Kategoriearchiv: Schlachtanlage Wiesenhof

Ankündigung: Robur-Bus des rbb kommt zu Wiesenhof

31. Januar 2017

Redaktion

Der Robur-Bus des rbb kommt am

Freitag, den 03.02.2017, um 15.30 Uhr

zu einer Reportage und Gesprächsrunde zur Geflügelschlachtanlage der Wiesenhof in Niederlehme.

Treffpunkt beim Märkische Geflügelhof-Spezialitäten,
Am Möllenberg 3- 9, 
15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Vor dem Wiesenhof-Tor.

Es wäre schön, wenn viele, sehr viele Menschen dabei wären und den Moment Zeit finden, um über großindustrielle Geflügelschlacht- und Geflügelzuchtanlagen in unserem Ort zu sprechen.

Königs Wusterhausen und die Weltwirtschaft

18. Januar 2017

Zu trauriger Berühmtheit gelangt Königs Wusterhausen im Zusammenhang mit dem Geschäftsgebahren der Großkonzerne: der Wiesenhof-Konzern sitzt mit Brandenburgs größter Hähnchenmastanlage und einer Großschlachterei mitten unter uns. Im Gegensatz zu anderen Großindustrien bleibt leider nicht viel davon in unserer Stadt »hängen«: Weder in Arbeitsplätzen noch in Steuereinnahmen für Königs Wusterhausen spiegelt sich das Bild eines erfolgreichen Konzerns wieder. Allerdings sehr wohl in Form von Gestankbelästigungen, Grundwasserentnahme und LKW-Verkehr… aber das ist eine andere Geschichte.

Hier der Link zu einem ZDF-Beitrag zu Großkonzernen, in dem »unsere« Wiesenhof-Anlagen eine unrühmliche Rolle spielen.

Den angesprochenen Konzernatlas finden Sie hier.

Die BI »KW stinkt’s« ist vor Ort tätig – insbesondere gegen die Erweiterung der Schlachtkapazitäten in der Niederlehmer Großschlachterei.

Zur Neuauslegung der Antragsunterlagen, die ab heute, den 18.1.2017, startet, hier ein Artikel in der MAZ.

Einwendungen gegen Wiesenhof im ersten Schritt erfolgreich

10. Januar 2017

BI KW stinkt’s, Andreas Rieger

Wie die Bürgerinitiative „Königs Wusterhausen stinkt’s“ über eine Anfrage bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen und anschließend im Umweltausschuss des Landtages erfahren hat, muss das Beteiligungsverfahren zur Erweiterung der Schlachtanlage in Niederlehme aus formalen und inhaltlichen Gründen neu aufgerollt werden.

Zur erneuten Auslegung der Unterlagen zur Erweiterung des Großschlachthofes von Wiesenhof in Niederlehme bei Königs Wusterhausen sagt Andreas Rieger, Sprecher der BI KW stinkt´s: „Die erneute Auslegung der Unterlagen zeigt, dass der Wiesenhof-Konzern nicht nur Gewinnmaximierung auf Kosten des Tierwohls und der Arbeitnehmerrechte betreibt, sondern auch wiederholt versucht, die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu unterlaufen.“ So hätte die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von bis zu 1,5 Millionen Liter Wasser pro Tag schon 2015 nicht ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen dürfen. „Wir werden darauf achten, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden, und gegebenenfalls gegen unzulässige Bescheide vorgehen“ so Andreas Rieger aus Lübben.

Die BI „KW stinkt´s“ sieht allerdings weniger Versäumnisse der Behörden als die versuchte Täuschung durch unzureichende oder verfälschende Gutachten der Antragsteller. Die BI „KW stinkt´s“ unterstützt die Genehmigungsbehörden und sieht für die geplante Erweiterung keine Realisierungsmöglichkeit. Vielmehr überschreiten die Belastungen durch den Schlachtbetrieb schon heute die Aufnahmefähigkeit der Region.

Die Unterlagen werden vom 10.01. bis 20.02.2017 erneut in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen ausgelegt. Einwender können am 30.03.2017 ab 10.00 Uhr im Bürgerhaus „Hanns Eisler“ am Erörterungstermin teilnehmen.

Wichtig: alle eingereichten Einwendungen aus dem ersten Verfahren behalten ihre Gültigkeit!

So sieht ein Informationsschreiben des Landesamt für Umwelt aus, das seit heute zu Einwendern zugestellt wurde. Eine Begründung ist hierin nicht enthalten, sondern lediglich die Terminabsage und Ankündigung der erneuten Auslegung: 170110_Schreiben des LFU

Hintergrund

Die BI „KW stinkt´s“ hat sich zum Ziel gesetzt, die Erweiterung des Wiesenhof-Schlachthofes in Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, zu verhindern. Unterstützt wird die Bürgerinitiative, deren Gründungsmitglieder überwiegend lokal betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Niederlehme, Neue Mühle und Zernsdorf sind, von den Freien Wählern Königs Wusterhausen, dem Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen, Germanwatch e.V., dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), dem Bund Naturschutz in Deutschland (BUND) und der Initiative „Tierfabriken-Widerstand“ sowie von Mitmenschen, denen Menschen- und Tierwohl gleichermaßen am Herzen liegen und sich für eine gesunde Entwicklung der Stadt Königs Wusterhausen und der Region einsetzen.

Daher appelliert die Bürgerinitiative „Königs Wusterhausen stinkt’s“ an Politik, Verwaltung und an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Region Berlin, Landkreis Teltow-Fläming, Landkreis Dahme-Spreewald und Landkreis Oder-Spree, sich gegen eine Erweiterung dieses Schlachthofs auszusprechen.

Geruchsbelästigung durch Zeesener Geflügelbetrieb

6. Januar 2017

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Frau Dr. Kreisel, Einwohnerin von Zeesen, ließ uns folgende Email zukommen. Sie ist gerichtet an Frau Richter vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Veterinäraufsicht im Landkreis Dahme-Spreewald.

Sehr geehrte Frau Richter,
Ihre E-Mail auf meine Anfrage erhielt ich im Sommer 2016. Nach Ihrer Aussage waren bisherige Kontrollen ohne Beanstandungen ausgegangen. Was Ihre angekündigten Nachforschungen bezüglich der von mir angeführten Geruchsbelästigung, für die Sie zu diesem Zeitpunkt keine Erklärung hatten, ergeben haben, entzieht sich meiner Kenntnis. In meinen Unterlagen kann ich nicht erkennen, dass von Ihnen eine entsprechende Mitteilung erfolgt ist.

In gleicher Angelegenheit wende ich mich aber heute erneut an Sie. Auch gestern (am 9.12.2016, Anm. d. Redaktion) war – gegen 17.00 Uhr im Bereich August-Bebel-Straße /Einkaufszentrum Zeesen an der B19 – eine Geruchsbelästigung vom Zeesener Geflügelbetrieb (August-Bebel-Str.) deutlich wahrzunehmen. ( Das war nicht allein meine Wahrnehmung, sondern die meiner Begleitung ebenfalls.) Der Geruch war wieder von der Art, wie ich ihn bereits in meiner vorangegangenen E-Mail beschrieben habe:

„Dem Geruch nach zu urteilen, kann man in solchen Fällen annehmen, ihm läge Fleisch zugrunde, das nicht mehr frisch wäre. Man kennt einen derartigen penetranten Geruch, wenn sich im Haushaltsabfall einen Moment länger Packungen befinden, in denen zuvor (Hühner)fleisch eingepackt war.”

Wiederholen möchte ich auch folgende Aussagen aus meiner vorangegangenen E-Mail: „Es gilt heute nach meinem Überblick als gesichert, dass im Umfeld großer Mastanlagen z. B. die Luftqualität für Anwohner gesundheitlich nicht nur bedenklich, sondern z. T. auch schädlich ist (vgl. Gefährdung durch Hähnchenmastanlagen der Intensivtierhaltung, verfasst von Dr. med. Thomas Fein, Dr. med. Burkhard Kursch, Dr. med. Lutz Kaiser; Norden, im Januar 2011). Deshalb kann es mir, aber auch den zuständigen Behörden nicht gleichgültig sein, wenn es hier in Zeesen im o. g. Betrieb zeitweilig zu Geruchsbelästigungen kommt, die möglicherweise den Charakter schädlicher Ausstöße aufweisen.”

Ich werde Sie künftig immer dann über derartige Wahrnehmungen meinerseits sofort mündlich oder/und schriftlich informieren, damit Sie ggf. umgehend reagieren können.

Zudem gestatte ich mir, meine heutige Mitteilung an Sie auch an den Bürgermeister von KW, die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und an Frau Wollein, einem weiteren Mitglied der SVV,  zu senden. Das scheint mir nicht zuletzt angesichts der Absichten, die Produktion der Geflügelschlachterei in Niederlehme, einem OT von KW, massiv zu erweitern, mehr als nötig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marina Kreisel

Update zu Antrag Erweiterung Schlachtanlage Wiesenhof

5. Januar 2017

KW stinkt’s BI – A. Rieger

Nachfolgend ein Update zum »Antrag Erweiterung Schlachtanlage Wiesenhof«

Einen Teilerfolg haben wir errungen, ein besonderer Dank an Gudrun Eichler, ohne deren Einsatz und Nachfragen wir dies gar nicht erfahren hätten…

Benjamin Raschke/umweltpolitischer Sprecher der Grünen hat gestern im Umweltausschuss nachgefragt. Ergebnis:
– Das Verfahren hatte formale und inhaltliche Fehler. 

1. Formal, weil die vereinbarten Öffnungszeiten des Amtes nicht eingehalten wurden, JedEr hätte angeben können, er/sie hätte vor verschlossener Tür gestanden und nicht einwenden können. 

2. Inhaltlich: es waren Flurstücke vertauscht worden, das werde nun korrigiert 

– die neuen Auslegungszeiten stehen im Amtsblatt

– das Umweltministerium geht davon aus, das alle bisherigen Einwendung en Bestand haben und nicht neu eingereicht werden müssen. (das muss aber geprüft werden)

Sofern die Auslegung am 17.1.2017 beginnen soll, müsste die öffentliche Bekanntmachung spätestens am 10.1.2017 im Internet stehen.

Angesichts dieser Entwicklung sagen wir die Info-Veranstaltung für den 14.01.2017 ab und werden dann mit neuen Infos für Ende Januar/Anfang Februar einladen.

Gemeindliches Einvernehmen versagen? – nicht in KW!

5. Dezember 2016

Priska Wollein, Stadtverordnete, Zernsdorf

In einer früheren Stadtverordnetenversammlung entschuldigte sich BM Dr. Franzke, nach seiner Haltung zum Bauprojekt der Windenergieanlagen (WEAs) im Königs Wusterhausener Gemeindegebiet gefragt, mit den Worten, er hätte keine Möglichkeiten der Einflussnahme gehabt. Ja sogar, dass er sich bei Einflussnahme strafbar machen würde.
Da wir eine sinngemäße Stellungnahme letzten Montag hörten, als in der Einwohnerfragestunde gefragt wurde, ob sich die Stadt gegen die Erweiterung der Schlachtanlage in Niederlehme engagiert hätte, möchte ich heute einmal auf die aktuelle Rechtslage hinweisen (die sich, wohlgemerkt, auf Außenbereiche nach $35 BauGB bezieht).

Ich zitiere aus einem Rechtsgutachten von RA Ulrich Werner vom 6. März 2012* (S. 8):

»… Gemeinden können die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens insbesondere auch mit entgegenstehenden Belangen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege sowie mit immissionsschutzrechtlichen Aspekten begründen.

Die Gemeinde ist befugt, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit dem Nichtvorliegen von sämtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu begründen, die in §35 BauGB geregelt sind. Der Gemeinde steht bei der Begründung des Vorliegens der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach §35 BauGB die identische Prüfkompetenz wie der Genehmigungsbehörde zu (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.1.2011 – 4 K 2455/09).«

Und weiter wird genauer definiert, was unter der Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu verstehen ist. Dabei gibt es gleich mehrere Aspekte, die bei die Errichtung der WEAs in unserem Wald zwischen Uckley und Wernsdorf zum Tragen kamen (fett markiert):

» Beispiele aus §35 Abs. 3 BauGB:

(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (Hat die Stadt KW einen gültigen Flächennutzungsplan? Nun ja, in Teilen…)

2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht

3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,

4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,

5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigen oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,

6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,

7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt,

8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.«

Herr Dr. Franzke, haben Sie je daran gedacht, Ihr gemeindlichen Einvernehmen zu versagen? Ganz sicher nicht! Ich sage es mit unverblümten Worten: die Auswirkungen des Windenergieparks und einer gigantischen Schlachtanlage mitten in ihrer Stadt gehen Ihnen an Hirn und Herz vorbei. Sonst hätten Sie  wohl Möglichkeiten des Handelns gehabt.

Als sich die von den WKAs Betroffenen zu einem Ortstermin mit dem RBB einfanden – Sie selbst waren persönlich eingeladen – konnten und wollten Sie das Zeitfenster von sechs Stunden nicht nutzen, um sich den Fragen der Bürger und Bürgerinnen zu stellen oder ihre Belange zu vertreten.

Aber es gibt für jeden eine zweite Chance. Und die möchte ich Ihnen hiermit ans Herz legen: Setzen Sie sich umgehend für die gleichen Bürger, denen die WEAs übergeholfen wurden  – für Ihre Bürger – ein und helfen Sie mit, die nächste Sauerei, nämlich eine Giftmülldeponie zwischen Niederlehme und Zernsdorf zu verhindern!

* Literaturangabe: 
Unerwünschte Bauvorhaben – Rechte und Möglichkeiten der Kommunen
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
– Aussenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB –
Neuere Rechtssprechung zum Umfang der Überprüfungsbefugnis
und zur Haftung der Gemeinde
6. März 2012, RA Ulrich Werner

Raschke legt Einwendung gegen Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage ein

2. Dezember 2016

Benjamin Raschke

Nachfolgend eine Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Erweiterung der Geflügelschlachtanlage Niederlehme.

Der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE hat heute im Genehmigungsverfahren zur Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlachtanlage in Königs Wusterhausen eine Einwendung eingelegt. „Ich sorge mich insbesondere um die Gesundheit der Anwohner und den  Wasserhaushalt in der Nachbarschaft der Anlage“, sagte er. Gegen diese sprächen aber auch grundsätzliche Erwägungen des Tierschutzes und einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Der Wiesenhof-Konzern, Teil der PHW-Gruppe, ist der größte Geflügelmäster und -verarbeiter Deutschlands. In Brandenburg betreibt Wiesenhof in Königs Wusterhausen den mit 1.025.000 Tieren mit Abstand größten Geflügelmastbetrieb des Landes. Hinzu kommen am Ort eine Hennenanlage (Muttertiere) mit 85.000 Tieren, sowie weitere Betriebe in Brandenburg.  In Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, steht nun eine erhebliche Kapazitätserweiterung der Wiesenhof-Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage zur Genehmigung an.

Geplant ist die Kapazitätssteigerung der Wiesenhof-Schlachtanlage (Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH) von 120.000 Tieren täglich auf 160.000 Tiere, bei Maximalauslastung sogar auf 240.000 Tiere täglich – und damit das Doppelte der gegenwärtigen Kapazität.

Bis heute, 02. Dezember, konnten gegen die Genehmigung Einwendungen vorgebracht werden. „Mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung haben unlängst über 100.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger der industriellen Tierhaltung und Fleischproduktion eine klare Absage erteilt und die Landesregierung zur Schaffung von mehr Tierwohl in der Landwirtschaft verpflichtet. Diese Ziele würden durch die Kapazitätserweiterung konterkariert“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Doch RASCHKE hat nicht nur den Tierschutz im Auge. Auch sei zu befürchten, dass die Luft in unmittelbarer Umgebung der Anlage mit multiresistenten Keimen belastet würde. Die nächsten Wohnhäuser liegen nur 150 m entfernt, eine Grundschule nur 300 Meter. Ebenfalls zu befürchten seien die Verunreinigung von Regenwasser und von Abwasser durch solche Keime. BENJAMIN RASCHKE gab zu bedenken, dass in 30 Meter Entfernung vom Schlachthofgelände ein großes Wasserschutzgebiet beginnt. 

Das Wasser für die Anlage wird einem eigenen Brunnen entnommen, laut Genehmigungsantrag über eine Million Liter am Tag. Hierdurch sei die Absenkung des Grundwasserspiegels zu befürchten. Anwohner klagten zudem schon jetzt über massive „ekelerregende“ Geruchsbelästigung. Auch sei eine erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner zu erwarten, die zudem durch andere Lärmquellen verstärkt werde. Unweit der Anlage verläuft die Autobahn 10, künftig wird hier zudem auch eine Flugroute vom Flughafen BER verlaufen. 

Der Abgeordnete sprach sich für eine Agrarwende mit dem Ziel einer modernen, bäuerlichen Landwirtschaft mit regionalen Kreisläufen als Alternative zur industriellen Tier- und Fleischproduktion aus. 

Gegen die Erweiterung der Schlachtanlage hat sich Ende November die Bürgerinitiative „KW stinkt’s“, gegründet: http://www.kw-stinkts.de/.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag

Foto © Fischer: Benjamin Raschke bei der Demo in Königs Wusterhausen am 19. November 2016

Subvention von industrieller Tierhaltung insbesondere in Dahme-Spreewald

2. Dezember 2016

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Wir haben verfügbare Daten zusammengetragen, die das Thema Hähnchenmastanlage Wiesenhof in Niederlehme beleuchten. Der Leser möge sich hier ein eigenes Bild machen von der Notwendigkeit einer Erhöhung des Schlachtvolumens (und damit des »Tierdurchsatzes« in unserem Ort) um beinahe das Doppelte, das nunmehr von Wiesenhof beantragt wurde:

Das Land Brandenburg hat den Bau von Anlagen zur industriellen Tierhaltung seit 2009 mit Millionenbeträgen unterstützt. Dies war das Ergebnis 2014 von zwei Kleinen Anfragen aus dem Jahr 2013 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag.

„In Brandenburg werden große Summen an Steuergeldern dafür verwendet, die Massentierhaltung aufzupäppeln“, so Axel Vogel von den Grünen. Gravierende Missstände beim Tier-, Gesundheits- und Umweltschutz, die mit der Massentierhaltung einhergehen, wie die Haltung in qualvoller Enge mit wenig Frischluft und ohne Auslauf, der massenhafte Einsatz von Antibiotika sowie Umweltschäden durch Emissionen und Gülle sind das Resultat. Diese Zustände herrschen vor allem in der Schweine- und Geflügelhaltung.

Die höchsten Fördersummen (bis 2014, danach liegen uns keine Zahlen vor) wurden mit 4,6 Mio € für den Neubau von 9 Legehennenställen und 2 Mio für die Umrüstung von 20 Legehennenställen in Bestensee im Landkreis Dahme-Spreewald ausgezahlt. Die dort ansässige GmbH hält hier in den zwei Anlagen 1,8 Mio Hühner. In Bestensee musste 2013 aufgrund der Schadstoffbelastung bereits die Versorgung aus einem lokalen Trinkwasserwerk gestoppt werden.

Die größte Geflügelmastanlage steht mit Abstand mit 1.250.000 Mastplätzen (Stand 2014) in Zernsdorf bei Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) danach folgt abgeschlagen« mit 402.800 Mastplätzen Wuhlwinkel bei Biesenthal (Barnim).

Allein in Dahme-Spreewald wurden zwischen 2009 und 2014 genau 10,168 Mio EUR Fördergelder bewilligt!

Wofür, fragt man sich, und wieviele Arbeitsplätze sind dadurch entstanden? Es sind im Übrigen vorrangig Leiharbeiter aus Polen und anderen Ostnachbarn, die bei uns in der Anlage von Königs Wusterhausen ein Auskommen im Schlachtbetrieb beziehen. Wer also wird hier wofür bedient?

Wofür brauchen wir eigentlich überhaupt die Vergrößerung dieser Anlagen, wenn perspektivisch die Bevölkerung stark schrumpft und die Nachfrage damit ebenfalls? Soll Brandenburg ein Standort für die internationale Hähnchenfleischproduktion sein, weil es hier erstens ja so wenig Widerstand der Bevölkerung gibt und zweitens ja die Subventionierungsgelder noch so richtig fließen?
Soll Königs Wusterhausen sich weiterhin rühmen, in seiner geografischen Ortsmitte die größte Schlachtanlage der Neuen Bundesländer zu beherbergen?
Sollen wir es unterstützen, dass durch die industrielle Fleischproduktion in Zernsdorf afrikanische Kleinbauern in den Ruin getrieben werden, weil Anlagenbetreiber wie Wiesenhof ihre Überproduktion dorthin verschiffen?

Wir sagen NEIN.