Landrat erklärt Klage gegen Landkreis für unzulässig

4. September 2020

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadt Königs Wusterhausen hat am Donnerstag, dem 3. September 2020, die Klage gegen die Höhe der Kreisumlage 2019 zurückgenommen. Damit kommt das Rathaus einer Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald nach. Demnach hat der Bürgermeister das Votum der Stadtverordneten umzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Rücknahme der Klage mehrheitlich beschlossen, nachdem sich der nach Hauptsatzung eigentlich zuständige Hauptausschuss zuvor für eine Fortsetzung ausgesprochen hatte. Die Beanstandung des entsprechenden SVV-Beschlusses ist unwirksam.

Der Landrat, der als Untere Landesbehörde (Kommunalaufsicht) auftritt, hat keine inhaltliche Entscheidung über die Klage gegen den durch ihn als Landrat vertretenen Landkreis getroffen. Vielmehr wurde festgestellt, dass der Beschluss der Stadtverordneten auszuführen ist. So lautet auch das Fazit des juristischen Beistands der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit zur Streitentscheidung der Kommunalaufsicht.

Als Hauptverwaltungsbeamter ist der Bürgermeister zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Mit der Klage forderte die Stadt, die Kreisumlage für 2019 um 1,4 Millionen Euro zu reduzieren. Die restlichen von der Stadt an den Landkreis zu zahlenden 15,6 Millionen Euro standen außer Frage und waren auch nicht Teil der Klage. Die Stadtverwaltung argumentierte, dass der Landkreis Dahme-Spreewald einen zu hohen Finanzbedarf zur Berechnung der Kreisumlage für Königs Wusterhausen herangezogen hat. Auch hatte er nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, seine anderen Erträge zu erhöhen.

„Wir akzeptieren die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Spannend wird sein zu sehen, welchen Erfolg die Gemeinde Eichwalde mit ihrer Klage zum selben Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht haben wird“, sagte Bürgermeister Swen Ennullat. Falls die Klägerin dort obsiegt, kann im Falle Königs Wusterhausens dem Bürgermeister ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt nicht angelastet werden. Denn durch die pflichtgemäße Beanstandung des SVV-Beschlusses hat der Bürgermeister auf seine Bedenken hingewiesen. Die Entscheidung des Landrates stellt den Bürgermeister hier von allen Folgen der Ausführung des SVV-Beschlusses frei. Die Verantwortung liegt nun bei der Kommunalaufsicht.

Entgegen der Behauptung der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ in einem Artikel vom 2. September 2020 hat die Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht alle Unterlagen zu diesem Sachverhalt nachweislich zukommen lassen – zuletzt Mitte August. Weiterhin ist es nicht korrekt, dass die Stadtverwaltung die Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Kommunales, z.B. zu einer möglichen Befangenheit des Landkreises in dieser Sache, kennt. Die in Rede stehenden zweimaligen Informationen des Ministeriums liegen der Stadt nicht vor. Die beantragte Einsichtnahme wurde – ganz im Gegenteil – der Stadt mehrfach verweigert.

Derzeit liegen im Rathaus fünf Rückmeldungen der Kommunalaufsicht zu Beanstandungen des Bürgermeisters bzw. seiner Vertreterinnen und Vertreter vor. In drei Fällen wurde eine sogenannte „Streitentscheidung“ der Kommunalaufsicht getroffen.

Indes hat die Stadt pflichtgemäß und fristgerecht Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid für das Jahr 2020 eingelegt.