Archiv der Kategorie: Ufer und Seezugänge

(K)eine überzeugende Antwort aus der PSD Bank?

24. August 2024

Dr. Marina Kreisel

Wenn ein Unternehmen in der Öffentlichkeit negative Schlagzeilen verpasst bekommt, dann wird meist auch mittels Kommunikation versucht, dieser reputations- und geschäftsschädigenden Situation möglichst schnell wieder zu entkommen, sie vergessen zu machen, besser noch: ihrer Herr zu werden. Nicht anders die PSD Bank als eine der Genossenschaftsbanken in Berlin-Brandenburg; denn sie sah sich als Eigentümerin eines reizvollen, den Charakter von Neue Mühle/Königs Wusterhausen stark  beeinflussenden Grundstücks plötzlich von massiver Kritik umstellt, das in verschiedensten Medien, innerhalb der Bevölkerung und von Kommunalpolitikern. Ursache dieser Kritik: die von der Bank beabsichtigte, grundlegende Veränderung des Grundstücks, die seinen identitätsstiftenden Charakter im Bereich Neue Mühle unwiderruflich zerstören würde, das in Gestalt einer nicht ortsüblichen Wohnbebauung – vorzugsweise Höhe, Form und Dichte betreffend – und verbunden mit dem Abriss des Gasthofes Riedel.  

Die Fragen und Widersprüche, die nicht allein aus Königs Wusterhausen kamen, waren vielfältig und umfangreich. Der Protest aus der Bevölkerung erschien hinsichtlich dieses Projektes der PSD Bank Berlin-Brandenburg eG gewaltig, fordernd, hartnäckig, zugleich von tiefem Misstrauen gegenüber der Bank geprägt. Er überraschte wohl auch das Management, dem es verständlicherweise um den guten Ruf der Genossenschaftsbank gehen muss. Professionell genug und über den nötigen „Kommunikationsstab“ verfügend – das kennen wir aus dem Auftreten der DLE beim Thema Königspark –, wurde zügig und ohne Zeitverzug reagiert. So liegt nun unter anderem auf der Internetseite der Bank eine auf den ersten Blick solide wirkende Darstellung mit Antworten auf Fragen vor, relativ ausführlich, sehr sachlich, gestützt auf wenige beigefügte Dokumente. Und mit dem Anspruch, „maximale Transparenz“, Fakten statt Gerüchte zu bieten. Aber können die gegebenen Antworten für jene, die harsche Kritik an dem Projekt und der Bank äußerten, oder für jene, die als Stadtverordnete in der Sache entscheiden sollen, befriedigend sein, überzeugend, ausreichend? Vor allem: Sind sie stimmig, widerspruchsfrei, belastbar? Eignen sie sich, Misstrauen auszuräumen? Da habe ich als Bürgerin, der nicht gleichgültig ist, was dort geschehen soll, zumindest teilweise meine Zweifel, wie ich folgend skizzieren werde. Ich wähle dazu einige Aspekte aus dem von der Bank veröffentlichten Text, die mir besonders wichtig scheinen, weil sie sich auf Grundlegendes beziehen:

1. Verfasser, Sender. Der Gesamttext weist aus meiner Sicht bezüglich des Problemkreises „Riedels Gasthof“ einen grundlegenden Mangel auf, der sich auf seine Glaubwürdigkeit auswirken kann: Es ist  ein Text, in dem alles, was dazu ausgeführt wird, nach meiner Lesart Aussagen, Positionen und Wertungen des Eigentümers sind, das in Gestalt von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Pächterin kommt hier wie auf der Kundgebung in Neue Mühle nicht selbst zu Wort. Die dortige Begründung, wonach sie emotional so stark bewegt sei, dass sie sich nicht mündlich äußern könne, hätte ich ja bei gutem Willen noch glauben wollen und können. Aber auf  den schriftlichen Text trifft eine solche Begründung überhaupt nicht zu, eben weil die Situation dafür eine deutlich andere ist. Doch auch hier – das muss einem aufmerksamen Leser auffallen – schweigt die Pächterin, wird ihr offensichtlich von der Eigentümerin keine Möglichkeit eingeräumt, ihre Sicht der Probleme wenigsten partiell darstellen zu können. Das lässt mich schon nachdenklich werden, inwieweit der Verfasser das Verhältnis zwischen Eigentümerin und Pächterin, Vertrag und Kündigung, technischen und wirtschaftlichen Problemen und Lösungsansätzen – auch während der Nutzung seit Beginn der Bewirtschaftung – angemessen wiedergibt. Ich habe meine Zweifel, dass es so ist.

2. Bank-Version zum privatrechtlichen Vertrag und zu seiner Kündigung. Hier hege ich besondere Zweifel an der Darstellung der Bank; der in Rede stehende privatrechtliche Vertrag – für Leser nicht zugänglich – wird schriftlich zwar so aussehen, wie im Text beschrieben, genannte Festlegungen enthalten und ist wahrscheinlich formal kaum zu beanstanden. Auch dass sich die Pächterin auf einem „Entwicklungsgrundstück“ befindet, wird ihr im Zuge der Vertragsaushandlung nicht verschwiegen worden sein. Aber – und da setzt mein Zweifel an – die Pächterin ist kein Neuling, sondern eine gestandene, langjährig erfahrene, erfolgreiche Geschäftsfrau – bei „Riedel“ flankiert von einer langjährigen, erfahrenen Geschäftsführerin; die Pächterin dürfte deshalb ebenso erfahren sein im Umgang mit Verträgen und ihrer Einbettung zwischen Vertragspartnern, auch zwischen ehrbaren Kaufleuten. Unter ihnen hat das gesprochene Wort sehr wohl heute noch seinen Wert, seine Verlässlichkeit. Und von einer solchen Geschäftsfrau nehme ich an, dass sie sich nicht auf Vertragspartner und Verträge einlässt, die von Anfang an keine tragfähige Basis für ihr Planen und Handeln als Gastronomin bedeuten würden. Es wäre ja doch abenteuerlich, geradezu ein Vabanquespiel, ohne eine derartige Basis kostenintensive Ein- und Umbauten im Gasthof zu betreiben, wie sie sie auf eigene Rechnung vorgenommen hat. Und das trotz des Wissens, es handle sich laut Eigentümerin/Verpächterin um ein „Entwicklungsgrundstück“. Die bloße Bezeichnung „Entwicklungsgrundstück“, wie gegenwärtig öffentlich von der Bank betont, reicht meines Erachtens als Argument allerdings nicht, um belegen zu können, dass  sich die – ich wiederhole mich – erfahrene, erfolgreiche Pächterin wissentlich auf diese für sie existenziell gefährliche Situation eingelassen habe, hantierend auf gänzlich schwankendem Boden. Nein, unter Zugrundelegung dieser, meiner Annahmen halte ich die Version der Genossenschaftsbank zum privatrechtlichen Vertrag und seiner Kündigung für widersprüchlich, unstimmig, mit Leerstellen versehen – sie  kann mich deshalb nicht überzeugen, es bleiben mir Zweifel an ihrer sachlichen Richtigkeit. Und – höre ich mich um – geht es nicht nur mir das so.

3. Wirtschaftlichkeit, Ökologie, Denkmalschutz. Der Abriss des „Gasthof Riedel“ ist laut PSD Bank beschlossene Sache (zumal auf keinen Denkmalschutz Rücksicht genommen werden muss und sie es auch unter dem nicht machen will). Verständlich, unter dieser Voraussetzung hat die Genossenschaftsbank das Grundstück gekauft (entsprechende Angaben enthält das Kaufangebot von BNP PARIBAS REAL ESTATE (link). Nur der Abriss des Gasthofes schafft jenen Platz, jenen Raum, der für die Realisierung  des Projektes im Sinne der PSD Bank vorgesehen ist. Mich können Zweck, Richtung und Inhalt der gewählten Argumentation folglich nicht verwundern. Es wird argumentiert – wie so gern – mit Unwirtschaftlichkeit des Objektes in seinem gegenwärtigen Zustand, unwirtschaftlich wäre auch seine Sanierung bzw. Modernisierung. Aber alle aufgeführten Aussagen zur Unwirtschaftlichkeit müssen mehr oder weniger vom Leser geglaubt werden, so wie es immer sein soll, wenn Investoren ihre Projekte in ihrem Sinne durchsetzen wollen. Demzufolge: Es gibt keine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, das Zustandekommen der ausgewiesenen Vergleichsmiete von 17.000 € ist nicht nachvollziehbar, die Berechnungsgrundlage dafür fehlt. Das Gutachten, mit dem der Abriss letztlich begründet werden soll, kennt der Leser nicht, nicht die Einzelaussagen und ihre Einbettung in Zusammenhänge. Was ihm zur Kenntnis gegeben wird, sind Teile (welchen Umfanges?) aus dem Gutachten, möglicherweise vor allem Interpretationen der Bank? Er vernimmt in deren Text zwar, dass hohe finanzielle Aufwendungen für eine Sanierung nötig wären, jedoch auch hierbei bleibt es bei vagen Angaben, etwa bezüglich des Brandschutzes. Laut Aussage „existieren erhebliche Mängel im Brandschutz“. Und was bedeutet das konkret? Was müsste zu deren Beseitigung gemacht werden? Wie ist es überhaupt möglich gewesen, den Gasthof mit den genannten erheblichen Mängeln im Brandschutz zu verpachten? Wie kommt es, dass die Behörde bisher offenbar keinen Grund gesehen hat, den Betrieb der Gaststätte aus Brandschutzgründen einzustellen, um uns Gäste und das Personal zu schützen?
Viele Fragen, Widersprüchliches, wenig wirkliche Transparenz – siehe auch Schwärzung der Kostenangaben für das Grundstück im Exposé –, unbefriedigende Antworten. Auch hier bleiben nicht nur bei mir grundsätzliche Zweifel.
(Übrigens: Wer Ökologie ernsthaft betreiben will, tut sich inzwischen oft sehr schwer mit Abriss und sucht nach anderen Lösungen.)

4. Wohnbebauung, Mieten, Mieter. Die Aspekte unter den Punkten 1-3 sind aus Sicht der Genossenschaftsbank als Eigentümerin vermutlich nur unvermeidbare, lästige Nebenaspekte in der Sache, geht es ihr doch um eine möglichst optimale Verwertung des Grundstückes zwecks Wohnbebauung. Sie zielt vornehmlich auf Gewinn, der mit der Ware Wohnen gemacht werden soll. Darin besteht dasHauptanliegen dieses Projektesdas nicht gefährdet werden darf. Dem ist letztlich alles untergeordnet, auch die kommunikative Strategie, die sich in der Darstellung der Bank zeigt. Das dort verwendete Firmenmotto „Wir verbinden Menschen und schaffen Mehrwerte“ ist Teil von Werbung, eine Nebelkerze für das, was mit dem Grundstück tatsächlich geschehen soll. Und bezüglich der Wohnbebauung liefert die PSD Bank in ihrer Darstellung zudem nicht mehr als Absichtserklärungen, wenn es heißt, auf dem Grundstück in Neue Mühle „ein nachhaltiges Angebot für alle Generationen und Zielgruppen (nicht Bevölkerungsgruppen (die Autorin)) zu schaffen“. Oder „attraktive Mieten vor Ort zu ermöglichen“ (gemeint ist ein Mieteneinstieg ab 699 € – für welche Größe?). Als Voraussetzungen werden genannt ein Planen „viel in Modulbauweise, mit hohem Vorfertigungsgrad und seriellem Bauen in einem Bauabschnitt, mit regenerativer Energieversorgung für niedrige Nebenkosten sowie mit durchdachten, effizienten Grundrissen mit optimaler Flächenaufteilung. Je mehr Skalierung wir vor Ort erreichen, desto attraktiver können wir das Mietpreisangebot gestalten. Die Skalierung hängt stark von der finalen Anzahl der Baukörper und der Geschossigkeit ab.“

Letzteres heißt auf gut Deutsch doch wohl weiterhin und ohne wirkliche Bewegung in der Sache: Die Anzahl der Baukörper soll möglichst groß sein, ihre Mehrgeschossigkeit nicht zu sehr begrenzt, eine stärkere Verdichtung in der Fläche sei nötig. (Und der Bebauungsplan müsse schnell von der SVV so „geliefert“ werden.) Das würde einerseits jene Veränderungen im Charakter des Bereichs Neue Mühle/Tiergarten/Schleuse herbeiführen, an der die PSD Bank trotz massiver Kritik festhält, darüber täuschen auch kleine Schmankerln nicht hinweg. Andererseits sind das  – nach allem, was ich weiß und was wir als Bürger von KW nun seit einigen Monaten wahrnehmen müssen – Ansätze, die so oder ähnlich in unserer Kommune bereits Anwendung finden; und ja – sie haben uns „Trutzburgen“ im Stadtinnern beschert, z. B. im Bereich Kronenhöfe / Schütte-Lanz-Str., aber auch am Nottekanal / Scheederstraße.

Es sollte dabei nicht vergessen werden: Die Entstehung dieser Wohngebiete auf der Grundlage von veränderten B-Plänen – ohne mehrheitliche Befürwortung in der SVV nicht möglich – ging z. T. mit eben solchen unverbindlichen Absichtserklärungen einher, auch mit dem Versprechen sozialer Mischung der Bewohner. https://www.youtube.com/watch?v=Rp0QmyiBmhA Doch welchen Wert diese Erklärungen tatsächlich besitzen, machen vor allem die hohen Mieten inzwischen wohl deutlich? Sie betragen mehr als die ursprünglich in Aussicht gestellten 12 € pro Quadratmeter – bereits ein beachtlicher Wert -, je nach Größe der Wohnung https://www.immobilienscout24.de/neubau/b-immobilien/kronenpark-in-koenigs-wusterhausen/125454.htmlhttps://www.ufer-quartier.buwog.com/. Das, worauf sich Stadtverordnete und Stadtverwaltung vor einigen Jahren einließen ungeachtet mancher Warnung, unterscheidet sich in der Realität sehr wohl von dem, womit ihnen gegenüber geworben worden ist und das sie letztendlich selbst öffentlich verkündeten. https://www.ufer-quartier.buwog.com/#wohnungen Rechtliche Konsequenzen hat diese deutliche Veränderung für den Investor nicht. Ist das nicht Lehr- und Lernstoff vom Feinsten – auch mit Blick auf die unverbindlichen Absichtserklärungen der PSD Bank berlin-brandenburg?

5. Angebot an die Stadt:  Stadtverwaltung als Käufer des Grundstück. War die die massive Reaktion aus KW für die psdbank wohl überraschend, so war es die Reaktion der Bank für Bürger, Kommunalpolitiker und Stadtverwaltung vermutlich ebenso;  denn auch hier zeigt sie sich schnell und geschickt reagierend: Sie bietet der Stadt das Grundstück zum Rückkauf an, allerdings präzisiert: als Tausch für ein ähnliches Grundstück. Das klingt verbindlich, nobel, aber ich denke, man ist sich im Vorstand der Genossenschaftsbank sehr sicher, dass es dazu nicht kommen werde. Vermutlich weiß man dort ausreichend Bescheid über die finanzielle  Situation unserer Kommune, auch über personelle Einbrüche im Rathaus KW nicht nur auf der Leitungsebene, über das entstandene Unvermögen dieser Kommune, ein solches Projekt zu stemmen. Ohnehin dürfte es ein ähnliches Grundstück (Wassergrundstück) im kommunalen Eigentum von KW nicht geben. Also keine wirkliche Option für unsere Stadt, m. E. mehr ein Scheinangebot. Doch für die Bank ein positives, öffentlichkeitswirksames Moment zur Selbstdarstellung.

Das alles macht aus meiner Sicht deutlich: Angesichts solcher Projekte und finanzkräftiger Eigentümer sind Wissen und Selbstbewusstsein in der SVV mehr denn je gefragt, damit die kommunale Selbstverwaltung nicht lediglich auf „Sparflamme“ ausgeübt wird, die der Kommune in mancherlei Hinsicht schaden kann, aber der Gewinnmaximierung weniger Akteure dient.

 

Rettungsringe für die öffentlichen Badestellen in KW

19. Juli 2016

Priska Wollein

Kommentar zum Antrag der Fraktion Wir für KW/UFL in der SVV vom 18.7.2016, Rettungsringe an den öffentlichen Bade- und Liegestellen in KW zu installieren.

»Es gibt auch noch eine Eigenverantwortung des Menschen« (O-Ton Scheetz, Vorsitzender SPD-Fraktion, zum Antrag Rettungsringe in der SVV vom 18.7.2016) – da denke ich doch: wenn Mensch untergeht, ist Mensch selber schuld!
Ich wünsche Herrn Scheetz also keinen Wadenkrampf oder ähnliches auf dem Lankensee… und auch nicht, dass er selbst in die Lage kommt, andere vor dem Ertrinken retten zu müssen.

Der Antrag, der von Priska Wollein in die Fraktion Wir für KW/UFL eingebracht wurde, wurde von allen anderen Fraktionen in einer Vorabstimmung abgelehnt! U. a. mit dem Hinweis auf die noch nicht bekannten »Unterhaltskosten« – und damit an die Ausschüsse verwiesen. Damit haben wir jetzt noch eine ganze Badesaison lang Zeit, uns im Rettungsschwimmen zu üben, aber im Notfall kommt sicher jede Hilfe zu spät.

Und noch eine Anekdote am Rande der Geschichte: Es gab vor ein paar Wochen eine persönliche Anfrage in der Stadtverwaltung von einem Wernsdorfer Bürger. Er wolle gern auf eigene Kosten Rettungsringe an der Badestelle Wernsdorf installieren – dies wurde aus der Verwaltung abgelehnt mit dem Hinweis, wenn er sie trotzdem installiere, würden sie wiederum auf seine eigenen Kosten entfernt werden…

Es gibt Dinge, die sind einfach nicht zu fassen für einen normalen Bürger.

Wanderarbeiter – ein dauerhaftes Problem in KW

18. Juli 2016

Redaktion

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In der heutigen SVV wurde das Thema der irischen Wanderarbeiter (siehe unseren Beitrag vom 26.5.2016) in der Einwohnerfragestunde zum wiederholten Male angesprochen. Daraufhin beteuerte Frau Urban, dass man sich in enger Abstimmung mit den Ordnungskräften und der Forstverwaltung befinde und zeitnah eine Lösung anstrebe. Da wir dieses Problem bereits seit vergangenem Jahr haben und es bereits mehrfach in der Öffentlichkeit und in der SVV sowie dem Ortsbeirat angesprochen haben – immer wieder mit dem Versprechen einer zeitnahen Lösungsfindung – wollen wir uns nicht weiter abspeisen lassen, sondern erwarten nunmehr ein umgehendes HANDELN seitens der angesprochenen Kräfte.

Und zwar, bevor sich das Thema für das laufende Jahr von alleine löst, nämlich wenn die Wanderarbeiter im Oktober von allein wieder abziehen – um im nächsten Jahr pünktlich zum Frühlingsbeginn wiederzukommen.

Was ist nun das Problem?

  • bis zu 15 Lastkraftwagen werden an den Ortsrändern auf dem Grünstreifen nachts und am Wochenende abgestellt, teils ragen sie gefährlich nahe in den Straßenverkehr hinein
  • mehrere LKW parken den Forstweg, der direkt an die Ortsbebauung grenzt, regelmässig komplett zu, so dass man kaum mehr zu Fuß vorbeikommt, geschweige denn die Forstkräfte oder auch Einsatzkräfte der Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung passieren könnten
  • Der Weg durch den Forst vom Campingplatz zum Segelfliegerdamm wird illegal als Abkürzung, Rennstrecke und zur Müllentladung benutzt; an den Wegrändern liegt Müll
  • das Geschäftsmodell fusst darauf, dass in unserem Landkreis Arbeiten ohne Rechnung ausgeführt werden von Personen, die hier keine Steuern zahlen, aber dauerhaft ihren Wohnsitz auf dem Campingplatz (über 6 Monate pro Jahr) einnehmen. Die müssten doch auch namentlich bekannt sein…
  • (und dass auch noch Erpressung, Einschüchterungen bis hin zu Bedrohungen durch die Arbeiter an der Tagesordnung sind, ist uns nur gerüchteweise bekannt).

Und bei all dem kann man nichts machen??? Besser gesagt: und da traut man sich nicht, etwas zu unternehmen?

Einzelne nutzen demokratische Strukturen schamlos aus

26. Mai 2016

Redaktion

Sie wohnen das halbe Jahr hier, sie machen Jobs ohne vertragliche Grundlage (wo sie wohl ihre Steuern zahlen?) und zocken Bürger ab, sie gefährden Menschen und Tiere durch rücksichtsloses Schnellfahren durch den Ort, sie laden riesige Mengen Bauschutt und Abfälle mitten in den Wald, sie parken Waldwege zu, die dadurch im Brandfall nicht befahren werden können und zerstören Wildzäune. Sie parken mit ihrem Fuhrpark die gemeindlichen Grünstreifen zu. Neuerdings nutzen sie die Forstwege, um ihren Weg durch den Ort zur Autobahn »abzukürzen« und fahren mit 100 Sachen durch den Wald – mehrmals täglich, hin und zurück. Sie bedrohen Bürger verbal und mit körperlicher Gewalt. Kurz, sie benehmen sich äußerst rücksichtslos und nutzen unser bürgerliches demokratisches System aus, um genau davon zu profitieren.

Wir reden nicht von Flüchtlingen oder Touristen, wir reden von europäischen Bürgern, die hier bei uns in Königs Wusterhausen ihr »Geschäftsmodell« betreiben. Ortsvorsteher und Bürgermeister erscheinen machtlos, die Polizei kann wegen nicht existierender Rechtsabkommen nicht wirkungsvoll eingreifen, der Forst darf keine Waldschranken abschließen und keine Schranken setzen, wo der Weg teils auf Privatgrund liegt… also müssen wir all dies dulden???

Uns erstaunt, dass in einem System, wo anscheinend für alles eine Regel existiert und man hunderte Euro Bußgeld zahlen kann für einen nicht entfernten Hundehaufen, solche Machenschaften ungestraft vonstatten gehen – unter den Augen aller, auf Kosten aller.

Die Forstbehörde hat sich nun einen »kreativen« Weg einfallen lassen, um wenigstens auf die bestehende Rechtslage hinzuweisen: sie hat Aushänger mit einem Schreiben in Deutsch und Englisch verfasst und diese an die Waldzugänge gehängt. Ob dies Einsicht erzeugt?

Die Bürger von Königs Wusterhausen bitten wir, Vorkommnisse an den zuständigen Revierpolizisten Herrn Siewert (Email: christian.siewert@polizei-brandenburg.de) bzw. unter 110 zu melden.

(Ergänzung der Redaktion) – Eine Rückmeldung erreicht uns von Herrn Siewert:

»Polizei und Ordnungsamt stehen engem Kontakt zur zuständigen Behörde, der Oberförsterei Königs Wusterhausen. Beschwerden und Anregungen werden dieser Behörde überstellt.
Der Ansprechpartner für die Waldproblematik am Campingplatz Zernsdorf ist Frau Wachtel von der Oberförsterei Königs Wusterhausen.«

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Volksbegehren gegen Massentierhaltung startet heute

15. Juli 2015

Redaktion / Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Wie fast jede(r) weiß, hat auch Königs Wusterhausen mit Wiesenhof einen Geflügelbetrieb mit Massentierhaltung. Und sind wir ehrlich – keiner weiß, wie es hinter den Zäunen und Wänden am Segelflieger Damm aussieht. Einen Tag der Offenen Tür hat Wiesenhof noch nicht veranstaltet, tritt allerdings öffentlich im Ortsbild als Sponsor des Wiesenhofcup (ein Fußballturnier in Zernsdorf) fröhlich in Erscheinung.
Auch hier wäre mehr Transparenz der richtige Weg, denn alle Lebewesen sind als Bewohner unserer Stadt auch unter unserer Obhut.

Aber nicht nur deshalb sollte man sich das Anliegen des seit heute startenden Volksbegehrens in Brandenburg aufmerksam durchlesen – und mit seiner Unterschrift für Bewegung in der Tierindustrie sorgen.

ACHTUNG: Sie können auch per Briefwahl wählen! Unterlagen hier anfordern.

Volksentscheid

Nachdem die Volksinitiative gegen Massentierhaltung im Brandenburger Landtag gescheitert ist, initiierte man nun ein Volksbegehren seitens des Bündnisses Agrarwende gegen Massentierhaltung und für artgerechte Tierhaltung, um artgerechte Tierhaltung durchzusetzen. Es gibt dazu eine eigene Webseite:
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Gefordert wird:

  1. Es dürfen ausschließlich art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden. Dabei muss die Tierhaltung an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden sein. Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe dürfen gar nicht mehr gefördert werden.
  2. Verbot des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen sowie Schnäbeln bei Hühnern! Wir müssen unsere Tiere endlich so halten, dass die Verhaltensstörungen Schwanzbeißen und Federpicken nicht mehr auftreten, statt die Tiere an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen!
  3. Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg!
    Es braucht einen von der Regierung unabhängigen Tierschutzbeauftragten, um auf Missstände in der Tierhaltung schnell, kompetent und wirksam reagieren zu können.
  4. Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände!
    Tiere können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Agrarinvestoren schon. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden, die Tierschutzverbände müssen die Rechte der Tiere auch vor Gericht vertreten dürfen!

80.000 Unterschriften in sechs Monaten nötig
Die Volksinitiative war der erste Versuch und die erforderlichen Unterschriften für die Volksinitiative kamen schnell zusammen: 20.000 wären nötig gewesen, 34.000 waren es am Ende. Damit landete das Anliegen im Landtag. Der lehnte Mitte März mit großer Mehrheit ab, nur die Grünen stimmten dafür.

Aus diesem Grund hat sich das Aktionsbündnis entschieden, ein Volksbegehren zu beantragen. Dem Bündnis gehören mehr als 40 Organisationen an.Das Bündnis hat sechs Monate Zeit, um die gesetzte Hürde von insgesamt 80.000 Unterschriften in den amtlichen Unterschriftenlisten zu sammeln. Wenn bis zum 14. Januar 80.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützen, kommt es im Herbst 2016 zu einem Volksentscheid über die Massentierhaltung!
Zwar muss erst der Landtag erneut darüber abstimmen, lehnt der jedoch ab, kommt es automatisch zu einem Volksentscheid. Der läuft ab wie eine Wahl, bei der die Mehrheit (mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten) für die Vorlage stimmen muss, damit sie angenommen wird.


“Nachdem unsere Forderungen mittlerweile auch vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Agrarpolitik in der Tierhaltung bestätigt werden, gibt uns das zusätzlichen Aufwind” sagte Jochen Fritz, Biobauer aus Werder und Initiator des Volksbegehrens. “Es wird immer deutlicher, es bedarf einer baldigen Systemänderung in der jetzigen Nutztierhaltung, die aktuelle Tierhaltung erfährt bei Verbrauchern keine Akzeptanz mehr. Hier muss die Politik handeln und nicht auf den Markt verweisen.”


Noch einmal die Argumente des Bündnisses in kurz:

Tiere sind Mitgeschöpfe
Mit der Haltung von Tieren übernehmen wir ethische Verantwortung. Geplante Neuanlagen für Zehn- bis sogar Hunderttausende Hühner und Schweine widersprechen jeder Tiergerechtigkeit bei Haltung, Transport und Schlachtung.

Verbrauchern drohen Gesundheitsgefahren
Standardmäßig wird in den Ställen viel Antibiotika verabreicht – dreimal mehr als in der Humanmedizin. Als Folge bilden sich zunehmend für Menschen gefährliche antibiotikaresistente Krankheitserreger, eine tickende Zeitbombe.

Natur- und Umweltbelastungen
Die lokale Konzentration der Massentieranlagen und die damit einhergehende anfallende Gülle führen zur Überdüngung von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern. Unsere Wasserqualität verschlechtert sich besorgniserregend.

Abnahme der Lebensqualität
Schadstoffimmissionen, z.B. durch Ammoniak, verpesten das jeweilige Umfeld. LKW-Transporte verursachen Lärm. Beides beeinträchtigt Anwohner und schadet der land- und naturtouristischen Attraktivität Brandenburgs. – Fragen Sie sich einfach einmal selbst, ob sie direkt neben einem Schweinemastbetrieb leben wollen…

Wertschöpfung geht verloren
International agierende agrarindustrielle Großinvestoren kaufen Brandenburgs Land auf. Einer Handvoll schlecht bezahlter Arbeitsplätze in Massentieranlagen stehen der Rückgang kleiner und mittlerer Höfe sowie Landflucht gegenüber.

Gentechnik auf dem Teller
Mehrheitlich lehnen Verbraucher Agro-Gentechnik ab. Futtermittelimporte von Gen-Soja aus Südamerika verursachen aber nicht nur ökologische und soziale Probleme anderswo, sondern landen über Hintertürchen auf unseren Tellern.

Billigfleisch hat Folgekosten
Überproduktionsbedingte Billigexporte in Eine-Welt-Länder zerstören dort Märkte und verstärken den Hunger. Die Folgekosten von Massentieranlagen tragen hingegen nicht die Konzerne, sondern die Allgemeinheit und hiesigen Kommunen.


Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auch unter www.agrarwen.de
www.volksbegehren-massentierhaltung.de

Kontakt:
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau
Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V.
Marienstraße 19 – 20
10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 48 24 40
Fax: 030 – 28 48 24 48
E-Mail: info@agrarwen.de

Zur Entwicklung am Flughafen BER

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Neue BER-Kostenrisiken in Millionenhöhe. Das Land Brandenburg wird eine weitere Bürgschaft für das Bauprojekt in Höhe von 407 Millionen Euro übernehmen. Damit kann sich die Flughafengesellschaft (FBB) Geld auf dem Kapitalmarkt besorgen. Ohne diese Bürgschaften wäre die FBB (Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg) nicht kreditfähig.

Dieser Betrag addiert sich zu einem „Sondervermögen“ in Höhe von ebenfalls 407 Millionen Euro, das als sog. Schattenhaushalt eingestellt wurde. Brandenburg wird in dieser Höhe Kredite aufnehmen und als Gesellschafter Darlehen an den Flughafen weiterreichen. Das Geld soll die FBB zurückzahlen. Es ist zu befürchten, dass das nie geschehen wird. Damit dürften die Kosten für den Flughafen auf mindestens 6,8 Milliarden Euro steigen.

Diese Geldpolitik ist nur möglich, weil die Zinsen z. Zt. so niedrig sind. Leider finden wir diese Großzügigkeit nicht bei der Finanzierung von Schulen, Kitas und beim Straßenbau.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass schon über eine mögliche Privatisierung des BER nachgedacht wird. Es ist ja bekannt, dass der BER frühestens 2030 (sehr optimistisch) einen Gewinn erwirtschaften wird. Die Anteilseigner (Brandenburg, Berlin, Bund) müssten also nochmals einem möglichen Investor diesen Kauf mit Steuergeldern versüßen, d.h. den Käufer dafür bezahlen, dass er den BER ”nimmt“.

In seiner Sitzung am 30.04.2015 hat der Landtag das Volksbegehren zum Nachtflugverbot mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mit der Begründung eines hervorragenden Schallschutzes abgelehnt und auch die Volksinitiative gegen eine 3. Start- und Landebahn wurde abgewiesen! Mit diesem Ergebnis werden sich die Bürgerinitiativen rund um den BER nicht abspeisen lassen!

Alles neu macht…

24. März 2015

Katrin Dewart-Weschke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Königs Wusterhausen

Parkbank Alberts Collection Typ Sedan

…nicht nur der Mai. Bereits jetzt locken die ersten warmen Sonnenstrahlen nach draußen zum Verweilen. Höchste Zeit, die Parkbänke in Ordnung zu bringen.

Die Stadt konnte nun nach dem Ende Februar beschlossenen Haushalt die Tischlerei Dirk Behrendt aus dem Ortsteil Zernsdorf beauftragen, insgesamt 106 Bänke im gesamten Stadtgebiet neu aufzuarbeiten.

Neben den Bänken auf der Mühleninsel und in der Gerichtsstraße im Zentrum erhalten überwiegend die Bänke in den Ortsteilen einen neuen Anstrich. Auch die Sitze in Bushaltestellen werden erneuert.

Die Bänke werden je nach Ausführung und Konstruktion entweder komplett eingesammelt oder nur die Belattung demontiert. Die Instandsetzung dauert ca. zwei Wochen.

Bis in den Mai hinein sind dann die Bänke wieder neu…

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

 

 

Antworten der Verwaltung und des Bürgermeisters auf Fragen nach dem Seezugang an der Dorfaue in Zernsdorf

10. November 2014

Matthias Fischer, Zernsdorf

Wir haben Antworten bekommen. Nicht auf alle unsere Fragen. Aber wenigsten auf einen Teil. Wir erfuhren, dass Herr Dr. Franzke sich offensichtlich nicht an seine Aussagen aus dem letzten Jahr erinnert.

Nun hat es eine Entscheidung des Ortsbeirats von Zernsdorf gegeben. Diese lautet, dass man keine Ahnung von den Verhältnissen im Ort hat und deshalb nicht entscheiden kann.

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Seezugang an der Friedensaue in Zernsdorf

15. September 2014

Uta Pews, Zernsdorf

Zernsdorf ist ein See-Dorf: Es liegt mit über 10 km Uferfront direkt an den drei Seen Krüpelsee, Zernsdorfer Lanke und Uckleysee. Wir setzen uns für die Öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit der Seen für die Allgemeinheit ein – so, wie es in der Landesverfassung Brandenburgs [8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), Absatz (3)] gefordert wird:
»Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.«

Mitten in Zernsdorf gibt es einen öffentlichen Weg, der so gar nicht (mehr) öffentlich ist – und das schon seit Jahrzehnten: der Seezugang zum Krüpelsee in der Friedensaue. Niemand konnte uns belegen, warum dieser Weg vor etlichen Jahren mit einem Zaun verschlossen wurde, niemand kümmerte sich über Jahrzehnte hinweg, dass dieses Stück öffentliches Land auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Man möge sich vorstellen, dass es mitten im Ortskern, der mit der neu gepflasterten Friedensaue einen lang ersehnten und erklärten Mittelpunkt für das öffentliche Leben erhalten hat, keinen Zugang zur südlichen Seeseite gibt, keinen Blick über das Wasser hinüber nach Senzig, und natürlich auch keine Möglichkeit, hier anzulegen, sei es als Nachbar, Besucher der örtlichen Infrastruktur oder als Bootstourist.
2013 sollte nun der Zugang geöffnet werden, der damalige Ortsvorsteher (SPD) setzte sich persönlich dafür ein. Passiert ist nichts…

Doch, etwas ist geschehen: auf Antrag von Unbekannt wurde ein Gutachten durch die Untere Naturschutzbehörde erstellt, das sich auf die »Errichtung einer Beobachtungs- und Aussichtsplattform« bezog – Wer sich dieses Konstrukt ausgedacht hat, ist nicht bekannt und derjenige muss jedenfalls im Sinn gehabt haben, unser Bemühen durch maßlose Übertreibung ad absurdum zu führen. Damit wird jedoch versucht, alle Bemühungen um eine Öffnung im Keim zu ersticken – durch ein Gutachten, das a priori nichts mit der Öffnung des Weges zu tun hat. Die Forderung nach einer Zugänglichmachung des Allgemeinbesitzes besteht daher nach wie vor und zwar ohne Einschränkung. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es bereits weitere Zugänge gibt.

Wir haben einen Offenen Brief an den Bürgermeister von Königs Wusterhausen, Herrn  Dr. Franzke, geschrieben mit unseren Fragen betreffend die Öffnung des Seezuganges an der Friedensaue.

1. Ist das dem Ortsbeirat vorliegende Gutachten der Unteren Naturschutzbehörde durch Besichtigung des Gutachters vor Ort entstanden oder durch Befragen der Anwohner – die davon profitieren würden, dass der Zugang geschlossen bleibt?

2. Welche Größe hat das Gelände (Weg und Wiesen am Seeufer), das sich in kommunalem Besitz befindet? Ist es richtig, dass es sich dabei um die Flurstücke 673, 641, 602 handelt, wie auf der Karte zu sehen ist (Quelle: Brandenburg viewer)?

ZumSee_Zernsdorf

3. Wann gibt es endlich einen Ortstermin mit einer Begehung des Seezuganges und des Ufers, an der alle interessierten Bürger teilnehmen können?

4. Wo und wann dürfen und können interessierte Bürger Akteneinsicht nehmen, um nachvollziehen zu können, wie und warum es in der DDR zur Schließung des Seezuganges kam, wie von der BI »Bürger vor Ort« in ihrem Wahlflyer behauptet?

5. Wie kann es im Interesse einer Partei wie der SPD sein, die Bürger eines Ortes zu benachteiligen zugunsten zweier einzelner Anwohner, die allein von dem geschlossenen Zugang profitieren?

6.  Ein Seezugang für die Öffentlichkeit, mit umweltfreundlicher und sinnvoller Nutzung in der Ortsmitte, würde die Attraktivität des Ortes und somit die Lebensqualität aller Bürger erhöhen.
Wann also wird der öffentliche Seezugang in der Friedensaue für alle Bürger wieder öffentlich?

7. Zernsdorf liegt in weiten Bereichen direkt am See – dennoch gibt es denkbar wenige Zugänge für die Menschen, die kein Seegrundstück besitzen. Warum soll am Zernsdorfer Krüpelsee nicht möglich sein, was in vielen Gemeinden gängige Praxis ist? Nämlich eine Öffnung der bereits früher vorhandenen Zugänge?

Anlagen:
_Karte (Quelle: Brandenburg viewer, klicken zum öffnen)

_Auszug aus dem Brandenburgischen Landesverfassung, 8. Abschnitt NATUR UND UMWELT Artikel 40 (Grund und Boden), insbes. Absatz (3)

VerfassungBrandenburgArt40

_Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde

140813_SchreibenSeezugang (anklicken zum Herunterladen)

Anmerkung vom 10.11.2014: Lesen Sie hier die Antworten der Stadt.