Archiv der Kategorie: Infrastruktur + Stadtentwicklung

Königs Wusterhausen profitiert von Tesla-Ansiedlung

5. März 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Der Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide (Mark) nimmt immer konkretere Formen an. Von dieser Ansiedlung vor den Toren Berlins profitiert nicht nur Grünheide selbst, sondern sie strahlt auf den gesamten Agglomerationsraum aus. Die Stadt Königs Wusterhausen ist mit dem Bürgermeister Swen Ennullat an der Steuerungsgruppe des Tesla-Umfeld-Entwicklungskonzeptes beteiligt, denn natürlich hat die Ansiedlung eines global players wie Tesla auch Auswirkungen auf die hiesige Stadtentwicklung.

Die Stadtverwaltung erhielt bereits einige Anfragen, die die Tesla-Ansiedlung als Begründung anführen, in Königs Wusterhausen Wohnen oder Gewerbe entwickeln zu wollen. „Diese Dynamik in der Stadtentwicklung wirkt zusätzlich auf die schon vorhandene Wachstumsdynamik ein. Jetzt ist die Zeit, in der wesentliche Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt werden“, erklärt Swen Ennullat.

Private Wohnbauprojekte in der Rundfunkstadt wie „Wohnen am See“ in Zernsdorf, das sich in Planung befindende Hafenquartier oder das zu entwickelnde ehemalige Kasernengelände in Niederlehme bzw. das Projekt „Wohnen am Nottekanal“ sind deutliche Zeichen für den zunehmenden Zuzug.

Doch auch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH möchte mit der Entwicklung Schritt halten und weitere Wohnangebote schaffen. Der vierte Bauabschnitt Am Mühlenfeld mit 32 Wohnungen soll im Jahr 2023 fertiggestellt sein. Darüber hinaus sollen die Dachgeschosse bei Bestandsgebäuden ausgebaut werden. „Derzeit läuft dazu eine Planungsuntersuchung. Wir möchten die Dächer nicht anheben, sondern den vorhandenen Raum nutzen“, erklärt Sandra Knackfuß, Geschäftsführerin der WoBauGe. Wenn die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis kommt, könnten ab 2024 insgesamt 40 Wohnungen entstehen. Das entspricht einer Investition von etwa 5 Millionen Euro.

Nicht nur als Wohn-, sondern auch als Wirtschaftsstandort ist Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung attraktiv. In der Automobilindustrie spielt die exakte Zulieferung von für die Produktion benötigten Waren eine wesentliche Rolle. Das Güterverkehrszentrum (GVZ) Schönefelder Kreuz mit dem Hafen Königs Wusterhausen hat in dieser Hinsicht einen Standortvorteil. Durch das Tesla-Projekt wird die Hafenerweiterung vorangetrieben. Das bestehende Containerterminal wird erweitert. Zudem sind die Planungen für ein großes weiteres trimodales Containerterminal im Südhafen aufgenommen worden.

Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau eines zusätzlichen Gleises am bestehenden Terminal begonnen werden. Das GVZ Schönefelder Kreuz wird eine wesentliche Funktion für die Werksversorgung von Tesla haben. Von hier aus können die Container minutengenau an die Produktionsrampen im Werk zugestellt werden.

Swen Ennullat, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der LUTRA ist, begrüßt die Entwicklung des Hafens. „Auch unabhängig von der Tesla-Thematik hat der Hafen in den vergangenen Jahren eine wunderbare Entwicklung genommen. Dafür danke ich Herrn Fiedler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr. Wir hatten noch nie einen solch erfolgreichen Jahresbeginn wie 2021– Gratulation! Und ich bin überzeugt, dass unser Hafen auch für Tesla ein zuverlässiger und wichtiger Partner sein wird.“

Foto: Der Hafen Königs Wusterhausen wird für die Lieferkette der Tesla-Fabrik eine wichtige Stütze. © © Stadt Königs Wusterhausen

Kasernengelände Niederlehme

14. Februar 2021

Katharina Ennullat Ortsvorsteherin von Niederlehme, Volker Born Ortsvorsteher von Wernsdorf

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 8.2.2021 lässt uns fassungslos zurück. Durch eine Mehrheit der Stadtverordneten wurde erneut der Beginn der Vermarktung des Kasernengeländes Niederlehme verweigert. Die Vorlage des Bürgermeisters stand bereits zum vierten Mal auf der Tagesordnung der SVV. Zum Vergleich: Regulär tagt dieses Gremium nur sechs Mal im Jahr.

Zu dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt gab es keinerlei Diskussionen oder Nachfragen von Stadtverordneten, dennoch wurde das Thema zurück in den Bauausschuss verwiesen. Was dort im März noch besprochen werden soll, ist völlig unklar, kam es doch gerade von dort.

Inhaltlich geht es in der Beschlussvorlage übrigens nur darum, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht gegenüber dem Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ausschlägt. Eigentlich eine reine Formalität. Die Bundesimmobilienanstalt möchte bei den derzeit sehr günstigen Bedingungen, wie die TESLA-Ansiedlung, gern mit der Vermarktung der baureifen Flächen beginnen. Wohnen und Gewerbe könnte entstehen; Altlasten würden endlich beseitigt; die Aufwertung eines ganzen Areals beginnen.

Auf diesen Startschuss haben die Einwohnerinnen und Einwohner beider Ortsteile seit Jahrzehnten gewartet. Der Bebauungsplan für das brachliegende Kasernengelände ist seit sechs Jahren fertig und die Stadtverwaltung hat mit Fachplanern das Vorhaben zwei Jahre vorbereitet. Die Ortsbeiräte Niederlehme und Wernsdorf haben die Beschlussfassung bereits im November 2020 empfohlen. Das scheint die Mehrheit der Stadtverordneten aber nicht zu interessieren.

Als Ortsvorsteher fordern wir diese Stadtverordneten auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und auch unsere Ortsteile an der positiven Entwicklung von Königs Wusterhausen teilhaben zu lassen.

Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan Stufe 3 in Königs Wusterhausen

29. Januar 2021

UBL Königs Wusterhausen

Einleitung

Lärm allgemein:

Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Diese zu schützen ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Eine herausragende Rolle hierbei spielt die zunehmende Verlärmung der Bevölkerung.
Der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm) ist dazu folgendes zu entnehmen:

der nächtliche Lärmpegel außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten, als solche sind die meisten betroffenen Gebiete in unserer Stadt eingestuft, sollte kleiner als 40 dB(A) sein.
Auf der Webseite des Umweltbundesamtes werden hierzu noch einige Beispiele angeführt, bei nächtlicher Lärmbelastung von 65 dB(A) steigt das Herzinfarktrisiko um 20 bis 30% , ebenso wird die Leistung des Immunsystems ab 60 dB(A) um eben diesen Wert reduziert, Bluthochdruckgeschehen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten des Hormonsystems und Gehörschäden steigen bei über 55 dB(A) bereits gegenüber 50dB(A) um 50% an.

Als weitere mögliche Gesundheitsstörungen werden veränderte Blutwerte, Arteriosklerose, psychische Störungen, Nervosität, Abgeschlagenheit, Aggressionen und die Verminderung der Lesefähigkeit und des Langzeitgedächtnisses bei Kindern genannt.

Die WHO empfiehlt ebenso strengstens die Einhaltung zum Beispiel dieser Grenzwerte für Straßenverkehrslärm:
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic below 53 decibels (dB) LDEN, as road traffic noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by road traffic during night time below 45 dB LNIGHT, as night-time road traffic noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policymakers implement suitable measures to reduce noise exposure from road traffic in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions, the GDG recommends reducing noise both at the source and on the route between the source and the affected population by changes in infrastructure.
Quelle: https://www.euro.who.int/de/publications/abstracts/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-2018

Hier wird auch eingehend auf mögliche gesundheitliche Folgen eingegangen.

Fluglärm:

Auch für Fluglärm, insbesondere nächtlichen, werden von der WHO strenge Grenzwerte genannt (Quelle ebenda):
For average noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft below 45 dB LDEN, as aircraft noise above this level is associated with adverse health effects. Strong For night noise exposure, the GDG strongly recommends reducing noise levels produced by aircraft during night time below 40 dB LNIGHT, as nighttime aircraft noise above this level is associated with adverse effects on sleep. Strong To reduce health effects, the GDG strongly recommends that policy-makers implement suitable measures to reduce noise exposure from aircraft in the population exposed to levels above the guideline values for average and night noise exposure. For specific interventions the GDG recommends implementing suitable changes in infrastructure.

Weiterhin geht aus einer Studie der EU Umweltpartner von Prof. Dr. Münzel aus 2020 hervor, das durch nächtlichen Flugverkehr und daraus entstehendem Lärm das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen um bis zu 50% erhöht ist, einhergehend mit 3 mal höherem Risiko für Herzrhythmusstörungen und bei 36% der Betroffenen zu einem früheren Tod führen kann.
Quelle: https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

Infraschall:

Hierbei handelt es sich um niederfrequenten Schall, der vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden kann. Er ist sehr langwellig und kann sich daher über weite Strecken ausbreiten, ohne an Stärke zu verlieren.
Bisherige Dämm- und Schutzmaßnahmen an Gebäuden durchdringt er mühelos und innerhalb von Gebäuden kann er sich verstärken.

In Deutschland dürfen übrigens laut Bundesumweltamt im Abstand von 25 km um Infraschall-Messstationen keine Windräder errichtet werden. Der Abstand zur Wohnbebauung ist dagegen in Brandenburg auf 1 km begrenzt und es gibt Bestrebungen der Windkraftlobby und der Politik, diese Werte weiter zu reduzieren bzw. immer größere Anlagen mit stärkeren Emissionen zu bauen.

Hierzu gibt es verschiedene Studien des RKI, von Prof Krahé 2011 im Auftrag des Bundesumweltamtes etc., die die Wirkungen von Infraschall auf den menschlichen Körper beschreiben. Vor allem werden Störungen im Innenohr, welches mit dem Gleichgewichtssinn des Menschen in Zusammenhang steht, beschrieben. In einer Studie musste die Beschallung mit einer Frequenz von16 Hz an Probanden bereits nach einer Stunde abgebrochen werden, da die Leistung des Herzmuskels um 20% zurückging.

Die Ausbreitungsbedingungen von Infraschall kann man hier nachlesen:
https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Auch von anderen Quellen wie Verkehrslärm (Eisen- und Autobahnen) gehen erheblich Emissionen von Infraschall aus, die im Verdacht sind, ebenfalls gesundheitsschädlich zu sein.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#gesetzliche-bestimmungen-zu-tieffrequenten-schall

Unsere Forderungen

  1. Beim Studium der Vorlage zur 3. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen sofort die Grenzwerte 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ins Auge, die im Gegensatz zu allen oben genannten wissenschaftlichen Empfehlungen stehen. Hier ist eine Korrektur und Nachbesserung unbedingt erforderlich.
  2. Fraglich sind die Werte aus Tabelle 2 und 3, die die Anzahl der belasteten Einwohner wiedergeben. Bereits in der ersten Stufe des Lärmaktionsplans vom 19.9.2008 wurden deutlich mehr belastete Personen, nämlich 290 Personen über 65 dB(A,) 1750 mit über 55 dB(A) und 2400 mit über 45 dB(A) festgestellt.
    In der neuen Fassung sind  die Werte in Tabelle 2 und 3 trotz massiv gestiegenen Verkehrsaufkommens deutlich niedriger. Eine Überprüfung der Messwerte und auch der Verkehrszahlen ist daher aus unserer Sicht dringend nötig. Wir stellen außerdem die Frage, woher die genannten Werte stammen und ob sie wissenschaftlich und auch messtechnisch nachzuvollziehen sind.
  3. Ein Beispiel für die äußerst mangelhafte Qualität des zugrunde liegenden Zahlenwerkes ist die Zernsdorfer Friedrich-Engels-Straße. Für sie wurde ein Verkehrsaufkommen von 7.476 Kfz/24h festgestellt – für die südlich daran anschließende, wesentlich stärker frequentierte Friedensaue und Karl-Marx-Str. jedoch mit 3.700 Kfz/24h ein extrem kleineres Verkehrsaufkommen angesetzt! Dies entbehrt jeder Logik! Wohlgemerkt müssen fast alle Kfz, die durch die Fr.-Engels-Str, fahren, auch über die Karl-Marx-Str. fahren!
    Die relevante Kartierung der K6153 endet im Ortskern von Zernsdorf. Lösen sich die Fahrzeuge dort auf?
    All dies erscheint willkürlich und lässt uns an der Qualität des gesamten Werkes zweifeln, zumal wir als Bürgerinitiative nicht in der Lage sind, viele der genannten Zahlen zu überprüfen und nachzuvollziehen.
    Dieses Zahlenchaos ist ein Beispiel dafür, dass der vorliegende Bericht und seine Folgerungen wertlos sind, zumal gerade der genannte Straßenabschnitt als offizielle Ausweichroute der A10 oftmals vom Schwerlastverkehr überrollt wird.
    Dies gilt gleichermaßen für die Umfahrungsstrecken durch die Kernstadt KW in Richtung Ragow und aus Ragow kommend. Auch hier sollten erst endlich einmal aussagekräftige Verkehrsmessungen vorgenommen werden.
  4. Zu dem vorhandenen und zu erwartenden Verkehr finden sich keine oder nur verwaschene Angaben, die nicht auf Fakten basieren. Auch hier ist eine Nachbesserung dringend notwendig. So ist durch die Ansiedlung unter anderem von Amazon im Gewerbegebiet Niederlehme bei Fertigstellung der Abkürzung zwischen der Autobahn und dem Ortskern Niederlehme ein wesentlich stärkeres Verkehrsaufkommen über die Wernsdorfer/Niederlehmer Straße in Richtung Schmöckwitz/Erkner/Berlin zu erwarten, insbesondere wie auch heute schon beim Kollaps der A10/A113 im Flughafenumfeld und der A10 im TESLA-Umfeld.
  5. Für den Schienenverkehr sollte der Ausbau des zweite Gleises und der Ertüchtigung des Anschlusses des Hafens für 720 m lange Güterzüge im Bereich Königs Wusterhausen mit einbezogen werden. Auch hierzu fehlen Berechnungen, die unbedingt einzubringen sind.
    Die Infrastruktur des Hafens hat sich erheblich entwickelt und wird weiter wachsen, insbesondere im Bereich intermodaler Schiene/Straße Umschlag mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen, insbesondere beim Schwerlastverkehr aus dem Hafen über die L30 Richtung Auffahrt A10. Ebenfalls außen vor gelassen wurden die Lärmemissionen der im Hafen angesiedelten Gewerbe, namentlich Timberpak. Hier wird unter freiem Himmel belastetes Altholz geschreddert und Container abgesetzt, die Lärmbelastung ist erheblich, auch in umliegenden Wohngebieten.
    https://www.stadtfunk-kw.de/dem-hafen-wird-das-wasser-abgegraben
  6. Für den Bereich der A10 wurden schon in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung vom 19.9.2008 drei konkrete Vorschläge erbracht, die nunmehr dreizehn Jahre auf Umsetzung warten:
    _Aufbringen von lärmminderndem Straßenbelag
    _Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 KM /h nachts für PKW und 60 KM /h für LKW
    _Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Zernsdorf.
    In der dritten Stufe ist allenfalls von einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Km /h zu lesen. Die Hauptlärmquelle, der Schwerlastverkehr, fällt umso mehr ins Gewicht, als dass es praktisch keine LKW gibt, die auf der Autobahn 80 km/h fahren. Die LKW fahren durchweg 88-90 km/h. Die Lärmbelastung steigt jedoch exponentiell, sodass die Annahmen bei +10% Geschwindigkeit komplett falsch sind. Eine nächtliche Begrenzung auf 60 km/h für LKW ist eine unserer Mindestforderungen, die sofort mit geringem Aufwand durchsetzbar wäre.
    Die in der dritten Stufe genannten abgeschwächten Folgerungen erscheinen uns im Interesse der betroffenen Bevölkerung völlig absurd, es zeugt von keinerlei seriöser Recherche bzw. Messungen realer Verkehrsmengen, welche Voraussetzung einer seriösen Planung wären.
    Ist seit dem letzten LAP überhaupt eine erneute Lärmmessung der Autobahnemissionen erfolgt und in den Bericht eingeflossen? Wenn ja, ist die Lärmmessung während der jahrelangen Baustelle querab von KW erfolgt? Dann nämlich sind diese Werte unbrauchbar, denn sie spiegeln durch die temporären Geschwindigkeitsherabsetzungen nicht die Wirklichkeit wieder.
  7. Den letzten Schutz der nördlichen Wohngebiete von Zernsdorf stellt der Wald zwischen Autobahn und Siedlung dar. Es droht jetzt die Abholzung dieses Waldes zu Gunsten des Kiesabbaus. Der Tagebau ist bereits heute bis auf 300 m an die westliche Siedlungsgrenze herangerückt. Damit verbunden ist bereits heute eine drastischer Anstieg der Lärmbelastung bei westlichen und nördlichen Windrichtungen nicht nur für Zernsdorf, sondern auch für Kablow, Kablow Ziegelei, Uckley und Senzig. Der gesamte Sachverhalt findet aber keinerlei Berücksichtigung.
    Hier werden drei sehr wichtige Fakten außer acht gelassen:
    _der Lärm der BAB 10
    _der Lärm und die Staubemissionen durch den Betrieb der Kiesgrube
    _die bisherige Schutzfunktion des Waldes, von den Erholungsmöglichkeiten einmal abgesehen
    Zu diesem Thema gibt es eine mit ca. 720 Unterschriften versehene Petition mit dem Titel „Rettet uns vor dem Lärm!“ am Ministerpräsident Woidke, LDS Landrat Loge und Bürgermeister Ennullat, die der Stadtverwaltung vorliegt und offenbar dem Ersteller dieses Berichts nicht bekannt gemacht wurde.
    https://www.stadtfunk-kw.de/rettet-uns-vor-dem-laerm
  8. Auch der vom Windpark in Uckley ausgehende Infraschall wurde in der vorliegenden Fassung überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl die Abstände zur Wohnbebauung von 1 km zum Teil unterschritten wurden. Völlig absurd ist die Kartierung des Wernsdorfer Waldgebietes als „ruhiges Gebiet“. Die Schallemissionen (akustischer Lärm, Infraschall) der WEA wurden wohl ausgeblendet?
  9. Eine textliche Anmerkung. Das »ortsteilfreie Kernstadtgebiet« gibt es schon lange nicht mehr, ebenfalls ein Indiz für mangelhafte Recherche.
  10. Gehen wir richtig in der Annahme, dass in diesem Bericht von 2020 die Infrastrukturkartierung von 2012 verwendet wurde? Gerade in den letzten Jahren und in sehr naher Zukunft gab und gibt es hier grundlegende Änderungen.

Unser Fazit

Der vorliegende Entwurf der 3. Stufe des Lärmaktionsplans ist aus den genannten Gründen für den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung unserer Stadt völlig wertlos.
Die Recherchen, Messungen und Annahmen sind fehlerhaft, die Schlussfolgerungen damit wertlos.

Wir verlangen eine Revision der in der Studie enthaltenen Annahmen und Messungen, um die tatsächlichen Belastungen zu ermitteln. Gerne bieten wir als Bürgerinitiative dazu unsere Mithilfe an.

Es stellt sich uns die Frage, warum für derartige Studien Steuergelder ausgegeben werden, statt sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, die die Bevölkerung tatsächlich vor Lärm schützen.

Zernsdorf, 29. Januar 2021
Stefan Wichard, Priska Wollein, Matthias Fischer
Unabhängige Bürgerliste Königs Wusterhausen

Weitere Quellen:

https://www.koenigs-wusterhausen.de/960072/20201202_Bericht_Laermaktionsplanung_3_-Stufe_Koenigs-Wusterhausen_Web.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#tieffrequenter-schall-und-infraschall

https://www.unimedizin-mainz.de/presse/pressemitteilungen/aktuellemitteilungen/newsdetail/article/laerm-macht-das-herz-krank-laermbelastung-fuehrt-zur-ueberproduktion-herzeigener-hormone-und-erhoeht-die-sterblichkeit.html

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#welche-faktoren-haben-einen-einfluss-auf-den-strassenverkehrslarm

https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0011/383924/noise-guidelines-exec-sum-ger.pdf

https://www.aerzteblatt.de/archiv/206499/Auswirkungen-von-Laerm-auf-das-Herz-Kreislauf-System

https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Stadtverwaltung korrigiert und präzisiert Zeitungsbericht über Entwicklung des Kasernengeländes Niederlehme

13. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Bezüglich der Berichterstattung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 13.01.2021 unter dem Titel „Streit um Kasernengelände“ sowie der dort zitierten Stadtverordneten Ludwig Scheetz und Tobias Schröter stellt die Stadtverwaltung nachfolgend richtig:

Der Beratungsgegenstand zu der nichtöffentlichen Beschlussvorlage wurde bereits für drei Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) bekannt gemacht – nicht für zwei, wie die MAZ behauptet.

Beim ersten Mal (Fortsetzungssitzung der SVV vom 30.11.2020) war die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht mehr beschlussfähig. Deshalb wurde bereits beim zweiten Mal (SVV vom 21.12.2020) nach § 38 II BbgKVerf eingeladen. Der Paragraph besagt: „Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Ladung zu dieser Sitzung muss auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden“.

Es spricht viel dafür, dass unter diesen Voraussetzungen bereits beim zweiten Mal eine Entscheidung hätte getroffen werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber erneute und verzögernde Vertagungen eben nicht beabsichtigt hat, um die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen zu garantieren. Hier wird eine aus Sicht der Verwaltung dringliche Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verzögert. Die ausbleibende Entscheidung zu diesem Beratungsgegenstand wurde gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald angezeigt. Die Vorsitzende hat nicht reagiert. Die Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, in den die Beschlussvorlage jetzt verwiesen wurde, findet – Corona bedingt – aktuell nicht statt. Dies war den Stadtverordneten bekannt. Tobias Schröter ist der Ausschussvorsitzende. Unklar ist, was Herr Schröter unter „Redebedarf“ versteht, den er laut eigener Aussage in dem MAZ-Artikel noch sieht. Es gab keinen Austausch zum Inhalt der Beschlussvorlage mehr. Der Vergleich, den Herr Schröter mit den beabsichtigten Plänen eines Investors zum „Königspark“ in dem Artikel anstellt, ist unpassend. In Niederlehme gibt es längst Baurecht.

Die öffentlichen Aussagen des Stadtverordneten Ludwig Scheetz, der nun nochmals „vertiefend über Entwicklungsperspektiven“ sprechen möchte, um die „Akzeptanz der Bevölkerung“ zu erreichen, sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ ist bereits seit sechs Jahren gültig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zustande gekommen. Es handelt sich ferner nicht nur um Wohn-, sondern auch um Mischflächen, die entwickelt werden sollen. Aktuell stehen – je nach verwendeten Gebäudetypen – bis zu 200 Wohneinheiten in der Waldsiedlung Ziegenhals in Rede. Die Nachfragesituation von Investoren ist sehr hoch. Die Vermarktungsaussichten für solche Gebiete zwischen dem Hauptstadtflughafen BER und Tesla sind derzeit als sehr gut zu bezeichnen. Die Vorzugsvariante mit abschirmender gewerblicher Nutzung außen sowie ein dem Grünraum zugewandten Wohnquartier im Inneren ist klar. Denkmalgeschützte Gebäude werden integriert. Bau- und Gewerbetypologien wurden beschrieben. Das Wegesystem ist entworfen, die Erschließung geplant. Eine soziale Durchmischung ist das Ziel. All dies ist der Arbeit der Fachplaner zweier Behörden in den vergangenen zwei Jahren zu verdanken.

Bürgermeister Ennullat dazu: „Es ist ein wunderbares Projekt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Jede weitere Verzögerung macht die Realisierung aber schwieriger. Erst die Brachfläche am Schlossplatz, jetzt das Kasernengelände. Das Blockieren der Entwicklung dieser wichtigen Projekte durch die Mehrheit der Stadtverordneten ist nicht nur demotivierend, es muss endlich aufhören.“

 

Königs Wusterhausen mit neuem Status

21. Mai 2019

Pressemitteilung der Stadt KW

Ab sofort trägt die Stadt Königs Wusterhausen den Status „Große kreisangehörige Stadt“. Bekannt gemacht wurde dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 20.05.2019. Gemäß §1 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erteilt der Innenminister per Rechtsverordnung diesen Titel, wenn eine Gemeinde mehr als 35.000 Einwohner zählt. Große kreisangehörige Städte können auf Antrag Aufgaben übernehmen, die eigentlich der Landkreis erfüllt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kommune dazu personell und finanziell in der Lage ist.

 

„Ich freue mich sehr, dass Königs Wusterhausen nun diesen Status hat und unser Aufwand Früchte trägt. Wir haben uns neun Monate intensiv bemüht. Ich bedanke mich bei Innenminister Karl-Heinz Schröter“, so Bürgermeister Swen Ennullat. Welche Verwaltungsaufgaben möglicherweise auf KW übergehen können, werde nun geprüft. Klar ist, dass es sich um bürgernahe Dienstleistungen handeln soll.
Der Lange Kerl Detlef Wachs gratulierte den Bürgerinnen und Bürgern des „königlichen Wusterhausen“. Er erwarte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die neuen Aufgaben, die als „Große kreisangehörige Stadt“ auf sie zukommen können, „in preußischer Manier gewissenhaft und voller Fleiß erfüllen“ werden. „Verstöße“ seien ihm „zu melden“, sagte er mit einem Augenzwinkern.
Vor Königs Wusterhausen wurden Schwedt/Oder, Eberswalde, Eisenhüttenstadt sowie zuletzt im Jahr 2010 Falkensee, Bernau und Oranienburg zu „Großen kreisangehörigen Städten“ ernannt.

Freude vor der Schlosskulisse: Der Lange Kerl (Detlef Wachs, 3.v.l.) gratuliert Bürgermeister Swen Ennullat (M.) und den Fachbereichsleitern Michaela Wiezorek (l.), Axel Böhm (2.v.l.), Ria von Schrötter (4.v.r.) sowie René Klaus (2.v.r.) und Andrea Schulz (r.). Auch Stadtwehrführer Sandro Viehöfer (3.v.r.) stößt mit an.  Foto: Reik Anton

Ein Schulcampus für Königs Wusterhausen

12. Februar 2019

Priska Wollein, Fraktionsvorsitzende UBL/UFL

Mir wurde in den vergangenen Monaten klar, was für einen absurden Streit wir zum Standort der Schule in Senzig führen; doch das ist nicht die einzige Fragestellung. Wir reden über ganze DREI Neubauten von Grundschulen, bei einer Stadt mit 37.000 Einwohnern. Drei Neubauten… dafür reicht das Geld auf Jahre hinaus nicht. Dazu kommt der Bedarf an Kitas, Horten, Sportstätten für die lieben Kinder. Es gibt aber nicht nur den Bedarf an Bildungseinrichtungen, Königs Wusterhausen hat so ziemlich in allen Bereichen einen Mangel an vorzeigbaren kulturellen, sozialen, bürgerfreundlichen städtischen Objekten einer gewissen Größenordnung – so wie es einer Stadt eigentlich zusteht: zum Beispiel einer Stadthalle mit Bühne, eines Schwimmbads, eines Jugendzentrums mit Proberäumen….
Meine werten Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben immer mal wieder Vorstöße in die ein oder andere Richtung gemacht. Doch die Realität setzt uns Grenzen in der Machbarkeit. Und das Resultat dieser Grenzen ist, dass wir auf Jahrzehnte hinaus in einem Korsett aus Pflichtaufgaben agieren werden, die keinerlei Handlungsspielräume mehr lassen.

Daher lautet mein Vorschlag:

Errichtung eines zentralen Schulcampus in KW für Kinder der 5. und 6. Klassen aus ALLEN ORTSTEILEN.

Und zwar als »nachhaltiger, bedarfsgerechter und zukunftsorientierter« Bildungsstandort für ALLE Königs Wusterhausener Kinder!

Darüber hinaus wäre die Integration von:
• Sporthalle (gar für Netzhoppers und andere geeignet)
• Jugendräumen/Proberäumen
• großer Aula mit Bühne
• Schulgarten
und mehr, zu diskutieren…

Ich nenne das: »im Kleinen groß denken« – für die gesamte Stadt Synergien schaffen – und damit am Ende tatsächlich Steuergelder einsparen!

Denn durch das Klein-Klein-Denken (hier ’ne Schule, dort ’ne Schule, hier ne Halle, dort ein Zentrum..) steuern wir die Stadt in eine prekäre Haushaltssituation bzw. sind auf viele Jahre hinaus nicht in der Lage, irgendetwas über die rein pflichtigen Aufgaben hinaus auf die Beine zu stellen; Es ist höchste Zeit, nun alle Ressourcen zu bündeln!

Ein weiteres Argument dafür ist der bestehende, akute Lehrkräftemangel: ein zentraler Schulcampus bedeutet im positiven Sinn die Konzentration von Lehrkräften und damit eine höhere Flexibilität im Einsatz der Lehrkräfte – ein immenser Vorteil für die Zukunft!

Kinder der unteren Grundschulklassen sind noch in einer anderen »Welt« als ihre Mitschüler der 5. oder gar 6. Klassen. Diese finden unter Gleichaltrigen viel besser Freunde, Partner und Gleichgesinnte, wenn sie miteinander auf eine Schule gehen können. Die Kinder müssten dafür nach der 4. Klasse den Standort wechseln – was sie sowieso 2 Jahre später täten. Dafür könnte das aber Bildungs- und Freizeitangebot bei einer größeren Schülerzahl viel passgenauer auf einzelne Bedürfnisse zugeschnitten werden; Neigungs-, Integrations- und anderweitige Förderklassen sind beispielsweise denkbar, auch weil es dafür dann spezielles Personal geben könnte.

Das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG) sieht im Übrigen eine solche Möglichkeit vor, unter §19, Abs. (2) heisst es:
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Wenn die räumlichen Verhältnisse es erfordern oder um eine möglichst wohnungsnahe Betreuung sicherzustellen, können sie an verschiedenen Standorten geführt werden, wenn jeder Standort mindestens zwei Jahrgangsstufen und zwei Klassen oder in besonders begründeten Fällen drei Jahrgangsstufen und eine Klasse umfasst. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit besonders zu beachten.

Alle jüngeren Kinder könnten nach wie vor dorfintern in »ihre« Grundschulen gehen, ohne lange Wege. Denn durch die Entlastung bei den oberen Klassen hätten die Dorfschulen plötzlich wieder ausreichend Platz. Das betrifft Senzig, Zernsdorf, Niederlehme…

Wie es konkret aussehen könnte, habe ich im Hinblick auf Senzig betrachtet:
Senzig hat keine allzu großen Wachstumsperspektiven wegen begrenzter Entwicklungsflächen und dem neuen LEP-HR. Für die Zukunft wären das 10 min Fahrzeit mehr für die ca. 10- bis 12-jährigen Kinder ab dem 5. Schuljahr (Dabei für ist die meisten Kinder der Schulweg im langgestreckten Ort Senzig sowieso bereits heute mit Fahrzeit verbunden und ihre Schule beileibe nicht fußläufig erreichbar!!). Auf einem zentralen Schulcampus könnten die Schüler weitgehend in ihren gewohnten Klassenverbänden bleiben, es entstünden durch Neigungsgruppen und im Freizeitbereich jedoch sicherlich neue Freundschaften, die die Kindern von Königs Wusterhausen nicht auf ihren dörflichen Verband begrenzte.

Es überwiegen also auf allen Seiten die Vorteile einer solchen Lösung, der »gordische Knoten« in der Bildungslandschaft von Königs Wusterhausen würde praktisch zerschlagen.

In einem Punkt stimme ich daher mit der vorliegenden Beschlussvorlage überein: Auch wir möchten einen Neustart in der Standortfrage – und zwar auf die gesamte Stadt KW bezogen!

Nachtrag der Redaktion (15.2.2019):
Auch die MAZ berichtete von diesem Vorschlag, über den es hoffentlich bald viel zu reden gibt: (Link)

Symbolbild© Pressfoto@freepic

Neu- und Umgestaltung der Friedhöfe Wernsdorf, Zeesen und des historischen Dorffriedhofs Zernsdorf

24. Januar 2018

Stadt Königs Wusterhausen, Uschi Schlecht, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

Die Stadt Königs Wusterhausen informiert darüber, dass das Sachgebiet Öffentliches Grün und Friedhöfe in den folgenden Wochen einige Umgestaltungen auf den Friedhöfen Wernsdorf, Zeesen und dem Dorffriedhof Zernsdorf vornehmen wird.

In Zernsdorf haben die Arbeiten bereits begonnen. Hierbei werden zunächst die Hecke um die Kapelle gerodet und deren Wurzeln entfernt. Danach beginnen die Maßnahmen zur Erneuerung der Sperrschicht an der Kapelle. Um an das Gebäude zu gelangen, muss der Weg um die Kapelle aufgenommen und später so angelegt werden, dass das Regenwasser von der Kapelle weggeleitet wird. Nach Beendigung dieser Maßnahme werden Kapelle und Weg mit einer neuen Hecke eingefasst.

Auf dem Friedhof in Zeesen werden noch in dieser Fällsaison bis Ende Februar die Reste der ursprünglichen, ausgewachsenen Rundhecke (Block E) beseitigt. Nach Überarbeitung der entsprechenden Fläche, wird im Anschluss eine neue Hecke gepflanzt. Weiterhin entfernt die Stadtverwaltung abgelaufene Gräber, zu denen keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten.

Auch auf dem Friedhof im Ortsteil Wernsdorf beräumt die Stadt alte Grabanlagen. Im hinteren Teil des Friedhofes sind Baumpflanzungen geplant. Hier ist später Platz für neue Begräbnisformen.

Ziel der Maßnahmen zur Friedhofsumgestaltung ist es, die Friedhöfe nach und nach aufzuwerten und ihnen ein harmonisches Gesamtbild und damit ein neues Gesicht zu geben. Bänke und Ruhezonen werden zukünftig zum Verweilen einladen, so dass die Friedhöfe nicht nur als Begräbnisstätten, sondern auch als Orte der Ruhe und inneren Einkehr genutzt werden können.

Im Hafen viel Neues ??

9. Mai 2017

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Gestern, am 8. Mai 2017, wurde in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen der SPD, CDU und LINKE ein weiterer Schritt in Richtung industrielle Ansiedelung im Bereich des Hafens zementiert. Obwohl Gewerbe- und Industrieflächen in Größenordnungen im Hafen ungenutzt sind und zur Vermarktung zur Verfügung stehen, wurde der Bebauungsplan 05/14 „Hafenerweiterung, 3. Baustufe Teil 1“ durchgewinkt – eine Willensbekundung der Stadt, hier im geografischen Zentrum von KW Industrie, Container- und LKW-Verkehr auf zusätzlichen 8ha Land zuzulassen bzw. noch zu fördern.
Erst einmal grundsätzlich: dieses Gebiet ist kein Außenbereich, es liegt nicht irgendwo auf dem Felde vor der Stadt, sondern MITTEN in Königs Wusterhausen (siehe Bild).
Der Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans ist nun 2,5 Jahre alt. In dieser Zeit hat sich Vieles getan und verändert am Hafen – denn lange war absehbar, dass ab 24. Mai 2017 die Kohleverschiffung im Hafen komplett als Geschäftszweig wegfällt, was einen erheblichen Umsatzeinbruch bedeutet. Seit Jahren investiert die Stadt (und damit der Steuerzahler) Millionen Euro in ihre Tochterfirma LUTRA – ein Geschäftsmodell mit wenigen Angestellten, aber absehbaren Verlusten (Der Wirtschaftsplan 2017 sieht ein Minus von 216,6 TEUR vor).
Wir meinen: es ist nun an der Zeit, sämtliche Geschäftskonzepte der LUTRA zu überprüfen und einen neuen Masterplan zu entwickeln – dass hierbei auch eine komplette Umnutzung in Richtung zentrumnahes Mischgebiet Wohnen&Gewerbe entstehen könnte, wollen wir gar nicht ausschließen.
Was wir uns jedoch ganz sicher nicht vorstellen können, dass in Zukunft hier ein Sicherheitsparkplatz entsteht, wo Tag für Tag, Nacht für Nacht LKWs bis hin zum Gigaliner von der Autobahn anrollen und abfahren – und dies über eine der zwei einzigen Verbindungsadern der Stadt KW mit ihren östlichen Ortsteilen Niederlehme, Wernsdorf, Zernsdorf und Kablow! Viele Einwohner sind auf ihrem täglichen Arbeits- und Versorgungsweg auf diese Straße angewiesen; Staus, verstopfte Kreuzungen, Lärm und Abgase sind vorprogrammiert.
Wie groß muss die Borniertheit sein, dass man solche Geschäftskonzepte mit einem solch gewaltigen Flächenverschleiß als positiv für diese Stadt verkauft? Wo ist der Multiplikator für die Stadt, für die Arbeitssuchenden, die Gewerbetreibenden, das Gastgewerbe, die Hotellerie? Wir können es uns nicht erklären.

Suche nach Inventionen

9. Mai 2017

Dr. Dieter Füting, Niederlehme
Leserbrief zum MAZ-Artikel am 9. Mai 2017 (Beilage Dahmeland) mit der Überschrift „Suche von Investoren” von Oliver Becker

Der Kohlebetrieb im Hafen Königs Wusterhausen soll sein Ende finden. Das ist eine Spitzenmeldung, die gefeiert werden muss. Schluss mit Dreck, Schluss  mit Lärm, Schluss mit einer falschen Politik. Endlich. Diesen Kampf führe ich seit 1985. Gegen viele Widerstände damals, gegen viele Widerstände heute.
Doch wie sieht die Zukunft aus?
Wenn wir Bürger von Königs Wusterhausen diese Überlegungen allein dem Bürgermeister und dem Hafenmanagement überlassen, wird es dreckig, lärmig und falsch weitergehen. Diesmal müssen wir uns deutlich einbringen, sollten wir von Anfang an Verbündete suchen. Diesmal sind wir nicht allein. Von den Parteien wird nicht viel zu erwarten sein. Weshalb auch? Doch diesmal fragen wir genau nach. Stellen wir Forderungen. Organisieren wir Debatten und Widerstand, wenn die Politik sich gegen uns wendet. Erste ernste Warnzeichen gibt es schon. Der Bürgermeister Herr Franzke spricht schon von Verhandlungen mit zwei Unternehmen aus dem Bereich Steinkohle(!) und der Metallverarbeitung. Der Kampf beginnt. Die Chance für uns wird auch die Bürgermeisterwahl in Königs Wusterhausen werden. Schaffen wir Klarheit! Auf vielen Ebenen!

Wenig Beteiligung, viele Ideen: die INSEK-Marktplatzveranstaltung

3. März 2017

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen hatte am Donnerstag, den 2. März 2017, zum INSEK-Marktplatz aufgerufen – und leider nur wenige Bürgerinnen und Bürger fanden den Weg ins Rathaus. Das mag sicher dem Umstand geschuldet sein, dass sich wochentags kaum jemand ab 17 Uhr für mehrere Stunden Zeit nehmen kann. Vielleicht erschloss sich aber auch im Vorfeld die Bedeutung eines solchen INSEK – das heisst Integriertes Stadtentwicklungskonzept – nicht allen gleichermaßen.

Das Büro complan Kommunalberatung aus Potsdam führte durch die Veranstaltung und augenscheinlich macht sie dies nicht zum ersten Mal, denn im Vortragstitel wurde Dr. Franzke als Bürgermeister einer Nachbargemeinde vorgestellt – bedauerlicher Copy-Paste Fehler :-)

Gemeinsam mit den Anwesenden wurden verschiedene zentrale Themenfelder betrachtet, bewertet und mit Vorschlägen ergänzt – von Siedlungsentwicklung und Wohnen über Wirtschaft und Wissenschaft, die Gestaltung der Innenstadt bis hin zu Verkehr und Mobilität, Umwelt und sozialer Infrastruktur. Vor jeder Thementafel und anhand der aushängenden Pläne konnte man mit jeweils einer/einem Vertreter/in der Verwaltung sowie den Mitarbeitern von complan ins Gespräch kommen. Argumente, Ideen und Kritikpunkte wurden auf kleine Zettel geschrieben und angeheftet. Wir waren dabei und machten mit. Klebten Wunschzettel und Wutnachrichten.

Aber was nun? Werden diese Bemühungen tatsächlich Eingang in das Ringen um die Zukunft Königs Wusterhausens finden? In ein Ringen, das naturgemäß über die Finanztöpfe ausgetragen wird; bei dem Wachstumsinteressen denen nach Bewahrung des Wohnumfeldes entgegenstehen? Wo eine städtische Entwicklung der der ländlichen gewachsenen Ortskerne entgegensteht, und wo mächtige Verkehrsachsen nicht nur ein Ansiedlungsplus, sondern auch Quelle von Lärm sind und die Stadt in jede Richtung »zerschneiden«? In einer Stadt, wo Familienfreundlichkeit von der Realität konterkariert wird, das Fahrrad erst kürzlich als Verkehrsmittel erkannt wurde und Natur und Tierwelt sowieso generell den Kürzeren ziehen? 

Wir sind gespannt.

Was immer wieder beteuert wurde, und sich an den Tafeln bestätigte: kein Thema ist isoliert zu betrachten, alles hängt mit allem zusammen und genau das macht es eben so schwierig für den Laien, außerhalb seines persönlichen kleinen Kosmos auch das Wohl der städtischen Gemeinschaft – das sogenannte Gemeinwohl – vor Augen zu haben. So aber kommen wir uns ein wenig vor wie bei »Wünsch Dir was«: 0,1 % der Bevölkerung treffen quasi wegweisende Aussagen zur Entwicklung ihrer Stadt…?

Übrigens kommt es dieses Jahr dicke. Denn neben dem INSEK gilt es auch noch, einen LEP* und am Ende dann den FNP* zu verabschieden. Weiter wäre noch das bereits verabschiedete IEP (Innenstadtentwicklungskonzept 2030) zu beachten… Ja sicher, alle diese Pläne greifen ineinander, und keiner soll und kann losgelöst von den anderen betrachtet werden! 

Wer bestimmt’s also wirklich am Ende, wo soll es hingehen? Wer schreibt den Masterplan fest, prägt die Identität von Königs Wusterhausen, gibt ihr ein Gesicht und Visionen für die nächsten Generationen, so wie einst Friedrich I. oder ein Graf von Einsiedel?

Wenn sich jedoch niemand findet – und danach sieht es im Moment aus – dann dreht sich diese Stadt womöglich lediglich um sich selbst und wurschtelt weiter im Flickwerk von »Notwendigkeiten« vor sich hin. Das allerdings geschähe dann in guter Tradition, beschrieb doch schon 1809 Friedrich von Raumer, bekannter Historiker und Politiker seiner Zeit, Königs Wusterhausen auf Grund der Anwesenheit von typisch großstädtischen Beamten wie eines Superintendanten, eines Oberamtmannes, eines Postsekretärs und eines Justizbeamten als „eigentümlichen Ort, der weder eine Stadt, noch ein Flecken, noch ein Dorf ist“…

* LEP = Landesentwicklungsplan; FNP = Flächennutzungsplan