Rathaus beanstandet Beschluss über Bürgerentscheid

20. Januar 2021

Pressemitteilung der Stadt Königs Wusterhausen

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.01.2021 hat die Mehrheit der Abgeordneten einen Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides über eine mögliche Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gefasst (BV 10-20-295). Dieser Beschluss wurde nun durch den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters aus mehreren Gründen wegen seiner Rechtswidrigkeit beanstandet.

Unter anderem lag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Frau Laura Lazarus, vor Sitzungsbeginn ein feststellender Bescheid über ihr eigenes Mitwirkungsverbot bei diesem Tagesordnungspunkt vor. Ihre Interessenkollision wird darin erläutert. Aus Sicht der Verwaltung verfolgt die Vorsitzende ein „individuelles Sonderinteresse“. Sie war daher wegen persönlicher Befangenheit von der Abstimmung nach §22 Brandenburgische Kommunalverfassung ausgenommen. Sie nahm dennoch an der Abstimmung teil. Ihre Stimme war sogar entscheidend, da nur durch diese die notwendige Zweidrittel-Mehrheit in der SVV zur Durchführung eines Bürgerentscheides erreicht wurde.

Der Allgemeine Vertreter hat weitere Unregelmäßigkeiten und weitere unklare Mitwirkungsrechte festgestellt, die vor einer erneuten Beschlussfassung ausgeräumt werden sollten.

Die Beanstandung samt begründenden Anlagen wurde der stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Teresa Nordhaus, am 19.01.2021 übersandt. Die Vorsitzende erhielt eine Kopie. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt ebenfalls abrufbar. (Link zum Sessionnet)