Und wenn es ihr eigenes Geld wäre?

25. Juni 2021

Michaela Wiezorek, BM-Kandidatin des Bündnis 21, richtet finanziellen Schaden für die Stadt an

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die Grundsätze eines jeden kommunalen Haushalts, scheinen dem Bündnis 21 und deren Kandidatin fremd oder zumindest gleichgültig zu sein.

Bereits in Ihrer Rede am 23. April 2021 macht die Kandidatin deutlich, dass sie ohne die Zusage zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln in mindestens 5-stelliger Höhe für die Beauftragung eines Headhunters durch die Stadtverordneten nicht kandidiert hätte.

Zuletzt hatte die Stadt Anfang 2017 einen Headhunter beauftragt, um für die EBEG einen Geschäftsführer zu finden – ohne Erfolg, die Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro flossen trotzdem. Doch im Duell in der Wahlarena von KW-TV (Debatte startet ab min 6:50) wird deutlich, Wiezorek rückt von ihrem Plan nicht ab – es sollen alle drei Beigeordnete oder Dezernenten durch Headhunter „besorgt“ werden. Es könnte also auch gut und gerne ein 6-stelliger Betrag dabei herauskommen – Geld, dass andere Projekte der Stadt viel dringender benötigen.

Auch im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die Stadt Königs Wusterhausen ist bereits zweimal ein hoher finanzieller Schaden für die Stadt entstanden.

Der Architektenwettbewerb für eine Grundschule auf dem Bullenberg in Senzig fraß einen 6-stelligen Betrag, ohne dass die Planungsgrundlage oder gar das Eigentum am Grundstück gesichert waren! Für ein Grundstück, zu dem auch der Landrat wiederholt auf Anfragen der CDU und der SPD keine Baugenehmigung zusicherte. Aber Frau Wiezorek »brannte« für das Projekt, welches bereits vor ihrem Dienstantritt beschlossen wurde, schrieb einen Wettbewerb aus und setzte sich mit ihrer »Leidenschaft« durch …Bedauerlich am Rande: Der im Wettbewerb gekürte Entwurf kann auf keinem anderen Grundstück als auf dem Bullenberg umgesetzt werden…

Zuletzt mussten im Sommer 2020 Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro durch ein Organisationsverschulden der Fachbereichsleiterin Tiefbau, Frau Wiezorek, an die Bewilligungsbehörde zurückgezahlt werden.

Wie aus Unterlagen hervorgeht, führte das Rechnungsprüfungsamt dazu in einem Prüfbericht vom März 2021 aus: „Bei entsprechender Berücksichtigung der Dienstanweisung … hätte der Fehler erkannt und der Schaden rechtzeitig abgewendet werden können. Der Stadt ist hauptsächlich ein Schaden in Höhe von 24.988,88 Euro entstanden, der auch beitragsrelevant ist.“ Das heißt konkret, der fehlende Betrag an Fördermitteln muss nun von den Anliegern des betreffenden Gehweges eingefordert werden! Das ist bitter für die Betroffenen und ein schlechtes Zeugnis für die Verantwortliche.

Bleibt die Frage: Würde die Bürgermeisterkandidatin so handeln, wenn es ihr eigenes Geld wäre? Wenn es, wie sie immer betont, IHRE STADT und IHRE Bürger sind?