Archiv der Kategorie: Infrastruktur + Stadtentwicklung

(K)ein Satzungsbeschluss für den Dorfkern – ein Ausgang zum (un)glücklichen Ende?

29. Mai 2025

Dr. Marina Kreisel

„Im Denkmalschutz wird unsere kulturelle Identität gefestigt, gerade als demokratische Gesellschaft sind wir auf diesem Feld verwundbar.“ (Thomas Drachenberg, Brandenburger Landeskonservator, MAZ 25.03.2025, S. 11) Genau darum geht es auch im jüngsten Falle in KW: um den Dorfkern in Niederlehme. Was hierzu in den letzten Monaten öffentlich und intern abgelaufen ist, nenne ich einen bemerkenswerten Vorgang, angesiedelt in dem Dreieck Stadtverordnete / Fraktionen, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger (nicht nur aus dem Bereich Dorfkern). Er verdient es, im Interesse der Stadtgesellschaft intensiver erhellt zu werden; denn Wiederholungen eines derartigen bzw. ähnlichen Vorganges sind m. E. von beträchtlichem Schaden für unsere Kommune.

Was ist passiert?

Im Jahre 2024 schien es so, als würde sich die CDU-Fraktion dem Denkmalschutz in unserer Kommune ernsthafter als bisher zuwenden. Sie brachte mehrere Beschlussvorlagen (BV) ein, in denen ein historisch-kulturelles Erbe im Zentrum stand. Dazu gehörte die BV zum Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung „Dorfkern Niederlehme“. Die BV lag zur Abstimmung in der SVV am 9.12.2024 (Fortsetzung 16.12.2024) allen Stadtverordneten schriftlich vor; sie war auch uns Bürgern über das Rathausinformationssystem schriftlich zugänglich. Ein Blick auf die BV macht vor allem zweierlei deutlich: Sie umfasst das durchzuführende Verfahren – und zwar in allen vorgesehenen, erforderlichen Schritten – und eine inhaltliche, ausschließlich städtebauliche Begründung, untrennbar verbunden mit der Betonung des historisch-kulturellen Aspektes.

ANNAHME DES SATZUNGSBESCHLUSSES – UND PLÖTZLICHE KEHRTWENDE

Zum Verfahren heißt es in der BV:
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den vorliegenden Entwurf der Erhaltungs- und
Gestaltungssatzung „Dorfkern Niederlehme“ gemäß § 172 BauGB, das förmliche
Beteiligungsverfahren einzuleiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
– Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
– Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu
beteiligen.
– Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
3. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren ist der Satzungsentwurf mit den
eingegangenen Stellungnahmen und einem Abwägungsvorschlag der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
[…]
WEITERES VERFAHREN
1. Januar: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (4 Wochen)
2. Februar 2025: Auswertung der Stellungnahmen
3. März 2025: Öffentliche Auslegung (1 Monat)
4. April 2025: Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen
5. Mai 2025: Vorlage zur Beschlussfassung

Die Begründung der BV lautet:
Der historische Dorfkern Niederlehmes ist durch seine einzigartige Struktur als ehemaliges
Sackgassen- bzw. Angerdorf von besonderem städtebaulichem Wert. Der vorliegende
Satzungsentwurf soll dieses kulturelle Erbe schützen und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherstellen.
Die Satzung regelt insbesondere:
– Den Erhalt der historischen Raumstruktur mit dem zentralen Anger,
– Den Schutz der charakteristischen ein- bis eineinhalbgeschossigen Bebauung,
– Die Sicherung wichtiger Sichtachsen zur Kirche und zur Dahme,
– Die Bewahrung des wertvollen historischen Baumbestands,
– Den Erhalt der überlieferten Erschließungsstrukturen.

 Annahme der Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf und Folgen
Die BV wurde in der SVV mehrheitlich angenommen. Damit war das Verfahren formell eröffnet, folglich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) – so zum Beispiel der unteren Denkmalbehörde LDS – gemäß  § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet worden. Nach Eingang und Auswertung ihrer Stellungnahmen hätte der Vorgang in oben ausgewiesener Form fortgesetzt werden müssen, das unter Beteiligung  nicht allein der Anwohner aus dem Dorfanger bzw. Niederlehme, sondern mindestens aller interessierten Bürger unserer Kommune (es ist ihr gemeinsames, generationenübergreifendes, historisch-kulturelles Erbe). Aber genau das unterblieb; denn vor allem unter dem Eindruck einer plötzlich als Bürgerinitiative handelnden, laut vernehmbaren Ablehnungsfront (besonders als Mehrheit der Angerbewohner) – stark bestimmt von deren Eigentümerinteressen und nicht frei von fragwürdigen Behauptungen bzw. Falschaussagen – reichte die CDU-Fraktion nunmehr in der Sitzung vom 12.05.2025 eine BV zur Aufhebung ihres ursprünglichen Beschlusses ein. Das zu einem Zeitpunkt, da die Beteiligung der TÖB sowie die Auswertung und Prüfung ihrer Stellungnahmen nicht abgeschlossen war, folglich die dazugehörigen Ergebnisse fehlten.

RECHTLICH FRAGWÜRDIG UND DEMOKRATISCH BEDENKLICH

Wortlaut des Aufhebungsbeschlusses (10-25-100)
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Der Beschluss 10/24/303 vom 16.12.2024 der Stadtverordnetenversammlung Königs
Wusterhausen „Gestaltungssatzung Dorfkern Niederlehme“ wird aufgehoben.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich

Was fällt mir auf (auch im Vergleich zur BV 10/24/303)?
Eine Begründung ist nicht vorhanden. Sie fehlt in schriftlicher Form. Eine mündliche Begründung wird als möglich benannt, nicht aber als nötig. Unter Umständen könnte sie – je nach Verlauf der konkreten Sitzung in kommunalpolitischen Gremien – völlig unterlassen werden. Dann gäbe es zur Sache überhaupt keine Begründung.

Mit diesem Verzicht wird die inhaltliche, ausschließlich städtebauliche Begründung unter historisch-kulturellem Aspekt preisgegeben. Von ihr aber wird der ursprüngliche Beschluss, dem historische Erkenntnisse zum Satzungsentwurf zugrunde liegen, getragen.

Mit dieser BV begaben sich Mitglieder der  CDU-Fraktion in den Ortsbeirat Niederlehme, in den Stadtentwicklungsausschuss, in den Hauptausschuss und in die SVV. Ihre Bitte um Empfehlung bzw. Zustimmung zu ihrer Beschlussvorlage verbanden sie lediglich mit Aussagen wie
– dass sie den Dorfkern nach vielen Gesprächen, auch teilweise kontroversen Diskussionen „zwar als erhaltenswert ansehen, aber die Beschlussvorlage nicht als geeigneten oder zielführenden Weg sehen, den Ortskern zu erhalten“ (Jens Richter (CDU), SVV, 12.5.2025),
– dass sie mit dem Beschluss des Satzungsentwurfs für den Dorfkern Niederlehme wohl über das Ziel hinausgeschossen seien.

In der SVV-Sitzung am 12.05.2025 gab es hierzu lediglich eine mündliche  Anmerkung aus der FDP/SPD-Fraktion, das in folgendem Wortlaut:
„Ich freue mich, dass wir dieser Beschlussvorlage am Ende tatsächlich zustimmen können und eine Aufhebung der bisherigen Beschlusslage entscheiden können.
Aber ich möchte doch noch mal zwei, drei Worte verlieren. Das eine ist, die Beschlussvorlage, wenn man das Gute drausziehen möchte, ist, dass die Bürgerinnen und Bürger von Niederlehme zueinander gefunden haben, sich organisiert haben und erfolgreich gegen diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich formiert haben und viel Arbeit, viel Energie und viel Kraft reingesteckt haben, damit dieser Beschluss, so wie er heute von der CDU-Fraktion zurückgenommen wird, auch von der Stadtverordnetenversammlung so beschlossen wird.
Leider das Negative. Wenn man sich mit den Bürger unterhält, hatten viele der Bürgerinnen und Bürger schlaflose Nächte, hatten Sorge, dass hier unangemessene Eingriffe in die Eigentumsrechte oder Freiheitsrechte mit eingenommen werden, dass unnötig Bürokratie aufgebaut wird, dass Baukosten, Renovierungskosten für die Häuser unnötig gesteigert werden. Ein klassisches Beispiel, wie man Bürokratie aufbaut, und wir reden in heutigen Zeiten viel von Bürokratieabbau. Deshalb würde ich mir auch an alle Fraktionen, nicht nur an die CDU, zukünftig wünschen, wenn wir solche Beschlüsse fassen, dass wir uns auch über die späteren Folgen, auch für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, Gedanken machen und nicht kurzfristig über das Knie solche Entscheidungen brechen.“ (Simon Grzyk, SVV 12.05.2025)

Derartige Aussagen können die völlig veränderte Position der CDU-Fraktion, aber auch der FDP/SPD-Fraktion (zeitweilig hatte sie sich zuvor mit einem Änderungsantrag pro Satzungbeschluss beteiligt) nicht solide erklären (das ungeachtet dessen, dass sie die Stadtverordneten offensichtlich überzeugen konnten); zudem erfüllen sie nicht im Ansatz die Anforderungen an eine sachlich begründete Aufhebung eines begonnenen Satzungsverfahrens. Es fehlt jegliche Darlegung, warum das Instrument der Gestaltungssatzung – aus gutem Grunde auch hier in Niederlehme gewählt – plötzlich als ungeeignet gewertet wird. Es wird auch kein Wort darüber verloren, welche konkreten Alternativen stattdessen verfolgt werden sollen. Zur Erinnerung: Die ursprüngliche Zielsetzung (Sicherung des historischen Ortsbilds, Regulierung übermäßiger Neubauten etc.), wie im Beschluss vom 16.12.2024 fixiert, hat sich objektiv nicht verändert. Es liegen hierzu meines Wissens keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen könnten.

EINSTIMMIGE AUFHEBUNG – TROTZ OFFENER FRAGEN UND BEDENKEN

Das alles und noch anderes war für die Stadtverordneten wohl kein nennenswertes Thema, das sie öffentlich ansprechen wollten? Nicht für die Stadt- und Landtagsabgeordneten Christian Dorst (BSW) und Ludwig Scheetz (SPD). Nicht für die Juristen und langjährigen Kommunalpolitiker Stefan Jablonski (CDU), Christian Möbus-Lazarus (CDU), Laura Lazarus (CDU), Stefan Ludwig (DIE LINKE), Tobias Schröter (SPD, einstiger Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses KW). Nicht für Georg Hanke (SPD) als einstigem Vorsitzenden des Kreistages LDS. Und auch nicht für jene relativ neuen Stadtverordneten wie Heinz Berge (AfD) und Petra Stettnisch (AfD), die zugleich Mitglieder des Kreistages sind. Die Zustimmung in der SVV am 12.05.2025 erfolgte einstimmig (29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltung, 1 Befangen). Das folglich auch unter Mitwirkung aller anwesenden AfD-Stadtverordneten – und offensichtlich anders abstimmend als am 16.12.2024 (auch anders abstimmend als im Falle des Gasthofes Riedel, dessen Erhalt die AfD-Fraktion KW als ein Herzensanliegen betonte). Und das, obwohl doch die AfD/ Land Brandenburg dem historisch-kulturellen Erbe als Teil von Heimat, von Traditionen, von Identität usw. programmatisch verpflichtet sein will, ihm programmatisch besonderes Gewicht einräumt (siehe Regierungsprogramm Brandenburg /Landtagswahl 2024)?

Von der oben zitierten Kommentierung in der SVV am 12.05.2025 einmal abgesehen, gab es dort keinerlei Nachfragen, keinerlei Einwendungen, keinerlei Bedenken von Stadtverordneten. Gudrun Eichler als sachkundige Einwohnerin im Stadtentwicklungsausschuss hatte – nicht nur dort – mehrmals Verfahrensfragen und Fragen zur Bauleitplanung aufgeworfen. Ihre Beantwortung war zum Teil in der Sache unbefriedigend, weil als unverbindlich, ungenau, fehlerhaft, widersprüchlich, ausbleibend wahrgenommen bzw. ermittelt.  Ich selbst hatte mich als Einwohnerin von KW in Ausschüssen geäußert; so wollte ich im Hauptausschuss wissen, ob es tatsächlich ausreichend wäre, dass den Stadtverordneten mit dem Beschlussvorschlag nur die (parteiische) PRO- Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Verfügung stünde. Lagen der Stadtverwaltung doch nicht längst Stellungnahmen von TÖB vor, wenn auch die Auswertung noch nicht stattgefunden hatte und das Verfahren selbst noch nicht abgeschlossen war? Die Bürgermeisterin meinte, für die Abstimmung genüge die Stellungnahme aus dem eigenen Hause. Und dabei blieb es.

Es blieb auch dabei, als die Stadtverwaltung selbst einen alternativen Vorschlag ansprach (siehe Stellungnahme Stadtverwaltung zur Beschlussvorlage 10-25-100): statt „Dorfkern-Satzung“ einen Wechsel zum B-Plan „Dorfkern“ mit Aufnahme von Erhaltungs- und Gestaltungszielen. So gesehen ein „alles-in-einem-Bauplan“ (Stellungnahme). Aber alles im Vagen verbleibend – trotz der Bezüge zu den jeweiligen Vorschriften. Alles ohne Präzisierung in Zeit und Raum. Alles ohne jegliche Darstellung von Risiken, die diesem „[r]ein rechtstechnischen“ (Stellungnahme) Instrumentenwechsel innewohnen; denn nach meiner Kenntnis – wenn auch als Laie – würde ein solcher Ansatz erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit des gesamten Planverfahrens mit sich bringen: Er erfordert eine differenzierte Abgrenzung zwischen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, den Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB und den spezifischen Erhaltungszielen nach § 172 BauGB; es wäre ein planungsrechtlicher Spagat, auf den man sich da einließe, der ein hohes Risiko für Normenkontrollklagen birgt und besondere Expertise verlangt; je größer die Gemengelage verschiedener Bereiche, je komplexer der Gegenstand, desto schwieriger, fehleranfälliger wird das Feld, das zu bearbeiten ist. Eine solche nötige Information, ja Beratung für die Entscheidungsfindung der Stadtverordneten leistete die Stadtverwaltung – die doch darüber Bescheid wissen sollte – nicht. Und ehrenamtlich tätige Stadtverordnete machten auf mich u. a. den Eindruck, sie angesichts der Kompliziertheit der Sachverhalte nicht einfordern zu können oder zu wollen.

Die hier angedeutete Kompliziertheit, auf die Gudrun Eichler in verschiedenen Gremien mit Fragen und Hinweisen aufmerksam zu machen versuchte, dürfte auch eine Rolle für das Abstimmungsverhalten von Stadtverordneten gespielt haben. Allerdings nicht allein, wie die Anmerkung des Stadtverordneten Simon Grzyk (SPD/FDP) zeigt. Es kommen vermutlich mehrere Gründe und Motive zusammen. Und ganz sicher ist hierbei mit Blick auf die Bürgerinitiative auch Parteitaktik auf Kosten des historischen Erbes unserer Kommune betrieben worden. Parteiinteressen, Eigentümerinteressen einer Minderheit von KW contra kommunale Interessen? (Randbemerkung zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative sprach nicht für alle Bewohner /Grundstückseigentümer im Bereich Dorfkern Niederlehme.)

FAZIT

(BVerwG, Urt. v.12.12.1969, IV C 105.66)
Wie dem auch sei. Hinsichtlich des Vorgangs mit zwei Beschlüssen, die unsere Kommune und nicht nur die Bürgerinitiative Ortskern Niederlehme betreffen, unterstreiche ich nachdrücklich: Eine Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet, städtebauliche Belange in einem geordneten Abwägungsprozess zu bewerten (BVerwG, Urt. v.12.12.1969, IV C 105.66). Das genau ist im unserem Falle nicht geschehen. Ein vorzeitiger Abbruch eines Satzungsverfahrens allein aufgrund von partikularem Widerstand, wie in der Niederlehmer Bürgerinitiative zum Ausdruck kommend und in der SVV einstimmig bejaht, ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen Beteiligungsverfahrens und ohne sachliche städtebauliche Begründung, stellt eine Verletzung dieses Grundsatzes dar. Dies unterläuft die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte, die gerade dazu dienen, unterschiedliche Interessen zu erfassen und abzuwägen.

Was bleibt aus meiner Sicht hier noch zu sagen? Der Vorhang mag gefallen sein, aber das Stück geht – so so oder so – weiter.

Weiterführende Literatur:
https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/05/Denkmalreport-2023_24.pdf
https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/02/Solarheft_2024_Druck.pdf
https://bldam-brandenburg.de/mehr-als-bewahren-die-imagekampagne-mehr-wert-zeigt-denkmalpflege-neu/
https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/22318087e46a3742/001839f3c895/Kab-Gestaltungssatzung.pdf

Neue Mühle und Gasthof Riedel

29. Oktober 2024

Dr. Marina Kreisel

Anmerkung: Das Projekt Neue Mühle und Gasthof Riedel geht auf seinen Eigentümer PSD Bank Berlin/Brandenburg zurück, es wird aber, seit es bekannt wurde, von Bürgern zugleich als eine öffentliche Angelegenheit in ihrer Kommune verstanden. Von dieser Interessenlage zeugen zahlreiche Veröffentlichungen in verschiedenen Medien. Davon zeugen ebenso eigene schriftliche Informationen der Bank für die Öffentlichkeit https://www.psd-berlin-brandenburg.de/Immobilien/psdimmobilien/bauprojekte/imbau/mietwohnungen-koenigs-wusterhausen.html. Davon zeugt auch der Auftritt des Vorstandsvorsitzenden während der großen Bürgerdemonstration am blauen Bus des rbb, das in Anwesenheit von Kommunalpolitikern aller Parteien und Gruppen aus König Wusterhausen https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/08/abrissplaene-traditionsgaststaette–riedels-gasthof–koenigs-wus.html. Das Interesse an diesem Bereich mit seiner das Umfeld prägenden Gestalt hält in Königs Wusterhausen an, auch an der Anfrage eines Bürgers in der Einwohnerfragestunde, SVV am 14.10., sichtbar; die Antwort der Bürgermeisterin bleibt teilweise vage, teilweise unzureichend informativ und kann bezüglich der Kennzeichnung des aktuellen Standes nicht befriedigen https://playout.3qsdn.com/embed/7bf42225-d13f-495d-92bf-48b70168642d.
In diesen Prozess ordnet sich der folgende Text an den Leiter Marketing der Genosssenschaftsbank ein, dem andere bereits im „Stadtfunk KW“ veröffentlichte Beiträge vorausgegangen sind.

Text meiner E-Mail an die PSD Bank:

Sehr geehrter Herr Heimann,

mit etwas Verspätung danke ich für Ihre E-Mail vom 10.09.2024 und Ihren Hinweis ob künftiger Veröffentlichungen von mir. Ihr Angebot, meine konkreten Fragen zu beantworten, nehme ich gern an – das auch im Sinne des von Ihnen genannten gemeinsamen Beitrages für einen städtischen Dialog. Den Veröffentlichungen Ihres Hauses – unverändert – entnehme ich allerdings, dass es auf der Seite der psd Genossenschaftsbank keine neue Idee im Umgang mit dem Grundstück und dem Gasthof Riedel zu geben scheint. Ist diese Annahme zutreffend? Wenn ja, dann hieße das, zum weitgehenden Abriss des Objektes sei und bliebe man in diesem Unternehmen wild entschlossen? Ohne Rücksicht auf die Wirkung, die das auch auf das Gesamtensemble – einschließlich Schleusenbereich – hätte (von allem anderen einmal abgesehen)? Unsere Bürgermeisterin Michaela Wiezorek hat in der SVV-Sitzung im Oktober auf jeden Fall nichts mitgeteilt, was eine Veränderungsbereitschaft oder gar eine Veränderung auf Ihrer Seite erkennen ließ.

Gerade gestern hat mein Berliner Besuch, mit dem ich mich in Neue Mühle /Bereich PSD Grundstück umgesehen und im „Riedels“ gegessen habe – zeitgleich mit zahlreichen anderen Gästen –, sein Erstaunen darüber geäußert, dass eine Genossenschaftbank (!) so wenig Feingefühl für einen so urigen Gasthof in dieser Lage aufweise – und dass ihr nichts anderes als dessen Vernichtung einfällt. Das auch mit dem Argument, es handle sich um kein dem Denkmalschutz unterworfenes Gebäude. Dabei ließe es sich – niedrigschwelliger angesetzt – doch wohl als besonders erhaltenswürdige Bausubstanz werten und behandeln. Diese Möglichkeit besteht in der Bundesrepublik seit längerer Zeit, das aus guten Gründen – und zwar vornehmlich für den Fall, da Denkmalschutz noch nicht greift, auf ein Bauwerk dennoch nicht verzichtet werden soll, weil es dem Antlitz, der Atmosphäre des Umfeldes guttut, dem Geist der Örtlichkeit entspricht usw. https://stiftung-baukulturerbe.de/was-ist-besonders-erhaltenswerte-bausubstanz-ein-praxisbericht. Diese Möglichkeit wird auch in Brandenburg inzwischen bereits öfter genutzt. Das ist Ihnen bekannt, auch mit Blick auf Riedels Gasthof. Immerhin stammt die Äußerung dazu vom Landesamt für Denkmalpflege. https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/riedels-gasthof-denkmalamt-spricht-sich-fuer-erhalt-der-gaststaette-aus-MZRBRKO6GRCMTE64HA2UZOADT4.html Aber für die PSD Genossenschaftbank ist das keine anstrebenswerte Lösung? Warum nicht? https://mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/HALDER%20HASS_Bricks%20Beyond_beB%20-nicht%20barrierefrei.pdf.
Hat es dazu ein Gespräch zwischen der Stadtverwaltung, der Kommunalpolitik und Ihrem Hause gegeben? Könnte eine solche Lösung nicht auch im Sinne von Sponsoring/Werbung angesehen werden? Das betreibt die PSD Bank doch in verschiedenen Zusammenhängen zwecks Reputation zielstrebig, jüngst erst erneut in Gestalt des PSD Zukunftspreises.

Es ist meines Erachtens noch immer Zeit – höchste Zeit – für den von Ihnen genannten städtischen Dialog in der Sache. Die psd Bank muss ihn nur wollen. Will sie ihn – wirklich? Oder soll es nur bei einer Floskel bleiben?

Königspark – Eine Information zur Bürgerbefragung

11. August 2024

Michael Gleißner

Anmerkung der Redaktion: Wir geben hier den Inhalt des Flyers von parteiübergreifend engagierten Mitbürgern wieder, der gerade flächendeckend in Königs Wusterhausen verteilt wird. Hier sollen mehr Informationen zum von der Bürgermeisterin und einer knappen Mehrheit von Stadtverordneten unterstützten riesigen Wohnprojekt einer Luxemburgischen Fondsgesellschaft gegeben werden, das aus unserer Sicht die soziale und verkehrliche Infrastruktur von Königs Wusterhausen komplett überlasten würde.
Mehr Informationen finden Sie unter www.königspark.info
Den kompletten Flyer können sie hier (klick) als PDF herunterladen.

Liebe KW‘er,

mittlerweile haben Sie bestimmt Post von der Stadt KW erhalten: die Unterlagen zur Einwohnerbefragung „Künftige Entwicklung des Königsparks“.
Damit können Sie ganz entscheidend Einfluss darauf nehmen, wie es mit unserer Heimatstadt weitergeht. Wie schnell wollen und können wir wachsen? Wie groß soll KW werden? Soll KW im Königspark mit einem neuen, eigenen Stadtteil dicht besiedelt werden?
Wir sind der Überzeugung, dass die Unterlagen der Stadt (und gewissermaßen – indirekt – des privaten Investors) mit dem beigefügten Informationsblatt – nicht alle Tatsachen richtig bewerten. Wir möchten daher unsere Meinung allen KW‘er Haushalten näher bringen – denn nur wer alle Fakten kennt, kann auch richtig entscheiden.

Was wir uns vorstellen:

  • ein hochwertiger Gewerbepark an der A10 ist ideal für Unternehmensansiedelungen, vor allem, weil Gewerbeflächen im Flughafenumfeld fehlen,
  • Unternehmen bringen Steuereinnahmen für die Stadt, die Stadtkasse füllt sich. Das kommt allen Einwohnern zugute,
  • Arbeitsplätze vor Ort für die Einwohner von KW und damit
  • mehr Lebensqualität durch kürzere Arbeitswege,
  • Wohnbebauung in geeigneteren Ecken der Stadt und
  • KW soll den Charakter einer familiären Kleinstadt behalten.

Wir wollen nicht

  • in einer Großstadt / „Dahmestadt“ leben,
  • eine Schlafstadt für Berlin werden,
  • einen neuen Ortsteil / Stadtteil für KW, der „einfach mal so“ aus dem Boden gestampft wird und nicht in seinem Tempo wachsen darf,
  • einen sozialen Brennpunkt durch verdichteten mehrgeschossigen Wohnungsbau
  • noch mehr Verkehrschaos und
  • einen täglichen Verkehrskollaps, der die gesamte Stadt lahmlegt.

Wir meinen, dass

  • 2500 neue Wohnungen nicht an die Autobahn und unter die fluglärmbelastete „Hoffmann“-Kurve gehören,
  • ein Plus von geschätzten 7.500 zusätzlichen Bewegungen unser städtisches Verkehrsnetz überlastet – dieses ist jetzt schon über seine Grenzen hinaus ausgereizt,
  • die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Ärzte etc.) bereits jetzt vollständig ausgelastet und an ihre Grenzen gelangt ist; diese muss erst erweitert werden, bevor neue Ansiedlungen in einer solch extremen Größenordnung wie beim Königspark geplant werden,
  • es bezahlbaren Wohnraum nur mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gibt – private Investoren (wie beim Projekt Königspark) garantieren keine bezahlbaren Mieten,
  • eine Investmentgesellschaft nicht die Probleme der Stadt lösen wird, sondern viele neue schafft,
  • der Königspark auch eine Blaupause für Entwicklungen zum Beispiel in Zeesen sein soll, wo ähnliche »Investoren« große Flächen erworben haben.

Wir sind keine Partei und keine Bürgerinitiative. Wir sind einfach eine große Gruppe von Bürgern unserer Stadt, die das Thema Königspark bewegt und besorgt. Wir sind Nachbarn, denen die Zukunft unserer Stadt am Herzen liegt.

Unsere Argumente, die wir Ihnen in diesem Flyer näher bringen möchten, haben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit. Sie sind das Ergebnis vieler emotional geführter Debatten in den letzten Monaten – die Liebe zu unserer Heimatstadt stand und steht dabei immer im Fokus. Wie geht es mit KW weiter?

Die Entscheidung liegt in Ihrer Hand:

Liebe Mitbürger, nutzen Sie Ihr Recht und nehmen Sie Einfluss auf die Gestaltung unserer Heimatstadt, stimmen Sie mit uns gegen einen neuen Stadtteil in Königs Wusterhausen.
Entgegen der Darstellung im Brief der Stadt ist der Königspark nicht nur ein Gewerbegebiet. Auch das bestehende und wachsende Wohngebiet gehört dazu. Der Bebauungsplan (B-Plan) „Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen Nord 02/92“ sah schon immer eine gemischte Nutzung vor und bildet mit dem südlich angrenzenden B-Plangebiet „Birkenweg Süd“ den Königspark. Schon 1992 sollten Wohnen und Arbeiten an einem Ort und für viele KW’er möglich gemacht werden. Immer neue Bodenspekulanten haben diesen Plan bisher durchkreuzt. KW braucht neue Arbeitsplätze vor Ort und nicht noch mehr Auspendler sowie vollere Straßen und Züge.

Nicht das von den Investoren dargestellte Schreckgespenst eines grauen Logistikparks ist unsere Vision des Königsparks, sondern ein modernes Gebiet mit vielen hochwertigen Arbeitsplätzen und sanfter Entwicklung. Da das Grundstück in den letzten Jahren durch verschiedene Hände gegangen ist und der Preis sich dadurch erhöhte, steht nicht zu befürchten, dass die recht preissensiblen Logistiker sich überhaupt für das Gelände interessieren.

Eine weitere Anmerkung und Aufruf: Die gegen das Projekt engagierten Bürger verfügen leider nicht über die Mittel eines internationalen Immobilienkonzerns, deshalb rufen sie für diesen Informationsflyer zu Unterstützung und Spenden auf. (KLICK)

100 % KW – Statt neue Wohnbebauung im Lärm Hotspot

20. Februar 2024

Pressemitteilung der BI „100% KW“

Der Königspark, direkt an der A10, Abfahrt Königs Wusterhausen, soll nach den Wünschen der aktuellen Eigentümer, einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft, ein vollkommen anderes Gesicht bekommen. Hinter den Plänen steht die DLE Group, eine Immobilieninvestmentgesellschaft die die Fläche nach Umwandlung weiterveräußert und vermutlich auf satte Gewinne hofft.

Der Königspark soll nicht als Gewerbegebiet entwickelt werden, sondern ein Wohngebiet werden. 2500 Wohneinheiten sind geplant. Auf einer Fläche von 56 ha. Aber um was für ein Gebiet handelt es sich hier eigentlich?

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Anfang der Neunzigerjahre hatte man die Lärmbelastung durch die nahe Autobahn A10 im Blick. Die Wohnbebauung sollte in einiger Entfernung entstehen, dem heutigen Wohngebiet Königspark. Zur Autobahn hin sollten Gewerbeansiedlung erfolgen, bei denen die Beeinträchtigungen durch den Lärm eher gering sind. Im nördlichen Bereich des benachbarten Technologieparks sind sogar die sonst üblichen Betriebswohnungen untersagt, da der Lärm einem gesunden Wohnen entgegensteht.

All diesen Aspekten zum Trotz soll das Gewerbegebiet nun in ein Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewandelt werden. Doch was hat sich dort in den Letzten 30 Jahren getan? Das Verkehrsaufkommen auf der A 10 ist deutlich angestiegen. Gleichzeitig kommt es auch zu einer Verlärmung durch die nahe BAB 13 Richtung Dresden. Die A10 verlärmt den Bereich genau genommen sogar doppelt. Einerseits direkt aus Richtung der Anschlussstelle, Königs Wusterhausen und dann noch einmal aus nördöstlicher Richtung durch den Kurvenverlauf der A10.

Hinzu kam nun auch noch die Hoffmann-Kurve. Bei Ostwind starten die Flugzeuge der südlichen Start- und Landebahn des BER zu einem Großteil über diesem Gebiet und haben im Durchschnitt eine Flughöhe um die 1.000 m. Die Flugroute liegt oberhalb der A10. Die Verlärmung erfolgt dadurch sogar aus der Luft und vom Boden.

Wenn wir hier nun aus freien Stücken ein neues Wohngebiet ausweisen, konterkarieren wir damit alle Bemühungen des Lärmschutzes in der Stadt. An der A10, den Bahntrassen und hinsichtlich der Flugrouten, sind verschieden Akteure aktive um gegen die Lärmbelastung anzukämpfen. Wem wollen wir zukünftig noch glaubhaft vermitteln, dass der Lärm eine unzumutbare Belastung darstellt, wenn wir ihn gleichzeitig neuen Einwohnern zumuten wollen? Damit sind auch die Bürger in Niederlehme, Zernsdorf, Zeesen und der Kernstadt mittelbar betroffen.

Hier ist auch die Bürgermeisterin gefragt, in der Fluglärmkommission äußerte sie laut Protokoll noch: „Diepensee ist so verlärmt, dass man sich dort nicht unterhalten kann“, warum das für das direkt angrenzende geplante Quartier nicht gelten soll, erschließt sich nicht.

Weitere Informationen und der Link zur Petition auf: www.100-prozent-kw.de

 

Fragwürdige „Königspark“-Werbung

18. Februar 2024

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Ja, ich weiß nicht, wie es anderen Lesern ergangen ist, als sie im jüngsten „KaWe-Kurier“ eine ganze Seite zum Königspark vorfanden: eine umfangreiche, idyllisch anmutende Bild-Text – Kombination, locker geschrieben, ansprechend, auf Aufmerksamkeit zielend, wenn auch unter Nutzung bereits bekannter Angaben aus der öffentlich zugänglichen Königspark-Konzeption. Ohne die Defizite aus der Realität im Jahre 2024. Also eine fast heile Welt im Jahre 2035. So mein Eindruck. Und so nahm ich im ersten Moment an – wie andere Leser vielleicht auch –, es handle sich um einen eigenen, fiktiv angelegten redaktionellen Beitrag des Blattes, zumal von „unser Autor Julian Burger“ (S. 6) geredet wurde. Aber zugleich ein Leserbrief? Von diesem Ausmaß, verbunden mit großem Bild? Das kostet Fläche, die Zeitungen doch kaum für einen einzelnen Leserbrief zur Verfügung stellen? Noch dazu, wenn für eine Zeitung das Anzeigengeschäft wichtig ist.

Dann wurde mir schlagartig klar: Dieser Text geht auf die DLE zurück, die sich hier erneut öffentlich zu Wort meldet, die hier Werbung veröffentlichen lässt. Und das in jener Zeitung, die – anders als etwa die MAZ – vermutlich alle Haushalte in der Kommune erreicht – oft sogar als einzige Zeitung. An sie sind diese Bürger folglich sehr gewöhnt, sie ist ihnen vertraut. Eine wunderbare Voraussetzung, um für eine Königspark-Werbung die angestrebte Reichweite und das erforderliche Gehör zu finden.

Und mit der Entscheidung der DLE für den „KaWe-Kurier“ wird zugleich diesmal auch eine besondere Form gewählt, die geeignet scheint, den Leser vom Projekt Königspark möglichst zu überzeugen: die Form des Advertorials. https://seeding-alliance.de/native-advertising/was-ist-ein-advertorial-einfach-erklaert/ Es ahmt den Stil und die Struktur eines redaktionellen Beitrags nach, wird in einem redaktionellen Umfeld platziert – also nicht gesondert als Anzeige gesetzt – und erweckt so bei Lesern den Anschein, es sei ein Artikel der Redaktion. Das aber trifft in diesem Falle nicht zu. Nein, es ist eine Werbung reinsten Wassers, die im „KaWe-Kurier“ (siehe Online-Fassung) völlig ungekennzeichnet bleibt https://kw-kurier.de/koenigspark-2035-ein-leserbrief-aus-der-zukunft/. Anders als in  Landespressegesetzen und im Pressekodex verlangt. Dort wird die Trennung von Werbung und Redaktion gefordert. https://www.presserat.de/pressekodex.html Sie soll vollzogen werden mittels sprachlicher Markierung, so zum Beispiel über den ausdrücklichen Hinweis „Anzeige“. https://onlinemarketing.de/lexikon/definition-advertorial. Darauf wird allerdings auch in der Printfassung des Textes „Königspark 2035 – Ein Leserbrief aus der Zukunft“ verzichtet. Dort steht lediglich am Rande der Seite „Advertorial“, ein Wort, das für viele Leser nicht zu ihrem Wortschatz gehören dürfte  – anders als „Anzeige“ –, gedacht zu einer nur formalen Absicherung?

Ich habe im Laufe der Debatten über den Königspark und die DLE mehrmals  betont, dass die DLE-Vertreter um Frau Petra Müller eine gut zusammengesetzte und gut aufgestellte Gruppe bilden, profiliert und genau wissend, was sie wollen und wie sie ihre Absicht möglichst erfolgreich erreichen können. Das gilt eben auch für diesen jüngsten Werbebeitrag, der letztlich im Zusammenwirken von DLE und „KaWe-Kurier“ in der vorliegenden Gestalt entstanden ist:  bewusst ohne die m. E. widerspruchsfreie, nötige Trennschärfe. Und ob es ein Zufall ist, dass dieses Advertorial nur wenige Tage – also nicht zu früh, nicht zu spät – vor der SVV-Sitzung am 19. Februar 2024 erscheint, da  bin mir nicht sicher; denn immerhin steht der Königspark erneut auf der Tagesordnung – es geht um die Abstimmung des Vorschlages der CDU, eine schriftliche Befragung aller Bürger unserer Kommune durchführen zu lassen. Was im Ernstfalle auch hieße: Mit offenem Ausgang. Das weiß man in der DLE vermutlich sehr genau. Und man weiß vermutlich zudem sehr genau, dass es anderen Ortes unter anderem im Lande Brandenburg Bürgerbefragungen gegeben hat, die nicht zugunsten eines Investors ausgegangen sind.

100 % KW – Probleme lösen statt Neue schaffen

29. Januar 2024

Pressemitteilung der BI „100% KW“

Wofür steht der Königspark?

Der Königspark, direkt an der A10, Abfahrt Königs Wusterhausen, soll nach den Wünschen der aktuellen Eigentümer, einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft, ein vollkommen anderes Gesicht bekommen. Wir wollen in loser Folge über den Königspark, das Projekt und die Auswirkung auf Königs Wusterhausen berichten. Hinter den Plänen steht die DLE Group, eine Immobilieninvestmentgesellschaft die die Fläche nach Umwandlung weiterveräußert und vermutlich auf satte Gewinne hofft.

Menschen die schon länger in Königs Wusterhausen leben, kennen den Königspark noch als Ackerfläche. Nach der Wende setzte hier eine Entwicklung ein. Mit dem Bebauungsplan „Wohn und Gewerbepark Königs Wusterhausen Nord“ wurde 1993 für das Areal zwischen Deutsch Wusterhausen und der Autobahn A 10 ein rundes Konzept beschlossen . In einiger Entfernung zur Autobahn, fernab der Lärmbelastung, entstand ein neues Wohnquartier. Zur Autobahn hin sollte ein Gewerbegebiet entstehen. Im Ort freute man sich. Die Einwohner gingen davon aus, hier auch Arbeit zu finden, direkt im Wohnort und mit kurzen Wegen.

Anfang der Neunzigerjahre blickte man in Berlin, Brandenburg und auch in Königs Wusterhausen, auf andere Großstädte in Europa. Berlin war durch die Teilung in seiner Entwicklung über mehrere Jahrzehnte gehemmt. Man ging seinerzeit davon aus, dass diese Entwicklung nun rasch nachgeholt würde. Einige Visionen gingen von einer Hauptstadt-Region mit über 6,5 Millionen Einwohnern aus. Entsprechende Bebauungspläne und Planungen wurden rings um Berlin angestoßen. In Königs Wusterhausen sollte dieser Zuwachs im Königspark erfolgen. Tatsächlich dauerte es mehr als zwei Jahrzehnte bis das Wachstum einsetzte.

Das Wohngebiet entwickelte sich rasch. Die ersten Mehr- und Einfamilienhäuser entstanden. Die Letzten erst in den vergangenen Jahren. Ein großer Bauabschnitt, im hinteren Bereich des Quartiers steht noch vor seiner Entwicklung und das straßenbegleitende Stück an der B 179 mit 300 Wohneinheiten wurde gerade begonnen.

Die Gewerbeflächen gingen in den Jahren durch verschiedene Hände von unterschiedlichen Investorengruppen. Geplant war unter anderem eine große Niederlassung der Deutschen Telekom und eine Skihalle, die allerdings nie realisiert wurden. Ende der Neunzigerjahre gab es eine so genannte Immobilienblase, und die Grundstückspreise stiegen stark an. Auch die Flächen im Gewerbegebiet Königspark wurden immer teurer. Einige Ansiedlung gab es, aber eine großflächige Entwicklung blieb aus. Doch mittlerweile werden laut Wirtschaftsförderung des Landes und der IHK Cottbus Gewerbe- und Industrieflächen gesucht.

Vor circa zehn Jahren kamen die ersten Pläne auf, das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln. Die damalige Planung wurde im Jahr 2018 von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Nun schickt sich der nächste Eigentümer an, aus der Fläche ein Mischgebiet zur vorrangigen Wohnnutzung zu machen. Vor dem Hintergrund fehlender Gewerbeflächen in Königs Wusterhausen, im Flughafenumfeld und in Brandenburg ganz allgemein, wirken diese Pläne wie aus der Zeit gefallen.

Weitere Informationen und der Link zur Petition auf: www.100-prozent-kw.de

Kosten des „Königspark“

5. Dezember 2023

Petition von Gesine und Wolfgang Almus, OT Zernsdorf

Petition zu mittelfristig haushalterischen Auswirkungen der Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Königspark“

Sehr geehrte Stadtverordnete,

mit großem Bedauern und tiefem Befremden haben wir von Ihrem Beschluss zur Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Königspark“ am 27.11.23 Kenntnis genommen, der mit nur 17 FÜR-Stimmen mehrheitlich gefasst wurde. Im Gegensatz zur Behauptung der „Königspark-Befürworter“, ihr Mehrheitsbeschluss sei faktenbasiert, erschließen sich der Bürgerschaft und den Nicht-Befürwortern der SVV diese vermeintlichen „Fakten“ eben gerade nicht. Sie liegen schließlich gar nicht vor und haben zum Zeitpunkt Ihres dünnen Mehrheitsbeschlusses auch nicht vorgelegen.

Vielmehr ergibt sich für die Bürgerschaft gerade wegen fehlender Prognoseberechnungen, also fehlender „Fakten“, zwingend der Eindruck, dass allen SVV-Mehrheitsbeschlüssen zum Königspark ausschließlich seitens der SVV-Befürworter und der Rathausspitze das Prinzip „Hoffnung“ zugrunde gelegt ist. Das Prinzip „Hoffnung“ kann jedoch nicht entscheidungsstiftend sein. Daher erfolgt diese Petition.

Angemerkt sei auch, dass das geplante Vorhaben „Königspark“ mit seinen rund 2500 Wohnungen und zu erwartenden 6000 bis 7000 Neubürgern mit einem „behutsamen Wachstum“ laut „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung: Behutsames Wachstum gestalten, steuern und begrenzen“ inhaltlich gar nichts zu tun hat, das krasse Gegenteil ist der Fall.

Den 17 SVV-Befürwortern muss entgegengehalten werden, dass sie selbstherrlich frei nach Gutsherrenart eine für unsere Stadt tragende Entscheidung getroffen haben, ohne den Willen der Stadtbevölkerung auch nur ansatzweise eruiert und der Bürgerschaft die vielfältige Problematik des Vorhabens transparent gemacht zu haben. Diese 17 Stadtverordneten ignorieren stattdessen – zum Teil mit geradezu unsäglicher Arroganz – öffentlich und in Facebook-Foren sowie im „Stadtfunk-KW“ vorgetragene Bedenken einer Vielzahl von Bürgern.

Ziel der Petition:

Die Stadtverordnetenversammlung möge sich umgehend in öffentlicher Sitzung mit den mittelfristig zu erwartenden, haushalterischen Auswirkungen der geplanten, städtebaulichen Entwicklung des Königsparks mit seinen rund 7000 bis 8000 Neubürgern befassen. Die Bürgermeisterin wird verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Prognoseberechnungen der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, die aus dem Bevölkerungszuwachs „Königspark“ resultieren, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach Fertigstellung des Vorhabens einschließlich zu erwartender Kosten während der Bauphase öffentlich vorzulegen. Diese Berechnungen müssen enthalten:

  • Kosten für Erwerb (einschl. Erwerbsnebenkosten) und Erschließung der Grundstücke, auf denen die geplante Grundschule und die geplanten Kitas samt Parkplätzen errichtet werden sollen (Anmerkung: Das Grundstück für die geplante Hauptfeuerwache soll ja bereits 4.150.960 € kosten, wobei unklar ist, ob Erwerbsnebenkosten und Erschließungskosten bereits enthalten sind!),
  • Kosten für Erwerb (einschl. Erwerbsnebenkosten) und Erschließung der Grundstücke, auf denen öffentliche Grünanlagen, Spielplätze o, ä. errichtet werden sollen, soweit deren Kosten nicht von den Wohnungsbau-Unternehmen via Umlage über den qm-Preis der Eigentums- bzw. Mietwohnung finanziert werden,
  • zu erwartende Kreditfinanzierungskosten für o. g. Grundstücke,
  • zu erwartende Kosten für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb der geplanten Grundschule und der Kitas einschl. aller laufenden Kosten zur Instandhaltung der Gebäude/der Gebäudemöblierung, Energieverbrauchs-, Wasser-/Abwasserkosten, Personalkosten der Schule, der Kitas etc.,
  • zu erwartende Kosten für die Pflege/Instandhaltung der öffentlichen Grünanlagen, der „Regenwasser-Management“-Anlagen, der Straßenbäume etc.,
  • zu erwartende Kosten für die Pflege und Instandhaltung der neu angelegten, dann aber öffentlichen Straßen einschl. Winterdienst,
  • zu erwartende, laufende Kosten für die verstärkte Erschließung des Königsparks durch den ÖPNV in Richtung Kernstadt und die notwendige Verstärkung des Bahn-/Busverkehrs nach Berlin oder in Richtung „Gigafactory“ o. ä.,
  • zu veranschlagende Kosten für den Ausbau/die Pflege eines zentralen Fahrrad-/Fußweges vom Königspark zum Bahnhof Königs Wusterhausen einschl. Winterdienstkosten und laufenden Kosten für eine Ampel-geregelte Querung von Straßenübergängen und ggf. anfallender Kreditfinanzierungskosten,
  • zu veranschlagende Kosten für den Bau eines Pkw-/Fahrrad-Parkhauses mit ausreichenden Kapazitäten für eine Stadt mit rund 50.000 Einwohnern, die sich eines P+R-Systems in Richtung Berlin/“Gigafactory“ bedienen wollen, einschließlich gegebenenfalls anfallender Kreditfinanzierungskosten,
  • zu veranschlagende Kosten für den nochmaligen (!) Umbau des Bahnhofsumfeldes, das auf das erhöhte ÖPNV- und private Verkehrsaufkommen einer Stadt mit 50.000 Einwohnern ausgerichtet werden muss, einschl. gegebenenfalls anfallender Kreditfinanzierungskosten (Für eine Verlagerung von Königspark-Verkehrsströmen nach Wildau, wie sie in der DLE-Projektbeschreibung indirekt angesprochen wird, würde sich die Stadt Wildau gewisslich nicht „bedanken“ und Kostenerstattungen von unserer Stadt fordern. Eine Verlagerung ist auch unrealistisch, weil der schnelle Regionalverkehr in Richtung Berlin in Wildau nicht hält.),
  • zu erwartende Kosten für die erforderliche Personal-Kapazitätserweiterung der Stadtverwaltung aufgrund von rund 7000 bis 8000 Neubürgern einschließlich gegebenenfalls notwendiger Kosten der Anmietung von Büroräumen, ihrer Erstausstattung, der Kosten des laufenden Betriebs o. ä. usw., …

Die aufgeführten Kostenarten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wir sind schließlich keine Stadtplaner. Die Bürgermeisterin muss verpflichtet werden, alle Kostenarten, auch hier nicht aufgeführte Kosten, plausibel unter Berücksichtigung von realistisch geschätzten Preissteigerungen für den angeführten Zeitraum (Bauphase und 10 Jahre nach Wohnungsbezug im Königspark) darzustellen.

Den darzulegenden, mittelfristigen Kosten-Prognoserechnungen sind die jahresbezogenen, durch 7000 bis 8000 Neubürger dann irgendwann wachsenden Steuerzuweisungen (entsprechend der Einwohnerzahl) an die Stadt, die Erstattungen des Landkreises für die Ausstattung und den Betrieb der Grundschule und der Kitas, die Gebühreneinnahmen (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, (Rest-)Gewerbesteuern o. ä.) usw. für den Zeitraum ab Erwerb von Grundstücken im Königspark durch die Stadt und für den Zeitraum 10 Jahre nach Fertigstellung des Vorhabens gegenüberzustellen. Nur so lässt sich ein Näherungsbild der haushalterischen Folgen des Königsparks für die Stadt darstellen.

Begründung

Das Großprojekt „Königspark“ wird aller Voraussicht nach alle Bürger, Gewerbetreibende und Einzelhandelsgeschäfte in unserer Stadt mittelbar und unmittelbar negativ betreffen.

Beispiele:

Es muss davon ausgegangen werden, dass sich durch den Zuzug von rund 7000 bis 8000 Menschen im Königspark die jetzt schon dramatische (Stau-)Verkehrssituation in der Stadt, insbesondere im Bahnhofsumfeld, wesentlich verschärft. Wer fortwährend im Stau steht und/oder keinen (preiswerten) Parkplatz findet, weicht auf andere Möglichkeiten aus. Die Menschen werden folglich zum Einkaufen ins nahe A10-Center fahren und weder den Einzelhandel, die Gastronomie usw. noch den Wochenmarkt in der Kernstadt aufsuchen. Die Verödung der Innenstadt ist also vorprogrammiert.

Die ärztliche/fachärztliche Versorgung im Stadtgebiet ist jetzt schon völlig unzureichend. Neue Ärzte im Königspark werden sich wegen absehbar extrem hoher Praxisraum-Mieten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur schwer finden lassen.

Das Achenbach-Krankenhaus stößt jetzt schon bei einer Einwohnerzahl von nur 39.000 Bürgern zzgl. Umlandbevölkerung kapazitätsmäßig an seine Grenzen.

Da die „alten“ Stadtverordnetenversammlungen mit ihren SPD-/„Wir für KW“-Mehrheiten über 1½ Jahrzehnte hinweg keine nennenswerten Investitionen in die verkehrliche und soziale Infrastruktur beschlossen haben, steht die Stadt aktuell mit ihrer Finanzkraft de facto „mit dem Rücken an der Wand“. Der Ex-Bürgermeister Dr. Franzke und die SPD-/„Wir für KW“-Mehrheiten vergangener SVVs haben unsere Steuergelder stattdessen für ebenso überteuerte wie dysfunktionale Prestige-Objekte verplempert, z.B. für den viel zu kleinen, aberwitzig teuren Rathaus-Neubau, den ebenfalls am Bedarf völlig vorbei geplanten, aberwitzig teuren Umbau des Bahnhofumfeldes usw..

Die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jetzigen Zusammensetzung hat, statt endlich zur Besinnung zu kommen, dann konsequent und systematisch die Arbeit des mit übergroßer Mehrheit demokratisch gewählten Bürgermeisters Ennullat blockiert, ihn diffamiert und diskreditiert und nach schwerem Rechtsbruch (rechtswidrige Suspendierung des amtierenden Bürgermeisters) das Abwahlverfahren eingeleitet. Trotz Ablaufs einer nun mehr als zweijährigen Amtszeit der jetzigen Bürgermeisterin und für uns Steuerzahler teurer Aufblähung der Rathausspitze mit Beigeordneter plus zwei Dezernenten existiert jedoch nach wie vor kein Konzept, wo und in welcher Größe seit Jahren überfällige Grund-, Oberschulen und Kitas gebaut werden sollen und können und wie hoch der Investitionsbedarf sein wird. Ein herzliches Dankeschön dafür nochmals dem „Bündnis 21“ der Stadtverordnetenversammlung.

Seit eineinhalb Jahrzehnten überfällige, erforderliche Investitionen für den Neubau bzw. die Sanierung von Schulen, Kitas usw. müssen aber nachgeholt werden, und zwar zügig. Es geht hier schließlich um pflichtige Aufgaben der Stadt! Das kann die Stadt nur über die Aufnahme von Krediten bewältigen. Durch den geplanten, keineswegs „behutsamen“ Bevölkerungszuwachs im Königspark und den damit verbundenen haushalterischen Belastungen für die Stadt wird deshalb überhaupt kein Spielraum mehr für kommunalpolitische Handlungen verbleiben, die die Lebenssituation für ihre Bürger und Gewerbetreibenden verbessern können, zum Beispiel Bau von Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeiteinrichtungen etc.. Das ist bereits heute der Fall und verstärkt sich absehbar.

Die Petition beruht daher nicht auf einem „Partikularinteresse“, womit Sie unredlicherweise schon einmal eine unserer Petitionen „abgeschmettert“ haben. Der Petitionsinhalt ist vielmehr von allgemeinem Interesse für die gesamte Bürgerschaft und die Gewerbetreibenden unserer Stadt.

Die Petition ist auch sachlich geboten, da Sie sich nicht bemüßigt gefühlt haben, unsere schriftlich eingereichten Fragen zum „Königspark“ zu beantworten.

Schon die Verlagerung der seit knapp einem Jahrzehnt notwendigen, aber nach wie vor nicht gebauten Hauptfeuerwache vom ursprünglich beschlossenen Standort Funkerberg in das Königspark-Gelände war absolut intransparent und unplausibel. Sowohl der Bürgerschaft als auch der Stadtverordnetenversammlung war das von der Bürgermeisterin beauftragte Gutachten dazu vorenthalten worden. Stattdessen wurde eine nicht nachvollziehbare „Prüfungsergebnis-Präsentation“ des Gutachters veröffentlicht. Es erschließt sich nach wie vor nicht, weshalb die Rathausspitze das Gutachten zum Standort der Hauptfeuerwache als Verschlusssache behandelt und weshalb sich die Stadtverordnetenversammlung das hat gefallen lassen. Die Stadtverordnetenversammlung sollte eigentlich den Wählerwillen repräsentieren, also uns als Souverän vertreten. Zu ihren Pflichten gehört daher eigentlich, vorgelegte Berechnungen zu Grundsatzentscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Die von der Bürgermeisterin vorgelegte „Zahlen-Kuddelmuddel“-Präsentation mit ihren zugrunde gelegten, unplausiblen und intransparenten Annahmen zum Standort der neuen Hauptfeuerwache konnte grundsätzlich von Beginn an keine Grundlage einer abgewogenen Entscheidung sein. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ohne Kenntnis von Berechnungen trotzdem den Standort der Hauptfeuerwache in den Königspark zu verlegen, war deshalb schon pflicht- und treuwidrig.

Gleichermaßen wird nun wieder bei der Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Königspark“ verfahren. Weder der Bürgerschaft noch der Stadtverordnetenversammlung stehen die von den 17 SVV-Befürwortern des Projekts „Königspark“ behaupteten, jedoch nicht vorhandenen „Fakten“ zur Verfügung. Prognoseberechnungen, die die mittelfristigen, haushalterischen Auswirkungen des Projekts „Königspark“ für die Stadt und ihrer Bürgerschaft aufzeigen, sollen dem nun abhelfen.

Es kann nicht angehen, dass eine geringe Mehrheit von nur 17 Stadtverordneten selbstherrlich und eigenmächtig über ein solches Großprojekt entscheidet, das sich nicht nur als massive Einschränkung der Lebensqualität und Funktionalität in unserer Stadt entpuppen wird, sondern sich darüber hinaus als Millionengrab für unsere Steuergelder erweisen wird, von den unwägbaren, grundsätzlichen Risiken des Projekts einmal völlig abgesehen.

Die Vorlage der mit dieser Petition geforderten, mittelfristigen Prognoseberechnungen der zukünftigen Haushalte der Stadt kann auch umgehend erfolgen: Eine verantwortungsbewusst agierende Rathausspitze muss ja schließlich derartige Berechnungen vorgenommen haben, ehe sie das Großprojekt „Königspark“ an die Stadtverordneten herangetragen hat.

Ein Gutachten über ein goldenes Kalb für Investoren?

4. November 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Im zielstrebig betriebenen Prozess um einen veränderten Bebauungsplan zum Königspark ist nun im Auftrage der Eigentümerin GLB Projekt 6 S.á.r.l. /Luxemburg auch ein Gutachten entstanden, angefertigt von der bulwiengesa AG Berlin, seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet erfahren und tätig. Erfreulicherweise hat die DLE, die Projektentwicklerin des Königsparks, es auf ihrer Internetseite dem geneigten Leser zugänglich gemacht, das heißt, es ist öffentlich für jedermann einsehbar. https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/MVZ_Bulwiengesa_230804.pdf

Allerdings befindet sich dieses Gutachten bisher noch ganz im Schatten der öffentlich betonten Telefonbefragung von Bürgern aus Königs Wusterhausen (vom bekannten Meinungsforschungsinstitut FORSA durchgeführt) https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/forsa_Burgerbefragung-Konigs-Wusterhausen.pd fhttps://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen-dle-umfrage-sieht-grosse-zustimmung-zu-koenigspark-in-der-stadt-EOSSUWF6XFCWTNSXN4ZC6KJPKQ.html. Zu Unrecht, wie mir scheint; es verdient meines  Erachtens durchaus Aufmerksamkeit ob seiner Herangehensweise und seiner Aussagen – das auch deshalb, weil hier vielleicht deutlicher wird als an anderer Stelle des Projektes Königspark, worauf es Projektentwicklern und Eigentümern vor allem ankommt. Und ich hoffe folglich sehr, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger – vornehmlich unsere Stadtverordneten und Ortsbeiratsmitglieder – nutzen diese gute Gelegenheit, um sich selbst ein Bild zu verschaffen, was dort (nicht in Zeitungen) wirklich geschrieben steht; das auch zur Überprüfung und zum Vergleich eigener Erwartungen und Forderungen bezüglich zukünftiger medizinischer bzw. ärztlicher Versorgung in der Kommune mit dargestellten Leistungen bzw. Nichtleistungen des Investors. Aber auch darüber hinaus, denn die Wünsche von Bürgern an den Königspark und an dortige Angebote sind laut der FORSA-Ergebnisse (Stichwort: Mehrwert des Königsparks, S. 14) umfangreich; Fragen der Finanzierung – zum Beispiel wie und durch wen – wurden nicht gestellt.

Ich selbst gelange zu der Interpretation, dass entsprechende Bedürfnisse, die von hiesigen Bürgern bezüglich der Gesundheitsversorgung immer wieder signalisiert werden, lediglich – sofern überhaupt spürbar – mehr als ein Nebenprodukt im Gutachten anfallen, das ist bereits von der Analyse her so angelegt. Es ist aus meiner Sicht auch verständlich, haben doch Eigentümer und Projektentwickler des Königsparks auf den personellen Besatz, auf den Versorgungsgrad mit Ärzten keinen Einfluss, das obliegt ganz anderen Akteuren. Es ist die KVBB, die dafür zu sorgen hat, „dass genügend Ärzte jeder Fachrichtung und Psychotherapeuten für die ambulante medizinische Versorgung der Brandenburger zur Verfügung stehen – jederzeit und rund um die Uhr.“ https://www.kvbb.de/wir/unsere-aufgaben

Probleme, die es dabei gibt, sind weitgehend bekannt; und auch in in der FORSA-Telefonbefragung wird die Gesundheitsvorsorge unter „Die größten Probleme in Königs Wusterhausen“ genannt.

Das Zentrum einer durch und durch sachlichen Analyse bildet – ausgehend von der gegenwärtigen Situation in diesem Bereich hier vor Ort (Überblick) – etwas gänzlich anderes: Es sind marktwirtschaftliche Aspekte, es geht um Marktbeziehungen, um Marktbedingungen, um marktgerechte Preise/Mieten. Ob und wie rechnen sich Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark angesichts ermittelter bzw. beschriebener Voraussetzungen und Annahmen? Das wiederum scheint mir ebenfalls verständlich, interessiert doch den Auftraggeber/zugleich Eigentümer vorzugsweise die Frage, welchen finanziellen Ertrag (Stichwort: Mietertragspotenziale) es bringen könnte, Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus / MVZ / Praxen) in Neubauqualität im Königspark entstehen zu lassen – mit welchen Auswirkungen auch auf bereits im Wettbewerbsgebiet – so Königs Wusterhausen, Wildau und weitere Nachbargemeinden eingeordnet – existierende zeitgemäße Gesundheitsimmobilien? Kann mit ihnen erfolgreich konkurriert werden? Da ist laut Analyse mittels Neubauqualität – beim Vorhandensein von baulichen und/oder anderen Vorteilen gegenüber Bestandsbauten – eine Erzielung höherer (!) Mieten wahrscheinlich; da werden Umzüge prognostiziert zugunsten von Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark (Stichwort: Absorption von Mietern anderer Objekte – als Bestandteil einer als gut bewerteten Wettbewerbssituation). Und ja, die Analyse kommt auch auf der Basis konkreter Angaben zur Mietpreisentwicklung und -höhe zum Schluss – das trotz angesprochener wirtschaftlicher und politischer Risiken – , es bestünde eine gute perspektivische Standorteignung im Königspark – soll heißen, derartige Gesundheitsimmobilien seien dort in finanzieller Hinsicht (erzielbare Mieten) für Eigentümer, Investoren lukrativ. Und ich setze hinzu: nur für Eigentümer und Investoren. Für Ärzte, für medizinische Dienstleister wie Therapeuten, Podologen, Heilpraktiker als Mieter, aber ebenso für Bürger, die sie in unterschiedlicher Weise in Anspruch nehmen (vielfach auf eigene Kosten), ist das nicht der Fall. Vor allem für Bürger geht es im Gesundheitssektor um anderes und mehr: um eine solide Gesundheitsversorgung im eigenen Wohn- und Lebensbereich. Sollen fortgesetzt steigende Gewerbemieten, Spitzenmieten für Ärztehaus MVZ/Praxen nach Auffassung von Bürgermeisterin und Kommunalpolitikern ein ausreichend geeigneter Beitrag zur Sicherung dieser Versorgung in Königs Wusterhausen sein? Im Königspark, dessen Fläche mehrere Male den Eigentümer wechselte, sie verteuerte und Kosten bewirkte, die letztlich auf Mieter – hier von Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus/MVZ/Praxen) – umgelegt werden?

Ist eine Monsterschule in KW die Lösung?

5. September 2023

In Königs Wusterhausen gibt es eine Planung zur Erweiterung der Gesamtschule von derzeit fünf Zügen auf sechs im nächsten Schuljahr und acht oder gar zehn Züge bis zum Jahr 2027.
Schon jetzt zeichnet sich an dieser Schule eine Bildungsmisere ab, die MAZ berichtete am 4. September 2023 (siehe Bild oben). Katharina Ennullat, Stadtverordnete der Stadt Königs Wusterhausen, Mitglied im Sozialausschuss und Abgeordnete des Kreistages Dahme-Spreewald, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss wandte sich mit ihren Bedenken an das Ministerium.

Da wir denken, dass viele Eltern die Bedenken und Befürchtungen teilen, veröffentlichen wir das Schreiben im Wortlaut:

An Birgit Nix, Leiterin des Referat 33 Weiterführende allgemein bildende Schulen, Zweiter Bildungsweg im MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Sehr geehrte Frau Nix,
ich habe lange mit mir gerungen, mich an Sie zu wenden. Aber aufgrund vieler Gespräche mit fachkundigen Personen, wie mit dem langjährigen Direktor der Bredow-Oberschule Königs Wusterhausen, Herrn Schinkel, LehrerInnen der Schule und Mitarbeitern der Verwaltung, aber auch Eltern möchte ich Ihnen unsere Besorgnisse zum Antrag der Stadt Königs Wusterhausen vortragen.

In der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen brachte die Bürgermeisterin, Frau Wiezorek, eine Beschlussvorlage zur Erweiterung unserer Gesamtschule ein.

Diese soll demnach ab dem Schuljahr 2023/24 von einer 5-zügigen auf eine 6-zügige Gesamtschule erweitert werden und ab dem Schuljahr 2026/27 auf eine 8-zügige Gesamtschule heranwachsen. Ziel von Frau Wiezorek ist sogar die 10-Zügigkeit. Damit wäre man „Brandenburgs größte Gesamtschule“. Ob dieses Ziel pädagogisch sinnvoll ist, möchte ich bezweifeln. Mit dem MBJS sei aber „alles vorbesprochen“. Die Ü7-Verfahren zum Schuljahr 2022/23 sowie 2023/24 bereits als 6-zügige Verfahren durchgeführt bzw. geplant worden. Außerdem sei die Erweiterung durch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Dahme-Spreewald nötig.

Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Diskussion zu dieser Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlung durchaus hitzig geführt wurde. Natürlich ist unbestritten, dass der Norden des Landkreises Dahme-Spreewald starken Zuzug verzeichnet und auch die Schulkapazitäten erweitert werden müssen. Königs Wusterhausen wird dies – obwohl die Verantwortung nicht in der Kommune liegt – selbstverständlich immer unterstützen.

Jedoch hat zum einen ein Investor ausdrücklich angeboten, in einem anderen Ortsteil von Königs Wusterhausen (Wernsdorf/Niederlehme, Schulstraße) eine Schule samt Sportanlagen an einem geeigneten Standort zu errichten. Zum anderen ist das Vorgehen aus verschiedenen Gründen schlichtweg nicht klug oder an dem Wohl der Schülerinnen und Schüler orientiert.
Erst 2017 war in der Stadtpolitik entschieden worden, unsere verbliebenen beiden Oberschulen in Königs Wusterhausen zu einer Gesamtschule zusammenzulegen. Diese Fusion und die damit zusammenhängenden Umzügen, als auch die Zusammenführung von Lehrer- und Schülerschaft, war eine sehr große Herausforderung und wurde erst zwei Jahre später abgeschlossen. Bis zum heutigen Tage fehlen sowohl ausreichend dimensionierte Außensportanlagen und eine Turnhalle in der benötigten Größe (für fünf Züge). Gleiches gilt für Aufzüge und Behinderten-WCs. Selbst die Brandmeldeanlage wird erst zu diesem Schuljahr komplett funktionieren; so das „Versprechen“ der Verwaltung.

Wie soll der Schulalltag für weitere SchülerInnen abgebildet werden, wenn dies schon jetzt nur eingeschränkt möglich ist?
Der Standort der Schule befindet sich außerdem in unserem sozialen Brennpunkt. Verkehrstechnisch ist sie schon jetzt nicht gut zu erreichen. Die Schulgebäude stammen aus DDR-Zeiten und entsprechen nicht neuen pädagogischen Standards.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt und der Vielzahl nötiger Investitionen bezweifle ich, dass wir die bauliche Situation mittelfristig verbessern können. Im Schulsportbereich werden auch Mindeststandards nicht zu erzielen sein.

Bei der zukünftigen Größe der Schule fürchten wir natürlich auch eine fehlende persönliche Nähe zwischen Schülern und Lehrern, Entfremdung, Anonymisierung sowie fehlende soziale Kontrolle.

Ihnen liegt ein Antrag vor, der zwar mit einer Mehrheit in der SVV getroffen wurde, aus meiner Sicht aber reinen politischen Erwägungen folgt. Die Probleme des Landkreises werden damit rechnerisch auf dem Papier gelöst. Der Landkreis orientiert sich jedoch nicht an den Bedürfnissen unserer Kinder. Dies kann ich als dreifache Mutter gut einschätzen.
Sehr geehrte Frau Nix, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich hoffe, es ist mir gelungen, Ihnen unsere Befürchtungen näher zu bringen, die mit der Entscheidung der Verdopplung der Schülerzahlen einer schon jetzt sehr großen Schule in kommunaler Verantwortung an einem schwierigen Standort einhergehen. Sie werden gebeten, dies ausreichend zu berücksichtigen.

 

Petition zur Planung eines Kunstrasenplatzes

5. Juli 2023

Wolfgang und Gesine Almus, Zernsdorf

Sehr geehrte Stadtverordnete,

Ziel dieser Petition ist die Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung, aufgrund dessen Fußballplätze und andere im Freien liegende Sportstätten im Stadtgebiet grundsätzlich nicht mehr mit „Kunstrasen“, also Kunststoff, belegt werden dürfen. Geplante Maßnahmen, im Freien befindliche Sportstätten mit einem Kunstrasen-Belag auszustatten, sind unverzüglich einzustellen.

Begründung:
Der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ war am 29.06.2023 unter der Überschrift „Grüner Teppich – Kunstrasen ist die fünftgrößte Quelle von Mikroplastik“ ein Artikel zu entnehmen, der sich mit der besonderen ökologischen und gesundheitlichen Gefährlichkeit von „Kunstrasen“ durch Mikroplastik befasst.

So wurde 2022 im Rahmen einer Masterarbeit am Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik untersucht, inwiefern und in welchem Umfang Kunstrasen-Fußballplätze durch die Witterung (Regen, Schnee, Hitze) und durch Bespielen Quellen gefährlichen Mikroplastiks darstellen. (https://publica.fraunhofer.de/entities/publication/9501337d-c4af-431a-99ae-809f69723b68/details ).

Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass insbesondere (aber nicht nur) von der Füllung des „Kunstrasens“, dem sog. „Infill“ (bis zu 50 Tonnen kleiner, elastischer Plastikkügelchen je Fußballplatz), eine gravierende, bislang völlig unterschätzte Mikroplastik-Gefahr für die Umwelt ausgeht. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki kalkuliert, dass jährlich allein durch Kunststoffrasen-Fußballfelder europaweit rund 16.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt abgegeben werden. Das Fraunhofer Institut schätzt deshalb diese Kunstrasen-Fußballfelder als fünftgrößte Quelle von Mikroplastik in Europa ein. Dieser „Infill“ ist einerseits wegen der Beschwerung des „Kunstrasens“ erforderlich, er macht andererseits den Kunststoff-Belag eines Fußballplatzes elastisch, gut bespielbar und soll beim Sturz eines Spielers Verletzungen verhindern.

Aufgrund dieser Untersuchung hat z. B. die Stadt Oberhausen (Einer ihrer Kunstrasen-Fußballplätze war Analyse-Gegenstand.) entschieden, zukünftig den kontinuierlich auszutauschenden bzw. zu ergänzenden „Infill“ nur noch mit Sand und nicht mehr mit Plastikkügelchen vorzunehmen. Kork oder Reisspelzen kämen wohl alternativ in Frage, sind jedoch erheblich teurer. Der Kunstrasen-Belag verliert durch Sand-, Kork-„Infill“ usw. allerdings seine vermeintlichen Vorteile, nämlich seine schnelle Bespielbarkeit nach Regen und seine Elastizität, die Verletzungen der Spieler vorbeugen soll.

Die Lobby der Kunstrasen-Hersteller hat bislang trotzdem erfolgreich -ungeachtet der nachgewiesenen, gravierenden Mikroplastik-Gefährdung durch Kunstrasen- ein Verbot von Kunstrasen-Fußballplätzen verhindern können, das die Europäische Kommission schon lange vorgeschlagen hat.

Dass von Kunstrasen-Fußballplätzen kontinuierlich eine massive Mikroplastik-Gefährdung nicht nur für die Spieler, sondern für die gesamte Umwelt ausgeht, ist seit langem bekannt. Gleichermaßen bekannt ist, dass die Kunstrasen-Herstellung und –Entsorgung, auch seine begrenzte Recycling-Möglichkeit, ökologisch grundsätzlich unvertretbar sind (siehe dazu auch https://www.stadtfunk-kw.de/wasserundkunstrasen/).

Aus diesem Grund muss im Stadtgebiet unter ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten der Einbau von Kunstrasen-Belägen auf Sportstätten verhindert werden. Hierfür ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung mit Dringlichkeit geboten. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen schließlich in einer ökologisch und gesundheitlich unbedenklichen Umgebung leben. Deshalb erfolgt diese Petition, weil wir leider seit Jahren nicht mehr davon ausgehen können, dass die Stadtverordnetenversammlung Fakten-basierte und im Hinblick auf die Zukunft unserer Stadt vernünftige Entscheidungen trifft.