtische Neuplanung des Königsparks 2022 – und ein paar dicke Fragezeichen 

6. September 2022

Dr. Marina Kreisel, Zeesen
  1. Anders als die Gemeindevertretung unserer Nachbargemeinde Zeuthen ist die Stadtverordnetenversammlung (SVV) offenbar nicht fähig oder /und nicht willens, ihren im November 2020 gefassten, nicht beanstandeten Beschluss zur Erarbeitung eines Leitbildes von Königs Wusterhausen (KW) durchzusetzen.
  2. Anders als die Verwaltung von Zeuthen ist die Verwaltung von KW unter Leitung der seit Mai 2021 im Amt befindlichen Bürgermeisterin Michaela Wiezorek offenbar nicht fähig oder / und nicht willens, ihn umzusetzen. Bis heute liegt das Leitbild nicht vor, ebenso nicht eine Konzeption, wie man den Prozess seiner Entwicklung zu gestalten gedenkt.
  3. In der SVV fortgesetzt befürwortete B-Pläne erfolgen zudem weiterhin mit oder ohne Teilflächennutzungsplan einzelner Ortsteile und ohne gültigen Gesamtflächennutzungsplan unserer Kommune (obwohl er sich bereits seit mehreren Jahren in Erarbeitung befindet). Unter diesen Bedingungen ist auch der vorliegende B-Plan für den Königspark entstanden, unter diesen Bedingungen würde über seine Veränderung ebenfalls abgestimmt werden. Das wird selbst angesichts eines so großen Projektes einfach so hingenommen – das Fehlen wichtiger Handwerkzeuge für den Entscheidungsprozess?
  4. Mit einem veränderten B-Plan solle – so ein  Argument aus der gegenwärtigen Diskussion – der Königspark gerettet werden vor dort denkbaren Bauten wie Müllverbrennungslage (Ludwig Scheetz, SVV) oder gar einem zweiten A10-Center (Petra Müller, DLE). Vielmehr ermöglicht werden solle seine Gestaltung als ein Eingangstor von KW: in einer Mischung  von Wohn- und Gewerbebauten sowie Kitas und Schulen als Teil sozialer Infraktur, das laut MAZ in „den Dimensionen einer Kleinstadt“ https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/koenigs-wusterhausen-investor-will-vier-quartiere-im-koenigspark-bauen-IZ7JUSJZP24D6AUNHRMDLFWKKQ.html  Entwicklung, Vermarktung und Verkauf obliegen der Deutschen Landentwicklung Holding. Damit wäre für dieses Bauprojekt in Kleinstadtgröße allein ein Immobilienkonzern verantwortlich. Was bedeutete das für KW im Falle einer Insolvenz, vor der jüngst erst die Adler-Group zu stehen schien, bis dahin äußerlich stabil wirkend? Und ggf. Baufelder als Insolvenzruinen hinterlassend?
  5. Mit der DLE als der gegenwärtigen (!) Eigentümerin des Königsparks läge zudem dieser neue Stadtteil fast völlig in der Hand privater Eigentümer verschiedener Form. Was änderte in dieser Hinsicht ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadtverwaltung und Immobilienkonzern DLE als Vorhabenträger tatsächlich an Grundsätzlichem? Dass die DLE darauf eingeht, zeugt wohl vor allem davon, wie wichtig ihr dieses Großprojekt ist, dass es sich nach dortiger Einschätzung für sie voll rechnet – trotz Zugaben im Bereich von Kita und Schule.
  6. Grundlegende Probleme, die mit dem Projekt „Städtische Neuplanung des Königsparks“ untrennbar verbunden wären, führten im Jahre 2018 in der SVV zur mehrheitlichen Ablehnung des Vorgänger-Projektes „Gartenstadt im Königspark“, das nach längerer, sehr kontroverser Diskussion in zuständigen kommunalpolitischen Gremien. Auch die Stadtverwaltung unter Leitung des damaligen Bürgermeisters Swen Ennullat  hatte sich gegen einen solchen neuen Stadtteil positioniert. Konnten diese Probleme inzwischen entschärft werden? Oder bestehen sie – Stichwort: überdimensionierter Bevölkerungszuwachs, Mietpreise, verkehrliche Anbindung an KW, soziale Infrastruktur (Kita-, Schul- und Hortplätze, ärztliche Versorgung usw. ), Bewohner als Pendler, ÖPNV – nicht weiter? Sind sie nicht seitdem vielmehr deutlich verschärft worden? Werden sie künftig nicht weiter verschärft: ungeachtet etwa des Baus von Kitas und Schulen durch den Investor – aber eben ohne das erforderliche qualifizierte Personal, das es braucht für eine arbeitsfähige, gut funktionierende öffentliche Schule, für frühkindliche Bildung? Wie sieht dazu die Antwort aus SVV und Stadtverwaltung aus? Wie kann sie dazu überhaupt aussehen unter Bedingungen eines zukünftigen massiven Lehrkräfte- und Erziehermangels in der Bundesrepublik Deutschland?  https://www.vbe.de/presse/pressedienste/pressedienste-2022/standard-titel. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2021/august/mehr-plaetze-im-westen-mehr-qualitaet-im-osten-bessere-kita-bedingungen-sind-moeglich
  7. Ein Stadtteil Königspark würde sich in direkter Nähe einer stark frequentierten Autobahn befinden, ebenso von Flugrouten zum und vom BER. Aber für die politische Entscheidung „Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof“ dienten einst als ein zentrales Argument verbesserter Schutz und verbesserte Lebensqualität von betroffenen Einwohnern in Berlin (Verlagerung der Flugrouten, Nachtflugverbot, Senkung von Immissionen). Warum hätte dieses Argument dort, wo es um die Errichtung eines völlig neuen Stadtteils in KW ginge, nicht zu gelten? Warum rücken Stadtverwaltung und Stadtverordnete mehrheitlich davon ab? Warum will die Vize-Bürgermeisterin Sylvia Hirschfeld die Entscheidung offenhalten und an Gutachten binden – vermutlich hoffend, dass sie zu Kompromissen führen, ohne die Bebauung in der Gesamtheit in Frage zu stellen? Dabei ist auf der Basis umfänglicher wissenschaftlicher Untersuchungen inzwischen hinlänglich bekannt, dass ein Zusammenhang zwischen Fluglärm und bestimmten Erkrankungen besteht.  https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf.
  8. Mit einem beträchtlichen Zuwachs an Einwohnern – Zahlen sind diesmal bisher in der Öffentlichkeit unbekannt – , der auch außerhalb des Königsparks z. B. in Niederlehme, Zeesen vornehmlich vom Neubau getragen wird, geht bekanntlich zugleich ein erheblicher Flächenverbrauch einher. Folglich steht immer weniger Freiraum –  bei Vorhandensein von immer mehr Bürgern – für andere Zwecke zur Verfügung, bzw. noch existierender  Freiraum (Wälder, Freibäder, Parkanlagen u.a.) wird stärker genutzt, auch stark vernutzt, das unter veränderten klimatischen Bedingungen. Letzteres macht sich in der Kommune, die auch ein Urlaubs- und Naherholungsgebiet ist, bereits bemerkbar. Es wird sich vermutlich zuspitzen angesichts zunehmender Brandgefährdung von  Wäldern während großer Trockenheit, entfielen sie dann doch ggf. für kürzere oder längere Zeit als Erholungs- und Freizeitraum. In einer derartigen Funktion ist ein Teil des kommunalen Waldes auf dem Funkerberg, im „Rahmenplan Funkerberg“ ausgewiesen. Aber was sagt die Realität?
  9. Das Projekt Königspark mit dem Vorhabenträger und Eigentümer DLE würde fortführten, was in jüngerer Zeit an anderen Stellen in unserer Kommune mit Immobilienkonzernen wie BUWOG /Vonovia Usus geworden ist: Auch im Geschäftsmodell der DLE geht es nicht mehr allein um die Verwertung eines begrenzten Sektors privater Immobilien, sondern um die industriell organisierte Abschöpfung von Renditen aus dem gesamten Produktions-, Bewirtschaftungs- und Erneuerungsprozess der Wohnungsgebiete https://www.rosalux.de/publikation/id/46474/die-finanzialisierte-wohnungswirtschaft-ist-sozialisierungsreif-1.
    Auf Kosten von Mietern, auf Kosten von Käufern, als Macht gegenüber Kommunen, auch in KW – weil sie besonders den Wohnungsmarkt zunehmend dominieren im Sinne ihrer Konzernziele (ungeachtet werbewirksamer Selbstdarstellung und einzelner   sozialer Wohltaten, die besonders unter dem Druck der jüngsten Enteignungsdebatte entstanden). Und dem liefert sich unsere Kommune über das Handeln von Kommunalpolitik und Verwaltung wissentlich bereitwillig aus? Und verklärt es u.a. mit der Begründung, anders als zuvor nunmehr zwischen mehreren derartigen Investoren auswählen zu können?
  10. Die Überlagerung und Beschleunigung von Krisen in der gegenwärtigen nationalen und internationalen Situation führt nach Einschätzung von Wissenschaftlern zu einem enormen Kontrollverlust. Unter diesen Bedingungen – eingeschlossen Deutschland als indirekte Kriegspartei und KW als mittelgroße Kommune mit umfänglichen finanziellen Verpflichtungen – enthält ein derartiges Großprojekt in allen Phasen erst recht ein hohes Risikopotenzial. Darüber darf  Optimismus nicht hinwegtäuschen. Sich nicht vorzustellen, dass das angestrebte Eingangstor von KW im schlimmsten Falle als Insolvenzruine enden könnte mit einer Vielzahl von Konsequenzen für den Haushalt von KW, würde doch wohl den Verzicht auf erforderliches  Risikodenken bedeuten?  https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/08/wohnungskonzern-vonovia-adler-group-berlin.htmlStatt KW mit seinen heutigen und künftigen Bewohnern in ein Vabanquespiel hineinzuführen, wären aus meiner Sicht hier eine Denkpause (in welcher rechtlichen Form auch immer) und das Überwinden o. g. handwerklicher Defizite nötig. Und schließlich: Wer die Abwahl eines Bürgermeisters als ein demokratisches Verfahren in die Hand aller Bürger legt – müsste er ihnen nicht hinsichtlich einer Entscheidung von sehr viel größerem Gewicht eine angemessene Mitbeteiligung einräumen?

© Abbildung Tchoban Voss Architekten Präsentation Stand v. 25.7.2022

 

Bankrotterklärung der Bürgermeisterkandidatin

4. Mai 2021

Pressemitteilung der FWKW

News zum heutigen Internationalen Tag der Feuerwehr: Frau Wiezorek streicht die neue Hauptwache ersatzlos.

Die Bürgermeister-Kandidatin Michaela Wiezorek erklärt am 3. Mai 2021 öffentlich: die Hauptfeuerwache wird es mit ihr auf dem Funkerberg nicht geben. Warum? Angeblich zu hohe Erschließungskosten. Ihr Wunsch? Wohnbebauung statt Feuerwehr. Warum? Die deutlich höheren Erschließungskosten, sollen die Bürger tragen, die dann dort in ihre Eigenheime ziehen. Das, so Wiezorek am 3. Mai 2021 in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses, würde die Stadt deutlich weniger kosten.

Zum Hintergrund: Die bestehende Hauptwache in der Köpenicker Straße erfüllt nicht mehr die Vorschriften zur Unfallverhütung. Zudem ist zu wenig Platz für die hauptamtlichen KameradInnen, die Freiwillige Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr und die Technik. Bereits 2014 wurde der Standort Funkerberg durch ein Planungsbüro empfohlen. 2016 wurde dieser Standort nach einer Feuerwehr-, einsatztaktischen und baulichen Untersuchung festgelegt, 2018 der Grundsatzbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung gefasst.*

2020 wurde das bestehende Baurecht mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (BV 61-20-037) angepasst. Aufgrund mehrfacher planungsrechtlicher Anpassungen war dies ein gigantischer Kraftakt der gesamten Verwaltung, von Schallgutachten, Umweltberichten bis hin zu Bürger- und Behördenbeteiligungen.

Verantwortlich für die Erschließung des Standortes: Fachbereichsleiterin Tiefbau, Michaela Wiezorek. Das erklärte Ziel: Bau der Wache in 2020.

Aktueller Stand: Die Tiefbauarbeiten, insbesondere der Straßenbau, sind nicht annähernd fertig gestellt. Angeblich sind weitere Planungen nötig. Allein die bereits geleisteten Planungsaufträge und Bauvorbereitungen beziffern sich auf 1 Million Euro. Mehr als in den Startlöchern steht auch der Hochbau. Die europaweite Vergabe ist fertig.

Aber: Frau Wiezorek hat nicht geliefert. Um ihre eigene Unfähigkeit zu verschleiern, deklarierte sie am 3. Mai 2021 selbstherrlich das Ende der Hauptfeuerwache auf dem Funkerberg. Ohne Problemlösung, ohne Alternativennennung, ohne Entschuldigung. Frau Wiezorek verkündete eigenmächtig und ohne Abstimmung mit den beteiligten Abteilungen und der Rathausspitze: alles zurück auf Start. Gegenüber der Rathausspitze ist dies eine unglaubliche Kompetenzüberschreitung. Gegenüber den BürgerInnen eine freche Amtsanmaßung.

Mehr noch: Mehr als 10 Jahre intensiver Planungs- und Abstimmungsleistungen sowie Ausgaben in siebenstelliger Höhe werden durch Frau Wiezorek geopfert. Billiger wird es ganz sicher nicht. Die dringend nötige Heimat für die KameradInnen rückt in weite Ferne. Die Stadt hat kein anderes, geeignetes Grundstück.

Viel schlimmer noch: Wiezorek brüskiert erneut und fortgesetzt Leitung und Mitarbeiterstab des gesamten Rathauses, das zu leiten sie vom „Bündnis 21“ inthronisiert werden soll. Ein „Arbeitsgespräch“ soll das Problem lösen, so Wiezoreks politische Strippenzieher, das „Bündnis 21“, laut Pressemitteilung vom 4. Mai.

Wir sind fassungslos ob solcher Unverfrorenheit. Wer macht hier welchen Job? Wer übernimmt hier Verantwortung? Wer spricht hier für das Rathaus? FWKW fordert die umgehende Realisierung der geplanten Hauptfeuerwache und ein Ende der Hinterzimmer-Politik.

* Grundsatzbeschluss BV 37-18-174 der SVV zum Neubau der Hauptwache inklusive Auftrag an den Fachbereich Tiefbau, die Erschließung zu realisieren.

 

Ortsumfahrung Niederlehme

30. April 2021

Redaktion Stadtfunk

Heute sind es noch drei Monate bis zur geplanten Eröffnung. Stadtfunk nahm das zum Anlass, sich einmal etwas genauer an der Baustelle umzusehen und über den Stand der Arbeiten in einem kleinen Film zu berichten.

Bis Ende Juli 2021 wird auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometer die Landesstraße von der Anschlussstelle an der Autobahn A 10 zur Spreenhagener Straße und Wernsdorfer Straße in Niederlehme neu gebaut.  Unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, aber mit Einschränkungen beim Einbau der Decke, entsteht ein Kreisverkehr. An der Storkower Straße/ Werkstraße wurde eine neue Brücke errichtet, die über die L30 führt. Zusätzlich wurden zwei Kleintierdurchlässe, ein Fledermausquartier und auf 166 Metern eine Lärmschutzwand sowie ein Lärmschutzwall zum Schutz der Kleingartenanlage gebaut. Beachtlich ist auch die quer über den Kreisverkehr führende Strecke für Schwerlastverkehr.

Insgesamt investiert das Land Brandenburg knapp 4,4 Millionen Euro in die Baumaßnahme. Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt sich daran mit 153 Tausend Euro.

Für den Ortskern von Niederlehme ist eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr zu erwarten. Wie die Effekte für den Norden von Niederlehme, Ziegenhals und Wernsdorf sind, bleibt abzuwarten. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens insbesondere durch BER, Amazon und Tesla wird es immer häufiger Staus auf der A113 geben und der Verkehr sich gerade auf dieser Strecke einen Weg von und nach Berlin suchen.

Königs Wusterhausen profitiert von Tesla-Ansiedlung

5. März 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide (Mark) nimmt immer konkretere Formen an. Von dieser Ansiedlung vor den Toren Berlins profitiert nicht nur Grünheide selbst, sondern sie strahlt auf den gesamten Agglomerationsraum aus. Die Stadt Königs Wusterhausen ist mit dem Bürgermeister Swen Ennullat an der Steuerungsgruppe des Tesla-Umfeld-Entwicklungskonzeptes beteiligt, denn natürlich hat die Ansiedlung eines global players wie Tesla auch Auswirkungen auf die hiesige Stadtentwicklung.

Die Stadtverwaltung erhielt bereits einige Anfragen, die die Tesla-Ansiedlung als Begründung anführen, in Königs Wusterhausen Wohnen oder Gewerbe entwickeln zu wollen. „Diese Dynamik in der Stadtentwicklung wirkt zusätzlich auf die schon vorhandene Wachstumsdynamik ein. Jetzt ist die Zeit, in der wesentliche Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt werden“, erklärt Swen Ennullat.

Private Wohnbauprojekte in der Rundfunkstadt wie „Wohnen am See“ in Zernsdorf, das sich in Planung befindende Hafenquartier oder das zu entwickelnde ehemalige Kasernengelände in Niederlehme bzw. das Projekt „Wohnen am Nottekanal“ sind deutliche Zeichen für den zunehmenden Zuzug.

Doch auch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH möchte mit der Entwicklung Schritt halten und weitere Wohnangebote schaffen. Der vierte Bauabschnitt Am Mühlenfeld mit 32 Wohnungen soll im Jahr 2023 fertiggestellt sein. Darüber hinaus sollen die Dachgeschosse bei Bestandsgebäuden ausgebaut werden. „Derzeit läuft dazu eine Planungsuntersuchung. Wir möchten die Dächer nicht anheben, sondern den vorhandenen Raum nutzen“, erklärt Sandra Knackfuß, Geschäftsführerin der WoBauGe. Wenn die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis kommt, könnten ab 2024 insgesamt 40 Wohnungen entstehen. Das entspricht einer Investition von etwa 5 Millionen Euro.

Nicht nur als Wohn-, sondern auch als Wirtschaftsstandort ist Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung attraktiv. In der Automobilindustrie spielt die exakte Zulieferung von für die Produktion benötigten Waren eine wesentliche Rolle. Das Güterverkehrszentrum (GVZ) Schönefelder Kreuz mit dem Hafen Königs Wusterhausen hat in dieser Hinsicht einen Standortvorteil. Durch das Tesla-Projekt wird die Hafenerweiterung vorangetrieben. Das bestehende Containerterminal wird erweitert. Zudem sind die Planungen für ein großes weiteres trimodales Containerterminal im Südhafen aufgenommen worden.

Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau eines zusätzlichen Gleises am bestehenden Terminal begonnen werden. Das GVZ Schönefelder Kreuz wird eine wesentliche Funktion für die Werksversorgung von Tesla haben. Von hier aus können die Container minutengenau an die Produktionsrampen im Werk zugestellt werden.

Swen Ennullat, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der LUTRA ist, begrüßt die Entwicklung des Hafens. „Auch unabhängig von der Tesla-Thematik hat der Hafen in den vergangenen Jahren eine wunderbare Entwicklung genommen. Dafür danke ich Herrn Fiedler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr. Wir hatten noch nie einen solch erfolgreichen Jahresbeginn wie 2021– Gratulation! Und ich bin überzeugt, dass unser Hafen auch für Tesla ein zuverlässiger und wichtiger Partner sein wird.“

Foto: Der Hafen Königs Wusterhausen wird für die Lieferkette der Tesla-Fabrik eine wichtige Stütze. © © Stadt Königs Wusterhausen

Kasernengelände Niederlehme

14. Februar 2021

Katharina Ennullat Ortsvorsteherin von Niederlehme, Volker Born Ortsvorsteher von Wernsdorf

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 8.2.2021 lässt uns fassungslos zurück. Durch eine Mehrheit der Stadtverordneten wurde erneut der Beginn der Vermarktung des Kasernengeländes Niederlehme verweigert. Die Vorlage des Bürgermeisters stand bereits zum vierten Mal auf der Tagesordnung der SVV. Zum Vergleich: Regulär tagt dieses Gremium nur sechs Mal im Jahr.

Zu dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt gab es keinerlei Diskussionen oder Nachfragen von Stadtverordneten, dennoch wurde das Thema zurück in den Bauausschuss verwiesen. Was dort im März noch besprochen werden soll, ist völlig unklar, kam es doch gerade von dort.

Inhaltlich geht es in der Beschlussvorlage übrigens nur darum, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht gegenüber dem Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ausschlägt. Eigentlich eine reine Formalität. Die Bundesimmobilienanstalt möchte bei den derzeit sehr günstigen Bedingungen, wie die TESLA-Ansiedlung, gern mit der Vermarktung der baureifen Flächen beginnen. Wohnen und Gewerbe könnte entstehen; Altlasten würden endlich beseitigt; die Aufwertung eines ganzen Areals beginnen.

Auf diesen Startschuss haben die Einwohnerinnen und Einwohner beider Ortsteile seit Jahrzehnten gewartet. Der Bebauungsplan für das brachliegende Kasernengelände ist seit sechs Jahren fertig und die Stadtverwaltung hat mit Fachplanern das Vorhaben zwei Jahre vorbereitet. Die Ortsbeiräte Niederlehme und Wernsdorf haben die Beschlussfassung bereits im November 2020 empfohlen. Das scheint die Mehrheit der Stadtverordneten aber nicht zu interessieren.

Als Ortsvorsteher fordern wir diese Stadtverordneten auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und auch unsere Ortsteile an der positiven Entwicklung von Königs Wusterhausen teilhaben zu lassen.

Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 in Königs Wusterhausen

29. Januar 2021

UBL Königs Wusterhausen

Einleitung

Lärm allgemein:

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Diese zu schützen ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Eine herausragende Rolle hierbei spielt die zunehmende Verlärmung der Bevölkerung.
Der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm) ist dazu folgendes zu entnehmen:

der nächtliche Lärmpegel außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten, als solche sind die meisten betroffenen Gebiete in unserer Stadt eingestuft, sollte kleiner als 40 dB(A) sein.
Auf der Webseite des Umweltbundesamtes werden hierzu noch einige Beispiele angeführt, bei nächtlicher Lärmbelastung von 65 dB(A) steigt das Herzinfarktrisiko um 20 bis 30% , ebenso wird die Leistung des Immunsystems ab 60 dB(A) um eben diesen Wert reduziert, Bluthochdruckgeschehen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten des Hormonsystems und Gehörschäden steigen bei über 55 dB(A) bereits gegenüber 50dB(A) um 50% an.

Als weitere mögliche Gesundheitsstörungen werden veränderte Blutwerte, Arteriosklerose, psychische Störungen, Nervosität, Abgeschlagenheit, Aggressionen und die Verminderung der Lesefähigkeit und des Langzeitgedächtnisses bei Kindern genannt.

Die WHO empfiehlt ebenso strengstens die Einhaltung zum Beispiel dieser Grenzwerte für Straßenverkehrslärm:
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic below 53 decibels (dB) LDEN, as road traffic noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic during night time below 45 dB LNIGHT, as night-time road traffic noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policymakers implement suitable measures to reduce noise exposure from road traffic in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions, the GDG recommends reducing noise both at the source and on the route between the source and the affected population by changes in infrastructure.
Quelle: https://www.euro.who.int/de/publications/abstracts/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-2018

Hier wird auch eingehend auf mögliche gesundheitliche Folgen eingegangen.

Fluglärm:

Auch für Fluglärm, insbesondere nächtlichen, werden von der WHO strenge Grenzwerte genannt (Quelle ebenda):
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft below 45 dB LDEN, as aircraft noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft during night time below 40 dB LNIGHT, as nighttime aircraft noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policy-makers implement suitable measures to reduce noise exposure from aircraft in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions the GDG recommends implementing suitable changes in infrastructure.

Weiterhin geht aus einer Studie der EU Umweltpartner von Prof. Dr. Münzel aus 2020 hervor, das durch nächtlichen Flugverkehr und daraus entstehendem Lärm das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen um bis zu 50% erhöht ist, einhergehend mit 3 mal höherem Risiko für Herzrhythmusstörungen und bei 36% der Betroffenen zu einem früheren Tod führen kann.
Quelle: https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

Infraschall:

Hierbei handelt es sich um niederfrequenten Schall, der vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden kann. Er ist sehr langwellig und kann sich daher über weite Strecken ausbreiten, ohne an Stärke zu verlieren.
Bisherige Dämm- und Schutzmaßnahmen an Gebäuden durchdringt er mühelos und innerhalb von Gebäuden kann er sich verstärken.

In Deutschland dürfen übrigens laut Bundesumweltamt im Abstand von 25 km um Infraschall-Messstationen keine Windräder errichtet werden. Der Abstand zur Wohnbebauung ist dagegen in Brandenburg auf 1 km begrenzt und es gibt Bestrebungen der Windkraftlobby und der Politik, diese Werte weiter zu reduzieren bzw. immer größere Anlagen mit stärkeren Emissionen zu bauen.

Hierzu gibt es verschiedene Studien des RKI, von Prof Krahé 2011 im Auftrag des Bundesumweltamtes etc., die die Wirkungen von Infraschall auf den menschlichen Körper beschreiben. Vor allem werden Störungen im Innenohr, welches mit dem Gleichgewichtssinn des Menschen in Zusammenhang steht, beschrieben. In einer Studie musste die Beschallung mit einer Frequenz von16 Hz an Probanden bereits nach einer Stunde abgebrochen werden, da die Leistung des Herzmuskels um 20% zurückging.

Die Ausbreitungsbedingungen von Infraschall kann man hier nachlesen:
https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Auch von anderen Quellen wie Verkehrslärm (Eisen- und Autobahnen) gehen erheblich Emissionen von Infraschall aus, die im Verdacht sind, ebenfalls gesundheitsschädlich zu sein.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#gesetzliche-bestimmungen-zu-tieffrequenten-schall

Unsere Forderungen

  1. Beim Studium der Vorlage zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen sofort die Grenzwerte 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ins Auge, die im Gegensatz zu allen oben genannten wissenschaftlichen Empfehlungen stehen. Hier ist eine Korrektur und Nachbesserung unbedingt erforderlich.
  2. Fraglich sind die Werte aus Tabelle 2 und 3, die die Anzahl der belasteten Einwohner wiedergeben. Bereits in der ersten Stufe des Lärmaktionsplans vom 19.9.2008 wurden deutlich mehr belastete Personen, nämlich 290 Personen über 65 dB(A,) 1750 mit über 55 dB(A) und 2400 mit über 45 dB(A) festgestellt.
    In der neuen Fassung sind  die Werte in Tabelle 2 und 3 trotz massiv gestiegenen Verkehrsaufkommens deutlich niedriger. Eine Überprüfung der Messwerte und auch der Verkehrszahlen ist daher aus unserer Sicht dringend nötig. Wir stellen außerdem die Frage, woher die genannten Werte stammen und ob sie wissenschaftlich und auch messtechnisch nachzuvollziehen sind.
  3. Ein Beispiel für die äußerst mangelhafte Qualität des zugrunde liegenden Zahlenwerkes ist die Zernsdorfer Friedrich-Engels-Straße. Für sie wurde ein Verkehrsaufkommen von 7.476 Kfz/24h festgestellt – für die südlich daran anschließende, wesentlich stärker frequentierte Friedensaue und Karl-Marx-Str. jedoch mit 3.700 Kfz/24h ein extrem kleineres Verkehrsaufkommen angesetzt! Dies entbehrt jeder Logik! Wohlgemerkt müssen fast alle Kfz, die durch die Fr.-Engels-Str, fahren, auch über die Karl-Marx-Str. fahren!
    Die relevante Kartierung der K6153 endet im Ortskern von Zernsdorf. Lösen sich die Fahrzeuge dort auf?
    All dies erscheint willkürlich und lässt uns an der Qualität des gesamten Werkes zweifeln, zumal wir als Bürgerinitiative nicht in der Lage sind, viele der genannten Zahlen zu überprüfen und nachzuvollziehen.
    Dieses Zahlenchaos ist ein Beispiel dafür, dass der vorliegende Bericht und seine Folgerungen wertlos sind, zumal gerade der genannte Straßenabschnitt als offizielle Ausweichroute der A10 oftmals vom Schwerlastverkehr überrollt wird.
    Dies gilt gleichermaßen für die Umfahrungsstrecken durch die Kernstadt KW in Richtung Ragow und aus Ragow kommend. Auch hier sollten erst endlich einmal aussagekräftige Verkehrsmessungen vorgenommen werden.
  4. Zu dem vorhandenen und zu erwartenden Verkehr finden sich keine oder nur verwaschene Angaben, die nicht auf Fakten basieren. Auch hier ist eine Nachbesserung dringend notwendig. So ist durch die Ansiedlung unter anderem von Amazon im Gewerbegebiet Niederlehme bei Fertigstellung der Abkürzung zwischen der Autobahn und dem Ortskern Niederlehme ein wesentlich stärkeres Verkehrsaufkommen über die Wernsdorfer/Niederlehmer Straße in Richtung Schmöckwitz/Erkner/Berlin zu erwarten, insbesondere wie auch heute schon beim Kollaps der A10/A113 im Flughafenumfeld und der A10 im TESLA-Umfeld.
  5. Für den Schienenverkehr sollte der Ausbau des zweite Gleises und der Ertüchtigung des Anschlusses des Hafens für 720 m lange Güterzüge im Bereich Königs Wusterhausen mit einbezogen werden. Auch hierzu fehlen Berechnungen, die unbedingt einzubringen sind.
    Die Infrastruktur des Hafens hat sich erheblich entwickelt und wird weiter wachsen, insbesondere im Bereich intermodaler Schiene/Straße Umschlag mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen, insbesondere beim Schwerlastverkehr aus dem Hafen über die L30 Richtung Auffahrt A10. Ebenfalls außen vor gelassen wurden die Lärmemissionen der im Hafen angesiedelten Gewerbe, namentlich Timberpak. Hier wird unter freiem Himmel belastetes Altholz geschreddert und Container abgesetzt, die Lärmbelastung ist erheblich, auch in umliegenden Wohngebieten.
    https://www.stadtfunk-kw.de/dem-hafen-wird-das-wasser-abgegraben
  6. Für den Bereich der A10 wurden schon in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung vom 19.9.2008 drei konkrete Vorschläge erbracht, die nunmehr dreizehn Jahre auf Umsetzung warten:
    _Aufbringen von lärmminderndem Straßenbelag
    _Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 KM /h nachts für PKW und 60 KM /h für LKW
    _Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Zernsdorf.
    In der dritten Stufe ist allenfalls von einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Km /h zu lesen. Die Hauptlärmquelle, der Schwerlastverkehr, fällt umso mehr ins Gewicht, als dass es praktisch keine LKW gibt, die auf der Autobahn 80 km/h fahren. Die LKW fahren durchweg 88-90 km/h. Die Lärmbelastung steigt jedoch exponentiell, sodass die Annahmen bei +10% Geschwindigkeit komplett falsch sind. Eine nächtliche Begrenzung auf 60 km/h für LKW ist eine unserer Mindestforderungen, die sofort mit geringem Aufwand durchsetzbar wäre.
    Die in der dritten Stufe genannten abgeschwächten Folgerungen erscheinen uns im Interesse der betroffenen Bevölkerung völlig absurd, es zeugt von keinerlei seriöser Recherche bzw. Messungen realer Verkehrsmengen, welche Voraussetzung einer seriösen Planung wären.
    Ist seit dem letzten LAP überhaupt eine erneute Lärmmessung der Autobahnemissionen erfolgt und in den Bericht eingeflossen? Wenn ja, ist die Lärmmessung während der jahrelangen Baustelle querab von KW erfolgt? Dann nämlich sind diese Werte unbrauchbar, denn sie spiegeln durch die temporären Geschwindigkeitsherabsetzungen nicht die Wirklichkeit wieder.
  7. Den letzten Schutz der nördlichen Wohngebiete von Zernsdorf stellt der Wald zwischen Autobahn und Siedlung dar. Es droht jetzt die Abholzung dieses Waldes zu Gunsten des Kiesabbaus. Der Tagebau ist bereits heute bis auf 300 m an die westliche Siedlungsgrenze herangerückt. Damit verbunden ist bereits heute eine drastischer Anstieg der Lärmbelastung bei westlichen und nördlichen Windrichtungen nicht nur für Zernsdorf, sondern auch für Kablow, Kablow Ziegelei, Uckley und Senzig. Der gesamte Sachverhalt findet aber keinerlei Berücksichtigung.
    Hier werden drei sehr wichtige Fakten außer acht gelassen:
    _der Lärm der BAB 10
    _der Lärm und die Staubemissionen durch den Betrieb der Kiesgrube
    _die bisherige Schutzfunktion des Waldes, von den Erholungsmöglichkeiten einmal abgesehen
    Zu diesem Thema gibt es eine mit ca. 720 Unterschriften versehene Petition mit dem Titel „Rettet uns vor dem Lärm!“ am Ministerpräsident Woidke, LDS Landrat Loge und Bürgermeister Ennullat, die der Stadtverwaltung vorliegt und offenbar dem Ersteller dieses Berichts nicht bekannt gemacht wurde.
    https://www.stadtfunk-kw.de/rettet-uns-vor-dem-laerm
  8. Auch der vom Windpark in Uckley ausgehende Infraschall wurde in der vorliegenden Fassung überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl die Abstände zur Wohnbebauung von 1 km zum Teil unterschritten wurden. Völlig absurd ist die Kartierung des Wernsdorfer Waldgebietes als „ruhiges Gebiet“. Die Schallemissionen (akustischer Lärm, Infraschall) der WEA wurden wohl ausgeblendet?
  9. Eine textliche Anmerkung. Das »ortsteilfreie Kernstadtgebiet« gibt es schon lange nicht mehr, ebenfalls ein Indiz für mangelhafte Recherche.
  10. Gehen wir richtig in der Annahme, dass in diesem Bericht von 2020 die Infrastrukturkartierung von 2012 verwendet wurde? Gerade in den letzten Jahren und in sehr naher Zukunft gab und gibt es hier grundlegende Änderungen.

Unser Fazit

Der vorliegende Entwurf der 3. Stufe des Lärmaktionsplans ist aus den genannten Gründen für den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung unserer Stadt völlig wertlos.
Die Recherchen, Messungen und Annahmen sind fehlerhaft, die Schlussfolgerungen damit wertlos.

Wir verlangen eine Revision der in der Studie enthaltenen Annahmen und Messungen, um die tatsächlichen Belastungen zu ermitteln. Gerne bieten wir als Bürgerinitiative dazu unsere Mithilfe an.

Es stellt sich uns die Frage, warum für derartige Studien Steuergelder ausgegeben werden, statt sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, die die Bevölkerung tatsächlich vor Lärm schützen.

Zernsdorf, 29. Januar 2021
Stefan Wichard, Priska Wollein, Matthias Fischer
Unabhängige Bürgerliste Königs Wusterhausen

Weitere Quellen:

https://www.koenigs-wusterhausen.de/960072/20201202_Bericht_Laermaktionsplanung_3_-Stufe_Koenigs-Wusterhausen_Web.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#tieffrequenter-schall-und-infraschall

https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#welche-faktoren-haben-einen-einfluss-auf-den-strassenverkehrslarm

https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf

https://www.aerzteblatt.de/archiv/206499/Auswirkungen-von-Laerm-auf-das-Herz-Kreislauf-System

https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Stadtverwaltung korrigiert und präzisiert Zeitungsbericht über Entwicklung des Kasernengeländes Niederlehme

13. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Bezüglich der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 13.01.2021 unter dem Titel „Streit um Kasernengelände“ sowie der dort zitierten Stadtverordneten Ludwig Scheetz und Tobias Schröter stellt die Stadtverwaltung nachfolgend richtig:

Der Beratungsgegenstand zu der nichtöffentlichen Beschlussvorlage wurde bereits für drei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bekannt gemacht – nicht für zwei, wie die MAZ behauptet.

Beim ersten Mal (Fortsetzungssitzung der SVV vom 30.11.2020) war die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht mehr beschlussfähig. Deshalb wurde bereits beim zweiten Mal (SVV vom 21.12.2020) nach § 38 II BbgKVerf eingeladen. Der Paragraph besagt: „Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Ladung zu dieser Sitzung muss auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden“.

Es spricht viel dafür, dass unter diesen Voraussetzungen bereits beim zweiten Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber erneute und verzögernde Vertagungen eben nicht beabsichtigt hat, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen zu garantieren. Hier wird eine aus Sicht der Verwaltung dringliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verzögert. Die ausbleibende Entscheidung zu diesem Beratungsgegenstand wurde gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die Vorsitzende hat nicht reagiert. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, in den die Beschlussvorlage jetzt verwiesen wurde, findet – Corona bedingt – aktuell nicht statt. Dies war den Stadtverordneten bekannt. Tobias Schröter ist der Ausschussvorsitzende. Unklar ist, was Herr Schröter unter „Redebedarf“ versteht, den er laut eigener Aussage in dem MAZ-Artikel noch sieht. Es gab keinen Austausch zum Inhalt der Beschlussvorlage mehr. Der Vergleich, den Herr Schröter mit den beabsichtigten Plänen eines Investors zum „Königspark“ in dem Artikel anstellt, ist unpassend. In Niederlehme gibt es längst Baurecht.

Die öffentlichen Aussagen des Stadtverordneten Ludwig Scheetz, der nun nochmals „vertiefend über Entwicklungsperspektiven“ sprechen möchte, um die „Akzeptanz der Bevölkerung“ zu erreichen, sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich ferner nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Die Nachfragesituation von Investoren ist sehr hoch. Die Vermarktungsaussichten für solche Gebiete zwischen dem Hauptstadtflughafen BER und Tesla sind derzeit als sehr gut zu bezeichnen. Die Vorzugsvariante mit abschirmender gewerblicher Nutzung außen sowie ein dem Grünraum zugewandten Wohnquartier im Inneren ist klar. Denkmalgeschützte Gebäude werden integriert. Bau- und Gewerbetypologien wurden beschrieben. Das Wegesystem ist entworfen, die Erschließung geplant. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. All dies ist der Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren zu verdanken.

Bürgermeister Ennullat dazu: „Es ist ein wunderbares Projekt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Jede weitere Verzögerung macht die Realisierung aber schwieriger. Erst die Brachfläche am Schlossplatz, jetzt das Kasernengelände. Das Blockieren der Entwicklung dieser wichtigen Projekte durch die Mehrheit der Stadtverordneten ist nicht nur demotivierend, es muss endlich aufhören.“