Archiv der Kategorie: Schlachtanlage Wiesenhof

Schon wieder: Schlachthof Erweiterung

8. Juli 2026

Der Bebauungsplan wirkt harmlos, weil er als Sicherung eines bestehenden Standorts beschrieben wird. Tatsächlich ermöglicht er zusätzliche Entwicklungsspielräume für einen industriellen Schlachtbetrieb, während zentrale Gutachten noch fehlen.

Die Stadt Königs Wusterhausen beteiligt derzeit die Öffentlichkeit am Vorentwurf des Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“. Auf den ersten Blick klingt das nach einer reinen Standortsicherung: Ein seit 1967 vorhandener Betrieb soll planungsrechtlich abgesichert werden, rund 700 Arbeitsplätze werden angeführt, der Standort liegt ohnehin seit Jahrzehnten dort.

Bei genauerem Hinsehen ist die Sache deutlich komplizierter. Der Bebauungsplan schafft nicht nur Ordnung für einen bestehenden Betrieb. Er eröffnet zusätzliche bauliche Spielräume, legt ein sehr spezifisches Sondergebiet fest und berührt eine ganze Reihe empfindlicher Fragen: Wohnen, Verkehr, Lärm, Geruch, Grundwasser, Naturschutz, Wald, Klima und Sicherheit.

Bestandssicherung oder Erweiterung?

Die Unterlagen sprechen von Standortsicherung. Zugleich soll im Sondergebiet eine GRZ von 0,7 festgesetzt werden. Die Begründung nennt bereits heute eine Bestandsversiegelung von etwa 62 Prozent und beschreibt zusätzliche Entwicklungsspielräume. Das ist mehr als bloßes Abzeichnen des Status quo.

Besonders wichtig ist die Frage der Kapazität. Die Begründung nennt eine mögliche Schlachtleistung von mindestens 352 Tonnen Lebendtiergewicht pro Tag. Außerdem wird die Verarbeitung zugekaufter Schlachtkörper beschrieben. Damit stellt sich die zentrale Frage, welcher Zustand eigentlich gesichert wird: der heutige tatsächliche Betrieb, der genehmigte Rahmen oder ein künftig intensiverer Betrieb?

Ein maßgeschneidertes Sondergebiet

Geplant ist kein gewöhnliches Gewerbegebiet, sondern ein sonstiges Sondergebiet „Geflügelschlachthof und -verarbeitung“. Die Festsetzungen sind sehr genau auf Schlachtung, Verarbeitung, Verpackung, Versand und die dazugehörigen technischen Anlagen zugeschnitten.

Gerade deshalb muss die Stadt besonders sorgfältig abwägen. Eine so betriebsbezogene Planung braucht eine eigenständige städtebauliche Begründung und eine ergebnisoffene Prüfung, ob die gewählte Lösung wirklich erforderlich und verträglich ist.

Viele Konflikte werden erkannt – aber noch nicht gelöst

Die Unterlagen kündigen Gutachten zu Geruch, Staub, Bioaerosolen, Schall, Ammoniak, Stickstoffdeposition und Natura 2000 an. Das zeigt: Die Konflikte sind nicht eingebildet, sondern liegen auf der Hand. Derzeit sind sie aber für die Öffentlichkeit noch nicht ausreichend nachvollziehbar aufgearbeitet.

Ein Bebauungsplan darf solche Fragen nicht einfach in spätere Einzelgenehmigungen verschieben, wenn sie bereits auf der Planungsebene erkennbar sind. Ob ein Standort dieser Art in dieser Form verträglich ist, gehört in die politische und planerische Grundentscheidung.

Wasser ist ein Schlüsselkonflikt

Der Schlachthof fördert Grundwasser aus zwei Brunnen. Südlich grenzt das Trinkwasserschutzgebiet Königs Wusterhausen an den Geltungsbereich. Hinzu kommt, dass der Standort als Altlastenverdachtsfläche „ehemaliger KIM-Schlachthof“ registriert ist.

Das ist ein sensibler Mix. Grundwasserentnahme, industrielle Reinigung, Abwasser, Lkw-Wäsche, Chemikalien, tierische Nebenprodukte, Rückspülwasser, Versickerung und Altlastenverdacht müssen zusammen betrachtet werden. Die Stadt muss sicherstellen, dass die Bewirtschaftungsziele des Wasserrechts, der Grundwasserschutz und die örtliche Trinkwasservorsorge nicht nur behauptet, sondern belastbar geprüft werden.

Natur- und Klimaschutz sind keine Randthemen

Im und am Plangebiet gibt es Wald mit Funktionen als lokaler Klimaschutz- und Immissionsschutzwald, das Flächennaturdenkmal „Feuchtgebiet Niederlehme südlich der Autobahn“, gesetzlich geschützte Biotope und einen Orchideenstandort. Das sind keine dekorativen Fußnoten der Planung, sondern abwägungserhebliche Schutzgüter.

Auch die angekündigte Natura-2000-Prüfung ist wichtig. Wirkungen wie Stickstoffeinträge, Ammoniak, Lärm, Licht, Verkehr, Wasserentnahme und Betriebsrisiken können über den Werkszaun hinausreichen.

Sicherheitsbelange gehören in die Abwägung

Die Begründung nennt für die Kälteanlage einen Kältemittelinhalt von 11 Tonnen Ammoniak. Dieser Punkt sollte im weiteren Verfahren sachlich, aber ernsthaft geprüft werden. Es geht nicht um Alarmismus, sondern um die Frage, ob Sicherheitsbelange und schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld planerisch ausreichend berücksichtigt werden.

Der Flächennutzungsplan ist ein eigener Punkt

Der bestehende Teilflächennutzungsplan stellt das Gelände weitgehend als Gewerbegebiet und den westlichen Teil als Wald dar. Das geplante Sondergebiet lässt sich daraus nicht ohne Weiteres entwickeln. Deshalb läuft ein Parallelverfahren zur Änderung des Teilflächennutzungsplans.

Dieses Parallelverfahren darf nicht nur ein formaler Begleitakt sein. Es muss klären, ob ein Sondergebiet für einen industriellen Geflügelschlachthof an genau diesem Standort mit der städtebaulichen Entwicklung, dem Wohnumfeld, dem Wasserhaushalt, dem Natur- und Klimaschutz und der Landesplanung vereinbar ist.

Was jetzt wichtig ist

In der frühzeitigen Beteiligung geht es darum, die entscheidenden Belange rechtzeitig zu benennen. Die Stadt muss sie ermitteln, bewerten und in die Abwägung einstellen. Genau daran wird sich das weitere Verfahren messen lassen müssen.

Arbeitsplätze, Bestandsschutz und wirtschaftliche Interessen sind wichtige Belange. Sie ersetzen aber keine saubere Planung. Wer einen solchen Standort dauerhaft absichern will, muss auch zeigen, dass die Belastungen für Nachbarschaft, Umwelt, Wasser, Natur und Infrastruktur tragfähig bewältigt werden.

Quellen und herangezogene Unterlagen

  1. Stadt Königs Wusterhausen: Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“, Planzeichnung – Teil A und Text – Teil B, Vorentwurf, Stand Dezember 2025.
    https://www.geoportal-koenigs-wusterhausen.de/auslegungen.php?id=26&view=show
  2. Stadt Königs Wusterhausen / MIKAVI Planung GmbH: Bebauungsplan „Geflügelschlachthof Niederlehme“, Begründung – Vorentwurf, Oktober/Dezember 2025. (ebenda)
  3. Stadt Königs Wusterhausen: Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Geflügelschlachthof Niederlehme“, 15.06.2026. (ebenda)
  4. Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere §§ 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
  5. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 50, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__50.html
  6. Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV), insbesondere Anhang I, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/
  7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 34 und 44, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
  8. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere §§ 47 und 48, Gesetze im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/
  9. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einschließlich Anhang 7, 8 und 9; Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm); LAI-Hinweise/Bioaerosol-Leitfaden, jeweils in der im Verfahren heranzuziehenden Fassung.

© Symbolbild: Adobe Stock

Erfolg für Bürgerinitiative „KW stinkt’s“

2. August 2021

Am Montag, dem 2. August um 19:30 in RBB „Brandenburg Aktuell“ gibt es ein Interview mit Vertretern der Bürgerinitiative gegen Wiesenhof. 

Wiesenhof bzw. die Märkischen Geflügelhofspezialitäten GmbH betreibt am Standort Niederlehme einen Geflügelschlachthof und beantragte im Juni 2016 eine umfassende Kapazitätserhöhung. Im November 2018 erhielt das Unternehmen trotz vieler Einwendungen die Genehmigung und durfte statt der bisher genehmigten 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag nun 352 Tonnen (160.000 statt 120.000 Tiere pro Tag, bei höherem durchschnittlichem Schlachtgewicht) schlachten.

Der Wiesenhof Schlachthof ist seit Jahren in der Region umstritten. Unter anderem sickerten Schlachtabwässer in ein nahegelegenes Waldstück und Wiesenhof hatte unzulässiger Weise bereits vor Beantragung der Änderungsgenehmigung seit 2015 mehr als die genehmigten Tiere geschlachtet. Der hohe Wasserverbrauch, die Abwasserproblematik und das Tierleid in der industriellen Lebensmittelfertigung verbunden mit einem regelmäßigen unangenehmen Geruch stören die Anwohner seit Jahren.

Die Bürgerinitiative KW stinkt´s und der Umweltverband NABU Brandenburg haben Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigung eingelegt und in einem Eilverfahren den Sofortvollzug vor dem Verwaltungsgericht Cottbus angegriffen. Das Verwaltungsgericht gab dem NABU und der Bürgerinitiative am 25.09.2020 Recht, weil keine wasserrechtliche Erlaubnis für die gesamte Anlage bestehe. Daraufhin hat Wiesenhof die Produktion senken müssen und wollte mit einer Beschwerde den Sofortvollzug zurückweisen.

Auch damit ist Wiesenhof nun gescheitert, denn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26. Juli 2021 in zweiter und letzter Instanz (Urteil als PDF hier) die Rechtmäßigkeitsbedenken hinsichtlich der Anlage ebenfalls bestätigt:

Der im Verfahren als Beigeladene bezeichnete Wiesenhof hat das Verfahren verloren! Das war nur möglich, weil uns so viele Menschen unterstützt und gespendet haben, damit wir unseren Anwalt beauftragen konnten. Jetzt geht es noch in das nächste Verfahren. Danke!

Wer die BI mit einer Spende unterstützen möchte, kann das hier tun:
betterplace.org

Mehr über die Arbeit der BI erfahren Sie hier:
kw-stinkts.de

Foto: Interview mit dem RBB am 2. August 2021 (© T. Bertram)

KW Stinkt’s – Ein persönlicher Jahresrückblick

17. Dezember 2020

Ein Offener Brief von Gudrun Eichler

Liebe UnterstützerInnen bei der Verhinderung der Erweiterung des Schlachthofes Wiesenhof in Niederlehme,

bevor 2020 zu Ende geht, möchte sich unsere Bürgerinitiative KW stinkt´s bei Ihnen noch ein letztes Mal melden.
Seit vier Jahren versuchen wir, die Erhöhung der Schlachtkapazität zu verhindern – mit Erfolg! Bisher haben wir alle Gerichtsverfahren gewonnen: Teilstilllegungsverfügung, vier Verfahren zu Akteneinsichten und am wichtigsten das Eilverfahren zur Rücknahme des Sofortvollzuges der Schlachtgenehmigung (zurück zur Ursprungskapazität).
Wiesenhof hat immer alle juristischen Möglichkeiten ausgereizt und versucht, uns damit finanziell ausbluten zu lassen. Denn die Verfahren und die sehr gute Arbeit unseres Anwaltes kosten Geld. Bei einem Sieg bekommt man aber nur einen Bruchteil der Kosten rückerstattet. Derzeit läuft das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht über wiederum eine Beschwerde, weil Wiesenhof keine Niederlage akzeptiert.
Aus diesen Gründen ist unser BI-Mitglied Margit Hintze aus Neue Mühle wochenlang unterwegs gewesen und hat vorwiegend in Neue Mühle Spenden gesammelt. Diese überaus engagierte Frau hat über 1200€ gesammelt. Das ist großartig.
Deshalb bedanke ich mich sowohl bei Margit als auch bei den Spendern sehr herzlich im Namen aller, die etwas gegen Massentierhaltung und -schlachtung unternehmen, und fordern, dass sich auch Grosskonzerne an Recht und Gesetz halten wie jeder von uns einfachen BürgerInnen auch. Viele SpenderInnen sind identisch mit den Empfängern unseres Newsletters. Dass Sie trotz eigener Sorgen und Corona Interesse für Umwelt- und Tierschutz aufbringen, ist bemerkenswert. Also nochmal herzlichen Dank für Ihre Spenden!
Im Rahmen der Corona-Einschränkung stellen wir für dieses Jahr unsere persönliche Spendensammlung ein. Niemand soll durch unnötige Kontakte gefährdet werden. Und auch wir kommen nun zur Ruhe. Nächstes Jahr geht es weiter.

Natürlich können Sie weiter spenden, per Überweisung an den NABU, über Betterplace.org im Internet, aber auch persönlich unter Vorsichtsmassnahmen bei Margit oder bei mir zu Hause.

Es ist mir eine Herzensangelegenheit, Ihnen alles Gute zu wünschen, eine kleine schöne Weihnacht zu feiern, dieses schwierige Jahr entspannt zu Ende zu bringen und das Neue Jahr mit Mut und Hoffnung zu beginnen.

Bleiben Sie gesund!

Gudrun Eichler

Unterstützt uns bitte mit einer Spende für die Anwaltskosten, denn wir beschreiten den Rechtsweg. Egal ob groß oder klein, alles hilft im Kampf gegen den Wiesenhofkonzern und die Tierquälerei!

Das große Fressen ist vorbei

11. Oktober 2020

Priska Wollein

Kommentar zum Auftakt der »Regierungskommission zur Lösung des Konfliktes in der Landwirtschaft«
am 5. Oktober 2020

»Klöckner betonte, dass die Wirtschaftlichkeit bei allem Umwelt- und Tierschutz Vorrang haben müsse, und warnte, dass Ökologie allein, die sich nicht rechnet, am Ende zur Aufgabe von Betrieben führen werde.«

Es ist aber kein Kampf von Wirtschaft gegen Ökologie! Sondern es ist ein Kampf des Großkapitals gegen das Kleinkapital. Der selbstständige Beruf des Bauern wurde systematisch von den Alpen bis zur Nordsee eliminiert: er musste aufrüsten, abgeben oder aufgeben.

Es war von unserer Regierung mithin gewollt und jahrzehntelang geduldet, dass Fleisch in Konzernstrukturen »hergestellt« wird – und dies unter Ausnutzung von lebenden, fühlenden, leidenden Tieren.

Wie klingt denn dies in Gottes Ohren, würden wir allein den Sprachgebrauch der Politiker einmal konsequent auf Menschen anwenden? Etwa so: Da fördert die derzeitige Politik mit Milliarden an Steuergeldern die Reproduktion von Menschen und damit eine Bevölkerung, die natürliche Ressourcen übernutzt und dem Klima massiv schadet…? *

Wenn die Ministerin in der Regierungskommission von einem »Ausgleich der Interessen« spricht, dann meint sie »Befriedigung der Großindustriellen«. Schon heute geht die Kluft nicht zwischen »Landwirten« und »Umweltverbänden«, sondern zwischen »Landwirten« und »Industrieller Fleischproduktion«. Letztere wird durch Steuergelder gefördert, letztere hat eine Lobby in Regierungskreisen, letztere gilt es zu »schützen« für Frau Klöckner. Würde man ganz einfach dieses politisch motivierte System abschaffen, hätte man bereits großartige Impulse gesetzt, damit sich Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit durchsetzen können.

Machen wir uns doch nichts mehr vor: Bei der vorhandenen Bevölkerungsdichte (sei es in Europa, in Syrien, in China oder der gesamten Welt) gibt es nur zwei Wege zu einem christlichen, ökologischen und gesunden Miteinander: entweder wir essen quasi kein Fleisch mehr, oder wir schränken unsere eigene Reproduktion weltweit massiv ein! Die Menschheit – und auch wir hier in Deutschland – steckt bereits drin in den Ressourcenkämpfen: Flüchtlingskrise, Handelsabkommen, weltweiter Landkauf sind die Symptome… und stehen nebenbei gesagt in direktem Zusammenhang mit den Problemen der Landwirtschaft!

Das Modell von industriellen Konzernstrukturen mit der Ware »Tier« jedenfalls hat für alle Zukunft ausgedient! Die Schäden, die diese Konzerne in sozialer Hinsicht, in Hinsicht auf die Gefährdung unserer Gesundheit und nicht zuletzt bezüglich des Tierwohls hinterlassen, stehen in KEINEM Verhältnis zur »Wirtschaftlichkeit« einer Frau Klöckner!

* Laut Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace, fördere die derzeitige Landwirtschaftspolitik mit Milliarden an Steuergeldern Monokulturen und Massentierhaltung und damit eine Landwirtschaft, die natürliche Ressourcen übernutzt und dem Klima massiv schadet.

Foto © Priska Wollein: Kuh in ökologischer Freilandhaltung in Irland

Der Wiesenhof diskreditiert sich selbst – Eine Replik

30. Juli 2017

Andreas Rieger, Architekt, BI KW stinkt's, Kreisvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Dahme-Spreewald

 Am 25. Juli 2017 erscheint im KW-Kurier ein Artikel von Michael Reimann mit dem Titel “Wiesenhof wird diskeditiert“[1]. Wer den Artikel liest, könnte zur Auffassung kommen, dass es sich um einen anderen Betrieb handelt und nicht um denjenigen in Niederlehme, der in letzter Zeit immer wieder mit Schlagzeilen für Aufmerksamkeit sorgte.

 Am 20. Juni 2017 hat Minister Vogelsänger (SPD) die Teilstillegung des Wiesenhofbetriebes in Niederlehme angeordnet[2][3]. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ist nicht gerade dafür bekannt, Großbetrieben im Lande das Leben schwer zu machen. Doch in diesem Fall waren die Verstöße der Märkischen Geflügelhof-Spezialitäten GmbH gegen die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu gravierend, um eine illegale Kapazitätserweiterung weiterhin zu dulden.

 Man kann lange über die gesundheitlichen Risiken der industriellen Tierproduktion und ihre Gefahren für die Umwelt und unsere Gesellschaft debattieren. Auch über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Massentierhaltung und Ihrer Produktionsbedingungen mit Einsatz von Antibiotika und Desinfektionsmitteln, fragwürdiger Futterproduktion, Gülle- und Kotentsorgung, die unser Wasser, unsere Böden und letztendlich auch unsere Gesundheit belasten. Verschwiegen werden sollten auch nicht das Leid der Tiere und die schlechten Arbeitsbedingungen, die derartige Betriebe bieten. Das sind aber alles Dinge, die unsere Gesellschaft in einer politischen Debatte ausfechten muss: Welche Ernährung, welche Wirtschaft wollen wir? Und das wiederum sind keine technischen, sozialen oder wirtschaftlichen Fragen, sondern das sind kulturelle Fragen: Welche Gesellschaft wollen wir? Dieses wäre eine höchst spannende und ist in Bezug auf oben genannte Themen eine letztendlich von den Protagonisten der Massentierhaltung selbst befeuerte Debatte.

 Kern des Skandals im Schlachthof Niederlehme ist aber ein anderer Aspekt:

 Wie im Antragsverfahren zur Kapazitätserweiterung jetzt endgültig ans Licht kam, erweitert Wiesenhof schon seit Jahren seinen Betrieb, ohne jedoch die erforderliche Bundesimmissionsschutzrechtliche Erlaubnis hierzu zu besitzen. Wiesenhof verstößt seit Jahren gegen Gesetze und Verordnungen zu Lasten der Anwohner, der Umwelt und letztendlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger von Königs Wusterhausen. Jeder private Bauherr oder Betreiber eines kleinen Geschäftes hätte schon längst einen Bußgeldbescheid erhalten oder seine Betriebserlaubnis entzogen bekommen, hätte er getan, was sich Wiesenhof mit seiner Konzernmacht und seinen Anwälten erlaubt.

 Warum hat Wiesenhof nicht von Beginn an einen entsprechenden Antrag auf Kapazitätserweiterung gestellt? Das dürfte jetzt klarwerden, nachdem von Betroffenen aus Niederlehme und Neue Mühle immer neue Verstöße und Unstimmigkeiten öffentlich gemacht wurden: Der Konzern, der 1990 das Kombinat Industrielle Mast (KIM) übernahm, scheut das Licht der Öffentlichkeit und vermeidet Transparenz. Das gipfelte im Erörterungstermin in der Aussage des Wiesenhof-Rechtsanwaltes Dr. Hentschke: „Sie haben kein Recht auf eine Antwort.“

 Stattdessen verfolgt der Konzern eine Salamitaktik mit Genehmigungen und Anträgen, die mal mehr oder weniger gewissenhaft umgesetzt werden. Auch Havarien behebt er erst auf massiven Druck von außen. So sickern immer wieder über längere Zeit Abwässer aus dem Schlachtbetrieb ungeklärt im umgebenden Wald im Trinkwassereinzugsgebiet, eines Wasserschutzgebietes der Wasserwerke Königs Wusterhausen. Im Herbst 2016 hoffte der Konzern mit einem schlampig formulierten Antrag auf Kapazitätserweiterung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz durchzukommen. Jetzt wurde klar, dass die Baugenehmigungen und die wasserrechtliche Genehmigung auf Entnahme von bis zu 1,5 Millionen Liter Wasser pro Tag in unmittelbarer Nähe des Trinkwassereinzugsgebietes in Zusammenhang mit einer bereits erfolgten Kapazitätsausweitung standen. Darauf musste das Ministerium reagieren und die Teilstilllegung anordnen. Daher ist klar, dass der Konzern selbst hierfür verantwortlich ist und entweder bewusst mit unlauteren Methoden seinen Betrieb erweitert hat oder seinen Laden reichlich unprofessionell führt. Ein Betrieb, der auf einem solchen Niveau arbeitet, ist für Königs Wusterhausen sicher kein Gewinn.

 Warum die Hälfte der Beschäftigten Werkvertragsarbeiter sind, hat einen einfachen Grund: Ihnen kann einfacher gekündigt werden. Es ist klar, dass diese Arbeiterinnen und Arbeiter nie ein Wort über schlechte Arbeitsbedingungen verlieren werden, denn dann sind sie ihren Job los. Und offensichtlich hat Herr Reimann die Gründe für die Werkverträge auch nie hinterfragt, kein Wort in seinem Artikel.

 Wenn sich Herr Reimann jetzt bei einem Besuch des Schlachtbetriebes vom Geschäftsführer offensichtlich einlullen lässt und das Hohe Lied prekärer Arbeitsplätze und billiger Lebensmittel singt, dabei auch noch dem Landwirtschaftsminister seiner neuen Kooperationspartner in der Stadtverordnetenversammlung in den Rücken fällt, hat das nur einen Grund: Bürgermeisterwahlkampf in Königs Wusterhausen[4]

Zum Erörterungstermin »Erweiterung des Schlachthofes«

30. März 2017

Pressemitteilung der Bürgerinitiative „KW stinkt’s“

Der Erörterungstermin des bundesimmisionschutzrechtlichen Verfahrens zur Erweiterung des Schlachthofes der Wiesenhofgruppe in Niederlehme fand am 30.3.2017 im Event-Center Königs Wusterhausen statt. Zu Beginn demonstrierten etwa 50 Personen gegen die Schlachtanlage. Mit Hühnerkostümen und Sprechchören machten sie lautstark auf ihr Anliegen aufmerksam. Die Bedenken und Einwendungen der Anwohner, Verbände und vieler mehr sind umfangreich und gewichtig. Sie bekamen Raum für ausführliche Darlegung, so dass die Veranstaltung erst nach mehr als zehn Stunden beendet werden konnte. Die Bürgerinitiative „KW stinkt´s“ war mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern präsent.

Schon zu Beginn gab es zahlreiche Wortmeldungen in Bezug auf grundsätzliche Bedenken zur Zulässigkeit der Erweiterung des Schlachthofes. Es wurde klar, dass der Schlachthof die für seinen Betrieb notwendigen Genehmigungen scheibchenweise beantragt und sogar schon Bauten ohne Baugenehmigung errichtet hat. Es wurde von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern festgestellt, dass in den letzten beiden Jahren der Betrieb des Schlachthofes schon erheblich ausgeweitet wurde. Auf die Frage, ob die Betreiberin, die Märkische Geflügel Spezialitäten GmbH, schon die Kapazitäten der beantragten Erweiterung nutzt und die derzeit zulässige Schlachtmenge und Schlachtzeiten überschreitet, wollte man keine Antwort geben. Daher kann davon ausgegangen werden, dass sich Wiesenhof nicht an die bestehende Genehmigung und die damit verbundenen Auflagen und Beschränkungen hält. So zeigt sich zum wiederholten Mal, dass Wiesenhof kein zuverlässiges Unternehmen und kein fairer Partner für die Kommune und deren Einwohner ist.

Dazu Benjamin Raschke, MdL, Bündnis 90/Die Grünen: „Den Anwohnern, Behörden und Journalisten die Auskunft zu verweigern, insbesondere zur Frage, ob die noch nicht genehmigte Kapazitätserweiterung schon umgesetzt wurde, schürt nur den Eindruck eines nicht vertrauenswürdigen Geschäftsgebarens. So etwas habe ich noch nicht erlebt – damit hat sich Wiesenhof keinen Gefallen getan!“ Raschke weiter: „Ich setze nun auf die strenge Prüfung des Landesamtes für Umwelt, dessen sachliche Arbeit und Moderation ich ausdrücklich loben möchte.“ Zur Frage, ob Wiesenhof unrechtmäßig die Kapazitätserweiterung schon vorweggenommen habe, kündigte RASCHKE eine Nachfrage im nächsten Landtagsplenum an.

Auch die planungsrechtliche Zulässigkeit ist fraglich. Hierzu sollte sich die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen positionieren. Denn der Bestand allein begründet noch keine planungsrechtliche Zulässigkeit. Die Stadt Königs Wusterhausen hat bereits eine negative Stellungnahme zur geplanten Erweiterung abgegeben. Jetzt ist das Landesumweltamt und der Landkreis in der Pflicht, die Prüfung des Vorhabens gewissenhaft im Sinne der Bevölkerung durchzuführen.

Wichtige Themen wie Wasserrecht, Abfallrecht, Tierschutzrecht können am ersten Tag der Erörterung vermutlich nicht mehr behandelt werden. Daher wird der Erörterungstermin am Freitag fortgesetzt.

Andreas Rieger, Sprecher der BI KW-stinkt´s, zieht ein erstes Resümee des Erörterungstermines: „Die Stadt Königs Wusterhausen, aber auch das Landesumweltamt kann diesem Antrag auf Erweiterung der Schlachtleistung auf bis zu 240.000 Tiere nicht stattgeben. Zu viele Argumente und die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin sprechen dagegen. Wir sind zuversichtlich, dass die Erweiterung nicht genehmigt wird.“

Die Märkische Geflügel-Spezialitäten GmbH in Königs Wusterhausen/Niederlehme, die ihre Produkte unter dem Markennamen „Wiesenhof“ vermarktet, möchte die Kapazität ihrer Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage von 120.000 Tieren am Tag auf durchschnittlich 160.000, zu Spitzenzeiten sogar auf 240.000 Tiere täglich, verdoppeln. Die Kapazitätsausweitung steht derzeit zur Genehmigung an.
Da es sich um eine wesentliche Ausweitung des Schlachtbetriebs handelt, muss die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt werden. Mehr als 280 Bürgerinnen und Bürger haben Einwendungen gegen die Erweiterung vorgebracht, darunter auch Benjamin Raschke.

BI Wernsdorf informiert 02/2017

22. Februar 2017

Hermann Wilke & Joachim Schulz, BI Wernsdorf

Zum BER

Nun ist nach den Berliner Abgeordnetenhauswahlen und seit der Jahreswende die „Katze aus dem Sack“:

  • Die Berliner Grünen und Linken verabschieden sich entgegen ihren Wahlprogrammen vom Nachtflugverbot und reichen somit der Berliner SPD-Spitze und unserer Landesregierung, die das ja bereits vorgemacht haben, die Hand. Mehr noch, wegen des weiteren Betriebes von Schönefeld-Alt droht uneingeschränkter Nachtflug auf der Nordbahn.
  • Die Inbetriebnahme des BER wird nunmehr auf Grund von ca. 1000 nicht funktionsfähigen Automatiktüren, sowie Problemen in Sprinkler- und Rauchbrandwarnanlage auf Mitte 2018 verschoben.
  • Weitere Verzugskosten in Höhe 30 Mio. € pro Monat fallen zu der bisher verausgabten Bausumme von über 6,4 Mrd. € an.

Zur Verantwortung gezogen wird NIEMAND, denn der Steuerzahler zahlt munter weiter. Der neue Aufsichtsrat mit dem Berliner OB an der Spitze, flankiert von zwei schlagkräftigen Senatoren, wird es aber nun packen, zumal der eine von ihnen, der für Kultur zuständige, sehr sachkundig auf dem Gebiet des Denkmalschutzes sein soll – die ideale Lösung für den BER!

Zum Windpark

Die ABO Wind AG plant zum 1. April 2017 ein Windparkfest mit Führungen und Besichtigungen an einer Windkraftanlage bei Uckley und lädt Vereine der Anliegergemeinden dazu ein. Wir sagen dazu: Die Bürgerinitiative Wernsdorf lehnt das vorgesehene Fest strikt ab! Seit dem Jahr 2011 haben wir uns gegen die Errichtung eines Windparks in unserem Waldgebiet Uckley gemeinsam mit der Bürgerinitiative Zernsdorf/Uckley  aus Gründen des Naturschutzes  und der absehbaren Doppelbelastung der Anwohner zusätzlich durch den BER bis zur ersten Instanz des Verwaltungsgerichtes Cottbus zur Wehr gesetzt. Leider konnten wir aus finanziellen Gründen das Klageverfahren nicht fortführen!

Darüber hinaus haben wir alle Aktionen zur Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern aktiv unterstützt! Das von der ABO Wind AG geplante „Windparkfest“ betrachten wir als Werbeveranstaltung des Investors, der damit gleichzeitig einen Beitrag zur Brechung des Widerstandes der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen die unsägliche Energiepolitik unserer Landesregierung leisten will.

Zur Massentierhaltung

Mit der Niederlehmer BI „KW stinkt`s“ erklären wir uns in ihrem Kampf gegen die Erweiterung der dortigen Hähnchen Schlachtanlage (240.000 Tiere pro Tag), die eine erhebliche Umweltbelastung für die Anwohner bedeutet, solidarisch! Die Erörterung der Einwendungen gegen das Vorhaben, von denen auch unsererseits einige eingereicht wurden, findet am 30.03.2017  10.00 Uhr im Bürgerhaus „Hans Eisler“ in KW statt.

Diese Erweiterung würde die Errichtung weiterer 190 Mastställe mit Massentierhaltung nach sich ziehen.

Zum Straßenzustand in Wernsdorf/Ziegenhals

Was wir im Sommer als Staubpisten bezeichnen, verwandelt sich im Winter erst in gefährliche Eisbahnen und dann bei Tauwetter in Schlammlöcher. Während der vergangenen kalten Tage konnten ältere Menschen ihre Häuser/Wohnungen quasi nicht zu Fuß verlassen. Und das, obwohl geräumt und gestreut wurde.  Der gewachsene Autoverkehr (z. B. In Ziegenhals) walzt alles platt und erzeugt immer wieder spiegelglatte Eisbahnen.

Anrainer von ausgebauten Straßen können wahrscheinlich darüber nur lächeln, aber 27 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte man in den inzwischen stark gewachsenen Siedlungsgebieten von Wernsdorf wahrlich eine bessere Situation vorfinden.

Die Initiativen der Stadtverwaltung zum (privaten) Straßenbau schleppen sich so dahin und geben dubiose Ranglisten vor. Diese richten sich nicht etwa nach dem Zustand der Straße, sondern tolerieren die Blockadehaltung mancher Anrainer, die nicht permanent hier wohnen und angeblich dafür kein Geld haben. Und das in einer Zeit, wo Darlehen für fast 0% Zinsen ausgereicht werden. Nur zur Erinnerung: Eine ausgebaute Straße erhöht nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie.

Zu allen vorgenannten Missständen bleibt uns nur der schwache Trost: Die nächsten Wahlen kommen bestimmt!

Hermann Wilke & Joachim Schulz

Sendung des rbb-Aktuell zu Niederlehmer Schlachtfabrik

3. Februar 2017

Redaktion

Am Samstag dem 4. Februar 2017, gab es einen Beitrag des rbb zur geplanten Erweiterung der Niederlehmer Schlachtfabrik:

BRANDENBURG AKTUELL 19.30 Uhr am Samstag, 4.2.2017

Wir waren vor Ort dabei, als am letzten Freitag der blaue Robur-Bus wieder einmal den Weg nach Königs Wusterhausen fand. Gemeinsam mit Anwohnern, der Bürgerinitiative »KW stinkt’s« sowie Vertretern des NABU, der GRÜNEN, von Tierfabriken-Widerstand, von Robin Wood und anderen Initiativen begrüßten wir die Reporter des rbb. Als Abgeordneter des Brandenburgischen Landtags war Benjamin Raschke (B90/GRÜNE) anwesend, aus dem Kreistag war Sabine Freund (B90/GRÜNE) vertreten. Nicht anwesend war hingegen Bürgermeister Lutz Franzke, der dem Robur-Team vom rbb nun bereits zum dritten Mal eine Absage erteilte.
Sogar Imker aus Zeesen unterstützten die Veranstaltung – deren »Massentierhaltung« ist übrigens die einzige, die uns mit allen Aspekten des Tierwohls vereinbar erscheint…

Hier kann man die Sendung noch einmal sehen: (Klick)

Ankündigung: Robur-Bus des rbb kommt zu Wiesenhof

31. Januar 2017

Redaktion

Der Robur-Bus des rbb kommt am

Freitag, den 03.02.2017, um 15.30 Uhr

zu einer Reportage und Gesprächsrunde zur Geflügelschlachtanlage der Wiesenhof in Niederlehme.

Treffpunkt beim Märkische Geflügelhof-Spezialitäten,
Am Möllenberg 3- 9, 
15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Vor dem Wiesenhof-Tor.

Es wäre schön, wenn viele, sehr viele Menschen dabei wären und den Moment Zeit finden, um über großindustrielle Geflügelschlacht- und Geflügelzuchtanlagen in unserem Ort zu sprechen.

Königs Wusterhausen und die Weltwirtschaft

18. Januar 2017

Zu trauriger Berühmtheit gelangt Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit dem Geschäftsgebahren der Großkonzerne: der Wiesenhof-Konzern sitzt mit Brandenburgs größter Hähnchenmastanlage und einer Großschlachterei mitten unter uns. Im Gegensatz zu anderen Großindustrien bleibt leider nicht viel davon in unserer Stadt »hängen«: Weder in Arbeitsplätzen noch in Steuereinnahmen für Königs Wusterhausen spiegelt sich das Bild eines erfolgreichen Konzerns wieder. Allerdings sehr wohl in Form von Gestankbelästigungen, Grundwasserentnahme und LKW-Verkehr… aber das ist eine andere Geschichte.

Hier der Link zu einem ZDF-Beitrag zu Großkonzernen, in dem »unsere« Wiesenhof-Anlagen eine unrühmliche Rolle spielen.

Den angesprochenen Konzernatlas finden Sie hier.

Die BI »KW stinkt’s« ist vor Ort tätig – insbesondere gegen die Erweiterung der Schlachtkapazitäten in der Niederlehmer Großschlachterei.

Zur Neuauslegung der Antragsunterlagen, die ab heute, den 18.1.2017, startet, hier ein Artikel in der MAZ.