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Viel Nichts um Lärm – Zernsdorf und die A10

26. November 2016

Priska Wollein, Stadtverordnete, Zernsdorf

Der Lärmaktionsplan – was ist das denn? Die Menschen, die im Norden von Zernsdorf und nahe der A10, dem südlichen Berliner Ring, wohnen, sagen: Es ist ein Plan, den die Politiker aller Parteien systematisch ignorieren. Und die Stadtväter tun nichts, um die Landes-, Bundes- und Europapolitiker aufzuwecken. Gesetze werden ignoriert, die Menschen werden krank.

Die ganze Geschichte:
Eigentlich gibt es ein EG-Gesetz, das vorsieht, dass bestimmte Gemeinden eine Lärmaktionsplanung erstellen müssen: die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f eingefügt. Ergänzt wird das BImSchG durch die 34. BImSchV3, welche die Details für die Erstellung von Lärmkarten regelt. Die Mindestanforderungen an Aktionspläne sind in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie genannt.
Doch was nutzt das, wenn auf kommunaler Ebene solche Gesetze und die daraus notwendigen Arbeiten einfach nicht in den Dienst der Menschen gestellt werden, für die sie gemacht wurden?
Ziel der Planung ist eigentlich: Mit geeigneten und sich an den örtlichen Gegebenheiten orientierenden Maßnahmen die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen.
Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Der Zeitplan mit den Fristen für die Lärmaktionsplanung.
Fristen_der_Umgebungsla__rmrichtlinie
Empfehlungen in 2008 auf Basis der damals durchgeführten Messungen:Originalauszug_aus_dem_LAP2008

Für die Stadt Königs Wusterhausen wurde dementsprechend 2008 ein erster Aktionsplan zur Lärmminderung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Die Planung wurde für den Straßenverkehr durchgeführt. Berücksichtigt wurden laut Richtlinie alle Straßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio Kfz, dies entspricht einer täglichen Verkehrsstärke von rund 16.400 Kfz. Dies betraf damals die BAB A 10 in Ost-West-Richtung sowie die Schloßstraße (B 179) zwischen der Scheederstraße und der Luckenwalder Straße.

Frappierende Ergebnisse

Die Ergebnisse der 2008 durchgeführten Messungen ergaben bereits damals (noch VOR Schengen und dem seitdem rapide angewachsenen Verkehrsaufkommen!) geradezu erstaunliche Ergebnisse. Folgende Maßnahmen, die eine Lärmminderung oder -vermeidung erwirken hätten können, wurden u.a. gefordert: Tempo 100 auf der Autobahn, Tempolimit 60 km/h für LKW (zumindest nachts), Verlängerung der Schallschutzwand.
Der Lärmaktionsplan 2008 ist hier abrufbar
Für 2013 wäre nach dem Gesetz ein neuer Lärmaktionsplan von der Stadt KW zu erstellen. Dieser liegt bis heute (26.11.2016) noch nicht vor. Was haben wir von diesem Plan zu erwarten?

Veränderte Zustände – und nicht hin zum Guten

Zwischen 2008 und heute haben sich in unserem Landkreis etliche Dinge geändert, die völlig andere – schlechtere – Ergebnisse erwarten lassen, was die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Der Beitritt Polens zum Schengen-Abkommen am 21. Dezember 2007 führte zu einem rapide anwachsenden Verkehrsaufkommen auf dem südlichen Berliner Ring. Der überwiegende Teil der Schwertransporte nach Osteuropa ist auf diesem Streckenabschnitt unterwegs, Tag und Nacht.
Die Messungen erfolgten jedoch vor dem 30.6.2007, also VOR der Schengen-Öffnungen der polnischen Grenzen.
Und nicht nur das: Durch den Abbau der in Zernsdorf/Niederlehme tätigen SKBB – Sand + Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg  – wird den Einwohnern der einzige natürliche Schutz vor dem Autobahnlärm sukzessive genommen! Monat für Monat graben sich die Bagger weiter nach Osten vor, und der Lärm steigt mit jeder Abholzung spürbar.
Am 15. Januar 2014 stellte Herr Issing von der SKBB auf der öffentlichen Ortsbeiratsversammlung in Zernsdorf freundlicherweise das weitere Abbauprogramm vor. Demnach wird der gesamte Wald nördlich der Zernsdorfer Wohngebiete bis auf ca. 100m an die Siedlungsgebiete heran abgeholzt werden, nach Osten bis etwa auf die Höhe Friedrich-Engels-Straße / Rehgrund.
Da bereits heute die Auswirkungen der Abholzungen immense Auswirkungen haben, kann man sich vorstellen, wie der Fahrzeuglärm immer ungehinderter in unsere Wohn- und Schlafzimmer dringen wird – vom ehemals schmückenden Begriff »Erholungsgebiet Zernsdorf« sind wir bereits weit entfernt.
Und nicht zuletzt steigt die Einwohnerzahl Zernsdorfs so stetig wie der Wald fällt, was schlicht bedeutet, dass die Anzahl betroffener Bürger von Friedrich-Engels- bis Karl-Marx-Straße zunimmt. Und nun sage ja keiner, dass ja jede/r freiwillig hier her ziehe und keiner gezwungen werde!

Was also tun?

Ich fordere, dass die Stadt Königs Wusterhausen UMGEHEND den per Gesetz geforderten und ausstehenden Lärmaktionsplan aufstellt und die damit verbundenen Messungen durchführen lässt. Mit diesem Plan wäre eine sinnvolle Handhabe für einen Dringlichkeitsantrag bei Bund und Autobahn für eine Lärmschutzwand gegeben. Eine Lärmschutzwand bekämpft den Lärm am Ort ihrer Verursachung und das ist physikalisch die einzige Möglichkeit, ihn wirksam zu verhindern!
Im Moment wird eine Wand aus Kostengründen abgelehnt (dazu später mehr). Ein Wall aus Platzgründen (der BAB-angrenzende Waldstreifen gehört dem Bundesforst – dieser begründet die Weigerung, Fläche zur Verfügung zu stellen, mit Wiederaufforstungsmaßnahmen auf genau jenem Streifen). Es muss schnellstens gehandelt werden, denn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind bereits jetzt vorhanden. Da lohnt sich auch mal ein Blick zu unseren weiter entfernten Nachbarn in der Schweiz: lesen

Und vor allem anderen: Bis zu einer echten Lösung des Problems darf kein weiterer Wald durch die SKBB Kiesgrube abgeholzt werden!

Das könnte ein Vorbild sein: Lärmschutz in der Schweiz (Foto: C. Pardeller). Damit könnte unsere Stadt gleich noch was dazuverdienen und das versprochene »Grüne Wachstum« ohne Windpark und ohne Vernichtung von hunderten Hektar Waldflächen in Uckley würde auch funktionieren.
fotovoltaikanlage-auf-larmschutzwande-a22-24-april-2010

rbb BRANDENBURG AKTUELL / UNTERWEGS MIT DEM ROBUR

15. Januar 2016

Matthias Fischer

Vor-Ort-Termin wegen des Tanklagers in in Zernsdorf und Kablow

An die 50 Zernsdorfer und Kablower Bürger waren heute Vormittag an den Bahnübergang der Linie RB 36 gekommen. Hier vorbei donnern täglich auch die Tankzüge, die Ihre gefährliche Fracht in LKW verteilen, die dann wiederum zurück durch den ganzen Ort in Richtung Autobahn brettern.
Die anwesenden Einwohner, unterstützt von den örtlichen Bürgerinitiativen, machten deutlich, dass sie einfach nicht mehr bereit sind, diese Belästigungen und Gefahren weiter hinzunehmen.
Unsere kommunalen Verantwortlichen bewiesen einmal mehr, dass ihnen die Bedenken und Meinungen der Bürger herzlich egal sind. Sowohl Bürgermeister Dr. Franzke als auch Ortsvorsteher Uwe Borck (beide SPD) glänzten durch Abwesenheit, obwohl sie informiert bzw. offiziell eingeladen waren. Offensichtlich erwarteten sie nicht die Hofberichterstattung, die sie von MAZ & Co. (ebenfalls abwesend) gewöhnt sind und hatten keine Lust, sich kritischen Fragen zu stellen. Auch die Verantwortlichen des Tanklagers waren auf die Einladung nicht gekommen.
Schade eigentlich. Kann man doch viele Probleme des Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft dadurch lösen, dass die Betroffenen miteinander reden und ehrlich und transparent die Probleme auf den Tisch legen. Aber so weit sind wir in KW noch nicht.

Die Sendetermin sind am 15. Januar um 19:30 eine kurze Zusammenfassung hier als Video
sowie die Sendung vom 16. Januar 2016 um 19:30
ausführlich und in voller Länge in rbb Brandenburg Aktuell hier als Video

Auch die Zernsdorfer Ortschronistin Margit Mach berichtete hier. Besonders hervorzuheben in ihrem Beitrag ist aus unserer Sicht ihre Forderung nach dem Zusammenwirken aller demokratischen Kräfte und Initiativen zum Wohle der Bürger.

RBB_Tanklager_18

WKA / Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Bisheriges Ergebnis der Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung und gegen Windräder im Wald

Im Zeitraum von knapp fünf Monaten wurden per 20.06.2015 für diese Initiative ca. 30.000 Unterschriften (immerhin 400 aus Wernsdorf !) gesammelt, die nunmehr der Landtagspräsidentin übergeben werden. Das Erfordernis von 20.000 Unterschriften wurde damit weit übertroffen.

Zwischenzeitlich hat bereits der Kreistag des Landkreises LDS am 03.06.2015 mehrheitlich dem Antrag der Fraktion UBL/Wir für KW zugestimmt, die Forderung für die Durchsetzung größerer Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung (10-fache der Gesamthöhe) an den Landtag heranzutragen.

Jetzt bleibt vorerst nur zu hoffen, dass dieser Volksinitiative das gleiche Schicksal wie den oben erwähnten erspart bleibt. Andernfalls werden auch hier die zahlreichen Bürgerinitiativen Brandenburgs – so wie es auf dem Energieforum am 22.06.2015 in Zossen zum Ausdruck kam – in ihrem Kampf um eine vernünftige Energiepolitik nicht nachlassen.

Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

(Kein) Ergebnis der Erörterung der Einwendungen gegen den Windpark Uckley Nord

Am 20.05.2015 fand im nahezu vollbesetzten Versammlungssaal der Stadt KW die Erörterung der Einwendungen von ca. 140 Bürgern vornehmlich aus Wernsdorf/Ziegenhals und Zernsdorf/Uckley gegen den Antrag der ABO Wind AG zur Errichtung von 13 Windkraftanlagen im Waldgebiet Uckley Nord statt.

Allein die Dauer des fast 11-stündigen Sitzungsmarathons – lediglich unterbrochen von 3 kurzen Pausen – zeugt davon, dass die von den Bürgern vorgebrachten vielschichtigen Einwendungen zu Planungsfragen, Umwelt-, Natur- und Brandschutz, sowie technischen Problemen u.v.m. nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen sind.

Mit viel Sachkunde und Engagement wurden die eingereichten Einwendungen mündlich ergänzt. Eine von uns im Vorfeld erwartete Entscheidung für oder gegen den Windpark wurde noch nicht getroffen und war auch nicht Ziel der Veranstaltung. Erst nach Fertigstellung des recht umfassenden Protokolls, daraus abgeleiteter Arbeitsaufträge an die Abteilungen des LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und anderer Fachbehörden des Landes zur Klärung div. offener Fragen erfolgen die Neubewertung des Genehmigungsantrages und die Entscheidung über das Vorhaben sowie deren Offenlegung.

Eine telefonische Anfrage beim LUGV am 22.06.2015 ergab, dass das Protokoll der Erörterung noch nicht fertiggestellt werden konnte, woraus ein weiterer Verzug der Realisierung des Vorhabens der ABO Wind resultiert.

Zur Entwicklung am Flughafen BER

29. Juni 2015

BI Wernsdorf, Hermann Wilke & Joachim Schulz

Neue BER-Kostenrisiken in Millionenhöhe. Das Land Brandenburg wird eine weitere Bürgschaft für das Bauprojekt in Höhe von 407 Millionen Euro übernehmen. Damit kann sich die Flughafengesellschaft (FBB) Geld auf dem Kapitalmarkt besorgen. Ohne diese Bürgschaften wäre die FBB (Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg) nicht kreditfähig.

Dieser Betrag addiert sich zu einem „Sondervermögen“ in Höhe von ebenfalls 407 Millionen Euro, das als sog. Schattenhaushalt eingestellt wurde. Brandenburg wird in dieser Höhe Kredite aufnehmen und als Gesellschafter Darlehen an den Flughafen weiterreichen. Das Geld soll die FBB zurückzahlen. Es ist zu befürchten, dass das nie geschehen wird. Damit dürften die Kosten für den Flughafen auf mindestens 6,8 Milliarden Euro steigen.

Diese Geldpolitik ist nur möglich, weil die Zinsen z. Zt. so niedrig sind. Leider finden wir diese Großzügigkeit nicht bei der Finanzierung von Schulen, Kitas und beim Straßenbau.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass schon über eine mögliche Privatisierung des BER nachgedacht wird. Es ist ja bekannt, dass der BER frühestens 2030 (sehr optimistisch) einen Gewinn erwirtschaften wird. Die Anteilseigner (Brandenburg, Berlin, Bund) müssten also nochmals einem möglichen Investor diesen Kauf mit Steuergeldern versüßen, d.h. den Käufer dafür bezahlen, dass er den BER ”nimmt“.

In seiner Sitzung am 30.04.2015 hat der Landtag das Volksbegehren zum Nachtflugverbot mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mit der Begründung eines hervorragenden Schallschutzes abgelehnt und auch die Volksinitiative gegen eine 3. Start- und Landebahn wurde abgewiesen! Mit diesem Ergebnis werden sich die Bürgerinitiativen rund um den BER nicht abspeisen lassen!

Windrad-Abstand: Debatte im Kreistag

2. Juni 2015

Lausitzer Rundschau, Ingvil Schirling

Die Lausitzer Rundschau berichtet heute folgendes: Über die Initiative von UBL/Wir für KW für großzügigere Regelung soll entschieden werden

Lübben/Luckau Die Initiative der Fraktion UBL/Wir für KW könnte den Kreistag Dahme-Spreewalds am Mittwoch zum Krimi werden lassen. Sie fordert, dass sich der Landkreis für eine neue, großzügigere Abstandsregelung für Windräder stark macht, die an deren Höhe gebunden ist.

… bitte hier weiterlesen in der Lausitzer Rundschau.
oder in der MAZ vom 3.6.15 auf Seite 8.

Zum Thema:
Die nächste Sitzung des Kreistages ist am Mittwoch, 3. Juni, um 16 Uhr im großen Sitzungssaal (Lohmühlengasse in Lübben). Dem Bericht des Landrates folgen Anfragen der Abgeordneten. Um 17 Uhr wird die Einwohnerfragestunde aufgerufen.

WKA_1000m_Abstand

Abbildung (© Priska Wollein): Darstellung des 1000m-Abstandes in Bezug zu Baumhöhe und Dorf sowie zur vorhandenen WEA Kablow (Auf das Bild klicken zur Vergrößerung der Ansicht)

Weiterführender Link zu den WKA-Abstandsdiskussionen – Artikel in der MAZ vom 21.5.15.

 

Petition zur Einführung einer gesetzlichen 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen

24. März 2015

Frank Selbitz, Fraktionsvorsitzender Landtagsfraktion Unabhängige Bürgerliste / Wir für KW

Am 12.3.2015 hat die Fraktion UBL/Wir für KW folgende Petition an das Land Brandenburg gestellt.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Dahme-Spreewald fordert das Land Brandenburg in einer Petition auf, von der Sonderregelung des § 249 Abs. 3 BauGB Gebrauch zu machen und die Brandenburgische Bauordnung dahingehend zu ändern, dass künftige Windkraftanlagen einen Mindestabstand des 10-fachen Ihrer Höhe zu Wohngebäuden einzuhalten haben.

Begründung:
Künftig wird in unserem Landkreis eine Vielzahl von Windindustriegebieten mit über 200 m hohen Windindustrieanlagen ausgewiesen werden. Diese Anlagen werden bis zu 1000 m an die vorhandene Wohnbebauung von Dörfern und Städten herangebaut. Die Menschen können mit derartiger Bedrängung und Belastungen nicht leben.
200 m hohe Windkraftindustrieanlagen sind so hoch wie die Panoramaebene des Fernsehturms in Berlin. Künftig werden diese Anlagen noch höher werden.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Zerstörung der Landschaft, Verlust der Grundstückswerte, Schlagschatten, Verschärfung der demografischen Entwicklung, Verlust der Heimat etc., das sind Argumente der Betroffenen, die sehr ernst zu nehmen sind. Brandenburg steht mit der bereits installierten Leistung aus Windkraftanlagen trotz unterdurchschnittlicher Windverhältnisse mit an der Spitze der Bundesrepublik, leider aber auch bei der Entwicklung der Stromkosten. Die Netzentgelte 2014 sind mit 8,46 ct/KWh bundesweiter Spitzenwert. Nach aktuellen Berechnungen wird Brandenburg auch in den nächsten 20 Jahren wegen der hohen Leitungskosten die höchsten Stromkosten in Deutschland haben. Die hohen Stromkosten belasten neben unseren Bürgern auch unsere heimischen Gewerbe- und Industriebetriebe.

Der mittlerweile große Anteil an schwankendem und unbeständigem Strom aus Windkraft und Photovoltaik erfordert dringend Speichermöglichkeiten, die wirtschaftlich betrieben werden können. Diese Speicher gibt es zurzeit nicht!

Die 10-H-Abstandsregelung wird mehr Bürgerzufriedenheit in den betroffenen Dörfern und Städten schaffen. Mit der bereits installierten Leistung, der Repoweringkapazität und den weiterhin bestehenden Ausbaupotentialen wird Brandenburg seine Ausbauziele für Windenergie auch so erreichen. Das trifft auch gerade für unseren Landkreis zu, wo bereits heute mehr als der vor Ort benötigte Strom erzeugt wird.

Den Städten und Gemeinden wird durch die Änderung der Bauordnung ein wesentlicher Teil ihrer kommunalen Planungshoheit zurückgegeben. Sie können dann wieder demokratisch selbst entscheiden, was bei ihnen passiert.

Brandenburg und auch die hier im Landkreis lebenden Menschen tragen die Hauptlast der Energiewende. Es ist wenig sinnvoll, den Strom hier mit allen Belastungen für unsere Menschen zu erzeugen, um ihn dann nach Bayern, Baden-Württemberg oder NRW zu transportieren.

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für nichtig erklärt worden. Sollte der Regionalplan unter anderem aus diesem Grund ebenfalls nichtig werden, bietet die 10-H-Regel auch allen bisher nicht betroffenen Städten und Gemeinden einen sicheren Schutz vor zu dicht geplanten WKA.

Mitschrift der ABO Wind Infoveranstaltung in Zernsdorf vom 3. März 2015

20. März 2015

Priska Wollein

Darum geht es:
– Es sind 13 Winderzeugungsanlagen des Typs Gamesa G132-5MW (das ist das größte, was momentan in D gebaut wird) im Wald nördlich von Uckley auf Stadtgebiet von Königs Wusterhausen geplant
– der Park produziere genug Strom, um 80.000 Bürger (wo?) zu Hause zu versorgen (was aber sicherlich nicht geplant ist)
– die Waldflächen erforderten eine »sensible Planung« – der Windpark ist auf Waldflächen geplant, die an das geschützte Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet angrenzen.
– Die Inbetriebnahme der Anlagen ist ab Juni 2016 vorgesehen.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden vom 18. Februar bis zum 17. März öffentlich ausgelegt, unter anderem im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen:

I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 18.02.2015 bis einschließlich 17.03.2015 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, Zimmer 4.27, in der Bauverwaltung im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528
Spreenhagen, Zimmer 27 und im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen,
Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist
vom 18.02.2015 bis einschließlich 31.03.2015 schriftlich bei einer der
vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.

III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin
am 20.05.2015, um 10:00 Uhr, im Versammlungssaal der Stadt
Königs Wusterhausen, Karl-Marx-Straße 23 in 15711 Königs Wusterhausen
erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen
werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen
auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtert werden.

IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren
Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders
sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich
gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der
Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden.

Am Tag der Erörterung, 20.5.2015, ab 10 Uhr wird JEDE Einwendung behandelt.
Man kann zur Beratung übrigens vorher auch die Sprechstunden der Ortsvorsteher nutzen!

Nachfolgend stichpunktartig die Mitschrift aus dem Bericht des vortragenden Projektleiters der ABO Wind:

– Der Teil südlich (unterhalb) der horizontalen Linie/Stromtrasse sei aktuell nicht beplant (man beachte das Wort »aktuell«).

– gegen Radarstörungen werden bestimmt Waldstreifen freigehalten, das ergibt die jetzige Anordnung der WKA.

–  Schutzradius für Vögel der sog. TAK-Arten. z.B. Kranich und Rotmilan-Nester in der Nähe. Aktuell relevant ist Nr. 724 für WEA 13. Es erfordert eine »ökologische Baubegleitung«.

– zu Infraschall: »wir richten uns nach gesetzlichen Vorgaben.« Infraschall sei nicht mehr messbar über 200m Entfernung, sondern nur im direkten Umfeld der Anlagen spürbar.

– Die Zertifizierung der Anlagen des Typs Gamesa G132-5MW ist noch nicht erfolgt. Das kann z.B. dazu führen, dass die Anlagen ohne Zertifiziereung in schallreduziertem Modus betrieben werden müssen!

– zur Lärmemissionskalkulation sei die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)von 2003 herangezogen worden.
Konkret: die Imissionsprüfung im Jahr 2014 wurde nach den ALTEN, falschen »TA Lärm DIN ISO 9613-2/2/Vorgaben des WEA Geräuschimissionserlass vom 31.7.2003« durchgeführt! Der Gutachter kannte angeblich die neue Norm noch nicht, weil sie gerade erst herausgekommen sei! – Der Fehler sei aber nicht relevant, weil sich die Veränderungen dieser Richtlinie bis heute angeblich im Nachkommabereich befänden.

– 2015 neue Lärmprognose für KW vorliegend. Publikum: Wir wollen die Summe der Belastungen. Unter Anderem zu beachten ist die zukünftige Flugroute, die entlang der Autobahn südl. A10 führen wird (ab Mai 2015 in Nutzung bei erstmaligem Betrieb der BER-Südbahn).

– Uckley würde nie einen Schlagschatten bekommen, weil es ja mitten im Wald liege.

– es würden keine wasserführenden Schichten beeinflusst. Die Grundwasserneubildung würde nicht beeinträchtigt.

– Fundamente: es ist eine Flachgründung geplant. Dazu braucht es für die nötige Standsicherheit auf bis zu 11 m Tiefe baugrundverbessernde Massnahmen; welche (Verdichtung oder Pfähle), ist noch nicht beschlossen.. D.h. OBWOHL kein tiefes Fundament angelegt wird, kann bis maximal 21,9 m mit Pfählen gegründet werden. Und/oder der Boden mechanisch verdichtet werden. Grundwasserschichten dürfen aber nicht verletzt werden!
– Flachgründung bedeutet eine sehr geringe, nur 20-30 cm in die Erde reichende Fundamenttiefe. Zusätzlich wird das Fundament nach oben in einer Art Hügel gebaut.
– Frage: also wird der »Turm« noch höher als die angegebenen 206m Spitze?

– Der Regionalplan ist noch nicht rechtskräftig. Wann ist damit zu rechnen? k.A.
– »Baugrundgutachen zur Ansicht ausliegend in KW.«

– Einwand aus Publikum: der Wald nördlich von Zernsdorf wird in den nächsten Jahren durch die Kiesgrube abgeholzt. Das ergibt dann eine freie Sichtachse mit ggf. noch mehr Lärmzuwachs.
Wie steht es mit dem zu prognostizierenden Lärmzuwachs. Ist der in den Imissionsgutachten berücksichtigt?

Zur Brandgefahr
– ein Löschmodul befindet sich in der Gondel. Die Anlagen werden permanent überwacht mit Sensoren.
– Gas-Löschsystem, unbedenklich für Mensch und Tier.
– Alle brandrelevanten Fragen würden mit der Feuerwehr von KW eng besprochen und geklärt. Frage: Muss die kommunale Feuerwehr da hinein? Ja, aber sie hat keine Höhenrettung, könne also nur Übergreifen begrenzen, aber nicht in der Höhe löschen.
– zur Brandlöschung werden Löschwasserbrunnen à 5 Kubikmeter auf dem Gelände angelegt. Einwand aus dem Publikum: ein Brunnenstandort befindet sich im roten (absolut geschützten!) Bereich. Einlenken des PM: Der Brunnen muss dann versetzt werden zwischen WEA11 und WEA 10, das sei ein Fehler.

– Einwurf aus Publikum: die Trinkwasserversorgung für Uckley sollte überprüft werden, Uckley versorgt sich mit eigenen Brunnen aus diesem Gebiet mit Trinkwasser!

Der Waldverbrauch:
4.725 qm dauerhafte Waldumwandlung/Rodung pro WKA-Standort
60.868. qm dauerhafte Entnahme von Wald
59.097 qm zeitweilige Entnahme inkl. Zuwegung
Die Zuwegung wird komplett geschottert, damit jederzeit schweres Gerät hineinfahren kann.

– Es müssen hunderte von Bäumen als Ausgleichsmassnahmen für die dauerhaften Waldrodungen neu gepflanzt werden – NUR: es sind keinerlei Ausgleichsmassnahmen im KW-Stadtgebiet geplant! – zuständig dafür ist die BADC GmbH (Berlin-Brandenburg Area Development Company, eine »kommunale Gesellschaft«, Dipl.-Oek. Gerhard Janßen ist Geschäftsführer (weitere Aufgaben u.a. Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald)

– Die Verschotterung werde mit Faktor 0,5 für Entsiegelungsmassnahmen angesetzt. d.h. pro qm Schotterfläche im Wald muss an anderer Stelle 0,5qm entsiegelt werden (aber auch nicht zwingend im Stadtgebiet!) – aktuell sind alle Entsiegelungsmassnahmen außerhalb des Stadtgebietes geplant.

Frage aus Publikum nach Kopplungsgeschäften mit der Stadt Königs Wusterhausen? Einfach gefragt: was nutzt den Königs Wusterhausenern eigentlich das Ganze?
– da gab es keine rechte Antwort darauf; es wurde dann doch noch angefügt: ein Projekt wolle man unterstützen, den KW-Hafen
– die Gewerbesteuer liesse die Gemeinde daran profitieren – ABER: erst nach 8-10 Jahren bei Gewinnerzielung fällig!
– Die ABO Wind werde nicht der Betreiber werden, aber in der Betriebsführung vertreten sein. Normalerweise kauften Stadtwerke etc. die Anlagen… FRAGE: wer in KW wird die wohl kaufen? Oder wird das eher Wildau sein?

– es müssten Rückstellungen für Unfälle und Rückbau gebildet werden. 10% Rückstellung muss VOR dem Baubeginn hinterlegt sein.
– Der Betrieb sei auf 20 Jahre angelegt.
– Es können nur EXAKT diese Anlagen genehmigt werden. Sie können nicht nachträglich verändert werden.
– Die Rückbaubürgschaft darf von KW gezogen werden.

– Einwand aus Publikum: Diese Woche in Dänemark Stopp aller Windkraft-Neuanlagen. Wegen Infraschallthematik! Massive Auswirkungen bei Mensch und Tieren wurden aus dem Publikum geschildert.

Bauablaufplan:
07/2015    Genehmigung
08-10/2015    Rodung
10-12/2015    Kabelbau, Wege, Kranflächen
01-02/2016    Fundamente
03/2016    Montage
05-06/2016    Inbetriebnahme

– die am Gebiet entlangführende Gastrasse ist 1. ausser Betrieb und 2. stillgelegt worden. Sie wird also absehbar nicht mehr benutzt, muss aber geschützt (erhalten) bleiben, auch während der Baumaßnahmen.

– auf die Frage des Publikums »Warum genau hier diese Windräder?« die Antwort: »wir können das Gebiet gut nutzen, weil es im öffentlichen Interesse ist.«

– Übrigens: die Windenergie aus einem solch großen Park muss vom Betreiber direkt vermarktet werden. Der Betreiber selbst ist also für die Abnahme seiner Energie verantwortlich.

– Das Problem des Eiswurfs ist nicht genehmigungsrelevant; Aber: die Anlagen haben Sensoren, die sie herunterfahren, wenn Eisbildung gemeldet wird. Gefahr droht im 200m-Radius, »es werden dann eben Schilder aufgestellt, die die Spaziergänger warnen.«

– Frage: »das Mooreinzugsgebiet ist ein ganz hochwertiges Gebiet, wie konnte das als Windeignungsgebiet ausgeschrieben werden?« Antwort: »es ist eben so.«
Hintergrundinformation: erst ca. 2007 oder 2008 wurde das Gebiet rückgewandelt von einem Landschaftschutzgebiet – und danach zum Windeignungsgebiet erklärt. Angrenzend liegen immer noch Landschaftschutzgebiete!

– Die vorgesehenen Blinkwarnsysteme haben keine Transponder. Eine potentielle Gefährdung des Flugverkehrs wurde mit der Flugsicherung abgesprochen im Zuge des Genehmigungsverfahren. Neu festgelegte oder festzulegende Flugrouten müssten nicht berücksichtigt werden

– Wenn so nah am Feuchtgebiet gebaut wird, hat das keinen Effekt auf das Luch? (betrifft WEA 11 und WEA 8)
– Gehen Radarwellen nur senkrecht nach oben?
– Halten sich die Vögel an »ihre« Schutzkreise?
– warum gibt es keine geplanten Ausgleichsmassnahmen im Stadtgebiet?
– warum profitieren die Bürger von KW in keiner Weise von diesem massiven Eingriff ins Stadtgebiet?
– wer ist eigentlich verantwortlich, wenn Gesundheitsschäden auftreten im Nachhinein durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf etc.? Wer kann haftbar gemacht werden?
– warum wollen/dürfen sie die Anlagen jetzt erstellen, wo noch nicht einmal die Nachweise und die Zulassung für Gamesa G132-5MW erbracht sind?

Anmerkung: Es finden Protestaktionen gegen Windkraftanlagen im Wald unter Leitung von Thomas Jakob vor dem Potsdamer Landtag statt. Zuletzt am 18.3.16 um 8.30 Uhr:
Tiefergehende Informationen findet man bei der VolksInitiative – „Rettet-Brandenburg“ auf www.vi-rettet-brandenburg.de.
Unter anderem fordert die Initiative die 10H-Regel: Sicherheitsabstand von Bebauungen soll die 10-fache Höhe der Windkraftanlagen sein.Im Falle der geplanten Anlage bei Uckley wäre das ein Abstand von 2,1km zu Uckley und Zernsdorfer Wohnbebauung. Dadurch würden nur mehr 5 der geplanten 13 Windkraftanlagen möglich sein! Diese Regelung ist in Bayern bereits Fakt.

Anmerkung: Vor der Veranstaltung machte ein Reporter von KW-TV zwei Interviews, die er zusammenschnitt zum folgenden Youtube-Film, nicht ohne eindeutige tendenziöse Wirkung… ist KW-TV eigentlich ein von Politikern gesteuertes Medium oder unabhängiges Fernsehen?
https://www.youtube.com/watch?v=8zJDobmf_7o&feature=share

Der Blick über den Tellerrand: Tempolimit 40 in Städten

10. November 2014

Priska Wollein

Sicherlich ist Königs Wusterhausen nicht die Stadt, die mit innovativen oder einfach nur ungewöhnlichen Ideen vorangeht. Doch manchmal muss man ja nicht der Erste sein, man kann sich gute Ideen auch abschauen. Dazu empfehle ich einmal den Blick über den Teich; im Land der großen Freiheit kommt man zur Erkenntnis, dass ein Mehr an Einschränkung auch ein Mehr an Lebensqualität bedeuten kann.

Manchmal hilft ein Blick über den Tellerrand

„In dieser Stadt über die Straßen zu gehen ist immer ein Abenteuer. Nun könnte sich die Situation leicht entspannen: New York City hat die Höchstgeschwindigkeit von knapp 50 auf 40 Stundenkilometer gesenkt. Lediglich auf einigen großen Verkehrsachsen darf künftig noch 30 Meilen pro Stunde (48 Stundenkilometer) gefahren werden. Ansonsten sind nur noch 25 Meilen pro Stunde erlaubt. Indem wir New Yorks Fahrer dazu bringen, langsamer zu fahren, werden wir Unfälle verhindern, die New Yorker vor Verletzungen schützen und Leben retten“, heißt es in einer Erklärung der Verkehrsbehörde. Demnach geht rund ein Viertel der Unfälle in der Stadt auf überhöhte Geschwindigkeit zurück. Ein Fußgänger, der von einem 40 Stundenkilometer schnellen Fahrzeug erfasst werde, habe eine doppelt so hohe Überlebenschance wie einer, der mit einem 48 Stundenkilometer schnellen Auto zusammenstoße.« (Zitat aus Spiegel Online vom 9.11.2014)

Die Gesetze der Physik gelten übrigens auch bei uns. Man muss leider bemerken, dass gerade in den eingemeindeten Ortsteilen innerorts deutlich schneller als die erlaubten 50km/h gefahren wird. Jeder weiss es: Straßendörfer verleiten geradezu zum »zügigen« Durchqueren – vor allem den, der kein Anlieger ist und selbst nicht unmittelbar vom Lärm, Staub und den Gefahren des Autoverkehrs betroffen ist. Und es trifft nicht nur die Anlieger: Gerade auch Fahrradfahrer, die keine Radwege benutzen dürfen, weil sie außer Kraft gesetzt (Zernsdorf) oder gar nicht vorhanden sind, leben hierzulande gefährlich.

Ziele wären:
– Eine bürgerfreundliche Stadt, die Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer (langsame und unsichere Bürger) nimmt
– Eine gesündere Stadt, durch Reduktion von Lärm und Staub
– Eine attraktive Stadt, die für Besucher und Fahrradtouristen echte Vorteile bietet

Und wenn schon keine Herabsetzung des Tempolimits machbar ist (wir sind ja nicht NYC!), muss man über andere, entschleunigende Maßnahmen auf den Hauptstraßen nachdenken – und auch den Willen haben, sie durchzusetzen. Leider ist das alleinige Pochen auf »Vernunft« bei einem guten Teil der Autofahrer wirkungslos. Mit Freiheit muss man eben auch verantwortungsvoll umgehen; dann soll sie gern allen weitmöglichst erhalten bleiben.

Ansätze wären:
– Überquerungshilfen: Zebrastreifen, zentrale Verkehrsinseln
– entschleunigende Verkehrsinseln im Anfangsbereich der Ortschaften
– fest installierte Blitzer in den Ortseingangsbereichen (mir ist keiner im Stadtgebiet KW bekannt)
– Shared spaces – also Verkehrsräume, die gleichberechtigt von den verschiedenen Verkehrteilnehmern genutzt werden können