Archiv der Kategorie: Schlachtanlage Wiesenhof

Geruchsbelästigung durch Zeesener Geflügelbetrieb

6. Januar 2017

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Frau Dr. Kreisel, Einwohnerin von Zeesen, ließ uns folgende Email zukommen. Sie ist gerichtet an Frau Richter vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Veterinäraufsicht im Landkreis Dahme-Spreewald.

Sehr geehrte Frau Richter,
Ihre E-Mail auf meine Anfrage erhielt ich im Sommer 2016. Nach Ihrer Aussage waren bisherige Kontrollen ohne Beanstandungen ausgegangen. Was Ihre angekündigten Nachforschungen bezüglich der von mir angeführten Geruchsbelästigung, für die Sie zu diesem Zeitpunkt keine Erklärung hatten, ergeben haben, entzieht sich meiner Kenntnis. In meinen Unterlagen kann ich nicht erkennen, dass von Ihnen eine entsprechende Mitteilung erfolgt ist.

In gleicher Angelegenheit wende ich mich aber heute erneut an Sie. Auch gestern (am 9.12.2016, Anm. d. Redaktion) war – gegen 17.00 Uhr im Bereich August-Bebel-Straße /Einkaufszentrum Zeesen an der B19 – eine Geruchsbelästigung vom Zeesener Geflügelbetrieb (August-Bebel-Str.) deutlich wahrzunehmen. ( Das war nicht allein meine Wahrnehmung, sondern die meiner Begleitung ebenfalls.) Der Geruch war wieder von der Art, wie ich ihn bereits in meiner vorangegangenen E-Mail beschrieben habe:

„Dem Geruch nach zu urteilen, kann man in solchen Fällen annehmen, ihm läge Fleisch zugrunde, das nicht mehr frisch wäre. Man kennt einen derartigen penetranten Geruch, wenn sich im Haushaltsabfall einen Moment länger Packungen befinden, in denen zuvor (Hühner)fleisch eingepackt war.”

Wiederholen möchte ich auch folgende Aussagen aus meiner vorangegangenen E-Mail: „Es gilt heute nach meinem Überblick als gesichert, dass im Umfeld großer Mastanlagen z. B. die Luftqualität für Anwohner gesundheitlich nicht nur bedenklich, sondern z. T. auch schädlich ist (vgl. Gefährdung durch Hähnchenmastanlagen der Intensivtierhaltung, verfasst von Dr. med. Thomas Fein, Dr. med. Burkhard Kursch, Dr. med. Lutz Kaiser; Norden, im Januar 2011). Deshalb kann es mir, aber auch den zuständigen Behörden nicht gleichgültig sein, wenn es hier in Zeesen im o. g. Betrieb zeitweilig zu Geruchsbelästigungen kommt, die möglicherweise den Charakter schädlicher Ausstöße aufweisen.”

Ich werde Sie künftig immer dann über derartige Wahrnehmungen meinerseits sofort mündlich oder/und schriftlich informieren, damit Sie ggf. umgehend reagieren können.

Zudem gestatte ich mir, meine heutige Mitteilung an Sie auch an den Bürgermeister von KW, die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und an Frau Wollein, einem weiteren Mitglied der SVV,  zu senden. Das scheint mir nicht zuletzt angesichts der Absichten, die Produktion der Geflügelschlachterei in Niederlehme, einem OT von KW, massiv zu erweitern, mehr als nötig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marina Kreisel

Update zu Antrag Erweiterung Schlachtanlage Wiesenhof

5. Januar 2017

KW stinkt’s BI – A. Rieger

Nachfolgend ein Update zum »Antrag Erweiterung Schlachtanlage Wiesenhof«

Einen Teilerfolg haben wir errungen, ein besonderer Dank an Gudrun Eichler, ohne deren Einsatz und Nachfragen wir dies gar nicht erfahren hätten…

Benjamin Raschke/umweltpolitischer Sprecher der Grünen hat gestern im Umweltausschuss nachgefragt. Ergebnis:
– Das Verfahren hatte formale und inhaltliche Fehler. 

1. Formal, weil die vereinbarten Öffnungszeiten des Amtes nicht eingehalten wurden, JedEr hätte angeben können, er/sie hätte vor verschlossener Tür gestanden und nicht einwenden können. 

2. Inhaltlich: es waren Flurstücke vertauscht worden, das werde nun korrigiert 

– die neuen Auslegungszeiten stehen im Amtsblatt

– das Umweltministerium geht davon aus, das alle bisherigen Einwendung en Bestand haben und nicht neu eingereicht werden müssen. (das muss aber geprüft werden)

Sofern die Auslegung am 17.1.2017 beginnen soll, müsste die öffentliche Bekanntmachung spätestens am 10.1.2017 im Internet stehen.

Angesichts dieser Entwicklung sagen wir die Info-Veranstaltung für den 14.01.2017 ab und werden dann mit neuen Infos für Ende Januar/Anfang Februar einladen.

Gemeindliches Einvernehmen versagen? – nicht in KW!

5. Dezember 2016

Priska Wollein, Stadtverordnete, Zernsdorf

In einer früheren Stadtverordnetenversammlung entschuldigte sich BM Dr. Franzke, nach seiner Haltung zum Bauprojekt der Windenergieanlagen (WEAs) im Königs Wusterhausener Gemeindegebiet gefragt, mit den Worten, er hätte keine Möglichkeiten der Einflussnahme gehabt. Ja sogar, dass er sich bei Einflussnahme strafbar machen würde.
Da wir eine sinngemäße Stellungnahme letzten Montag hörten, als in der Einwohnerfragestunde gefragt wurde, ob sich die Stadt gegen die Erweiterung der Schlachtanlage in Niederlehme engagiert hätte, möchte ich heute einmal auf die aktuelle Rechtslage hinweisen (die sich, wohlgemerkt, auf Außenbereiche nach $35 BauGB bezieht).

Ich zitiere aus einem Rechtsgutachten von RA Ulrich Werner vom 6. März 2012* (S. 8):

»… Gemeinden können die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens insbesondere auch mit entgegenstehenden Belangen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege sowie mit immissionsschutzrechtlichen Aspekten begründen.

Die Gemeinde ist befugt, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit dem Nichtvorliegen von sämtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu begründen, die in §35 BauGB geregelt sind. Der Gemeinde steht bei der Begründung des Vorliegens der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach §35 BauGB die identische Prüfkompetenz wie der Genehmigungsbehörde zu (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.1.2011 – 4 K 2455/09).«

Und weiter wird genauer definiert, was unter der Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu verstehen ist. Dabei gibt es gleich mehrere Aspekte, die bei die Errichtung der WEAs in unserem Wald zwischen Uckley und Wernsdorf zum Tragen kamen (fett markiert):

» Beispiele aus §35 Abs. 3 BauGB:

(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (Hat die Stadt KW einen gültigen Flächennutzungsplan? Nun ja, in Teilen…)

2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht

3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,

4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,

5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigen oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,

6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,

7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt,

8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.«

Herr Dr. Franzke, haben Sie je daran gedacht, Ihr gemeindlichen Einvernehmen zu versagen? Ganz sicher nicht! Ich sage es mit unverblümten Worten: die Auswirkungen des Windenergieparks und einer gigantischen Schlachtanlage mitten in ihrer Stadt gehen Ihnen an Hirn und Herz vorbei. Sonst hätten Sie  wohl Möglichkeiten des Handelns gehabt.

Als sich die von den WKAs Betroffenen zu einem Ortstermin mit dem RBB einfanden – Sie selbst waren persönlich eingeladen – konnten und wollten Sie das Zeitfenster von sechs Stunden nicht nutzen, um sich den Fragen der Bürger und Bürgerinnen zu stellen oder ihre Belange zu vertreten.

Aber es gibt für jeden eine zweite Chance. Und die möchte ich Ihnen hiermit ans Herz legen: Setzen Sie sich umgehend für die gleichen Bürger, denen die WEAs übergeholfen wurden  – für Ihre Bürger – ein und helfen Sie mit, die nächste Sauerei, nämlich eine Giftmülldeponie zwischen Niederlehme und Zernsdorf zu verhindern!

* Literaturangabe: 
Unerwünschte Bauvorhaben – Rechte und Möglichkeiten der Kommunen
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
– Aussenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB –
Neuere Rechtssprechung zum Umfang der Überprüfungsbefugnis
und zur Haftung der Gemeinde
6. März 2012, RA Ulrich Werner

Raschke legt Einwendung gegen Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage ein

2. Dezember 2016

Benjamin Raschke

Nachfolgend eine Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Erweiterung der Geflügelschlachtanlage Niederlehme.

Der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE hat heute im Genehmigungsverfahren zur Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage in Königs Wusterhausen eine Einwendung eingelegt. „Ich sorge mich insbesondere um die Gesundheit der Anwohner und den  Wasserhaushalt in der Nachbarschaft der Anlage“, sagte er. Gegen diese sprächen aber auch grundsätzliche Erwägungen des Tierschutzes und einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Der Wiesenhof-Konzern, Teil der PHW-Gruppe, ist der größte Geflügelmäster und -verarbeiter Deutschlands. In Brandenburg betreibt Wiesenhof in Königs Wusterhausen den mit 1.025.000 Tieren mit Abstand größten Geflügelmastbetrieb des Landes. Hinzu kommen am Ort eine Hennenanlage (Muttertiere) mit 85.000 Tieren, sowie weitere Betriebe in Brandenburg.  In Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, steht nun eine erhebliche Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage zur Genehmigung an.

Geplant ist die Kapazitätssteigerung der Wiesenhof-Schlachtanlage (Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH) von 120.000 Tieren täglich auf 160.000 Tiere, bei Maximalauslastung sogar auf 240.000 Tiere täglich – und damit das Doppelte der gegenwärtigen Kapazität.

Bis heute, 02. Dezember, konnten gegen die Genehmigung Einwendungen vorgebracht werden. „Mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung haben unlängst über 100.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger der industriellen Tierhaltung und Fleischproduktion eine klare Absage erteilt und die Landesregierung zur Schaffung von mehr Tierwohl in der Landwirtschaft verpflichtet. Diese Ziele würden durch die Kapazitätserweiterung konterkariert“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Doch RASCHKE hat nicht nur den Tierschutz im Auge. Auch sei zu befürchten, dass die Luft in unmittelbarer Umgebung der Anlage mit multiresistenten Keimen belastet würde. Die nächsten Wohnhäuser liegen nur 150 m entfernt, eine Grundschule nur 300 Meter. Ebenfalls zu befürchten seien die Verunreinigung von Regenwasser und von Abwasser durch solche Keime. BENJAMIN RASCHKE gab zu bedenken, dass in 30 Meter Entfernung vom Schlachthofgelände ein großes Wasserschutzgebiet beginnt. 

Das Wasser für die Anlage wird einem eigenen Brunnen entnommen, laut Genehmigungsantrag über eine Million Liter am Tag. Hierdurch sei die Absenkung des Grundwasserspiegels zu befürchten. Anwohner klagten zudem schon jetzt über massive „ekelerregende“ Geruchsbelästigung. Auch sei eine erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner zu erwarten, die zudem durch andere Lärmquellen verstärkt werde. Unweit der Anlage verläuft die Autobahn 10, künftig wird hier zudem auch eine Flugroute vom Flughafen BER verlaufen. 

Der Abgeordnete sprach sich für eine Agrarwende mit dem Ziel einer modernen, bäuerlichen Landwirtschaft mit regionalen Kreisläufen als Alternative zur industriellen Tier- und Fleischproduktion aus. 

Gegen die Erweiterung der Schlachtanlage hat sich Ende November die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“, gegründet: http://www.kw-stinkts.de/.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag

Foto © Fischer: Benjamin Raschke bei der Demo in Königs Wusterhausen am 19. November 2016

Subvention von industrieller Tierhaltung insbesondere in Dahme-Spreewald

2. Dezember 2016

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Wir haben verfügbare Daten zusammengetragen, die das Thema Hähnchenmastanlage Wiesenhof in Niederlehme beleuchten. Der Leser möge sich hier ein eigenes Bild machen von der Notwendigkeit einer Erhöhung des Schlachtvolumens (und damit des »Tierdurchsatzes« in unserem Ort) um beinahe das Doppelte, das nunmehr von Wiesenhof beantragt wurde:

Das Land Brandenburg hat den Bau von Anlagen zur industriellen Tierhaltung seit 2009 mit Millionenbeträgen unterstützt. Dies war das Ergebnis 2014 von zwei Kleinen Anfragen aus dem Jahr 2013 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag.

„In Brandenburg werden große Summen an Steuergeldern dafür verwendet, die Massentierhaltung aufzupäppeln“, so Axel Vogel von den Grünen. Gravierende Missstände beim Tier-, Gesundheits- und Umweltschutz, die mit der Massentierhaltung einhergehen, wie die Haltung in qualvoller Enge mit wenig Frischluft und ohne Auslauf, der massenhafte Einsatz von Antibiotika sowie Umweltschäden durch Emissionen und Gülle sind das Resultat. Diese Zustände herrschen vor allem in der Schweine- und Geflügelhaltung.

Die höchsten Fördersummen (bis 2014, danach liegen uns keine Zahlen vor) wurden mit 4,6 Mio € für den Neubau von 9 Legehennenställen und 2 Mio für die Umrüstung von 20 Legehennenställen in Bestensee im Landkreis Dahme-Spreewald ausgezahlt. Die dort ansässige GmbH hält hier in den zwei Anlagen 1,8 Mio Hühner. In Bestensee musste 2013 aufgrund der Schadstoffbelastung bereits die Versorgung aus einem lokalen Trinkwasserwerk gestoppt werden.

Die größte Geflügelmastanlage steht mit Abstand mit 1.250.000 Mastplätzen (Stand 2014) in Zernsdorf bei Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) danach folgt abgeschlagen« mit 402.800 Mastplätzen Wuhlwinkel bei Biesenthal (Barnim).

Allein in Dahme-Spreewald wurden zwischen 2009 und 2014 genau 10,168 Mio EUR Fördergelder bewilligt!

Wofür, fragt man sich, und wieviele Arbeitsplätze sind dadurch entstanden? Es sind im Übrigen vorrangig Leiharbeiter aus Polen und anderen Ostnachbarn, die bei uns in der Anlage von Königs Wusterhausen ein Auskommen im Schlachtbetrieb beziehen. Wer also wird hier wofür bedient?

Wofür brauchen wir eigentlich überhaupt die Vergrößerung dieser Anlagen, wenn perspektivisch die Bevölkerung stark schrumpft und die Nachfrage damit ebenfalls? Soll Brandenburg ein Standort für die internationale Hähnchenfleischproduktion sein, weil es hier erstens ja so wenig Widerstand der Bevölkerung gibt und zweitens ja die Subventionierungsgelder noch so richtig fließen?
Soll Königs Wusterhausen sich weiterhin rühmen, in seiner geografischen Ortsmitte die größte Schlachtanlage der Neuen Bundesländer zu beherbergen?
Sollen wir es unterstützen, dass durch die industrielle Fleischproduktion in Zernsdorf afrikanische Kleinbauern in den Ruin getrieben werden, weil Anlagenbetreiber wie Wiesenhof ihre Überproduktion dorthin verschiffen?

Wir sagen NEIN.

Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtanlage in Königs Wusterhausen geplant

19. Oktober 2016

Tierfabriken-Widerstand

Pressemitteilung vom Bündnis Tierfabriken-Widerstand

In Königs Wusterhausen, Ortsteile Niederlehme / Zernsdorf, will der Wiesenhof-Konzern die Kapazitäten der Geflügelschlachtanlage deutlich erweitern. Das Bündnis Tierfabriken-Widerstand ruft die Bevölkerung dazu auf, Protest und Widerstand zu organisieren.

Berlin, 18.10.2016: Der Antragsteller, die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten als Teil des Wiesenhof-Konzerns, will die Schlachtleistung von 190 Tonnen Lebendgewicht pro Tag auf 352 Tonnen pro Tag erhöhen. Bei einem Mastendgewicht von 1,5 Kilo pro Tier entspricht dies dem Umfang von über 230.000 Individuen pro Tag. Das Vorhaben mit massiven Auswirkungen auf Natur und Umwelt muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden und ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen.

Der Genehmigungsantrag ist ab dem 19. Oktober bis zum 18. November in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen und im Landesamt für Umwelt in Cottbus öffentlich einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können von AnwohnerInnen und anderen GegnerInnen der Schlachtanlage bis zum 2. Dezember eingereicht werden.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, gegen die Erweiterung der Wiesenhof-Schlachtfabrik vorzugehen. Solche riesigen Anlagen haben für die Tiere, die Menschen in der Umgebung und die Umwelt verheerende Auswirkungen. Durch entschlossenen Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern sind in den letzten Jahren schon einige neu geplante Schlachthöfe wie zum Beispiel in Bernburg (Sachsen-Anhalt) verhindert worden. Jetzt gilt es, auch dieses Projekt zu stoppen. Wir rufen Umwelt- und Tierschutzaktive in Berlin sowie im Umland dazu auf, gegen den geplanten Bau mobil zu machen. Tierfabriken-Widerstand steht als Ansprechpartner zur Verfügung“, unterstreicht Sandra Franz vom Aktionsbündnis, das sich seit Jahren gegen Neubauten und Erweiterungen von Tierfabriken in Ostdeutschland einsetzt.

Nicht nur den Umstand, dass hier tagtäglich eine Unzahl von Lebewesen getötet werden, finden wir problematisch – die Schlachtfabrik stellt gleichzeitig eine ökologische und soziale Katastrophe dar“, so Franz weiter. Insbesondere Wiesenhof, größter Geflügelkonzern Deutschlands, stand in den letzten Jahren aufgrund vieler Skandale, u.a. wegen Tierquälerei und gravierender Hygiene-Mängel, in der Kritik.

Masthähnchen leben in modernen Mastanlagen zu Zehntausenden in einer Halle. Sie werden als Küken aus der Brüterei in die Anlage gebracht und erreichen dort innerhalb von fünf bis sechs Wochen ihr Schlachtgewicht. Pro Quadratmeter drängen sich über 20 Tiere. Die Hühner können nicht ungestört ruhen, ihren arttypischen Verhaltensweisen wie der Nahrungssuche oder dem Staubbaden nicht nachgehen, geschweige denn angemessen miteinander agieren oder soziale Beziehungen pflegen. „Die Gewalt, die Tieren im Rahmen der Nutzung als ‚Masthähnchen‘ bis zu ihrem Tod in Niederlehme angetan wird, ist immens und nicht zu rechtfertigen“ betont Franz von Tierfabriken-Widerstand.

Pressekontakt
Sandra Franz, E-Mail: kontakt@tierfabriken-widerstand.org

Kurzprofil „Tierfabriken-Widerstand“
Das Bündnis Tierfabriken-Widerstand ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich gegen Neubauten von Tieranlagen in Ostdeutschland einsetzen. Durch Unterstützung von lokalen Widerstands-Initiativen, durch kreativen Protest und überregionale Vernetzung wollen sie das weitere Wachstum der Tierindustrie erschweren. Ein zentraler Aspekt ihrer Arbeit ist die Bereitstellung von Information und die Anregung öffentlicher Debatten sowohl zu konkreten Anlagen als auch zur grundsätzlichen Problematik der Tierhaltung.

Volksbegehren des Aktionsbündnisses Agrarwende erfolgreich

16. Januar 2016

Priska Wollein

Es ist schon eine Meldung wert: das »Volksbegehren gegen Massentierhaltung« in Brandenburg hat deutlich mehr Unterschriften erhalten als notwendig, um die rot-rote Landesregierung endlich zum Umdenken zu bewegen: 103.891 Stimmen wurden gezählt, 80.000 waren notwendig für das Quorum.

Sicher waren dabei auch zahlreiche Unterstützer aus unserer Stadt, für sich für die desolate Situation in Brandenburgs Großställen einsetzen. Nämlich für die Tiere von Tierfabriken, die täglich ums unwürdige Überleben kämpfen, UND für diejenigen verantwortungsvollen Landwirte, die durch das Betreiben dieser Tierfabriken ums Überleben kämpfen.

Brandenburgs Verbraucherschutzminister Helmuth Markov (Linke) hat nun von sich aus erklärt, dass sich der Landtag mit dem Thema befassen werde und dass es in allen Punkten zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könne. Auch wolle er sich für einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten des Landes stark machen.

Falls der Brandenburger Landtag im April zu keinem akzeptablen Ergebnis kommt, kann es im letzten Schritt zu einem Volksentscheid kommen.

Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Forderungen der »Initiative gegen Massentierhaltung« – Sie werden sehen, dass es nicht gegen Tierhaltung im großen Stil an sich geht, sondern um die UMSTÄNDE, unter denen Tiere in Massenunterkünften vegetieren müssen:

  • Förderrichtlinien: Die Landesregierung soll nur noch Investitionen in Betriebe mit höheren Standards für das Tierwohl mit bis zu 45 Prozent finanziell fördern. Dafür soll die Basisförderung von 20 Prozent bei niedrigeren Standards entfallen. Zudem sollen nur noch Betriebe mit bis zu 40.000 Tieren bei Geflügel und Schweinemastbetriebe bis zu 2.000 Tieren unterstützt werden.
  • Klagerecht der Verbände: Tierschutzorganisationen sollen gegen Genehmigungen von Behörden für Mastbetriebe oder auch gegen Untätigkeit bei aufgedeckten Missständen klagen können. Damit soll gerichtlich überprüft werden, ob rechtliche Vorgaben eingehalten wurden.
  • Das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel und von Schwänzen bei Mastschweinen soll verboten werden. Dafür sollen Übergangsfristen bis 2018 gelten, um den Betrieben bei der Erfüllung der Vorgaben ausreichend Zeit zu geben.
  • Ein unabhängiger Tierschutzbeauftragter soll in konkreten Verdachtsfällen die notwendigen Schritte gegen die Missstände einleiten. Außerdem soll er gesellschaftliche und politische Weichenstellungen begleiten.