Kategoriearchiv: Kitas + Kitasatzung

Antwort von Minister Baaske auf Offenen Brief zur Umsetzung des Kita-Gesetzes

7. September 2015

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Wir hatten im Juli einen offenen Brief an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht. Lesen Sie hier die Antwort von Minister Günter Baaske vom 31. August 2015:

Sehr geehrte Frau Ennullat,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Juli 2015, in dem Sie die Praxis der Stadt Königs Wusterhausen zur Erhebung von Essengeld für die Verpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen bemängeln.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass in Königs Wusterhausen „Mittagessen und Vesper über einen Caterer geliefert und den Eltern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- und Transportkosten – in Rechnung gestellt“ werden. Ferner bemängeln Sie, dass Eltern verpflichtet werden, den Kindern das Frühstück mitzugeben.
Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 KitaG dem Träger die Verantwortung zukommt, „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“. Dies ist Bestandteil seines allgemeinen Auftrages, und er ist nach § 17 KitaG berechtigt, die Eltern an den hierfür entstehenden Kosten (gestaffelt und sozialverträglich) zu beteiligen. Insoweit bestimmt § 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Leistungen“. Lediglich für die Versorgung mit Mittagessen trifft das KitaG eine Spezialregelung, indem es die Beteiligung der Eltern in Höhe ihrer durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vorsieht.
Insofern teile ich Ihre Auffassung und kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass die Stadt Königs Wusterhausen an einer rechtskonformen Regelung arbeitet. Ihre Kritik wird sich damit in absehbarer Zukunft hoffentlich erledigt haben.
Zu einer Nebenbemerkung in Ihrem Schreiben möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Sie bemängeln die bisherige intransparente Rechnungslegung, bei der „nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen, welche Mahlzeiten eingenommen wurden.“ Soweit sich dies auf die bisherige Praxis bezieht, ist die Kritik für mich nachvollziehbar. Für die Zukunft ist dies m.E. anders zu bewerten. Nach meiner Auffassung ist die Ermittlung und Erhebung von Essengeld nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG nicht als eine Abrechnung konkret erbrachter Leistungen ausgelegt, sondern als eine pauschalierte und auf Durchschnittsbildung bezogene Bezuschussung durch die Eltern. Eine taggenaue und konkrete Abrechnung eingenommener Mahlzeiten ist mit dieser Regelung nicht beabsichtigt und m.E. auch nicht durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Günter Baaske

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Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes

9. Juli 2015

Katharina Ennullat, Mitglied des Ortsbeirats Niederlehme

Offener Brief bzgl. der Umsetzung des Kita-Gesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen

an das
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Herrn Minister Günter Baaske
Heinrich-Mann-Allee 107
144 73 Potsdam

Königs Wusterhausen, 09.07.2015

Sehr geehrter Herr Minister Baaske,
als Leiter des Fachressorts der Landesregierung für die Kinder- und Jugendpolitik obliegt Ihnen auch der Bereich der Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes in der Stadt Königs Wusterhausen nicht vollumfänglich umgesetzt werden, obwohl der Bürgermeister wiederholt darauf hingewiesen wurde.
Konkret handelt es sich um die Erhebung des Essengeldes in den Kindertagesstätten unserer 35.000-Einwohner-Stadt.
Nach § 1 II S.1 KitaG haben Kinder einen Rechtsanspruch auf „Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung“. Dieser Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag wird entsprechend in § 3 I S. 1 KitaG bestimmt. So formuliert § 3 II Z. 7 KitaG dann auch ausdrücklich, dass „Kindertagesstätten ( … ) insbesondere die Aufgabe (haben), eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“.
Auch hinsichtlich der Elternbeiträge ist das KitaG eindeutig. § 17 I S.1 besagt: „Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“. Die Eltern haben also nicht die Kosten des Mittagessens zu tragen, sondern sie haben einen „Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ zu zahlen. Das Wort „Zuschuss“ ist hier eindeutig. *

Da weitere Zuschüsse zu anderen Mahlzeiten nicht genannt werden oder als Spezialregelung formuliert sind, gilt der Grundsatz des § 17 I S.2: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen“. Kosten für andere Mahlzeiten und Getränke sind also Teil der allgemeinen Betriebskosten und werden nicht zu einer Leistung, die Eltern selbst zu erbringen haben.
ln der Praxis der Stadt Königs Wusterhausen sieht das jedoch völlig anders aus. Frühstück ist den Kindern mitzugeben. Mittagessen und Vesper werden über einen Caterer geliefert und den Eitern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- sowie Transportkosten – in Rechnung gestellt. Hierfür müssen die Eitern eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Abbuchungen sind ferner völlig intransparent, da anhand der Gesamtsumme nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen welche Mahlzeiten eingenommen wurden.
Jegliche Bemühungen bei der Stadtverwaltung insbesondere in Bezug auf die Anwendung der Regelung des KitaG bzgl. dem „Zuschuss zum Mittagessen“ oder dem Vesper ein rechtmäßiges Handeln zu erwirken, blieben fruchtlos. Zwar ist es sicherlich möglich, dass sich der Träger zur Erfüllung seines Auftrages eines Dritten (hier eines Caterers) bedient, damit gehen die Verpflichtungen aus dem KitaG jedoch nicht auf diesen über, sondern verbleiben beim Einrichtungsträger, also der Stadt Königs Wusterhausen.
Insoweit ergeht an Sie, werter Herr Minister, die Bitte um Intervention in geeigneter Weise.
Wir wissen schlichtweg nicht mehr weiter. Für uns ist die Rechtslage zwar eindeutig und keineswegs lückenhaft, der Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen setzt sie dennoch nicht um. Seine Beweggründe hierfür kennen wir nicht. Finanzielle Motive können es eigentlich nicht sein, da unsere Kommune eine ausgesprochen gute Haushaltslage aufweist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Ennullat
Wernsdorfer Str. 97 a
15713 Königs Wusterhausen

* z.B. Stellungnahme des DIJUF auf http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1 .c.401670.de