Hochgradig manipulative Berichterstattung der MAZ

2. November 2020

Leserbrief zum Artikel von Oliver Fischer vom 30. Oktober 2020

Anmerkung der Redaktion:
Im Sinne von Transparenz möchten wir unseren Lesern einen Leserbrief von Familie Almus an die MAZ samt Anschreiben an uns komplett zur Kenntnis geben. Leider werden kritische Anmerkungen von der MAZ seit einiger Zeit überhaupt nicht mehr gedruckt.

Sehr geehrte Redaktionsmitglieder,
bekanntlich tobt seit Jahren zwischen dem Bürgermeister und dem Stadtparlament von Königs Wusterhausen ein erbitterter Krieg, zum Nachteil der Stadt und ihrer Bürger. Leider ermangelt es der Berichterstattung aus den Stadtratssitzungen in den Medien häufig an Objektivität (siehe dazu MAZ-Artikel von Oliver Fischer im Anhang).  Unsere Petitionen, auf die sich die von Herrn Fischer kommentierten Stadtratsbeschlüsse beziehen, hatte ich Ihnen zugeschickt.

Zu Ihrer Kenntnis sende ich Ihnen unseren „Leserbrief“ zum Fischer-Artikel.
Wir erteilen Ihnen unsere Erlaubnis, unsere u. g. Mail ganz oder in Teilen wörtlich zu zitieren (mit oder ohne Namensnennung).

Mit freundlichen Grüßen
Gesine und Wolfgang Almus

Leserbrief zum Beitrag „SVV weist drei Petitionen zum Politikstreit zurück …“ vom 30.10.20 von Oliver Fischer/MAZ

Der Beitrag des Herrn Fischer in der MAZ vom 30.Oktober 2020 (Link) lässt wieder einmal die gebotene Objektivität einer Berichterstattung vermissen. Herr Fischer nennt uns zwar namentlich als Verfasser der Petitionen, versäumt es aber, unsere jeweiligen Begründungen aufzugreifen, obwohl die Petitionen der Redaktion vollständig vorliegen.

Sachlich falsch ist, dass SPD-Stadtrat Schröter in seiner konspirativen Mail an die Verschwörer-Clique „Pläne für Disziplinarverfahren“ gegen den Bürgermeister und zwei seiner leitenden Mitarbeiter „diskutiert“ hat. Richtig ist: Zu bereits von der Verschwörer-Clique fertig geschriebenen Anträgen auf Einleitung von Disziplinarmaßnahmen zwecks Amtsenthebung hat sich dieser Stadtrat von der Kommunalaufsicht umfassend beraten lassen. Die Kommunalaufsicht folgte diesen fertigen Verschwörer-Anträgen jedoch nicht, beriet aber diesen SPD-Stadtrat, wie der Bürgermeister wegen seiner Klage gegen den Landkreis (Höhe der Kreisumlage) aus dem Dienst entfernt werden könnte. Das mündete dann in die widerrechtliche Suspendierung des Bürgermeisters ein, ein absolut empörender Vorgang. Die Unrechtmäßigkeit dieses Suspendierungs-Stadtratsbeschlusses aus Juni 2020 erwähnt SPD-Freund Fischer aber nicht, obwohl ihm der Beschluss des VG Cottbus (4 L 284/20 vom 24.08.2020) bekannt ist.

Lieber zitiert er die Stadträte Dreher (CDU) und Scheetz (SPD). Selbstverständlich sind beide demokratisch gewählt, und selbstverständlich ist es die Pflicht des Stadtparlamentes, sich mit Entscheidungen des ebenfalls demokratisch gewählten Bürgermeisters konstruktiv-kritisch auseinanderzusetzen. Der Ort dafür ist jedoch das Stadtparlament. Unrechtmäßige, konspirative Maßnahmen (wie die widerrechtliche Suspendierung des Bürgermeisters) gehören prinzipiell nicht zum Instrumentarium gewählter Mandatsträger und der Kommunalaufsicht. Vielmehr hat das Stadtparlament zum Wohl der Stadt und seiner Bürgerschaft zu agieren. Wie SPD-Scheetz der Auffassung sein kann, der von den Mehrheitsfraktionen seit Jahren geführte Krieg gegen den Bürgermeister sei im Sinne des Wählers, ist nicht nachvollziehbar. SPD-Freund Fischer hätte hier unbedingt „nachhaken“ müssen, hat er aber nicht. Die Dreher-/Scheetz-Äußerungen zeugen einerseits von einer erheblichen Arroganz gegenüber dem Wähler (Beide Stadträte bekunden ja, genau zu wissen, was Wählerwille ist.). Andererseits belegen sie auch erhebliche Mängel im demokratischen Grundverständnis beider Stadträte: Einen demokratisch gewählten Amtsträger (71,5 % Mehrheit!) mit widerrechtlichen Maßnahmen aus dem Amt entfernen zu wollen, hat mit Demokratie absolut nichts zu tun.

Hochgradig manipulativ ist auch die Fischer-Berichterstattung hinsichtlich der Prozesskosten wegen der widerrechtlichen Suspendierung des Bürgermeisters. Herr Fischer „vergisst“ zu erwähnen, dass die SVV-Vorsitzende Lazarus im Juni 2020 ohne Vertretungsberechtigung, also widerrechtlich, eine Fachanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung der Stadtrats-Interessen beauftragt hatte. Deshalb wurde gegen die Juristin Lazarus auch Strafantrag gestellt. Nach welchen Kriterien diese Anwaltskanzlei eigenmächtig und widerrechtlich ausgewählt wurde, wird der Öffentlichkeit nicht erklärt, trotzdem soll der Steuerbürger dafür aufkommen. Als Steuerzahler erwarten wir deshalb selbstverständlich, dass diejenigen Stadträte, die für die widerrechtliche Bürgermeister-Suspendierung votiert haben und für den widerrechtlichen Vertrag mit der Anwaltskanzlei verantwortlich sind, auch alle Kosten dafür tragen. Es kann nicht angehen, dass der Steuerzahler für diesen ungeheuerlichen Unfug gewählter Mandatsträger aufkommen soll.