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Leserbrief zur neuen Kitasatzung

13. Februar 2017

Ines Kühnel, Zeesen

Ich war am 9.2.2017 als interessierte Bürgerin aus Zeesen und Mutter von 2 kleinen Kindern bei der Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses. Es wurde über die neue geänderte Kitasatzung beraten. Was ich dort an Reaktionen seitens der Teilnehmer wahrgenommen habe, erschüttert mich zutiefst. Ich konnte förmlich spüren, wie sehr genervt die Sitzungsteilnehmer von den besorgten Fragen und den Schilderungen der tatsächlichen Lebensverhältnisse durch die Eltern waren, teilweise wurde daraus kein Hehl gemacht. Einzig Frau Uhlworm hörte offensichtlich aufmerksam zu und lehnte als einziges Mitglied des Sozialausschusses im Ergebnis die vorgelegte Satzung ab. Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir Bürger und auch wir Eltern nicht mehr von der Stadt Königs Wusterhausen respektiert werden. Aufgrund der im Vorfeld der Sitzung von interessierten Eltern mehrfach nachgefragten und nicht veröffentlichten Platzkostenkalkulation entstand für mich der Eindruck, dass schon vor der Sitzung feststand, wie die Ausschüsse abstimmen werden. Unsere Einwände wurden in keinster Weise berücksichtigt, sondern nur abgetan. Fragen von uns Eltern wurden nur unzureichend oder erst gar nicht beantwortet. Ich fühle mich nicht ernst genommen.

Statt Kitas zu bauen und uns als Familie zu unterstützen, wird die ganze Verwaltungskraft in die Neufassung einer für alle Doppelverdiener und für Familien mit mehreren Kindern diskriminierende und meiner Meinung nach überflüssigen Satzungsänderung gesteckt. Statt ein positives Signal an alle bereits in Königs Wusterhausen lebenden und neu angesiedelten Familien zu senden, verärgert die Stadt die Eltern, die hart und in Vollzeit arbeiten gehen und der Stadt damit viel Steuern in die Kassen spülen. Das wird sich hoffentlich schnell herumsprechen und neue Familien eher abschrecken. Die Kinderbetreuung ist für viele Doppelverdiener mit zwei Kindern nur noch unter starken Einsparungszwängen bei den Ausgaben für unsere Kinder zu stemmen. Das wurde bei der Einwohnersprechstunde mehrfach gesagt, aber nicht in der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Als 4- oder 5- oder 6- Personenhaushalt hat man als Familie doch auch sehr viel höhere Lebenshaltungskosten als Alleinerziehende, die wir mit unseren Beiträgen (im Übrigen bisher auch jetzt  schon) gern unterstützen. Nun sollen wir ja mit den neuen höheren Beiträgen künftig auch alle Eltern mit keinem Einkommen unterstützen, z.B. Hartz4-Bezieher oder Flüchtlinge, die ihre Kinder verständlicherweise auch in eine Betreuungseinrichtung geben möchten. Das ist jedoch meiner Meinung nach Aufgabe der Stadt Königs Wusterhausen und nicht die Aufgabe der Eltern mit doppelten Einkommen oder Einzelverdiener mit höherem Einkommen. Damit wird das Geld der Doppelverdiener und der besser Verdienenden für die eigenen Kinder stark verknappt. Und dann entsteht der nicht hinnehmbare und sozial sehr gefährliche Effekt, dass besser und schlechter gestellte Eltern mit der Satzung „gegeneinander ausgespielt“ werden, das kritisierte Frau Uhlworm wörtlich und zu Recht während der Sitzung. Ich finde das sozial äußerst ungerecht. Die neue Kitasatzung geht auf Kosten der Kinder der Doppelverdiener. Doppelverdiener sein heißt in den meisten Fällen nicht unbedingt mehr Geld zu haben, sondern nur eine höhere Bemessungsgrundlage und vor allem auch viel höhere Steuer- und Sozialabgaben als Geringverdiener. Da in größeren Familien auch die Lebenshaltungskosten viel höher sind, haben wir nach Abzug aller Kosten kaum mehr zum Leben als so manche Alleinerziehende. Arbeit muss sich für uns auch lohnen. Da zukünftig die arbeitenden Eltern von der Stadt Königs Wusterhausen künstlich durch höhere Elternbeiträge benachteiligt werden, stellt sich für mich die Frage, ob es sich dann überhaupt noch lohnt, weiter wie bisher in Vollzeit arbeiten zu gehen. Es stellt sich mir die Frage, ob es erklärtes Ziel der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen ist, alle Familien künstlich auf ein Einkommensniveau zu drücken, was fatal wäre.

Für mich ist während der Sitzung der Eindruck entstanden, dass in Königs Wusterhausen nur Familien ohne oder mit sehr niedrigem Einkommen gefördert werden. Alle anderen Familien, also die Mehrheit der Familien, werden von der Stadt mit unnötig höheren Ausgaben belastet, was wiederum zu Lasten der Kinder und der Lebensqualität der Familien, so auch meiner, geht.

Ansprüche aus der Kita-Mittagsversorgung / Update

25. Dezember 2015

Laura Lazarus und Christian Möbus, Rechtsanwälte, Königs Wusterhausen

Die Rechtsanwaltskanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen berichtet, was es Neues in Sachen „Kita-Mittagsversorgung“ gibt:

Die Berufung seitens der Stadt Prenzlau ist nun doch durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen worden (Beschluss vom 30.11.2015). Zur Begründung hat das Gericht angeführt, dass es sich um eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO handelt und der erkennende Senat sich mit der Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 7, 14 Abs. 2 Satz 1 und 17 KitaG Bbg. befassen möchte. Mit einer Entscheidung ist vermutlich nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen den Kita-Träger aus dem Jahr 2012 mit Ablauf des 31.12.2015, also mit Jahreswechsel, verjähren. Wenn der Kita-Träger nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, muss – um die Ansprüche „zu retten“ – noch dieses Jahr Klage erhoben werden.

Sie können noch dieses Jahr einen Klageauftrag erteilen. Die RA-Kanzlei Lazarus aus Königs Wusterhausen ist mit der Angelegenheit befasst und vertraut. Laura Lazarus und Christian Möbus, Königs Wusterhausen, schreiben: »Dazu bitten wir Sie, uns einen unbedingten Klageauftrag bis Dienstag, den 29.12.2015 schriftlich zu erteilen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie sich selbst um Deckungsschutz bemühen, auch wenn wir sonst sehr gerne diesen Service für Sie mitübernehmen. Aus Kapazitätsgründen und in Anbetracht des kurz bevorstehenden Jahreswechsels schaffen wir dies leider nicht mehr.«

Kita Essensgeld / Brief an Frau Urban

16. Dezember 2015

Swen Ennullat, Elternvertreter Kita Zwergenstadt, Niederlehme

Sehr geehrte Frau Urban,
am heutigen Tage gingen den Eltern der Kita Zwergenstadt „Wurfsendungen“ zu, in der Sie eine neue Praxis der Essensversorgung auf Grundlage der gestern verabschiedeten Satzung zur Mittagsversorgung ankündigen.

Leider wurden auch in der SVV z.B. keine Ausführungen zu den von Ihnen angesetzten ersparten Eigenaufwendungen, deren Höhe und Herleitung getätigt, was m. E. aber für die Rechtmäßigkeit der Umsetzung notwendig wäre. Zur Begründung verweise ich auf die an Sie adressierte und nochmals beigefügte Email. Den Eltern kann also nur der Rat erteilt werden, nach Zustellung der Bescheide Widerspruch zu erheben.

Besonders interessant waren allerdings Ihre Ausführungen im o.g. Schreiben zur Frühstücks- und Vesperversorgung. Wobei übrigens Erstere überhaupt nicht angeboten wird. Auch die „Obstpause“ müssen bislang die Eltern für die Gruppen kaufen. Hier bitte ich dringend um Mitteilung der vermeintlichen Rechtsgrundlage, dass wir „Änderungsverträge“ (Wir hatten im Übrigen gar keine Verträge.) mit dem Caterer schließen sollen. Hier verweise ich hilfsweise und beispielhaft schon jetzt auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage der CDU, 682 vom 29.05.2015. Demnach sind Frühstück, Vesper und Getränke bereits Teil der allgemeinen Betriebskosten. (Übrigens Verbrauchsgegenstände wie Windeln, Cremes usw.) auch. Zu all diesen Punkten sehe ich dringenden Erklärungsbedarf. Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung, möchte aber bereits jetzt auf Ihr örtlich zuständiges Jugendamt und das MBJS als zuständiges Fachressort verweisen, die sicherlich auch kompetente Auskunft geben können.

Darüber hinaus werde ich in Ergänzung des bisherigen Vorgangs den Petitionsausschuss des Landtags von Ihrer Rechtsauffassung und der o.g. Satzung samt fehlender Normenklarheit / Berechnungsgrundlage in Kenntnis setzen / erneut um Vermittlung bitten. Diesem hatten Sie ja auch eine dem KitaG entsprechende Lösung angekündigt. Leider blieb diese nun aus.

Zur Ergänzung möchte ich im Übrigen erneut auf den nachfolgenden Schriftverkehr verweisen. Die Verwaltung kann nicht behaupten, dass sie nicht auf die Rechtslage mehrfach hingewiesen wurde:
1) Mein Schreiben vom 12.04.2015
2) Ihr Antwortschreiben vom 23.04.2015
3) Mein Schreiben vom 26.04.2015
4) Mein Schreiben vom 29.05.2015
5) Meine Email vom 06.07.2015
6) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 09.07.2015
7) Meine Email vom 12.07.2015
8) Mein Schreiben vom 02.08.2015
9) Ihr Schreiben (ohne Datum), mir zugegangen am 01.10.2015
10) Meine Email vom 07.10.2015
11) Mein Schreiben vom 21.11.2015

Gleichwohl sehe ich nicht, dass sich die Verwaltung mit den aufgeworfenen Argumenten auseinandersetzt, sondern eher ein starres Beharren auf möglichst günstige Finanzierungsalternativen im Sinne der Entlastung des kommunalen Haushalts und im Gegenzug eine größtmögliche Beteiligung der Eltern an den Kosten. Der Gesetzgeber hat sich aber ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Ich bin noch immer an einer sachgerechten Lösung und insbesondere rechtmäßigen Anwendbarkeit des KitaG in meiner Stadt interessiert. Da beides im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen jedoch nicht möglich erscheint, bitte ich – unabhängig von den Gesprächen, die wir sicherlich im Kitaausschuss führen werden – um Benennung eines übergeordneten Ansprechpartners noch in diesem Jahr. Insbesondere auch deshalb, weil ich – wie oben angeführt – die Rechtmäßigkeit der neuen Satzung in der jetzigen Form in Frage stellen muss und deshalb noch vor deren Inkrafttreten auf offensichtliche handwerkliche Mängel hinweisen möchte.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Ennullat, Niederlehme

Anmerkung der Redaktion: Frau Bianca Urban ist Fachbereichsleiterin Bildung, Familie, Ordnung in der Verwaltung von KW