Archiv der Kategorie: Windkraftanlagen im Wald

WEA: Wir wurden betrogen und müssen uns wehren!

26. April 2016

BI Wernsdorf/Ziegenhals u. Zernsdorf/Uckley

Liebe Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley, liebe Bürger aus Königs Wusterhausen,

seit Januar dieses Jahres ist der Waldfrevel in unseren Wäldern für die Errichtung von 10 Windkraftanlagen von jeweils 199 m Höhe in vollem Gange. Diese Zerstörung geht einher mit der sukzessiven Vernichtung der dort und im Umfeld angesiedelten Vogelwelt (u.a. Rot- und Schwarzmilan, Seeadler). Aber nicht nur Fauna und Flora werden künftig unter dieser Energieindustrieanlage im Wald zu leiden haben, sondern auch wir Anwohner durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall.

Trotz unserer 144 Einwendungen gegen dieses Vorhaben, die am 20.05.2015 in einer 10-stündigen Erörterung behandelt wurden, trotz unseres Einspruchs vom 22.09.2015 gegen den 3. Entwurf des Teilregionalplanes Windenergienutzung, dem 374 Bürgern mit ihrer Unterschrift zustimmten, werden nun Tatsachen geschaffen. Selbst das von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg verabschiedete Flughafenstrukturkonzept, welches unseren Wald u.a. als Landschaftsschutzgebiet und Erholungswald zum Ausgleich für die künftige Belastung durch den BER ausweist, ist nur noch Makulatur – keine Behörde hält sich daran! Politik und Windkraftlobby haben ein Komplott geschmiedet, um im letzten Jahr des alten EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) noch einmal richtig auf unsere Kosten absahnen zu können.

Die Hürden der Bürgerbeteiligung im Land Brandenburg sind sehr hoch! Demokratische Mitbestimmung ist auch hier erfahrungsgemäß nicht gratis zu haben! Man muss sie erstreiten bzw. mit Geld einklagen! Zu diesem Schritt haben sich am 24.02.2016 und am 11.03.2016 zahlreiche Bürger auf unseren Info-Veranstaltungen im Gasthaus „Zur Linde“ entschlossen. Gemeinsam mit dem NABU haben wir ein Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley eingeleitet und rufen Euch auf, dieses mit einer Spende finanziell zu unterstützen. Auch Petra Kelling, Schauspielerin aus Wernsdorf, und weitere namhafte Bürger unterstützen diese Aktion mit einer Spende und helfen uns tatkräftig! Das bereits vorhandene Spendenaufkommen von ca. 2.000 € (Dank an alle ersten Spender!) reicht nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken! Der Kostenvoranschlag des Anwaltes geht von ca. 10 Tsd. € aus!

Die Spenden können
1. entweder überwiesen werden an:
NABU Brandenburg
IBAN: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: Spende BI-Klage Windpark Uckley
(Ab 200 € wird eine Spendenbescheinigung zugeschickt, andernfalls kann der Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.)

2. oder in bar auf der Spendenliste der BI-Sammlung eingezahlt werden, dann allerdings ohne Spendenbescheinigung.

Verwendete Wegematerialien beim Bau der WEA

10. April 2016

Redaktion

Der Landrat antwortet auf unsere Nachfrage

Im Folgenden das Antwortschreiben des Landkreises an Herrn Ennullat bzgl. der in den Wegen verbauten Materialien, die allerorten im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf ausgebaut werden, damit die gewaltigen Anlagen dort installiert werden können. Es handelt sich demgemäß also nur um „optische Beeinträchtigungen“ und der „Störstoffanteil“ sei als gering einzuschätzen… !

Antwortschreiben LK 23.03.2016

Dr. Franzke und die gute Politik

6. März 2016

Matthias Fischer

„Wir machen hier in Königs Wusterhausen eine gute Politik“ – das ist einer der liebsten Sprüche unseres Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke (SPD) bei vielen Gelegenheiten, sei es bei der Eröffnung einer Einrichtung, deren Betrieb zu den pflichtigen Aufgaben der Kommune gehört oder in seinen Berichten vor der Stadtverordnetenversammlung.

Heute hätte er wieder einmal Gelegenheit gehabt, das zu demonstrieren. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg mit seinem Brandenburg-Team war 6 Stunden vor Ort in Uckley (Zernsdorf), um sich die Sorgen und Nöte der Bürger anzuhören. Auch Bürgermeister Dr. Franzke und Landrat Stephan Loge (SPD) waren eingeladen, um zur neuesten Industrieansiedlung in KönigsWusterhausen Stellung zu beziehen.

Beide kamen nicht. Ohne Entschuldigung.

Unentschuldigt deshalb, weil sie als die höchsten Wahlbeamten von Stadt und Landkreis die verflixte Pflicht haben, sich der Sorgen und Nöte ihrer Bürger anzunehmen, gerade bei diesem höchst umstrittenen Industrieprojekt in unserem Stadtgebiet.

Gute Politik geht anders. Ob sich die betroffenen Menschen bei der nächsten Wahl daran erinnern, wenn sie ihr Kreuz setzen?

WKAs und §36BauGB – ein Offener Brief an die MAZ

1. März 2016

Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge, 61352 Bad Homburg v.d.H.

Nachfolgend eine Zuschrift von Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge an Franziska Mohr von der MAZ Königs Wusterhausen. Er ist auch an Bürgermeister Dr. Lutz Franzke gegangen.

Sehr geehrte Frau Mohr,

mit Interesse habe ich den angehängten Artikel gelesen.

Ich (seit über 30 Jahren im behördl. Naturschutz, aktuell – auch wenn hier ausdrücklich außerdienstlich zugange – über die Woche bei einer Naturschutzbehörde für Ordnungswidrigkeiten zuständig) würde ja nun zumindest penibel beobachten, ob alles exakt so läuft, wie genehmigt, ansonsten wäre sofort Ordnungswidrigkeitsanzeige zu erstatten.

Das alles paßt insgesamt zu Recherchen, die ich momentan in Sachen kommunale Beteiligung in Genehmigungsverfahren anstelle. Ich denke, daß wir hier eine grundsätzlich fehlerhafte Gesetzeslage haben, der die Verfahrenspraxis mehr oder weniger freiwillig folgt, von der späteren (Nicht-) Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ganz zu schweigen.

Wie es die Kommune KW offensichtlich aus eigener Erfahrung erlebt, ist §6 BauGB ein Nährboden für vielerlei genehmigungsrelevante Abenteuerlichkeiten. Dabei gehe ich davon aus, daß oft der Anwendung des §36 Abs.2 Satz 3 BauGB zwar eine nominelle, aber tatsächlich nicht eine formal als solche ansprechbare gemeindliche Einvernehmensentscheidung zugrundeliegt, so daß sich die Genehmigungsbehörde beim „Ersetzen“ in einer rechtlichen Grauzone bewegt, weil es formal gar kein zu ersetzendes Einvernehmen gab.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der am Schluß dieses Schreibens noch einmal zusammegefasste Trott, der schon mehrere Generationen von Genehmigungsbehörden- respektive v.a. Bauaufsichtsbehördenmitarbeitern prägt und geprägt hat. 

Ich denke, daß die derzeitige Einvernehmensregelung des §36 BauGB in sich und an sich gar nicht legal funktionieren kann. Denn es wird in aller Regel nicht die Herstellung des Einvernehmens zu einer beabsichtigten konkreten behördlichen Zulassung oder Ablehnung verlangt (das wäre OK), sondern die Zustimmung zu einem mehr oder weniger maroden Antragsmaterial.

Es besteht v.a. (aber nicht nur) ein exemplarischer Konflikt zwischen §36 Abs.1 Satz 1 und 2 BauGB einerseits und z.B. §36 Abs.2 Satz 2 (ab Semikolon) BauGB andererseits.

Hinzu kommt eine zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine Gemeinde vor allem bei größeren Projekten wie WKA noch gar nicht voraussehbare inflationäre Nebenbestimmungsflut. Diese pervertiert den verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinn von Nebenbestimmungen, nämlich die gesetzkonforme Ausnutzung einer Genehmigung zu sichern, dadurch, daß die Nebenbestimmungen stattdessen zu einem nennenswerten Teil dazu dienen, Antragsdefizite aufzufangen, sprich marode Anträge zu sanieren und (oft m.E. entgegen §36 Abs.3 VwVfG, weil letztendlich etwas anderes als beantragt, genehmigt wird) zu modifizieren.

Die Annahme liegt nicht fern, daß sich das alles sicher auch in der Furcht der Genehmigungsbehörden begründet, sonst (politischen) Ärger mit Investoren zu bekommen.

Die Crux liegt also darin, daß aktuell gemeindliche Zustimmung zu Antragsmaterial und gemeindliches Einvernehmen zu der Genehmigung/Zulassung, die zuständige Behörde letztendlich aus dem Antragsmaterial strickt, fast ausnahmslos nicht getrennt werden und keiner merkt es.

In den Kommentaren zu §36 BauGB kommen die o.g. Aspekte in der Regel nicht zur Geltung.

Ich habe den §36 BauGB nun unter http://www.36baugb.igsz.de attackiert. Daß ich massenweise Mitzeichner für die v.g. Attacke suche, muß ich wohl nicht betonen.

Siehe auch  http://www.peter-kremer.de/images/dokumente/veoeffentlichungen/aufsaetze/ZUR_4_2006_S.190-193.pdf  Satz 1

Diese Mail ist  nicht vertraulich, kann also offen diskutiert werden.

Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
http://www.wiki.igsz.de

P.S.: Ihr Kommentar aus 2011 (ebenfalls angefügt), den ich im Zuge von Recherchen (s.o.) quasi „am Rande“ aufgriff, ist super und paßt sicher auch für zahlreiche immissionsrechtlich windige Angelegenheiten……

MA-20110214-idF20120614-1326 MA-20150226-1124

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PETITION / Überprüfung der Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley

28. Februar 2016

Swen Ennullat, Niederlehme

Sehr geehrter Herr Wille, sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachfolgender Petition wird um Überprüfung einer Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hinsichtlich der Genehmigung der Errichtung von zehn Windkraftanlagen (WKA) in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf (Waldgebiet Uckley) gebeten, zugleich einer Prüfung der möglichen Verhängung eines sofortigen Baustopps.

I. Vorbemerkung

Die Firma ABO Wind AG beantragte am 27.06.2014 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 13 WKA mit einer Leistung von 5 MWel je Anlage, einem Rotordurchmesser von 132 m, einer Nabenhöhe von 140 m und einer Gesamthöhe von 206 m im Windpark Uckley Nord. Die Anlagen sind auf Grundstücken in Wernsdorf, in der Gemarkung Wernsdorf geplant.

Die Inbetriebnahme der Anlagen war gemäß Antrag für Dezember 2015 vorgesehen. Das beantragte Vorhaben ist unter der Nr. 1.6.2 mit V in Spalte C des Anhanges 1 der 4. BImSchV einzuordnen und somit genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Zudem handelt es sich um ein Verfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Da die beantragten Anlagen im Wald errichtet werden sollen, wurde im Einvernehmen mit dem Vorhabensträger festgelegt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erfolgen hat. Gleichwohl ergäben die 12 ha in Anspruch zu nehmender Wald allein eine UVP-Pflicht. Aufgrund der dieser Pflicht war ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Das Verfahren fand unter Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Das beantragte Vorhaben wurde am 11.02.2015 in der Tageszeitung Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ), Dahme-Kurier, Ausgabe Königs Wusterhausen sowie im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekanntgemacht. Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen lagen einen Monat, vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im LUGV, Regionalabteilung Süd Cottbus, in der Genehmigungsverfahrensstelle sowie in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen aus und konnten dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Die Einwendungsfrist endete am 31.03.2015.

Fristgemäß gingen 144 Einwendungsschreiben von 191 Personen ein. Die Einwendungen wurden am 20.05.2015 in der Zeit von 10:05 bis 21:11 Uhr im Rahmen eines Erörterungstermins unter Leitung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz / Regionalabteilung Süd nochmals vorgetragen. Zum Umfang der konkreten Einwendungen wird auf die 114-seitige Ergebnisniederschrift verwiesen, die durch die Untere Bauaufsicht beigebracht werden könnte.

II. Sachverhalt

Durch Veröffentlichung der MAZ vom 20.02.2016 wurde nun bekannt, dass Anwohner von Uckley in unmittelbarer Nähe der beantragten Standorte umfangreiche Rodungs- und Baumaßnahmen feststellten. Augenscheinlich war der Errichtungsträger bereits längere Zeit tätig. 

Erst 4 Tage später, am 24.02.2016, wurde – trotz der o.g. vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit – im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen die Genehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz / Regionalabteilung Süd nachträglich veröffentlicht. Der Bescheid und seine Begründung konnten ab dem darauffolgenden Tag, dem 25.02.2016, zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen eingesehen werden. 

Nach Einsichtnahme am ersten möglichen Termin wurde nunmehr bekannt, dass der Genehmigungsbescheid des LUGV auf den 22.01.2016 datiert ist und die Errichtung von vorerst zehn Windkraftanlagen erlaubt. Gerügt werden muss bereits an dieser Stelle, dass die im Bescheid aufgeführten „Nebenbestimmungen“ der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Eine vollumfängliche Nachvollziehbarkeit des Verfahrens – insbesondere, ob die vorgetragenen Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger angemessene Berücksichtigung fanden – ist damit nicht gewährleistet.

Gegen die Genehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz kann nun innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Durch Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit konnte auf einem Baustellenschild vor Ort ferner festgestellt werden, dass die Untere Bauaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald bereits am 02.02.2016, also mehr als drei Wochen vor öffentlicher Bekanntgabe der Entscheidung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und damit mehr als sieben Wochen vor Ablauf der Widerspruchsfrist die Baufreiheit erklärt hat, die der Betreiber offenbar sofort nutzte. Mögliche einzulegende Rechtsmittel von Betroffenen laufen damit ins Leere, weil durch die stattfindenden Rodungs- und Baumaßnahmen längst unwiderrufliche Fakten geschaffen werden.

III.  Berechtigte Zweifel an der Gültigkeit des Genehmigungsbescheides des LUGV

Zwar werden im o.g. Bescheid erhebliche Beeinträchtigungen von Flora und Fauna durch Rodungen, Zuwegungen, Kranstellflächen und Betrieb der Windkraftanlagen auch im Bereich von Mooreinzugsgebieten oder das erhöhte Tötungsrisiko (z.B. von Fledermäusen) eingeräumt, letztendlich wird aber aus „wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ die Genehmigung erteilt. 

III.1 Mögliche fehlende Berücksichtigung der Landesentwicklungsplanung Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) u.a.

Die Genehmigung erfolgte auch, weil die beeinträchtigten Biotope jeweils separat betrachtet wurden. Fraglich ist, ob dies überhaupt in dieser Form erfolgen konnte.

Der noch immer gültige und dadurch im Genehmigungsverfahren aus Sicht des Unterzeichners zu berücksichtigende Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, die Konkretisierung im Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung i.V.m. dem aktuellen Strukturatlas, denen auch der  Landkreis Dahme-Spreewald wie auch die betroffenen Gemeinden ihre Zustimmung erteilten, weisen das in Rede stehende Waldgebiet Uckley nämlich in Gänze dem Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ und damit einer Freiraumentwicklungsfläche zu (vgl.: http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/flughafenumfeld-bbi_planungsatlas-teil-b.pdf).

Das Landschaftsschutzgebiet Uckley wird im Weiteren als Gebiet ausgewiesen, das dem Erhalt und der Entwicklung von naturnahen, unzerschnittenen Laub- und Mischwaldkomplexen, der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, der Erschließung von Naherholungsräumen sowie Maßnahmen zur Renaturierung und naturnahen Entwicklung von Wald dient. Die anstehenden Baumaßnahmen gefährden diese Zwecke und Funktionen jedoch erheblichst.

III. 2 Möglicher Verstoß gegen das Landeswaldgesetz

Darüber hinaus wurde mit der Waldkartierung des Landes Brandenburg (2012) das Waldgebiet Uckley als Mooreinzugsgebiet (WF 7711) ausgewiesen, in dem sich 40 Biotope, darunter fünf Waldmoore befinden. Diese können wegen ihrer besonderen ökologischen Bedeutung als „geschützte Waldgebiete“ i.S.d. § 12 Waldgesetz BB betrachtet werden. Auch hier könnte ein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen vorliegen.

III. 3 Möglicher Verstoß gegen tierökologische Abstandskriterien

Mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01.01.2011 – „Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ wurden auch tierökologische Abstandskriterien festgelegt. Die in Rede stehende Genehmigung wird auch auf die Beachtung der Richtlinie des eigenen Hauses vor allem in Bezug auf die Horste und Nahrungshabitate,  z. B. von See- und Fischadlern, Rot- und Schwarzmilane, Ziegenmelker, Eulenvögel oder von 12 Fledermausarten, nochmals zu überprüfen sein.

IV. Schlussbemerkung

Unabhängig von dem mindestens „ungeschickten“ Handeln der Genehmigungsbehörden in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Genehmigungsstand des Bauvorhabens, das rügenswert ist, bestehen – insbesondere aus ökologischen Gesichtspunkten – erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Errichtung der Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley, so dass der NABU Brandenburg in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Bürgerinitiative aktuell eine Klage prüft.

Durch die stattfindenden  Baumaßnahmen kommt es jedoch bereits jetzt fortlaufend zur schrittweisen Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes. Eine Zerstörung, die scheinbar derzeit auch durch die Einlegung von Rechtsmitteln nicht verhindert werden kann. Aufgrund dieser Eilbedürftigkeit wird der Kreistag nicht nur um bevorzugte Bearbeitung bzgl. der Überprüfung des Handelns der Unteren Bauaufsicht, sondern auch um Prüfung der Verhängung eines sofortigen Baustopps gebeten, möglichst noch im Rahmen einer „Tischvorlage“ bei der anstehenden Sitzung des Kreistages am 02.03.2016.

Sollte eine postalische Zusendung der Petition notwendig sein, bitte ich um diesbezügliche Mitteilung. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Hochachtungsvoll
Swen Ennullat
Wernsdorfer Str. 97a
15713 Königs Wusterhausen

LESERBRIEF / Effizienz von Windkraftanlagen

4. Januar 2016

Herr und Frau Schulz, Wernsdorf

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Ein Leserbrief als Kommentar zur MAZ v. 29.12.2015 S.7 „Wir haben ein Konzept“

Glückwunsch an unseren Ministerpräsidenten für seine Erkenntnis, dass es  zur effektiven Nutzung von Windenergie vor allem neuer und bezahlbarer Speichertechnologien bedarf! Diese Einsicht hatten bereits vor über fünf Jahren die zahlreichen Bürgerinitiativen des Landes Brandenburg, weshalb diese sich gegen die Verspargelung unserer Heimat mit Windmühlen und vor allem gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern zur Wehr setzten (bei uns in Königs Wusterhausen z. B. in einem Mooreinzugsgebiet mit vielen streng geschützten Vogel- und mindestens 12 Fledermausarten! ).

Bislang hat sich jedoch unsere Landesregierung mit nicht zu überbietender  Arroganz über diese Initiativen hinweggesetzt, was nicht zuletzt auf der Landtagssitzung am 26.09.2015 zum Ausdruck kam, auf der die „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ von den Regierungsfraktionen und den Grünen abschmettert wurde – analog auf ‚Planerfüllung‘ handelte jetzt die zuständige Regionale Planungskommission Lausitz – Spreewald mit Ihrem Beschluss vom 17.12.15, dieses Gebiet wieder als WEG  Uckley 01 trotz vorhandener Erkenntnisse in den 3.Entwurf des Plandokumentes aufzunehmen.

Die neue Erkenntnis unseres Ministerpräsidenten gibt uns etwas Hoffnung hinsichtlich eines allmählichen Umdenkens unserer Landesregierung bei der Nutzung von Windenergie. Trotzdem werden wir alles daran setzen, die vorgenannte Volksinitiative als Volksbegehren ab 07.01.2016 bis 06.07.2016 zum Erfolg zu führen.

Windkraft: Vernunftkraft leitet Beschwerdeverfahren gegen Fraunhofer-Institut ein

20. Oktober 2015

Dr.–Ing. Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft

Ein Beitrag zur Windenergienutzung von Detlef Ahlborn, Bundesinitiative Vernunftkraft, der am 19. Oktober in FAKT IST… von der ARD zum Thema Windkraftanlagen im Wald auftrat. Da geplant ist, in den Wald bei Uckley, etwa 1.000 m von Zernsdorf entfernt, 13 Windkraftanlagen des größten momentan verfügbaren Typs zu bauen, meinen wir, dass dieser Beitrag zur Meinungsfindung beitragen kann.

Es ist unstrittig, dass die Stromerzeugung aus Windkraft starken Schwankungen unterliegt. Die daraus resultierenden Probleme wie Überschussstrom, Preisverfall an der Börse bis hin zu sogenannten Negativpreisen sind hinlänglich bekannt. Dazu zählt auch die Verklappung von überschüssigem Strom in die Netze unserer Nachbarn, die sich schon durch Stromsperren gegen die Überflutung ihrer Netze an den Grenzen schützen.

Eine der zentralen Prämissen dieser Energiewende ist die weit verbreitete Aussage, ein Ausbau der Windenergie in Deutschland würde die Schwankungen des Zappelstroms verringern. Derlei Behauptungen werden regelmäßig in Informationsschriften vom Bundesverband Windenergie verbreitet. Viele dieser Informationsschriften wurden und werden vom IWES (Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel) erstellt.

Diese These von der Glättung ist erwiesenermaßen falsch: Sie steht nicht nur im Widerspruch zu allen Regeln und Sätzen der mathematischen Statistik, sondern auch im Widerspruch zu allen bekannten Einspeisedaten. Weil die entsprechenden Zusammenhänge zur Grundausbildung eines jeden Mathematikers, Physikers und Ingenieurs gehören und jedem naturwissenschaftlich vorgebildeten Wissenschaftler bekannt sind, werfen wir den Wissenschaftlern am IWES hier wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Wider besseren Wissens wird die Öffentlichkeit vom IWES in Kassel getäuscht!

Wir von VERNUNFTKRAFT haben daher gegen das IWES in Kassel das förmliche Beschwerdeverfahren wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeleitet.

Sie finden alle Informationen auf der Homepage der Initiative unter dem Link
http://www.vernunftkraft.de/glaettung-glatt-gelogen-4
http://www.vernunftkraft.de/glaettungsthese

Vorhaben Windpark Uckley / Ergebnisniederschrift

2. September 2015

Priska Wollein

Windeignung_Uckley

Nach mehr als 15 Wochen ist die ERGEBNISNIEDERSCHRIFT zur Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley öffentlich. Es handelt sich um ein 114-seitiges Protokoll der fast 11-stündigen Veranstaltung. Bitte beachten: Es enthält noch keine Bewertung des Vorhabens, die durch die Genehmigungsbehörde – Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd – erfolgen wird. Dazu wurde jedoch kein konkreter Termin genannt.

Download Ergebnisniederschrift EÖT 20.05.2015 KW (1,4 Mb)

 

Öffentliche Bekanntmachung / 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“

8. Juli 2015

Bekanntmachung durch Stephan Loge, Vorsitzender der Regionalversammlung Lausitz-Spreewald

Öffentliche Bekanntmachung
über die förmliche Beteiligung zum 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Da aus der Abwägung zum 2. Beteiligungsverfahren die Notwendigkeit für eine Flächenänderung entstanden ist, wurde der 3. Entwurf zum sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald erarbeitet. Dieser wird mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Artikel 9 des Geset-zes vom 11. Februar 2014 (GVBL. I Nr. 7) öffentlich ausgelegt.

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht liegen
vom 02. Juli 2015 bis 03. September 2015

bei folgender Stelle während der jeweiligen Dienstzeiten für jedermann zur Einsicht aus:
Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda, Raum 214,
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen

Der 3. Planentwurf mit seiner Begründung und der zugehörige Umweltbericht sind ab dem 25. Juni 2015 auch im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de einsehbar.

Im Zeitraum von 3 Monaten ab Beginn der Auslegung können schriftliche Hinweise, Anregungen und Bedenken zum 3. Planentwurf und zum zugehörigen Umweltbericht eingereicht werden. Diese sind zu richten an die
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald,
Gulbener Straße 24,
03046 Cottbus
oder per E-Mail an poststelle@rpgls.brandenburg.de

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendun-gen), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden.
Gleichförmige Einwendungen, welche die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt bleiben. Ebenso können gleichförmige Einwendungen ebenfalls unberücksichtigt bleiben, wenn Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

WKA / Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung und gegen Windräder im Wald

Im Zeitraum von knapp fünf Monaten wurden per 20.06.2015 für diese Initiative ca. 30.000 Unterschriften (immerhin 400 aus Wernsdorf !) gesammelt, die nunmehr der Landtagspräsidentin übergeben werden. Das Erfordernis von 20.000 Unterschriften wurde damit weit übertroffen.

Zwischenzeitlich hat bereits der Kreistag des Landkreises LDS am 03.06.2015 mehrheitlich dem Antrag der Fraktion UBL/Wir für KW zugestimmt, die Forderung für die Durchsetzung größerer Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung (10-fache der Gesamthöhe) an den Landtag heranzutragen.

Jetzt bleibt vorerst nur zu hoffen, dass dieser Volksinitiative das gleiche Schicksal wie den oben erwähnten erspart bleibt. Andernfalls werden auch hier die zahlreichen Bürgerinitiativen Brandenburgs – so wie es auf dem Energieforum am 22.06.2015 in Zossen zum Ausdruck kam – in ihrem Kampf um eine vernünftige Energiepolitik nicht nachlassen.