Kategoriearchiv: Windkraftanlagen im Wald

Bürgerinitiative GEGENWIND Uckley

12. Mai 2026

Klares Zeichen gegen weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley

Die Bürgerinitiative „GEGENWIND Uckley“ begrüßt, dass die Sorgen und Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen deutlich zur Sprache gekommen sind.

In der Sitzung haben Vertreter der Bürgerinitiative ihre Position vorgetragen und unmissverständlich klargemacht, dass ein weiterer Ausbau von Windindustrieanlagen im Waldgebiet Uckley abgelehnt wird. Die Menschen vor Ort wollen nicht hinnehmen, dass Wald, Natur, Landschaft und Lebensqualität immer weiter belastet werden.

Im Waldgebiet Uckley stehen bereits zehn Windindustrieanlagen, eine weitere Anlage befindet sich im Genehmigungsverfahren. Die Siedlungsgebiete Uckley, Kablow-Ziegelei und Zernsdorf liegen in unmittelbarer Nähe und sind von der Entwicklung besonders stark betroffen.

Mit dem Auftreten in der Stadtverordnetenversammlung machte die Initiative deutlich, dass dieses Thema nicht einfach übergangen werden kann. Der Schutz der Heimat, der Wälder und der Lebensqualität müsse ernst genommen werden.

Im Anschluss an den Vortrag der Initiative stimmte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dem Inhalt eines Änderungsantrags der AfD-Fraktion Königs Wusterhausen zu.

Die Stadt Königs Wusterhausen wird sich nun ausdrücklich gegen weitere Windindustrieanlagen im Wald von Uckley positionieren und ihre Stellungnahme gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft entsprechend ändern.

Die Bürgerinitiative kündigt an, den weiteren Prozess aufmerksam zu begleiten und ihre Anliegen weiterhin deutlich zu vertreten. Der Widerstand gegen den weiteren Ausbau der Windindustrie im Waldgebiet Uckley habe erst begonnen.

„Unsere Wälder sind keine Industrieflächen. Uckley braucht Schutz statt weiteren Ausbaus.“

Wer sich beteiligen möchte, kann die Bürgerinitiative über die WhatsApp-Gruppe oder per E-Mail kontaktieren:

Für den Erhalt der Natur. Für die Heimat. Für die Bürger. Gegen Windindustrie im Wald.

Wann wird Schall gefährlich?

28. April 2017

BVB/Freie Wähler Brandenburg
Bisher teilnehmerstärkstes Fachgespräch der Legislaturperiode:  BVB / FREIE WÄHLER bringt Probleme der Windkraft ins Gespräch.

Vor allem durch den massiven Ausbau der Windkraft sind tieffrequenter Lärm und Infraschall ein wachsendes Problem in Brandenburg. Am Vorabend des „Internationalen Tages gegen den Lärm“ widmete die Landtagsgruppe BVB / FREIE WÄHLER dem Thema daher am 25.04.2017 ein Fachgespräch.
Dipl.-Ing. Rasim Wolfgang Rasim zeigte, dass sich tieffrequenter Schall durch Hindernisse kaum aufhalten lässt. Er wird viel besser als Körperschall durch Festkörper übertragen und dabei erheblich weniger gedämpft. Als praktisches Beispiel führte er die Probleme mit lauter Musik in Mehrfamilienhäusern auf. Was durch die Wände bei den Nachbarn ankommt und zu Beschwerden führt, sind meist nicht die Töne im mittleren und hochfrequenten Bereich, sondern vor allem die tieffrequenten Bässe.
Dr. med. Regina Pankrath klärte als Mitglied der „Ärzte für Immissionsschutz“ über medizinische Aspekte tieffrequenten Lärms und insbesondere Infraschalls auf. Sie präsentierte zahlreiche neuen medizinischen Erkenntnisse der letzten Jahre. Lautstärken und Frequenzen, die nach früheren Vorstellungen nicht wahrgenommen werden können, lösen im Gehirn nachweislich Gehirnaktivität aus. Bis hinab zu einer Frequenz von 8 Hertz, für die aufgrund veralteter Vorstellungen bisher keine Grenzwerte existieren. Doch nicht alle Menschen reagieren auf tieffrequenten Schall und Infraschall in der gleichen Weise. Studien zeigen, dass nur etwa 10-30% der Menschen empfindlich reagieren. Teilweise wird der tieffrequente Schall von ihnen als Brummen wahrgenommen oder löst ein Gefühl des Unwohlseins aus. Die Folge sind Schlafstörungen und Dauerstress, was auch zahlreiche Symptome wie Konzentrationsschwäche und Bluthochdruck nach sich zieht.
Dass nicht alle Menschen betroffen sind, sei dabei kein Grund zur Entwarnung: In den betroffenen Gebieten hätten die Problemen dann eine ähnliche Häufigkeit wie die Volkskrankheiten Migräne oder Diabetes. Dr. med. Pankrath warnte auch ausdrücklich vor der Vorstellung, dass Dinge, die man nicht bewusst wahrnehmen kann und nicht jeden sofort betreffen, automatisch harmlos seien. Als mahnendes Beispiel führte sie den früheren Umgang mit Radioaktivität und ultravioletter Strahlung auf. Auch dort dauerte es Jahrzehnte, ehe man die Wirkmechanismen erkannte und die Gefahren ernst nahm. Heute sind dort strenge Grenzwerte eine Selbstverständlichkeit.
Christian Fabris vom Umweltbundesamt betonte, dass man das Problem tieffrequenten Schalls auf Bundesebene ernst nimmt. Bereits 2003 wurde eine Überarbeitung der DIN 45680 beschlossen. Der mit Grenzwerten abgedeckte Frequenzbereich soll deutlich in den Bereich des Infraschalls ausgeweitet werden und die Grenzwerte gesenkt werden. Doch wegen Einsprüchen und widersprüchlichen Forderungen von Betroffenen, Wirtschaft und Gesetzgeber wurden die ersten beiden Entwürfe 2011 und 2013 wieder verworfen. Seit 2016 arbeitet man am dritten Entwurf. Nach einer Machbarkeitsstudie laufe im Bundesumweltamt inzwischen auch ein Forschungsprogramm an, um die Auswirkungen von Infraschall zu untersuchen.
Viele der rund 70 Besucher aus allen Teilen Brandenburgs kritisierten heftig, dass zu ihrem Schaden seit Jahren vollendete Tatsachen geschaffen werden. Während neue Grenzwerte nicht vorankommen und die gesundheitlichen Risiken noch erforscht werden, wüssten die Menschen längst, dass Windkraftanlagen die Wohn- und Lebensqualität im Umfeld senken. Peter Schulz vom Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Brandenburg sagte, dass durch den Bau eines Windparks nahe gelegene Wohngebäude 30% und mehr an Wert verlieren. Die Betroffenen können also auch nicht einfach wegziehen und sich ein neues Haus kaufen. Zumal aufgrund der Windkraft-Ausbaupläne der Landesregierung die erhebliche Gefahr besteht, dass wenige Jahre später auch am neuen Wohnort Windkraftanlagen errichtet werden.
Die Landtagsabgeordnete Iris Schülzke (BVB / FREIE WÄHLER) rief auf, die Entscheidungsträger in Bund und Land durch Briefe und E-Mails mit ihren Problemen zu konfrontieren. Sie sicherte den Betroffenen weitere Unterstützung durch die Landtagsgruppe BVB / FREIE WÄHLER zu.

Foto: Iris Schülzke eröffnete das Fachgespräch „Wann wird Schall gefährlich?“. Mit über 70 Teilnehmern war es überaus gut besucht.

BI Wernsdorf informiert 02/2017

22. Februar 2017

Hermann Wilke & Joachim Schulz, BI Wernsdorf

Zum BER

Nun ist nach den Berliner Abgeordnetenhauswahlen und seit der Jahreswende die „Katze aus dem Sack“:

  • Die Berliner Grünen und Linken verabschieden sich entgegen ihren Wahlprogrammen vom Nachtflugverbot und reichen somit der Berliner SPD-Spitze und unserer Landesregierung, die das ja bereits vorgemacht haben, die Hand. Mehr noch, wegen des weiteren Betriebes von Schönefeld-Alt droht uneingeschränkter Nachtflug auf der Nordbahn.
  • Die Inbetriebnahme des BER wird nunmehr auf Grund von ca. 1000 nicht funktionsfähigen Automatiktüren, sowie Problemen in Sprinkler- und Rauchbrandwarnanlage auf Mitte 2018 verschoben.
  • Weitere Verzugskosten in Höhe 30 Mio. € pro Monat fallen zu der bisher verausgabten Bausumme von über 6,4 Mrd. € an.

Zur Verantwortung gezogen wird NIEMAND, denn der Steuerzahler zahlt munter weiter. Der neue Aufsichtsrat mit dem Berliner OB an der Spitze, flankiert von zwei schlagkräftigen Senatoren, wird es aber nun packen, zumal der eine von ihnen, der für Kultur zuständige, sehr sachkundig auf dem Gebiet des Denkmalschutzes sein soll – die ideale Lösung für den BER!

Zum Windpark

Die ABO Wind AG plant zum 1. April 2017 ein Windparkfest mit Führungen und Besichtigungen an einer Windkraftanlage bei Uckley und lädt Vereine der Anliegergemeinden dazu ein. Wir sagen dazu: Die Bürgerinitiative Wernsdorf lehnt das vorgesehene Fest strikt ab! Seit dem Jahr 2011 haben wir uns gegen die Errichtung eines Windparks in unserem Waldgebiet Uckley gemeinsam mit der Bürgerinitiative Zernsdorf/Uckley  aus Gründen des Naturschutzes  und der absehbaren Doppelbelastung der Anwohner zusätzlich durch den BER bis zur ersten Instanz des Verwaltungsgerichtes Cottbus zur Wehr gesetzt. Leider konnten wir aus finanziellen Gründen das Klageverfahren nicht fortführen!

Darüber hinaus haben wir alle Aktionen zur Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern aktiv unterstützt! Das von der ABO Wind AG geplante „Windparkfest“ betrachten wir als Werbeveranstaltung des Investors, der damit gleichzeitig einen Beitrag zur Brechung des Widerstandes der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen die unsägliche Energiepolitik unserer Landesregierung leisten will.

Zur Massentierhaltung

Mit der Niederlehmer BI „KW stinkt`s“ erklären wir uns in ihrem Kampf gegen die Erweiterung der dortigen Hähnchen Schlachtanlage (240.000 Tiere pro Tag), die eine erhebliche Umweltbelastung für die Anwohner bedeutet, solidarisch! Die Erörterung der Einwendungen gegen das Vorhaben, von denen auch unsererseits einige eingereicht wurden, findet am 30.03.2017  10.00 Uhr im Bürgerhaus „Hans Eisler“ in KW statt.

Diese Erweiterung würde die Errichtung weiterer 190 Mastställe mit Massentierhaltung nach sich ziehen.

Zum Straßenzustand in Wernsdorf/Ziegenhals

Was wir im Sommer als Staubpisten bezeichnen, verwandelt sich im Winter erst in gefährliche Eisbahnen und dann bei Tauwetter in Schlammlöcher. Während der vergangenen kalten Tage konnten ältere Menschen ihre Häuser/Wohnungen quasi nicht zu Fuß verlassen. Und das, obwohl geräumt und gestreut wurde.  Der gewachsene Autoverkehr (z. B. In Ziegenhals) walzt alles platt und erzeugt immer wieder spiegelglatte Eisbahnen.

Anrainer von ausgebauten Straßen können wahrscheinlich darüber nur lächeln, aber 27 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte man in den inzwischen stark gewachsenen Siedlungsgebieten von Wernsdorf wahrlich eine bessere Situation vorfinden.

Die Initiativen der Stadtverwaltung zum (privaten) Straßenbau schleppen sich so dahin und geben dubiose Ranglisten vor. Diese richten sich nicht etwa nach dem Zustand der Straße, sondern tolerieren die Blockadehaltung mancher Anrainer, die nicht permanent hier wohnen und angeblich dafür kein Geld haben. Und das in einer Zeit, wo Darlehen für fast 0% Zinsen ausgereicht werden. Nur zur Erinnerung: Eine ausgebaute Straße erhöht nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie.

Zu allen vorgenannten Missständen bleibt uns nur der schwache Trost: Die nächsten Wahlen kommen bestimmt!

Hermann Wilke & Joachim Schulz

Leserbrief zur Randnotiz „Iraner besichtigen Windpark“ in der MAZ

3. Februar 2017

Monika u. Dr. Joachim Schulz, BI Wernsdorf
Uns erreichte ein Leserbrief zur Randnotiz „Iraner besichtigen Windpark“ MAZ v. 31.01.2017, S.14., den wir nachfolgend veröffentlichen:

Die in der o.a. Randnotiz getroffene Aussage über die Erzeugung von 87 Mio. kWh durch den Windpark Uckley ist mehr als „schön gerechnet“. Jahrelange statistische Erhebungen über das Verhältnis von Einspeiseleistung zu Nennleistung der Windkraftanlagen zeigen, dass die Einspeiseleistung derzeit nur ca. 20% der Nennleistung beträgt! Dem o.a. Wert von 87 Mio. kWh wurde offenbar der illusorische Wert von 30% zu Grunde gelegt! Dementsprechend reduziert sich die Anzahl der möglichen Verbraucher von 67 000 Personen auf 45 000. Darüber hinaus wird verschwiegen, dass durch fehlende Speichertechnik gar keine kontinuierliche Stromversorgung mit Windenergie möglich ist, sondern immer wieder auf konventionelle Energien zurückgegriffen werden muss, um das Netz stabil zu halten und bei geringer Windstärke die Stromversorgung zu sichern.

Unsere ständigen Beobachtungen des Windparks Uckley haben bisher Folgendes ergeben:

Nach erster Inbetriebnahme Ende September 2016 und Verkauf Anfang Oktober 2016 fast nur Stillstand im letzten Quartal 2016, seit Anfang Januar 2017 im Wesentlichen nur der wechselnde Betrieb von 3 Anlagen !

Damit ist dieser Windpark weit von seiner möglichen Einspeiseleistung entfernt. Trotzdem füllt sich der Geldbeutel des Windparkbetreibers zu Lasten des Steuerzahlers Dank EEG-Umlage  und der „klugen“ Energiepolitik unserer Brandenburger Landesregierung, die die Verschandelung unseres Landes ohne Rücksicht auf Mensch und Natur zulässt! Das Waldgebiet Windpark Uckley mit seinen schützenswerten  rd. 14 Fledermausarten, dem Einzugsgebiet von Seeadler und Rotmilan, welches als ausgewiesenes Mooreinzugsgebiet mit  rd. 40 Biotopen offenbar zum Zweck der Errichtung eines Windparks aus einem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert wurde, ist nur ein Beispiel dieser Politik.

Monika u. Dr. Joachim Schulz
BI Wernsdorf

Die Chronologie einer Polit- und Ökoposse: Errichtung eines Windparks in einem Wald in Brandenburg

6. Januar 2017

Joachim Schulz & Hermann Wilke, BI Wernsdorf, und Redaktion

»Die Gesetze erlauben eine Ausbeutung der Natur und der Profit geht an wenige«

Nachfolgend eine Zusammenfassung von Joachim Schulz & Hermann Wilke (Vertreter der BI Wernsdorf) über die Ereignisse um den Windpark Uckley mit dem Versuch einer Bewertung und Einordnung in die aktuellen politischen Verhältnisse.

Einige unserer Mitglieder haben die Bürgerinitiative gegen die Errichtung eines Windparks in »unserem« Wald nach Kräften unterstützt – sei es in der politischen Arbeit, mit einem Großplakat oder bei Demonstrationen, sowie regelmäßig in der öffentlichen Berichterstattung, die leider in den üblichen Tagesmedien kaum stattfand.

Dass Menschen in der lokalen Politik mit allen rationalen Argumenten kein Gehör finden, wo die Großindustrie ihre ureigenen Interessen vertritt, wurde im Verlauf des WEA-Genehmigungsverfahrens überdeutlich.

Chronologie-einer-Polit-und-Ökoposse (PDF 1,3Mb)

Termin / Schulung zum Thema »Schlagopfersuche« bei WEAs am 4.1.17

21. Dezember 2016

BI Wernsdorf – Familie Schulz

Wie wir in den letzten 4 Wochen beobachten konnten, haben sich die Windräder in unserem Wald nicht gedreht! Diese Stillstandzeiten werden jedoch dem Windparkbetreiber aus der EEG-Umlage und damit aus unseren Steuern vergütet!

Da die Anlagen aber im kommenden Jahr sicherlich mehr oder weniger intensiv betrieben werden, müssen wir mit Schlagopfern von Vögeln und Fledermäusen im Umfeld der Anlagen rechnen. Um die festgelegten Abschaltzeiten einer kritischen Prüfung unterziehen zu können, ist auch eine Dokumentation der getöteten Vögel und Fledermäuse unumgänglich.

Dazu führt die Bundesinitiative Vernunftkraft

am 04.01.2017

um 18.00 Uhr

in Königs Wusterhausen, Kirchplatz 4 ( Hoenckes Altes Wirtshaus )

eine Schulung zum Thema “ Schlagopfersuche“ durch.

Wir bitten alle Interessenten um Anmeldung bis zum 31.12.2016 bei:
HelgaEhressmann@aol.com

Frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Gemeindliches Einvernehmen versagen? – nicht in KW!

5. Dezember 2016

Priska Wollein, Stadtverordnete, Zernsdorf

In einer früheren Stadtverordnetenversammlung entschuldigte sich BM Dr. Franzke, nach seiner Haltung zum Bauprojekt der Windenergieanlagen (WEAs) im Königs Wusterhausener Gemeindegebiet gefragt, mit den Worten, er hätte keine Möglichkeiten der Einflussnahme gehabt. Ja sogar, dass er sich bei Einflussnahme strafbar machen würde.
Da wir eine sinngemäße Stellungnahme letzten Montag hörten, als in der Einwohnerfragestunde gefragt wurde, ob sich die Stadt gegen die Erweiterung der Schlachtanlage in Niederlehme engagiert hätte, möchte ich heute einmal auf die aktuelle Rechtslage hinweisen (die sich, wohlgemerkt, auf Außenbereiche nach $35 BauGB bezieht).

Ich zitiere aus einem Rechtsgutachten von RA Ulrich Werner vom 6. März 2012* (S. 8):

»… Gemeinden können die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens insbesondere auch mit entgegenstehenden Belangen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege sowie mit immissionsschutzrechtlichen Aspekten begründen.

Die Gemeinde ist befugt, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit dem Nichtvorliegen von sämtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu begründen, die in §35 BauGB geregelt sind. Der Gemeinde steht bei der Begründung des Vorliegens der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach §35 BauGB die identische Prüfkompetenz wie der Genehmigungsbehörde zu (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.1.2011 – 4 K 2455/09).«

Und weiter wird genauer definiert, was unter der Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu verstehen ist. Dabei gibt es gleich mehrere Aspekte, die bei die Errichtung der WEAs in unserem Wald zwischen Uckley und Wernsdorf zum Tragen kamen (fett markiert):

» Beispiele aus §35 Abs. 3 BauGB:

(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (Hat die Stadt KW einen gültigen Flächennutzungsplan? Nun ja, in Teilen…)

2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht

3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,

4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,

5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigen oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,

6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet,

7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt,

8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.«

Herr Dr. Franzke, haben Sie je daran gedacht, Ihr gemeindlichen Einvernehmen zu versagen? Ganz sicher nicht! Ich sage es mit unverblümten Worten: die Auswirkungen des Windenergieparks und einer gigantischen Schlachtanlage mitten in ihrer Stadt gehen Ihnen an Hirn und Herz vorbei. Sonst hätten Sie  wohl Möglichkeiten des Handelns gehabt.

Als sich die von den WKAs Betroffenen zu einem Ortstermin mit dem RBB einfanden – Sie selbst waren persönlich eingeladen – konnten und wollten Sie das Zeitfenster von sechs Stunden nicht nutzen, um sich den Fragen der Bürger und Bürgerinnen zu stellen oder ihre Belange zu vertreten.

Aber es gibt für jeden eine zweite Chance. Und die möchte ich Ihnen hiermit ans Herz legen: Setzen Sie sich umgehend für die gleichen Bürger, denen die WEAs übergeholfen wurden  – für Ihre Bürger – ein und helfen Sie mit, die nächste Sauerei, nämlich eine Giftmülldeponie zwischen Niederlehme und Zernsdorf zu verhindern!

* Literaturangabe: 
Unerwünschte Bauvorhaben – Rechte und Möglichkeiten der Kommunen
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
– Aussenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB –
Neuere Rechtssprechung zum Umfang der Überprüfungsbefugnis
und zur Haftung der Gemeinde
6. März 2012, RA Ulrich Werner

Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

20. November 2016

Karin Schwitalla und Joachim Schulz, Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley

Zum Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley

Am 21.09.2016 fand das 6 Monate währende Eil-Klageverfahren gegen die Errichtung des Windparks Uckley vor dem Verwaltungsgericht (VG) Cottbus nach gütlicher Einigung zwischen dem NABU Brandenburg sowie den Bürgerinitiativen Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley auf der einen Seite und dem Landesumweltamt Brandenburg (LfU) sowie dem Investor ABO Wind AG auf der anderen Seite seinen Abschluss. Damit endete ein fast 7-jähriger Kampf (seit 2009!) der vorgenannten Bürgerinitiativen gegen den Aufbau eines industriellen Windenergiekomplexes in einem Waldgebiet,

  • dessen Status als zu einem Landschaftsschutzgebiet gehörend eigens zu diesem Zwecke 2006 mit einem neuen LSG-Gesetz aberkannt wurde,
  • in dem bzw. in dessen Nähe geschützte Vogel- und Fledermausarten beheimatet sind und zahlreiche Biotope vorkommen,
  • dessen Boden überwiegend zur Kategorie der ebenfalls zu schützenden Mooreinzugsgebiete zählt,
  • das nicht zuletzt als ausgleichender Erholungswald für die künftigen Umweltbelastungen (Lärm u. Feinstaub) der Anwohner durch den BER weiterentwickelt werden sollte.

Bereits im Jahr 2011 gelang es den Bürgerinitiativen durch energische Proteste, das Vorhaben des Investors ENERTRAG zur Errichtung von 47 Windkraftanlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 190 m; 1,8 MW) auf einer weit über das Waldgebiet Uckley hinausgehenden Fläche zum Scheitern zu bringen. Im Jahr 2013 bewarb sich auf der Grundlage der Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die ABO Wind AG um die Nutzung des Waldgebietes Uckley für die Errichtung eines Windparks mit 13 Windenergieanlagen. Über den diesbezüglichen an das LfU eingereichten Antrag wurde die Öffentlichkeit im Amtsblatt Nr.2/2015 vom 11.02.2015 informiert. Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung der vom Investor eingereichten Unterlagen wurden von 195 Bürgern 145 schriftliche Einwendungen erhoben, die auf der Erörterung am 20.05.2015 behandelt wurden und der Entscheidung über den Antrag des Investors dienen sollten.

Entgegen den Festlegungen im Protokoll über diese Veranstaltung erfuhren die Bürgerinitiativen die Entscheidung über den Antrag erst, als die Baumfällungen für die Vorbereitung des Vorhabens – allerdings zunächst mit 10 Anlagen (Gesamthöhe und Leistung einer Anlage: 199 m; 1,8 MW) – in vollem Gange waren! Die Einsichtnahme in den danach öffentlich ausgelegten Genehmigungsbescheid offenbarte: Nicht die Interessen zum Gesundheitsschutz der Menschen und des Naturschutzes bestimmten die Entscheidung des LfU, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Investors und die politischen Vorgaben im Land Brandenburg. Auf Beschluss der Bürgerinitiativen am 24.02.2016 wurde daraufhin mit dem NABU Brandenburg als Klagende am 24.03.2016 das Klageverfahren vor dem VG Cottbus eingeleitet. Seit Mitte April 2016 konzentrierte sich das Verfahren auf das Tötungsrisiko der besonders geschützten Tierarten Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Fledermäuse, da die Beweismittel zu den anderen bereits o.a. Gründen nicht ausreichten. Gemeinsam mit Mitgliedern des NABU Brandenburg unterstützten die Bürgerinitiativen durch mehrwöchige Tierbeobachtungen und kritische Wertung diesbezüglicher Gutachten des Antragsgegners ihren Rechtsanwalt. In der Erörterung vor Gericht wurde ausschließlich dieser Problemkreis behandelt (auch wegen inzwischen weiterer, bis dahin unbekannter Gegengutachten).

Die gütliche Einigung vor dem VG Cottbus führte zu folgenden Ergebnissen:

  • Erweiterung der Abschaltzeiten zum Fledermausschutz an 6 Anlagen,
  • Verzicht der ABO Wind AG auf die Errichtung einer weiteren Anlage in der Nähe des Rotmilanhorstes im Rahmen der ursprünglich beantragten 13 Anlagen,
  • Untersagung der Errichtung weiterer Anlagen im Windeignungsgebiet Uckley (WEG 01) über die nun insgesamt 12 (errichtet: 10; noch im Antragsverfahren: 2) hinaus.

Diese Ergebnisse können nach dem jahrelangen, insbesondere in den letzten Monaten kräftezehrenden Kampf weder den NABU Brandenburg noch uns Bürger zufrieden stellen. Eine Ablehnung derselben hätte jedoch eine Fortsetzung des Prozesses bedeutet. Hierfür fehlt uns jedoch die finanzielle Basis, zumal sich auch der NABU außerstande sieht, dazu etwas beizusteuern. Immerhin haben zahlreiche Bürger aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley mit Spenden in einer Größenordnung von ca. 8.500 € das Klageverfahren unterstützt! Dafür unser allerherzlichstes Dankeschön! Jetzt gilt es, die Errichtung der noch ausstehenden beiden Anlagen zu verhindern! Nicht zuletzt werden auch andere Bürgerinitiativen, die bald vor den gleichen Problemen stehen, Nutzen aus unseren Erfahrungen ziehen.

Abschließende Bemerkung: Der Windpark nahm Ende September 2016 seinen Betrieb auf und wurde am 11.10.2016 von der Beteiligungsgesellschaft Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) Aachen gekauft! Vom Investor war also Eile geboten, das Klageverfahren zum Abschluss zu bringen und deshalb die gütliche Einigung zu forcieren!

Rückblick oder Ausblick? Die Versprechen der ABO Wind

26. September 2016

Priska Wollein, Freie Wähler KW

Man soll ja immer nach vorne schauen – und da blickt man nun in unserem Stadtgebiet in allen Richtungen auf die 10 rasant gewachsenen Windkraftanlagen. Um sich ein Gesamtbild zu verschaffen, sollte man jedoch ab und an auch zurückblicken. Und da findet sich folgende Pressemitteilung der ABO Wind, Erbauerin »unserer« WKAs im Wald, die wir Ihnen wieder einmal ins Gedächtnis rufen möchten – mit einigen Versprechungen, die wir im Text fett hervorgehoben haben. Es wäre ja nun an der Zeit, die Stadt Königs Wusterhausen und ABO Wind auch an ihre Versprechungen zu erinnern!

Windstrom versorgt Hafen von Königs Wusterhausen
(Pressemitteilung von ABO Wind)
Wiesbaden, 22.11.2013

– Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und ABO Wind schließen Vertrag über Errichtung eines Windparks südlich von Berlin
– Bis zu 15 Anlagen sind im Wald entlang der Autobahn A10 geplant
– Hafenbetriebe profitieren von kostengünstigem und sauberem Strom

Rund 90.000 Megawattstunden sauberen Strom soll ein neuer Windpark mit bis zu 15 Anlagen liefern, den ABO Wind in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin der Flächen südlich von Berlin in Königs Wusterhausen plant. Einen entsprechenden Vertrag über die Nutzung des Areals hat das Berliner Büro des Wiesbadener Projektentwicklers mit der Bundesanstalt geschlossen.

Der Entwurf des Teilregionalplans stellt die rund 500 Hektar große Waldfläche nördlich des Uckleysees, die zuvor militärisch genutzt wurde, als Windeignungsgebiet dar. ABO Wind plant, den Genehmigungsantrag Mitte 2014 einzureichen. Sofern sich keine unerwarteten Hürden auftun, könnte der Windpark ab Ende 2015 Strom produzieren.

Die BImA, vertreten durch den Bundesforst, verfolgt das Ziel, die mit Realisierung des Windparks verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und mit einem ökologischen Waldumbau den Erholungs- und Freizeitwert der Flächen zu steigern. Die Stadt Königs Wusterhausen wurde von Beginn an in das Vorhaben eingebunden, um bereits so früh wie möglich auch die Interessen der Anwohner in die Projektierung einzubeziehen.

Die erzeugte Energie soll die nachhaltige und dezentrale Wertschöpfung im „Regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz“ unterstützen. In enger Abstimmung mit der kommunalen Hafengesellschaft wird ABO Wind ein Stromkabel direkt vom Windpark in den fünf Kilometer entfernten Hafen legen. Die dort ansässigen Betriebe können zu langfristig sicheren und preiswerten Konditionen den umweltfreundlich produzierten Strom nutzen. „Das ist im Wettbewerb ein wichtiger Standortvorteil für den Hafen, der direkt an der Autobahn nur 15 Kilometer vom neuen Flughafen Berlin Brandenburg entfernt liegt“, sind sich die Flächeneigentümerin BImA und ABO Wind-Projektleiter Zacharias Hahn sicher. 

Um den Energiebedarf im Hafen möglichst weitgehend an das fluktuierende Angebot des Windparks anzupassen, strebt ABO Wind eine Kooperation mit der Technischen Fachhochschule Wildau an. Der nicht von den Hafenbetrieben benötigte Strom wird über ein Umspannwerk in das Hochspannungsnetz eingespeist. Die zu erwartende Produktion des Windparks entspricht insgesamt etwa dem Verbrauch von 27.000 Haushalten.

ABO Wind plant und errichtet bereits seit 13 Jahren Windenergieanlagen an Waldstandorten und wird die naturschutzfachlichen Besonderheiten des Standortes besonders berücksichtigen.

Alexander Koffka
ABO Wind AG
Leiter PR
www.abo-wind.de
Tel: +49 (611) 267655-15
E-Mail: alexander.koffka@abo-wind.de

Nachruf auf einen natürlichen Wald

26. September 2016

Priska Wollein, unter Verwendung des Materials von Matthias Renner, BI Wernsdorf/Uckley gegen WKAs im Wald

Die WKAs sind da. Matthias Renner aus Wernsdorf hat die aktuelle Situation im Wald zwischen Uckley und Wernsdorf sehr anschaulich dokumentiert. Man wird sich also daran gewöhnen müssen, mit einem »industrialisierten« Wald zu leben und dort seine »Erholung« zu suchen.

Handelt es sich doch schließlich um eines der im Ausgleich zu BER ursprünglich angedachten Naherholungsgebiete, in dem die vom Flughafen leidgeplagten Bürger zukünftig Ausgleich und Erholung finden sollten. Aber diese so nett angedachte Planung unser beider Regierungen (Gemeinsames Strukturkonzept Flughafenumfeld Berlin–Brandenburg 2006) war ja nur zum Einlullen der Menschen gedacht und hat »keine rechtskräftige Wirkung«. Und so kam alles anders, als gedacht. Nach Umwidmung eines Landschaftsschutzgebietes und Erklärung zum Windeignungsgebiet hat man im Jahr 2016 Tatsachen geschaffen.

Unter folgendem Link finden Sie die Windpark-Fotos von Matthias Renner zu verschiedenen Zeiten und aus verschiedenen Orten online. Es sind insgesamt 4 Seiten:
http://www.haasestrasse.de/windpark/windparkbilder.html

Übrigens, wussten Sie, dass 2013 eine Pressemeldung der ABO Wind unter anderem folgendes wiedergibt?

Die BImA, vertreten durch den Bundesforst, verfolgt das Ziel, die mit Realisierung des Windparks verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und mit einem ökologischen Waldumbau den Erholungs- und Freizeitwert der Flächen zu steigern. Die Stadt Königs Wusterhausen wurde von Beginn an in das Vorhaben eingebunden, um bereits so früh wie möglich auch die Interessen der Anwohner in die Projektierung einzubeziehen.

Dann fragen Sie doch einmal nach, wie Ihre Interessen in diesem Prozess berücksichtigt worden sind! Und ob die Stadt Königs Wusterhausen (bzw. ihre politischen Vertreter) Ihre Interessen auch angemessen vertreten haben!

Apropos:  genannte Ausgleichsmaßnahmen VOR ORT müssen Sie dann auch erst einmal suchen gehen – oder liegt der Landkreis Oder-Spree für uns Königs Wusterhausener etwa »VOR ORT«???

Das nenne ich Einlullen der Menschen, die immer noch gut glauben möchten, was Politik und Industrie ihnen verspricht. Und mit ihrem guten Glauben einfach immer wieder über den Tisch gezogen werden.