MAWV Altanschließer – Staatshaftung – ACHTUNG Fristablauf

7. Dezember 2016

Redaktion

ACHTUNG Fristablauf 17.12.2016 !!!

Es gibt eventuell auch eine Möglichkeit, die Altanschließerbeiträge über die sogenannte Staatshaftung zurückzuverlangen. Neben der Möglichkeit, gegen ablehnende Bescheide Widerspruch einzulegen, besteht die Möglichkeit, Ansprüche nach dem Staatshaftungsgesetz anzumelden. Dieses gilt im Land Brandenburg noch.

Dazu muss bis zum 17. Dezember 2016 ein separates Schreiben an den MAWV angefertigt und versandt werden. Das Schreiben muss bis zum benannten Datum dort eingehen!
Fristwahrung ist dabei wichtig. Im Anhang haben wir ein Musterschreiben der Freien Wähler beigefügt. Das kann verwendet werden. Eines Rechtsanwalts bedarf es nicht. Der Eingang des Schreibens beim MAWV sollte nachweisbar sein (Vorab per Fax oder Einschreiben mit Rückschein).

Die allgemeine Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen reicht nicht. Es muss sich explizit auf das Staatshaftungsrecht berufen werden. Es sind Ansprüche für jede Forderung getrennt anzumelden (Schmutzwasser und Trinkwasser).

Es ist derzeit noch nicht abschätzbar, ob diese Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können. Um sich jedoch alle Möglichkeiten offen zu halten, raten wir zur Anmeldung.

Der rbb berichtet hier, unter anderem wird auch Königs Wusterhausens Rathaus erwähnt (leider nicht sehr konstruktiv in der Sache).

(Verfasst durch A. Dinter)

ANLAGE mawv_muster_begruendung_haftung_sthg

Und hier noch ein Link zu weiterführenden Informationen.