Archiv der Kategorie: Kitas + Kitasatzung

Einsichtnahme in die Platzkostenkalkulation der städtischen Kindertagesstätten

17. Februar 2017

Redaktion
Die Daten zur Kinderzahl von 2014/15, aber ein Personalschlüssel von 2018 und später angesetzt – das ist die Basis der neuen Platzkostenkalkulation.

In der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses am 9. Februar 2017 berichtete der stellvertretende Bürgermeister, Herr Perlick, auf unsere Nachfragen hin, dass am 6. Februar 2017 eine Platzkostenkalkulation für die kommunalen Kindertagesstätten fertiggestellt worden sei, die selbstverständlich in der Verwaltung eingesehen werden könnte.

Der so kurz zurückliegende Zeitpunkt der Erstellung hat uns natürlich überrascht, waren doch die zukünftig durch die Eltern zu zahlenden Gebühren schon Wochen vorher bekannt. Wir waren mit unserem gesunden Menschenverstand davon ausgegangen, dass diese Kalkulation Grundlage der Berechnung der Gebühren sein müsse. Aber weit gefehlt. Herr Perlick klärte uns umgehend auf und gab an, dass sich die Verwaltung für die neue Satzung intern das Ziel gesetzt habe, nicht weniger Kitagebühren als mit der alten Satzung einzunehmen. Dies würde ihnen mit dem vorliegenden Entwurf nicht nur gelingen, sie würden gar eine vierstellige Summe zusätzlich auf Kosten der Eltern für die Stadtkasse erzielen. Von Seiten der Politik, also den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, hätte es diesbezüglich keinerlei Vorgaben gegeben.

Nach Auskunft der verantwortlichen Fachbereichsleiterin, Frau Urban, selbst ehrenamtliche Bürgermeisterin in Märkisch Buchholz, sei der vorliegende Entwurf der Satzung mit den Fraktionen (aber nicht wie einmal versprochen mit den Elternvertretern) abgestimmt. Die Mehrheiten scheinen also für die Annahme der überarbeiteten Fassung durch Ausschüsse und SVV schon sicher zu sein.

Priska Wollein, Stadtverordnete ohne Fraktionsstatus, und Swen Ennullat von den Freien Wählern KW nahmen dennoch den Vizebürgermeister beim Wort und haben sich am 15. Februar 2017 im Rathaus die Platzkostenkalkulation der Kitas genauer angesehen und erklären lassen.

Zuallererst: die Verwaltung hat zur Berechnung der neuen Beiträge, die ab Juli 2017 in Kraft treten sollen, die Belegungszahlen der Jahre 2014 und 2015 herangezogen. Im Gegensatz zu den derzeit voll ausgelasteten bzw. überbelegten Einrichtungen waren seinerzeit noch freie Plätze verfügbar. Geringere angenommene Kinderzahlen führen aber – rein rechnerisch – zwangsläufig zu höheren Kosten des einzelnen Platzes. Allein die realen Zahlen des laufenden Jahres hätten für geringere Kosten pro Platz gesorgt!

Als nächstes fiel auf, dass die Verwaltung nicht glaubhaft darlegen konnte, dass alle zusätzlichen Erträge – wie zum Beispiel aus den Fördermitteln des Landes – tatsächlich einnahmeseitig und damit kostensenkend in die Berechnung mit aufgenommen wurden.

Ferner wurde festgestellt, dass die Gesamtkosten des technischen Personals (Reinigungskräfte und Hausmeister) der neun städtischen Kitas nach Vollzeitstellen (!) kalkuliert sein müssten, um auf die angegebene Summe zu kommen. Betont wurde aber – und dies ist nach unserer Kenntnis auch glaubhaft – dass die 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. d. Regel in Teilzeit arbeiten würden. Demzufolge wären also wesentlich geringere Kosten als die veranschlagten rund 876.000 € in Ansatz zu bringen.

Diese und weitere Fragen zu Unstimmigkeiten der Platzkostenkalkulation haben wir umgehend schriftlich formuliert und an den zuständigen Fachbereich gestellt. Nun hoffen wir auf baldige Antwort.

Solange müssen wir davon ausgehen, dass die Stadt keinen Nachweis der aktuellen Durchschnittskosten des jeweiligen Platzes aufbringen kann oder will. Nur auf dieser Basis könnten aber die öffentlichen Leistungen und die durch die Eltern zu zahlenden Beiträge ermessensfehlerfrei in Relation gesetzt und danach die Beitragsstufen festgelegt werden.

Was uns darüber hinaus noch aufgefallen ist: Es ist natürlich nicht berücksichtigt, dass bereits im laufenden Jahr 2017 Fördermittel und Finanzierungshilfen für Erzieherstellen durch das Land ausgeschüttet werden – diese Gelder werden sicher von der Stadt gern genommen (sofern ein Antrag erfolgt), ohne die Eltern im gleichen Zug zu entlasten. Aber dass diese Angebote der Finanzverwaltung noch nicht mal bekannt waren, erstaunt doch.

Anfrage an den Bürgermeister zur Neugestaltung der Kita-Satzung

14. Februar 2017

Redaktion
Herr Möbus, Stadtverordneter (CDU-Fraktion), stellte im Nachgang zur Sitzung des Sozialausschusses eine Anfrage, da vieles in der Sitzung sich dem Zuhörer nicht ganz erschloss oder unbeantwortet blieb. Die gesamte Kommunikation inkl. der Antwort der Stadt finden Sie im angehängten PDF.

C. Möbus: Vor Beschluss der geänderten Kita-Satzung benötigen ich und sicherlich auch einige andere Stadtverordnete noch einige Informationen.

  1. Welche Auswirkungen hat die im Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossene Vorlage „Grundsätze der Kindertagesbetreuung im Landkreis Dahme-Spreewald gemäß den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG)“ auf die Stadt Königs Wusterhausen?
  2. Wie viele Eltern/Bedarfsgemeinschaften zahlen derzeit den Mindestbetrag?
  3. Wie viele Eltern/Bedarfsgemeinschaften würden nach der neuen Regelung den Mindestbeitrag zahlen?
  4. Wie hoch ist der Anteil (absolut und relativ) der Eltern/Bedarfsgemeinschaften, die derzeit den Höchstsatz zahlen?
  5. Von welchen relativen und absoluten Anteilen der Eltern/Bedarfsgemeinschaften geht die Verwaltung hinsichtlich der geplanten Stufen (Anlage 1, bereinigtes Einkommen laut Satzung in 100er Schritten ab 1.000,00 Euro bis Höchstsatz) aus? Bitte in tabellarischer Darstellung
  6. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehr als drei unterhaltsberechtigten Kindern gibt es in Königs Wusterhausen?
  7. Der Abzug eines Pauschalbetrages iHv 27 v. H. vom Bruttoeinkommen gemäß § 7 Abs. 5 Buchstabe b) der Satzung benachteiligt hohe Einkommen, die ohnehin schon höhere Beiträge zu entrichten haben, da hier schon der Einkommenssteuersatz zumeist höher ausfällt. Warum wird an dieser Stelle nicht auf das Nettoeinkommen o.ä. zurückgegriffen? Wie wird der Rückgriff auf 27 % begründet?
  8. Wie hoch sind die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung der Stadt? Wie hoch sind die Einnahmen durch Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung? Wie haben sie diese jährlichen Summen seit der letzten Änderung der Kita-Satzung entwickelt?
  9. Wo läge die Stadt Königs Wusterhausen mit der neuen Gebührenstaffelung im Vergleich zu Nachbargemeinden (Wildau, Mittenwalde, Heidesee, Bestensee, Zeuthen und Kreisstadt Lübben)?

Basis der Betrachtung sollten jeweils die aktuell vorliegenden Daten sein.

Freundliche Grüsse
Christian Möbus
Stadtverordneter, Mitglied der CDU-Fraktion

Anfrage BM Kitasatzung_PDF

Leserbrief zur neuen Kitasatzung

13. Februar 2017

Ines Kühnel, Zeesen

Ich war am 9.2.2017 als interessierte Bürgerin aus Zeesen und Mutter von 2 kleinen Kindern bei der Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses. Es wurde über die neue geänderte Kitasatzung beraten. Was ich dort an Reaktionen seitens der Teilnehmer wahrgenommen habe, erschüttert mich zutiefst. Ich konnte förmlich spüren, wie sehr genervt die Sitzungsteilnehmer von den besorgten Fragen und den Schilderungen der tatsächlichen Lebensverhältnisse durch die Eltern waren, teilweise wurde daraus kein Hehl gemacht. Einzig Frau Uhlworm hörte offensichtlich aufmerksam zu und lehnte als einziges Mitglied des Sozialausschusses im Ergebnis die vorgelegte Satzung ab. Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir Bürger und auch wir Eltern nicht mehr von der Stadt Königs Wusterhausen respektiert werden. Aufgrund der im Vorfeld der Sitzung von interessierten Eltern mehrfach nachgefragten und nicht veröffentlichten Platzkostenkalkulation entstand für mich der Eindruck, dass schon vor der Sitzung feststand, wie die Ausschüsse abstimmen werden. Unsere Einwände wurden in keinster Weise berücksichtigt, sondern nur abgetan. Fragen von uns Eltern wurden nur unzureichend oder erst gar nicht beantwortet. Ich fühle mich nicht ernst genommen.

Statt Kitas zu bauen und uns als Familie zu unterstützen, wird die ganze Verwaltungskraft in die Neufassung einer für alle Doppelverdiener und für Familien mit mehreren Kindern diskriminierende und meiner Meinung nach überflüssigen Satzungsänderung gesteckt. Statt ein positives Signal an alle bereits in Königs Wusterhausen lebenden und neu angesiedelten Familien zu senden, verärgert die Stadt die Eltern, die hart und in Vollzeit arbeiten gehen und der Stadt damit viel Steuern in die Kassen spülen. Das wird sich hoffentlich schnell herumsprechen und neue Familien eher abschrecken. Die Kinderbetreuung ist für viele Doppelverdiener mit zwei Kindern nur noch unter starken Einsparungszwängen bei den Ausgaben für unsere Kinder zu stemmen. Das wurde bei der Einwohnersprechstunde mehrfach gesagt, aber nicht in der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Als 4- oder 5- oder 6- Personenhaushalt hat man als Familie doch auch sehr viel höhere Lebenshaltungskosten als Alleinerziehende, die wir mit unseren Beiträgen (im Übrigen bisher auch jetzt  schon) gern unterstützen. Nun sollen wir ja mit den neuen höheren Beiträgen künftig auch alle Eltern mit keinem Einkommen unterstützen, z.B. Hartz4-Bezieher oder Flüchtlinge, die ihre Kinder verständlicherweise auch in eine Betreuungseinrichtung geben möchten. Das ist jedoch meiner Meinung nach Aufgabe der Stadt Königs Wusterhausen und nicht die Aufgabe der Eltern mit doppelten Einkommen oder Einzelverdiener mit höherem Einkommen. Damit wird das Geld der Doppelverdiener und der besser Verdienenden für die eigenen Kinder stark verknappt. Und dann entsteht der nicht hinnehmbare und sozial sehr gefährliche Effekt, dass besser und schlechter gestellte Eltern mit der Satzung „gegeneinander ausgespielt“ werden, das kritisierte Frau Uhlworm wörtlich und zu Recht während der Sitzung. Ich finde das sozial äußerst ungerecht. Die neue Kitasatzung geht auf Kosten der Kinder der Doppelverdiener. Doppelverdiener sein heißt in den meisten Fällen nicht unbedingt mehr Geld zu haben, sondern nur eine höhere Bemessungsgrundlage und vor allem auch viel höhere Steuer- und Sozialabgaben als Geringverdiener. Da in größeren Familien auch die Lebenshaltungskosten viel höher sind, haben wir nach Abzug aller Kosten kaum mehr zum Leben als so manche Alleinerziehende. Arbeit muss sich für uns auch lohnen. Da zukünftig die arbeitenden Eltern von der Stadt Königs Wusterhausen künstlich durch höhere Elternbeiträge benachteiligt werden, stellt sich für mich die Frage, ob es sich dann überhaupt noch lohnt, weiter wie bisher in Vollzeit arbeiten zu gehen. Es stellt sich mir die Frage, ob es erklärtes Ziel der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen ist, alle Familien künstlich auf ein Einkommensniveau zu drücken, was fatal wäre.

Für mich ist während der Sitzung der Eindruck entstanden, dass in Königs Wusterhausen nur Familien ohne oder mit sehr niedrigem Einkommen gefördert werden. Alle anderen Familien, also die Mehrheit der Familien, werden von der Stadt mit unnötig höheren Ausgaben belastet, was wiederum zu Lasten der Kinder und der Lebensqualität der Familien, so auch meiner, geht.

Die „Kitaplatz-Lotterie“ in KW ist eröffnet

12. Januar 2017

Swen Ennullat, Freie Wähler KW

Der Begriff „Lotterie“ kann aus dem Französischen abgeleitet werden und bedeutet so viel wie „Schicksal“ oder „Glücksspiel“. Also ein Spiel, bei dem der Erfolg fast nur vom Zufall abhängt.

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wiederum, der laut Kita-Gesetz dem Wohl und der Entwicklung des Kindes dient, besteht in Brandenburg ab dem vollendeten ersten Lebensjahr für jeden kleinen Erdenbürger.

Auf den ersten Blick haben also „lückenlose Gewährleistung“ und „zufällige Inanspruchnahme“ nichts gemein. In Königs Wusterhausen ist dies leider anders.

Nach den Andeutungen von Bürgermeister Franzke im letzten Jahr ist es – trotz unserer von den etablierten Parteien belächelten Warnungen und Mahnungen, unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen – ab sofort bittere Realität: Nicht allen Kindern kann ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden.

Priorität haben nun Kinder, bei denen beide Elternteile berufstätig sind. Und nicht einmal in diesem Fall ist sicher, ob es überhaupt mit der Betreuung zum gewünschten Termin klappt. Über Wohnortnähe oder der Gewährleistung eines Wunsch- und Wahlrechts brauchen wir an dieser Stelle gar kein Wort zu verlieren. Ist dann auch noch ein Elternteil gerade arbeitssuchend, wird die Lage regelrecht dramatisch.

Uns ist noch immer völlig unklar, wie es überhaupt zu dieser Situation kommen konnte, hat doch der Bürgermeister das Einwohnermeldeamt im Hause und der Bereich Stadtentwicklung ist bei allen Neubauvorhaben eingebunden. Der Bauboom bei Wohnungen und Einfamilienhäusern kam nicht überraschend, sondern war absehbar.

Aus der Stadtverwaltung hören wir von hektischen Bemühungen, für die bereits bestehenden übervollen Kindertagesstätten Ausnahmegenehmigungen bei den Betriebserlaubnissen zu beantragen. In Gruppenräumen ab 35qm sollen noch mehr Kinder untergebracht oder Bewegungsräume umgewandelt werden. All dies wird unweigerlich mit einer Qualitätsverschlechterung bei der Betreuung der anderen Kinder einhergehen. Mehrbelastungen für die Erzieherinnen und Erzieher sind ebenfalls vorprogrammiert.

Auch die beiden neuen Eltern-Kind-Gruppen in Wernsdorf und Zeesen, bei denen die  Personensorgeberechtigten anwesend bleiben müssen, sind unseres Erachtens kein vollwertiger Ersatz für einen Kita-Besuch.

Laut Bürgermeister Franzke sind zwei Kitas in Zernsdorf und der Kernstadt in Planung. Nach unseren Recherchen ist aber noch nicht einmal die Standortfrage geklärt, von einem möglichen Betreiber, dem Erstellen der Bauantragsunterlagen oder der nötigen Bauzeit ganz zu schweigen. Hier werden sicherlich noch Jahre ins Land gehen. Was in der Zwischenzeit passiert, bleibt weiterhin offen.

Neugebackenen Eltern in unserer Stadt bleibt also nach dem Wunder der Geburt nur eines zu wünschen: Viel Glück im Kitaplatz-Roulette!

Aber auch alle Anderen sind aufgefordert, am 9. Februar um 18:00 Uhr die gemeinsame Sitzung des Sozial- und Finanzausschusses aufzusuchen. An diesem Tag soll die neue Kitasatzung und mit ihr erhebliche Steigerungen der Elternbeiträge (für alle, die einen Betreuungsplatz ergattern konnten) durchgewinkt werden.

Willkürliche Festlegung von Essensgeld in den Kommunen

17. September 2016

Swen Ennullat, Freie Wähler

Überhöhtes Essengeld für die Mittagessenversorgung in Kindertagesstätten

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 13.09.2016 eine Grundsatzentscheidung gefällt (OVG 6 B 87.15), die die kommunalen Träger von Kindertagesstätten in Brandenburg nochmals verpflichtet, Essengeld nur in Höhe der „durchschnittlichen ersparten Eigenaufwendungen“ zu erheben und „überzahltes“ Essengeld den Eltern zurückzuerstatten.

www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.517578.php

Über die Höhe der „durchschnittlichen ersparten Eigenaufwendungen“ brauchte das Gericht nicht zu befinden, weil der Kläger seinerzeit bereit war, 1,70 EUR pro Essen als Eigenanteil zu zahlen und dies von dem Gericht als ausreichend erachtet wurde.

In der mündlichen Verhandlung verwies der Senat jedoch ausdrücklich u.a. auf die Rechtsprechung des OVG Bremen in diesem Themenbereich und den bspw. in Berlin angewandten Regularien. Demnach könnten die „Regelbedarfsätze“ von Kindern von 0 bis 6 Jahren als „Anknüpfungspunkt“ verwendet werden. Die gesetzliche Festlegung der Regelsätze waren auf Bundesebene Ergebnis einer repräsentativen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamtes. Mit 60.000 befragten privaten Haushalten in Deutschland ist sie die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union.

Wird dieser Rechtsauslegung gefolgt, wären die „ersparten Eigenaufwendungen“ – und damit das durch die Eltern zu zahlende Essengeld für das Mittagessen in Kitas im Jahre 2014 – mit 1,16 EUR anzulegen gewesen. Der Kläger hat angekündigt, auch diese Differenzsumme nun geltend zu machen.

Vertreter von Wir für KW weisen die Stadtverwaltung seit 1 ½ Jahren auf genau diesen Umstand hin. Leider nur mit geringem Erfolg. Zur Erinnerung: Aktuell geht die Stadt Königs Wusterhausen von einem Anteil der Eltern von 1,80 € aus. Wie sie darauf kommt, erklärt sie nicht.

Eine Reduzierung des Essenspreises für die Eltern geht übrigens nicht mit einer Verschlechterung des Mittagessens in Kitas einher. Die Stadt muss lediglich den Differenzbetrag zahlen und darf diese Kosten auch nicht an die Eltern weitergeben.

Kitaauslastung / Unsere Anfrage bei der Stadtverwaltung

23. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme

Nachfolgend die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage zur vorhandenen und zukünftigen Auslastung von Kinderbetreuungsstellen in der Stadt (vom 18. März, siehe Anhang PDF »Beantwortung Ihrer Fragen in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. 02.2016 und per E. Mail schriftlich nachgereichten am 01. 03. 2016«)

Stadt Königs Wusterhausen Beantwortung der Anfrage von Swen Ennullat

Sowie die Antwort von Hr. Ennullat darauf, die am 23. März 2016 an Herrn Blume ging. 

Sehr geehrter Herr Blume,
vielen Dank für Ihre Email. 

Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass Sie meine zur Situation in Kindertagesstätten gestellten Fragen vage, ausweichend, nicht oder falsch beantwortet haben. Gleichwohl ist das Thema m. E. für die Entwicklung unserer Stadt zu wichtig, als dass ich mich damit zufrieden geben kann.

So erwidern Sie bereits auf die erste Frage nach der konkreten Auslastung der Kitas unserer Stadt zu den Stichtagen 01.04.2016 oder 01.05.2016, dass im „Durchschnitt“ genügend Kitaplätze in Königs Wusterhausen zur Verfügung stünden. Diese Frage habe ich so aber nicht gestellt. (Hier sei angemerkt, dass bspw. die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland bei ca. 10° Grad Celsius liegt, trotzdem weist der Januar nun einmal Minustemperaturen auf.)

Ihrer Antwort zur Frage nach der Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts konnte ich entnehmen, dass die Stadt diesem nur „grundsätzlich“ nachkommt, d.h. es nicht mehr allen Personensorgeberechtigten gewährt. Von wie vielen Fällen sprechen wir hier? Wie soll zukünftig die Gewährung dieses Rechtsanspruchs wieder realisiert werden?

Außerdem war mir neu, dass sich das Wunsch- und Wahlrecht auch auf Berliner Kitas beziehen soll. Bislang ging ich davon aus, dass sich das Kita-Gesetz auf das Land Brandenburg erstreckt. Ist die Stadt tatsächlich einen rechtskreisübergreifenden Vertrag mit einem benachbarten Bundesland eingegangen oder ist es nicht eher so, dass die Kommune die Mehrkosten trägt, weil diese Kinder gar nicht mehr im Stadtgebiet versorgt werden können? Wie hoch sind die Mehrkosten pro Platz? Außerdem wiederhole ich meine Frage, wie viele Kinder werden in Berlin – zu den o.g. Stichtagen – betreut?

Bzgl. der Kinder ausländischer Flüchtlinge habe ich ferner nicht gefragt, wie viele einen „Antrag gestellt“ haben, sondern wie viele – bspw. mit Vollendung des ersten Lebensjahres – einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben. Wie Sie wissen, kennen viele Flüchtlinge in ihren Heimatländern ein solches Angebot nämlich noch gar nicht. Dennoch ist der Kitabesuch essentiell, wenn bspw. Sprache oder kulturelle Gegebenheiten noch vor Schulbeginn vermittelt werden sollen, um einen erfolgreichen Schulstart und vor allem auch die notwendige Integration zu ermöglichen. Für diese Betreuungsform muss also sogar noch (durch die Stadt) bei den Betroffenen geworben werden. Wie geschieht dies aktuell?

Da es nach Ihrer Aussage ferner keine „Spielkreise“ für Flüchtlingsfamilien bspw. in Wernsdorf oder Zeesen gibt, beantworten Sie bitte die Frage, ob es „Eltern-Kind-Gruppen“, andere „bedarfserfüllende Angebote“ oder sonstige Möglichkeiten der Kinderbetreuung für Flüchtlingskinder außerhalb der Regelungen des KitaG in Königs Wusterhausen gibt.

Darüber hinaus teilen Sie mir mit, dass sich bei den diversen und umfangreichen Neubaumaßnahmen aber auch bei Wanderungssalden, Geburts- und Sterberaten für jeden Ortsteil ein unterschiedliches Bild ergibt und verweisen auf die „mittelfristige Haushaltsplanung“ bzw. den „Haushalt des Jahres 2017“ als abschließende Antwort auf die Frage nach Ihren Planungen.

Auch mit dieser Antwort kann ich mich nicht zufrieden geben, zum einen, weil der Haushalt 2016 gerade erst verabschiedet wurde und zum anderen, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung trotz des Baus vermutlich hunderter Wohneinheiten die notwendigen Erhöhungen von Betreuungskapazitäten nicht abgebildet werden. Das Wachsen der Infrastruktur scheint in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen zu sein. Oder vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass nur ein Zuzug von älteren Menschen oder Menschen ohne Kinder bzw. ohne Kinderwunsch erfolgen wird? Außerdem soll – wenn meine Informationen korrekt sind – neben der Kita „Spielspass“ eine weitere sehr große Kita in der Kernstadt erhebliche Mängel (Schimmel und Ungezieferbefall) aufweisen. Was dazu führen könnte, dass auch dieses Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung stehen könnte. Auch zu diesem letzten Sachverhalt bitte ich um Auskunft. Eine detaillierte Darstellung nach Ortsteilen erwarte ich im Übrigen nur, wenn dies nicht mit zu großem Aufwand für die Verwaltung verbunden ist.

Insofern werden Sie gebeten, die Beantwortung meiner Fragen erneut zu veranlassen. Da ich nicht erkenne, dass überwiegende öffentliche oder private Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen, möchte ich bereits an dieser Stelle auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg verweisen. Ich könnte mir – zur Erleichterung Ihrer Arbeit – auch vorstellen, direkte Akteneinsicht zu nehmen. Hier bitte ich einfach um Mitteilung, mit wem ich einen solchen Termin absprechen könnte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Situation der Kinderbetreuung ernst nehmen

9. März 2016

Swen Ennullat, Niederlehme, Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“

Königs- Wusterhausen ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Damit dies auch zukünftig so bleibt und sich Familien- und Alleinerziehende auch weiterhin wohlfühlen, sind uns die Entwicklungen in unserer Stadt in Bezug auf der Vereinbarkeit von Arbeits- und Lebensbedingungen besonders wichtig. Wir setzen uns deshalb für eine bedarfsgerechte Planung von Kindertagesstätten und Horteinrichtungen ein, die das kontinuierliche Wachstum unserer Stadt angemessenen berücksichtigt.

Am 29.02.2016 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung 2016 beschlossen, die auch Aussagen zur mittelfristigen Investitionsplanung bis 2019 abbildet. Trotz den vielfach schon jetzt an uns herangetragenen Sorgen von jungen Eltern, wie schwer es mittlerweile ist, statt der gewünschten Einrichtung überhaupt einen Kitaplatz in KW zu erlangen, konnten wir den Unterlagen lediglich entnehmen, dass in den kommenden Jahren noch immer der Ersatzneubau der Integrations-Kita „Spielspaß“ in der Kernstadt geplant sei. Eine Erhöhung der Platzkapazitäten ist damit augenscheinlich nicht verbunden. Auch die veröffentlichten Belegungszahlen waren weit von der tatsächlichen Situation in den Einrichtungen entfernt. So wurde bspw. eine Einrichtung in Niederlehme mit 17 freien Plätzen ausgewiesen, obwohl spätestens zum 01.05.2016 alle Plätze belegt sein werden. In anderen Kitas wird es vermutlich ähnlich sein.

Dabei haben wir den Bürgermeister noch vor der Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 in der Bürgerfragestunde darauf angesprochen. Seinen Äußerungen war zu entnehmen, dass die Situation in den Kitas tatsächlich kritisch ist. So musste er einräumen, dass ein durch das Kita-Gesetz vorgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung schon jetzt nicht mehr gewährleistet wird. Umso unverständlicher ist es für uns, dass diesen Entwicklungen in den nächsten Jahren – trotz der Ankündigung des Neubaus von hunderten Wohnungen und Häusern – nicht Rechnung getragen wird. 

Wir haben daraufhin einen Fragenkatalog formuliert, dessen Beantwortung uns die Stadtverwaltung zwischenzeitlich zugesagt hat. Sobald wir die Antworten haben, werden diese veröffentlicht. 

Swen Ennullat, Niederlehme, Elternsprecher der Kita „Zwergenstadt“ 

Fragenkatalog an den Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen, Herrn Dr. Franzke:

  1. Wie sieht die aktuelle Situation bei Belegungszahlen und noch verfügbaren Kapazitäten tatsächlich aus? Die Angaben im Haushaltsplan 2016 sind nachweislich nicht mehr korrekt. Die Aussage sollte sich bspw. auf einen Stichtag 01.04.2016 oder 01.05.2016 beziehen, da neue Kinder bereits angemeldet sein müssten.
  2. Sind für die Jahre 2016, 2017 und 2018 tatsächlich keine Kapazitätserhöhungen geplant, weil in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2019 mit Ausnahme des Ersatzneubaus der Kita „Spielspaß“ (Kapazitätserhöhung?) keine Investitionen vorgesehen sind?
  3. Wird Personensorgeberechtigten bei Neuanmeldungen i.S.d. KitaG in Königs Wusterhausen aktuell das im Gesetz verankerte Wunsch- und Wahlrecht garantiert?
  4. Wie viele Kinder werden außerhalb der Kommune betreut? Wie viele davon in Berlin?
  5. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) werden in den beiden „Spielkreisen“ als Übergangslösung betreut?
  6. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) werden bereits in regulären Angeboten der Kindertagesstätten oder Kindertagespflege betreut?
  7. Wie viele ausländische Kinder (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status) – inklusive der in den beiden „Spielkreisen“ betreuten Kinder – haben aktuell einen Rechtsanspruch i.S.d KitaG, der noch nicht umgesetzt wurde, obwohl Integration und Spracherwerb gerade in Kita gelingen kann?
  8. Mit wie vielen weiteren ausländischen Kindern (Asylbewerber, Flüchtlinge u.ä. Status), die einen Rechtsanspruch i.S.d. KitaG haben werden, rechnet die Stadt Königs Wusterhausen für die Jahre 2016, 2017 und 2018?
  9. Welche Prognosen legt die Stadtverwaltung im Zusammenhang zwischen Neubaumaßnahmen (z.B. 120 Wohnungen der WoBauG am Potsdamer Ring, Baugenehmigungen für EFH / MFH in den Ortsteilen) und Zuzug von Familien mit Kindern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 an? Durch welche Maßnahmen will die Stadtverwaltung diesen Zuwachs kompensieren?

Die Darstellung sollte jeweils – falls möglich – bitte in Alterskohorten erfolgen, um zwischen Krippe, Kita und Hort trennen zu können.

Ansprüche aus der Kita-Mittagsversorgung / Update

25. Dezember 2015

Laura Lazarus und Christian Möbus, Rechtsanwälte, Königs Wusterhausen

Die Rechtsanwaltskanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen berichtet, was es Neues in Sachen „Kita-Mittagsversorgung“ gibt:

Die Berufung seitens der Stadt Prenzlau ist nun doch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen worden (Beschluss vom 30.11.2015). Zur Begründung hat das Gericht angeführt, dass es sich um eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO handelt und der erkennende Senat sich mit der Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 7, 14 Abs. 2 Satz 1 und 17 KitaG Bbg. befassen möchte. Mit einer Entscheidung ist vermutlich nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen den Kita-Träger aus dem Jahr 2012 mit Ablauf des 31.12.2015, also mit Jahreswechsel, verjähren. Wenn der Kita-Träger nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, muss – um die Ansprüche „zu retten“ – noch dieses Jahr Klage erhoben werden.

Sie können noch dieses Jahr einen Klageauftrag erteilen. Die RA-Kanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen ist mit der Angelegenheit befasst und vertraut. Laura Lazarus und Christian Möbus, Königs Wusterhausen, schreiben: »Dazu bitten wir Sie, uns einen unbedingten Klageauftrag bis Dienstag, den 29.12.2015 schriftlich zu erteilen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie sich selbst um Deckungsschutz bemühen, auch wenn wir sonst sehr gerne diesen Service für Sie mitübernehmen. Aus Kapazitätsgründen und in Anbetracht des kurz bevorstehenden Jahreswechsels schaffen wir dies leider nicht mehr.«

Kita Essensgeld / Brief an Frau Urban

16. Dezember 2015

Swen Ennullat, Elternvertreter Kita Zwergenstadt, Niederlehme

Sehr geehrte Frau Urban,
am heutigen Tage gingen den Eltern der Kita Zwergenstadt „Wurfsendungen“ zu, in der Sie eine neue Praxis der Essensversorgung auf Grundlage der gestern verabschiedeten Satzung zur Mittagsversorgung ankündigen.

Leider wurden auch in der SVV z.B. keine Ausführungen zu den von Ihnen angesetzten ersparten Eigenaufwendungen, deren Höhe und Herleitung getätigt, was m. E. aber für die Rechtmäßigkeit der Umsetzung notwendig wäre. Zur Begründung verweise ich auf die an Sie adressierte und nochmals beigefügte Email. Den Eltern kann also nur der Rat erteilt werden, nach Zustellung der Bescheide Widerspruch zu erheben.

Besonders interessant waren allerdings Ihre Ausführungen im o.g. Schreiben zur Frühstücks- und Vesperversorgung. Wobei übrigens Erstere überhaupt nicht angeboten wird. Auch die „Obstpause“ müssen bislang die Eltern für die Gruppen kaufen. Hier bitte ich dringend um Mitteilung der vermeintlichen Rechtsgrundlage, dass wir „Änderungsverträge“ (Wir hatten im Übrigen gar keine Verträge.) mit dem Caterer schließen sollen. Hier verweise ich hilfsweise und beispielhaft schon jetzt auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU, 682 vom 29.05.2015. Demnach sind Frühstück, Vesper und Getränke bereits Teil der allgemeinen Betriebskosten. (Übrigens Verbrauchsgegenstände wie Windeln, Cremes usw.) auch. Zu all diesen Punkten sehe ich dringenden Erklärungsbedarf. Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung, möchte aber bereits jetzt auf Ihr örtlich zuständiges Jugendamt und das MBJS als zuständiges Fachressort verweisen, die sicherlich auch kompetente Auskunft geben können.

Darüber hinaus werde ich in Ergänzung des bisherigen Vorgangs den Petitionsausschuss des Landtags von Ihrer Rechtsauffassung und der o.g. Satzung samt fehlender Normenklarheit / Berechnungsgrundlage in Kenntnis setzen / erneut um Vermittlung bitten. Diesem hatten Sie ja auch eine dem KitaG entsprechende Lösung angekündigt. Leider blieb diese nun aus.

Zur Ergänzung möchte ich im Übrigen erneut auf den nachfolgenden Schriftverkehr verweisen. Die Verwaltung kann nicht behaupten, dass sie nicht auf die Rechtslage mehrfach hingewiesen wurde:
1) Mein Schreiben vom 12.04.2015
2) Ihr Antwortschreiben vom 23.04.2015
3) Mein Schreiben vom 26.04.2015
4) Mein Schreiben vom 29.05.2015
5) Meine Email vom 06.07.2015
6) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 09.07.2015
7) Meine Email vom 12.07.2015
8) Mein Schreiben vom 02.08.2015
9) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 01.10.2015
10) Meine Email vom 07.10.2015
11) Mein Schreiben vom 21.11.2015

Gleichwohl sehe ich nicht, dass sich die Verwaltung mit den aufgeworfenen Argumenten auseinandersetzt, sondern eher ein starres Beharren auf möglichst günstige Finanzierungsalternativen im Sinne der Entlastung des kommunalen Haushalts und im Gegenzug eine größtmögliche Beteiligung der Eltern an den Kosten. Der Gesetzgeber hat sich aber ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Ich bin noch immer an einer sachgerechten Lösung und insbesondere rechtmäßigen Anwendbarkeit des KitaG in meiner Stadt interessiert. Da beides im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen jedoch nicht möglich erscheint, bitte ich – unabhängig von den Gesprächen, die wir sicherlich im Kitaausschuss führen werden – um Benennung eines übergeordneten Ansprechpartners noch in diesem Jahr. Insbesondere auch deshalb, weil ich – wie oben angeführt – die Rechtmäßigkeit der neuen Satzung in der jetzigen Form in Frage stellen muss und deshalb noch vor deren Inkrafttreten auf offensichtliche handwerkliche Mängel hinweisen möchte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Anmerkung der Redaktion: Frau Bianca Urban ist Fachbereichsleiterin Bildung, Familie, Ordnung in der Verwaltung von KW

Antwort von Minister Baaske auf Offenen Brief zur Umsetzung des Kita-Gesetzes

7. September 2015

Katharina Ennullat, Freie Wähler KW

Wir hatten im Juli einen offenen Brief an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht. Lesen Sie hier die Antwort von Minister Günter Baaske vom 31. August 2015:

Sehr geehrte Frau Ennullat,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Juli 2015, in dem Sie die Praxis der Stadt Königs Wusterhausen zur Erhebung von Essengeld für die Verpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen bemängeln.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass in Königs Wusterhausen „Mittagessen und Vesper über einen Caterer geliefert und den Eltern in voller Höhe – und damit mit Verwaltungs- und Transportkosten – in Rechnung gestellt“ werden. Ferner bemängeln Sie, dass Eltern verpflichtet werden, den Kindern das Frühstück mitzugeben.
Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 KitaG dem Träger die Verantwortung zukommt, „eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten“. Dies ist Bestandteil seines allgemeinen Auftrages, und er ist nach § 17 KitaG berechtigt, die Eltern an den hierfür entstehenden Kosten (gestaffelt und sozialverträglich) zu beteiligen. Insoweit bestimmt § 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Leistungen“. Lediglich für die Versorgung mit Mittagessen trifft das KitaG eine Spezialregelung, indem es die Beteiligung der Eltern in Höhe ihrer durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vorsieht.
Insofern teile ich Ihre Auffassung und kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass die Stadt Königs Wusterhausen an einer rechtskonformen Regelung arbeitet. Ihre Kritik wird sich damit in absehbarer Zukunft hoffentlich erledigt haben.
Zu einer Nebenbemerkung in Ihrem Schreiben möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Sie bemängeln die bisherige intransparente Rechnungslegung, bei der „nicht ersichtlich ist, an welchen Tagen, welche Mahlzeiten eingenommen wurden.“ Soweit sich dies auf die bisherige Praxis bezieht, ist die Kritik für mich nachvollziehbar. Für die Zukunft ist dies m.E. anders zu bewerten. Nach meiner Auffassung ist die Ermittlung und Erhebung von Essengeld nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG nicht als eine Abrechnung konkret erbrachter Leistungen ausgelegt, sondern als eine pauschalierte und auf Durchschnittsbildung bezogene Bezuschussung durch die Eltern. Eine taggenaue und konkrete Abrechnung eingenommener Mahlzeiten ist mit dieser Regelung nicht beabsichtigt und m.E. auch nicht durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Günter Baaske

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