Petition zum Kommunalen Anliegerstraßenbau 2017–2027

22. Februar 2017

Wolfgang Almus, Bürger aus Zernsdorf

Wir publizieren hier eine Petition von Wolfgang Almus, Einwohner von Zernsdorf, vom 20.02.2017 an den Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen:

Sehr geehrter Herr Dr. Franzke,
dieses Schreiben versteht sich als Petition im Sinne des § 16 BbgKVerf.

Herr Matthias von rbb-online hat mich freundlicherweise über die Antwort der Stadt auf seine Fragen zum kommunalen Anliegerstraßenbau in den Ortsteilen der Stadt Königs Wusterhausen informiert. Der Inhalt dieser Antworten wirft leider mehr Fragen auf, als dass er Fragen des rbb beantwortet, die ja im Prinzip meine von Ihnen seit Mitte 2016 nicht beantworteten Fragen sind.


Frage 1 rbb:
Gibt es ein Gesamtkonzept für den Straßen-Ausbau in den Ortsteilen?

ANTWORT DER STADT:  Ja, genau deshalb wurden die Einwohner darum gebeten, uns ihre Wünsche bezüglich der Reihenfolge der auszubauenden Straßen mitzuteilen. Anhand dieser Prioritätenliste wird das Gesamtkonzept erarbeitet.

Dazu ist festzustellen: Individuelle Anlieger einzelner Straßen verfügen regelmäßig nicht über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der Problematik eines Straßenbaus (Untergrund, Regenwasserentwässerung, Vorschriften hinsichtlich Straßenbreite, Parkbuchten, Sicherungsmaßnahmen etc.), sie sind ja keine Straßenbauexperten. Wenn man Anlieger ausschließlich nach ihren terminlichen Wünschen zum Bau ihrer jeweiligen Einzelstraße befragt, erhält man auch ausschließlich nur individuelle und Einzelstraßen-bezogene Rückmeldungen über Terminwünsche. Ökonomische und Straßenbau-praktikable Erwägungen bleiben dabei selbstverständlich außen vor.

Die Stadt hat somit „das Pferd von hinten aufgezäumt“, die richtige Reihenfolge wäre gewesen: Entwicklung eines Regenwasser-Beseitigungskonzeptes (mit Genehmigung der unteren Wasserbehörde), Entwicklung eines Konzepts von Gelände-bezogenen Kleingebieten der auszubauenden Straßen, dann Befragung der Anwohner in diesen Kleingebieten zur Erstellung einer Reihenfolge der Baumaßnahmen. Die Anwohner wären dann umfassend in die Planung einbezogen gewesen, wenn man das Konzept Gelände-bezogener Kleingebiete für den Anliegerstraßenbau vor der Terminabfrage bei den einzelnen Anliegern öffentlich für Interessierte zugänglich gemacht hätte.

Meine FrageWelche Gründe waren ausschlaggebend, dass die Stadt ohne Vorliegen eines genehmigten Regenwasser-Entwässerungskonzeptes Anlieger ausschließlich nach ihren Terminwünschen für den Ausbau ihrer speziellen Straße gefragt und dann die Reihenfolge der Einzelstraßenbau-Maßnahmen daraufhin festgelegt hat?


Frage 2 rbb:
Gibt es ein Regen-Versickerungskonzept für die Ortsteile von KW?

ANTWORT DER STADT: Ja, ein Regenentwässerungskonzept liegt inzwischen auch für die Ortsteile vor. Es ist aber nicht zwingende Voraussetzung für die Planung und Genehmigung von Einzelvorhaben.

Dazu ist festzustellen: Am 04.10.2016 lag lt. Auskunft des Landratsamtes jedenfalls noch kein Regenwasserbeseitigungskonzept für die Ortsteile vor, es war lediglich beauftragt. Trotzdem hatte die Stadt im ersten Halbjahr 2016 nach eigenem Bekunden (siehe Veröffentlichung der Pressestelle im Herbst 2016) 5722 Straßenanlieger befragt, wie schnell ihre Straße ausgebaut werden soll. Auf der Grundlage der 3858 Rückmeldungen erstellte die Stadt dann eine Reihenfolge aller auszubauenden Sandpisten. Hier geht es also nicht um „Planung und Genehmigung von Einzelvorhaben„, sondern vielmehr um die Summe aller Einzelmaßnahmen als „Anliegerstraßenbau-Konzept“.

Meine Fragen: Welcher Grund lag vor, dass die Stadt ohne genehmigtes Regenwasserbeseitigungskonzept trotzdem ein umfassendes „Konzept“ für den gesamten Anliegerstraßenbau in den Ortsteilen festgelegt hat?
Besteht die Möglichkeit, Einblick in dieses Regenwasserbeseitigungskonzept zu nehmen?


Frage 3 rbb:
Sind beim Ausbau der Straßen evtl. Versickerungsproblematiken berücksichtigt, so dass ein nachträgliches Aufreißen von neu gebauten Straßen vermieden werden kann?

ANTWORT DER STADT: Selbstverständlich. Beim Straßenbau werden grundsätzlich die Regeln der Technik berücksichtigt, die Planer haben stets die Niederschlagswasserentsorgung  – auch im Umfeld – im Blick. Da die meisten Straßen in Königs Wusterhausen aber kaum Gefälle haben, ist die Entwässerung nicht besonders problematisch.

Dazu ist festzustellen: Wird in hügeligem Gelände, wie im Ortsteil Zernsdorf, Einzelstraßen-bezogen gebaut, ist es zwangsläufig, dass bei neu gebauten, also fertigen Straßen renaturierte Flächen und/oder befestigte Straßenflächen wieder aufgerissen werden müssen, um z. B. Versickerungsbecken oder Rigolen für die später zu bauende Straße anlegen zu können. Plant man Kleingebiets-bezogen, entsteht hingegen dieses Problem so erst gar nicht.  Die o. g. Antwort der Stadt steht folglich in Widerspruch zu ihrer eigenen Reihenfolge der zu bauenden Anliegerstraßen.

Meine Fragen: Bei der von der Stadt veröffentlichten Reihenfolge der zu bauenden Einzelstraßen müssten beim Bau einer Einzelstraße zwangsläufig Entwässerungsmöglichkeiten für einmündende, später auszubauende Gefälle-Sandpisten vorgesehen werden. Ansonsten müssten renaturierte Flächen und ggf. Straßenflächen neu gebauter Straßen wieder aufgerissen werden. Wie sollen die daraus entstehenden Kosten von den Baukosten der zu bauenden Straßen abgegrenzt werden, damit nicht die Anlieger der aktuell gebauten Straße mit Kosten belastet werden, die an sich die Anwohner der später zu bauenden, einmündenden Straße zu tragen haben? Verauslagt die Stadt diese Kosten zunächst, um sie dann an die Anlieger der später zu bauenden Straßen weiterzugeben?


Frage 4 rbb;
Werden die Ausbauvorhaben als Einzelstraßen oder als Kleingebiete geplant und gebaut?

ANTWORT DER STADT: Ja, nach Bedarf werden Ausbaugebiete zusammengefasst. Da der Ausbau einer Straße jedoch auch immer eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung der Anwohner darstellt, haben wir uns entschieden, die Bürger miteinzubeziehen und nach ihren Ausbauwünschen zu befragen.  Es gibt auch Anwohner, die keinen Wert auf den Ausbau ihrer Straße legen.

Dazu ist festzustellen: Wie die Reihenfolge der aufgeführten Einzelstraßen in der Pressemitteilung der Stadt schlüssig zeigt, werden eben keine Ausbaugebiete zusammengefasst. Vielmehr betrachtet die Stadt offensichtlich den Bau von Einzelstraßen = Summe von Einzelmaßnahmen als schlüssiges „Konzept“.

Richtig ist, dass der Straßenbau für die Anlieger eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Hätte die Stadt vernünftig geplant, hätte sie Kleingebiet-bezogen dann alle Straßenanlieger in den „Kleingebieten“ nach ihren Ausbauwünschen befragen und dann eine Rangfolge der Baumaßnahmen festlegen können. Ein Kleingebiet-bezogenes Konzept würde Anwohner und den Stadthaushalt (Stadtanteil immerhin je nach Ausbaugrad der Straße 10 % oder 30 %!) finanziell ein wenig entlasten können.

Meine Frage: Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der Veröffentlichung der Stadt „Kommunaler Anliegerstraßenbau“ und der dem rbb gegebenen Antwort?


Frage 5 rbb:
Wurden in der aktuellen Reihenfolge des Ausbaus Sachzwänge wie Schulwege etc. berücksichtigt?

ANTWORT DER STADT: Wir reden von Anliegerstraßen, die verkehrlich  alle gleichbedeutend sind.  Es gibt  in Zernsdorf die Straße zum langen Berg, die zur Schule führt und noch ausgebaut werden muss. Die gehört allerdings nicht zum Anliegerstraßen- Ausbauprogramm, sondern wird – gerade aufgrund der höheren Verkehrsbedeutung – im Rahmen des Straßenausbaukonzepts ab 2018 ausgebaut.

Dazu ist festzustellen: Das Beispiel der Straße „Zum Langen Berg“ zeigt schlüssig das fehlende Konzept der Stadt, das eben Ausbaugebiete nicht zusammenfasst. Wird „Zum Langen Berg“ als Insellösung mit erheblichem Gefälle ab 2018 ausgebaut, muss sie spätestens dann wieder aufgerissen werden, wenn u. a. der Lindenweg mit seinem erheblichen Gefälle in Richtung Straße „Zum Langen Berg“ ausgebaut wird und Versickerungsmöglichkeiten für das Regenwasser des Lindenwegs geschaffen werden müssen.

Meine Fragen: Erfreulich ist, dass die Stadt ab 2018 den Schulweg „Zum Langen Berg“ endlich ausbauen will. Werden Entwässerungsmöglichkeiten z. B. für den Lindenweg dann gleich mit geplant? Verauslagt die Stadt diese Kosten für die anzulegenden Rigolen für den Lindenweg, der ja erst an 58. Stelle der Reihenfolge auftaucht? Sind wieder für den Lindenweg 100-qm-Becken für die Regenwasserentwässerung geplant? Wenn ja, wie sehen die Sicherungsmaßnahmen aus?

Ich weise noch einmal darauf hin, dass dieses Schreiben als Petition im Sinne des § 16 BbgKVerf zu verstehen ist, und erwarte eine Antwort innerhalb der vorgesehenen Fristen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Almus

© Foto Redaktion: Nordstraße in Zernsdorf