Einwendung gegen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung belasteter Böden in Niederlehme

10. September 2019

Matthias Fischer, Königs Wusterhausen

Ich bin gegenüber Industrieansiedlungen zur Abfallbearbeitung bzw. Schadstoffbeseitigung sehr kritisch, vor allem, wenn die Abfälle oder Schadstoffe nicht in unserer Region anfallen (Abfall- bzw. Schadstofftourismus) und weil die resultierenden Emissionen und Reststoffe solcher Anlagen sehr häufig die eigentliche Problematik für die Umwelt darstellen.Das Gebiet, in dem die Anlage geplant ist, befindet sich inmitten von Ortsteilen des Stadtgebietes von Königs Wusterhausen innerhalb des Berliner Rings. In der Zukunft dürfte in dem gesamten Areal um den geplanten Flughafen und verkehrsgünstig zu Berlin die Bevölkerungsdichte noch erheblich steigen. Allein das spricht gegen die Errichtung einer Anlage in diesem Gebiet. Auch die Bedeutung und Qualität weiterer Gewerbe- und Industrieansiedlungen in diesem Gebiet  wird erheblich zunehmen, andererseits wird eine solche bessere Nutzung des Gebietes durch die geplante Anlage und ihre Emissionen erheblich erschwert. Auf benachbarten Grundstücken ist zumindest mit erheblicher Belastung durch Lärm und Staub sowie Schadstoffe zu rechnen, was eine zukünftige hochwertige Nutzung unmöglich macht und voraussichtlich weitere Abfallwirtschaft in das Gebiet zieht.

In ca. 1.000 Meter Entfernung befinden sich die nächsten Wohnsiedlungen, etwas weiter auch Kitas und Schulen sowie geplante Erholungs- und Freizeiteinrichtungen.

Der Antragsteller der Bodenwaschanlage gehört zu der bundesweit agierenden Zech Umweltgroup mit ca. einem Dutzend Unternehmen. Auch die anzuwendenden Aufbereitungsverfahren Terraferm und Terralavar sind eingeführte  bewährte Prozesse. Zur Vermeidung von Emissionen wird der Prozess teilweise im Unterdruckbereich betrieben. Der Schutz der Beschäftigten erfolgt durch zwangsweise druckluftbeaufschlagte Arbeitsgeräte (Radlader). Die Prozessabluft wird über Aktivkohlefilter gereinigt. Dies weist darauf hin, dass mit erheblichen Schadstoffkonzentrationen kritischer Stoffe gerechnet wird.

Die umfangreich beigefügten Stoffwertetabellen der zu bearbeitenden Böden und Materialien enthalten leider keine Maximal- und Minimalwerte hinsichtlich Zusammensetzung und Schadstoffkonzentrationen noch die erforderlichen CAS Nummern der enthaltenen Stoffe.

MKW (Mineralkohlenwasserstoffe, kurz- und langkettige Erdölbestandteile) und aromatische mono- und polycyclische Kohlenwasserstoffe, gelten als kanzerogen, deshalb die belüftungstechnischen Maßnahmen) als sind einzige Schadstoffbeimengungen ausdrücklich benannt. Welche anderen Stoffe auch auftreten können bleibt unklar. In den allermeisten Fällen weisen die Datenblätter sie als wassergefährdende Stoffe aus. Die Wäscheanlagen sind relativ klein, aber da der Wassergefährdungsgrad der Schadstoffe unklar bleibt, ist konkret im Einzelnen zu klären, inwieweit eine eigene Abwasserbehandlungsanlage erforderlich ist, die gegebenenfalls auch überwachungspflichtig sein kann.

Für das Terraferm-Verfahren werden stoffspezifisch biologische Kultursubstrate und Nährsubstrate eingesetzt. Die stoffspezifische Prozessgestaltung und -führung setzt aber eine chemische Analytik voraus und muss auch durch eine kontinuierliche biologisch mikrobielle Analytik begleitet werden. Gleiches gilt für die Wasseraufbereitung.

Interessanterweise habe ich keinen Hinweis auf ein eigenes Labor und dessen Ausstattung gefunden. Eine externe Endgütekontrolle bleibt davon unberührt.

Solange die zu behandelnden Böden und Abfallprodukte hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Schadstoffgehalte (Max- und Min-Werte) nicht näher qualifiziert werden, ist die Immisionsituation (BImSch-Gesetzgebung) für das Sanierungszentrum kaum annähernd und pauschal zu beurteilen. An keiner Stelle werden Grenzwerte benannt.

In unmittelbarer Nähe befindet sich auch das Trinkwasserschutzgebiet Königs Wusterhausen sowie die Reservebrunnen des Königs Wusterhausener Wasserwerkes. Durch eine Schlachtanlage in Niederlehme werden bereits heute 1.500.000 Liter Wasser pro Tag entnommen und über die DNWAB entsorgt, allein das führt vermutlich zu erheblichem Ungleichgewicht und  Änderung von Strömungsrichtung des Grundwassers.

Weiterhin befindet sich östlich der geplanten Anlage ein Mooreinzugsgebiet, das auch über den Uckley- und Lankensee Wasser in die Dahme speist.

Das Planungsgebiet wurde im Jahre 2006 (vermutlich im Hinblick auf geplante Industrie- und Windkraftansiedlungen) aus einem benachbarten Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ herausgelöst. Allein das ist aus Umwelt- und Naturschutzgründen abzulehnen und spricht gegen jede Ansiedlung immissionsschutzrechtlich relevanter Unternehmen in diesem Gebiet.
Die Anlage lässt auch durch An- und Ablieferung ausschließlich auf der Straße einen erheblich anwachsenden Schwerlastverkehr erwarten. Das gesamte Gebiet um den geplanten Flughafen BER befindet sich bereits heute am Rande des Verkehrskollapses, nicht nur die BAB, sondern bis hinein in die Wohngebiete. Wirksame Maßnahmen dagegen sowie sinnvolle Verkehrsplanungen sind nicht zu erkennen bzw. liegen in weiter Ferne. Allein das spricht auch gegen diesen Standort. Die Feststellung in der Antragsbegründung, dass wegen DPF von den LKW keine Staub- und Schadstoffemission zu erwarten ist, ist schlichtweg falsch. Ich verweise auf Feinstaub durch Reifen und Ladung sowie NOX Abgase der ausschließlich mit Diesel betriebenen Fahrzeuge.
Was mit den Endprodukten der Anlage geschehen soll, insbesondere Schlamm und Abwasser, ist mir nicht ausreichend dargelegt. Wie ist gewährleistet, dass hier nicht eine weitere Umweltgefährdung stattfindet?

Zusammenfassend widerspreche ich der Genehmigung dieser Anlage und behalte mir ausdrücklich vor, zu weiteren Punkten auch über das Ende der Einspruchsfrist hinaus die Begründung zu ergänzen.