Darum geht es:
– Es sind 13 Winderzeugungsanlagen des Typs Gamesa G132-5MW (das ist das größte, was momentan in D gebaut wird) im Wald nördlich von Uckley auf Stadtgebiet von Königs Wusterhausen geplant
– der Park produziere genug Strom, um 80.000 Bürger (wo?) zu Hause zu versorgen (was aber sicherlich nicht geplant ist)
– die Waldflächen erforderten eine »sensible Planung« – der Windpark ist auf Waldflächen geplant, die an das geschützte Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet angrenzen.
– Die Inbetriebnahme der Anlagen ist ab Juni 2016 vorgesehen.
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden vom 18. Februar bis zum 17. März öffentlich ausgelegt, unter anderem im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen:
I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, Zimmer 4.27, in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528
Spreenhagen, Zimmer 27 und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist
vom 18.02.2015 bis einschließlich 31.03.2015 schriftlich bei einer der
vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.
III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin
am 20.05.2015, um 10:00 Uhr, im Versammlungssaal der Stadt
Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen
erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen
werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen
auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtert werden.
IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren
Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders
sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich
gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der
Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.
Am Tag der Erörterung, 20.5.2015, ab 10 Uhr wird JEDE Einwendung behandelt.
Man kann zur Beratung übrigens vorher auch die Sprechstunden der Ortsvorsteher nutzen!
Nachfolgend stichpunktartig die Mitschrift aus dem Bericht des vortragenden Projektleiters der ABO Wind:
– Der Teil südlich (unterhalb) der horizontalen Linie/Stromtrasse sei aktuell nicht beplant (man beachte das Wort »aktuell«).
– gegen Radarstörungen werden bestimmt Waldstreifen freigehalten, das ergibt die jetzige Anordnung der WKA.
– Schutzradius für Vögel der sog. TAK-Arten. z.B. Kranich und Rotmilan-Nester in der Nähe. Aktuell relevant ist Nr. 724 für WEA 13. Es erfordert eine »ökologische Baubegleitung«.
– zu Infraschall: »wir richten uns nach gesetzlichen Vorgaben.« Infraschall sei nicht mehr messbar über 200m Entfernung, sondern nur im direkten Umfeld der Anlagen spürbar.
– Die Zertifizierung der Anlagen des Typs Gamesa G132-5MW ist noch nicht erfolgt. Das kann z.B. dazu führen, dass die Anlagen ohne Zertifiziereung in schallreduziertem Modus betrieben werden müssen!
– zur Lärmemissionskalkulation sei die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)von 2003 herangezogen worden.
Konkret: die Imissionsprüfung im Jahr 2014 wurde nach den ALTEN, falschen »TA Lärm DIN ISO 9613-2/2/Vorgaben des WEA Geräuschimissionserlass vom 31.7.2003« durchgeführt! Der Gutachter kannte angeblich die neue Norm noch nicht, weil sie gerade erst herausgekommen sei! – Der Fehler sei aber nicht relevant, weil sich die Veränderungen dieser Richtlinie bis heute angeblich im Nachkommabereich befänden.
– 2015 neue Lärmprognose für KW vorliegend. Publikum: Wir wollen die Summe der Belastungen. Unter Anderem zu beachten ist die zukünftige Flugroute, die entlang der Autobahn südl. A10 führen wird (ab Mai 2015 in Nutzung bei erstmaligem Betrieb der BER-Südbahn).
– Uckley würde nie einen Schlagschatten bekommen, weil es ja mitten im Wald liege.
– es würden keine wasserführenden Schichten beeinflusst. Die Grundwasserneubildung würde nicht beeinträchtigt.
– Fundamente: es ist eine Flachgründung geplant. Dazu braucht es für die nötige Standsicherheit auf bis zu 11 m Tiefe baugrundverbessernde Massnahmen; welche (Verdichtung oder Pfähle), ist noch nicht beschlossen.. D.h. OBWOHL kein tiefes Fundament angelegt wird, kann bis maximal 21,9 m mit Pfählen gegründet werden. Und/oder der Boden mechanisch verdichtet werden. Grundwasserschichten dürfen aber nicht verletzt werden!
– Flachgründung bedeutet eine sehr geringe, nur 20-30 cm in die Erde reichende Fundamenttiefe. Zusätzlich wird das Fundament nach oben in einer Art Hügel gebaut.
– Frage: also wird der »Turm« noch höher als die angegebenen 206m Spitze?
– Der Regionalplan ist noch nicht rechtskräftig. Wann ist damit zu rechnen? k.A.
– »Baugrundgutachen zur Ansicht ausliegend in KW.«
– Einwand aus Publikum: der Wald nördlich von Zernsdorf wird in den nächsten Jahren durch die Kiesgrube abgeholzt. Das ergibt dann eine freie Sichtachse mit ggf. noch mehr Lärmzuwachs.
Wie steht es mit dem zu prognostizierenden Lärmzuwachs. Ist der in den Imissionsgutachten berücksichtigt?
Zur Brandgefahr
– ein Löschmodul befindet sich in der Gondel. Die Anlagen werden permanent überwacht mit Sensoren.
– Gas-Löschsystem, unbedenklich für Mensch und Tier.
– Alle brandrelevanten Fragen würden mit der Feuerwehr von KW eng besprochen und geklärt. Frage: Muss die kommunale Feuerwehr da hinein? Ja, aber sie hat keine Höhenrettung, könne also nur Übergreifen begrenzen, aber nicht in der Höhe löschen.
– zur Brandlöschung werden Löschwasserbrunnen à 5 Kubikmeter auf dem Gelände angelegt. Einwand aus dem Publikum: ein Brunnenstandort befindet sich im roten (absolut geschützten!) Bereich. Einlenken des PM: Der Brunnen muss dann versetzt werden zwischen WEA11 und WEA 10, das sei ein Fehler.
– Einwurf aus Publikum: die Trinkwasserversorgung für Uckley sollte überprüft werden, Uckley versorgt sich mit eigenen Brunnen aus diesem Gebiet mit Trinkwasser!
Der Waldverbrauch:
4.725 qm dauerhafte Waldumwandlung/Rodung pro WKA-Standort
60.868. qm dauerhafte Entnahme von Wald
59.097 qm zeitweilige Entnahme inkl. Zuwegung
Die Zuwegung wird komplett geschottert, damit jederzeit schweres Gerät hineinfahren kann.
– Es müssen hunderte von Bäumen als Ausgleichsmassnahmen für die dauerhaften Waldrodungen neu gepflanzt werden – NUR: es sind keinerlei Ausgleichsmassnahmen im KW-Stadtgebiet geplant! – zuständig dafür ist die BADC GmbH (Berlin-Brandenburg Area Development Company, eine »kommunale Gesellschaft«, Dipl.-Oek. Gerhard Janßen ist Geschäftsführer (weitere Aufgaben u.a. Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald)
– Die Verschotterung werde mit Faktor 0,5 für Entsiegelungsmassnahmen angesetzt. d.h. pro qm Schotterfläche im Wald muss an anderer Stelle 0,5qm entsiegelt werden (aber auch nicht zwingend im Stadtgebiet!) – aktuell sind alle Entsiegelungsmassnahmen außerhalb des Stadtgebietes geplant.
Frage aus Publikum nach Kopplungsgeschäften mit der Stadt Königs Wusterhausen? Einfach gefragt: was nutzt den Königs Wusterhausenern eigentlich das Ganze?
– da gab es keine rechte Antwort darauf; es wurde dann doch noch angefügt: ein Projekt wolle man unterstützen, den KW-Hafen
– die Gewerbesteuer liesse die Gemeinde daran profitieren – ABER: erst nach 8-10 Jahren bei Gewinnerzielung fällig!
– Die ABO Wind werde nicht der Betreiber werden, aber in der Betriebsführung vertreten sein. Normalerweise kauften Stadtwerke etc. die Anlagen… FRAGE: wer in KW wird die wohl kaufen? Oder wird das eher Wildau sein?
– es müssten Rückstellungen für Unfälle und Rückbau gebildet werden. 10% Rückstellung muss VOR dem Baubeginn hinterlegt sein.
– Der Betrieb sei auf 20 Jahre angelegt.
– Es können nur EXAKT diese Anlagen genehmigt werden. Sie können nicht nachträglich verändert werden.
– Die Rückbaubürgschaft darf von KW gezogen werden.
– Einwand aus Publikum: Diese Woche in Dänemark Stopp aller Windkraft-Neuanlagen. Wegen Infraschallthematik! Massive Auswirkungen bei Mensch und Tieren wurden aus dem Publikum geschildert.
Bauablaufplan:
07/2015 Genehmigung
08-10/2015 Rodung
10-12/2015 Kabelbau, Wege, Kranflächen
01-02/2016 Fundamente
03/2016 Montage
05-06/2016 Inbetriebnahme
– die am Gebiet entlangführende Gastrasse ist 1. ausser Betrieb und 2. stillgelegt worden. Sie wird also absehbar nicht mehr benutzt, muss aber geschützt (erhalten) bleiben, auch während der Baumaßnahmen.
– auf die Frage des Publikums »Warum genau hier diese Windräder?« die Antwort: »wir können das Gebiet gut nutzen, weil es im öffentlichen Interesse ist.«
– Übrigens: die Windenergie aus einem solch großen Park muss vom Betreiber direkt vermarktet werden. Der Betreiber selbst ist also für die Abnahme seiner Energie verantwortlich.
– Das Problem des Eiswurfs ist nicht genehmigungsrelevant; Aber: die Anlagen haben Sensoren, die sie herunterfahren, wenn Eisbildung gemeldet wird. Gefahr droht im 200m-Radius, »es werden dann eben Schilder aufgestellt, die die Spaziergänger warnen.«
– Frage: »das Mooreinzugsgebiet ist ein ganz hochwertiges Gebiet, wie konnte das als Windeignungsgebiet ausgeschrieben werden?« Antwort: »es ist eben so.«
Hintergrundinformation: erst ca. 2007 oder 2008 wurde das Gebiet rückgewandelt von einem Landschaftschutzgebiet – und danach zum Windeignungsgebiet erklärt. Angrenzend liegen immer noch Landschaftschutzgebiete!
– Die vorgesehenen Blinkwarnsysteme haben keine Transponder. Eine potentielle Gefährdung des Flugverkehrs wurde mit der Flugsicherung abgesprochen im Zuge des Genehmigungsverfahren. Neu festgelegte oder festzulegende Flugrouten müssten nicht berücksichtigt werden
– Wenn so nah am Feuchtgebiet gebaut wird, hat das keinen Effekt auf das Luch? (betrifft WEA 11 und WEA 8)
– Gehen Radarwellen nur senkrecht nach oben?
– Halten sich die Vögel an »ihre« Schutzkreise?
– warum gibt es keine geplanten Ausgleichsmassnahmen im Stadtgebiet?
– warum profitieren die Bürger von KW in keiner Weise von diesem massiven Eingriff ins Stadtgebiet?
– wer ist eigentlich verantwortlich, wenn Gesundheitsschäden auftreten im Nachhinein durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf etc.? Wer kann haftbar gemacht werden?
– warum wollen/dürfen sie die Anlagen jetzt erstellen, wo noch nicht einmal die Nachweise und die Zulassung für Gamesa G132-5MW erbracht sind?
Anmerkung: Es finden Protestaktionen gegen Windkraftanlagen im Wald unter Leitung von Thomas Jakob vor dem Potsdamer Landtag statt. Zuletzt am 18.3.16 um 8.30 Uhr:
Tiefergehende Informationen findet man bei der VolksInitiative – „Rettet-Brandenburg“ auf www.vi-rettet-brandenburg.de.
Unter anderem fordert die Initiative die 10H-Regel: Sicherheitsabstand von Bebauungen soll die 10-fache Höhe der Windkraftanlagen sein.Im Falle der geplanten Anlage bei Uckley wäre das ein Abstand von 2,1km zu Uckley und Zernsdorfer Wohnbebauung. Dadurch würden nur mehr 5 der geplanten 13 Windkraftanlagen möglich sein! Diese Regelung ist in Bayern bereits Fakt.
Anmerkung: Vor der Veranstaltung machte ein Reporter von KW-TV zwei Interviews, die er zusammenschnitt zum folgenden Youtube-Film, nicht ohne eindeutige tendenziöse Wirkung… ist KW-TV eigentlich ein von Politikern gesteuertes Medium oder unabhängiges Fernsehen?
https://www.youtube.com/watch?v=8zJDobmf_7o&feature=share