Archiv der Kategorie: Wiezorek

Familienfreundliche Politik? Fehlanzeige in unserer Stadt!

10. Oktober 2025

Offener Brief – Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht!

Sehr geehrte Mitglieder des Elternbeirats,

wegen der von der Bürgermeisterin unter anderem beabsichtigten drastischen Erhöhung der Kita-Beiträge hatte ich mich bereits mehrfach an die Stadtverordnetenversammlung gewandt. Dass sich unsere Stadt seit vielen Jahren in einer desaströsen wirtschaftlichen Schieflage befindet, ist hinlänglich bekannt. Ebenso bekannt ist, dass die Bürgermeisterin und ihre Stadtverordnetenmehrheit seit ihrer Amtsübernahme 2021 trotzdem zahlreiche ausgabenwirksame Entscheidungen getroffen haben. Die „Zeche“ für diese – wirtschaftliche Gegebenheiten strikt ignorierende – völlig verfehlte Kommunalpolitik sollen nun die Bürger bezahlen, insbesondere Eltern. Das ist objektiv empörend!

Familienpolitik als „Wahlkampfgeschenk“?

Ein Indiz für die geradezu familienfeindliche Sichtweise der Stadt sind Äußerungen des zuständigen Dezernenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung. Darin bezeichnete er die Kita-Gebührensenkung von 2018 als „Wahlkampfgeschenk“ und beklagte, dass diese seitdem nicht mehr angehoben worden sei. Eine familienunterstützende Kommunalpolitik als „Wahlkampfgeschenk“ zu bezeichnen, ist mehr als abwegig – zumal sie auf einem Mehrheitsbeschluss der SVV aus 2018 beruhte. Dass die Bürgermeisterin seit 2021 unterlassen hat, die Gebühren im Verhältnis zu Kostensteigerungen moderat anzupassen, ist ihr Problem, nicht das der Eltern.

Falsche Begründungen im rbb-Beitrag

Im rbb24-Beitrag vom 09.10.2025 (ab Minute 20:05) „begründet“ die Bürgermeisterin die geplante Gebührenerhöhung u. a. damit, dass die Stadt selbst Erzieher/-innen ausbilde und die Kosten für hohe sozialpädagogische Qualität trage. Das ist faktisch falsch:
– Erzieher/-innen werden an Fachschulen ausgebildet und erhalten nur in Praxisphasen ein geringes Entgelt.
– Fort- und Weiterbildung gehören selbstverständlich zum Beruf – sie rechtfertigen keine drastische Gebührenerhöhung.

Eine Kita ist schließlich eine Bildungseinrichtung – Teil der Daseinsvorsorge – und kein sozialpädagogisch sinnleerer „Kinder-Aufbewahrungsort“.

Kita-Verlegung: 10 km entfernt – wie familienfreundlich ist das?

Mit der aus meiner Sicht abwegigen „Familienpolitik“ der Stadt korreliert auch die geplante Verlegung der Kita „Räuberberg“ in Niederlehme an den Standort Darwinbogen – 10 km einfache Entfernung! Das ist für betroffene Eltern schlicht nicht nachvollziehbar und mit einer familienfreundlichen Kommunalpolitik nicht vereinbar.

Statt Gebührenerhöhungen: Ausgaben prüfen!

Bevor Bürgern – insbesondere Eltern – tief in ihr Portemonnaie gegriffen wird, müssen endlich alle städtischen Ausgaben auf den Prüfstand. Hier nur einige der dringendsten Punkte:

1️⃣ Personalaufwuchs in der Verwaltung

  • Fehlende Übersicht über den luxuriösen Personalaufbau seit 2021 laut aktuellem Organigramm.
    • Es braucht eine klare Analyse der Einsparpotenziale – geordnet nach Entgeltgruppen.
    • Zu prüfen ist, ob vakante Stellen von Beigeordneten, Dezernenten und Amtsleitern gestrichen werden können.
    Geschätztes Einsparpotenzial: rund ½ Mio. € jährlich.

2️⃣ Investitionsstau und Prioritäten

  • Erstellung einer vollständigen, quantifizierten Übersicht über den Investitionsstau in allen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben.
    • Integration in eine langfristige Investitions- und Finanzplanung (inkl. Doppelhaushalt 2026/2027).
    • Nur so kann die SVV sinnvolle Prioritäten setzen.Einsparpotenzial: Verzicht auf Klientel-Investitionen im Umfang von rund 10 Mio. €, etwa den nicht öffentlich zugänglichen Kunststoff-Fußballplatz der „Eintracht“ oder die Sanierung des „Sendehauses 1“.

3️⃣ Externe Gutachten und Planungsaufträge

  • Seit 2021 deutlicher Anstieg teurer externer Aufträge.
    • Beispiele: „Infrastrukturkonzept bis 2035“, das laut Bürgermeisterin gar nicht nutzbar ist; Bebauungsplan 02/24 für Grundschule und Hort Niederlehme mit Kosten über 40 Mio. €.
    • Verdoppelung der Abriss- und Bodenschadstoffkosten beim Handwerkskammer-Grundstück auf über 100.000 € zeigt eklatante Verwaltungsmängel.
    Solche Fehler darf es nicht geben, bevor Verträge zulasten der Steuerzahler geschlossen werden.

4️⃣ Klare Abgrenzung: Verwaltung vs. Externe

Die SVV muss endlich festlegen, welche Aufgaben zwingend zur Verwaltung gehören und welche nur in Ausnahmefällen extern vergeben werden dürfen. Der Flächennutzungsplan wurde an ein externes Unternehmen vergeben – völlig unnötig, da umfangreiche Vorarbeiten aus früheren Legislaturperioden vorliegen. Hier bestehen erhebliche Einsparpotenziale. Es braucht eine strikte Begrenzung und Kontrolle externer Gutachten und Planungen durch die SVV.

Schlusswort

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Durchhaltevermögen, damit die Stadt weiterhin Kita-, Hort- und Jugendarbeit als zentrale Aufgabe einer familienfreundlichen Kommunalpolitik begreift – und Eltern nur mit sehr moderaten Gebührensätzen belastet.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Almus
OT Zernsdorf

Wenn ein kommunaler Haushalt in Schieflage gerät oder was das im Umgang mit Investoren bedeuten kann

3. Oktober 2025

Dr. Marina Kreisel

Teil 1: Einsatztrainingszentrum (Königspark)

Es kam für die Öffentlichkeit, selbst unter Stadtverordneten, wieder einmal wie ein Blitz aus heiterem Himmel – nach den plötzlich auftauchenden 13‑Millionen‑Defizit im Haushalt kam diesmal die Mitteilung, wonach die Generalzolldirektion (GZD) im Königspark ein Einsatztrainingszentrum (ETZ) errichten lässt. Zugleich erschien ein Kommentar an die Einwohner unserer Kommune, mit dem die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin ihre Deutungshoheit herzustellen versuchen und zugleich bundesweite Aufmerksamkeit für KW als Standort (!) erhalten wollen, nicht als familienfreundliche Stadt, nicht als grüne Stadt. Im Kommentar aus dem Rathaus heißt es diesmal:

„Die Ansiedlung des Zolls ist ein wichtiger Meilenstein für Königs Wusterhausen. Mit dem Einsatztrainingszentrum entsteht ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainingsumfeld, das unsere Stadt im Aus- und Weiterbildungssektor stärkt und überregionale Strahlkraft entfalten wird. Gemeinsam mit der geplanten neuen Hauptfeuerwache wird hier ein starkes Zentrum für Sicherheit, Bildung und Daseinsvorsorge entstehen – gute Nachbarschaft im besten Sinne. Dieses Projekt wird nicht nur die Ausbildung des Zolls stärken, sondern auch einen Mehrwert für unsere Bürgerschaft schaffen. Solche Ansiedlungen sind nur erfolgreich, wenn wir urbane Infrastruktur mitdenken. Der Königspark soll kein isoliertes Gewerbegebiet werden, sondern ein lebendiges Quartier, das auch für die Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert schafft.“

Und es heißt darin an anderer Stelle:

„Die Entwicklung des Königsparks mit seinen rund 56 Hektar Gesamtfläche stellt eines der wichtigsten Zukunftsprojekte der Stadt dar. Mit der Ansiedlung des Zolls wird ein starkes Signal gesetzt, dass Königs Wusterhausen im ‚Boom‑Korridor Südost‘ ein attraktiver Standort für Unternehmen, Institutionen und Fachkräfte ist.“
https://www.koenigs-wusterhausen.de/einsatztrainingszentrum-des-zoll-im-koenigspark-0d3edd44d1397a0c?f=miscellaneous&f=events&f=construction&f=town+hall&f=daycare+and+school&f=traffic&f=economy&f=urban+development&f=corona&f=politics&s=desc

Ja, die Wertungen können positiver kaum sein. Wie so oft sind sie hochstilisiert, vage; statt klar zu benennen, worum es geht, erfolgt eine aus der Werbung aufgegriffene Übertreibung, die den Einwohnern etwas „aufschwatzen“ will (statt sie wenigstens solide zu informieren): hochmodernes Ausbildungs- und Trainingszentrum, starkes Zentrum … Meilenstein für KW, überregionale Strahlkraft, starkes Signal, „Boom‑Korridor Südost“, Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger.

Das sind in diesem Falle – das sei betont – zum Teil Anleihen und Übernahmen aus dem Text auf der Seite von Periskop Development (bisher DLE), die bis hinein in die Wortwahl von Stadtverwaltung und Bürgermeisterin reichen. https://www.periskop.ag/news/periskop-development-veraussert-teilflache-des-projekts-konigspark-an-die-bima. (Da erinnert sich mancher Bürger fast an das Engagement des Ex‑Wirtschaftsministers Steinbach für Tesla und Musk, das zeitweilig gar devot, ja peinlich wirkte.)

Fragen wir also doch: Was geschieht derzeit hier in KW? Was ist bereits vorher geschehen? Wie ordnet sich das Projekt ein? Wie steht es mit der Planungshoheit der Stadt?

Aus meiner Sicht sind folgende Stränge zu beachten: voller Widersprüche, voller Zielkonflikte. Aber letztlich kommen Investoren mit ihren „Wünschen“ zum Zuge, weil es ihnen die Stadtverordneten mindestens mehrheitlich gestatten – teilweise mit nicht stichhaltiger Begründung, teilweise ihre ursprünglichen Entscheidungen selbst unterlaufend.

  1. Noch ist für den Königspark nur der alte B‑Plan (1992) gültig. „Der aktuell zugrunde liegende Bebauungsplan sieht eine ausschließliche Gewerbenutzung vor“, so wird es von den Autoren des Konzepts für den Königspark festgestellt. Eine Befürwortung eines veränderten B‑Plans für ein gemischtes Gebiet, wie sie das Unternehmen Periskop Development seit längerer Zeit zielstrebig verfolgt, hat es in der SVV KW bisher nicht gegeben. Ungeachtet dessen wird hier und da jedoch – besonders von Akteuren – so formuliert, als existiere der veränderte B‑Plan bereits. Diesen bestehenden „Schwebezustand“ nutzte Periskop Development nun auf besondere Weise, finanziell sehr tatkräftig, vermutlich auch unter dem Eindruck eigener, wohl nicht zufriedenstellender Bilanzen. https://www.northdata.de/Periskop%20Development%20GmbH,%20Berlin/Amtsgericht%20Charlottenburg%20(Berlin)%20HRB%20239078%20B

Das Unternehmen verkaufte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine Teilfläche des Königsparks von 34.500 Quadratmetern zwecks Errichtung des ETZ, eines Behördenzentrums. „Die Ansiedlung des Zolls erfolgt unter aktuellem Baurecht in einem Teilbereich des ‚produktiven Quartiers‘“, heißt es in den Äußerungen von Periskop Development. Allerdings: Die Bezeichnung „produktives Quartier“ stammt aus dem Konzept für den Königspark und umfasst dort ursprünglich einen Gewerbebereich, benannt als Quartier für „Gewerbe / Produktion (Dienstleistungen / Produktion)“. Sie stammt meines Wissens nicht aus dem aktuellen B‑Plan. Folglich wird argumentativ – so meine Interpretation – fälschlich zusammengefügt, was nicht zusammengehört. Zudem: Auch wenn laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Gewerbe unter anderem Verwaltungsgebäude gezählt werden, so ist das ETZ doch weit mehr als ein bloßes Verwaltungsgebäude bzw. ‑zentrum. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.htm

Und im Konzept von Periskop Development ist unter „produktives Quartier“ keine Rede von einem derartigen Behördenzentrum, das als Einsatztrainingszentrum laut Planung ein Einsatztrainingsgebäude, eine Sporthalle und eine Raumschießanlage als zentrale Bestandteile umfasst. Auch die Bürgerbefragung zum Königspark – daran sei erinnert – erfolgte im Vorjahr auf der Basis des Konzepts ohne das ETZ. Auf dieser Basis – nicht mit dem ETZ – wurde abgestimmt: pro oder contra Königspark in der jeweiligen Variante (nur Gewerbegebiet oder Mischgebiet).

Allerdings: Innerhalb kürzester Zeit verabschiedete sich Periskop Development partiell von ihrem eigenen Entwurf für den Königspark – weg vom dort geplanten Handwerkerhof hin zum ETZ. Und Stadtverordnete dürfen nun angesichts des noch immer gültigen, nicht veränderten alten B‑Plans, der sich für das Unternehmen plötzlich geradezu als ein Glücksfall zu erweisen scheint, keine Forderungen stellen; denn die Entscheidung pro ETZ ist gefallen, entschieden andernorts, von anderen Akteuren, mit einem anderen Eigentümer. Was sich nun gewünscht wurde angesichts dieser von Periskop Development herbeigeführten Veränderung, war eine kleine Abänderung („Befreiung“) innerhalb des gültigen B‑Plans von der bisherigen, inzwischen als störend empfundenen Festsetzung. Nur das – nichts Weiteres war den Stadtverordneten gestattet. Und diese kommunalpolitische Entscheidung trafen nach eingeschränktem Sitzungslauf (ohne SVV‑Sitzung) im Hauptausschuss elf (!) Stadtverordnete aus allen Fraktionen – ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung, aber unter Berücksichtigung einer einstimmigen Empfehlung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung (9 Ja‑Stimmen, keine Enthaltung). Was für eine Farce! https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/zoll-plant-trainingszentrum-mit-schiessanlage-in-koenigs-wusterhausen-BZUWQG7CWBBQ5HSLZJRSKSAIE4.html

  1. Lassen wir den Werbeton unserer Bürgermeisterin beiseite und sehen uns genauer an, wie sich das ETZ Königs Wusterhausen in das Sicherheitsprogramm der Bundesregierung einordnet, das in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums und der Generalzolldirektion (GZD) liegt.

Zunächst sei dazu festgehalten: Seit dem Jahr 2016 gibt es Überlegungen zu einem derartigen Programm, doch dabei blieb es anfangs. Erst in jüngster Zeit – nach der ausgerufenen „Zeitenwende“ – wird sehr zügig mit seiner Realisierung begonnen. Ein Milliardenprogramm. https://www.bundesimmobilien.de/einsatztrainingszentrum-fuer-den-zoll-entsteht-in-immendingen-82b0b5caab9c4802. Das ETZ im Königspark ist eines von insgesamt elf derartigen Zentren, die gegenwärtig bundesweit netzartig entstehen und meist mit öffentlich vernehmbarer Werbung und Freude der jeweiligen Bürgermeister einhergehen. Generalauftragnehmer für die Errichtung dieser Zentren in serieller Bauweise ist das Unternehmen Goldbeck, das bereits maßgeblich am Bau von Tesla beteiligt war.

Die Ansiedlung eines solchen Zentrums des Zolls bringt laut GZD Vorteile wie:
– 55 neue feste Arbeitsplätze,
– bis zu 150 Trainierende pro Tag, die örtliche Geschäfte oder Gastronomiebetriebe nutzen,
– Förderung regionaler Unternehmen, die Dienstleistungen zur Versorgung, zum Unterhalt und zum Betrieb der Anlage übernehmen können – und das langfristig über einen Zeitraum von 30 Jahren,
– fachgerechte Beseitigung von Kontaminationen und Kampfmitteln auf den Liegenschaften und der unmittelbaren Umgebung durch die BImA (!).

(Inwieweit das so zutrifft, sei dahingestellt.)

Dass die Bürgermeisterin – mit einem auch von ihr und von Stadtverordneten verursachten spürbaren Haushaltsdefizit im Nacken – Vorteile nutzen will, liegt auf der Hand. Nur muss man wissen: Es gibt sie auch hier nicht ohne Nachteile (selbst wenn das Lieblingswort „Mehrwert“ sie wegzuretuschieren versucht). Die BImA nennt durchaus Probleme für Anwohner, teilweise jedoch nicht deutlich genug. Andere bleiben gänzlich unerwähnt. Das sind vor allem jene, denen sich die Stadtverwaltung und die Stadtverordneten von KW im Interesse der Stadt sehr gründlich hätten zuwenden müssen – und auch die Einwohner selbst. Das müsste besonders jetzt geschehen, da in der Bundesrepublik in verschiedensten Bereichen eine zunehmende Militarisierung erfolgt und Kriegstüchtigkeit entgegen dem Grundgesetz als neue Normalität gefordert wird, auch dort, wo dies bisher nicht erwartet wurde. Wie sieht es in dieser Situation hier mit dem ETZ in KW aus? In einer Kommune, die der internationalen Vereinigung „Bürgermeister für den Frieden“ angehört? Deren Bürgermeisterin zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs zu den Gedenkveranstaltungen in Japan weilte?

Noch wird das ETZ in offiziellen Veröffentlichungen als eine Einrichtung mit zollspezifischen Aufgaben und Tätigkeiten gekennzeichnet: „Hier werden Zollbeamtinnen und ‑beamte ihre Einsätze trainieren – und das in sehr realitätsnahen Szenarien. So lassen sich in dem ETZ Situationen in Wohn‑ und Gastronomieflächen oder auch in Kfz‑Hallen simulieren. Laufstege ermöglichen dem Trainingspersonal eine effektive Überwachung und Leitung der Übungen, vier Meter über den Trainierenden. Die Raumschießanlage verfügt über drei Schießstände mit modernster Projektions‑ und Messtechnik. Verwaltungs‑ und Besprechungsräume runden das Konzept auf 13.500 Quadratmetern Bruttogeschossfläche ab.“ https://www.bundesimmobilien.de/neue-trainingszentren-der-zukunft-gruen-seriell-und-effizient-020e09c52e9ed351?utm_source=chatgpt.com

Würde das alles weiterhin so sein unter sich verändernden inneren und äußeren Bedingungen? Ich habe meine Zweifel; denn grundlegende Konflikte im Lande spitzen sich zu, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Bundeswehr wird mehr und mehr verringert, die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt verstärkt und vielfältiger. Nicht allein der Bundeskanzler betont wiederholt öffentlich die Geringschätzung des Friedensgebots. https://www.zeit.de/news/2024-03/08/merz-frieden-gibt-es-auf-jedem-friedhof

Nein, man muss nicht Kassandra sein, um zu vermuten, was dann wahrscheinlich mit dem ETZ in KW (wie mit allen anderen zehn Standorten) geschehen könnte – ungeachtet heute anderslautender Aussagen und Regelungen: Im Ernstfall, wie auch immer bestimmt, ließen sie sich rasch in operative Stützpunkte umwandeln (z. B. für bewaffnete Kräfte) – das im Fälle von KW in dichter Nachbarschaft zum Wohngebiet Königspark. Und unter Umständen – abhängig von konkreten Bedingungen – wäre es ein Objekt militärischer Auseinandersetzung am Boden oder aus der Luft (siehe Erfahrungen aus anderen Ländern). Die Bewaffnung der Zollangehörigen und ihre in den ETZ erworbenen Fähigkeiten – bisher offenbar in diesem Umfang und in dieser Qualität nicht ausreichend – wären dann auch in paramilitärischen und militärischen Einsätzen vorzugsweise im Inland, in der eigenen Region, anwendbar. Ein nicht zwangsläufig eintretendes, aber sehr wohl denkbares Szenario; denn z. B. Heimatschutz, Wehrpflicht und erweiterter Waffenbesitz von Reservisten sind längst nicht mehr bloßer Diskussionsgegenstand, sondern werden zunehmend Teil der neuen deutschen Militarisierung. https://www.vdb-waffen.de/d/svg8ek94.pdf

Und gerade erst absolvierte die Bundeswehr in Hamburg eine NATO‑Übung, die u. a. auf die Verbesserung der zivil‑militärischen Zusammenarbeit zielte. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1194381.nato-manoever-in-hamburg-proteste-gegen-manoever-in-hamburg-gegen-die-innere-zeitenwende.html

Folglich: Die Entscheidung für das ETZ in KW stellt sich aus meiner Sicht mindestens janusköpfig dar; das ETZ könnte sehr schnell eine bedrohliche Seite entwickeln. Eine gute Nachbarschaft wäre das nicht. Wohl aber eine intransparente Nachbarschaft. Rechte für die Stadt gegenüber der GZD? Nein, ich vermag keine überzeugende Begründung zu erkennen, das ETZ für unsere Kommune zu lobpreisen, nach allem, was darüber zu vernehmen ist. Die Bürgermeisterin Michela Wiezorek, die sich als Pazifistin versteht, sieht diese Seite nicht?

Hervorgehoben sei zudem: Periskop Development bot in dieser Phase hier eine besondere Lehrstunde – für den aufmerksamen Betrachter. Sie zeigte meines Erachtens eindrücklich, dass ihre Versprechungen und Absichtserklärungen, wie sie sich in der Konzeption für den Königspark ursprünglich niedergeschlagen haben (auch verwendet in der Bürgerbefragung), nur eine relativ geringe Halbwertzeit aufweisen. Dass sie partiell hinfällig werden, wenn dem Unternehmen andere Aspekte nunmehr bedeutsamer zu sein scheinen. Nicht nur in finanzieller, sondern vielleicht auch in strategischer Hinsicht: um in der gewählten Weise – Verkauf einer Teilfläche an die BImA für die Errichtung des ETZ – Fakten zu schaffen, die ein mehrheitliches PRO für den veränderten B‑Plan Königspark in der SVV geradezu erzwingen. Da wären sogar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Allerdings nur, wenn die Glaubwürdigkeit nach dieser Transaktion nicht nennenswert gelitten hätte. Und wenn sich eine Mehrheit in der SVV auch darauf einließe, in ihrer Entscheidung letztlich über das Handeln von Periskop Development gesteuert zu werden. Das wäre dann aus meiner Sicht ein weiteres Beispiel für eine Allianz zwischen der Macht des Geldes und der Unmündigkeit von Kommunalpolitikern.

Bemerkung am Rande: Gegenwärtig ist auf der Internetseite von Periskop Development unter „Team“ Herr Prof. Dr. Steinbach, Ex‑Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg, als Berater angegeben.

Literaturempfehlungen zur Vertiefung:

https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/23924105_Mega-Auftrag-fuer-Bielefelder-Unternehmen-Goldbeck-Baukosten-waren-Streitthema-v1.html
https://www.n-tv.de/politik/Lindner-will-Schiessanlagen-fuer-eine-Milliarde-Euro-bauen-article24042099.html
https://etz-serie.bundesimmobilien.de/ein-beitrag-der-bima-zur-energiewende-9913aca1fda7d3d9
https://www.bundesimmobilien.de/gruen-seriell-und-effizient-trainingszentren-der-zukunft-fuer-den-zoll-959f943076939fce
https://www.wirtschaftskurier.de/titelthema/artikel/jan-hendrik-goldbeck-baut-teslas-fabrik-in-deutschland-und-ist-macher-der-woche.html
https://cdn.prod.website-files.com/674d680bb4208b9e97a7c488/689209c897d9bef9311ac081_Immobilienmarktreport%20Deutschland_Q22025.pdf

Dorfanger Niederlehme

4. März 2025

Dr. Marina Kreisel

Wenn ein Satzungsentwurf zum Aufreger (gemacht) wird …

Weder gehört unsere Kommune – anders als beispielsweise Schwerin in Mecklenburg – Vorpommern – zum Weltkulturerbe, noch weist sie eine Vielzahl von Denkmälern baulicher Art auf. Und diejenigen, die in der Liste unseres Landkreises ausgewiesen werden und damit besonderen Schutz bekommen sollen, haben es bezüglich ihrer Erhaltung oftmals ebenfalls schwer. Aus verschiedenen Gründen – wie Zielkonflikte, historisches und/oder städtebauliches Nichtwissen (auf der Seite von Bürgern, Kommunalpolitikern, aber ggf. auch von Stadtverwaltungen), zusätzlicher finanzieller, materieller, zeitlicher Aufwand mit und ohne Behörden, Fragen zu Fördermitteln, Sorge vor Einschränkungen im Umgang mit dem Eigentum. Davon zeugen nach meiner Interpretation gerade erst jüngste Beschlüsse in der SVV zum Dorfanger Niederlehme und darauf einsetzende Reaktionen aus der Einwohnerschaft, betreffend etwa den Beschluss zum Entwurf einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für dieses bauliche Ensemble: eines kleinen Juwels nicht nur für Niederlehme, sondern für unsere Kommune insgesamt. Ein Erbe – hinterlassen von zahlreichen Generationen vor uns. Nicht nur für heutige, sondern ebenso für künftige Generationen (unabhängig davon, ob es jeder Bürger so sieht). https://sessionnet.owl-it.de/koenigs_wusterhausen/bi/si0057.asp?__ksinr=8592

Zur Erinnerung und Einordnung: Dieser Beschluss ist als ein Ergebnis eines Analyse-, Diskussions- und Entscheidungsprozesses entstanden, in dem vor allem Einwohnerinnen und Einwohner sowie Stadtverordnete miteinander gearbeitet bzw. Kontakt zur Denkmalbehörde unterhalten haben, wichtige Überlegungen einbringend, kritisch abklopfend, mehrere kommunalpolitische Gremien nutzend. https://sessionnet.owl-it.de/koenigs_wusterhausen/bi/si0057.asp?__ksinr=7332 Und nun zielt der in der SVV  mehrheitlich angenommene Beschluss auf Fortsetzung des gemeinsamen Prozesses: diesmal mittels gründlicher Diskussionen über einen meines Erachtens relativ offenen Satzungsentwurf (vgl. im Gegensatz dazu die Gestaltungssatzung Innenstadt von Königs Wusterhausen). Der Text für den Dorfanger Niederlehme heißt – das sei betont – Entwurf, nicht Endfassung – weil er in vorliegender Fassung eben noch nicht abgeschlossen, nicht endgültig ist. Weil auch Bürgerinnen und Bürger unserer gesamten Kommune den Prozess zwecks Überarbeitung, Veränderung des Entwurfs ausschreiten können, sofern sie es wollen; und Prozess und Entwurf  der Satzung bieten besonders Anliegern, den von der Satzung künftig direkt Betroffenen, Raum für ihre prüfende, abwägende Sicht, für Argumentationen und Gegenargumentationen, für ihre Ängste allgemein, ebenso bezüglich ihres eigenen Grundstücks, für die Aufklärung von Missverständnissen, für Vorschläge, Einwendungen, Korrekturen usw. So kann sich Meinungsbildung vollziehen, Verständnis in der Sache entwickeln und die nächste Entscheidung solide vorbereitet werden. Das allerdings in vorgegebener zeitlicher Frist, die eingehalten werden muss. Das wird in diesem Lande noch immer als demokratische Verfahrensweise gewertet. Als eine Form des zivilisierten Umgangs miteinander im Zuge des Erörterns, des Argumentierens – eine zivilisierte Form, die Emotionen einschließt, in der vom Grundsatz her jedoch kein Platz zu sein hat für persönliche Herabsetzung, Anfeindungen oder Angriffe auf andere Personen, deren Auffassungen und Interessen von eigenen abweichen. Wird diese Verfahrensweise nicht vorsätzlich amputiert, sondern tatsächlich konsequent eingehalten, kostet sie Zeit; denn sie erfordert von Beteiligten in unterschiedlicher Weise, sich möglichst kundig zu machen über die Sachverhalte, um die es hier geht, Informationen, Stellungnahmen einzuholen von dafür zuständigen Behörden, von Fachleuten sowie entsprechende kommunalpolitische Gremien ohne Einschränkung wirksam werden zu lassen. Und genau das betrifft auch die Beschlüsse zum Dorfanger in Niederlehme, nun den Beschluss zum Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung (im Beschlusstext wird eimal von Gestaltungssatzung, dann von Erhaltungs-und Gestaltungssatzung geredet).

Zum zeitlichen Ablauf: Nach vernehmbaren Äußerungen aus dem Kreis von Anliegern des Dorfangers Niederlehme – von mir im Original gehört – zweifele ich allerdings daran, dass sie sich im angedeuteten Sinne ausreichend „schlau“ gemacht haben (das vermutlich aus unterschiedlichen Gründen). Das gilt meines Erachtens auch für die Bürgerin B., die stellvertretend für weitere Personen in der Einwohnerfragestunde im Stadtentwicklungsausschuss am 10. Februar 2025 das Wort ergriff – mit der Bitte an die Stadtverordneten, den bereits getroffenen Beschluss wieder zurückzunehmen. Darin sehe ich vor allem Aktionismus, maßgeblich erwachsen aus Versäumnissen dieser Gruppe, sich zuvor an der Diskussion und Meinungsbildung zu beteiligen; denn hierzu bot der konzentrierte kommunalpolitische Verlauf Möglichkeiten und Hinweise: In der Zeit vom 7. November 2024 (Ortsbeirat Niederlehme) bis zum 16. Dezember 2024 (SVV-Beschlussfassung) wurde die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in mehreren Gremiensitzungen öffentlich beraten, so im Ortsbeirat Niederlehme am 28.November 2024 (Anhörung des Ortsbeirates Niederlehme), am 2. Dezember 2024 im Hauptausschuss, am 9. Dezember 2024 in der SVV  (wegen der Länge der Sitzung unterbrochen – dort in der Einwohnerfragestunde sprach der Anlieger Herr W. zur Satzung), am 16. Dezember 2024 (Fortsetzung der vorangegangenen SVV-Sitzung mit der Beschlussfassung zum Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, Beschluss Nr. 10-24-303).

Kommunalrechtlicher Aspekt: Aus kommunalrechtlicher Sicht wurden formale Anforderungen sowie gesetzliche Mindestanforderungen zur Bürgerbeteiligung bei Gestaltungssatzungen vermutlich eingehalten (öffentliche Bekanntmachung in amtlichen Mitteilungsblättern, Aushänge, etc.). Das allein reicht rechtlich aus, selbst dann, wenn es aus Bürgersicht als unzureichend empfunden werden mag (sonst hätte die  Kommunalaufsicht beanstandet). Aktive Information für betroffene Anlieger wäre hier sicher günstiger gewesen, ist aber nicht rechtlich zwingend vorgeschrieben und unterblieb. Das trug wahrscheinlich mit dazu bei, dass die o. g. Möglichkeiten kaum von Anliegern genutzt wurden und sie den Beschluss (mit dem Satzungsentwurf im Wortlaut) – wie das in der Kommunalpolitik auch anderer Gemeinden immer wieder passiert – erst nach bereits erfolgter Abstimmung wahrnahmen. Also verspätet. Relativ hastig. Erschrocken. Wütend. Ablehnend. Deshalb nun der Versuch, ihn im Nachgang zu kippen: Das heißt: auf der Basis von unter Zeitdruck zusammengestellten Einwendungen gegen einen Beschluss auf der Basis konzentrierter Analyse und Einordnung. Wie sind hier – bleiben wir beim inhaltlichen Aspekt – die Gewichte verteilt? Wo ist Vertiefung? Wo Oberflächlichkeit? Wo Wissen? Wo Nichtwissen?

Grundgesetz, Artikel 14: Die gewünschte Zurücknahme des Beschlusses scheint mir angesichts der vorgetragenen Einwendungen von sehr starkem Eigennutz zahlreicher Anlieger bestimmt; sie nehmen damit in Kauf, dass das Ensemble Dorfanger Niederlehme – nicht frei von Blessuren aus jüngerer Vergangenheit – ohne eine derartige Satzung letztlich verlorengehen würde. Dabei wird wohl von jenen Bürgern zudem GG Art. 14 nicht bedacht, der da lautet: „[…] Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Es sind also nicht nur individuelle Bedürfnisse, die hier den Ausschlag geben sollen. Und das nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Und ja, auch die Funktion des Dorfangers Niederlehme mit seinem Baumbestand wird von ihr benötigt, das als eine Zone von Beschaulichkeit und Ruhe, von Schatten und Kühle für Einwohner von KW, ebenso für Touristen. Und auch diese Funktion wird mit einer derartigen Satzung gesichert, in der Vergangenheit bereits von der Denkmalbehörde empfohlen. Deshalb befürworte ich eine Satzung und den Weg zu ihr, wie ihn der Beschluss vorsieht, also mit Diskussion und  Veränderungsmöglichkeiten des Satzungsentwurfs.  Das bietet nach meiner Interpretation viel Offenheit und Spielraum, ohne auf das Verfahren zu verzichten.

 Aushöhlung des beschlossenen Verfahrens: Ich als Bürgerin unserer Kommune halte die Bitte um Zurücknahme des o. g. Beschlusses auch in anderer Hinsicht für bemerkenswert, aber zugleich für ablehnungswürdig; denn wer an diesem Punkt eines Prozesses  nicht einmal die Diskussion eines Entwurfes zulassen will, wer ihn  schon zuvor „aus dem Verkehr zu ziehen“ beabsichtigt, ohne dass darüber überhaupt ansatzweise eine Diskussion in offiziellem Rahmen beginnen könnte, der unterläge schnell dem Verdacht, das Verfahren als Teil eines umfänglicheren Prozesses verhindern zu wollen, ob bewusst oder unbewusst. Und tatsächlich wäre es ja auch eine Verhinderung der erforderlichen Verständigung in der Sache und zwischen Bewohnern, das  in offizieller Form. Bürgern wie Frau B. und ihren Mitstreitern unter skizzierten Bedingungen nachzugeben, das betrachtete ich – über den zentralen Aspekt des gefassten Beschlusses hinaus – folglich als einen sehr konkreten Beitrag zur Aushöhlung demokratischer Verhältnisse, oft von Bürgern berechtigterweise beanstandet, in diesem Falle von ihnen selbst zu initiieren versucht. Wer hat daran Interesse? Wem ist damit gedient?

Nichtverwirklichung des Beschlusses: Zurücknahmen oder Änderungen von Beschlüssen sind oftmals angemessen bzw. richtig, auch in Reaktion auf Wünsche und Forderungen aus der Einwohnerschaft. Im Falle des Satzungsentwurfs scheint mir die Zurücknahme oder Änderung des Beschlusses – besonders der plötzlichen Reaktion von  Anliegern folgend – allerdings die falsche Antwort zu sein. Da muss schon gefragt werden: Was wären in dieser Hinsicht Konsequenzen des Handelns a) beim  Zurücknehmen oder b) beim Ändern des Beschlusses? Was bliebe im Falle eines Änderungsbeschlusses überhaupt noch inhaltlich übrig vom Satzungsentwurf auf dem Wege zur Satzung? Was könnte sie dann tatsächlich noch leisten – im Vergleich zu dem, was sie  laut Beschluss  vom 16. Dezember 2024 leisten sollte? Zählt die ursprünglich angeführte Begründung für den Beschluss pro Satzungsentwurf heute schon nicht mehr? Allein deshalb, weil die Mehrheit der Anlieger den Beschluss ablehnt? Und als welche Mehrheit verstehen sich jene Anlieger, die das tun und auf seine Zurücknahme hoffen? Die Fragen ließen sich fortführen. Aber ich höre hier vorerst auf. Den Akzent setze ich lieber an eine andere Stelle.

Umsetzung des Beschlusses: Aus meiner Sicht kommt es nämlich nun vielmehr darauf an, den  Beschluss  trotz der anderslautenden Bitte von Anliegern umzusetzen. Das heißt: die Diskussion zum vorliegenden Entwurf bis in die einzelne Formulierung hinein gründlich und umfassend  zu führen, mit allem, was dazugehört. Das auch mit Blick darauf, warum es bisher in unserer Kommune kaum derartige Satzungen gibt. Ein Argument gegen einen Satzungsentwurf bzw. eine Satzung Dorfanger Niederlehme kann ich darin nicht erkennen. Und von der Stadtverwaltung erwarte ich im Falle Dorfanger Niederlehme erst recht, zügiger und mehr als bisher mitzuarbeiten an inhaltlichen Sachbeiträgen und an nötiger inhaltlicher Aufklärung, detailliert, nicht als Schlagwort. Die entsprechenden Äußerungen der Bürgermeisterin Michaela Wiezorek im Stadtentwicklungsausschuss werte ich als weit entfernt davon; ihr bloßes Fragezeichen zur Qualität des Satzungsentwurfs und ihr Hinweis auf eine fehlende finanzielle Förderung dürften eher Verunsicherung und Ablehnung der Niederlehmer Anlieger um Frau B. bekräftigt, vielleicht auch auf der Seite von Stadtverordneten bewirkt haben. Und das  zu einem Zeitpunkt, da beispielsweise in Rangsdorf die Bebauung des alten Flugplatzes mit der Sanierung alter Bauten untrennbar verbunden werden soll. Dort wird allerdings ausdrücklich davon ausgegangen – und das erklärt sich nicht allein aus Besonderheiten des Projekts –, dass ein Baudenkmal ein unschätzbarer Wert ist, weil er einem Areal ein so starkes Gepräge gibt, dass es Identität gewinnt und nach außen positiv ausstrahlt. (Ähnliches trifft auf erhaltenswerte Bausubstanz zu.)

Weg in richtige Richtung: Für mich unterstreicht das einmal mehr, dass die Beschlüsse zum Dorfanger Niederlehme, die nicht in der Stadtverwaltung erarbeitet worden sind, in die richtige Richtung gehen. Und deshalb sollten sie – in Sonderheit des Beschlusses zum Satzungsentwurf – von den Stadtverordneten nicht geändert oder gar zurückgenommen werden, trotz des Widerstands aus dem Kreis von Anliegern, zumal sich dieser Widerstand teilweise auf falsche Voraussetzungen stützt.

Weiterführende Links:

https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/3f3e999ad6568d32/c164b0e25c30/Erhaltungssatzung.pdf
https://cdn0.scrvt.com/d19207df10fc2c2113c58b2103007ce0/25b3bb116733892d/f0f3396376a0/Gestaltungssatzung-Innenstadt-Koenigs-Wusterhausen.pdf
https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/niederlehme-streit-ueber-gestaltungssatzung-anlieger-fuehlen-sich-gegaengelt-UX7SHCOUQVBH7IZOYQ6IOA75GQ.html
https://www.rangsdorf.de/seite/534427/buc-36.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

Dankeschön an Stadtverordnete und Ortsbeiräte

30. Mai 2024

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Vor wenigen Tag fand die letzte reguläre Stadtverordnetenversammlung dieser Wahlperiode statt. Bürgermeisterin Michaela Wiezorek möchte sich deshalb bei den ehrenamtlichen Stadtverordneten für die in den zurückliegenden fünf Jahren geleistete Arbeit bedanken:

„Im Rückblick war es eine herausfordernde Zeit. Im Februar 2020 – kein Jahr nach der konstituierenden Sitzung brachte die Corona-Pandemie alle gewohnten Abläufe durcheinander. Entscheidungen von Amts- und Mandatsträgern sorgten für Unruhe und Verunsicherung sowohl in der Stadtpolitik und als auch im Rathaus.

Am Ende der Wahlperiode kann man aber auch mit Stolz auf das in den Jahren 2019 bis 2024 Geleistete schauen. Mein Dank dafür gilt allen ehrenamtlich Tätigen in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen, den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Ortsbeiräten der acht Ortsteile für die kooperative Zusammenarbeit im Interesse der Stadt. Ein großes Dankeschön für fünf Jahre, in denen auch offen diskutiert wurde, Kompromisse gefunden wurden und so die kommunale Selbstverwaltung mit Leben gefüllt wurde. Es sind viele gute Entscheidungen für die Stadt getroffen worden. Einen kleinen Einblick gibt eine Präsentation, die bei der Sitzung am 27. Mai 2024 zu sehen war.

Danke an alle, die nicht mehr dabei sein wollen oder können. Viel Erfolg für diejenigen, die sich bei der Kommunalwahl dem Votum der Wählerinnen und Wähler stellen. Ich hoffe nach der Wahl auf eine gute Zusammenarbeit mit engagierten Stadtverordneten, die in den nächsten fünf Jahren mit guten Entscheidungen die Stadt weiterentwickeln.“

100 % KW – Probleme lösen statt Neue schaffen

29. Januar 2024

Pressemitteilung der BI „100% KW“

Wofür steht der Königspark?

Der Königspark, direkt an der A10, Abfahrt Königs Wusterhausen, soll nach den Wünschen der aktuellen Eigentümer, einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft, ein vollkommen anderes Gesicht bekommen. Wir wollen in loser Folge über den Königspark, das Projekt und die Auswirkung auf Königs Wusterhausen berichten. Hinter den Plänen steht die DLE Group, eine Immobilieninvestmentgesellschaft die die Fläche nach Umwandlung weiterveräußert und vermutlich auf satte Gewinne hofft.

Menschen die schon länger in Königs Wusterhausen leben, kennen den Königspark noch als Ackerfläche. Nach der Wende setzte hier eine Entwicklung ein. Mit dem Bebauungsplan „Wohn und Gewerbepark Königs Wusterhausen Nord“ wurde 1993 für das Areal zwischen Deutsch Wusterhausen und der Autobahn A 10 ein rundes Konzept beschlossen . In einiger Entfernung zur Autobahn, fernab der Lärmbelastung, entstand ein neues Wohnquartier. Zur Autobahn hin sollte ein Gewerbegebiet entstehen. Im Ort freute man sich. Die Einwohner gingen davon aus, hier auch Arbeit zu finden, direkt im Wohnort und mit kurzen Wegen.

Anfang der Neunzigerjahre blickte man in Berlin, Brandenburg und auch in Königs Wusterhausen, auf andere Großstädte in Europa. Berlin war durch die Teilung in seiner Entwicklung über mehrere Jahrzehnte gehemmt. Man ging seinerzeit davon aus, dass diese Entwicklung nun rasch nachgeholt würde. Einige Visionen gingen von einer Hauptstadt-Region mit über 6,5 Millionen Einwohnern aus. Entsprechende Bebauungspläne und Planungen wurden rings um Berlin angestoßen. In Königs Wusterhausen sollte dieser Zuwachs im Königspark erfolgen. Tatsächlich dauerte es mehr als zwei Jahrzehnte bis das Wachstum einsetzte.

Das Wohngebiet entwickelte sich rasch. Die ersten Mehr- und Einfamilienhäuser entstanden. Die Letzten erst in den vergangenen Jahren. Ein großer Bauabschnitt, im hinteren Bereich des Quartiers steht noch vor seiner Entwicklung und das straßenbegleitende Stück an der B 179 mit 300 Wohneinheiten wurde gerade begonnen.

Die Gewerbeflächen gingen in den Jahren durch verschiedene Hände von unterschiedlichen Investorengruppen. Geplant war unter anderem eine große Niederlassung der Deutschen Telekom und eine Skihalle, die allerdings nie realisiert wurden. Ende der Neunzigerjahre gab es eine so genannte Immobilienblase, und die Grundstückspreise stiegen stark an. Auch die Flächen im Gewerbegebiet Königspark wurden immer teurer. Einige Ansiedlung gab es, aber eine großflächige Entwicklung blieb aus. Doch mittlerweile werden laut Wirtschaftsförderung des Landes und der IHK Cottbus Gewerbe- und Industrieflächen gesucht.

Vor circa zehn Jahren kamen die ersten Pläne auf, das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln. Die damalige Planung wurde im Jahr 2018 von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Nun schickt sich der nächste Eigentümer an, aus der Fläche ein Mischgebiet zur vorrangigen Wohnnutzung zu machen. Vor dem Hintergrund fehlender Gewerbeflächen in Königs Wusterhausen, im Flughafenumfeld und in Brandenburg ganz allgemein, wirken diese Pläne wie aus der Zeit gefallen.

Weitere Informationen und der Link zur Petition auf: www.100-prozent-kw.de

Königspark – ein Zwischenruf

20. November 2023

René Marquardt, Unternehmer in Königs Wusterhausen

Ich bin René Marquardt, Unternehmer in Königs Wusterhausen.
Hier meine Meinung zum Megaprojekt Königspark:

Wenn man sich die Beiträge (auf Facebook) durchliest, scheint das wohl System zuhaben – Stadtverwaltung als Geschäftsbesorger von Immobilienunternehmen hieße das amtlich. Auf Teufel komm raus neue Rathäuser, neue Bauplätze, egal ob die da Lebenden das wollen, dass sich ihr Umfeld so stark verändert und Einschnitte in ihrem Leben gibt. Auch wahr ist leider, wenn in Niederlehme gebaut werden soll, stört es den Diepenseeer nicht und andersrum genauso; Hauptsache nicht vor meiner Tür.

Dass sich aber für alle das Leben hier verändern wird und das nicht zu unseren Gunsten, sollte jedem klar werden. Dieser Wahnsinn muss gestoppt werden. Versuche mal einfach um 15 Uhr mit dem Auto in die Stadt zu kommen. Versuche mal einen Termin beim Arzt zu bekommen. Versuche mal einen gut bezahlten Job in KW zu bekommen?! Die Leute werden in KW wohnen und in Berlin arbeiten. Die Stadt wird ersticken.

Und von dem grünen LDS wird hier nicht viel übrig bleiben. Siehe Schütte-Lanz-Projekt: 250 Wohneinheiten x Faktor 2 bis 2,5 Menschen (500 bis 625) auf so dicht bebauten Gebiet. Das kann nicht Euer Ernst sein.
Weiter Scheederstraße 55 und Scheederstraße 48 Großpark – auch hier über 200 Wohneinheiten, wenn das fertig wird … Gute Nacht. Und all das bei ausbleibender Entwicklung der Infrastruktur wie Straßen, Freizeit, Gastro, Grundversorgung, Trinkwassersicherheit, Fernwärmeversorgung. Gesundheitsversorgung, Lebensmittel, Spielplätze, Kindergarten, Schulen… Wir sollten erstmal die grundsätzlichen Probleme lösen, bevor wir weiter hochstapeln. Schaut euch mal den Zustand der Straßen an, besonders bei Regen?! Auch hier das Beispiel Schütte-Lanz: völliger Schrott aber für über 110.000.000 Mio Verkaufsvolumen wurden da Wohnungen gebaut, aber nix an Infrastruktur.

Die Stadt hat weiter sinkende Einnahmen, da die Wirtschaft zusammenbricht. Wer soll bitte ein neues Heizkraftwerk finanzieren? Wer soll bitte das Bürgercampus finanzieren (ganz nebenbei, klingt besser als Rathaus Nr. 3) Tipp: Ich würde jetzt schon ein viertes planen. Und Campus scheint auch so ein Modewort zu sein. Hört man in allen Regionen. Auch hier hat wohl die Krake ihre Hand im Spiel. Und jeder KWer der hier pennt und das zulässt, trägt genauso die Schuld.

Wir bauen des Bauens wegen – das löst kein Problem. Wir schaffen neue Probleme. Einfach mal Eins plus Eins rechnen. Aus diesem Grunde gibt es auch eine Planwirtschaft, so bekloppt es klingen mag. Ein Neubaugebiet war früher klar definiert, mit je einem Viereck mit innen Erholungsfläche von mindestens 4000 m2 mit dicht angeschlossener Gastro, Kaufhalle, Post, Friseur; da brauchte man nicht mal ein Auto (hatte auch kaum einer). Aber dafür viel Grün… 2018 haben uns die Ehrenwerten der Städte das Jahr der Umwelt erklärt, wir sollten jeden Strauch und Baum knuddeln; Davon ist in 2023 nicht viel übrig geblieben! Wollen wir das so weiter hinnehmen? Frage an die hier Lebenden? 2024 ist Kommunalwahl, stellt euch auf und verändert sinnvoll unsere Stadt für Uns! Gemeinsam!

Ein Gutachten über ein goldenes Kalb für Investoren?

4. November 2023

Dr. Marina Kreisel, Zeesen

Im zielstrebig betriebenen Prozess um einen veränderten Bebauungsplan zum Königspark ist nun im Auftrage der Eigentümerin GLB Projekt 6 S.á.r.l. /Luxemburg auch ein Gutachten entstanden, angefertigt von der bulwiengesa AG Berlin, seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet erfahren und tätig. Erfreulicherweise hat die DLE, die Projektentwicklerin des Königsparks, es auf ihrer Internetseite dem geneigten Leser zugänglich gemacht, das heißt, es ist öffentlich für jedermann einsehbar. https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/MVZ_Bulwiengesa_230804.pdf

Allerdings befindet sich dieses Gutachten bisher noch ganz im Schatten der öffentlich betonten Telefonbefragung von Bürgern aus Königs Wusterhausen (vom bekannten Meinungsforschungsinstitut FORSA durchgeführt) https://www.dle.ag/wp-content/uploads/2023/10/forsa_Burgerbefragung-Konigs-Wusterhausen.pd fhttps://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen-dle-umfrage-sieht-grosse-zustimmung-zu-koenigspark-in-der-stadt-EOSSUWF6XFCWTNSXN4ZC6KJPKQ.html. Zu Unrecht, wie mir scheint; es verdient meines  Erachtens durchaus Aufmerksamkeit ob seiner Herangehensweise und seiner Aussagen – das auch deshalb, weil hier vielleicht deutlicher wird als an anderer Stelle des Projektes Königspark, worauf es Projektentwicklern und Eigentümern vor allem ankommt. Und ich hoffe folglich sehr, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger – vornehmlich unsere Stadtverordneten und Ortsbeiratsmitglieder – nutzen diese gute Gelegenheit, um sich selbst ein Bild zu verschaffen, was dort (nicht in Zeitungen) wirklich geschrieben steht; das auch zur Überprüfung und zum Vergleich eigener Erwartungen und Forderungen bezüglich zukünftiger medizinischer bzw. ärztlicher Versorgung in der Kommune mit dargestellten Leistungen bzw. Nichtleistungen des Investors. Aber auch darüber hinaus, denn die Wünsche von Bürgern an den Königspark und an dortige Angebote sind laut der FORSA-Ergebnisse (Stichwort: Mehrwert des Königsparks, S. 14) umfangreich; Fragen der Finanzierung – zum Beispiel wie und durch wen – wurden nicht gestellt.

Ich selbst gelange zu der Interpretation, dass entsprechende Bedürfnisse, die von hiesigen Bürgern bezüglich der Gesundheitsversorgung immer wieder signalisiert werden, lediglich – sofern überhaupt spürbar – mehr als ein Nebenprodukt im Gutachten anfallen, das ist bereits von der Analyse her so angelegt. Es ist aus meiner Sicht auch verständlich, haben doch Eigentümer und Projektentwickler des Königsparks auf den personellen Besatz, auf den Versorgungsgrad mit Ärzten keinen Einfluss, das obliegt ganz anderen Akteuren. Es ist die KVBB, die dafür zu sorgen hat, „dass genügend Ärzte jeder Fachrichtung und Psychotherapeuten für die ambulante medizinische Versorgung der Brandenburger zur Verfügung stehen – jederzeit und rund um die Uhr.“ https://www.kvbb.de/wir/unsere-aufgaben

Probleme, die es dabei gibt, sind weitgehend bekannt; und auch in in der FORSA-Telefonbefragung wird die Gesundheitsvorsorge unter „Die größten Probleme in Königs Wusterhausen“ genannt.

Das Zentrum einer durch und durch sachlichen Analyse bildet – ausgehend von der gegenwärtigen Situation in diesem Bereich hier vor Ort (Überblick) – etwas gänzlich anderes: Es sind marktwirtschaftliche Aspekte, es geht um Marktbeziehungen, um Marktbedingungen, um marktgerechte Preise/Mieten. Ob und wie rechnen sich Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark angesichts ermittelter bzw. beschriebener Voraussetzungen und Annahmen? Das wiederum scheint mir ebenfalls verständlich, interessiert doch den Auftraggeber/zugleich Eigentümer vorzugsweise die Frage, welchen finanziellen Ertrag (Stichwort: Mietertragspotenziale) es bringen könnte, Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus / MVZ / Praxen) in Neubauqualität im Königspark entstehen zu lassen – mit welchen Auswirkungen auch auf bereits im Wettbewerbsgebiet – so Königs Wusterhausen, Wildau und weitere Nachbargemeinden eingeordnet – existierende zeitgemäße Gesundheitsimmobilien? Kann mit ihnen erfolgreich konkurriert werden? Da ist laut Analyse mittels Neubauqualität – beim Vorhandensein von baulichen und/oder anderen Vorteilen gegenüber Bestandsbauten – eine Erzielung höherer (!) Mieten wahrscheinlich; da werden Umzüge prognostiziert zugunsten von Ärztehaus/MVZ/Praxen im Königspark (Stichwort: Absorption von Mietern anderer Objekte – als Bestandteil einer als gut bewerteten Wettbewerbssituation). Und ja, die Analyse kommt auch auf der Basis konkreter Angaben zur Mietpreisentwicklung und -höhe zum Schluss – das trotz angesprochener wirtschaftlicher und politischer Risiken – , es bestünde eine gute perspektivische Standorteignung im Königspark – soll heißen, derartige Gesundheitsimmobilien seien dort in finanzieller Hinsicht (erzielbare Mieten) für Eigentümer, Investoren lukrativ. Und ich setze hinzu: nur für Eigentümer und Investoren. Für Ärzte, für medizinische Dienstleister wie Therapeuten, Podologen, Heilpraktiker als Mieter, aber ebenso für Bürger, die sie in unterschiedlicher Weise in Anspruch nehmen (vielfach auf eigene Kosten), ist das nicht der Fall. Vor allem für Bürger geht es im Gesundheitssektor um anderes und mehr: um eine solide Gesundheitsversorgung im eigenen Wohn- und Lebensbereich. Sollen fortgesetzt steigende Gewerbemieten, Spitzenmieten für Ärztehaus MVZ/Praxen nach Auffassung von Bürgermeisterin und Kommunalpolitikern ein ausreichend geeigneter Beitrag zur Sicherung dieser Versorgung in Königs Wusterhausen sein? Im Königspark, dessen Fläche mehrere Male den Eigentümer wechselte, sie verteuerte und Kosten bewirkte, die letztlich auf Mieter – hier von Gesundheitsimmobilien (Ärztehaus/MVZ/Praxen) – umgelegt werden?

Verdacht schwerer Verstöße gegen den Datenschutz

30. Oktober 2023

FWKW fordert Aufklärung

In Königs Wusterhausen sollen auf Gewerbe- und Industrieflächen zwei Giga-Bauprojekte entstehen. Im „Königspark“ und „Am Möllenzugsee“ wollen zwei Investoren insgesamt mehrere tausend Wohnungen in Geschossbauweise errichten. Beide Bauvorhaben sind umstritten. Unterstützung erhalten sie vor allem von der Bürgermeisterin, Michaela Wiezorek.

Quartier „Am Möllenzugsee“

In Niederlehme hat sich eine große Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohner gegen die Entwürfe des Investors ausgesprochen. Bei der öffentlichen Diskussion am 6. September ließ sich die Bürgermeisterin vertreten.

Laut aktuellem Entwurf soll ein dezentraler Siedlungsschwerpunkt entstehen. Die bis zu 7-geschossigen Wohnblöcke in dichter Bauweise fügen sich nicht in das Ortsbild ein. Von der Umgebungsbebauung der Einfamilienhaussiedlung wird erheblich abgewichen. Verkehrsprobleme verschärfen sich und es entstehen ungelöste Mehrbedarfe an sozialer Infrastruktur, vor allem im Bildungsbereich.

Einwendungen gegen den Bebauungsplan konnten im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bis zum 21. September abgegeben werden. Laut Aussage der Verwaltung gingen mehr als 150 Einwendungen aus der Bürgerschaft fristgerecht ein. Eine genaue Anzahl konnte die Bürgermeisterin nicht benennen.

Verdacht datenschutzrechtlicher Verstöße durch Amtsträger in einem besonders schweren Fall

Erst auf Nachfrage erhielten die Einwender in der vergangenen Woche form- und inhaltsgleiche Eingangsbestätigungen. Dies erfolgte postalisch oder per E-Mail. Die Schreiben waren nicht unterzeichnet.

Absender der E-Mail war auch nicht die Stadtverwaltung, sondern ein Mitarbeiter eines privaten Planungsbüros. Die angefügten Schreiben trugen jedoch den Briefkopf der Stadt Königs Wusterhausen und erweckten einen behördlichen Eindruck. Sie beinhalteten alle personenbezogenen Daten der Einwender – wie Name, Vorname, Adresse und E-Mail-Adresse.

Auf Nachfrage, wie das Planungsbüro an diese Daten gekommen ist und ob es in einer geschäftlichen Beziehung zum Investor steht, wurde nicht reagiert.

Die Bürgermeisterin hat auf die schriftliche Nachfrage, ob personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen aus dem Rathaus weitergegeben worden, ebenfalls nicht geantwortet.

Unklar ist, in welchem Umfang die personenbezogenen Daten der Einwender ohne deren Einverständnis weitergegeben, gespeichert oder elektronisch verarbeitet worden.

Aktuell besteht der Verdacht, dass alle mehr als 150 Einwendungen zu diesem Bauprojekt inklusive personenbezogener Daten einem Dritten ohne Einwilligung der Betroffenen übermittelt worden.

Dazu Katharina Ennullat, Stadtverordnete und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von FWKW:
„Sollte sich herausstellen, dass dem Planungsbüro des Investors die Namen und Adressen aller Kritiker seines Projekts übermittelt worden, wäre dies ein enormer Vertrauensverlust in die Integrität der Stadtverwaltung. Selbstverständlich gingen die Bürgerinnen und Bürger davon aus, dass sich im Rathaus an die Grundregeln des Datenschutzes gehalten wird.
Unser aller Rechtsschutzbedürfnis entspricht auch, dass zwischen den Zielen des Investors und den subjektiven Rechten der Bürgerschaft sachgerecht und unabhängig abgewogen wird. Hier darf kein Eindruck der Einflussnahme oder eines Klüngels entstehen.
Die Bürgermeisterin steht dabei in beiden Fällen in persönlicher Verantwortung. “

FWKW fordert deshalb:

  • Öffentliche Aufklärung durch die Bürgermeisterin zum Umfang und Schwere des möglichen datenschutzrechtlichen Verstoßes.
  • Die zuständigen Datenschutz- und Strafverfolgungsbehörden sind zu informieren.
  • Sollte die Bürgermeisterin – als Adressatin der meisten Einwendungen – selbst involviert sein, ist die Bearbeitung des Vorgangs einer unbeteiligten Person zu übertragen.
  • Die Betroffenen sind durch die Stadtverwaltung zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären. Es sind Maßnahmen einzuleiten, die sicherstellen, dass unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten gelöscht werden. Die Löschung ist den Betroffenen nachzuweisen.
  • Es sind unverzüglich in der Stadtverwaltung Maßnahmen einzuleiten, die zukünftig solche Verstöße verhindern.
  • Das Bauleitverfahren, das zur erheblichen Aufwertung des Grundstücks zu Gunsten des Investors führt, bedarf der Überprüfung durch eine unabhängige Stelle.

Ist eine Monsterschule in KW die Lösung?

5. September 2023

In Königs Wusterhausen gibt es eine Planung zur Erweiterung der Gesamtschule von derzeit fünf Zügen auf sechs im nächsten Schuljahr und acht oder gar zehn Züge bis zum Jahr 2027.
Schon jetzt zeichnet sich an dieser Schule eine Bildungsmisere ab, die MAZ berichtete am 4. September 2023 (siehe Bild oben). Katharina Ennullat, Stadtverordnete der Stadt Königs Wusterhausen, Mitglied im Sozialausschuss und Abgeordnete des Kreistages Dahme-Spreewald, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss wandte sich mit ihren Bedenken an das Ministerium.

Da wir denken, dass viele Eltern die Bedenken und Befürchtungen teilen, veröffentlichen wir das Schreiben im Wortlaut:

An Birgit Nix, Leiterin des Referat 33 Weiterführende allgemein bildende Schulen, Zweiter Bildungsweg im MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Sehr geehrte Frau Nix,
ich habe lange mit mir gerungen, mich an Sie zu wenden. Aber aufgrund vieler Gespräche mit fachkundigen Personen, wie mit dem langjährigen Direktor der Bredow-Oberschule Königs Wusterhausen, Herrn Schinkel, LehrerInnen der Schule und Mitarbeitern der Verwaltung, aber auch Eltern möchte ich Ihnen unsere Besorgnisse zum Antrag der Stadt Königs Wusterhausen vortragen.

In der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen brachte die Bürgermeisterin, Frau Wiezorek, eine Beschlussvorlage zur Erweiterung unserer Gesamtschule ein.

Diese soll demnach ab dem Schuljahr 2023/24 von einer 5-zügigen auf eine 6-zügige Gesamtschule erweitert werden und ab dem Schuljahr 2026/27 auf eine 8-zügige Gesamtschule heranwachsen. Ziel von Frau Wiezorek ist sogar die 10-Zügigkeit. Damit wäre man „Brandenburgs größte Gesamtschule“. Ob dieses Ziel pädagogisch sinnvoll ist, möchte ich bezweifeln. Mit dem MBJS sei aber „alles vorbesprochen“. Die Ü7-Verfahren zum Schuljahr 2022/23 sowie 2023/24 bereits als 6-zügige Verfahren durchgeführt bzw. geplant worden. Außerdem sei die Erweiterung durch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Dahme-Spreewald nötig.

Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Diskussion zu dieser Beschlussvorlage in der Stadtverordnetenversammlung durchaus hitzig geführt wurde. Natürlich ist unbestritten, dass der Norden des Landkreises Dahme-Spreewald starken Zuzug verzeichnet und auch die Schulkapazitäten erweitert werden müssen. Königs Wusterhausen wird dies – obwohl die Verantwortung nicht in der Kommune liegt – selbstverständlich immer unterstützen.

Jedoch hat zum einen ein Investor ausdrücklich angeboten, in einem anderen Ortsteil von Königs Wusterhausen (Wernsdorf/Niederlehme, Schulstraße) eine Schule samt Sportanlagen an einem geeigneten Standort zu errichten. Zum anderen ist das Vorgehen aus verschiedenen Gründen schlichtweg nicht klug oder an dem Wohl der Schülerinnen und Schüler orientiert.
Erst 2017 war in der Stadtpolitik entschieden worden, unsere verbliebenen beiden Oberschulen in Königs Wusterhausen zu einer Gesamtschule zusammenzulegen. Diese Fusion und die damit zusammenhängenden Umzügen, als auch die Zusammenführung von Lehrer- und Schülerschaft, war eine sehr große Herausforderung und wurde erst zwei Jahre später abgeschlossen. Bis zum heutigen Tage fehlen sowohl ausreichend dimensionierte Außensportanlagen und eine Turnhalle in der benötigten Größe (für fünf Züge). Gleiches gilt für Aufzüge und Behinderten-WCs. Selbst die Brandmeldeanlage wird erst zu diesem Schuljahr komplett funktionieren; so das „Versprechen“ der Verwaltung.

Wie soll der Schulalltag für weitere SchülerInnen abgebildet werden, wenn dies schon jetzt nur eingeschränkt möglich ist?
Der Standort der Schule befindet sich außerdem in unserem sozialen Brennpunkt. Verkehrstechnisch ist sie schon jetzt nicht gut zu erreichen. Die Schulgebäude stammen aus DDR-Zeiten und entsprechen nicht neuen pädagogischen Standards.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt und der Vielzahl nötiger Investitionen bezweifle ich, dass wir die bauliche Situation mittelfristig verbessern können. Im Schulsportbereich werden auch Mindeststandards nicht zu erzielen sein.

Bei der zukünftigen Größe der Schule fürchten wir natürlich auch eine fehlende persönliche Nähe zwischen Schülern und Lehrern, Entfremdung, Anonymisierung sowie fehlende soziale Kontrolle.

Ihnen liegt ein Antrag vor, der zwar mit einer Mehrheit in der SVV getroffen wurde, aus meiner Sicht aber reinen politischen Erwägungen folgt. Die Probleme des Landkreises werden damit rechnerisch auf dem Papier gelöst. Der Landkreis orientiert sich jedoch nicht an den Bedürfnissen unserer Kinder. Dies kann ich als dreifache Mutter gut einschätzen.
Sehr geehrte Frau Nix, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich hoffe, es ist mir gelungen, Ihnen unsere Befürchtungen näher zu bringen, die mit der Entscheidung der Verdopplung der Schülerzahlen einer schon jetzt sehr großen Schule in kommunaler Verantwortung an einem schwierigen Standort einhergehen. Sie werden gebeten, dies ausreichend zu berücksichtigen.

 

Hobbypolitik

26. Juni 2021

Carsten Kröning. Wernsdorf

Geistiger Diebstahl geht einher mit Verleumdung des Kandidaten Ennullat

Die Politik ist eine diebische Elster. Und manche verstehen sich besonders gut auf das Elstertum. Ganz vorn dabei ist die wie Phönix aus der Asche kommende Kandidatin Michaela Wiezorek. Sie zitiert in ihrem Interview am 23.6.21 in der MAZ den Ex-Bürgermeister Swen Ennullat mit den Worten: „…die Stadtverordneten gehen in der SVV ihrem Hobby nach …“ . Sofort wird in den sozialen Medien die angeblich von Swen Ennullat stammende „Hobby“-Wortwahl in die vernichtende Asche getreten. Moment mal… Hat eigentlich Swen Ennullat jemals von Hobby im Zusammenhang mit Politikern gesprochen? Die Frage erübrigt sich – Frau Wiezorek hat es doch gesagt und die MAZ hat es doch geschrieben!

Dass ich von einem „Hobbygremium“ in Bezug auf die SVV gesprochen habe, ist bekannt. Doch der einzige Politiker, der im KW-TV Wahlforum am 11.6.21 das Wort „Hobbypolitiker“ in den Mund nahm, war Patrick Franke! Im Zusammenhang mit einer Rückfrage an mich.

In meinem Leserbrief an die MAZ benutzte ich das Wort „Hobbygremium“ erneut und das wurde auch von der MAZ am 21. Juni gedruckt. Ich schreibe und denke in meinem eigenen Namen. Ich bin nicht der Pressesprecher von Swen Ennullat. Es ist auch nicht der Stil von Herrn Ennullat, wie es ihm Frau Wiezorek gehässigerweise in den Mund legt.

Warum sprach ich von Hobbygremium? In Abgrenzung zu Berufs-Verwaltungs-Profis, die den Job, wie Swen Ennullat, studiert und jahrelange Ausbildung haben. Und eben ganztägig machen. Die Stadtverordneten hingegen machen das neben ihrem Job, soweit vorhanden. Und oft haben sie nicht die nötige Qualifikation. Deshalb eben Hobby. Hobby ist in meinen Augen nicht verwerflich, sondern auch was Schönes. Etwas, das man sich aussucht und mit Leidenschaft betreibt. Wieso wird das von diesen diebischen Politikern missbraucht?

Und für die Journalisten der MAZ noch einmal das kleine 1×1 aus dem 1. Semester: Wer, was, wo, wann, wie, warum, woher.

Beitragsbild: Leserbrief, ein Ausriss aus der MAZ Dahmeland vom 21.6.2021