Kategoriearchiv: Infrastruktur + Stadtentwicklung

Zu vermieten

Am Bedarf vorbeigebaut

25. September 2026

Dr. Marina Kreisel

Zahlen, die die Kommunalpolitik im Interesse unserer Kommune nicht weiterhin ignorieren darf

Kürzlich erschien in der Märkischen Allgemeinen Zeitung ein Beitrag des Journalisten Oliver Fischer mit dem folgenden Titel: „Wo Neubau zum Luxus wird“ (Märkische Allgemeine Zeitung, 12./13.09.2026, S. 15). Eingeleitet wird er mit den Worten: „Wer in Königs Wusterhausen eine Wohnung sucht, hat die Qual der Wahl. Allein Immobilienscout bietet 119 Wohnungen im Stadtgebiet an.“ (S. 15) Da frage auch ich: Ist das der viel beklagte Wohnungsmangel in Königs Wusterhausen, der als Begründung für fortgesetztes Bauen von Neubauwohnungen in unserer Kommune herhalten muss? Wie sieht er in Königs Wusterhausen tatsächlich aus?

Der Artikel verdient aus meiner Sicht von uns Bürgern, aber erst recht von Stadtverordneten besondere Aufmerksamkeit; denn er leistet etwas, was nach meiner Auffassung die Stadtverwaltung längst hätte getan haben müssen, was sie jedoch – zumindest öffentlich – bisher beharrlich vermeidet: die Hinwendung zum inzwischen unübersehbaren Leerstand an Neubauwohnungen in Königs Wusterhausen und zu Ursachen dieser Situation.

Daran müsste doch die Stadtverwaltung ein ureigenes Interesse haben, ebenso jeder Stadtverordnete selbst. Denn eine solide städtebauliche Entwicklung mit Entscheidungen über Bebauungspläne kleineren oder größeren Umfanges braucht auch eine annähernd solide analytische Basis, nicht vollmundige Ankündigungen, Absichtserklärungen, Verheißungen, wonach in der Stadtverordnetenversammlung befürwortete Großneubauprojekte Wohnraum schaffen würden für den Feuerwehrmann, für die Krankenschwester, für die Erzieherin.

Dieses immer wieder kritisierte pauschale Lieblingsargument nicht nur unserer Bürgermeisterin Michaela Wiezorek war und ist allerdings – hier bleiben wir in unserer Kommune – fern der Realität von Königs Wusterhausen. Daran lässt nun auch der Beitrag in der Märkischen Allgemeinen Zeitung, der sich relativ intensiv mit dem Problem befasst und es zudem in brandenburgische Verhältnisse einordnet, keinen Zweifel. Mit Blick auf Königs Wusterhausen lautet sein Tenor: Neubauwohnungen sind stark am Bedarf der hiesigen Bevölkerung vorbeigebaut worden, die „meisten Königs Wusterhausener können die Quadratmetermieten im Neubau gar nicht zahlen“ (S. 15).

Das ist keine wirkliche Überraschung, keine neue Erkenntnis für jene, die das Mantra Bauen, Bauen, Bauen stets als falschen Ansatz gewertet haben, weil er wichtige andere Aspekte ausklammert – dennoch zäh am Leben bleibt. Auch unter Kommunalpolitikern in unserer Kommune.

Gegenwind ist angesichts dieser Situation mehr als nötig. Und Oliver Fischers Beitrag vermag vielleicht ein wenig Gegenwind auf spezifische Weise zu erzeugen; er unterscheidet sich nämlich klar von dem, was in Diskussionen zu Bauvorhaben in kommunalpolitischen Gremien von Königs Wusterhausen häufig üblich ist, auch hinsichtlich Kritik – er verbleibt nicht auf der sprachlichen Ebene, nicht bei Allgemeinplätzen, nicht bei politischen Begründungen, sondern er arbeitet mit ausgewählten Zahlen, stellt Bezüge zwischen ihnen her, Zusammenhänge.

So kann erhellt werden, dass der Leerstand im Bereich Wohnungsneubau sehr wohl auf tiefere Ursachen zurückgeht, die nicht erst seit heute existieren, obwohl sie aktuell teilweise verschärft werden. Nein, in der Verteuerung von Baustoffen mit ihren Ursachen liegt keine ausreichende Erklärung für den Leerstand, so gern sie mancher vermutlich hätte.

Vielmehr erhellt Oliver Fischers Text – die Zahlen zeigen es –, dass Leerstand in Königs Wusterhausen unter skizzierten Bedingungen geradezu vorprogrammiert ist. Legt man die ausgewählten Zahlen zugrunde (tatsächliches Einkommen, erforderliches Einkommen, Durchschnittseinkommen, Miethöhe, Wohnungsgröße, Personenanzahl usw.), zeichnet sich ab, was unter dem Aspekt „Miete“ geht oder nicht, für wen oder für wen nicht. Einfache Mathematik. Das verdeutlicht beispielsweise der folgende Auszug:

„Königs Wusterhausen liegt als Stadt zwar über dem Einkommensniveau vieler anderer brandenburgischer Städte. Dennoch hat nur jeder fünfte Haushalt ein Einkommen von 5000 Euro und mehr. So viel braucht man mindestens, um sich eine familientaugliche Neubauwohnung mit 80 bis 100 Quadratmetern leisten zu können. Eine der günstigen Sorte.

Das Uferquartier der BUWOG ist nicht günstig. Dort kostet eine Vier-Zimmer-Terrassenwohnung mit 104 Quadratmetern 1835 Euro warm. Geht man davon aus, dass die Wohnkosten nur 30 Prozent des Haushaltsnettos ausmachen sollten, ist eine solche Wohnung erst ab einem Einkommen von 6100 Euro bezahlbar. Im Wohngebiet am Darwinbogen wäre schon ein verfügbares Einkommen von 5000 Euro für 98 Quadratmeter ausreichend. Aber nur gerade so.

Solche Wohnungen zielen auf Paare mit ein oder zwei Kindern. Das ist die Gruppe mit den höchsten Einkommen. Singles, Alleinerziehende mit Kindern oder Rentner verdienen deutlich weniger. Speziell für Singles sieht es auf dem Wohnungsmarkt kritischer aus, zumal kleinere Wohnungen im Verhältnis eher teurer sind als größere.

Nur etwa jeder zehnte Alleinstehende könnte mit seinem Einkommen eine kleine Neubauwohnung überhaupt bezahlen. Bei Zweier-Haushalten dürften es je nach Wohnung zwischen zehn und zwanzig Prozent sein.

Bei Familien mit Kindern liegt der Anteil, die sich Neubau leisten könnten, höher. Landesweit hat mehr als die Hälfte der Vierpersonen-Haushalte ein monatliches Einkommen von über 5000 Euro. Theoretisch könnte sich auch in Königs Wusterhausen jede zweite Familie eine Wohnung am Darwinbogen leisten. Gerade dieses Klientel lebt aber häufig in einem Haus und braucht gar keine Mietwohnung.“ (S. 15)

Die Zahlen – ergänzt mit weiteren – belegen, warum ein Leerstand im Neubaubereich unter derartigen Bedingungen fast unvermeidbar ist. Und sie belegen – ähnlich wie Wartelisten der Wohnungsbaugesellschaft von Königs Wusterhausen mit bezahlbaren Wohnungen im dortigen Bestand –, dass dieser Leerstand ein Ausdruck für Bauen stark vorbei am Bedarf eines großen Teils der Bevölkerung ist.

Angesichts dieser Entwicklung scheint mir mehr als bloß ein kurzer kritischer Blick auch auf die künftige Wohnbebauung in Königs Wusterhausen erforderlich zu sein, besonders des Königsparks. Eine tiefergehende Erörterung wird aus meiner Sicht zudem deshalb gebraucht, weil unsere repräsentierfreudige Bürgermeisterin in der Öffentlichkeit wiederholt den Eindruck vermittelt – gewissermaßen über die Köpfe der Stadtverordneten hinweg –, als sei über den Königspark und über seine vorgesehene, sehr umfängliche Wohnbebauung bereits alles entschieden.

Das ist eben formal bisher nicht der Fall; denn es liegt noch immer kein in der Stadtverordnetenversammlung genehmigter, veränderter Bebauungsplan vor. Daran ändert auch die Befragung zum Königspark nichts; hier greift kein Entscheidungsautomatismus. „Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend.“ (Beteiligungssatzung § 4, Absatz 5).

Und auf der Grundlage der Zahlen, wie sie nun Oliver Fischer im Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung für jedermann sichtbar gemacht hat, sind Stadtverwaltung und Stadtverordnete doch geradezu aufgefordert, sich mit Leerstand im Wohnungsneubau – meines Erachtens unter ihrer Mitwirkung begünstigt – intensiver zu befassen und ihre Entscheidungen zu überdenken. Vielleicht geschieht das auch mit stärkerer Wortmeldung aus der Bevölkerung heraus, die aus verschiedenen Gründen am unübersehbaren Neubauleerstand in Königs Wusterhausen und seiner Fortsetzung kein Interesse haben kann, ihre Bedürfnisse aber in dieser Hinsicht von der Mehrheit der Stadtverordneten nicht ausreichend oder gar nicht vertreten sieht.

Kurze Zusatzbemerkung: Einen wichtigen Fragenkomplex berührt der Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung leider nicht: Warum können sich Immobilienkonzerne über längere Zeit selbst einen großen Leerstand an Neubauwohnungen leisten? Welche Gesetze wenden sie an, um in dieser Situation keine finanziellen Verluste machen zu müssen? Und was bedeutet das für die Kommunalpolitik in Königs Wusterhausen?

https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/15-euro-pro-quadratmeter-und-noch-teurer-warum-sich-viele-menschen-in-kw-neubau-wohnungen-nicht-DVHFTWFB4BGPBA4E3B64W5HGLY.html

 

Bahnverkehr rund um Königs Wusterhausen ab 18. September stark eingeschränkt

14. September 2026

Ab Freitag, 18. September 2026, kommt es im Regional- und S-Bahn-Verkehr rund um Königs Wusterhausen zu umfangreichen Einschränkungen. Betroffen sind unter anderem die Linien RE2, RE7, RE20 und RB22 sowie an zwei Wochenenden der S-Bahn-Verkehr in Richtung Berlin. Die Einschränkungen dauern teilweise bis zum 2. Oktober.

Nach Angaben der Deutschen Bahn kommt es aufgrund von Bauarbeiten zu folgenden Änderungen:

Regionalverkehr

RE2:
Vom 18. bis 27. September fallen die Züge zwischen Berlin-Schöneweide und Halbe aus. Vom 27. September bis 2. Oktober ist der Abschnitt zwischen Berlin-Schöneweide und Bestensee betroffen.

RE7:
Vom 18. bis 26. September fahren keine Züge zwischen Berlin-Ostbahnhof und Halbe. Vom 27. September bis 2. Oktober fallen die Züge zwischen Berlin-Ostbahnhof und Lübben aus.

RE20:
Vom 18. September bis 2. Oktober fallen die Züge zwischen Flughafen BER und Lübbenau beziehungsweise Cottbus aus.

RB22:
Vom 18. September bis 2. Oktober fallen die Züge zwischen Königs Wusterhausen und Flughafen BER aus.

Damit sind neben Königs Wusterhausen unter anderem auch Bestensee und Halbe von den Einschränkungen betroffen.

S-Bahn an zwei Wochenenden unterbrochen

Auch bei der S-Bahn gibt es Einschränkungen auf der Strecke südöstlich von Berlin.

Betroffen sind die Zeiträume:

  • Freitag, 18. September, 21.45 Uhr, bis Montag, 21. September, 1.30 Uhr
  • Freitag, 25. September, 4 Uhr, bis Montag, 28. September, 1.30 Uhr

In diesen Zeiträumen ist der S-Bahn-Verkehr auf dem Abschnitt zwischen Königs Wusterhausen beziehungsweise Wildau und Berlin-Grünau betroffen. Für die gesperrten Abschnitte wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Fahrgäste sollten Verbindung vor Fahrtantritt prüfen

Da sich durch die Bauarbeiten Abfahrtszeiten, Umsteigeverbindungen und Fahrzeiten ändern können, empfiehlt sich vor Fahrtantritt eine Prüfung der jeweiligen Verbindung über den DB Navigator, die Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn oder die Informationen der S-Bahn Berlin.

Quelle: Deutsche Bahn / S-Bahn Berlin

© Symbolbild Adobe Stock

Mehr Grün und Schatten für den Park am Wasserturm in Zernsdorf

1. September 2026

Eine neue Initiative in Zernsdorf möchte den Park am Wasserturm grüner und insbesondere den dortigen Spielplatz im Sommer besser nutzbar machen. Dazu wurden zwei Online-Petitionen gestartet, die sich für eine stärkere Begrünung des Parks und eine Verschattung des Spielplatzes einsetzen.

Der rund 13.300 Quadratmeter große Park verfügt nach Angaben der Initiative derzeit über weniger als 20 Bäume. Besonders deutlich wird das Problem am Spielplatz: Dort gibt es praktisch keinen Schatten, sodass sich Spielgeräte und Sand an sonnigen Tagen stark aufheizen. Als mögliche Lösungen werden neben zusätzlichen Bäumen auch Sonnensegel oder andere bauliche Verschattungen vorgeschlagen.

Ganz einfach ist die Sache allerdings nicht. Auf dem früher industriell genutzten Gelände sind wegen der Altlastensanierung besondere Vorgaben zu beachten. Die Stadt hatte auf eine Anfrage zunächst erklärt, Baumpflanzungen auf der Grünfläche seien nicht zulässig. Die Initiative verweist dagegen auf die Begründung des geltenden Bebauungsplans: Dort sind für die Parkfläche ausdrücklich Gehölze mit geringen Wurzeltiefen vorgesehen. Welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen, soll deshalb nun weiter geklärt werden.

Am Mittwoch, 2. September 2026, kommt das Thema in den Ortsbeirat Zernsdorf. Initiator Sascha Heuer will die Vorschläge dort vorstellen. Auch in der Bürgerfragestunde können Einwohner das Anliegen unterstützen. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Zernsdorf, Friedrich-Engels-Straße 35.

Wer die Initiative unterstützen möchte, sollte deshalb nicht nur die beiden Petitionen mitzeichnen, sondern – wenn möglich – auch zur Ortsbeiratssitzung kommen. Gerade jetzt, wo das Thema erstmals konkret in die kommunalpolitische Beratung eingebracht wird, kann eine sichtbare Unterstützung aus Zernsdorf helfen, deutlich zu machen, dass Begrünung und Verschattung des Parks kein Einzelanliegen sind.

Mitzeichnen dauert nur wenige Minuten:

Begrünung des Parks am Wasserturm
https://www.openpetition.de/petition/online/begruenung-des-parks-am-wasserturm-zernsdorf

Verschattung des Spielplatzes
https://www.openpetition.de/petition/online/verschattung-des-spielplatzes-im-park-am-wasserturm-zernsdorf

Und wer Zeit hat: Mittwoch um 18:00 Uhr ins Bürgerhaus Zernsdorf kommen und das Anliegen vor Ort unterstützen.

Schon wieder: Schlachthof Erweiterung

8. Juli 2026

Der Bebauungsplan wirkt harmlos, weil er als Sicherung eines bestehenden Standorts beschrieben wird. Tatsächlich ermöglicht er zusätzliche Entwicklungsspielräume für einen industriellen Schlachtbetrieb, während zentrale Gutachten noch fehlen.

Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt derzeit die Öffentlichkeit am Vorentwurf des Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“. Auf den ersten Blick klingt das nach einer reinen Standortsicherung: Ein seit 1967 vorhandener Betrieb soll planungsrechtlich abgesichert werden, rund 700 Arbeitsplätze werden angeführt, der Standort liegt ohnehin seit Jahrzehnten dort.

Bei genauerem Hinsehen ist die Sache deutlich komplizierter. Der Bebauungsplan schafft nicht nur Ordnung für einen bestehenden Betrieb. Er eröffnet zusätzliche bauliche Spielräume, legt ein sehr spezifisches Sondergebiet fest und berührt eine ganze Reihe empfindlicher Fragen: Wohnen, Verkehr, Lärm, Geruch, Grundwasser, Naturschutz, Wald, Klima und Sicherheit.

Bestandssicherung oder Erweiterung?

Die Unterlagen sprechen von Standortsicherung. Zugleich soll im Sondergebiet eine GRZ von 0,7 festgesetzt werden. Die Begründung nennt bereits heute eine Bestandsversiegelung von etwa 62 Prozent und beschreibt zusätzliche Entwicklungsspielräume. Das ist mehr als bloßes Abzeichnen des Status quo.

Besonders wichtig ist die Frage der Kapazität. Die Begründung nennt eine mögliche Schlachtleistung von mindestens 352 Tonnen Lebendtiergewicht pro Tag. Außerdem wird die Verarbeitung zugekaufter Schlachtkörper beschrieben. Damit stellt sich die zentrale Frage, welcher Zustand eigentlich gesichert wird: der heutige tatsächliche Betrieb, der genehmigte Rahmen oder ein künftig intensiverer Betrieb?

Ein maßgeschneidertes Sondergebiet

Geplant ist kein gewöhnliches Gewerbegebiet, sondern ein sonstiges Sondergebiet „Geflügelschlachthof und -verarbeitung“. Die Festsetzungen sind sehr genau auf Schlachtung, Verarbeitung, Verpackung, Versand und die dazugehörigen technischen Anlagen zugeschnitten.

Gerade deshalb muss die Stadt besonders sorgfältig abwägen. Eine so betriebsbezogene Planung braucht eine eigenständige städtebauliche Begründung und eine ergebnisoffene Prüfung, ob die gewählte Lösung wirklich erforderlich und verträglich ist.

Viele Konflikte werden erkannt – aber noch nicht gelöst

Die Unterlagen kündigen Gutachten zu Geruch, Staub, Bioaerosolen, Schall, Ammoniak, Stickstoffdeposition und Natura 2000 an. Das zeigt: Die Konflikte sind nicht eingebildet, sondern liegen auf der Hand. Derzeit sind sie aber für die Öffentlichkeit noch nicht ausreichend nachvollziehbar aufgearbeitet.

Ein Bebauungsplan darf solche Fragen nicht einfach in spätere Einzelgenehmigungen verschieben, wenn sie bereits auf der Planungsebene erkennbar sind. Ob ein Standort dieser Art in dieser Form verträglich ist, gehört in die politische und planerische Grundentscheidung.

Wasser ist ein Schlüsselkonflikt

Der Schlachthof fördert Grundwasser aus zwei Brunnen. Südlich grenzt das Trinkwasserschutzgebiet Königs Wusterhausen an den Geltungsbereich. Hinzu kommt, dass der Standort als Altlastenverdachtsfläche „ehemaliger KIM-Schlachthof“ registriert ist.

Das ist ein sensibler Mix. Grundwasserentnahme, industrielle Reinigung, Abwasser, Lkw-Wäsche, Chemikalien, tierische Nebenprodukte, Rückspülwasser, Versickerung und Altlastenverdacht müssen zusammen betrachtet werden. Die Stadt muss sicherstellen, dass die Bewirtschaftungsziele des Wasserrechts, der Grundwasserschutz und die örtliche Trinkwasservorsorge nicht nur behauptet, sondern belastbar geprüft werden.

Natur- und Klimaschutz sind keine Randthemen

Im und am Plangebiet gibt es Wald mit Funktionen als lokaler Klimaschutz- und Immissionsschutzwald, das Flächennaturdenkmal „Feuchtgebiet Niederlehme südlich der Autobahn“, gesetzlich geschützte Biotope und einen Orchideenstandort. Das sind keine dekorativen Fußnoten der Planung, sondern abwägungserhebliche Schutzgüter.

Auch die angekündigte Natura-2000-Prüfung ist wichtig. Wirkungen wie Stickstoffeinträge, Ammoniak, Lärm, Licht, Verkehr, Wasserentnahme und Betriebsrisiken können über den Werkszaun hinausreichen.

Sicherheitsbelange gehören in die Abwägung

Die Begründung nennt für die Kälteanlage einen Kältemittelinhalt von 11 Tonnen Ammoniak. Dieser Punkt sollte im weiteren Verfahren sachlich, aber ernsthaft geprüft werden. Es geht nicht um Alarmismus, sondern um die Frage, ob Sicherheitsbelange und schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld planerisch ausreichend berücksichtigt werden.

Der Flächennutzungsplan ist ein eigener Punkt

Der bestehende Teilflächennutzungsplan stellt das Gelände weitgehend als Gewerbegebiet und den westlichen Teil als Wald dar. Das geplante Sondergebiet lässt sich daraus nicht ohne Weiteres entwickeln. Deshalb läuft ein Parallelverfahren zur Änderung des Teilflächennutzungsplans.

Dieses Parallelverfahren darf nicht nur ein formaler Begleitakt sein. Es muss klären, ob ein Sondergebiet für einen industriellen Geflügelschlachthof an genau diesem Standort mit der städtebaulichen Entwicklung, dem Wohnumfeld, dem Wasserhaushalt, dem Natur- und Klimaschutz und der Landesplanung vereinbar ist.

Was jetzt wichtig ist

In der frühzeitigen Beteiligung geht es darum, die entscheidenden Belange rechtzeitig zu benennen. Die Stadt muss sie ermitteln, bewerten und in die Abwägung einstellen. Genau daran wird sich das weitere Verfahren messen lassen müssen.

Arbeitsplätze, Bestandsschutz und wirtschaftliche Interessen sind wichtige Belange. Sie ersetzen aber keine saubere Planung. Wer einen solchen Standort dauerhaft absichern will, muss auch zeigen, dass die Belastungen für Nachbarschaft, Umwelt, Wasser, Natur und Infrastruktur tragfähig bewältigt werden.

Quellen und herangezogene Unterlagen

  1. Stadt Königs Wusterhausen: Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“, Planzeichnung – Teil A und Text – Teil B, Vorentwurf, Stand Dezember 2025.
    https://www.geoportal-koenigs-wusterhausen.de/auslegungen.php?id=26&view=show
  2. Stadt Königs Wusterhausen / MIKAVI Planung GmbH: Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“, Begründung – Vorentwurf, Oktober/Dezember 2025. (ebenda)
  3. Stadt Königs Wusterhausen: Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“, 15.06.2026. (ebenda)
  4. Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
  5. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 50, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__50.html
  6. Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV), insbesondere Anhang I, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/
  7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 34 und 44, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
  8. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere §§ 47 und 48, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/
  9. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einschließlich Anhang 7, 8 und 9; Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm); LAI-Hinweise/Bioaerosol-Leitfaden, jeweils in der im Verfahren heranzuziehenden Fassung.

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Kiesgrube Niederlehme: Warum Renaturierung keine Deponie braucht

23. Juni 2026

In der Diskussion um die geplante DK0-Deponie im Sandtagebau Niederlehme hält sich ein Satz: Die ausgekieste Grube müsse für die Renaturierung ohnehin verfüllt werden, also könne dort gleich eine Deponie entstehen. Diese Gleichsetzung tragen die Antragsunterlagen nicht.

Der entscheidende Punkt ist: Die Fläche muss hergerichtet werden. Aber daraus folgt nicht, dass dafür eine Deponie erforderlich oder sachlich gleichwertig ist.

Zwei Fragen, die getrennt gehören

Die Behauptung vermischt zwei Fragen: Muss die ausgekieste Fläche nach dem Sandabbau hergerichtet werden? Ja. Ist dafür eine DK0-Deponie nötig? Nein.

Im Null-Fall, also ohne Deponie, bleibt nach den Unterlagen die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus geschuldet. Genau deshalb muss nicht der heutige Zustand der aktiven Sandgrube mit einem später begrünten Deponiehügel verglichen werden, sondern die Rekultivierung ohne Deponie mit dem zusätzlichen Deponievorhaben.

Was die Herrichtung tatsächlich umfasst

Der UVP-Bericht beschreibt den Null-Fall so: „Demnach soll die Planfläche unverzüglich für eine Folgenutzung wieder hergerichtet werden und die forstwirtschaftliche Nutzung wieder aufgenommen.“ Zu den Zielen zählen außerdem die „landschaftsästhetische Einbindung des wiedernutzbar gemachten Feldes in das umgebende Gelände“ und das „Wiederaufforsten mit vorrangig heimischen, standortgerechten Gehölzbeständen“.[1]

Diese Herrichtung bedeutet nicht, dass auf der Fläche nichts passiert. Im Gegenteil: Die Böschungen werden geformt. Die Unterlagen halten fest, dass die Gewinnungsböschungen mit 32 Grad im Rahmen der Wiedernutzbarmachung auf 24 Grad abgeflacht werden – entweder durch Anschütten von sandigem Abraum oder durch Materialumlagerung.[2]

Auch der zuvor separat abgetragene Oberboden wird wieder eingesetzt. Der UVP-Bericht nennt dafür eine Stärke von etwa 0,3 m.[2]

Das ist eine landschafts- und bodenbezogene Rekultivierung. Der abgetragene Oberboden wird wieder aufgetragen; die Fläche soll wieder Waldstandort werden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan hält im Gegenzug für die Deponie fest, dass „auf der Abbausohle kein Wald gepflanzt“ wird.[3]

Der wahre Kern der öffentlichen Behauptung lautet also: Ja, es wird Boden bewegt und Gelände reguliert. Das Missverständnis beginnt dort, wo diese Rekultivierung mit einer Deponie gleichgesetzt wird.

Was die Deponie davon unterscheidet

Eine Deponie ist keine bloße Geländeregulierung. Vor der Einlagerung wird die Aufstandsfläche technisch abgedichtet: „Vor der Verfüllung wird der Untergrund mit einer Basisabdichtung versiegelt, um zu vermeiden, dass Sickerwasser in das Grundwasser vordringt.“[4]

Die Unterlagen nennen den Zweck dieser Lehmschicht ausdrücklich: „Diese Lehmschicht stellt die Basisabdichtung der Deponie dar, die Stoffeinträge aus dem Deponiekörper in den Untergrund verhindert.“[5]

Auch Sickerwasser wird nicht dem Boden überlassen, sondern gefasst und entsorgt: „Das Sickerwasser wird in ein separates Sickerwassersammelbecken geleitet, von wo aus das Wasser abtransportiert und fachgerecht entsorgt wird. Dies verhindert eventuelle Schadstoffeinträge in das verbleibende Boden- und Wassergefüge.“[6]

Genau darin liegt der Unterschied: Rekultivierung soll wieder nutzbaren Boden herstellen. Eine Deponie baut einen technischen Körper auf, der durch Abdichtung und Sickerwasserfassung gerade vom natürlichen Untergrund getrennt werden soll.

Basisabdichtung ist keine Pflanzschicht

Im Deponiekörper gibt es zwei Schichten, die leicht verwechselt werden, aber gegensätzliche Zwecke erfüllen.

Unten liegt die Lehm-Basisabdichtung. Sie ist eine technische Dichtung gegen Sickerwasser und liegt am Ende unter dem gesamten Abfallkörper. Auf ihr wächst nichts. Sie existiert ausschließlich, weil Abfall eingelagert werden soll; ohne Einlagerung wäre sie für eine Rekultivierung überflüssig.

Oben, über dem Abfall, liegt die Rekultivierungsschicht. In den Unterlagen heißt es: „Für die Abdeckung wird die Abfallschicht mit einer 100 cm Rekultivierungsschicht versehen, die als Teil der Wiedernutzbarmachung mit einem Birkenvorwald bepflanzt werden soll.“[7]

Für den Null-Fall beschreibt der UVP-Bericht dagegen den Wiedereinbau des separat abgetragenen Oberbodens mit etwa 0,3 m Stärke.[2] Dafür braucht es keine Basisabdichtung und keinen abgedichteten Deponiekörper von 1,59 Mio. m³.[8]

Der Einwand, man brauche doch Lehm, damit etwas wachse, verwechselt daher die technische Abdichtung unter dem Abfall mit der Rekultivierungsschicht über dem Abfall.

DK0 heißt nicht „nur Erde“

Die geplante Anlage ist eine Deponie der Klasse 0. Beantragt wird die Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien und Zuordnungswerte der Deponieverordnung für DK0 einhalten müssen.[9]

Der Artenschutzfachbeitrag benennt die vorgesehenen Abfälle: „Insbesondere Böden und nachrangig Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter aus Bau- und Baufeldfreimachungsmaßnahmen, sind bei nachgewiesener Eignung zum Einbau im Deponiekörper vorgesehen.“[10]

Die vollständige Abfallliste umfasst nach den Unterlagen unter anderem Boden und Steine, Baggergut, Gleisschotter, Beton, Ziegel sowie Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik.[10]

Das ist nicht dasselbe wie Oberboden für eine Wiederaufforstung. Dass die Annahme überwiegend Böden betreffen soll, beschreibt die Absicht des Vorhabenträgers. Es macht aus der Anlage aber keine bloße Rekultivierungsmaßnahme und keine Beschränkung auf sauberen Mutterboden.

Der richtige Vergleich

Öffentlich wird häufig der aktuelle Zustand – die aktive Sandgrube – mit einem später begrünten Deponiehügel verglichen. Dieser Vergleich setzt den Nutzen der Deponie zu hoch an.

Sachlich zu vergleichen sind zwei Zukunftszustände:

  • ohne Deponie: die ohnehin geschuldete Wiedernutzbarmachung des Tagebaus;
  • mit Deponie: zunächst rund 28 bis 29 Jahre Deponiebetrieb, die Einlagerung eines Deponiekörpers von rund 1,59 Mio. m³ und erst danach eine Rekultivierungsschicht.[8]

Naturschutzfachlich ist der maßgebliche Bezugszustand für die Eingriffsregelung nicht der zufällige Moment des laufenden Abbaus, sondern der Zustand ohne das zusätzliche Vorhaben. Die §§ 13 bis 15 BNatSchG regeln das Vermeidungs- und Kompensationsprinzip; der Landschaftspflegerische Begleitplan behandelt den Rohbodenstandort selbst als Bezugszustand.[11]

Die entscheidende Frage lautet daher: Wenn das Ziel ein begrünter Waldstandort ist, warum muss dafür zuvor über Jahrzehnte eine Deponie betrieben und mit 1,59 Mio. m³ Abfall befüllt werden?[8]

Fazit: Herrichtung ja, Deponie nein

Die Antragsunterlagen zeigen die Trennlinie deutlich. Material, das zur Geländeregulierung und Wiederherstellung eines Bodens verwendet wird, braucht keine technische Abdichtung gegen den Untergrund und keine Sickerwasserfassung. Beides ist hier vorgesehen, weil Abfälle eingelagert werden sollen und Schadstoffeinträge verhindert werden sollen.[6]

Für die Verfüllung von Abgrabungen gelten nach dem im Erläuterungsbericht genannten Maßstab Z0/Z0* deutlich engere Verwertungsmaßstäbe als für DK0-Deponieabfälle. Zudem ist die Menge nach dem Brandenburgischen Erlass auf das für Sicherungs- beziehungsweise Wiedernutzbarmachungszwecke unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.[12]

Die Fläche wird also so oder so hergerichtet. Eine DK0-Deponie ist dafür nicht erforderlich. Sie kann im Gegenteil Material aufnehmen, das für eine bloße Herrichtung nach den einschlägigen Verfüllungsmaßstäben nicht zugelassen wäre.

Der Satz „Die Grube muss ohnehin verfüllt werden“ verkürzt deshalb den entscheidenden Unterschied. Rekultivierung ist Pflicht. Die Deponie ist ein zusätzliches Vorhaben.

Quellen

Die Quellen sind als nummerierte, WP-kompatible Quellenliste formatiert; die Verweise im Text entsprechen den Nummern in eckigen Klammern.

[1] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 39: Prognose des Null-Falls nach dem Rekultivierungskonzept des Hauptbetriebsplans; dort genannt: unverzügliche Herrichtung für eine Folgenutzung, Wiederaufnahme der forstwirtschaftlichen Nutzung, landschaftsästhetische Einbindung und Wiederaufforstung mit heimischen, standortgerechten Gehölzbeständen.

[2] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 40: Wiedernutzbarmachung; Abflachung der Gewinnungsböschungen von 32 Grad auf 24 Grad durch Anschütten von sandigem Abraum oder Materialumlagerung; separater Abtrag und Wiedereinbau des Oberbodens mit ca. 0,3 m Stärke.

[3] Anlage 17 (Landschaftspflegerischer Begleitplan), S. 4: Hinweis, dass mit der Deponie „auf der Abbausohle kein Wald gepflanzt“ wird.

[4] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 13: Beschreibung der Basisabdichtung vor der Verfüllung, um das Eindringen von Sickerwasser in das Grundwasser zu vermeiden.

[5] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 46: Beschreibung der Lehmschicht als Basisabdichtung, die Stoffeinträge aus dem Deponiekörper in den Untergrund verhindert.

[6] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 52: Sammlung des Sickerwassers in einem separaten Sickerwassersammelbecken und fachgerechte Entsorgung zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen.

[7] Anlage 16 (UVP-Bericht), S. 11; gleichlautend Anlage 17 (Landschaftspflegerischer Begleitplan), S. 8: Abdeckung der Abfallschicht mit einer 100 cm starken Rekultivierungsschicht und Bepflanzung mit Birkenvorwald.

[8] Anlage 16 (UVP-Bericht), Kap. 3.2.1 und Tabelle 1, S. 10: Planungsmodell, gesamter Deponiekörper mit Verfüllvolumen von 1.590.000 m³. Hinweis aus dem Ausgangsmaterial: Die Betriebsdauer wird in den Unterlagen teilweise mit 27, teilweise mit rund 28 und teilweise mit rund 29 Jahren angegeben; im Beitrag deshalb als „rund 28 bis 29 Jahre“ formuliert.

[9] Deponieverordnung (DepV), § 2 Nr. 6 und Anhang 3, Tabelle 2: Deponieklasse 0 und Zuordnungskriterien/-werte für DK0-Abfälle; aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 23.06.2026.

[10] Anlage 18 (Artenschutzfachbeitrag), S. 7: vorgesehene Abfälle. Vollständige Abfallliste mit AVV-Schlüsseln im Erläuterungsbericht, Kap. 1.9, Tabelle 3, S. 26 f.; gleichlautend Anlage 17, S. 7, und Anlage 16, S. 15.

[11] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 13 bis 15: Vermeidungs- und Kompensationspflichten der Eingriffsregelung; aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet, abgerufen am 23.06.2026. Ergänzend: Anlage 17, S. 4 behandelt den Rohbodenstandort als Bezugszustand.

[12] Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft zur Regelung der Verwertung mineralischer Abfälle im Bergbau vom 22.09.2008 (ABl./08 [Nr. 40], S. 2266), BRAVORS, aktuelle Fassung abgerufen am 23.06.2026; dort u. a. Anwendung der LAGA M 20/TR Boden und Beschränkung der Menge auf das unbedingt erforderliche Maß. Ergänzend laut Ausgangsmaterial: Erläuterungsbericht, Abschnitt zur Verfüllung von Abgrabungen.

Eine Frage der Ehre und der Würde

20. Juni 2026

Ein Kommentar von Dr. Dieter Füting, Niederlehme

Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Die Nervosität bei den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin ist ebenso spürbar, wie ihre fehlende Lockerheit. Dennoch haben sie uns psychologisch geschlagen, lassen uns wie einen Haufen Narren aussehen. Alle Texte, alle Beiträge gegen den Unsinn dieser Deponie wirken aber mit der Zeit wie die Warnungen Kassandras. Das Tragische an Kassandra sei ja: Niemand glaubt ihr. Und was können wir schon dagegen tun? Mit einer Glocke herumlaufen und rufen: Wehe uns! Natürlich nicht.

Will man die Wirklichkeit verstehen, muss man sie an sich heranlassen, auch wenn sie monströs ist. Damit steht die Frage im Raum: Worum geht es den Stadtverordneten und der Bürgermeisterin wirklich? Es kann ihnen doch nicht um die Vermüllung ihrer Stadt gehen? Sie sind doch angetreten, um die Stadt für ihre Bürger attraktiv und „der Zukunft zugewandt“ zu machen. Warum setzen sie sehenden Auges das Wichtigste aufs Spiel, das man verlieren kann: Vertrauen und Souveränität.

Das Entscheidende ist immer Souveränität. Als Stadtverordneter muss man, wenn man einen Raum betritt, signalisieren, dass man zur Stadtgesellschaft dazugehört und am echten Leben interessiert ist. Wenn erst das Gefühl vorherrscht, jemand sei in seinen Beweggründen nicht klar und aufrichtig, dann hat er das Vertrauen seines Gegenübers verloren. Jetzt wird er wie in einem großen Roman vom Gegenüber abgestoßen. Er klingt nur noch wie der Pate. Das unausgesprochene kritische Urteil heißt dann: glatte Fassade und zweifelhafter Antrieb.

Wir alle wissen doch: Das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit. Ich will keinem Stadtverordneten unterstellen, dass er käuflich ist. Aber wir wissen doch: Alle Dinge, jeder Mensch, auch Ideen sind käuflich: Materielle Güter können durch Geld erworben werden. Jeder Mensch habe einen Preis, ab dem er bereit wäre, seine Überzeugungen, Loyalität oder sein Verhalten zu ändern. Ideen, Meinungen oder Ideologien können beeinflusst, gefördert, unterdrückt werden, etwa durch finanzielle Interessen.

Das heißt doch, dass der Satz „das Gegenteil von Vertrauen ist Misstrauen und unterstellte Käuflichkeit“ zumindest die Frage aufwirft, ob es überhaupt etwas gibt, das sich dem Markt entzieht:

Gibt es Werte, die unbezahlbar sind? Kann Wahrheit gekauft werden? Ob man diese Aussagen für realistisch oder übertrieben hält, hängt immer von den Erfahrungen und Wertvorstellungen des einzelnen Menschen ab.

Eine kritische Gegenposition dazu: Nicht jeder Mensch lässt sich durch Geld zu allem bewegen. Manche Ideen entstehen aus Überzeugung und bleiben unabhängig von finanziellen Interessen. Und es gibt Menschen, die für ihre Prinzipien persönliche Nachteile oder sogar ihr Leben in Kauf nehmen.

Ich fasse zusammen: Eine Deponie in Niederlehme / Zernsdorf ist die Bombe, die unterm Tisch liegt. Alle wissen das. Und alle werden nervös. Aber der Schrecken liegt für die Kritiker nicht im Beschluss der Stadtverordneten selbst, sondern bereits in seiner Erwartung, die für sehr viele Menschen nicht nachvollziehbar wäre.

Anmerkung der Redaktion:
Die in dieser Rubrik veröffentlichten Kommentare geben ausschließlich die Auffassung der jeweiligen Autorinnen und Autoren wieder und nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion. Die Beiträge werden grundsätzlich ohne inhaltliche Änderungen veröffentlicht; redaktionelle Bearbeitungen beschränken sich gegebenenfalls auf sprachliche, formale oder rechtlich erforderliche Anpassungen.

Berlin-Brandenburg – Fokusregion für Wasserkonflikte?

10. Juni 2026

Dass Wasser in Brandenburg längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist, wurde beim jüngsten Mittagssalon der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften deutlich. Unter dem Titel „Berlin-Brandenburg – eine Fokusregion für Wasserkonflikte (und Lösungen) in Deutschland?“ informierten Wissenschaftler interessierte Bürger über die Ursachen Folgen zunehmender Trockenheit und die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft.

Referentin war Prof. Dr. Dörthe Tetzlaff vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in Berlin. Im Mittelpunkt ihrer Ausführungen stand die Frage, wie sich der Landschaftswasserhaushalt Brandenburgs durch Klimawandel, längere Dürreperioden und zunehmende Starkregenereignisse verändert.

Besonders bemerkenswert ist die Situation im Südosten Brandenburgs. Die Region gehört bereits heute zu den niederschlagsärmsten Gebieten Deutschlands. Gleichzeitig wird ein erheblicher Teil des in Berlin anfallenden gereinigten Abwassers über das Klärwerk Waßmannsdorf in Richtung Nuthe-Nieplitz-System abgeleitet. Damit verlässt Wasser dauerhaft die Region, anstatt dem lokalen Wasserhaushalt wieder zur Verfügung zu stehen. Angesichts sinkender Grundwasserstände und zunehmender Nutzungskonflikte ist dies ein Aspekt, der künftig stärker in die öffentliche Debatte einbezogen werden sollte.

Wer sich fundiert und verständlich über die aktuellen Entwicklungen informieren möchte, dem sei das frei zugängliche Dossier „Dürre und Starkregen – neue Wasserrealitäten in Brandenburg. Veränderungen im Landschaftswasserhaushalt und Handlungsempfehlungen für die Land- und Forstwirtschaft“ empfohlen. Die Publikation fasst wissenschaftliche Erkenntnisse allgemeinverständlich zusammen und richtet sich nicht nur an Fachleute, sondern auch an Kommunalpolitiker, Landnutzer und interessierte Bürger.

Das Dossier zeigt eindrucksvoll, dass Brandenburg sich auf neue Wasserrealitäten einstellen muss – und dass die notwendigen Entscheidungen nicht erst in der Zukunft anstehen, sondern bereits heute getroffen werden müssen.

Dossier herunterladen:
Dürre und Starkregen – neue Wasserrealitäten in Brandenburg

© Symbolbild Adobe Stock

(K)ein Satzungsbeschluss für den Dorfkern – ein Ausgang zum (un)glücklichen Ende?

29. Mai 2025

Dr. Marina Kreisel

„Im Denkmalschutz wird unsere kulturelle Identität gefestigt, gerade als demokratische Gesellschaft sind wir auf diesem Feld verwundbar.“ (Thomas Drachenberg, Brandenburger Landeskonservator, MAZ 25.03.2025, S. 11) Genau darum geht es auch im jüngsten Falle in KW: um den Dorfkern in Niederlehme. Was hierzu in den letzten Monaten öffentlich und intern abgelaufen ist, nenne ich einen bemerkenswerten Vorgang, angesiedelt in dem Dreieck Stadtverordnete / Fraktionen, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger (nicht nur aus dem Bereich Dorfkern). Er verdient es, im Interesse der Stadtgesellschaft intensiver erhellt zu werden; denn Wiederholungen eines derartigen bzw. ähnlichen Vorganges sind m. E. von beträchtlichem Schaden für unsere Kommune.

Was ist passiert?

Im Jahre 2024 schien es so, als würde sich die CDU-Fraktion dem Denkmalschutz in unserer Kommune ernsthafter als bisher zuwenden. Sie brachte mehrere Beschlussvorlagen (BV) ein, in denen ein historisch-kulturelles Erbe im Zentrum stand. Dazu gehörte die BV zum Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung „Dorfkern Niederlehme“. Die BV lag zur Abstimmung in der SVV am 9.12.2024 (Fortsetzung 16.12.2024) allen Stadtverordneten schriftlich vor; sie war auch uns Bürgern über das Rathausinformationssystem schriftlich zugänglich. Ein Blick auf die BV macht vor allem zweierlei deutlich: Sie umfasst das durchzuführende Verfahren – und zwar in allen vorgesehenen, erforderlichen Schritten – und eine inhaltliche, ausschließlich städtebauliche Begründung, untrennbar verbunden mit der Betonung des historisch-kulturellen Aspektes.

ANNAHME DES SATZUNGSBESCHLUSSES – UND PLÖTZLICHE KEHRTWENDE

Zum Verfahren heißt es in der BV:
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den vorliegenden Entwurf der Erhaltungs- und
Gestaltungssatzung „Dorfkern Niederlehme“ gemäß § 172 BauGB, das förmliche
Beteiligungsverfahren einzuleiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
– Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
– Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu
beteiligen.
– Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
3. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren ist der Satzungsentwurf mit den
eingegangenen Stellungnahmen und einem Abwägungsvorschlag der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
[…]
WEITERES VERFAHREN
1. Januar: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (4 Wochen)
2. Februar 2025: Auswertung der Stellungnahmen
3. März 2025: Öffentliche Auslegung (1 Monat)
4. April 2025: Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen
5. Mai 2025: Vorlage zur Beschlussfassung

Die Begründung der BV lautet:
Der historische Dorfkern Niederlehmes ist durch seine einzigartige Struktur als ehemaliges
Sackgassen- bzw. Angerdorf von besonderem städtebaulichem Wert. Der vorliegende
Satzungsentwurf soll dieses kulturelle Erbe schützen und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherstellen.
Die Satzung regelt insbesondere:
– Den Erhalt der historischen Raumstruktur mit dem zentralen Anger,
– Den Schutz der charakteristischen ein- bis eineinhalbgeschossigen Bebauung,
– Die Sicherung wichtiger Sichtachsen zur Kirche und zur Dahme,
– Die Bewahrung des wertvollen historischen Baumbestands,
– Den Erhalt der überlieferten Erschließungsstrukturen.

 Annahme der Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf und Folgen
Die BV wurde in der SVV mehrheitlich angenommen. Damit war das Verfahren formell eröffnet, folglich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) – so zum Beispiel der unteren Denkmalbehörde LDS – gemäß  § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet worden. Nach Eingang und Auswertung ihrer Stellungnahmen hätte der Vorgang in oben ausgewiesener Form fortgesetzt werden müssen, das unter Beteiligung  nicht allein der Anwohner aus dem Dorfanger bzw. Niederlehme, sondern mindestens aller interessierten Bürger unserer Kommune (es ist ihr gemeinsames, generationenübergreifendes, historisch-kulturelles Erbe). Aber genau das unterblieb; denn vor allem unter dem Eindruck einer plötzlich als Bürgerinitiative handelnden, laut vernehmbaren Ablehnungsfront (besonders als Mehrheit der Angerbewohner) – stark bestimmt von deren Eigentümerinteressen und nicht frei von fragwürdigen Behauptungen bzw. Falschaussagen – reichte die CDU-Fraktion nunmehr in der Sitzung vom 12.05.2025 eine BV zur Aufhebung ihres ursprünglichen Beschlusses ein. Das zu einem Zeitpunkt, da die Beteiligung der TÖB sowie die Auswertung und Prüfung ihrer Stellungnahmen nicht abgeschlossen war, folglich die dazugehörigen Ergebnisse fehlten.

RECHTLICH FRAGWÜRDIG UND DEMOKRATISCH BEDENKLICH

Wortlaut des Aufhebungsbeschlusses (10-25-100)
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Der Beschluss 10/24/303 vom 16.12.2024 der Stadtverordnetenversammlung Königs
Wusterhausen „Gestaltungssatzung Dorfkern Niederlehme“ wird aufgehoben.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich

Was fällt mir auf (auch im Vergleich zur BV 10/24/303)?
Eine Begründung ist nicht vorhanden. Sie fehlt in schriftlicher Form. Eine mündliche Begründung wird als möglich benannt, nicht aber als nötig. Unter Umständen könnte sie – je nach Verlauf der konkreten Sitzung in kommunalpolitischen Gremien – völlig unterlassen werden. Dann gäbe es zur Sache überhaupt keine Begründung.

Mit diesem Verzicht wird die inhaltliche, ausschließlich städtebauliche Begründung unter historisch-kulturellem Aspekt preisgegeben. Von ihr aber wird der ursprüngliche Beschluss, dem historische Erkenntnisse zum Satzungsentwurf zugrunde liegen, getragen.

Mit dieser BV begaben sich Mitglieder der  CDU-Fraktion in den Ortsbeirat Niederlehme, in den Stadtentwicklungsausschuss, in den Hauptausschuss und in die SVV. Ihre Bitte um Empfehlung bzw. Zustimmung zu ihrer Beschlussvorlage verbanden sie lediglich mit Aussagen wie
– dass sie den Dorfkern nach vielen Gesprächen, auch teilweise kontroversen Diskussionen „zwar als erhaltenswert ansehen, aber die Beschlussvorlage nicht als geeigneten oder zielführenden Weg sehen, den Ortskern zu erhalten“ (Jens Richter (CDU), SVV, 12.5.2025),
– dass sie mit dem Beschluss des Satzungsentwurfs für den Dorfkern Niederlehme wohl über das Ziel hinausgeschossen seien.

In der SVV-Sitzung am 12.05.2025 gab es hierzu lediglich eine mündliche  Anmerkung aus der FDP/SPD-Fraktion, das in folgendem Wortlaut:
„Ich freue mich, dass wir dieser Beschlussvorlage am Ende tatsächlich zustimmen können und eine Aufhebung der bisherigen Beschlusslage entscheiden können.
Aber ich möchte doch noch mal zwei, drei Worte verlieren. Das eine ist, die Beschlussvorlage, wenn man das Gute drausziehen möchte, ist, dass die Bürgerinnen und Bürger von Niederlehme zueinander gefunden haben, sich organisiert haben und erfolgreich gegen diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich formiert haben und viel Arbeit, viel Energie und viel Kraft reingesteckt haben, damit dieser Beschluss, so wie er heute von der CDU-Fraktion zurückgenommen wird, auch von der Stadtverordnetenversammlung so beschlossen wird.
Leider das Negative. Wenn man sich mit den Bürger unterhält, hatten viele der Bürgerinnen und Bürger schlaflose Nächte, hatten Sorge, dass hier unangemessene Eingriffe in die Eigentumsrechte oder Freiheitsrechte mit eingenommen werden, dass unnötig Bürokratie aufgebaut wird, dass Baukosten, Renovierungskosten für die Häuser unnötig gesteigert werden. Ein klassisches Beispiel, wie man Bürokratie aufbaut, und wir reden in heutigen Zeiten viel von Bürokratieabbau. Deshalb würde ich mir auch an alle Fraktionen, nicht nur an die CDU, zukünftig wünschen, wenn wir solche Beschlüsse fassen, dass wir uns auch über die späteren Folgen, auch für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, Gedanken machen und nicht kurzfristig über das Knie solche Entscheidungen brechen.“ (Simon Grzyk, SVV 12.05.2025)

Derartige Aussagen können die völlig veränderte Position der CDU-Fraktion, aber auch der FDP/SPD-Fraktion (zeitweilig hatte sie sich zuvor mit einem Änderungsantrag pro Satzungbeschluss beteiligt) nicht solide erklären (das ungeachtet dessen, dass sie die Stadtverordneten offensichtlich überzeugen konnten); zudem erfüllen sie nicht im Ansatz die Anforderungen an eine sachlich begründete Aufhebung eines begonnenen Satzungsverfahrens. Es fehlt jegliche Darlegung, warum das Instrument der Gestaltungssatzung – aus gutem Grunde auch hier in Niederlehme gewählt – plötzlich als ungeeignet gewertet wird. Es wird auch kein Wort darüber verloren, welche konkreten Alternativen stattdessen verfolgt werden sollen. Zur Erinnerung: Die ursprüngliche Zielsetzung (Sicherung des historischen Ortsbilds, Regulierung übermäßiger Neubauten etc.), wie im Beschluss vom 16.12.2024 fixiert, hat sich objektiv nicht verändert. Es liegen hierzu meines Wissens keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen könnten.

EINSTIMMIGE AUFHEBUNG – TROTZ OFFENER FRAGEN UND BEDENKEN

Das alles und noch anderes war für die Stadtverordneten wohl kein nennenswertes Thema, das sie öffentlich ansprechen wollten? Nicht für die Stadt- und Landtagsabgeordneten Christian Dorst (BSW) und Ludwig Scheetz (SPD). Nicht für die Juristen und langjährigen Kommunalpolitiker Stefan Jablonski (CDU), Christian Möbus-Lazarus (CDU), Laura Lazarus (CDU), Stefan Ludwig (DIE LINKE), Tobias Schröter (SPD, einstiger Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses KW). Nicht für Georg Hanke (SPD) als einstigem Vorsitzenden des Kreistages LDS. Und auch nicht für jene relativ neuen Stadtverordneten wie Heinz Berge (AfD) und Petra Stettnisch (AfD), die zugleich Mitglieder des Kreistages sind. Die Zustimmung in der SVV am 12.05.2025 erfolgte einstimmig (29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltung, 1 Befangen). Das folglich auch unter Mitwirkung aller anwesenden AfD-Stadtverordneten – und offensichtlich anders abstimmend als am 16.12.2024 (auch anders abstimmend als im Falle des Gasthofes Riedel, dessen Erhalt die AfD-Fraktion KW als ein Herzensanliegen betonte). Und das, obwohl doch die AfD/ Land Brandenburg dem historisch-kulturellen Erbe als Teil von Heimat, von Traditionen, von Identität usw. programmatisch verpflichtet sein will, ihm programmatisch besonderes Gewicht einräumt (siehe Regierungsprogramm Brandenburg /Landtagswahl 2024)?

Von der oben zitierten Kommentierung in der SVV am 12.05.2025 einmal abgesehen, gab es dort keinerlei Nachfragen, keinerlei Einwendungen, keinerlei Bedenken von Stadtverordneten. Gudrun Eichler als sachkundige Einwohnerin im Stadtentwicklungsausschuss hatte – nicht nur dort – mehrmals Verfahrensfragen und Fragen zur Bauleitplanung aufgeworfen. Ihre Beantwortung war zum Teil in der Sache unbefriedigend, weil als unverbindlich, ungenau, fehlerhaft, widersprüchlich, ausbleibend wahrgenommen bzw. ermittelt.  Ich selbst hatte mich als Einwohnerin von KW in Ausschüssen geäußert; so wollte ich im Hauptausschuss wissen, ob es tatsächlich ausreichend wäre, dass den Stadtverordneten mit dem Beschlussvorschlag nur die (parteiische) PRO- Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Verfügung stünde. Lagen der Stadtverwaltung doch nicht längst Stellungnahmen von TÖB vor, wenn auch die Auswertung noch nicht stattgefunden hatte und das Verfahren selbst noch nicht abgeschlossen war? Die Bürgermeisterin meinte, für die Abstimmung genüge die Stellungnahme aus dem eigenen Hause. Und dabei blieb es.

Es blieb auch dabei, als die Stadtverwaltung selbst einen alternativen Vorschlag ansprach (siehe Stellungnahme Stadtverwaltung zur Beschlussvorlage 10-25-100): statt „Dorfkern-Satzung“ einen Wechsel zum B-Plan „Dorfkern“ mit Aufnahme von Erhaltungs- und Gestaltungszielen. So gesehen ein „alles-in-einem-Bauplan“ (Stellungnahme). Aber alles im Vagen verbleibend – trotz der Bezüge zu den jeweiligen Vorschriften. Alles ohne Präzisierung in Zeit und Raum. Alles ohne jegliche Darstellung von Risiken, die diesem „[r]ein rechtstechnischen“ (Stellungnahme) Instrumentenwechsel innewohnen; denn nach meiner Kenntnis – wenn auch als Laie – würde ein solcher Ansatz erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit des gesamten Planverfahrens mit sich bringen: Er erfordert eine differenzierte Abgrenzung zwischen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, den Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB und den spezifischen Erhaltungszielen nach § 172 BauGB; es wäre ein planungsrechtlicher Spagat, auf den man sich da einließe, der ein hohes Risiko für Normenkontrollklagen birgt und besondere Expertise verlangt; je größer die Gemengelage verschiedener Bereiche, je komplexer der Gegenstand, desto schwieriger, fehleranfälliger wird das Feld, das zu bearbeiten ist. Eine solche nötige Information, ja Beratung für die Entscheidungsfindung der Stadtverordneten leistete die Stadtverwaltung – die doch darüber Bescheid wissen sollte – nicht. Und ehrenamtlich tätige Stadtverordnete machten auf mich u. a. den Eindruck, sie angesichts der Kompliziertheit der Sachverhalte nicht einfordern zu können oder zu wollen.

Die hier angedeutete Kompliziertheit, auf die Gudrun Eichler in verschiedenen Gremien mit Fragen und Hinweisen aufmerksam zu machen versuchte, dürfte auch eine Rolle für das Abstimmungsverhalten von Stadtverordneten gespielt haben. Allerdings nicht allein, wie die Anmerkung des Stadtverordneten Simon Grzyk (SPD/FDP) zeigt. Es kommen vermutlich mehrere Gründe und Motive zusammen. Und ganz sicher ist hierbei mit Blick auf die Bürgerinitiative auch Parteitaktik auf Kosten des historischen Erbes unserer Kommune betrieben worden. Parteiinteressen, Eigentümerinteressen einer Minderheit von KW contra kommunale Interessen? (Randbemerkung zur Erinnerung: Die Bürgerinitiative sprach nicht für alle Bewohner /Grundstückseigentümer im Bereich Dorfkern Niederlehme.)

FAZIT

(BVerwG, Urt. v.12.12.1969, IV C 105.66)
Wie dem auch sei. Hinsichtlich des Vorgangs mit zwei Beschlüssen, die unsere Kommune und nicht nur die Bürgerinitiative Ortskern Niederlehme betreffen, unterstreiche ich nachdrücklich: Eine Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet, städtebauliche Belange in einem geordneten Abwägungsprozess zu bewerten (BVerwG, Urt. v.12.12.1969, IV C 105.66). Das genau ist im unserem Falle nicht geschehen. Ein vorzeitiger Abbruch eines Satzungsverfahrens allein aufgrund von partikularem Widerstand, wie in der Niederlehmer Bürgerinitiative zum Ausdruck kommend und in der SVV einstimmig bejaht, ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen Beteiligungsverfahrens und ohne sachliche städtebauliche Begründung, stellt eine Verletzung dieses Grundsatzes dar. Dies unterläuft die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte, die gerade dazu dienen, unterschiedliche Interessen zu erfassen und abzuwägen.

Was bleibt aus meiner Sicht hier noch zu sagen? Der Vorhang mag gefallen sein, aber das Stück geht – so so oder so – weiter.

Weiterführende Literatur:
https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/05/Denkmalreport-2023_24.pdf
https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/02/Solarheft_2024_Druck.pdf
https://bldam-brandenburg.de/mehr-als-bewahren-die-imagekampagne-mehr-wert-zeigt-denkmalpflege-neu/
https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/22318087e46a3742/001839f3c895/Kab-Gestaltungssatzung.pdf

Neue Mühle und Gasthof Riedel

29. Oktober 2024

Dr. Marina Kreisel

Anmerkung: Das Projekt Neue Mühle und Gasthof Riedel geht auf seinen Eigentümer PSD Bank Berlin/Brandenburg zurück, es wird aber, seit es bekannt wurde, von Bürgern zugleich als eine öffentliche Angelegenheit in ihrer Kommune verstanden. Von dieser Interessenlage zeugen zahlreiche Veröffentlichungen in verschiedenen Medien. Davon zeugen ebenso eigene schriftliche Informationen der Bank für die Öffentlichkeit https://www.psd-berlin-brandenburg.de/Immobilien/psdimmobilien/bauprojekte/imbau/mietwohnungen-koenigs-wusterhausen.html. Davon zeugt auch der Auftritt des Vorstandsvorsitzenden während der großen Bürgerdemonstration am blauen Bus des rbb, das in Anwesenheit von Kommunalpolitikern aller Parteien und Gruppen aus König Wusterhausen https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/08/abrissplaene-traditionsgaststaette–riedels-gasthof–koenigs-wus.html. Das Interesse an diesem Bereich mit seiner das Umfeld prägenden Gestalt hält in Königs Wusterhausen an, auch an der Anfrage eines Bürgers in der Einwohnerfragestunde, SVV am 14.10., sichtbar; die Antwort der Bürgermeisterin bleibt teilweise vage, teilweise unzureichend informativ und kann bezüglich der Kennzeichnung des aktuellen Standes nicht befriedigen https://playout.3qsdn.com/embed/7bf42225-d13f-495d-92bf-48b70168642d.
In diesen Prozess ordnet sich der folgende Text an den Leiter Marketing der Genosssenschaftsbank ein, dem andere bereits im „Stadtfunk KW“ veröffentlichte Beiträge vorausgegangen sind.

Text meiner E-Mail an die PSD Bank:

Sehr geehrter Herr Heimann,

mit etwas Verspätung danke ich für Ihre E-Mail vom 10.09.2024 und Ihren Hinweis ob künftiger Veröffentlichungen von mir. Ihr Angebot, meine konkreten Fragen zu beantworten, nehme ich gern an – das auch im Sinne des von Ihnen genannten gemeinsamen Beitrages für einen städtischen Dialog. Den Veröffentlichungen Ihres Hauses – unverändert – entnehme ich allerdings, dass es auf der Seite der psd Genossenschaftsbank keine neue Idee im Umgang mit dem Grundstück und dem Gasthof Riedel zu geben scheint. Ist diese Annahme zutreffend? Wenn ja, dann hieße das, zum weitgehenden Abriss des Objektes sei und bliebe man in diesem Unternehmen wild entschlossen? Ohne Rücksicht auf die Wirkung, die das auch auf das Gesamtensemble – einschließlich Schleusenbereich – hätte (von allem anderen einmal abgesehen)? Unsere Bürgermeisterin Michaela Wiezorek hat in der SVV-Sitzung im Oktober auf jeden Fall nichts mitgeteilt, was eine Veränderungsbereitschaft oder gar eine Veränderung auf Ihrer Seite erkennen ließ.

Gerade gestern hat mein Berliner Besuch, mit dem ich mich in Neue Mühle /Bereich PSD Grundstück umgesehen und im „Riedels“ gegessen habe – zeitgleich mit zahlreichen anderen Gästen –, sein Erstaunen darüber geäußert, dass eine Genossenschaftbank (!) so wenig Feingefühl für einen so urigen Gasthof in dieser Lage aufweise – und dass ihr nichts anderes als dessen Vernichtung einfällt. Das auch mit dem Argument, es handle sich um kein dem Denkmalschutz unterworfenes Gebäude. Dabei ließe es sich – niedrigschwelliger angesetzt – doch wohl als besonders erhaltenswürdige Bausubstanz werten und behandeln. Diese Möglichkeit besteht in der Bundesrepublik seit längerer Zeit, das aus guten Gründen – und zwar vornehmlich für den Fall, da Denkmalschutz noch nicht greift, auf ein Bauwerk dennoch nicht verzichtet werden soll, weil es dem Antlitz, der Atmosphäre des Umfeldes guttut, dem Geist der Örtlichkeit entspricht usw. https://stiftung-baukulturerbe.de/was-ist-besonders-erhaltenswerte-bausubstanz-ein-praxisbericht. Diese Möglichkeit wird auch in Brandenburg inzwischen bereits öfter genutzt. Das ist Ihnen bekannt, auch mit Blick auf Riedels Gasthof. Immerhin stammt die Äußerung dazu vom Landesamt für Denkmalpflege. https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/riedels-gasthof-denkmalamt-spricht-sich-fuer-erhalt-der-gaststaette-aus-MZRBRKO6GRCMTE64HA2UZOADT4.html Aber für die PSD Genossenschaftbank ist das keine anstrebenswerte Lösung? Warum nicht? https://mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/HALDER%20HASS_Bricks%20Beyond_beB%20-nicht%20barrierefrei.pdf.
Hat es dazu ein Gespräch zwischen der Stadtverwaltung, der Kommunalpolitik und Ihrem Hause gegeben? Könnte eine solche Lösung nicht auch im Sinne von Sponsoring/Werbung angesehen werden? Das betreibt die PSD Bank doch in verschiedenen Zusammenhängen zwecks Reputation zielstrebig, jüngst erst erneut in Gestalt des PSD Zukunftspreises.

Es ist meines Erachtens noch immer Zeit – höchste Zeit – für den von Ihnen genannten städtischen Dialog in der Sache. Die psd Bank muss ihn nur wollen. Will sie ihn – wirklich? Oder soll es nur bei einer Floskel bleiben?

Königspark – Eine Information zur Bürgerbefragung

11. August 2024

Michael Gleißner

Anmerkung der Redaktion: Wir geben hier den Inhalt des Flyers von parteiübergreifend engagierten Mitbürgern wieder, der gerade flächendeckend in Königs Wusterhausen verteilt wird. Hier sollen mehr Informationen zum von der Bürgermeisterin und einer knappen Mehrheit von Stadtverordneten unterstützten riesigen Wohnprojekt einer Luxemburgischen Fondsgesellschaft gegeben werden, das aus unserer Sicht die soziale und verkehrliche Infrastruktur von Königs Wusterhausen komplett überlasten würde.
Mehr Informationen finden Sie unter www.königspark.info
Den kompletten Flyer können sie hier (klick) als PDF herunterladen.

Liebe KW‘er,

mittlerweile haben Sie bestimmt Post von der Stadt KW erhalten: die Unterlagen zur Einwohnerbefragung „Künftige Entwicklung des Königsparks“.
Damit können Sie ganz entscheidend Einfluss darauf nehmen, wie es mit unserer Heimatstadt weitergeht. Wie schnell wollen und können wir wachsen? Wie groß soll KW werden? Soll KW im Königspark mit einem neuen, eigenen Stadtteil dicht besiedelt werden?
Wir sind der Überzeugung, dass die Unterlagen der Stadt (und gewissermaßen – indirekt – des privaten Investors) mit dem beigefügten Informationsblatt – nicht alle Tatsachen richtig bewerten. Wir möchten daher unsere Meinung allen KW‘er Haushalten näher bringen – denn nur wer alle Fakten kennt, kann auch richtig entscheiden.

Was wir uns vorstellen:

  • ein hochwertiger Gewerbepark an der A10 ist ideal für Unternehmensansiedelungen, vor allem, weil Gewerbeflächen im Flughafenumfeld fehlen,
  • Unternehmen bringen Steuereinnahmen für die Stadt, die Stadtkasse füllt sich. Das kommt allen Einwohnern zugute,
  • Arbeitsplätze vor Ort für die Einwohner von KW und damit
  • mehr Lebensqualität durch kürzere Arbeitswege,
  • Wohnbebauung in geeigneteren Ecken der Stadt und
  • KW soll den Charakter einer familiären Kleinstadt behalten.

Wir wollen nicht

  • in einer Großstadt / „Dahmestadt“ leben,
  • eine Schlafstadt für Berlin werden,
  • einen neuen Ortsteil / Stadtteil für KW, der „einfach mal so“ aus dem Boden gestampft wird und nicht in seinem Tempo wachsen darf,
  • einen sozialen Brennpunkt durch verdichteten mehrgeschossigen Wohnungsbau
  • noch mehr Verkehrschaos und
  • einen täglichen Verkehrskollaps, der die gesamte Stadt lahmlegt.

Wir meinen, dass

  • 2500 neue Wohnungen nicht an die Autobahn und unter die fluglärmbelastete „Hoffmann“-Kurve gehören,
  • ein Plus von geschätzten 7.500 zusätzlichen Bewegungen unser städtisches Verkehrsnetz überlastet – dieses ist jetzt schon über seine Grenzen hinaus ausgereizt,
  • die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Ärzte etc.) bereits jetzt vollständig ausgelastet und an ihre Grenzen gelangt ist; diese muss erst erweitert werden, bevor neue Ansiedlungen in einer solch extremen Größenordnung wie beim Königspark geplant werden,
  • es bezahlbaren Wohnraum nur mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gibt – private Investoren (wie beim Projekt Königspark) garantieren keine bezahlbaren Mieten,
  • eine Investmentgesellschaft nicht die Probleme der Stadt lösen wird, sondern viele neue schafft,
  • der Königspark auch eine Blaupause für Entwicklungen zum Beispiel in Zeesen sein soll, wo ähnliche »Investoren« große Flächen erworben haben.

Wir sind keine Partei und keine Bürgerinitiative. Wir sind einfach eine große Gruppe von Bürgern unserer Stadt, die das Thema Königspark bewegt und besorgt. Wir sind Nachbarn, denen die Zukunft unserer Stadt am Herzen liegt.

Unsere Argumente, die wir Ihnen in diesem Flyer näher bringen möchten, haben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit. Sie sind das Ergebnis vieler emotional geführter Debatten in den letzten Monaten – die Liebe zu unserer Heimatstadt stand und steht dabei immer im Fokus. Wie geht es mit KW weiter?

Die Entscheidung liegt in Ihrer Hand:

Liebe Mitbürger, nutzen Sie Ihr Recht und nehmen Sie Einfluss auf die Gestaltung unserer Heimatstadt, stimmen Sie mit uns gegen einen neuen Stadtteil in Königs Wusterhausen.
Entgegen der Darstellung im Brief der Stadt ist der Königspark nicht nur ein Gewerbegebiet. Auch das bestehende und wachsende Wohngebiet gehört dazu. Der Bebauungsplan (B-Plan) „Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen Nord 02/92“ sah schon immer eine gemischte Nutzung vor und bildet mit dem südlich angrenzenden B-Plangebiet „Birkenweg Süd“ den Königspark. Schon 1992 sollten Wohnen und Arbeiten an einem Ort und für viele KW’er möglich gemacht werden. Immer neue Bodenspekulanten haben diesen Plan bisher durchkreuzt. KW braucht neue Arbeitsplätze vor Ort und nicht noch mehr Auspendler sowie vollere Straßen und Züge.

Nicht das von den Investoren dargestellte Schreckgespenst eines grauen Logistikparks ist unsere Vision des Königsparks, sondern ein modernes Gebiet mit vielen hochwertigen Arbeitsplätzen und sanfter Entwicklung. Da das Grundstück in den letzten Jahren durch verschiedene Hände gegangen ist und der Preis sich dadurch erhöhte, steht nicht zu befürchten, dass die recht preissensiblen Logistiker sich überhaupt für das Gelände interessieren.

Eine weitere Anmerkung und Aufruf: Die gegen das Projekt engagierten Bürger verfügen leider nicht über die Mittel eines internationalen Immobilienkonzerns, deshalb rufen sie für diesen Informationsflyer zu Unterstützung und Spenden auf. (KLICK)